Die «IV-Verfahren beschleunigen und [die] finanzielle Absicherung der Versicherten während des Verfahrens sicherstellen» – dies forderte Patricia von Falkenstein (ldp, BS) vom Bundesrat Mitte Juni 2023 in einer Motion.
In der Herbstsession 2024 präsentierte die Motionärin ihren Vorstoss dem Nationalrat: IV-Rentenabklärungsverfahren zögen sich regelmässig über mehrere Jahre hin, wodurch sich Betroffene häufig hoch verschuldeten und in die Sozialhilfe abzurutschen drohten. Dies führe nicht nur bei den Antragsstellenden zu einer grossen Belastung und oft zu «einer Verschlechterung des Gesundheitszustands», sondern belaste auch die Staatskasse, da die Chance auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch die lange Nichtbehandlung der IV-Gesuche schwinde. Als konkrete Massnahme schlug die Motionärin die Einführung eines Wartezeittaggelds vor, welches den Zeitraum der Rentenabklärung abdecken solle. Sie zeigte sich aber auch offen für andere Massnahmen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider entgegnete, dass mit der Weiterentwicklung der IV erst kürzlich diverse Schritte unternommen worden seien, um den Abklärungszeitraum zu verkürzen. Ausserdem sei es nicht die Aufgabe der IV, während der Rentenabklärung Zahlungen zu verrichten, zumal dies die ohnehin bereits finanziell angeschlagene Versicherung noch stärker belasten würde.
Der Nationalrat nahm die Motion mit 125 zu 64 Stimmen (3 Enthaltungen) an. Abgesehen von der SVP-Fraktion, die geschlossen für eine Ablehnung des Vorstosses stimmte, votierten alle übrigen Fraktionen geschlossen oder beinahe geschlossen für eine Annahme.