Keine kantonsübergreifenden Vorhaben ohne Mitsprache (Kt.Iv. 24.302)

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Im Februar 2024 reichte der Kanton Solothurn eine Standesinitiative mit der Forderung ein, dass das RPG und/oder das USG angepasst werden sollten, um zu gewährleisten, dass bei Vorhaben mit kantonsübergreifenden Auswirkungen auf Wunsch eines Nachbarkantons ein kantonales Richtplanverfahren durchgeführt werden muss. Insbesondere der Kanton Solothurn – durch seine verzettelte Gebietsform und durch seine Lage entlang wichtiger Verkehrsachsen – sei beispielsweise verhältnismässig stark von Umlenkungen des Verkehrs über das solothurnische Kantonsgebiet infolge logistischer Vorhaben der Nachbarkantone betroffen. Gerade bei solchen Vorhaben sollten betroffene Kantone die Möglichkeit erhalten, in einem autonomen Richtplanungsverfahren die eigene Interessenlage gegenüber dem Nachbarkanton offenzulegen, wobei auch die Option eines gemeinsamen Richtplanverfahrens bestehen solle. Die Mehrheit der UREK-SR beantragte ihrem Rat im Januar 2025 mit 8 zu 3 Stimmen (bei einer Enthaltung), der Initiative keine Folge zu geben. Sie erachtete die Forderung der Initiative bereits durch die bestehenden Rechtsgrundlagen abgedeckt und sah dementsprechend keinen weiteren Handelsbedarf. In der Frühjahrssession 2025 gab der Ständerat der Standesinitiative stillschweigend keine Folge.

In der Herbstsession 2025 nahm sich der Nationalrat als Zweitrat einer Standesinitiative des Kantons Solothurn an. Der Nordwestschweizer Kanton forderte, dass bei Vorhaben mit kantonsübergreifenden Auswirkungen auf Wunsch eines Nachbarkantons ein kantonales Richtplanverfahren durchgeführt werden muss. Die Mehrheit der UREK-NR erachtete die bereits existierenden Verfahren im Raumplanungsrecht als ausreichend für die Interessenswahrung von Nachbarskantonen bei kantonsübergreifenden Vorhaben und beantragte mit 14 zu 8 Stimmen (bei einer Enthaltung), der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Müller-Altermatt (mitte, SO) plädierte stattdessen auf Folgegeben. So weise das aktuell vorgesehene Verfahren im Raumplanungsrecht einen «blinden Fleck» auf, da Kantone unterschiedliche Schwellenwerte bei raumwirksamen Vorhaben erfüllen müssten. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und gab der Standesinitiative mit 121 zu 64 Stimmen (bei einer Enthaltung) keine Folge. Für den Minderheitsantrag votierten die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen sowie einzelne Mitglieder der FDP- und der Mitte-Fraktion. Da Folgegeben auch bereits im Ständerat abgelehnt worden war, ist das Geschäft damit erledigt.