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  • Rechsteiner, Thomas (mitte/centre, AI) NR/CN

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Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2024 mit einer Motion Rechsteiner (mitte, AI) zum Engagement der Schweiz in der Ukraine. Wie Marco Chiesa (svp, TI) seitens der APK-SR darlegte, beantragte die Kommission, die Motion abzulehnen, da ihre Forderungen bereits erfüllt würden. So sei in der Kommission auf die CHF 1.5 Mrd. hingewiesen worden, die der Bundesrat in der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 zu Gunsten der Ukraine und der Region vorgesehen hat. Zudem hätten die APK beider Räte bereits je eine eine Motion (Mo. 24.3824 und Mo. 24.4268) eingereicht, in welcher eine Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe gefordert werde. Schliesslich anerkenne und schätze die Kommission auch die entsprechenden Bemühungen der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat. Aussenminister Ignazio Cassis, der seitens des Bundesrates den Antrag auf Ablehnung der Motion vertrat, rief darüber hinaus in Erinnerung, dass die Schweiz schon mehrere Konferenzen, darunter diejenige auf dem Bürgenstock, durchgeführt und für die nächsten 12 Jahre nebst den CHF 1.5 Mrd. aus dem IZA-Budget weitere CHF 3.5 Mrd. für den Wiederaufbau der Ukraine gesprochen habe. Anschliessend wurde die Motion stillschweigend abgelehnt.

Ukraine. Davantage œuvrer pour la paix (Mo. 23.3182)
Dossier: Réaction de la Suisse aux agressions russes en Ukraine (dès 2014)

Mittels Postulat forderte Thomas Rechsteiner (mitte, AI) den Bundesrat Ende Mai 2024 auf, aufzuzeigen, wie die sozialpartnerschaftlichen Frührentensysteme der Baubranche die Haushalte von Bund und Kantonen entlasten. Die durch Lohnbeiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden finanzierten Frührentensysteme der Baubranche reduzierten gemäss Rechsteiner etwa Unfälle, Invalidität oder Branchenwechsel. Insgesamt komme es zu einer Umverteilung dieser Rentensysteme an den Staat, weshalb der Bericht aufzeigen solle, wie diese Umverteilung reduziert oder abgegolten werden könne.
Der Bundesrat beantrage Mitte August 2024 die Annahme des Postulats, was der Nationalrat in der Herbstsession 2024 auch stillschweigend und diskussionslos tat.

Reconnaître la valeur des apports du système de préretraite par secteur au budget de la Confédération et au marché du travail (Po. 24.3512)

Ende August 2024 sprach sich die SGK-SR mit 3 zu 2 Stimmen (4 Enthaltungen) für eine Annahme der Motion Rechsteiner (mitte, AI) aus, die Versicherten einen digitalen Zugang verschaffen wollte, mit welchem sie ihre AHV-Beiträge und ihre voraussichtlichen Leistungen jederzeit und vollumfänglich abrufen können. Die Kommission behandelte den Vorstoss parallel mit der abgeänderten Fassung einer Motion Kuprecht (svp, SZ; Mo. 23.4041), die eine gesamtheitliche Digitalisierung der Sozialversicherungen forderte. Wie Esther Friedli (svp, SG) als Kommissionssprecherin erklärte, rührten die ablehnenden Stimmen und Enthaltungen in der Kommission daher, dass manche Mitglieder die Notwendigkeit der Motion Rechsteiner angesichts der abgeänderten Motion Kuprecht in Frage stellten. In der Folge nahm der Ständerat die Motion Rechsteiner zusammen mit der Motion Kuprecht stillschweigend an.

AHV endlich digitalisieren (Mo. 23.4435)

In der SGK-SR stiess Ende August 2024 die abgeänderte Fassung der Motion Kuprecht (svp, SZ), die eine gesamtheitliche elektronische Rechtsgrundlage für alle Sozialversicherungen im ATSG (eATSG) gefordert hatte, auf breite Akzeptanz und wurde einstimmig zur Annahme empfohlen. In der Herbstsession 2024 nahm der Ständerat den Vorstoss zusammen mit einer Motion Rechsteiner (mitte, AI; Mo. 23.4435) stillschweigend an.

Sozialversicherung. Umfassende und einheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren schaffen (eATSG) (Mo. 23.4041)

Die SGK-NR befasste sich Mitte April 2024 mit der Motion von Alex Kuprecht (svp, SZ), mittlerweile übernommen von Esther Friedli (svp, SG), welche eine gesamtheitliche elektronische Rechtsgrundlage für alle Sozialversicherungen forderte und eine entsprechende Revision des ATSG verlangte. Anfang Mai 2024 beantragte die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen die Motion in einer geänderten Fassung anzunehmen.

In der Sommersession 2024 beugte sich die grosse Kammer als Zweitrat über das Geschäft, wo die Kommissionsmehrheit von Thomas Rechsteiner (mitte, AI) und Cyril Aellen (fdp, GE) vertreten wurde: Anders als der Motionstext lege die Kommissionsfassung ein grösseres Augenmerk auf die «Interoperabilität mit anderen Systemen» und berücksichtige auch den bundesrätlichen Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Informationssysteme der Sozialversicherungen, der sich gerade in der Vernehmlassung befinde und die Grundlage für ein elektronisches Verfahren in der AHV schaffe. Über die Vorteile der Digitalisierung im Sozialversicherungswesen sei man sich einig, es gehe einzig darum, die verschiedenen Ansätze zu koordinieren. Auch seien die verschiedenen Interessen der im ATSG geregelten Sozialversicherungen im ursprünglichen Motionstext zu wenig berücksichtigt worden. Eine erste Minderheit um Thomas de Courten (svp, BL) forderte, die Kommissionsfassung der Motion abzulehnen und die ursprüngliche Version anzunehmen. Die ursprüngliche Fassung konzentriere sich einzig darauf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung zu schaffen und sei somit rasch umsetzbar. Man konstruiere keine neuen Zuständigkeiten und beschränke sich auf wesentliche Änderungen, was «schlank, erfolgserprobt und risikoarm» sei. Eine zweite Minderheit um Sarah Wyss (sp, BS) argumentierte, dass die Motion bestehende Digitalisierungsprozesse verzögern würde und «Vorgaben zur Interoperabilität und zur Transparenz fehlten», weswegen sie die Ablehnung der Motion beantrage. Sarah Wyss verzichtete jedoch in der Ratsdebatte auf die Begründung ihrer Minderheit.
In der ersten Abstimmung über den Antrag der Minderheit de Courten stimmten lediglich die geschlossen stimmende SVP-Fraktion und vereinzelte Mitglieder der Mitte-Fraktion für die Minderheit. Der Antrag wurde mit 129 zu 66 Stimmen (0 Enthaltungen) abgelehnt. Auch der Antrag der Minderheit Wyss blieb gegenüber dem Antrag der Kommissionsmehrheit chancenlos und wurde mit 133 zu 62 Stimmen (0 Enthaltungen) abgelehnt, wobei einzig die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen dafür votierten. Die Motion geht in der geänderten Fassung nun noch einmal in den Ständerat.

