Im Dezember 2024 reichten die SP-Fraktion im Nationalrat und der Ständerat Baptiste Hurni (sp, NE) je eine gleichlautende Motion «Spenden von öffentlichen und systemrelevanten Unternehmen an Parteien und politische Akteure verbieten» ein. Die Motionärinnen und Motionäre wollten erreichen, dass Parteien und andere politische Akteure, die eine Wahl- oder Abstimmungskampagne führen, keine Zuwendungen von Unternehmen mehr annehmen dürfen, die ganz oder teilweise der öffentlichen Hand gehören oder eine Staatsgarantie geniessen. Zur Begründung machten sie geltend, dass solche Unternehmen für die Volkswirtschaft und die Steuerzahlenden «ein hohes Risiko» darstellten, und entsprechend problematisch sei es, wenn sie mit ihren Spenden Einfluss auf politische Entscheidungen nähmen. Ausdrücklich erwähnt wurden in der Begründung die systemrelevanten Banken, von denen 2023 über eine Million Franken an politische Parteien geflossen seien.
Der Bundesrat empfahl die Motionen zur Ablehnung, weil er es für verfrüht halte, bereits Anpassungen an der seit 2022 geltenden Gesetzgebung zur Transparenz der Politikfinanzierung vorzunehmen, bevor diese gesamthaft evaluiert sei. Der Bundesrat werde selbst Änderungsvorschläge zu den Transparenzregeln machen, wenn sich in der von ihm in Auftrag gegebenen, noch laufenden Evaluation Handlungsbedarf zeige.
Im Rahmen einer ausserordentlichen Session zum Thema «Spenden» behandelten National- und Ständerat die beiden Motionen im März 2025. Im Nationalrat vertrat Parteipräsident Cédric Wermuth (sp, AG) die Forderung der SP: Deren Umsetzung sei dringend nötig, um den «erdrückenden Einfluss von Lobbyorganisationen» namentlich in der Bankenpolitik zurückzubinden. Unter Verweis auf den PUK-Bericht zur Credit Suisse machte Wermuth geltend, das «politische Powerplay» der Bankenlobby in Verwaltung und Parlament sei mitverantwortlich für die mangelhafte Bankenaufsicht und damit auch für den CS-Untergang gewesen. Dasselbe Powerplay ortete er in der aktuellen Diskussion um die künftige Bankenregulierung. Weil die Parteispenden der systemrelevanten Banken an «Aufträge» zur einzuschlagenden politischen Linie geknüpft seien und wegen der faktischen Staatsgarantie handle es sich dabei um «eine Form der öffentlichen Parteienfinanzierung mit dem Versuch einer politischen Weisung», was der Unabhängigkeit der Demokratie und des Parlaments widerspreche. Aus den Reihen des Nationalrats warf einzig der Freisinnige Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) ein, die SP habe selbst jahrelang «Hunderttausende von Franken von Grossbanken angenommen [...], versteckt über eine Stiftung». Wermuth bestritt dies. Für den Bundesrat wiederholte Justizminister Beat Jans die ablehnende Haltung wegen des aus seiner Sicht verfrühten Zeitpunkts; im Rahmen der noch laufenden Evaluation werde man das Anliegen aber «gerne genauer prüfen». Der Evaluationsbericht folge bis Ende 2025 und allfällige Revisionsvorschläge werde der Bundesrat 2026 ausarbeiten. In der Abstimmung blieb die Motion mit 117 Nein- zu 58 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung chancenlos; die Fraktionen der SP und der Grünen stimmten geschlossen Ja, die bürgerlichen Fraktionen einschliesslich der GLP fast ebenso geschlossen Nein; einzig EVP-Nationalrat Marc Jost (evp, BE) enthielt sich.
Im Ständerat zog Baptiste Hurni seine gleichlautende Motion tags darauf zurück – wobei er dies einzig wegen mangelnder Erfolgsaussichten tue, von der Richtigkeit und Wichtigkeit des Anliegens aber überzeugt bleibe. Die beiden Motionen waren damit erledigt.