Landesverweisungen bei Ausländern ohne Aufenthaltsrecht auch in Strafbefehlen anordnen (Pa. Iv. 24.437)

Als PDF speichern

Mittels einer im Juni 2024 eingereichten parlamentarischen Initiative verlangte Pascal Schmid (svp, TG) eine Anpassung der StPO, um künftig die Landesverweisung von Personen in der Schweiz ohne Aufenthaltsrecht im Strafbefehlsverfahren und ohne amtliche Pflichtverteidigung zu ermöglichen. Bis anhin wurde die Verhältnismässigkeit der angeordneten Landesverweise jeweils von Gerichten überprüft. Davon soll neu abgesehen werden, um die Landesverweisung von Personen ohne Aufenthaltsrecht nach Begehung von Katalogstraftaten zu beschleunigen und die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten, so Schmid in der Begründung seines Vorstosses. Es sei zudem von der amtlichen Pflichtverteidigung abzusehen, da die Beschuldigten sowieso das Land verlassen müssten. Die Abschaffung der Pflichtverteidigung ging einer Mehrheit der RK-NR jedoch zu weit, welche mit 15 zu 9 Stimmen empfahl, der Initiative keine Folge zu geben. Gleichwohl zeigte sich die Kommission vom Anliegen überzeugt, künftig Landesverweise gegenüber Personen ohne Aufenthaltsrecht im Strafbefehlsverfahren anordnen zu können, und reichte eine Kommissionsinitiative sowie eine Kommissionsmotion mit entsprechender Forderung ein.

Nachdem die RK-NR als Reaktion auf die parlamentarische Initiative Schmid (svp, TG) zwei Vorstösse (Mo. 25.3428, Pa.Iv. 25.436) eingereicht hatte, zog Pascal Schmid seine Initiative für eine Landesverweisung von Personen in der Schweiz ohne Aufenthaltsrecht im Strafbefehlsverfahren und ohne amtliche Pflichtverteidigung in der Sommersession 2025 zurück. Schmid begründete im Plenum seinen Entscheid damit, dass die Kommissionsgeschäfte sein Kernanliegen, dass Landesverweisungen in Strafbefehlen angeordnet werden können, aufgenommen hätten.