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Infrastruktur und Lebensraum
Energie
Un rapport du Conseil fédéral sur les besoins du pays en énergie électrique prévoit le passage direct à l'énergie atomique — Nouveaux projets de centrales nucléaires — Retrait de projets de centrales thermiques — Dispute sur l'utilité de nouvelles centrales hydrauliques — L'absence d'unité de vues dans l'industrie sur la construction de réacteurs retarde l'élaboration d'un programme d'aide publique — Le groupe Esso rachète la raffinerie de Collombey — Celle de Cressier fait l'objet d'une querelle entre les cantons de Neuchâtel et de Berne — Fondation d'une union gazière en Suisse orientale.
 
In der Energiepolitik waren 1966 keine neuen Entwicklungen zu verzeichnen. Auf der einen Seite kam es zur Verstärkung bestehender Tendenzen — namentlich in bezug auf den direkten Übergang von der Wasserkraft zur Atomkraft —, auf der andern machten sich retardierende Momente geltend, insbesondere in der Frage der Staatshilfe für die Reaktorentwicklung sowie beim Bau von Raffinerien und Ölleitungen.
Energiepolitik
Auf dem Weg zur verschiedentlich geforderten Ausarbeitung einer nationalen Energiepolitik wurde am Ende des Jahres eine neue Etappe erreicht, als der Bundesrat einen Bericht über den Ausbau der schweizerischen Elektrizitätsversorgung [1] veröffentlichte. Dieser Bericht stützte sich auf einen Expertenbericht, der von einer 1964 eingesetzten Kommission für den Ausbau der schweizerischen Elektrizitätsversorgung unter dem Vorsitz von Ständerat Choisy erstattet worden war [2]; der Expertenbericht beruhte seinerseits auf einer Stellungnahme der zehn grössten Elektrizitätsproduzenten aus dem Jahre 1965 [3]. Gerade in der Frage der Notwendigkeit konventioneller thermischer Kraftwerke unterscheiden sich aber die drei Berichte voneinander. Die zehn Elektrizitätsproduzenten hielten noch konventionelle Thermokraftwerke mit einer Totalleistung von 900 Megawatt, d. h. dem Dreifachen der für 1967 vorgesehenen Leistung der Zentrale von Chavalon bei Vouvry (VS), für erforderlich, der Bericht der Kommission Choisy nahm angesichts der raschen Entwicklung der Atomkraftwerktechnik von der Festlegung einer bestimmten Leistung Abstand, und der Bericht des Bundesrates erklärte den Bau weiterer konventioneller Thermokraftwerke vollends für unwahrscheinlich. Der Bundesrat hatte schon 1964 auf einen direkten Übergang von der Wasserkraft zur Atomkraft unter Überspringung der konventionellen thermischen Krafterzeugung hintendiert [4]. Nach einem Kommentar in der NZZ bestand am Ende des Jahres 1966 « absolute Übereinstimmung der Bundesbehörden wie der Elektrizitätswerke » darüber, dass — abgesehen von der Inbetriebnahme des Werks von Chavalon — der « direkte Sprung in die Atomenergie » den schweizerischen Bedürfnissen am besten entspreche [5].
Diese veränderte Haltung der Elektrizitätswirtschaft äusserte sich einerseits in der Lancierung neuer Atomkraftwerkprojekte. Zu den Ende 1965 in Angriff genommenen oder bekanntgewordenen drei Projekten Beznau (NOK), Mühleberg (BKW) und Leibstadt (Elektro-Watt in Verbindung mit den Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerken) traten zwei weitere: Kaiseraugst (Motor Columbus und eventuell ATEL mit Electricité de France) und Verbois (Services industriels der Stadt Genf); ausserdem wurden Standorte im st. gallischen Rheintal und am Neuenburgersee erwogen [6]. Es fehlte allerdings nicht an Hinweisen darauf, dass eine rationelle Ausnützung der neuen Anlagen Zusammenschlüsse der Stromproduzenten zu Partnerschaften erfordere und dass die angespannte Lage auf dem Kapitalmarkt eine zeitliche Staffelung der Ausführung nahelege [7]. Das Postulat einer gestaffelten Ausführung steht auch mit der Tatsache im Zusammenhang, dass die jährliche Zunahme des Elektrizitätsbedarfs in den letzten Jahren merklich zurückgegangen ist [8].
