Übernahme der EU-Verordnung 2024/1717 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung) (BRG 25.032)

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Im März 2025 legte der Bundesrat eine Botschaft für die Anpassung des Schengen-Besitzstandes vor. Er beantragte darin die Übernahme der EU-Verordnung 2024/1717 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen. Das Geschäft war in eine Hauptvorlage sowie zwei kleine Vorlagen aufgeteilt.
Mit der Hauptvorlage sollen insbesondere die Voraussetzungen und Verfahren bei einer temporären Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum angepasst werden. Zudem sollen vor dem Hintergrund der im Rahmen der Covid-19-Epidemie gesammelten Erfahrungen Regelungen für Gefahrensituationen für die öffentliche Gesundheit eingeführt werden – beispielsweise in Form von Einreisebeschränkungen an den Schengen-Aussengrenzen. Weiter soll mit dieser ersten Vorlage auch die sogenannte Sekundärmigration, also die Weiterreise von Asylsuchenden von einem Schengen-Staat in den nächsten, vermindert werden, indem das Überstellungsverfahren in den zuständigen Schengen-Staat vereinfacht wird. Diese Neuerungen verlangen einige Änderungen im AIG, welche mit dieser Vorlage gutgeheissen werden sollen.
In einer zweiten Vorlage soll unabhängig von dieser Schengen-Weiterentwicklung im AIG festgehalten werden, dass das EDA neu Zugriff auf das nationale Reisegenehmigungssystem ETIAS erhalten soll. Schliesslich sollen im Rahmen einer dritten Vorlage im AIG einige wenige redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, um eine sprachliche Angleichung an die Terminologie des Schengener Grenzkodex zu erreichen.

In der Vernehmlassung sprach sich die SVP gegen die Vorlage aus, da sie insbesondere eine Kompetenzverschiebung an die EU in Bezug auf Einreisebeschränkungen befürchtete. Während die FDP.Liberalen und die Mitte die Vorlage grundsätzlich begrüssten, zeigten sich die SP und die Grünen insbesondere in Bezug auf den Zugang zum Asylverfahren, auf die Einhaltung der Menschenrechte bei der Rückweisung an der Grenze sowie in Bezug auf die Dauer möglicher Binnengrenzkontrollen kritisch. Insgesamt sprachen sich aber auch die SP und die Grünen für die Übernahme der Schengen-Weiterentwicklung aus.

Der Ständerat befasste sich in der Sommersession 2025 als Erstrat mit der Botschaft zur Schengen-Weiterentwicklung bezüglich des Grenzkodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen. Heidi Z'graggen (mitte, UR) stellte den Inhalt des Geschäfts vor und ging dabei auch auf die Punkte ein, die in der SPK-SR diskutiert worden waren, so etwa auf die Frage nach dem Zusammenhang der Vorlage mit der Motion 25.3026 zur Verstärkung der Grenzkontrollen. Hierbei sei seitens der Verwaltung dargelegt worden, dass die Forderung der Motion in keinem Konflikt zum vorliegenden Geschäft stehe. Anschliessend äusserte sich Pirmin Schwander (svp, SZ). Er beantragte mit seiner Minderheit Nichteintreten auf die Hauptvorlage, da diese keinen Mehrwert bringe. Schwander prophezeite, dass die gemäss Vorlage vorgesehenen stärkeren Kontrollen an der Grenze nicht umgesetzt würden und kritisierte, dass Schengen-Staaten, welche sich nicht an die Regeln bezüglich der Grenzkontrollen halten, nicht sanktioniert würden. Demgegenüber argumentierte Justizminister Beat Jans, dass sich die Mehrheit der Staaten des Schengen-Raums an die Regeln hielten und die übrigen Staaten «von den Gerichten gerügt und zurückgepfiffen» würden.
Danach sprach sich die kleine Kammer mit 33 zu 7 Stimmen für Eintreten aus. Gegen Eintreten votierten die Mitglieder der SVP-Fraktion. Bei der Behandlung der ersten Vorlage lag eine weitere Minderheit Schwander vor. Diese forderte, dass Wegweisungen ohne aufschiebende Wirkung in jedem Fall direkt und somit ohne eine mögliche Ausreisefrist von weniger als sieben Tagen vollstreckt werden. Dieser Antrag wurde mit 32 zu 10 Stimmen abgelehnt. Nebst der SVP-Fraktion stimmten auch wenige Mitglieder der Mitte für diesen Antrag. Nach der Zustimmung zu zwei kleineren redaktionellen Anpassungen an der Hauptvorlage wurde diese in der Gesamtabstimmung mit 34 zu 7 Stimmen angenommen. Auch hier stimmte die SVP-Fraktion mit Nein. Bei den zwei weiteren Vorlagen wurde Eintreten jeweils ohne Gegenantrag beschlossen und mit 33 zu 7 respektive 34 zu 7 Stimmen angenommen. Die Gegenstimmen stammten beide Male von der SVP-Fraktion.