In der Wintersession 2024 beriet der Nationalrat eine Motion der KVF-NR, welche eine Revision der Risikohaftung der Eigentümer von Güterwaggons forderte. Aktuell würden in den meisten Fällen die befördernden Eisenbahnunternehmen für Schäden oder Unfälle im Schienengüterverkehr haften. Durch den Unfall im Gotthard-Basistunnel im August 2023 habe die «Frage der gerechteren Risikoverteilung» jedoch neue Brisanz gewonnen: Die befördernde SBB Cargo habe keinen Einfluss auf den Unterhalt der mitgeführten Güterwagen, hafte nun aber wohl für den Unfall. Die Motion sah darum vor, dass für Wagenhalter eine Gefährdungshaftung sowie eine Versicherungspflicht mit einer ausreichenden Mindestversicherungssumme eingeführt wird, wie Matthias Samuel Jauslin (fdp, AG) für die Kommissionsmehrheit erläuterte. Diese Forderung entspreche einer Variante, welche der Bundesrat in einem Bericht zur Haftung im Schienengütertransport präsentiert hatte. Weiter forderte die Motion, dass sich der Bundesrat auch in der zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (Otif) für eine Anpassung der Risikohaftung von Güterwaggon-Eigentümerinnen und -Eigentümern einsetzt. Für die Minderheit der Verkehrskommission, die sich gegen die Motion ausgesprochen hatte, erklärte Benjamin Giezendanner (svp, AG), dass die unilaterale Einführung einer Gefährdungshaftung für Wagenhalterinnen und -halter den Güterverkehrskorridor durch die Schweiz weniger attraktiv und den Einzelwagenladungsverkehr deutlich teurer machen würde. Der Bundesrat hingegen unterstützte die Motion der KVF-NR. Bundesrat Albert Rösti erklärte, dass die momentane Gesetzeslage nicht mehr zeitgemäss sei, da die Verantwortung für die Instandhaltung der Güterwagen nicht mehr länger bei den Bahnunternehmen liege, und auch Deutschland bereits eine solche Haftpflicht kenne. Schlussendlich vermochte es eine Allianz aus SP, Grünen, GLP sowie der Mehrheit der Mitte-Fraktion und einer Stimme der FDP-Fraktion jedoch nicht, dem Anliegen der KVF-NR zum Durchbruch zu verhelfen. Die Motion wurde äusserst knapp mit 91 zu 89 Stimmen (4 Enthaltungen) abgelehnt.