Im Februar 2024 reichte der Kanton Solothurn eine Standesinitiative mit der Forderung ein, dass das RPG und/oder das USG angepasst werden sollten, um zu gewährleisten, dass bei Vorhaben mit kantonsübergreifenden Auswirkungen auf Wunsch eines Nachbarkantons ein kantonales Richtplanverfahren durchgeführt werden muss. Insbesondere der Kanton Solothurn – durch seine verzettelte Gebietsform und durch seine Lage entlang wichtiger Verkehrsachsen – sei beispielsweise verhältnismässig stark von Umlenkungen des Verkehrs über das solothurnische Kantonsgebiet infolge logistischer Vorhaben der Nachbarkantone betroffen. Gerade bei solchen Vorhaben sollten betroffene Kantone die Möglichkeit erhalten, in einem autonomen Richtplanungsverfahren die eigene Interessenlage gegenüber dem Nachbarkanton offenzulegen, wobei auch die Option eines gemeinsamen Richtplanverfahrens bestehen solle. Die Mehrheit der UREK-SR beantragte ihrem Rat im Januar 2025 mit 8 zu 3 Stimmen (bei einer Enthaltung), der Initiative keine Folge zu geben. Sie erachtete die Forderung der Initiative bereits durch die bestehenden Rechtsgrundlagen abgedeckt und sah dementsprechend keinen weiteren Handelsbedarf. In der Frühjahrssession 2025 gab der Ständerat der Standesinitiative stillschweigend keine Folge.
- Mot-clés
- Date
- 5 mars 2025
- Type
- Initiative d’un canton
- n° de l'objet
- 24.302
- Acteurs
- Sources
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de Viktoria Kipfer
Modifié le 19.11.2025
Modifié le 19.11.2025