Roland Fischer (glp, LU) verlangte mit einer im Dezember 2021 eingereichten Motion, dass die Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung im Inland kompensiert werden. Einzig die Kompensationen in der Form von Negativemissionstechnologien (NET) sollen im Ausland vorgenommen werden dürfen. Fischer sah in der Inlandkompensation den Vorteil, dass damit tatsächliche CO2-Einsparungen vorgenommen und innovative Verfahren und Prozesse in der Schweiz gefördert würden. Mit den Kompensationen im Ausland verschiebe der Bundesrat die notwendigen Einsparungen lediglich in die Zukunft. Ausserdem solle die Bundesverwaltung als Vorbild agieren.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, obwohl er ebenfalls der Meinung war, dass die Inlandkompensation Vorrang haben sollte. Da die Treibstoffimporteure jedoch bereits verpflichtet seien, einen gewissen Teil der CO2-Kompensationen in der Schweiz vorzunehmen und das Potenzial für zusätzliche Kompensationsprojekte im Inland auch aufgrund von vielen klimapolitischen Massnahmen von Bund und Kantonen beschränkt sei, lehne der Bundesrat die Motion ab.
Der Nationalrat behandelte die Motion in der Herbstsession 2023. Nachdem Motionär Fischer und Umweltminister Rösti die diesbezüglichen Argumente noch einmal vorgebracht hatten, schritt die grosse Kammer zur Abstimmung. Sie nahm die Motion mit 105 zu 79 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an. Die ablehnenden Stimmen stammten vor allem von den geschlossen stimmenden SVP- und FDP.Liberale-Fraktionen.