Im Juni 2023 präsentierte der Bundesrat eine erste Konkretisierung der Revision der AHV-Hinterlassenenrenten, welche nach dem Urteil des EGMR 2022 nötig geworden war. Nachdem der EGMR die Schweiz wegen der Diskriminierung von Witwern gegenüber Witwen verurteilt hatte, hatte das BSV kurzfristig veranlasst, dass Witwer vorübergehend ebenfalls lebenslange Renten erhalten – genauso wie Witwen bis anhin. Als Entlastungsmassnahme bei den gebundenen Ausgaben schlug der Bundesrat nun jedoch vor, Witwen- und Witwerrenten zukünftig generell bis zum 25. Geburtstag des Kindes auszubezahlen, die Witwen-/Witwerrente von Personen ohne Kinder jedoch auf zwei Jahre zu kürzen. Auch bestehende Witwen- oder Witwerrenten von Personen, deren Kinder nicht mehr unterhaltsberechtigt sind, sollen mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren aufgehoben werden, sofern die Betroffenen nicht über 55 Jahre alt sind. Beibehalten werden die Renten hingegen bei Personen über 50 Jahren, die EL beziehen. Zudem sollen Witwen und Witwer über 58 Jahren unter Bedingungen neu Anspruch auf EL erhalten können. Im Jahr 2035, wenn die Änderung erstmals ihre «volle Wirkung entfalten» würde, sollen die AHV-Finanzen um CHF 810 Mio. und die Bundesfinanzen um CHF 160 Mio. entlastet werden. Obwohl er auch entsprechende Abklärungen getroffen hatte, nahm der Bundesrat keine Kürzung der AHV-Kinderrenten in sein Revisionsprojekt auf, da dadurch kaum Einsparungen möglich wären.
- Date
- 28 juin 2023
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 24.078
- Sources
- Afficher
de Anja Heidelberger
Modifié le 30.05.2025
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