Sidney Kamerzin (mitte, VS) forderte mit einer im März 2024 eingereichten Motion, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass Schülerinnen und Schüler mit einer Lernstörung, wie beispielsweise Legasthenie, im Gymnasium und bei der Maturitätsprüfung einen Computer mit einer unterstützenden Software benutzen dürfen. Derzeit würden Schülerinnen und Schülern auf der Primarstufe, auf der Sekundarstufe I sowie in den Hochschulen besondere Massnahmen zugestanden, um die Nachteile, die sie durch ihre Lernstörung erfahren, auszugleichen. Es gebe keinen guten Grund, diesen Ausgleich nicht auch den betroffenen Kindern und Jugendlichen am Gymnasium zu gewähren.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er begründete dies zum einen mit der ausschliesslichen Kompetenz der Kantone für die Gymnasien sowie mit bereits laufenden Arbeiten zur Harmonisierung des Nachteilsausgleichs bei der gymnasialen Maturität.
Die Motion wurde in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat behandelt. Nachdem der Motionär sowie Bildungsminister Guy Parmelin die wesentlichen Elemente ihrer jeweiligen Argumentation wiederholt hatten, nahm die grosse Kammer den Vorstoss mit 99 zu 82 Stimmen und 7 Enthaltungen an. Die Gegenstimmen stammten von der geschlossen stimmenden FDP.Liberalen-Fraktion, der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion sowie von einer Person der Mitte-Fraktion.