Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung zu Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen in das SIS (BRG 24.086)

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Im November 2024 beantragte der Bundesrat dem Parlament, durch die «Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS)» einer neuen Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zuzustimmen. Mit besagter Weiterentwicklung erhält Europol das Recht, Informationen über Drittstaatangehörige, die einer schweren oder terroristischen Straftat verdächtigt werden, an einen Schengen-Mitgliedstaat weiterzuleiten und diesem vorzuschlagen, eine Informationsausschreibung zu dieser Person im SIS zu starten. Falls es bei dieser Ausschreibung zu einem Treffer komme, müsse der Mitgliedstaat, in dem der Treffer erzielt wird, die erforderlichen Informationen einholen und diese dann dem ausschreibenden Staat sowie Europol weiterleiten. Der Bundesrat schloss mit dem Hinweis, dass die Umsetzung dieser Regelung eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes erfordere.

Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zur Ausschreibung von Drittstaatangehörigen wurde in der Frühjahrssession 2025 vom Ständerat als Erstrat behandelt. SiK-SR-Sprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) sowie Justizminister Beat Jans stellten die Vorlage vor und erklärten, dass die Umsetzung ins Landesrecht in Form einer Teilrevision des BPI erfolgen solle. Weiter stellten sie klar, dass die vorgesehenen Informationsausschreibungen nur bei Personen erfolgen könnten, welche «der schweren Kriminalität oder des Terrorismus» bezichtigt werden. Ein neu dem BPI hinzugefügter Deliktkatalog liste die entsprechenden Straftatbestände abschliessend auf. Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung sagte der Ständerat mit 38 zu 0 Stimmen Ja zur Vorlage.