Sozialversicherung. Umfassende und einheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren schaffen (eATSG) (Mo. 23.4041)

Ende Mai 2024 beugte sich der Nationalrat über die Motion Humbel (mitte, AG) mit dem Titel «Medikamentenverschwendung stoppen». Diese wollte den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichts über die «Art und das Ausmass der Medikamentenverschwendung» betrauen, wobei auch Massnahmen dagegen vorgelegt werden sollen. Da Ruth Humbel zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr Parlamentsmitglied war, präsentierte Thomas Rechsteiner (mitte, AI), welcher den Vorstoss übernommen hatte, der grossen Kammer das Anliegen. Er gab zu bedenken, dass in der Schweiz alleine im Jahr 2022 4'800 Tonnen Altmedikamente im Wert von fast CHF 4 Mrd. Franken entsorgt worden seien. Da allerdings keine umfassenden Angaben bezüglich Menge, Art, Ablaufdatum, Haltbarkeit, Restinhalt, Verschreibungspflicht und Krankenversicherungsleistungen dieses Abfalls existierten, soll der geforderte Bericht Auskunft über die konkreten Daten liefen, so dass in einem zweiten Schritt Reduktionsmassnahmen wie etwa Packungsgrössenanpassungen entwickelt werden könnten. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte, dass sich der Bundesrat zwar der Ernsthaftigkeit des Problems bewusst sei, dass sie die Motion jedoch zur Ablehnung empfehle. Dies, weil zur Vorbeugung der Medikamentenverschwendung bereits Massnahmen existierten und Projekte – darunter die Strategie Gesundheit 2030 – gegenwärtig liefen. Nichtsdestotrotz nahm der Nationalrat den Vorstoss mit 170 zu 12 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an.

Halte au gaspillage des médicaments! (Mo. 22.4245)

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative von Baptiste Hurni (sp, NE), welche eine erleichterte Anerkennung von stressbedingten Erkrankungen als Berufskrankheiten im UVG forderte. Christian Dandrès (sp, GE), der die Initiative nach der Wahl Hurnis in den Ständerat übernommen hatte, gab zu Beginn der Debatte seine Interessenbindung als Präsident des VPOD bekannt. Aus verschiedenen Studien des BfS gehe hervor, dass das Stressniveau bei Arbeitnehmenden klar zugenommen habe, wobei sich die Situation der Frauen noch stärker verschlechtert habe als diejenige der Männer, so Dandrès. Durch die Initiative würden stressbedingte Erkrankungen neben der Krankenversicherung zusätzlich von der Unfallversicherung gedeckt, was die Absicherung der Arbeitnehmenden verbessere und die Arbeitgebenden animiere, Präventivarbeit zu leisten. Dem schloss sich auch eine Minderheit der SGK-NR um Brigitte Crottaz (sp, VD) an, welche die vorgeschlagene Gesetzesänderung insofern begrüsste, als dass sie neben stressbedingten Erkrankungen auch den Raum schaffe, andere Erkrankungen, die aktuell nicht als Berufskrankheiten angesehen würden, aber in einem engeren Verhältnis zur beruflichen Tätigkeit ständen, im UVG zu inkludieren. Thomas Rechsteiner (mitte, AI), der die Kommissionsmehrheit vertrat, forderte der Initiative keine Folge zu geben: Die geltende Gesetzeslage erlaube es bereits, stressbedingte Erkrankungen als Berufskrankheiten anzuerkennen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt seien. Ausserdem habe sich das Anforderungssystem zur Anerkennung von Berufskrankheiten bewährt, zumal es bei der Änderung zu einem Prämienanstieg in der Berufsunfallversicherung käme. Der Nationalrat beschloss mit zu 127 zu 65 Stimmen (0 Enthaltungen), der Initiative keine Folge zu geben. Einzig die geschlossenen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie einige Ratsmitglieder der Mitte stellten sich hinter die Vorlage.

Für eine leichtere Anerkennung stressbedingter Krankheiten als Berufskrankheiten (Pa.Iv. 23.415)

Thomas Rechsteiner (mitte, AI) forderte den Bundesrat in seiner im Dezember 2023 eingereichten Motion auf, das AHVG so zu ändern, dass Versicherte einen digitalen Zugang erhalten, bei dem die voraussichtlichen AHV-Leistungen jederzeit eingesehen werden können. Anders als bei der beruflichen und privaten Vorsorge, wo Versicherte jährlich über die Situation der Leistungen informiert würden, müssten persönliche Angaben zur AHV extra bei der jeweiligen Ausgleichskasse erfragt werden. Nicht nur dauere dieser Prozess oft lange, auch enthalte der Auszug keine Angaben über die prognostizierte Höhe der AHV-Leistungen, so der Motionär.
Der Bundesrat forderte im Februar 2024 die Annahme der Motion. Er werde die gesetzlichen Grundlagen für die Erfüllung des Vorstosses in das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) integrieren. In der Frühjahrssession 2024 nahm der Nationalrat den Vorstoss stillschweigend und diskussionslos an.

