Exonérer les rentes AVS de l'impôt afin de soutenir réellement les retraités en Suisse (Iv.pa. 24.406)

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Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Céline Amaudruz (svp, GE) Mitte März 2024 eine Steuerbefreiung der AHV-Renten erreichen. Dies verringere einerseits die Ungleichbehandlung zwischen AHV-Beziehenden mit Wohnsitz im In- und Ausland und stärke andererseits die Kaufkraft der Schweizer Rentnerinnen und Rentner. Anfang Oktober 2024 gab die WAK-NR bekannt, dass sie die Initiative mit 16 zu 8 Stimmen zur Ablehnung empfehle. Sie widerspreche nicht nur einigen Grundprinzipien des Steuersystems, sondern führe auch zu «massive[n] Steuerausfälle[n] für den Bund».

In der Frühjahrssession 2025 behandelte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Amaudruz (svp, GE), welche die AHV-Renten von den Steuern befreien wollte. Leo Müller (mitte, LU) begründete den Entscheid der WAK-NR-Mehrheit, der Initiative keine Folge zu geben, unter anderem damit, dass die Initiative den «Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» verletze und es fraglich sei, weshalb ausgerechnet die AHV-Renten von der Steuerpflicht befreit werden sollten. Eine Kommissionsminderheit um Paolo Pamini (area liberale, TI) forderte, der Initiative Folge zu geben: Sie schaffe nicht nur einen wichtigen Anreiz für ältere Arbeitnehmende, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben, indem sie die steuerliche Progression auf zusätzliches Einkommen verringere, sondern entlaste auch das Portemonnaie von Rentnerinnen und Rentnern, die jüngst an Kaufkraft eingebüsst hätten. Im Anschluss entschied sich der Nationalrat dazu, der Initiative mit 127 zu 66 Stimmen (1 Enthaltung) keine Folge zu geben, wobei einzig die geschlossen stimmende SVP-Fraktion für Folgegeben votierte.