Mit einer im Dezember 2022 eingereichten Motion forderte Thomas Rechtsteiner (mitte, AI), dass die Untersuchungsphase von Kartellverfahren durch die WEKO auf ein Jahr begrenzt wird. In schwierigen Fällen sollte jedoch auf Antrag eine Verlängerung dieser Frist um maximal ein weiteres Jahr zulässig sein. Mittels entsprechender Anpassung des KG könnten betroffene Unternehmen von einer potenziell mehrjährig bestehenden Rechtsunsicherheit entlastet werden, ohne dass sich an der anschliessenden Entscheidungsphase etwas ändere, so der Motionär im Plenum. Bundesrat Guy Parmelin empfahl im Namen der Regierung die Ablehnung der Motion. Ausgehend von der Motion Fournier (cvp, VS; Mo. 16.4094) beschäftigten sich Bundesrat und aktuell das Parlament im Rahmen der Teilrevision des Kartellgesetzes bereits mit einer Begrenzung der maximalen Dauer des gesamten kartellrechtlichen Verfahrens. Eine starre Frist nur für die Untersuchungsphase biete zudem das Potenzial, dass betroffene Unternehmen in der Hoffnung auf ein Ablaufen der Frist nicht oder nur ungenügend bei der Aufklärung eines Sachverhalts mitarbeiten würden, so der Wirtschaftsminister. In der Frühjahrssession 2024 hiess jedoch eine knappe Mehrheit des Nationalrats die Motion mit 93 zu 90 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) gut. Die Mehrheit kam dabei dank den geschlossen stimmenden SVP- und Mitte-Fraktionen sowie zwei Stimmen der FDP-Fraktion zustande.