Im November 2024 beantragte der Bundesrat dem Parlament, durch die «Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS)» einer neuen Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zuzustimmen. Mit besagter Weiterentwicklung erhält Europol das Recht, Informationen über Drittstaatangehörige, die einer schweren oder terroristischen Straftat verdächtigt werden, an einen Schengen-Mitgliedstaat weiterzuleiten und diesem vorzuschlagen, eine Informationsausschreibung zu dieser Person im SIS zu starten. Falls es bei dieser Ausschreibung zu einem Treffer komme, müsse der Mitgliedstaat, in dem der Treffer erzielt wird, die erforderlichen Informationen einholen und diese dann dem ausschreibenden Staat sowie Europol weiterleiten. Der Bundesrat schloss mit dem Hinweis, dass die Umsetzung dieser Regelung eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes erfordere.
- Schlagworte
- Datum
- 13. November 2024
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 24.086
- Quellen
- anzeigen
von Bernadette Flückiger
Aktualisiert am 28.02.2025
Aktualisiert am 28.02.2025