Anderseits kam die neue Einschätzung der Lage in Verzichten auf die Ausführung von grösseren Thermokraftwerkprojekten zum Ausdruck [9]. Weiter gefördert wurden neben dem Vollausbau der Zentrale von Chavalon nur kleinere Anlagen: in der Zihlebene begann die Electricité Neuchâteloise (ENSA) mit dem Bau eines Werks von weniger als 30 Megawatt Leistung und bei Mendrisio plant die Azienda Elettrica Ticinese (AET) eine Zentrale in der gleichen Grössenordnung [10]. Auch diese kleinen Projekte wurden jedoch Gegenstand einer heftigen Opposition aus der ansässigen Bevölkerung, wie sie im Vorjahr vor allem im st. gallischen Rheintal aufgetreten war [11]. Die Bewegung im Mendrisiotto veranlasste die AET, dem Staatsrat dié Einholung eines eidgenössischen Gutachtens zu empfehlen; auf Antrag der Tessiner Regierung wurde darauf von den Bundesbehörden eine Expertenkommission eingesetzt [12]. Die Opposition gegen das Werk an der Zihl verband sich mit der Bewegung gegen den Raffineriebetrieb in Cressier (NE) [13].
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Wasserkraftwerke
Wenn der Bericht des Bundesrates nicht mit dem Bau weiterer Thermokraftwerke rechnete, so hielt er dagegen einen beschränkten Ausbau der Wasserkraftanlagen zur Überbrückung der Zeit bis zur Inbetriebnahme der ersten Atomkraftwerke, d. h. bis etwa 1970, für unentbehrlich. Die 1966 im Bau befindlichen Anlagen würden bis dahin sukzessive ihren Betrieb aufnehmen und vermöchten den steigenden Bedarf mehr oder weniger zu decken. Eine Inangriffnahme neuer Projekte erwartete der Bericht angesichts der allmählichen Erschöpfung der wirtschaftlichen Wasserkraftreserven sowie der steigenden Baukosten und Zinssätze nur in bescheidenem Ausmass. Auch der Bericht der Kommission Choisy rechnete damit, dass die Schätzungen über die Menge der noch ausbauwürdigen Wasserkräfte weitere Reduktionen erfahren würden. Eine Zunahme wurde namentlich für Pumpspeicheranlagen angenommen; diese dienen dazu, Überschussenergie der im Betrieb weniger elastischen Atom- und Thermokraftwerke durch Übertragung auf Pumpen in gespeicherte Wasserkraft umzuwandeln, die dann zur Deckung der Verbrauchsspitzen eingesetzt werden kann. Der Bau weiterer Laufkraftwerke wurde teils auf lokalen Energiebedarf zurückgeführt, teils auch durch beabsichtigte Nebenwirkungen begründet, wobei der Bundesrat nur von Überschwemmungs- und Naturschutz sprach, die Kommission Choisy dagegen auch von der Binnenschiffahrt. Eine wesentliche energiewirtschaftliche Bedeutung wurde dem Laufkraftwerk nicht zugemessen.
Dieser Beurteilung der Lage entsprach es, wenn einerseits neue Speicherkraftwerke zur Vollendung gelangten — darunter die umfangreichste Wasserkraftanlage der Schweiz, die Grande Dixence, die am 15. September eingeweiht wurde [14] —, anderseits aber ein grösseres Laufkraftwerkprojekt am Rhein bei Koblenz (AG), an dem die NOK mit hälftiger Beteiligung der Badenwerk AG in Karlsruhe zu bauen begonnen hatten, auf Antrag des deutschen Partners aufgegeben wurde [15]. An den beiden Aarekraftwerkprojekten Neu-Bannwil (BE) und Flumenthal (SO) hielten dagegen die interessierten Unternehmungen BKW und ATEL trotz Fortsetzung des namentlich von Naturschutzkreisen getragenen Widerstandes fest [16]. Die solothurnische Regierung lehnte eine Aufhebung der Konzession für Flumenthal ab, was den Solothurnischen Naturschutzbund veranlasste, mit einer Wasserrechtsinitiative, wie sie im Kanton Bern zu einem teilweisen Erfolg geführt hatte, zu drohen [17]. Die Unterstellung der Wassernutzungskonzessionen unter das Referendum wurde darüber hinaus zum Postulat für alle Kantone wie auch für den Bund erhoben [18]. Der Präsident des Schweizerischen Bundes für Naturschutz, Nationalrat Bächtold (LdU, BE), erklärte jedoch im Herbst einen weiteren Kampf gegen die beiden mit der Juragewässerkorrektion zusammenhängenden Aarekraftwerke als aussichtslos und befürwortete eine Zusammenarbeit der Naturschutzorganisationen mit den Konzessionären, um auf die Gestaltung der Kraftwerklandschaft Einfluss zu gewinnen [19]. Anderseits erneuerte der Naturschutzrat im Dezember die Forderung, dass keine neuen Wasserkraftwerke erstellt werden sollten [20].
