Im Mai 2024 forderte der Kanton Genf mittels Standesinitiative eine Anpassung des SchKG, damit eine Betreibung bei einer getilgten Forderung automatisch aus den Betreibungsregisterauszügen gelöscht wird. Dass nach geltendem Recht eine Betreibung auch nach getilgter Schuld noch während fünf Jahren im Betreibungsregisterauszug eingetragen ist, erschwere potenziell die Arbeits- und Wohnungssuche von ehemaligen Schuldnerinnen und Schuldnern und führe im schlimmsten Fall zu ihrer Neuverschuldung. Zudem seien die heutigen Möglichkeiten zur Löschung des Eintrags von der Zustimmung der Gläubigerin oder des Gläubigers abhängig, kostspielig oder auf dem Rechtsweg zu aufwendig. Die zuständige RK-SR empfahl die Standesinitiative im Januar 2025 mit 9 zu 4 Stimmen zur Ablehnung. Kommissionssprecherin Céline Vara (gp, NE) anerkannte grundsätzlich die Problematik von bleibenden Einträgen im Betreibungsregister nach deren Begleichung und erinnerte an die Motion Buffat (svp, VD; Mo. 19.3243), welche mit der gleichen Forderung gescheitert war. Für die Kommissionsmehrheit überwiege jedoch das Recht der Gläubigerin oder des Gläubigers, vollumfänglich über das Zahlungsverhalten der betriebenen Person informiert zu sein. Ausserdem bestehe die Gefahr, dass den verschuldeten Personen nach der Annahme des Vorstosses Anreize gesetzt würden, mit der Begleichung der Schuld bis zum Start eines Inkassoverfahrens zu warten. Gleichwohl sehe es die Kommission aber als angebracht, im Rahmen der bundesrätlichen Vorlage zum SchKG die automatische Löschung von vollständig beglichenen Betreibungen zu prüfen. Laut Vara sei dies auch der Grund, warum die Kommissionsminderheit auf einen Gegenantrag verzichtet habe. Der Ständerat gab der Standesinitiative daraufhin stillschweigend keine Folge.
- Schlagworte
- Datum
- 5. März 2025
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Geschäftsnr.
- 24.306
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Lukas Lütolf
Aktualisiert am 20.05.2025
Aktualisiert am 20.05.2025