AHV endlich digitalisieren (Mo. 23.4435)

Im Oktober 2023 forderte die SGK-NR den Bundesrat mit einer Motion dazu auf, das KVG so anzupassen, dass Ärztinnen und Ärzte, die in der Grundversorgung tätig sind und ihr Diplom im Ausland erworben haben, nach mindestens zehn Jahren Berufstätigkeit die Möglichkeit haben sollen, von einem weiteren Kanton eine Praxisbewilligung zu erhalten.
In der Frühjahrssession 2024 gelangte die Motion in den Nationalrat, wo das Anliegen der Kommissionsmehrheit von Céline Amaudruz (svp, GE) und Thomas Rechsteiner (mitte, AI) vertreten wurde: Die Motion stehe im Zeichen des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen und schliesse damit an die parlamentarische Initiative der Kommission zur Einführung von Ausnahmen von der dreijährigen Weiterbildungspflicht bei einer Unterversorgung an (Pa.Iv. 22.431). Die Pflicht für Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Diplom, vor einem Kantonswechsel eine drei Jahre dauernde Weiterbildung zu absolvieren, diene nicht wie ursprünglich angedacht der Qualitätssicherung, sondern sei eine «zwingende Zulassungsbeschränkung», so Rechsteiner. Eine Minderheit Gysi (sp, SG) empfahl die Motion zur Ablehnung: Die Motion gehe zu weit und weiche die neuerlich geschaffenen Ausnahmeklauseln der parlamentarischen Initiative 22.431 noch stärker auf. Zudem dürfte die Mehrheit der Kommission die Wirkung der Motion überschätzen, da sie nur eine sehr beschränkte Zahl von Ärztinnen und Ärzten betreffe, so Gysi. Diesem Votum schloss sich auch Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider an. Die vorliegende Motion wolle zudem die Kompetenzen der Kantone bei der Zulassung schmälern, resümierte die Bundesrätin. Die Motion wurde schliesslich von der grossen Kammer mit 120 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen. Zum Erfolg verhalfen die geschlossen dafür stimmenden Fraktionen der SVP, der FDP.Liberalen und der Mitte.

Qualitätssicherung ohne kantonalen Grenzschutz (Mo. 23.4325)

Im März 2024 beriet der Nationalrat eine Motion Jauslin (fdp, AG), die forderte, die Post auf den Leistungsauftrag zu trimmen. Der Motionär war der Ansicht, dass sich die Post immer weniger auf ihren in der Verfassung festgehaltenen Leistungsauftrag fokussiere und vermehrt in privatwirtschaftliche Märkte investiere. Jauslin erachtete diese Investitionen teilweise als zweifelhaft und bemängelte, dass diese durch den Leistungsauftrag quersubventioniert würden. Konkret forderte die Motion, dass ein Genehmigungsverfahren für Unternehmensakquisitionen durch die Post konzipiert werde. Dabei sollten Investitionen ab einer gewissen Höhe auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft, interne Finanzflüsse offengelegt sowie die Governance der Post gestärkt werden.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Laut Albert Rösti ist der Bundesrat nicht die geeignete Behörde, um die Akquisitionen der Post zu überprüfen, auch wenn diese im Einzelfall tatsächlich zu hinterfragen seien. Weiter wies Rösti darauf hin, dass die Führungsstruktur der Post im Rahmen einer Motion Rechsteiner (mitte, AI) bereits geprüft werde. Der Bundesrat sei aber generell der Ansicht, dass sich der Public-Governance-Ansatz für die Post bewähre und nur vereinzelt Anpassungen nötig seien.
Der Nationalrat stellte sich hingegen mit 112 zu 80 Stimmen bei 1 Enthaltung hinter die Motion, womit diese zur Beratung an den Ständerat überwiesen wurde. Die ablehnenden Stimmen stammten aus den geschlossenen Fraktionen der SP und der Grünen sowie von einer Mehrheit der Mitte-Fraktion.

Die Post für den Leistungsauftrag trimmen (Mo. 22.3226)
Dossier: Offices de poste et orientation stratégique de la poste
Dossier: Débat sur le mandat de service universel de la Poste 2024

Mit einer im Dezember 2022 eingereichten Motion forderte Thomas Rechtsteiner (mitte, AI), dass die Untersuchungsphase von Kartellverfahren durch die WEKO auf ein Jahr begrenzt wird. In schwierigen Fällen sollte jedoch auf Antrag eine Verlängerung dieser Frist um maximal ein weiteres Jahr zulässig sein. Mittels entsprechender Anpassung des KG könnten betroffene Unternehmen von einer potenziell mehrjährig bestehenden Rechtsunsicherheit entlastet werden, ohne dass sich an der anschliessenden Entscheidungsphase etwas ändere, so der Motionär im Plenum. Bundesrat Guy Parmelin empfahl im Namen der Regierung die Ablehnung der Motion. Ausgehend von der Motion Fournier (cvp, VS; Mo. 16.4094) beschäftigten sich Bundesrat und aktuell das Parlament im Rahmen der Teilrevision des Kartellgesetzes bereits mit einer Begrenzung der maximalen Dauer des gesamten kartellrechtlichen Verfahrens. Eine starre Frist nur für die Untersuchungsphase biete zudem das Potenzial, dass betroffene Unternehmen in der Hoffnung auf ein Ablaufen der Frist nicht oder nur ungenügend bei der Aufklärung eines Sachverhalts mitarbeiten würden, so der Wirtschaftsminister. In der Frühjahrssession 2024 hiess jedoch eine knappe Mehrheit des Nationalrats die Motion mit 93 zu 90 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) gut. Die Mehrheit kam dabei dank den geschlossen stimmenden SVP- und Mitte-Fraktionen sowie zwei Stimmen der FDP-Fraktion zustande.

