Im Juni 2023 präsentierte der Bundesrat eine erste Konkretisierung der Revision der AHV-Hinterlassenenrenten, welche nach dem Urteil des EGMR 2022 nötig geworden war. Nachdem der EGMR die Schweiz wegen der Diskriminierung von Witwern gegenüber Witwen verurteilt hatte, hatte das BSV kurzfristig veranlasst, dass Witwer vorübergehend ebenfalls lebenslange Renten erhalten – genauso wie Witwen bis anhin. Als Entlastungsmassnahme bei den gebundenen Ausgaben schlug der Bundesrat nun jedoch vor, Witwen- und Witwerrenten zukünftig generell bis zum 25. Geburtstag des Kindes auszubezahlen, die Witwen-/Witwerrente von Personen ohne Kinder jedoch auf zwei Jahre zu kürzen. Auch bestehende Witwen- oder Witwerrenten von Personen, deren Kinder nicht mehr unterhaltsberechtigt sind, sollen mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren aufgehoben werden, sofern die Betroffenen nicht über 55 Jahre alt sind. Beibehalten werden die Renten hingegen bei Personen über 50 Jahren, die EL beziehen. Zudem sollen Witwen und Witwer über 58 Jahren unter Bedingungen neu Anspruch auf EL erhalten können. Im Jahr 2035, wenn die Änderung erstmals ihre «volle Wirkung entfalten» würde, sollen die AHV-Finanzen um CHF 810 Mio. und die Bundesfinanzen um CHF 160 Mio. entlastet werden. Obwohl er auch entsprechende Abklärungen getroffen hatte, nahm der Bundesrat keine Kürzung der AHV-Kinderrenten in sein Revisionsprojekt auf, da dadurch kaum Einsparungen möglich wären.

Im Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Anpassung der Hinterlassenenrenten, die er durch eine Änderung des AHVG vornehmen wollte. Er behielt dabei grossmehrheitlich seinen Vorschlag vom Juni 2023 bei: Um das Urteil des EGMR umzusetzen und um den Bund bei den gebundenen Ausgaben zu entlasten, sollten die lebenslangen Witwenrenten abgeschafft und durch Hinterlassenenleistungen ersetzt werden, welche entfallen, wenn das jüngste Kind das 25. Altersjahr vollendet hat. Im Unterschied zum früheren Vorschlag sollten zukünftig alle Personen mit unterhaltsberechtigten Kindern Anspruch auf Hinterlassenenleistungen erhalten, also auch Personen, die im Konkubinat oder getrennt leben.

Zwischen Dezember 2023 und März 2024 hatte der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Entwurf durchgeführt, bei der 81 Stellungnahmen eingegangen waren. 16 Kantone, die SVP, FDP, Mitte und GLP sowie verschiedene Wirtschaftsverbände (etwa SAV und SGV) befürworteten die Vorlage als Ganzes. Auf Kritik stiess sie hingegen bei der SP, den Grünen, der EDU, den Gewerkschaften und beispielsweise Alliance F, welche zwar das Ende der Diskriminierung der Männer lobten, jedoch die Verschlechterung der sozialen Absicherung bestimmter Personengruppen kritisierten.