Eine solche grundsätzliche Ablehnung jedes weiteren Ausbaus der Wasserkraftnutzung stellte sich sowohl zur Auffassung des Bundesrates wie zur Haltung der Elektrizitätswirtschaft in Gegensatz. Der Bundesrat verlangte bei der Skizzierung seiner energiepolitischen Konzeption in seinem Bericht an erster Stelle einen niedrigen Preis für die Energieversorgung, an zweiter eine ausreichende und sichere Produktion im Interesse einer Wahrung der Unabhängigkeit des Landes und erst in dritter Linie den Schutz von Wasser, Luft und Landschaftsbild. Er begründete den direkten Sprung zur Atomenergie einerseits damit, dass Atomkraftwerke wirtschaftlicher seien als konventionelle Thermokraftwerke, und anderseits damit, dass die Versorgung mit Uran weniger auslandabhängig sei als diejenige mit Öl, weil jenes sich leichter transportieren und lagern lässt. Das Erfordernis der ausreichenden und sicheren Energieversorgung liess ihn aber zugleich an einem weiteren Ausbau der Wasserkräfte — unter Voraussetzung einer relativen Wirtschaftlichkeit wie auch einer gewissen Wahrung von Natur- und Gewässerschutzinteressen — festhalten. Von elektrizitätswirtschaftlicher Seite wurde entschieden vor einer allgemeinen Anti-Wasserkraft-Kampagne gewarnt, da eine solche die zunehmende Zurückhaltung des Publikums gegenüber Kraftwerkanleihen in gefährlicher Weise verstärken könnte [21].
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Kernenergie
Der Bundesrat nahm in seinem Bericht über den Ausbau der Elektrizitätsversorgung auf ein vom Nationalrat 1963 erheblich erklärtes Postulat Bächtold (LdU, BE) Bezug, in welchem um Prüfung des Einsatzes der Atomenergie zur Vermeidung eines Engpasses in der Energieversorgung ersucht worden war [22]. Der Bericht stellte fest, dass das Atomenergiegesetz von 1959 dem Bund keine Kompetenzen zu einer eigentlichen Atomkraftwerkpolitik verleihe. Somit beschränkte er sich auf eine Orientierung über die Lage; er sprach von Fühlungnahmen des VED mit der Elektrizitätswirtschaft, in denen eine verstärkte Koordination angeregt worden war. Es wurde der Elektrizitätswirtschaft empfohlen, angesichts der raschen Entwicklung periodisch die Lage zu überprüfen und eine Orientierung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Auf einen Antrag zur gesetzlichen Erweiterung seiner Kompetenzen auf dem Gebiet der Atomkraftwerke — wie auch auf demjenigen der Rohrleitungen — verzichtete der Bundesrat mit Rücksicht auf die im Parlament seinerzeit getroffenen Entscheide ausdrücklich. Einzig in der Frage der Konzessionierung von Pumpspeicherwerken wurde auf Grund einer Motion von Ständerat Rohner (rad., SG) aus dem Jahre 1965 [23] eine neue rechtliche Grundlage erwogen. Im Bund wurde diese Zurückhaltung als Distanzierung des neuen Chefs des VED, Bundesrat Gnägis, von der interventionistischen Tendenz seines sozialdemokratischen Vorgängers Spühler interpretiert [24].
In engem Zusammenhang mit dem « Sprung in die Atomenergie » steht die Frage eines schweizerischen Reaktorbaus und seiner Förderung durch den Bund [25]. In dieser Frage konnte noch keine Entscheidung getroffen werden. Wohl hat sich eine Gruppe der bedeutendsten Elektrizitätsunternehmungen des Landes dem Bund gegenüber verpflichtet, einen einheimischen Atomkraftwerktyp anzuschaffen, falls er nicht wesentlich teurer zu stehen komme und im übrigen den ausländischen Produkten entspreche. In der Industrie ist jedoch noch keine Einigung auf einen gemeinsam zu entwickelnden Reaktortyp gelungen, und der Bundesrat will nur für einen einzigen Typ den Einsatz umfangreicherer Bundesmittel in Betracht ziehen. Während der Markt zurzeit von dem in den USA entwickelten Leichtwasserreaktor beherrscht wird — für Beznau wie für Mühleberg ist die Verwendung dieses Typs beschlossen worden [26] — wird.in der Schweiz an der Entwicklung eines Reaktors der «zweiten Generation» (sog. fortgeschrittene Konverter) gearbeitet, wobei es namentlich um eine bessere Ausnützung des Urans als Brennstoff geht. Im Vordergrund stand bisher — im Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung in Würenlingen wie beim Versuchsreaktorbau der Nationalen Gesellschaft zur Förderung der industriellen Atomtechnik (NGA) in Lucens — der schwerwassermoderierte Druckrohrreaktor, der im Unterschied zum Leichtwasserreaktor kein stark « angereichertes » Uran benötigt; angereichertes (d. h. eine stärkere Konzentration des Isotops Uran 235 enthaltendes) Uran, das auch für die Herstellung von Wasserstoffbomben von Bedeutung ist, kann einstweilen nur aus den USA bezogen werden [27]. Im OECD-Gemeinschaftsunternehmen « Dragon » in Winfrith (Grossbritannien) sowie durch die Zusammenarbeit der Firma Brown, Boveri & Cie (BBC) mit Krupp in Deutschland hat die schweizerische Technik jedoch noch einen andern Konvertertyp, den gasgekühlten Hochtemperaturreaktor kennengelernt. BBC will nun diesen Typ entwickeln, während die in der NGA führende Firma Sulzer am Schwerwasserreaktor festhält. Bereits wurden übrigens Zweifel geäussert, ob der fortgeschrittene Konverter wirklich noch mit einer lohnenden Nachfrage werde rechnen können und ob die schweizerische Industrie nicht gleich zur dritten Stufe, zum sog. Brutreaktor, übergehen solle, der mehr Spaltstoff erzeugt, als er verbraucht, und deshalb nach seiner Inbetriebsetzung nur noch gewöhnliches Uran oder Thorium benötigt; da dieser Typ namentlich in den USA gefördert wird, wurde eine Zusammenarbeit mit amerikanischen Firmen empfohlen [28].