Accélérer les procédures pour accroître la sécurité juridique (Mo. 22.4404)

In der Frühjahrssession 2024 besprach der Nationalrat die Vorlage zur Ausweitung der Leistungen von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 19.456. Zuvor hatte sich die SGK-NR im November 2023 einstimmig mit 18 zu 0 Stimmen (6 Enthaltungen) gegen den Antrag des Bundesrats ausgesprochen, der einige Streichungen von neuen Leistungen im Vergleich zum Entwurf der Kommission forderte. Der Standpunkt der Kommission wurde von Thomas de Courten (svp, BL) und Benjamin Roduit (mitte, VS) präsentiert: Die gesellschaftliche Relevanz von Wohlfahrtsfonds in Form von schneller und unkomplizierter Unterstützung für Mitarbeitende sei unbestritten. Diese stärkten die soziale Verantwortung und entlasteten die Sozialwerke. Eine Präzisierung der Leistungen von Wohlfahrtsfonds, wie sie die Initiative von Daniela Schneeberger (fdp, BL) fordere, sei begrüssenswert, da es gerade bei der Prävention von Arbeitslosigkeit in der Praxis «immer wieder zu Diskussionen mit den Behörden» komme. Bereits heute sei gemäss BfS die Anzahl der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen sehr tief, was auf frühere Anpassungen der Rahmenbedingungen von Wohlfahrtsfonds zurückzuführen sei, so die Kommissionssprecher. Die Ausweitung des Handlungsspielraums von Wohlfahrtsfonds führe zudem zu einer schnelleren Anpassung an aktuelle Bedürfnisse und es gehe – anders als vom Bundesrat und einem Teil der Kantonen befürchtet – kein Steuer- und AHV-Substrat verloren.
Eine Minderheit Gysi (sp, SG), die gleichzeitig auch für die SP-Fraktion sprach, plädierte grundsätzlich auf Eintreten auf die Vorlage, störte sich aber an dem Umstand, dass Arbeitnehmende die Leistungen der Wohlfahrtsfonds nur sehr selektiv in Anspruch nehmen könnten, da viele Firmen an keinen solchen gekoppelt seien. Zudem bestehe das Potenzial, Steuereinnahmen «am Fiskus vorbeizuschleusen», indem Gewinne in die Wohlfahrtsfonds verschoben würden. Ihr Minderheitsantrag fordere deshalb, dass bei einer Ausweitung des Handlungsspielraums die Ausgaben für den Hauptzweck der Wohlfahrtsfonds, die Prävention von sozialer Not von Arbeitnehmenden, stets höher sein müssen, als die Ausgaben für «Nebenzwecke». Auch dürfen diese neuen Zwecke nicht dazu führen, dass der Kernauftrag der Wohlfahrtsfonds vernachlässigt werde. Die Mitte-Fraktion, die von Thomas Rechsteiner (mitte, AI) vertreten wurde, plädierte ebenfalls auf Eintreten auf die Vorlage, da bei einer Erweiterung der Leistungen der Wohlfahrtsfonds gerade für Ausbildungszwecke und für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie die 2. Säule entlastet werde. Der Minderheitsantrag Gysi fand bei der Mitte jedoch keinen Anklang. Eine Verschiebung von Gewinnen in Wohlfahrtsfonds aufgrund von Steueroptimierung sei nicht prinzipiell abzulehnen, denn immerhin sei der Fonds zweckgebunden und das Unternehmen könne die eingezahlten Gelder im Anschluss «nicht mehr direkt anzapfen».Der Mitte-Fraktion schloss sich in der Folge auch die FDP.Liberalen-Fraktion an, für die Regine Sauter (fdp, ZH) im Saal argumentierte. Auch sie sprach sich deutlich für die Ausweitung der Leistungen von Wohlfahrtsfonds aus, die schliesslich freiwillig etwas für ihre Destinatäre täten. Der Minderheitsantrag Gysi wiederum sei «kontraproduktiv» und würde Schwierigkeiten bei der rechtlichen Umsetzung generieren.
Einzig die Grünen-Fraktion – vertreten durch Léonore Porchet (gp, VD) – unterstützte im Plenum den Minderheitsantrag Gysi, da auch sie Steueroptimierung und Vernachlässigung der Pflichten des Arbeitgebers befürchtete. Die Grünen plädierten auf Eintreten der Vorlage, obschon sie lieber direkte Leistungen der Arbeitgebenden an die Arbeitnehmenden sehen würden.
Wie es die Ratsdebatte und die Kommissionssitzung vermuten liessen, konnte der Antrag des Bundesrats kein Ratsmitglied überzeugen und wurde einstimmig abgelehnt. Der Minderheitsantrag Gysi blieb ebenfalls chancenlos und wurde mit 122 zu 67 Stimmen (0 Enthaltungen) abgelehnt. Einzig die SP-, Grünen- und GLP-Fraktion stimmten für den Antrag der Minderheit. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf schliesslich einstimmig mit 189 zu 0 Stimmen (0 Enthaltungen) angenommen und an den Ständerat überwiesen.

Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (Pa.Iv. 19.456)

Der Ständerat beriet in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat eine Motion Rechsteiner (mitte, AI), die forderte, dass im Projekt Bahn 2050 der Anschluss der ländlichen Regionen sichergestellt werde. Im Namen der KVF-SR liess Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) verlauten, dass sich die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für die Motion ausgesprochen habe. Laut Häberli-Koller besteht die Gefahr, dass Bedürfnisse der ländlichen Regionen, wie beispielsweise deren Anschluss an Agglomerationen oder die Bedeutung des motorisierten Individualverkehrs für die wenig besiedelten und schlecht erschlossenen Gebiete, beim Ausbau von Transitachsen zwischen Zentren zu wenig Gehör bekommen. Es sei darum zu begrüssen, wenn die Erschliessung der ländlichen Regionen in den zukünftigen Ausbauschritten der Bahn mehr Beachtung erhalte.
Der Bundesrat hingegen beantragte die Ablehnung der Motion. Bundesrat Albert Rösti erklärte, dass die ländlichen Regionen mit der Perspektive Bahn 2050 bereits angesprochen würden, indem die «Anbindung von regionalen und ländlichen Zentren an die Agglomerationen und städtischen Räume» gefördert werde. Zudem seien für die Feinplanung des Verkehrs in den ländlichen Räumen die Kantone zuständig. Im Kompetenzbereich des Bundes lege das Eisenbahngesetz die Erschliessung der ländlichen Regionen mit dem öffentlichen Verkehr bereits ausreichend fest. Der Bundesrat erachtete das Anliegen der Motion somit als bereits erfüllt.
Die kleine Kammer teilte diese Ansicht des Bundesrats jedoch nicht. Sie nahm die Motion einstimmig ohne Enthaltung an, womit diese zur Umsetzung an den Bundesrat überwiesen wurde.

