Im Rahmen einer von der SVP-Fraktion einberufenen ausserordentlichen Session «Asyl» nahm der Nationalrat mit 105 zu 74 Stimmen (9 Enthaltungen) eine Motion der SVP-Fraktion an, welche den Familiennachzug vorläufig aufgenommenen Personen verwehren wollte. Neben der SVP-Fraktion stimmten beinahe alle Mitglieder der FDP-Fraktion sowie die Mitte-Vertretenden grossmehrheitlich für eine Annahme der Motion. Der Ständerat, der sich während ebendieser Session über eine gleichlautende Motion Friedli (svp, SG) beugte (Mo. 24.3511), fasste indes keinen Entschluss: Er wies das Anliegen zusammen mit anderen Motionen zum Thema Asyl (Mo. 24.3498; Mo. 24.3515; Mo. 24.3516) seiner Kommission zur Vorberatung zu, damit sich diese vertieft mit der Thematik auseinandersetzen kann. Der Bundesrat stand dem Anliegen ablehnend gegenüber. In seiner Stellungnahme wies er unter anderem darauf hin, dass die Verweigerung des Rechts auf Familiennachzug dem Recht auf Achtung des Familienlebens gemäss Art. 13 Abs. 1 der Bundesverfassung zuwiderlaufen würde.