Im Februar sah sich der Bundesrat infolge einer neuen Kostenschätzung für die Vollendung und Erprobung des Versuchskraftwerks Lucens veranlasst, den eidg. Räten noch einmal zusätzliche Kredite im Gesamtumfang von 19 Mio Fr. zu beantragen [29]. Dabei ging es nicht nur um eine Weiterführung der 50prozentigen Beteiligung des Bundes an den Kosten für den begonnenen Versuchskraftwerkbau, sondern auch um die finanzielle Sicherstellung des Forschungs- und Entwicklungsprogramms der NGA, das die Unterlagen für die Konstruktion eines marktreifen Produkts liefern soll. Die Vorlage trug dem Streit um den Reaktortyp insofern Rechnung, als sie dessen Wahl — ungeachtet der bisherigen Privilegierung des von der NGA bevorzugten Schwerwasserreaktors — offen liess und nicht ausschliesslich für die NGA Bundesbeiträge vorsah; die Botschaft anerkannte auch die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit dem Ausland. Der Kredit wurde von beiden Räten oppositionslos gutgeheissen, wobei freilich verschiedene Votanten betonten, dass dadurch kein Präjudiz für eine künftige Subventionierung der Reaktorentwicklung geschaffen werden dürfe. Im Nationalrat wurde ein Antrag Tschopp (k.-chr., BL), die Entwicklungssubvention allein der NGA vorzubehalten, abgelehnt, nachdem der Bundesrat zugesichert hatte, dass « auf weite Sicht » nicht zwei Reaktorentwicklungen nebeneinander unterstützt werden sollten [30]. Beide Räte überwiesen aber eine Motion von Nationalrat Wartmann (rad., AG), die vom Bundesrat « beförderlich » ein detailliertes Programm für die subventionierten Entwicklungsstudien sowie eine Darlegung seiner Reaktorförderungskonzeption verlangte [31].
Ein am Jahresende verabschiedeter, im Januar 1967 veröffentlichter Bericht des Bundesrates enthielt diese Konzeption noch nicht. Eine Aufforderung des VED an den Vorort und die NGA, Vorschläge zur Reaktorentwicklung zu unterbreiten, hatte nur eine Übergangslösung gezeitigt, nach der zur weiteren Abklärung der Reaktorfrage noch bis Ende 1967 die Studien über beide Typen weitergeführt werden, und zwar im Rahmen der bereits bewilligten Bundeshilfe. Der Bundesrat deutete seine Bereitschaft zu einer Subvention von 100 Mio Fr. an, machte deren Ausrichtung aber von einer Einigung der Industrie über den zu entwickelnden Typ abhängig [32]. Im Hinblick auf die Möglichkeit, dass der Bund sich schliesslich selber zur Wahl des Reaktortyps veranlasst sähe, sind Anregungen zur Bildung eines unabhängigen konsultativen Energiewirtschaftsrates oder einer Ständigen nationalrätlichen Kommission für Atomenergie von Interesse [33].
Angesichts der Schwierigkeiten, von ihren Mitgliedern die zur Vollendung des Versuchskraftwerks Lucens erforderlichen Summen zu erhalten, fasste die NGA eine direkte Unterstützung durch die ostschweizerischen Industriekantone ins Auge und ersuchte den Kanton Zürich um einen Beitrag von 3 Mio Fr. Dieser Beitrag wurde vom Zürcher Regierungsrat befürwortet und vom Kantonsrat bewilligt [34].