Bahn 2050. Anschluss der ländlichen Regionen sicherstellen (Mo. 21.4584)

Im März 2023 reichte Thomas Rechsteiner (mitte, AI) eine Motion ein, in welcher er den Bundesrat dazu aufforderte, sein Engagement für den Frieden in der Ukraine zu verstärken. Dafür solle er erstens die humanitäre Hilfe zugunsten der Ukraine markant steigern, zweitens die Schweiz aktiv als Standort für Friedensverhandlungen anbieten und drittens bei der UNO respektive beim UNO-Sicherheitsrat ein Mandat für ebendiese Friedensverhandlungen einholen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da er alle diese Forderungen bereits erfülle. Der Vorstoss wurde rund ein Jahr nach der Einreichung in der Frühjahrssession 2024 behandelt. Da eine Abstimmung über die einzelnen Punkte der Motion gefordert wurde, stimmte der Nationalrat einzeln über diese ab. Er nahm alle drei Punkte mit einem ähnlichen, relativ knappen Ergebnis an, wobei die Mitglieder der SVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion grossmehrheitlich gegen die einzelnen Forderungen des Vorstosses stimmten.

Ukraine. Davantage œuvrer pour la paix (Mo. 23.3182)
Dossier: Réaction de la Suisse aux agressions russes en Ukraine (dès 2014)

In der Frühjahrssession 2024 beugte sich der Nationalrat über die Standesinitiative des Kantons Waadt, die forderte, dass die Kantone mehr Autonomie bei den Krankenversicherungen erhalten und kantonale Einheitskassen errichten dürfen. Im Vorfeld der Session hatte die SGK-NR beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, da sie einen grossen Eingriff ins System darstelle und angesichts der heutigen Rechtslage nicht nötig sei.
In der Ratsdebatte forderte eine Minderheit Crottaz (sp, VD) dazu auf, der Initiative Folge zu geben: Der Markt habe es nicht geschafft, den massiven Anstieg der Prämien zu dämpfen und die Initiative biete den Kantonen eine gute Möglichkeit, die finanzielle Lage ihrer Wohnbevölkerung durch einheitliche Prämien zu verbessern. Weiter erwähnte die Westschweizer Nationalrätin die verschiedenen nationalen Vorstösse zur Revision der OKP, wie die Volksinitiativen «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» oder «Für eine öffentliche Krankenkasse», welche von der Stimmbevölkerung zwar abgelehnt wurden, in der Romandie jedoch Anklang gefunden hätten. Offensichtlich sei ein gewisses Interesse an einem alternativen System da, zumal die von der Initiative gewünschte Änderung für die Kantone fakultativ sei. Für die Kommissionsmehrheit präsentierten Céline Amaudruz (svp, GE) und Thomas Rechsteiner (mitte, AI) den Antrag, der Initiative keine Folge zu geben: Die Einführung einer Einheitskasse pro Kanton stelle ein unnötiges Risiko für die Beschäftigung dar, da sich die Anzahl der Arbeitgebenden verringere, zumal bereits heute Kantone Kassen gründen könnten, die dann im freien Markt mit anderen konkurrierten. Des Weiteren sei die Aufsicht solcher Institutionen schwierig zu handhaben und der Grundsatz der Wahlfreiheit im KVG würde eingeschränkt. Ausserdem hätten viele ähnliche Vorstösse weder bei Parlament noch Stimmbevölkerung eine Mehrheit hinter sich versammeln können, beispielsweise eine gleichlautende Standesinitiative des Kantons Neuenburg (Kt.Iv. 20.315).
Auch der Nationalrat beschloss, der Initiative keine Folge zu geben (61 zu 123 Stimmen), wobei nur die geschlossen stimmenden Fraktionen von SP und Grünen und vereinzelte Mitglieder der SVP die Initiative begrüssten.

KVG soll den Kantonen mehr Flexibilität zur Schaffung kantonaler Einrichtungen bieten (Kt.Iv. 21.322)

In der Frühjahrsession 2024 berietet das Parlament zwei Motionen zum Leistungsauftrag der Post, insbesondere zu deren Investitionen in privatwirtschaftliche Märkte. Die erste Motion Rechsteiner (mitte, AI) beriet der Ständerat. Der Motionär forderte Massnahmen, um die Akquisitionen der Post innerhalb des Leistungsauftrags zu halten. Würde die Post zukünftig Investitionen ausserhalb ihres Leistungsauftrags tätigen, müsste sie ab einer gewissen Investitionshöhe eine Genehmigung des Bundesrats einholen.
Eine knappe Mehrheit der KVF-SR (mit Stichentscheid der Präsidentin bei 6 zu 6 Stimmen) empfahl, die Motion abzulehnen. Marianne Maret (mitte, VS) erklärte die Position der Kommissionsmehrheit damit, dass eine Annahme eine übermässige Einschränkung der Post durch die Politik bedeuten würde. Der Bundesrat gebe die strategischen Ziele der Post vor, die operative Umsetzung sei aber in der Kompetenz der Post. Zudem müsse die Post dem Bundesrat bereits mit verschiedenen Instrumenten Bericht erstatten.
Der Bundesrat teilte die Ansicht der Kommissionsmehrheit. Bundesrat Albert Rösti gab im Rat an, dass sich die Auslagerung der bundesnahen Betriebe sowie die Corporate-Governance-Strategie grundsätzlich bewährt habe. Eine Investitionsprüfung, wie sie die Motion fordere, könne der Bundesrat «fachlich und zeitlich» nicht durchführen. Auch seien bereits Massnahmen in Arbeit, um die Strategie der Post zu überarbeiten.
Die Kommissionsminderheit war der Ansicht, dass die Post durch ihre Nähe zum Bund spezielle Rechte und Pflichten habe, die sie auch einhalten müsse, wie Hans Wicki (fdp, NW) erläuterte. Der Bund müsse als Eigner der Post bei gewissen Investitionen ein Vetorecht haben, da er allfällige Risiken mittrage und die privatwirtschaftliche Wettbewerbspolitik gewährleisten solle. Die Kommissionsminderheit beantragte ihrem Rat, die Motion anzunehmen.
Der Ständerat schloss sich schliesslich der Kommissionsminderheit an und nahm die Motion mit 23 zu 17 Stimmen ohne Enthaltungen an, womit sie zur Umsetzung an den Bundesrat überwiesen wurde. Die Ratsmitglieder von SVP, FDP und GLP sowie von Teilen der Mitte hatten sich gegen die Motion ausgesprochen, während sie bei SP und Grünen Zuspruch fand.

