Automatische Löschung von Betreibungen bei Tilgung der betriebenen Forderungen (Kt. Iv. 24.306)

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Im Mai 2024 forderte der Kanton Genf mittels Standesinitiative eine Anpassung des SchKG, damit eine Betreibung bei einer getilgten Forderung automatisch aus den Betreibungsregisterauszügen gelöscht wird. Dass nach geltendem Recht eine Betreibung auch nach getilgter Schuld noch während fünf Jahren im Betreibungsregisterauszug eingetragen ist, erschwere potenziell die Arbeits- und Wohnungssuche von ehemaligen Schuldnerinnen und Schuldnern und führe im schlimmsten Fall zu ihrer Neuverschuldung. Zudem seien die heutigen Möglichkeiten zur Löschung des Eintrags von der Zustimmung der Gläubigerin oder des Gläubigers abhängig, kostspielig oder auf dem Rechtsweg zu aufwendig. Die zuständige RK-SR empfahl die Standesinitiative im Januar 2025 mit 9 zu 4 Stimmen zur Ablehnung. Kommissionssprecherin Céline Vara (gp, NE) anerkannte grundsätzlich die Problematik von bleibenden Einträgen im Betreibungsregister nach deren Begleichung und erinnerte an die Motion Buffat (svp, VD; Mo. 19.3243), welche mit der gleichen Forderung gescheitert war. Für die Kommissionsmehrheit überwiege jedoch das Recht der Gläubigerin oder des Gläubigers, vollumfänglich über das Zahlungsverhalten der betriebenen Person informiert zu sein. Ausserdem bestehe die Gefahr, dass den verschuldeten Personen nach der Annahme des Vorstosses Anreize gesetzt würden, mit der Begleichung der Schuld bis zum Start eines Inkassoverfahrens zu warten. Gleichwohl sehe es die Kommission aber als angebracht, im Rahmen der bundesrätlichen Vorlage zum SchKG die automatische Löschung von vollständig beglichenen Betreibungen zu prüfen. Laut Vara sei dies auch der Grund, warum die Kommissionsminderheit auf einen Gegenantrag verzichtet habe. Der Ständerat gab der Standesinitiative daraufhin stillschweigend keine Folge.

Nachdem der Ständerat in der Frühlingssession 2025 der Genfer Standesinitiative, die eine automatische Löschung einer getilgten Forderung aus den Betreibungsregisterauszügen verlangte, keine Folge gegeben hatte, behandelte der Nationalrat die Initiative in der anschliessenden Sommersession. Anders als ihre Schwesterkommission beantragte die RK-NR mit 14 zu 10 Stimmen, der Standesinitiative Folge zu geben. Die Einschränkung bei der Arbeits- oder Wohnungssuche, die Personen aufgrund eines Betreibungsregistereintrags hinnehmen müssten, der auf eine missbräuchliche Betreibung zurückgehe oder durch vereinzelt zu spät bezahlte Rechnungen entstanden sei, sei unverhältnismässig. Zudem stellten Betreibungsregisterauszüge, die getilgte Forderungen beinhalteten, kaum nützliche Auskünfte für Gläubigerinnen und Gläubiger dar, so Kommissionssprecher Ueli Schmezer (sp, BE). Eine Kommissionsminderheit beantragte analog zum Ständerat, der Initiative keine Folge zu geben, was der Nationalrat mit 118 zu 70 Stimmen (2 Enthaltungen) schliesslich auch tat. Dabei unterlag Links-Grün mit Unterstützung einzelner Stimmen der bürgerlichen Fraktionen. Die Initiative war damit erledigt.