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Erdöl und Erdgas
Wenn in der Frage der Reaktorentwicklung mangelnde Einigkeit und Risikofreudigkeit der Privatwirtschaft den Bund zum Hinausschieben eines fördernden Entscheides veranlassten, so wurde auf dem Gebiet der Ölraffinerien und -leitungen umgekehrt durch den Bund die privatwirtschaftliche Initiative für einen Ausbau gebremst. Bei der Beantwortung von Interpellationen mehrerer Nationalräte über Probleme der Erdölversorgung am 30. Juni wiederholte Bundesrat Gnägi im wesentlichen die von seinem Vorgänger Spühler am 13. Dezember 1965 bekanntgegebenen Direktiven, nach denen die verschiedenen Rohrleitungen zusammen zur Vermeidung einer einseitigen Abhängigkeit in der Landesversorgung nicht mehr als 70 % der benötigten Erdölprodukte ins Land bringen dürfen [35], ungeachtet der in der Presse vermerkten Tatsache, dass ausgerechnet von seiten des Delegierten für wirtschaftliche Kriegsvorsorge, F. Halm, die kostenverteuernde Beschränkung der Rohrleitungsimporte als kriegswirtschaftlich irrelevant bezeichnet worden war [36]. Man konnte höchstens eine leicht veränderte Tonart feststellen, indem Bundesrat Gnägi nicht die Unzulässigkeit, sondern die Unwahrscheinlichkeit betonte, dass nach der Errichtung der beiden westschweizerischen Raffinerien Collombey (VS) und Cressier (NE) in den kommenden Jahren gleich beide noch vorliegenden Raffinerieprojekte (Mittelland-Raffinerie in Schötz/LU und Raffinerie Rheintal) verwirklicht würden, wobei er immerhin für 1975 einen so weit angewachsenen Erdölverbrauch annahm, dass die Produktion aller vier Werke im Rahmen der 70 % Platz hätte.
Die hauptsächlich an einer Mittelland-Raffinerie interessierten Ölfirmen, voran Esso und BP, konnten am 1. Juni als einstweiligen Ersatz die Anlagen von Collombey übernehmen, nachdem sich das Schicksal der ersten schweizerischen Raffinerieunternehmung erfüllt hatte. Das namentlich von westschweizerischen Interessenten gebildete Konsortium, das die bei der Finanzgesellschaft Italo-Suisse liegende Aktienmehrheit der Raffineries du Rhône S.A. zu übernehmen versuchte, wurde infolge mangelnder Geschlossenheit und Entschiedenheit von Esso überspielt; nachdem diese ihr Kaufangebot etwas gesteigert hatte, veranlasste die Italo-Suisse am 20. Mai die Liquidation der Raffinerie-Gesellschaft, wobei den Kleinaktionären von einem anonymen Gremium eine Entschädigung der Aktien zum Nominalwert offeriert wurde [37]. Die neuen Besitzer erfüllten ihre Zusagen hinsichtlich Vollausnützung der Raffineriekapazität [38]; gewisse Spannungen erzeugte Ende November die Ankündigung von Entlassungen zur Rationalisierung des Betriebes [39]. Um die Auswirkungen der Übernahme der Raffinerie durch die einen grossen Teil des schweizerischen Markts für flüssige Treib- und Brennstoffe beherrschende Esso-BP-Gruppe zu überprüfen, beauftragte das EVD die Kartellkommission mit einer Sonderuntersuchung, nachdem die Kommission mit ihrer 1965 begonnenen Vorstudie nur zu vorläufigen Ergebnissen gekommen war [40].
Die Übernahme der Raffinerie von Collombey wurde von Esso als ein Hauptgrund dafür angegeben, dass die Mittelland-Raffinerie AG gegen Ende des Jahres ihr Aktienkapital reduzierte und die Ausführung ihres Projekts auf unbestimmte Zeit verschob [41]. Als weiterer Grund wurde die grosse Zahl von Einsprachen gegen die geplante Rohrleitung genannt, durch welche diese zur krümmsten und teuersten Pipeline der Welt zu werden drohe. Mit dem einstweiligen Verzicht auf den Bau einer dritten Raffinerie bestätigte sich die von Bundesrat Gnägi geäusserte Ansicht, dass keine aktuelle Gefahr für eine Ausschaltung der traditionellen Zufuhrwege für Erdölprodukte bestehe [42].