Akquisitionen innerhalb des Leistungsauftrags halten (Mo. 21.4595)
Dossier: Offices de poste et orientation stratégique de la poste
Dossier: Débat sur le mandat de service universel de la Poste 2024

Afin de donner au gouvernement plus de marge de manœuvre en ce qui concerne la gestion de la politique étrangère et de sécurité de la Suisse, la conseillère nationale Ida Glanzmann (centre, LU) a déposé une motion demandant au Conseil fédéral de modifier l’ordonnance sur le matériel de guerre (OMG) pour mettre fin au dispositif qui contraignait les pays énumérés dans l’annexe 2 de cette ordonnance à signer des déclarations de non-réexportation.
Lors des débats au Conseil national, Thomas Rechsteiner (centre, AI), qui a repris cet objet à la suite du départ de la motionnaire, a rappelé à ses collègues que le contexte géopolitique ne s’était pas amélioré depuis le dépôt de cette motion. Puisqu’aucune modification du dispositif relatif aux déclarations de non-réexportation n’a été effectuée, en dépit des multiples interventions des deux commissions de la politique de sécurité, le conseiller national Rechsteiner a estimé que cette motion était la seule intervention parlementaire qui permettrait d’augmenter la marge de manœuvre du Conseil fédéral en matière de politique étrangère et de sécurité. Alors que Thomas Rechsteiner a indiqué que, selon lui, cet objet garantissait la sécurité du pays et le maintien d’une industrie d’armement forte, Hans-Peter Portmann (plr, ZH) a rappelé à son collègue que «es war ja Ihre Partei, die damals die Mehrheit für die Verschärfung der Nichtwiederausfuhr geschaffen hat» et lui a demandé s’il était à présent d’accord d’assouplir la loi sur l’exportation de matériel militaire (LFMG).
S’exprimant au nom du Conseil fédéral, Guy Parmelin a affirmé que le gouvernement s’opposait à cette motion parce que «le Conseil fédéral n'a pas la compétence d'édicter par voie d'ordonnance une base juridique réglant la levée des déclarations de non-réexportation en dérogation aux critères d'autorisation prévus par la loi». Il a également indiqué qu’en mettant fin aux obligations de la Suisse en matière de non-réexportation, le Conseil fédéral mettrait en cause le principe d’égalité de traitement entre belligérants formulé dans la Convention de la Haye. Enfin, il a rappelé qu’une sous-commission de la Commission de la politique de sécurité du Conseil national (CPS-CN) était déjà en train d’envisager différents moyens de mettre en œuvre l’initiative parlementaire 23.403, qui vise à réduire la durée des déclarations de non-réexportation.
L’objet a été rejeté au Conseil national par 130 voix contre 56 et 6 abstentions. La minorité était principalement composée du PLR, du Centre et des Vert’libéraux.

Déclarations de non-réexportation de matériel de guerre. Rendre possible leur levée et accroître la marge de manoeuvre de la Suisse (Mo. 22.3692)
Dossier: Interventions visant à modifier la loi sur le matériel de guerre (réexportation de matériel de guerre)

Der Nationalrat widmete sich in der Wintersession 2023 dem Umgang der Schweiz mit der Hamas. Er diskutierte dabei zuerst die Motion 23.4312 betreffend das Verbot der Hamas. Die Rednerinnen und Redner verurteilten allesamt den Terror der Hamas gegenüber Israel. Der Rat und Bundesrätin Baume-Schneider waren sich einig, dass die Hamas verboten und die Motion angenommen werden soll. Es gab einzig noch einige Rückfragen zum Verfahren respektive, ob eine Vernehmlassung zu diesem Verbots-Gesetz nötig sei oder nicht. Die Justizministerin betonte, dass dem Bundesrat eine tiefgreifende Debatte und eine breite Unterstützung für das Gesetz wichtig sei, weshalb er am ordentlichen Vernehmlassungsverfahren festhalten wolle. Anschliessend wurde die Motion stillschweigend angenommen.
Einige Tage bevor die grosse Kammer diesen Vorstoss behandelte, hatte der Ständerat bereits eine identische Motion seiner Kommission angenommen, daher wurde die Motion zum Verbot der Hamas durch diesen nationalrätlichen Entscheid definitiv überwiesen.

Als nächstes Geschäft behandelte der Nationalrat das Postulat 23.4313 der SiK-NR zu Sanktionen gegenüber der Hamas. Wie Kommissionssprecher Thomas Rechsteiner (mitte, AI) erläuterte, soll der Bundesrat mit der Überweisung des Postulats angehalten werden, einige Fragen zum geplanten Verbot der Hamas sowie zu Sanktionen gegenüber dieser Organisation detailliert abzuklären. Elisabeth Baume-Schneider erläuterte seitens des Bundesrates, dass dieser das Postulat als erfüllt betrachte, da sich die beiden Räte sowie der Bundesrat nun selber bereits für ein solches Verbot ausgesprochen hatten und die Regierung damit begonnen habe, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Die im Postulat aufgeworfenen Fragen würden im Rahmen der Botschaft zu diesem Gesetz behandelt. Der Nationalrat hielt aber an der Haltung der SiK-NR fest und nahm das Postulat einstimmig an.

