Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
La consultation des groupes intéressés d l'avant-projet de loi sur l'aide aux universités fait surgir l'exigence d'une utilisation plus rationnelle des moyens prévus; des milieux universitaires, de la recherche et le Conseil de la science proposent une réforme des études — Le projet présenté par le Conseil fédéral ne tient compte qu'en partie de ces propositions — Une expertise conclut à la nécessité d'un encouragement aux écoles de médecine et d leur extension — Les Chambres approuvent de nouveaux crédits de construction pour l'EPF; le Conseil national crée une commission permanente pour la science et la recherche — Le Conseil fédéral négocie avec l'Etat de Vaud le transfert de l'EPUL à la Confédération — Les cantons procèdent d des réorganisations et à de nouvelles constructions: le Conseil exécutif d'Argovie propose la création d'une haute école spécialisée — Problèmes d'une politique suisse de la recherche — Encouragement à la collaboration internationale dans le domaine de la recherche — Le Conseil fédéral exprime des réserves au sujet d'un appui à la recherche appliquée — La réforme de l'ordonnance sur la reconnaissance des certificats de maturité traîne en longueur — Les directeurs cantonaux de l'instruction publique recommandent l'unification des scolarités obligatoires et du début de l'année scolaire — Le canton de Saint-Gall accorde la liberté de choix des écoles pour les boursiers — Nouvelles écoles professionnelles intercantonales.
Mehr und mehr tritt auch im Bereich des Bildungswesens und der Kultur ein Bedürfnis nach gesamtschweizerischen Konzeptionen zutage. Obwohl die Bildungsund Kulturpolitik als vornehmste Domäne kantonaler Hoheit gilt, verstärkt sich der Ruf nach koordinierender und fördernder Tätigkeit des Bundes, nicht nur zur Bewältigung aufwendiger Aufgaben wie höhere Ausbildung, Forschung und Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen, sondern auch zur Anregung des kulturellen Lebens, allerdings nicht ohne Gegenbewegungen hervorzurufen.
Hochschulen
In der
Hochschulpolitik stand die Vorbereitung einer Dauerregelung für die Bundeshilfe an die kantonalen Universitäten im Mittelpunkt. Ein im wesentlichen vom Wissenschaftsrat ausgearbeiteter Vorentwurf wurde im April den interessierten Kantonsregierungen, dem Schweizerischen Schulrat, den Parteien, den Spitzenverbänden sowie weiteren Organisationen zugeleitet. Im Unterschied zur Übergangslösung für die Jahre 1966-1968 gliederte dieser Entwurf die Bundeszuwendungen ungefähr hälftig in frei verwendbare Grundbeiträge für den laufenden Betrieb und zweckgebundene Sachinvestitionsbeiträge auf. Die Grundbeiträge sollten im Rahmen eines festgesetzten Gesamtbetrages auf Grund der Besoldungsaufwendungen und Studentenzahlen unter besonderer Berücksichtigung der Ausgaben für Hochschulkliniken berechnet werden; für die Sachinvestitionen waren dagegen feste Anteile an den tatsächlichen Kosten, allerdings auch im Rahmen einer Gesamtsumme, vorgesehen. Für beide Subventionskategorien wurde eine Abstufung nach der Finanzkraft der Kantone vorgeschlagen. Der Gesamtbetrag für eine mehrjährige Beitragsperiode war jeweils von den eidgenössischen Räten festzusetzen; für die Jahre 1969-1974 wurde eine Summe von 1150 Mio Fr. veranschlagt. Der Entwurf strebte im weiteren eine verstärkte Koordination und Kontrolle an, vor allem durch die Bestimmung, dass für koordinationswidrige Investitionen keine Beiträge zu gewähren seien. Die Führung in der Koordinationstätigkeit blieb freilich dem von den Hochschulkantonen 1966 geschaffenen Organ vorbehalten
[1].
