In der Wintersession 2023 beugte sich der Ständerat über ein Postulat seiner WAK, welches das Bestreben einer abgelehnten Motion Z'graggen (mitte, UR; Mo. 21.4520) aufgenommen hatte und den Bundesrat aufforderte, sechs Massnahmen zur Wohneigentumsförderung zu prüfen. Erstens soll evaluiert werden, ob die sistierte direkte Eigentumsförderung im WFG reaktiviert werden könnte. Zweitens soll der Bundesrat prüfen, ob die bundesseitige Vergabe von zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen an Privatpersonen zwecks « Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum» präzisiert werden könnte. Drittens soll eruiert werden, welche Massnahmen zu einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt beitragen könnten. Viertens soll analysiert werden, welche Rolle der gemeinnützige Wohnungsbau bei der Bereitstellung von preisgünstigem Wohneigentum spielen könnte. Fünftens soll die Unterstützung von kantonalen angebotsseitigen Massnahmen näher beleuchtet werden. Sechstens soll untersucht werden, ob eine Erleichterung der Eigenmittelvorschriften bei selbstgenutztem Eigentum umsetzbar wäre. Auf Antrag des Bundesrats nahm der Ständerat das Postulat stillschweigend an.