Stimmbevölkerung besiegelt Aus der Eigenmietwertbesteuerung

Das zentrale Ereignis im Schweizer Wohnungswesen bildete im Jahr 2025 die Volksabstimmung über den Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum, was sich auch in der extensiven Medienberichterstattung im Herbst abzeichnete (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Im September befürwortete die Schweizer Stimmbevölkerung die Einführung einer Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen und besiegelte damit die Abschaffung des Eigenmietwerts auf Erst- und Zweitwohnungen. Somit wurde im Berichtsjahr eine jahrzehntealte Frage zur Wohneigentumsbesteuerung nach rund sieben Jahren parlamentarischer Beratung der am Ende mehrheitsfähigen Lösung geklärt. Nun liegt das Zepter bei den Kantonen, eine entsprechende Objektsteuer auszuarbeiten, um drohende Steuerausfälle abzufedern. Im Parlament gab indes eine andere Frage zum Wohneigentum zu reden: National- und Ständerat sprachen sich im Jahr 2025 für stärkere Rechte der Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei Hausbesetzungen aus. Mit Verabschiedung der Vorlage soll es nicht zuletzt einfacher werden, eine Besetzung mittels gerichtlicher Verfügung zu beenden. Kein anderes Geschäft im Themenbereich «Raumplanung und Wohnungswesen» sorgte in diesem Jahr für mehr Gesprächsstoff in den Räten (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen).

Aber auch die fortwährende Knappheit auf dem Miet- und Wohneigentumsmarkt prägte 2025 die Diskussionen im Wohnungswesen, wobei erneut das mangelnde Angebot an Wohnraum medial besonders hohe Wellen schlug, was sich im aussergewöhnlich hohen Anteil an Artikeln über das Wohnungswesen in der Schweiz äusserte (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Die Leerwohnungsquote sank zum fünften Mal in Folge und liegt nun bei einem Prozent des Gesamtwohnbestandes. Ferner wurde in den Medien und insbesondere in Zusammenhang mit der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» die Zuwanderung als Grund für das tiefe Wohnungsangebot diskutiert.

Zeitgleich zur abnehmenden Leerwohnungsziffer stiegen die Mieten und der Preis von Wohneigentum im Vergleich zu den Vorjahren weiter an. Um dem Mietzinswachstum entgegenzuwirken, lancierte der SMV im Juni die eidgenössische Mietpreis-Initiative, welche den Grundsatz der Kostenmiete in der Verfassung verankern möchte. Ein Teil der Mieterinnen und Mieter in der Schweiz durfte sich aber schon im Berichtsjahr über einen tieferen Mietzins freuen: Sowohl im März als auch im September sank der Referenzzinssatz infolge einer Reihe von Leitzinssenkungen von 1.75 auf 1.25 Prozent.

In Anbetracht der fortschreitenden Wohnungsknappheit beschäftigten sich der Bundesrat sowie die Kantone und Städte im Jahr 2025 vorwiegend mit der Wohnraumförderung und brachten die Arbeiten rund um den im Vorjahr ausgearbeiteten «Aktionsplan Wohnungsknappheit» voran. Im Juni 2025 wurde erstmals dessen Umsetzungsstand erhoben, der noch Luft nach oben zeigte. Zum Zeitpunkt der Erhebung waren die Hälfte der dreissig vorgesehenen Massnahmen angegangen worden, wobei mit der Revidierung der Kostenlimiten in der Wohnraumförderung eine davon vollständig umgesetzt worden war. Weiter beabsichtigte der Bundesrat zur Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus eine zusätzliche Aufstockung des Fonds de Roulement für 2030–2034 um CHF 150 Mio., wozu er im November eine entsprechende Botschaft veröffentlichte. Zusätzlich fasste der Bundesrat durch eine weitere, im Juni präsentierte Botschaft für eine Änderung des Wohnraumfördergesetzes die Verankerung eines neuen Kostenmietmodells und eine staatliche Mietzinskontrolle für vom Bund geförderte Wohnungen ins Auge.

Als mögliche und vieldiskutierte Massnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit wurden 2025 auch die Beschleunigung und Stärkung der Bauverfahren gehandelt. Dazu trug auch eine Studie von BWO und ARE bei, die Einsprachen und Rekurse als grösstes Hindernis für Bauvorhaben identifizierte. Auch das Parlament beäugte diese Baueinsprachen kritisch und nahm – auf Empfehlung des Bundesrates – eine entsprechende Forderung zur Analyse missbräuchlicher Einsprachen sowie für eine schnellere Behandlung von Baugesuchen im Erstrat an. Auch eine Motion zur Definition schutzwürdiger Interessen bei Baueinsprachen und ein Vorstoss zur Sanktionierung missbräuchlicher Einsprachen passierten 2025 den Erstrat. Um Planungs- und Bauvorhaben weiter zu vereinfachen, nahm der Bundesrat an einem Runden Tisch mit Kantonen und Städten eine Lockerung des Ortsbildschutzes unter die Lupe.

Im Unterschied zum Wohnungswesen kam der Raumplanung im Jahr 2025 nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Jedoch wurde in den Medien und im Parlament, unter anderem angesichts des Bergsturzes in Blatten, die bereits im Vorjahr angestossene Diskussion über die zukünftige Raumplanung im Alpenraum weitergeführt. In Zusammenhang mit anderen Umweltereignissen steht dabei das Vorhaben des Bundesrates, die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mittels Eventualverpflichtung an den Kosten für die Behebung von Gebäudeschäden zu beteiligen. In der Wintersession trat der Ständerat jedoch nicht auf die Vorlage ein. Eine zweite Chance gab das Stöckli dagegen einer Änderung des Geoinformationsgesetzes und wandelte seinen ursprünglichen Entscheid auf Nichteintreten in Übereinstimmung mit dem Nationalrat in Rückweisung an den Bundesrat um. Schliesslich neigte sich 2025 neben der Eigenmietwertbesteuerung mit der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes eine andere lange Geschichte dem Ende zu, indem der Bundesrat die revidierten Raumplanungsverordnung verabschiedete.

Dossier: Rétrospective annuelle 2025