Das Vemehmlassungsverfahren ergab Kritik aus verschiedenen Blickrichtungen. Am häufigsten wurde beanstandet, dass der Entwurf zuwenig auf einen rationellen Einsatz der Bundesmittel bedacht sei. Es wurde die Formulierung einer gesamtschweizerischen Hochschul- und Wissenschaftspolitik verlangt, dazu eine Verschärfung der Subventionsbedingungen und eine weitere Verstärkung der Koordination, die nicht einfach einem Organ überlassen werden dürfe, das hauptsächlich aus Regierungsvertretern .der Hochschulkantone bestehe; die Wirksamkeit eines kooperativen Föderalismus wurde somit in Zweifel gezogen. In dieser Richtung zielten sowohl Unternehmerverbände wie Gewerkschaften, die Freisinnige wie die Sozialdemokratische Partei
[2]. Die Konservativ-Christlichsozialen befürworteten dagegen eine stärkere Stellung des Koordinationsorgans auch gegenüber den Bundesinstanzen
[3]. Eine zweite Gruppe von Einwänden konzentrierte sich auf den Finanzbedarf. Der Gewerbeverband beantragte, von der Wirtschaftsförderung unterstützt, die Beschränkung auf Beiträge für Sachinvestitionen, wobei er auf die Gefahr einer Absorbierung des Nachwuchses durch die Hochschulen hinwies und eine Gesamtnachwuchspolitik, die auch die Bedürfnisse der Berufsbildung einbezöge, forderte
[4]. Während der Gewerbeverband sich einer Erhebung neuer Bundessteuern wenig geneigt zeigte, zogen die Unternehmerverbände eine solche Konsequenz in Rechnung, verlangten aber zugleich die Einordnung der Hochschulausgaben in eine allgemeine Finanzplanung und empfahlen eine Deckung durch indirekte Steuern
[5]. Demgegenüber bezeichnete die Sozialdemokratische Partei die vorgesehenen Beträge als ungenügend
[6]. Für den Finanzausgleich unter den Hochschulkantonen wurde von verschiedener Seite eine stärkere Abstufung beantragt
[7].
Nur am Rande tauchte in den erwähnten Stellungnahmen der Wunsch nach einer strukturellen Erneuerung der Hochschulen auf
[8]. Um so stärker wurde dieser in Äusserungen und Forderungen aus Hochschul- und Forschungskreisen laut; die Frage einer Hochschulreform beschäftigte auch den Wissenschaftsrat. Dessen Präsident, Prof. M. Imboden, hatte bereits im Oktober 1966 unter Bezugnahme auf Empfehlungen des Deutschen Wissenschaftsrates eine Zweigliederung des Studiums in eine mehr auf den Beruf ausgerichtete, verkürzte und straff geregelte Grundausbildung sowie eine stärker der Forschung zugewandte Weiterausbildung für einen beschränkten Kreis postuliert, wobei er die erste den einzelnen Hochschulen, die zweite der interuniversitären Zusammenarbeit zuwies
[9]; später bezeichnete er eine zeitliche Raffung des Grundstudiums als Voraussetzung für die dringend erforderliche Vermehrung der akademisch ausgebildeten Berufstätigen
[10]. Diese Gesichtspunkte fanden ihren Niederschlag in einem zu Beginn des Jahres 1968 veröffentlichten Bericht des Wissenschaftsrates
[11]. In verschiedenen Varianten wurde ausserdem eine Reform des organisatorischen Aufbaus der Hochschulen gefordert; im Vordergrund standen das Bedürfnis nach einer sowohl nach innen wie nach aussen verstärkten Leitung der Gesamtuniversität, einer Erweiterung des Lehrkörpers durch Heranziehung des sog. Mittelbaus (Nebendozenten und Assistenten) sowie einer Aufgliederung der Fakultäten in Departemente nach amerikanischem Beispiel
[12]. Von studentischer Seite wurde mit wachsender Intensität ein Mitspracherecht in Hochschulordnung und Hochschulpolitik beansprucht
[13]. Der Verband schweizerischer Studentenschaften formulierte nicht nur seine eigene Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, in welcher u.a. eine Verpflichtung der Hochschulkantone zum Erlass von Einführungsgesetzen mit Bestimmungen über Studienreformen verlangt wurde
[14], sondern veranstaltete auch eine Studientagung über Hochschul- und Forschungsprobleme auf Schloss Lenzburg, an der führende Persönlichkeiten der schweizerischen Hochschulpolitik teilnahmen und die weite Beachtung fand
[15]. Studentenschaft wie Hochschulrektoren wandten sich im übrigen gegen die vorgesehene Begrenzung der Zahl der ausländischen Studierenden bei der Berechnung der Grundbeiträge
[16].
Die Vorlage, die der Bundesrat gegen Jahresende den eidgenössischen Räten unterbreitete, trug den lautgewordenen Begehren bloss teilweise Rechnung. Der Einfluss der zentralen Instanzen auf die Verwendung der Bundesmittel wurde nur wenig verstärkt. Die Hochschulkantone wurden zur Aufstellung von Einführungserlassen verpflichtet, die namentlich Ausbauplanung und Studienberatung regeln sollten, und das Koordinationsorgan wurde zu einer Schweizerischen Hochschulkonferenz mit einer konsultativen Bundesdelegation und je zwei Vertretern aus den beteiligten Kantonen erweitert, so dass das Übergewicht der kantonalen Regierungsmitglieder abgebaut erschien
[17]. Bundesrat Tschudi betonte jedoch bei der Bekanntgabe der Vorlage, dass der Bund verfassungsrechtlich nicht befugt sei, über die Struktur der kantonalen Hochschulen zu bestimmen
[18].
