Budget 2024. Supplément II (MCF 24.042)

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Mitte September 2024 präsentierte der Bundesrat seinen Nachtrag II zum Voranschlag 2024. Mit diesem legte er dem Parlament 7 Nachtragskredite über CHF 302.1 Mio. vor. Mit CHF 185 Mio. entfiel der grösste Betrag auf ausserordentliche Ausgaben zur Verlängerung des Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine bis März 2026. Ein weiterer bedeutender Nachtrag betraf die Übergangsmassnahmen in Zusammenhang mit dem Ausschluss der Schweiz aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon Europe. Hierfür wurden CHF 86 Mio. beantragt, um neue Förderinstrumente zu finanzieren und laufende Projekte abzusichern. Zudem wurden CHF 14.2 Mio. für die familienergänzende Kinderbetreuung beantragt, um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken​.
Ein neuer Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 50 Mio. wurde für die Projektierung neuer Reservekraftwerke, die zur Sicherstellung der Energieversorgung nach dem Auslaufen bestehender Verträge im Jahr 2026 dienen, beantragt. Zur Sonderrechnung des Bahninfrastrukturfonds wurde zudem ein Nachtragskredit von CHF 154.2 Mio. für den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur vorgelegt.

Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

In der Wintersession 2024 behandelte das Parlament den Nachtrag II zum Voranschlag 2024 zusammen mit dem Voranschlag 2025. Die Kommissionssprechenden Jacques Nicolet (svp, VD) und Anna Giacometti (fdp, GR) erläuterten dem Nationalrat die Vorlage aus Sicht der Mehrheit der FK-NR: Von den insgesamt sieben beantragten Nachtragskrediten des Bundesrates im Umfang von CHF 302.1 Mio. sollen CHF 100 Mio. intern kompensiert werden. Insgesamt könnten somit die Vorgaben der Schuldenbremse für den ordentlichen Haushalt auch mit den beantragten Kreditaufstockungen eingehalten werden. Der grösste Einzelposten von CHF 185 Mio. für Schutzsuchende aus der Ukraine sei notwendig geworden, da die Zahl der Gesuche für den Schutzstatus S die Budgetprognosen um 27 Prozent übertroffen habe. Dieser Betrag sollte ausserordentlich verbucht werden, was die Kommissionsmehrheit befürwortete. Demgegenüber lagen zwei Minderheitsanträge Bürgi (svp, SZ) vor: Die Minderheit I forderte, den Gesamtbetrag von CHF 185 Mio. an die Kantone für die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter zu streichen; Minderheit II forderte, den Nachtragskredit ordentlich zu verbuchen und intern eine entsprechende Kompensation beim SEM vorzusehen. Beide Anträge fanden ausserhalb der SVP-Fraktion keine Unterstützung. Ein weiterer Minderheitsantrag Wettstein (gp, SO) verlangte mit Verweis auf die bereits gebauten Gaskraftwerke die Streichung des Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 50 Mio. für die Prüfung von neuen Reservekraftwerken. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, in der aktuellen Lage müsse der Weiterbetrieb bestehender Kraftwerke gesichert und deren Ersatz vorbereitet werden. Auch dieser Minderheitsantrag erfuhr lediglich Unterstützung aus der eigenen Fraktion und wurde abgelehnt. Diskussionslos nahm der Nationalrat schliesslich einen Antrag seiner Kommission an, der zusätzliche CHF 1 Mio. für Herdenschutzmassnahmen gegen den Wolf vorsah. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 129 zu 65 Stimmen für die Annahme des Nachtrags II sowie der Planungsgrössen aus, wobei die ablehnenden Stimmen ausschliesslich aus der SVP-Fraktion stammten. Mit 190 zu 4 Stimmen hiess er überdies die Entnahme aus dem BIF gut.

Bei der ständerätlichen Debatte des Nachtrags II zum Voranschlag 2024 wenige Tage nach dem Nationalrat blieb eine umfassende Diskussion aus. Nachdem Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) die Vorlage erläutert hatte, folgte die kleine Kammer durchwegs dem Entwurf des Nationalrats – inklusive der zusätzlichen CHF 1 Mio. für Herdenschutzmassnahmen. Mit 39 zu 1 Stimmen nahm der Ständerat den Nachtrag II zum Voranschlag 2024 an, einstimmig die Planungsgrössen und die Entnahme aus dem BIF.

Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat