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Infrastruktur und Lebensraum
Energie
Le Conseil national refuse d'étendre les compétences du Conseil fédéral en matière d'énergie atomique (postulat Grütter) — Nouveaux projets de centrales électriques — Sulzer renonce d développer un réacteur exclusivement suisse; les constructeurs suisses de réacteurs se tournent vers la coopération internationale — Pas de permis définitif d'exploitation pour l'oléoduc de Suisse orientale et pour la raffinerie de Cressier — Le Conseil fédéral accorde une concession pour un oléoduc genevois de produits raffinés — Poursuite du développement d'associations gazières — Controverse d Genève sur le financement des Services industriels — Une révision de la loi fédérale sur l'utilisation des forces hydrauliques augmente les revenus des cantons.
 
In der schweizerischen Energiepolitik ergab sich nur beim Reaktorbau eine neue Wendung, indem ein mehrjähriges Förderungsprogramm praktisch preisgegeben wurde; in den übrigen Bereichen nahmen bisherige Entwicklungen ihren Fortgang oder blieb die Lage stationär.
Energiepolitik
Am Ende des Jahres 1966 hatte der Bundesrat einen Bericht über den Ausbau der schweizerischen Elektrizitätsversorgung veröffentlicht, der den « direkten Sprung» von der Wasser- zur Atomkraft als Gegebenheit voraussetzte und einige energiepolitische Grundsätze formulierte, zugleich aber darauf hinwies, dass die bestehenden Gesetze eine wirksamere Energiepolitik des Bundes nicht erlaubten; von einem Antrag auf Erweiterung der Bundeskompetenzen auf dem Gebiet der Energiewirtschaft nahm der Bericht jedoch Abstand [1]. Er wurde am 2. März vom Nationalrat und am 4. Oktober vom Ständerat zur Kenntnis genommen [2]. Bereits in der vorberatenden Kommission griff Nationalrat Grütter (soz., BE) die Frage der Bundeskompetenzen auf, indem er die Einführung einer ausgedehnteren Konzessionspflicht für Atomkraftwerke und Rohrleitungen postulierte, die dem Bundesrat vermehrten Einfluss auf die Entwicklung geben sollte. Als er damit nicht durchdrang, brachte er sein Postulat in eingeschränkter Fassung (koordinierende Kompetenzen auf dem Gebiet der Atomenergie) vor den Rat. Bundesrat Gnägi bekundete Interesse für den Vorstoss und kündigte für den Fall, dass eine freiwillige Koordination im Atomkraftwerkbau nicht zustande komme, einen entsprechenden Antrag an. Das Postulat wurde jedoch abgelehnt, da es ausser sozialdemokratischer nur BGB-Unterstützung erhielt [3].
Die Elektrizitätswirtschaft nahm die vom Postulat Grütter verlangte Koordination in Zusammenarbeit mit den Grossbanken selber an die Hand; es wurde eine Arbeitsgruppe zur Aufstellung eines gestaffelten Programms für den Bau von Atomkraftwerken gebildet, um einerseits eine Überlastung des Kapitalmarktes, anderseits eine Überproduktion von Elektrizität zu vermeiden [4]. Die Zunahme des Landesverbrauchs an elektrischer Energie, die im hydrographischen Jahr 1965/66 auf 2,4 % gesunken war, hob sich zwar 1966/67 wieder auf 3,9 %, blieb aber noch unter dem Durchschnitt der Jahre 1950-1965 [5]. Ein Zurückbleiben der Verbrauchszunahme hinter der Produktionssteigerung war auch im Ausland festzustellen [6].
Wenn der erwähnte Bericht des Bundesrates den « Sprung » zur Atomkraft befürwortete, so bedeutete das nicht, dass der Bau weiterer Wasserkraftwerke schlechthin als überflüssig zu gelten habe. Auch Nationalrat Bächtold (LdU, BE), der Präsident des Schweizerischen Bundes für Naturschutz, der die Ära der Wasserkraftnutzung als « im Prinzip » abgeschlossen erklärte, hielt die Erstellung von « einigen wenigen » Speicherwerken noch für wünschbar [7]. Ein nachdrückliches Plädoyer für die Wasserkraft veröffentlichte im Mai der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband, in welchem allerdings konkrete Angaben über den Umfang der noch zu bauenden Anlagen vermisst wurden; es wurde von der NZZ mit der Zurückhaltung des Anlagepublikums gegenüber Kraftwerkanleihen und obendrein mit dem im April erfolgten Baubeschluss für das schweizerisch-französische Grenzkraftwerk Emosson zwischen Martigny (VS) und Chamonix in Zusammenhang gebracht [8]. Dieses Werk ist wohl die letzte Grossspeicheranlage, die auf Schweizerboden gebaut wird; im übrigen stand die Entwicklung im Zeichen der Atomenergie. Im März wurde von den BKW die Errichtung des Atomkraftwerkes Mühleberg beschlossen [9], im Dezember folgte der Entscheid der NOK, auf der Beznau (AG) eine zweite Atomenergieanlage zu erstellen [10]. Auf dem Gebiet der ölthermischen Energie wurde die Zentrale von Chavalon (VS) im Vollausbau eingeweiht [11] und ebenso die Kleinanlage von Cornaux (NE) [12]; neue Werke wurden aber nicht in Angriff genommen.
Die Diskussion um die schweizerische Energieversorgung wurde neu belebt durch die Erschwerung der Ölzufuhr und die Preissteigerungen für Erdölprodukte infolge des Nahostkrieges im Juni. Zur Verminderung der einseitigen Abhängigkeit vom Energieträger Öl, der 1967 etwa 72 % des gesamten schweizerischen Energieverbrauches deckte, wurde je nach Interessenlage die vermehrte Verwendung von Atomkraft, Wasserkraft oder Kohle empfohlen [13]. Als konkretes Postulat stiess in diesem Zusammenhang der Vorschlag, den Wärmeanfall aus Atomkraftwerken für die Heizung von Städten zu benützen, auf Interesse [14].
Die allgemeine Teuerung gab auch im Energiesektor Anlass zu gewissen Tarifanpassungen, die zu politischen Auseinandersetzungen führten. So kam es in Genf infolge finanzieller Schwierigkeiten der gemischt kantonal-kommunalen Services industriels, die den Kanton mit Wasser, Gas und Elektrizität beliefern, zu Spannungen zwischen dem Stadtparlament und der Kantonsregierung. Die Stadtvertretung verweigerte dem Budget der Services industriels für 1968 die Genehmigung, da es nur etwa einen Viertel der gesetzlich vorgeschriebenen Ablieferungssumme enthielt, wodurch die Stadt zu einer Steuererhöhung gedrängt worden wäre. Die Kantonsregierung behalf sich damit, dass sie die Services industriels durch den Grossen Rat von ihren Abschreibungsvorschriften dispensierte und damit zur Erfüllung ihrer Pflicht gegenüber der Stadt instand setzte; im übrigen kündigte sie eine Tariferhöhung an. Gegen eine solche regte sich jedoch Opposition seitens der Linksparteien und der Vigilants, die sich vor allem gegen die Beibehaltung von Vorzugstarifen für Grossbezüger wandte; von bürgerlichen Kreisen der Stadt wurde namentlich eine stärkere Heranziehung der wachsenden Vorortgemeinden zur Finanzierung der Investitionen verlangt [15].
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Kernenergie
In der Reaktorentwicklung kam es nach längerer Ungewissheit zu einer teilweisen Klärung. Der zu Beginn des Jahres vom Bundesrat als Antwort auf die von den eidgenössischen Räten überwiesene Motion Wartmann veröffentlichte Bericht über die schweizerische Reaktorpolitik war noch auf Abwarten eingestellt, da die beiden führenden Unternehmungen Sulzer und Brown Boveri an verschiedenen Konzeptionen arbeiteten, der Bundesrat aber nur einem einzigen Entwicklungsprojekt umfangreichere finanzielle Unterstützung zu geben bereit war. Im übrigen sagte der Bericht eine Weiterführung des Eidg. Instituts für Reaktorforschung in Würenlingen zu und befürwortete auch die Fortsetzung der schweizerischen Beteiligung an internationalen Gemeinschaftsunternehmen in der Reaktortechnik. Die Gewährung von Beiträgen an den Betrieb des Versuchskraftwerks von Lucens machte er jedoch vom Interesse der Elektrizitätswirtschaft und der Industrie an einer Betriebsaufnahme abhängig [16].
Die Wendung brachte eine Erklärung des Verwaltungsratspräsidenten G. Sulzer an der Generalversammlung der Gebrüder Sulzer AG vom 8. Mai, dass seine Firma mit Brown, Boveri & Cie (BBC) darin einig gehe, dass die Entwicklung eines schweizerischen Reaktortyps aussichtslos sei [17]. Die Reaktion in der Presse war Enttäuschung auf der einen, bittere Genugtuung auf der andern Seite; dazu erging die Aufforderung, das Mögliche zu leisten, sei es durch innerschweizerischen Zusammenschluss mit Bundesunterstützung oder durch Zusammenarbeit mit dem Ausland [18]. Präziser kam die Haltung der an der Reaktorproduktion interessierten Kreise im Verlaufe von Hearings zum Ausdruck, welche die Nationalratskommission, die den Reaktorbericht des Bundesrates vorzuberaten hatte, am 17./18. Mai in Merligen durchführte [19]. Während Sulzer die Absicht bekanntgab, sich auf den Bau von Bestandteilen zu beschränken, kündigte BBC nun doch die Entwicklung eines eigenen Reaktortyps an, wobei allerdings die Bedeutung der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern nicht verschwiegen wurde; vom Bund wünschte die Firma keine Entwicklungssubvention, sondern eine Ausfallgarantie in der Höhe von etwa 100 Mio Fr. pro Reaktor zur Deckung der Lieferungsrisiken [20].
Das Versuchskraftwerk von Lucens verlor unter diesen Voraussetzungen seine Bedeutung als Versuchsanlage für die Entwicklung des bisher von Sulzer und der Nationalen Gesellschaft zur Förderung der industriellen Atomtechnik (NGA) geplanten Reaktortyps. Aus den Kreisen der in der NGA vertretenen Industrie- und Elektrizitätsunternehmungen wurde zwar die Inbetriebnahme des Versuchsreaktors befürwortet, doch hatte die NGA Mühe, selbst für einen bloss zweijährigen Betrieb ihren Anteil (50 %) an den erforderlichen Mitteln aufzubringen. Der Bundesrat erklärte sich im Juni bereit, nach bisheriger Praxis die andere Hälfte beizusteuern [21].
Auf weitere Sicht trat für eine schweizerische Mitarbeit an der Reaktorentwicklung deutlich die Ausrichtung auf die 3. Reaktorgeneration, die sogenannten schnellen Brutreaktoren, in den Vordergrund, wobei allerdings kaum mehr an einen Alleingang gedacht wurde [22]. Ein vom Eidg. Institut für Reaktorforschung aufgestelltes Tätigkeitsprogramm betonte seinerseits den Vorrang entsprechender Studien. Es wurde auch erwogen, die Anlagen von Lucens nach Möglichkeit dem neuen Forschungsziel dienstbar zu machen.
Die eidgenössischen Räte nahmen den Reaktorbericht des Bundesrates im Herbst zur Kenntnis, wobei namentlich Kritik an der Industrie, weniger an der Elektrizitätswirtschaft und am Bundesrat geübt wurde. Im allgemeinen herrschte die Ansicht, dass die Schweiz die Reaktorforschung fortsetzen sollte; Anträge wurden jedoch keine gestellt [23]. Der Bundesrat unternahm darauf die ersten Schritte zu einer neuen Etappe: im November ergab eine Konferenz mit Vertretern der interessierten Wirtschaftskreise die Befürwortung einer engen Koordination unter den schweizerischen Industriefirmen sowie einer Einordnung der neuen Anstrengungen in einen internationalen Rahmen; für eine solche lagen bereits verschiedene ausländische Angebote vor, die geprüft werden sollten [24]. Das Eidg. Institut für Reaktorforschung vereinbarte im Dezember ein einjähriges gemeinsames Studienprogramm für gasgekühlte Brutreaktoren mit der amerikanischen Firma Gulf General Atomic [25]. In organisatorischer Hinsicht wurde eine Anregung aus dem Nationalrat aufgenommen, die auf eine Reorganisation und Zusammenfassung der zahlreichen Gremien abzielte, welche sich von Bundes wegen mit Atomfragen befassen [26].
Die Bemühungen um eine internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Atomenergie, wie sie bereits seit Jahren im Rahmen der OECD stattfindet [27], schienen im Frühjahr eine engere Verbindung mit Schweden zu zeitigen. Nach seiner Rückkehr aus Stockholm stellte Bundesrat Spühler am 3. Februar ein baldiges Abkommen in Aussicht; dessen Vorbereitung dienten weitere Verhandlungen mit einer schwedischen Delegation im März. Sie führten jedoch vor Jahresende noch zu keinem konkreten Ergebnis [28].
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Erdöl und Erdgas
Während der Ausbau der Elektrizitätsversorgung durch die Inangriffnahme neuer Atom- und Wasserkraftwerke seinen Fortgang nahm und in der Frage der Reaktorförderung mindestens neue Ziele ins Auge gefasst wurden, veränderte sich die Lage im Bereich der Erdölversorgung nur wenig. Zwar wurde die Ölleitung Genua-Ingolstadt, welche die Kantone Graubünden und St. Gallen durchquert, am 25. April offiziell eingeweiht, wobei die Vertreter der beiden Kantone mit Genugtuung zur Kenntnis nahmen, dass auf italienischer Seite der Plan einer ostschweizerischen Raffinerie noch nicht abgeschrieben sei [29]. Beide Kantonsregierungen beantragten ihren Parlamenten im Herbst eine Beteiligung an der Ölleitungsgesellschaft; Entscheide wurden aber vor Jahresende noch nicht getroffen [30]. Der Bundesrat antwortete im März auf eine Anfrage im Nationalrat, eine definitive Betriebsbewilligung komme erst nach einer längeren Versuchsperiode in Betracht [31].
Auch die Raffinerie von Cressier (NE) erhielt noch keine definitive Betriebsbewilligung. Die Spannung um die industriellen Anlagen auf der neuenburgischen Seite der Zihl hielt an und wurde durch einen neuen Ölausfluss im November weiter genährt [32]. Die bernische Regierung musste einmal mehr die Kritik der Raffineriegegner über sich ergehen lassen, als sie den Grossen Rat im Mai um die Genehmigung eines Vertrages ersuchte, in welchem der Kanton der Raffinerie einige Grundstücke im Baurecht abtrat. Da die Sicherheitsvorschriften, welche die eidgenössische Oberaufsichtskommission der Raffinerie auferlegt hatte, in den Vertrag aufgenommen worden waren, wurde dieser von der Regierung als ein Kontrollmittel in der Hand des Kantons Bern präsentiert; der regionalen Opposition genügte die vorgelegte Fassung jedoch nicht, so dass die Regierung sich genötigt sah, in eine Verschärfung der Bestimmungen einzuwilligen [33]. Im Zusammenhang mit der bernisch-seeländischen Opposition gegen ölindustrielle Anlagen ist auch die Ablehnung des Baus weiterer Ölkraftwerke und Ölraffinerien im Aktionsprogramm der schweizerischen BGB zu sehen [34]. Im übrigen zeigte sich der bernische Staat durchaus nicht erdölfeindlich. Nach der Kantonalbank, der BLS und den BKW beteiligte sich auch der Kanton an einer Gesellschaft, die in Zusammenarbeit mit einer französischen Erdölunternehmung die Suche nach Kohlenwasserstoffen auf bernischem Gebiet aufnehmen will [35].
Als eine Art Ersatz für die Errichtung weiterer Raffinerien gewährte der Bundesrat im Herbst eine Konzession für den Bau einer Produktenleitung auf Genfer Boden; diese wird als Endstück eines mit den Raffinerien bei Marseille und Lyon verbundenen Leitungssystems die Zufuhr von Erdölprodukten nach Vernier (GE) ermöglichen. Da an der Rohrleitungsgesellschaft Ölfirmen verschiedener Länder (BP, Total, Esso und Shell) beteiligt sind, begnügte sich der Bundesrat mit einem schweizerischen Kapitalanteil von 40 %. Ein Einspruch der SBB, für welche die Leitung eine gewisse Konkurrenz bringen wird, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sich der Bundesrat verpflichtet habe, mit seinen Kompetenzen aus dem Rohrleitungsgesetz keine Verkehrspolitik zu treiben [36]. Ein zweites Projekt für eine Produktenleitung, das von Rheinschiffahrtskreisen zur Bedienung des Raumes um Zürich aufgestellt worden war, wurde dagegen aufgegeben [37].
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Weitere Fortschritte machte der Aufbau von Gasverbundsystemen. Im Mai erteilte der Bundesrat dem Gasverbund Ostschweiz die Konzession für sein Fernleitungssystem samt eidgenössischem Enteignungsrecht [38]. Der Gasverbund Mittelland musste zwar wegen Baukostensteigerung und Trasseeänderungen sein Aktienkapital verdoppeln und die Baukredite der Aktionäre erhöhen, im Dezember konnte aber der Betrieb des Verbundnetzes wie auch der Gasbezug aus Süddeutschland offiziell eröffnet werden [39]. Im Hinblick auf die Möglichkeit einer Versorgung mit Erdgas gründeten die westschweizerischen Gaswerke die Gesellschaft Gaznat, die sich der Errichtung eines dritten Verbundnetzes annehmen soll [40].
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Wasserkraft
Eine besondere «Tarifanpassung» wurde zu Lasten der Elektrizitätswerke selber vorgenommen. Postulate von Parlamentariern aus Bergkantonen veranlassten den Bundesrat, eine Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte zu beantragen, durch welche die Höchstansätze für Wasserzinse um 25 % heraufgesetzt werden sollten. Diese Wasserzinse erreichen für einzelne Kantone den Betrag von mehreren Mio Fr.; da das Gesetz wohlerworbene Rechte schützt, können sie freilich zum Teil gar nicht verändert werden. Weiterreichende Wünsche der Postulanten lehnte der Bundesrat ab; sie betrafen vor allem eine Indexierung der Wasserzinse, die als Preisgabe der Kaufkrafterhaltungspolitik hätte gedeutet werden können, sowie eine Erhöhung der Entschädigungen, die der Bund bzw. die SBB den Kantonen und anderen Gemeinwesen als Entgelt dafür entrichten, dass sie von ihnen nicht besteuert werden. Die Elektrizitätswirtschaft, die SBB und eine Minderheit der Kantone hatten sich überhaupt gegen jede Änderung des Gesetzes ausgesprochen [41]. In der parlamentarischen Behandlung wurde jedoch von Vertretern der Bergkantone auch eine Erhöhung der Steuerausfallentschädigung (um einen Drittel) erwirkt [42].
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[1] BBI, 1966, II, S. 932 If.; vgl. dazu SPJ 1966, S. 69 ff.
[2] NR: NZZ, 885, 2.3.67; StR: Sten. Bull. StR, 1967, S. 304 ff.
[3] Mit 68 : 55 Stimmen (NZZ, 885, 2.3.67).
[4] Erklärung Bachmanns (rad., AG) vom 4.10.67 im StR (Sten. Bull. StR, 1967, S. 307); NBZ, 133, 10./11.6.67; NZZ, 4143, 4.10.67; 4284, 12.10.67.
[5] Bulletin des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins, 58/1967, S. 1193 f. Die durchschnittliche Zunahme von 1950-1965 betrug 5,3 % für die Sommer- und 5,9 % für die Winterhalbjahre.
[6] NZZ, 2986, 10.7.67.
[7] NZZ, 479, 4.2.67. Da die Produktion von Atomkraftwerken dem wechselnden Bedarf nur beschränkt angepasst werden kann, besteht die Bedeutung der Speicherwerke hauptsächlich in ihrer Eignung zur Deckung von Bedarfsspitzen.
[8] « Stellungnahme und Thesen des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes zum Ausbau der Schweizer Wasserkräfte» in Wasser- und Energiewirtschaft, 59/1967, S. 93 if. Vgl. dazu NZ, 231, 24.5.67; NZZ, 2239, 23.5.67. Zum Kraftwerk Emosson, an dem die Electricité de France mit 50 %, Motor-Columbus und ATEL mit je 25 % beteiligt sind, vgl. NZZ, 1864, 28.4.67; 3033, 14.7.67; TdL, 145, 25.5.67.
[9] Bund, 95, 13.3.67; 96, 14.3.67; das VED erteilte am 21.3. die erste Teilbaubewilligung (NZZ, 1296, 26.3.67).
[10] NZZ, 5452, 17.12.67.
[11] TdG, 240, 13.10.67; NZZ, 4314, 13.10.67.
[12] TdL, 161, 10.6.67; GdL, 134, 12.6.67.
[13] GdL, 134, 12.6.67; NZZ, 3087, 18.7.67; 3192, 28.7.67; 4143, 4.10.67. Zur Versorgungslage vgl. JdG, 160, 12.7.67; NZZ, 3669, 6.9.67; Wirtschafts-Notizen der Schweizerischen Bankgesellschaft, Juli/August 1967, S. 3 f. Zum Anteil des Öls am Energieverbrauch vgl. NZZ, 203, 31. 3. 68.
[14] Kleine Anfrage StR Choisy (lib., GE) (GdL, 142, 21.6.67; 217, 16./17.9.67).
[15] JdG, 34, 10.2.67; 269, 17.11.67; TdG, 203, 30.8.67; 241, 14./15.10.67; 248, 23.10.67; 275, 23.11.67. Im Conseil municipal von Genf hatte ein sozialistischer Vorstoss gegen eine Tariferhöhung ohne Reorganisation der Services industriels Erfolg, im Grossen Rat nicht (TdG, 284, 4.12.67; 287, 7.12.67; PS, 283, 7.12.67).
[16] BBI, 1967, I, S. 205 ff.; vgl. dazu SPJ 1966, S. 74.
[17] NZZ, 2012, 8.5.67.
[18] Bund, 141, 9.5.67; GdL, 106, 9.5.67; 108, 11.5.67; Lb, 106, 10.5.67; Tat, 109, 10.5.67; TdG, 111, 13.5.67; Vat., 111, 16.5.67; NZ, 220, 17.5.67.
[19] Vgl. zum Folgenden die Berichterstattung im NR (Sten. Bull. NR, 1967, S. 400 ff.); über die Hearings ferner NZZ, 2185, 19.5.67.
[20] Vgl. dazu Präsidialadresse M. Schmidheinys an der Generalversammlung der BBC vom 14.7.67 (NZZ, 3046, 14.7.67; BN, 295, 15./16.7.67). Die Entwicklungsarbeiten der BBC gelten wie die bisherigen Studien der Firma Sulzer einem Reaktortyp der 2. Generation (fortgeschrittene Konverter, die den Brennstoff Uran besser ausnützen als die heute gebräuchlichen Leichtwasserreaktoren der 1. Generation); während jedoch Sulzer sich auf den schwerwassermoderierten Druckrohrreaktor verlegt hatte, plant BBC den Bau eines gasgekühlten Hochtemperaturreaktors, der 1970 lieferbar sein soll.
[21] Sten. Bull. NR, 1967, S. 431. Die Energie de l'Ouest Suisse bekundete im Herbst ihr Interesse an einer Übernahme des Betriebs des Versuchskraftwerkes.
[22] Vgl. u.a. Informationstagungen im Mai (Bund, 143, 11.5.67, u. 145, 14.5.67) und im November (NZZ, 5126, 29.11.67).
[23] Debatte des NR vom 26./27.9.67 (Sten. Bull. NR, 1967, S. 400 ff.), des StR vom 4.10.67 (Sten. Bull. StR, 1967. S. 311 ff.).
[24] NZZ, 4751, 8.11.67. Über die ausländischen Angebote vgl. Erklärung Bundesrat Gnägis im NR am 27.9.67 (Sten. Bull. NR, 1967, S. 430). Von besonderer Bedeutung sind die am Jahresende bekanntgewordenen Kontakte zwischen BBC und der North American Rockwell Corp. sowie die Anfang 1968 vereinbarte Zusammenarbeit zwischen BBC und Sulzer (Bund, 18, 23.1.68; NZZ, 107, 18.2.68).
[25] NZZ, 5250, 6.12.67.
[26] Vgl. Äusserungen der Berichterstatter der NR-Kommission vom 26.9.67 (Sten. Bull. NR, 1967, S. 405 u. 409) sowie Tagung der Eidg. Kommission für Atomenergie vom 8.12.67 (NZZ, 5338, 11.12.67).