Die Hochschulpolitik des Bundes wandte sich auch spezielleren Problemen zu. So wurde der Bericht einer 1966 eingesetzten Expertenkommission über Fragen der medizinischen Ausbildung veröffentlicht, der auf Grund seiner Erhebungen eine Vermehrung der Ausbildungsplätze an den bestehenden medizinischen Fakultäten, den Einbezug neuer klinischer Ausbildungsstätten, die Vergrösserung der Zahl der Forscherstellen und die Gründung eines « Schweizerischen Forschungsfonds für die Gesundheit » beantragte, ausserdem die Errichtung einer neuen medizinischen Vollfakultät ab 1975 sowie eine gewisse Anpassung der Mittelschulen durch Vereinheitlichung des naturwissenschaftlichen Unterrichts und Verlegung der Maturitätsprüfungen auf Ende Juni
[19]. Sodann betrieb der Bundesrat den weiteren Ausbau der ETH in Zürich. Nachdem die eidgenössischen Räte 1965/66 eine erste Vorlage mit Krediten von insgesamt 444 Mio Fr. bewilligt hatten, folgte nun eine weitere, die vor allem für die Abteilungen für Chemie und Elektrotechnik Geldmittel von 174 Mio Fr. beanspruchte; mit Rücksicht auf die angespannte Finanzlage wurden nur die dringlichsten Projekte präsentiert
[20]. Dies veranlasste die Dozenten und Studenten der Abteilung für Bauingenieurwesen, nachdrücklich auf ihre eigenen Ausbaubedürfnisse aufmerksam zu machen
[21]. Sie erreichten, dass beide Räte bei der Verabschiedung der Vorlage den Bundesrat in einem Postulat aufforderten, unverzüglich ein Projekt für ein entsprechendes Gebäude ausarbeiten zu lassen. Während der Ständerat im übrigen den Kredit ohne wesentliche Einwände genehmigte, kam im Nationalrat Unbehagen über den Mangel an Koordination in der Wissenschaftspolitik des Bundesrates sowie über die Schwierigkeit der Urteilsbildung für das Parlament zum Ausdruck; um diese Urteilsbildung zu erleichtern, beschloss die Volkskammer auf Antrag ihrer vorberatenden Kommission die Einsetzung einer ständigen Kommission für Wissenschaft und Forschung
[22].
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Hochschulförderungsvorlage beschäftigte sich das EDI schliesslich mit der Frage einer Übernahme der Polytechnischen Schule der Universität Lausanne (EPUL), deren Ausbau bereits 1961 Anlass zu einer Bundessubvention geboten hatte. Der waadtländische Staatsrat hatte im August 1966 ein entsprechendes Gesuch gestellt, da die erforderliche Weiterentwicklung der Anstalt die Kräfte des Kantons übersteigen würde. Der Schweizerische Schulrat wie der Wissenschaftsrat beurteilten die Frage in positivem Sinne; dabei wurde eine weitgehende Koordination der beiden technischen Hochschulen, jedoch unter Beibehaltung der Eigenständigkeit der EPUL empfohlen. Im Juli beschloss der Bundesrat, mit der waadtländischen Regierung Verhandlungen aufzunehmen; diese führten im Januar 1968 zu einer Übernahmevereinbarung, die den eidgenössischen Räten unterbreitet wurde
[23].
Auf kantonaler Ebene kam verschiedenenorts eine Reorganisations- und Ausbautätigkeit in Gang, teilweise unter lebhafter Anteilnahme aus studentischen Kreisen
[24]. In den Kantonen Genf, Bern und Zürich zielten parlamentarische Vorstösse auf umfangreiche Reformen ab
[25]. In Baselstadt drohte der Vorsteher des Erziehungsdepartements, Regierungsrat Schneider, solche Reformen würden nötigenfalls auch ohne Initiative der Universität durchgeführt
[26]; gegen Jahresende lagen Entwürfe einer vom Erziehungsdepartement eingesetzten Kommission, einer Studiengruppe der Regio Basiliensis sowie der Studentenschaft vor, die alle eine Straffung der Universitätsleitung und eine Aufgliederung der Fakultäten in Departemente vorsahen, in anderen wesentlichen Strukturfragen jedoch voneinander abwichen
[27]. Mehr als unmittelbare Notmassnahme wurde in Freiburg und Genf eine gewisse Befristung des Studiums verfügt
[28]. Genf tat mit der Einführung höherer juristischer Studien einen Schritt zur Zweigliederung der Hochschulausbildung
[29]. Der neuenburgische Staatsrat unterbreitete dem EDI das Projekt einer Ausbildungsstätte für die höheren Kader der Verwaltung und der Privatwirtschaft
[30]. In der Waadt bewilligte der Grosse Rat einen Richtplan sowie einen Planungskredit für den völligen Neubau der Universität Lausanne einschliesslich der EPUL in Dorigny, westlich der Stadt; die Kosten dieses innert 25 Jahren zu vollendenden Werks wurden auf über 500 Mio. Fr. geschätzt
[31].