Der Kampf um die energiewirtschaftlichen Anlagen an der Zihl nahm im Laufe des Jahres ähnliche Formen an wie der Kampf um entsprechende Projekte im st. gallischen Rheintal während des Vorjahres. Gegen den Raffineriebetrieb und eine weitere Industrialisierung erhob sich namentlich im bernischen Seeland eine Opposition, die für Erhaltung der natürlichen Lebensbedingungen, für die Sicherung des Bielersees als Trinkwasserreservoir der Stadt Biel sowie für die Interessen des Gemüse- und Rebbaus eintrat; mangelnde Information hatte zudem ein allgemeines Misstrauen gegenüber der Raffinerie und den Neuenburger Behörden entstehen lassen. Neuenburgische Naturschutzkreise und militante Antikapitalisten gesellten sich zu dieser Gegnerschaft, die zum Teil auch auf Steuerneid und Ölkonkurrenz zurückgeführt wurde [43]. Wie im Rheintal verband sich mit der Erregung der Bevölkerung, die in einer Protestkundgebung in Gals (BE) am 26. August gipfelte, die Intervention der Behörden, was zu einem hartnäckigen Streit zwischen den Kantonen Bern und Neuenburg führte [44]. Es wurde in der Presse geltend gemacht, dass eine rechtzeitige Zusammenarbeit der neuenburgischen mit den bernischen und freiburgischen Behörden im Sinne eines kooperativen Föderalismus diesen Streit hätte vermeiden lassen [45]. Die 1965 vom Bund und den Kantonen Bern und Neuenburg gebildete Eidgenössische Oberaufsichtskommission vermochte weder ein vorschriftswidriges Verhalten der Raffinerie noch die Zunahme der Spannung zwischen den beiden Kantonen zu verhindern. Nachdem das neuenburgische Industriedepartement mit Zustimmung der Oberaufsichtskommission am 11. Mai die provisorische Betriebsbewilligung erteilt hatte, beschwerte sich die bernische Regierung über einen ungenügenden Ausbau der Sicherheitsvorkehrungen und forderte am 21. Juni vom Chef des EDI, Bundesrat Tschudi, die Einstellung des Raffineriebetriebs. Der Bundesrat liess jedoch den zuständigen Chef des VED, Bundesrat Gnägi, am 30. Juni eine Interpellation Wenger (rad., BE) dahin beantworten, dass die Oberaufsichtskommission eine Betriebseinstellung nicht für erforderlich halte, dass aber die definitive Betriebsbewilligung von der Erfüllung sämtlicher Sicherheitsvorschriften abhängig gemacht werde. Die definitive Betriebsbewilligung wurde der Raffinerie vor Jahresende noch nicht erteilt.
Gleichfalls erst provisorisch wurde der Betrieb der mitteleuropäischen Rohrleitung aufgenommen, die durch das Gebiet der Kantone Graubünden und St. Gallen führt. Während es um das Projekt für eine Raffinerie im Rheintal wie um dasjenige für ein Thermokraftwerk still wurde, erhielten einstweilen die Emser Werke eine Anzapfbewilligung. Ölausflüsse auf deutschem Boden zögerten eine definitive Betriebsbewilligung hinaus [46]. Von Bedeutung für die Versorgung Genfs mit Erdölerzeugnissen ist das am 6. Juli an das Eidgenössische Amt für Energiewirtschaft gerichtete Gesuch für den Bau einer Produktenleitung, welche Genf mit den Raffinerien bei Marseille und Lyon verbinden soll [47].
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Neben Wasserkraft, Atomkraft und Erdöl ist in letzter Zeit verschiedentlich auch Erdgas als wichtiger Energieträger der Zukunft genannt worden. So bezeichnete Bundesrat Gnägi den Anschluss an die in mehreren Gegenden Europas neu entdeckten Erdgasvorkommen als eine Möglichkeit zur Behebung einer zu grossen Einseitigkeit der schweizerischen Energieversorgung [48]. Obwohl Erdgas nicht ohne eine gewisse Umwandlung mit dem in der Schweiz verwendeten Steinkohlen- und Leichtbenzingas gemischt werden kann, erhält der Aufbau grosser Gasverbundnetze durch die Aussicht auf einen Erdgasanschluss erhöhte Bedeutung. Nach dem Gasverbund Mittelland, der von Basel aus Solothurn, Biel, Neuenburg, Bern und den westlichen Aargau versorgen soll, wurde am 31. Januar der Gasverbund Ostschweiz gegründet, in welchem sich ost- und nordostschweizerische Konsumzentren um Zürich gruppieren [49]. Zwischen den beiden Leitungssystemen ist eine Verbindung geplant. Der Bau des Mittelland-Verbundsystems verzögerte sich allerdings wegen Kollision mit Heimatschutzinteressen [50]. Ein Anschluss Freiburgs, den gewisse Kreise dieser Stadt wünschten, wurde von den städtischen Behörden abgelehnt [51]. Am 11. November erhielt der Gasverbund Mittelland vom Bundesrat die Konzession für eine Verbindungsleitung nach Süddeutschland, durch die nach einem Vertrag mit der Gasversorgung Süddeutschland vom 21. Januar deutsches Gas — und eventuell später einmal holländisches Erdgas — bezogen werden soll [52].
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[1] BBI, 1966, II, S. 932 ff.
[2] BBI, 1966, II, S. 950 ff.
[3] Vgl. SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 169 f.
[4] Vgl. SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 169, Anm. 5.
[5] NZZ, 124, 11.1.67.
[6] NZZ, 1271, 23.3.66; 3251, 29.7.66; TdG, 105, 6.5.66; 230, 3.10.66.
