Mitte November 2021 entschied das Bundesgericht, dass der Bund den Unternehmen bei den Kurzarbeitsentschädigungen im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn auch einen Ferien- und Feiertagsanteil auszahlen müsse. Folglich hätten die Arbeitgebenden Anspruch auf höhere Abgeltungen durch die ALV, als diese im Rahmen der Covid-19-Kurzarbeitsentschädigungen im summarischen Abrechnungsverfahren erhalten hätten, erklärte das SECO im Februar 2022. Im Juni 2022 präsentierte das SECO eine Möglichkeit für digitale Gesuchstellung zur Überprüfung des Anspruchs eines Unternehmens auf KAE zwischen 2020 und 2021, wobei die Gesuchsfrist im Dezember 2022 für Nachzahlungen von Ende Oktober 2022 auf Ende Dezember 2022 verlängert wurde.