Keine reduzierte Sozialhilfe für Geflüchtete mit Status F und S (Pa.Iv. 24.433)

Als PDF speichern

Die Sozialdemokratische Fraktion lancierte im Juni 2024 eine parlamentarische Initiative, welche die Angleichung der Sozialhilfeansätze von Personen mit Status S und vorläufig Aufgenommenen an den höheren und für die restliche Wohnbevölkerung der Schweiz geltenden Ansatz forderte. Somit würde der tiefere Ansatz nur noch bei Asylsuchenden zu tragen kommen. Die SP begründete ihre Initiative mit einer im Frühjahr desselben Jahres erschienenen Studie von Angehörigen der ETH und der Universitäten Zürich und Basel. Aus den Studienresultaten folgerten die Forschenden, dass höhere Sozialhilfeansätze Kleinkriminalität und Drogendelikte zu reduzieren vermögen. Mit 13 zu 10 Stimmen (1 Enthaltung) gab die SGK-NR der Initiative Ende Januar 2025 jedoch keine Folge. Gemäss Medienmitteilung der Kommission waren die angespannten Bundesfinanzen sowie Befürchtungen, dass eine Angleichung der Sozialhilfeansätze falsche Anreize setzen könnte, ausschlaggebend für den Entscheid der Mehrheit.

In der Frühjahrssession 2025 schloss sich der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit an und gab der parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion, die eine Angleichung der Sozialhilfeansätze von Personen mit Status S und vorläufig Aufgenommenen an diejenigen der restlichen Wohnbevölkerung forderte, ebenfalls keine Folge. Der Rat fasste diesen Entscheid mit 126 zu 62 Stimmen (keine Enthaltungen). Für Folgegeben votierten lediglich die Mitglieder der Fraktionen der SP und Grünen sowie die beiden EVP-Nationalräte.