[7] BBl, 1966, II, S. 944 u. 958; GdL, 245, 20.10.66; NZZ, 3944, 19.9.66; NZ, 554, 29.11.66. Eine Zusammenarbeit wurde auch von grossstädtischen Konsumzentren angestrebt, um die Versorgung mit Atomenergie sicherzustellen, und zwar einerseits zwischen dem Kanton Baselstadt und den Städten Zürich und Bern (NZ, 141, 26.3.66; 524, 11.11.66), anderseits zwischen Lausanne und Genf (TdG, 230, 3.10.66).
[8] Prozentuale Zunahme des Stromverbrauchs pro Jahr: 1956-1961 durchschnittlich 5,7%, 1961/62 5,3, 1962/63 6,2, 1963/64 4,2, 1964/65 4,8, 1965/66 2,4% (BBl, 1966, II, S. 935). Während der Bericht des Bundesrates diesen Rückgang als vorübergehend interpretiert, brachte der Präsident des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins, E. Binkert, ihn mit der Konjunkturdämpfung in Zusammenhang (NZZ, 3944, 19.9.66).
[9] Am 18.6. gaben die BKW den mindestens vorläufigen Verzicht auf ein Thermokraftwerk im Seeland bekannt (Bund, 234, 20.6.66), im Juli erfolgte eine entsprechende Bekanntgabe durch das Studiensyndikat Suissetherme, an welchem die BKW, die NOK, die Elektrizitätsgesellschaft Laufenburg und Elektro-Watt beteiligt sind, für das Projekt Sisseln (AG) (NZZ, 3165, 21.7.66), und kurz darauf reichten die NOK bei den Bundesbehörden ein Gesuch um die Standortbewilligung für ein Atomkraftwerk in Rüthi (SG) ein, wodurch eine Verminderung des Interesses am heissumstrittenen Thermokraftwerkprojekt Rüthi dokumentiert wurde (NZ, 347, 30.7.66).
[10] Zihlebene: NZZ, 790, 23.2.66; TdG, 210, 8.9.66. Mendrisio: NZZ, 1617, 14.4.66; Vat., 271, 22.11.66.
[11] Vgl. SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 172 f.
[12] NZZ, 1617, 14.4.66; NZ, 333, 22.7.66; CdT, 2, 3.1.67. Die Opposition vereinigte Landwirtschaft, Arzteschaft, Handels- und Gewerbekreise sowie Gemeindebehörden.
[13] S. unten S. 75 f.
[14] Bund, 363, 17./18.9.66.
[15] NZ, 71, 12.2.66; 76, 15.2.66; NZZ, 1196, 18.3.66.
[16] NZZ, 1733, 20.4.66; 2016, 6.5.66; 2048, 9.5.66; NZ, 195, 29.4.66; 230, 22.5.66; Bund, 196, 23.5.66.
[17] NZZ, 2376, 29.5.66; NZ, 294, 29.6.66. Zur Berner Wasserrechtsinitiative vgl. SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 173 f.
[18] M. Byland in NZZ, 3526, 22.8.66.
[19] Schweizer Naturschutz, 32/1966, S. 117 ff.
[20] NZZ, 5518, 19.12.66.
[21] A. Winiger in NZZ, 2466, 4.6.66; als Ursache der Zurückhaltung gegenüber Kraftwerkanleihen wurden auch die Baukatastrophen von Mattmark am 30.8.1965 und von Robiei am 15.2.1966 angeführt.
[22] ASW, 1963, S. 151.
[23] NZZ, 4159, 6.10.65; 5426, 16.12.65.
[24] Bund, 16, 12.1.67. In der NZZ (124, 11.1.67) wurde dagegen ein Bedauern des Bundesrates über seine geringen Kompetenzen aus dem Bericht herausgehört.
[25] Vgl. dazu den Bericht des Bundesrates in BBI, 1967, I, S. 205 ff.; ferner Bericht über Handel und Industrie der Schweiz im Jahre 1965 sowie Mitteilungen über die im Vereinsjahr 1965/66 vom Vorort behandelten Geschäfte, S. 186 ff.; BN, 77, 19./20.2.66; SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 171 f. S. auch unten S. 120.
[26] GdL, 178, 3.8.65; NZZ, 3668, 2.9.66.
[27] Ein entsprechendes Abkommen mit den USA vom 30.12.1965 wurde von den eidg. Räten im März 1966 ratifiziert (Sten. Bull. NR, 1966, S. 3 u. 279; Sten. Bull. StR, 1966, S. 55 u. 134); Text in BBl, 1966, I, S. 17 ff. Das Abkommen sah im Unterschied zur früheren Regelung eine Übertragung der Verwendungskontrollrechte der USA an die Internationale Atomenergie-Organisation vor.
[28] Bund, 370, 22.9.66.