Die Terrororganisation «Hamas» verbieten (Mo. 23.4312) oder mit Sanktionen belegen (Po. 23.4313)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Der bisherige Innerrhoder Nationalrat Thomas Rechtsteiner (mitte) musste sich bei den Nationalratswahlen 2023 im Kanton Appenzell Innerrhoden – anders als noch bei seiner Neuwahl im Jahr 2019 – nicht gegen Konkurrierende behaupten: Der Generalagent einer Versicherung war der einzige Nationalratskandidat im bevölkerungsschwächsten Kanton der Schweiz. Die Innerrhoder Sozialdemokraten hatten zwar beabsichtigt, der Wahlbevölkerung auch in diesem Wahljahr eine soziale und ökologische Alternative zu präsentieren, waren aber bei der Suche nach einer geeigneten Kandidatin oder einem geeigneten Kandidaten gescheitert. Auch der Präsident der SP Innerrhoden, Martin Pfister, sah von einer vierten Nationalratskandidatur – nach drei gescheiterten Versuchen 2019, 2015 und 2011 – ab. Schliesslich verkündete die Partei Ende August, dass man definitiv keine Kandidatur stellen werde. Die Innerrhoder SVP sprach dem bisherigen Nationalrat keine Unterstützung zu, da mit dessen Wahl die «falsche Fraktion» gestärkt werde, gab aber gleichzeitig auch bekannt, den Sitz Rechtsteiners nicht anzugreifen. Hingegen konnte Rechsteiner auf Rückhalt seitens der FDP, der GLP sowie des Appenzeller Gewerbeverbandes, des Bauernverbandes und der Handels- und Industriekammer Appenzell zählen. «Fluch und Segen zugleich» nannte Rechsteiner den Wahlkampf ohne Konkurrenz laut der Appenzeller Zeitung. So sei es unter anderem ohne Wahlkampfpodien schwierig, den Wählerinnen und Wählern seine Positionen aufzuzeigen.

Am Wahlsonntag wurde Rechsteiner wenig überraschend im Amt bestätigt (2423 Stimmen). Säckelmeister Ruedi Eberle (svp), Thomas Rechsteiners Gegenkandidat bei den letzten Nationalratswahlen, erhielt trotz Nichtkandidatur 68 Stimmen, während über 300 weitere Innerrhoderinnen und Innerrhoder diverse andere Personen wählten, die sich nicht zur Wahl gestellt hatten. Wohl auch angesichts der fehlenden Auswahlmöglichkeit fiel die kantonale Wahlbeteiligung 2023 sehr tief aus (24.5%); sie halbierte sich im Vergleich zu den vorherigen Nationalratswahlen beinahe (46.7%).
Die Wahl in den Ständerat wird in Appenzell Innerrhoden jeweils bereits Ende April an der Landsgemeinde entschieden. Der bisherige Ständerat Daniel Fässler (mitte) war an der Landsgemeinde 2023 bereits ohne Gegenkandidatur erneut in den Ständerat gewählt worden.

Für Aufregung sorgte dafür die wenige Tage nach den Wahlen durch das BFS erfolgte Korrektur der nationalen Parteistärken, wobei aufgrund eines Programmierfehlers die Wahlresultate der Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Glarus mehrfach gezählt worden waren. Diese Kantone hatten die ausgezählten Stimmen per Excel-Tabelle statt automatisiert an das BFS geliefert. Die Kantone treffe dabei aber keine Schuld, beteuerte das BFS laut dem St. Galler Tagblatt.

Nationalratswahlen 2023 – Appenzell Innerrhoden

Mit einem im September 2023 eingereichten Postulat forderte Thomas Rechsteiner (mitte, AI) den Bundesrat auf, einen Bericht darüber zu erstellen, wie die Situation von Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessert werden kann. Der Mitte-Nationalrat sah einen Missstand bei Arbeitnehmenden, die für mehrere Arbeitgebende tätig sind, aber bei keinem die Eintrittsschwelle für die berufliche Versorge erreichen. Im Rahmen der BVG-Reform (BRG. 20.089) sei zwar die Eintrittsschwelle für die zweite Säule gesenkt worden, jedoch sei das Anliegen nach einer Versicherungspflicht für Mehrfachbeschäftigte ungehört geblieben, so Rechsteiner. In Anbetracht der zunehmenden Relevanz von Teilzeitbeschäftigung und ähnlichen Modellen im Schweizer Arbeitsmarkt gelte es, die berufliche Vorsorge in solchen Fällen sicherzustellen. Der Bundesrat beantragte, das Postulat anzunehmen, woraufhin es vom Nationalrat in der Wintersession 2023 stillschweigend und diskussionslos überwiesen wurde.

Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern (Po. 23.4168)

Thomas Rechsteiner (centre, AI) estime que la production d'électricité photovoltaïque pourrait être plus amplement encouragée dans le secteur agricole, malgré de récentes adaptations et travaux à ce sujet au niveau fédéral (notamment dans le cadre du «Mantelerlass» et d'une modification de l'ordonnance sur l'aménagement du territoire (OAT)). Il demande donc au Conseil fédéral de rédiger un rapport qui se pencherait sur les mesures concrètes qui permettraient d'exploiter à son plein potentiel l'«agrivoltaïsme», soit la production d'énergie photovoltaïque en milieu agricole, alors que la stratégie climatique suisse exige une augmentation de la production d'électricité pour atteindre le zéro émission en 2050. A l'heure actuelle seules 10 à 15 pour cent des granges et autres bâtisses agricoles sont pourvues de panneaux solaires. Malgré l'opposition du Conseil fédéral, pour qui ce postulat est superflu au vu des actions entreprises en la matière, une large majorité du Conseil national a décidé de soutenir la proposition de l'élu centriste (118 voix contre 60 et 9 abstentions). Seuls des membres de l'UDC et du PLR s'y sont opposés.