[27] Am 2.3.67 genehmigte (nach dem StR), auch der NR die Weiterführung der schweizerischen Beteiligung an den OECD-Gemeinschaftsunternehmen Halden (Norwegen) und Dragon (in Winfrith, Grossbritannien), die beide auf Reaktortypen der 2. Generation ausgerichtet sind, sowie die Ermächtigung des Bundesrates zur Vornahme weiterer Verlängerungen auf dem Budgetwege (NZZ, 885, 2.3.67; vgl. dazu SPJ 1966, S. 121, Anm. 32).
[28] NZZ, 466, 3.2.67; 1297, 26.3.67. Vgl. auch oben S. 40. Erst am 14.2.68 kam es zur Unterzeichnung eines Abkommens mit Schweden über die Zusammenarbeit auf. dem Gebiet der friedlichen Verwendung der Atomenergie (BBI, 1968, I, S. 933 ff.).
[29] NZ, 190, 26.4.67; NZZ, 1837, 27.4.67.
[30] Zum Antrag des St. Galler Regierungsrats vgl. Ostschw., 235, 9.10.67; NZZ, 4857, 14.11.67; zum Antrag des Bündner Kleinen Rates NZZ, 4447, 21.10.67. Der Bündner Grosse Rat wies das Geschäft an den Kleinen Rat zur Entscheidung in eigener Kompetenz zurück (NZZ, 5179, 1.12.67). Der st. gallische Grosse Rat stimmte der Beteiligung am 6.2.68 zu (NZZ, 88, 9.2.68).
[31] Kleine Anfrage Vetsch (soz., SG), vgl. NZZ, 978, 7. 3. 67.
[32] Vgl. dazu SPJ 1966, S. 75 f.; NZZ, 1326, 29.3.67; NZ, 156, 6.4.67; 174, 17.4.67; 270, 15.6.67; 456, 3.10.67; ferner ein Memorandum der Interessengemeinschaft Bielersee an den Chef des VED (NZZ, 88, 9.1.67). Zum Ölausfluss vom November vgl. TdG, 260, 6.11.67; NZ, 520, 9.11.67; er veranlasste die Einreichung einer Motion im Grossen Rat (NZ, 530, 15.11.67).
[33] Bund, 144, 12.5.67; Jahresbericht über die Tätigkeit der Litra im Geschäftsjahr 1966/67, S. 107.
[34] Schweizerische Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei, Aktionsprogramm 1967-1971, S. 8.
[35] Bund, 134, 30.4.67; 144, 12.5.67; 243, 6.9.67; 245, 8.9.67; 250, 14.9.67. Der Grosse Rat stimmte erst in einem zweiten Anlauf zu; Opposition machte hauptsächlich der Freisinn.
[36] NZZ, 4437, 20.10.67; TdG, 248, 23.10.67.
[37] Jahresbericht der Litra, 1966/67, S. 109. Vgl auch SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 176. Die Leitung war vor allem als Konkurrenz zu einer Mittelland-Raffinerie gedacht und verlor mit deren Preisgabe ihre Aktualität (vgl. SPJ 1966, S. 75).
[38] NZZ, 2373, 31.5.67. Vgl. dazu SPJ 1966, S. 77.
[39] NZZ, 2787, 26.6.67; 4482, 23.10.67; 5267, 6.12.67; BN, 519, 6.12.67.
[40] TdL, 348, 14.12.67. Über die Möglichkeiten und Probleme der Einfuhr von Erdgas in die Schweiz vgl. NZZ, 2938, 6.7.67.
[41] BBl, 1967, I, S. 1025 ff. Die erwähnten Postulate waren von NR Diethelm (soz., SZ) und NR de Courten (k.-chr., VS) eingereicht und 1964 bzw. 1966 überwiesen worden.
[42] Behandlung im NR am 3./4.10.67 und 19.12.67 (Sten. Bull. NR, 1967, S. 461 ff. u. 599 f.), im StR am 7.12.67 (Sten. Bull. StR, 1967, S. 332 ff.). Definitiver Text in BBl, 1968, I, s. 7 f.
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