[29] BBI, 1966, I, S. 189 ff.
[30] Debatte im NR am 17.3., 21.3. und 21.6.1966 (Sten. Bull. NR, 1966, S. 137 ff. u. 360), im StR am 7.6.1966 (NZZ, 2512, 7.6.66). Beschluss in BBI, 1966, I, S. 1208 f.
[31] NZZ, 2736, 21.6.66; 4079, 27.9.66.
[32] BBI, 1967, I, S. 205 ff.
[33] Vgl. zum Energiewirtschaftsrat NZ, 466, 9.10.66, und THEODOR OBRIST, Ziele und Möglichkeiten schweizerischer Energiewirtschaft zu Beginn des Atomzeitalters, Diss. St. Gallen, Winterthur 1966, S. 226 ff.; eine ständige Atomenergiekommission wurde von NR Bürgi (rad., SG) vorgeschlagen, allerdings unter Betonung der Hauptverantwortung der Privatwirtschaft (Sten. Bull. NR, 1966, S. 149).
[34] BBI, 1966, I, S. 195; NZZ, 3154, 20.7.66; 5280, 5.12.66. Die westschweizerischen Industriekantone haben als Mitglieder einer der in der NGA zusammengeschlossenen Gruppen wiederholt direkte Beiträge geleistet, die deutschschweizerischen Industriekantone nur indirekte (über Kraftwerkgesellschaften oder Kantonalbanken) (NZZ, 3154, 20.7.66).
[35] Interpellationen Tschopp (k.-chr., BL), Grandjean (rad., VD) und Leuenberger (soz., ZH) in NZZ, 1040, 10.3.66; Antwort von Bundesrat Gnägi in NZZ, 2879, 30.6.66. Vgl. zur Frage der Rohrleitungen und Raffinerien SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 175 ff.
[36] Ungezeichneter Aufsatz «Probleme der schweizerischen Erdölversorgung » in Mitteilungsblatt der Delegierten für Arbeitsbeschaffung und wirtschaftliche Kriegsvorsorge, 22/1966, S. 10 ff. Vgl. zu den Differenzen zwischen dem Delegierten für wirtschaftliche Kriegsvorsorge und dem Amt für Energiewirtschaft auch Jahresbericht über die Tätigkeit der Litra im Geschäftsjahr 1965/66, S. 103 f.
[37] TdG, 38, 15.2.66; 40, 17.2.66; NZZ, 572, 10.2.66; 1775, 22.4.66; 2268, 23.5.66; 5447, 15.12.66; Bund, 100, 12./13.3.66; Tat, 120, 22.5.66. Die Käufer übernahmen die von der liquidierten Gesellschaft veräusserten Anlagen unter der Firma « Raffinerie du Sud-Ouest » (TdL, 144, 24.5.66).
[38] NZZ, 3355, 8.8.66.
[39] TdG, 278, 28.11.66; 280, 30.11.66.
[40] NZZ, 2283, 24.5.66; 2879, 30.6.66.
[41] NZ, 572, 9.12.66.
[42] NZZ, 2880, 30.6.66.
[43] TdG, 94, 23./24.4.66; 195, 22.8.66; NZ, 197, 1.5.66; 393, 26.8.66; NZZ, 3510, 21.8.66; 3603, 28.8.66; Bund, 334, 29.8.66.
[44] Vgl. zum Folgenden: NZZ, 746, 21.2.66; 2253, 22.5.66; 2324, 26.5.66; 2880, 30.6.66; 3603, 28.8.66; 4547, 24.10.66; TdG, 60, 12./13.3.66; 111, 13.5.66; Bund, 248, 29.6.66; 319, 17.8.66.
[45] M. Walter in TdG, 96, 26.4.66. Vgl. auch G. Schürch in Bund, 139, 9./10.4.66.
[46] NZZ, 154, 13.1.66; 3774, 8.9.66; 5366, 10.12.66; Bund, 10, 8./9.1.66. Ein Hindernis für die definitive Betriebsbewilligung des Bundes bildete auch die dem Rohrleitungsgesetz widersprechende überwiegend ausländische Zusammensetzung des Kapitals der Betriebsgesellschaft (NZZ, 1799, 24.4.66).
[47] BBI, 1966, II, S. 24.
[48] NZZ, 2879, 30.6.66; vgl. auch BN, 44, 29./30.1.66.
[49] NZZ, 341, 1.2.66. Am 22.5. entschied Schaffhausen seinen Beitritt (NZ, 232, 23.5.66), am 15.9. wurde das Gesuch um eine Rohrleitungskonzession eingereicht (BBI, 1966, II, S. 354 ff.).
[50] Bund, 23, 18.1.67.
[51] TdG, 20, 25.1.66; 43, 21.2.66; 85, 13.4.66; 205, 2.9.66.
[52] ASW, 1966, S. 25.
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