Pour une meilleure exploitation du photovoltaïque dans le secteur agricole (Po. 22.3116)
Dossier: L'agriculture face aux changements climatiques

Mit 90 zu 81 Stimmen bei 10 Enthaltungen nahm der Nationalrat in der Herbstsession 2023 eine Motion Rechsteiner (mitte, AI) an. Ziel der Motion war es, den Anschluss der ländlichen Regionen im Rahmen der Strategie Bahn 2050 sicherzustellen. Rechsteiner befürchtete, dass in den Ausbauplänen für die Bahninfrastruktur zwar die grossen Transitachsen ausgebaut würden, die Erschliessung der ländlichen Regionen aber zu wenig gefördert würde. Um den Ausbau der ÖV-Erschliessung von Randregionen zu gewährleisten, brauche es mehr Verbindlichkeit.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Der Ausbau des Regional- und Agglomerationsverkehrs ist laut dem Bundesrat sowohl in der Perspektive Bahn 2050 als auch im Programmteil «Mobilität und Raum 2050» des Sachplans Verkehr des Bundes und im Eisenbahngesetz verankert. Der Bundesrat sah dadurch keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung.
Unterstützung fand Rechsteiners Anliegen bei den einstimmigen Fraktionen von SP, GLP und Mitte sowie vereinzelt auch in den Fraktionen der SVP und der Grünen.

Bahn 2050. Anschluss der ländlichen Regionen sicherstellen (Mo. 21.4584)

In der Herbstession 2023 nahm der Nationalrat eine Motion Rechsteiner (mitte, AI) an, die forderte, dass Akquisitionen der Post innerhalb des Leistungsauftrag gehalten werden sollen. Der Motionär gab an, dass die Post plane, grosse Summen für neue Akquisitionen aufzuwenden, wobei sie bei grossen und potenziell risikoreichen Investitionen weitgehend freie Hand habe. Die Kontrolle über die Post durch das Postgesetz und den Leistungsauftrag im Bereich Akquisitionen sei folglich zu gering. Deshalb forderte er, dass die Eignerstrategie bezüglich der Post so angepasst wird, dass die Post den Bundesrat über grosse Investitionen informieren muss, dass neue Akquisitionen durch den Bundesrat genehmigt werden müssen und dass der Bundesrat die entsprechenden Parlamentskommissionen darüber in Kenntnis setzen muss.
Der Bundesrat empfahl die Ablehnung der Motion. Bundesrat Albert Rösti, welcher die Motion 2021 als Nationalrat noch mitunterzeichnet hatte, erklärte, dass grössere Investitionen und Akquisitionen das Wachstum der Post sichern würden und somit grundlegend für die Unternehmensstrategie seien. Die Post müsse den Bundesrat dabei regelmässig über die Einhaltung der strategischen Ziele informieren, was die Kontrollfunktion des Bundesrats bei Grossinvestitionen der Post bereits ausreichend sichere. Weiter würde die Motion den Corporate-Governance-Grundsätzen des Bundes widersprechen und zu unklaren Verantwortlichkeiten zwischen dem Bundesrat und der Unternehmensleitung führen. Dem bundesrätlichen Antrag auf Ablehnung der Motion folgten in der Folge nur die Mitglieder der SP-, der FDP- und der Grünen-Fraktion. Eine Mehrheit aus SVP-, Mitte- und GLP-Fraktion verhalf der Motion mit 94 zu 86 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Annahme, diese ging somit an den Ständerat.

Akquisitionen innerhalb des Leistungsauftrags halten (Mo. 21.4595)
Dossier: Offices de poste et orientation stratégique de la poste
Dossier: Débat sur le mandat de service universel de la Poste 2024

Das Bundespersonalgesetz (BPG) müsse dem OR und dem Arbeitsgesetz angepasst und Privilegien, die Bundesbeamte gegenüber der Privatwirtschaft hätten möglichst abgeschafft werden, verlangte Thomas Rechsteiner (mitte, AI) in einem Postulat. Obwohl der Beamtenstatus schon lange abgeschafft worden sei, gebe es nach wie vor ungerechtfertigte Privilegien von Bundesbeamten im Vergleich zur Privatwirtschaft. Der Bundesrat müsse daher in einem Bericht aufzeigen, wie man diese Bevorteilung, die unnötige Kosten für «den Steuerzahler» verursache und die Privatwirtschaft aufgrund von Wettbewerbsverzerrung benachteilige, aufheben könne.
Ein Bericht würde an der Ausgangslage kaum etwas ändern, begründete der Bundesrat seinen Antrag auf Ablehnung des Postulats. Die Aufgaben der Bundesverwaltung würden vom Parlament definiert und die Exekutive müsse sicherstellen, dass sie das entsprechende Personal rekrutieren und motivieren könne. Die Bundesverwaltung müsse dabei im Vergleich zum Privatsektor, der überdies nicht so homogen sei, wie dies im Postulat angetönt werde, konkurrenzfähig bleiben. Das BPG entspreche zudem nur noch in jenen Bereichen nicht dem OR, in denen spezielle Anforderungen an das Personal gestellt würden.
Ende November 2022 zog Rechsteiner sein Postulat zurück.

Ungerechtfertigte Privilegien von Bundesbeamten im Vergleich zur Privatwirtschaft (Po. 22.3934)

Afin d'avoir une vue d'ensemble plus précise sur l'organisation du système de défense suisse, une motion a été déposée par Thomas Rechsteiner (centre, AI). La motion demande que le Conseil fédéral formule et communique une stratégie générale de défense pour la Suisse. En effet, une vue d'ensemble sur la situation et les projets de réformes serait manquante. De ce fait, le député Rechsteiner souhaiterait augmenter la collaboration entre les institutions afin que, en plus des rapports présentés au Parlement (par exemple: rapport sur la politique de sécurité, rapport sur l'avenir des forces terrestres ou encore rapport sur la cybersécurité), les lignes directrices menant aux rapports soient connues.
Pour ce faire, les liens tissés entre les différents organes suisses seront exposés dans la stratégie générale que la Confédération présentera, tout comme les moyens nécessaires pour atteindre les objectifs fixés de manière ciblée.
La motion a été acceptée par le Conseil national qui s'est aligné sur la recommandation du Conseil fédéral. L'objet est en attente d'être traité par le second Conseil.

Stratégie générale de défense de la Suisse (Mo. 22.3726)