In der Frage der Gründung neuer Hochschulen fasste die aargauische Regierung den Entschluss, dem Grossen Rat den stufenweisen Aufbau einer Hochschule für Humanwissenschaften, die aus einer Medizinischen Akademie und einem Institut für Bildungswissenschaften bestehen würde, zu empfehlen; als erste Vorstufe sollte aus kantonalen Mitteln ein Praktikantenspital errichtet und die Kantonsbibliothek erweitert werden
[32]. In Luzern dagegen wartete man noch eine Klärung der gesamtschweizerischen Bedürfnisse ab
[33]. Der Wissenschaftsrat sprach sich in seinem Anfang 1968 veröffentlichten Bericht gegen die Gründung neuer Hochschulen, wohl aber für die Schaffung von Spezialinstitutionen, insbesondere auf den im Aargau ins Auge gefassten Gebieten, aus
[34]. Ein durch eine private Schenkung lancierter Plan für ein vom Europarat patroniertes Studienzentrum für europäische Fragen in Carona (TI) gedieh einstweilen bis zur Gründung eines schweizerischen Patronatskomitees; die Einbeziehung einer allfälligen Bundesunterstützung in die Hochschulförderungsvorlage wurde vom Wissenschaftsrat abgelehnt
[35].
Forschung
Während so im Bereich der Hochschulfragen eine Art offizielle Gesamtkonzeption zutage trat, die es auch ermöglichte, grössere Realisierungen in Angriff zu nehmen, war dies in der
Forschungspolitik erst teilweise der Fall
[36]. Zu vermehrten Anstrengungen sah man sich vor allem durch den wissenschaftlich-technischen Vorsprung aussereuropäischer Mächte, insbesondere der USA, veranlasst, der einerseits die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit der europäischen Länder gefährdet, anderseits immer mehr junge Akademiker zur Auswanderung verlockt
[37]. Als Voraussetzung solcher Anstrengungen, die in ihrer Bedeutung mit den Leistungen für die Landesverteidigung verglichen wurden
[38], erschien Zusammenarbeit erforderlich: zwischen dén Hochschulen und der Wirtschaft, zwischen Wirtschaft und Staat, zwischen den verschiedenen europäischen Staaten. Es wurde aber auch geltend gemacht, dass Forschung Freiheit und Wettbewerb benötige, und gegenüber einem stärkeren Engagement des Staates erhoben sich Bedenken, die sich sowohl auf die Belastung des Fiskus wie auf die Steigerung des staatlichen Einflusses bezogen
[39]. Der Wissenschaftsrat betonte namentlich für die Grundlagenforschung in den sog. « big sciences » (Hochenergiephysik, Raumforschung), dass sich aus der Beschränktheit der Mittel eines kleinen Landes die Notwendigkeit einer Schwerpunktbildung, einer Konzentration auf einzelne, womöglich wirtschaftlich nutzbare Forschungszweige ergebe und dass eine Beteiligung an internationalen Gemeinschaftsunternehmungen nur dann sinnvoll sei, wenn auf dem betreffenden Gebiet im eigenen Lande entsprechende Leistungen erbracht würden
[40].
Um die wissenschaftlichen und technischen Fortschritte ausserhalb Europas besser verfolgen zu können, beschloss der Bundesrat, wie bereits in Washington künftig auch in Moskau und Tokio einen Wissenschaftsattaché zu unterhalten
[41].
Besondere Bemühungen galten der Zurückgewinnung schweizerischer Wissenschafter aus den USA
[42]. Zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Grundlagenforschung ergriff der Bundesrat auf dem Gebiet der Molekularbiologie eine Initiative: er veranlasste die Vorbereitung einer ständigen Institution mehrerer Staaten
[43]. Bedeutende Anstrengungen erfordert die Mitarbeit in der europäischen Hochenergieforschung. Schon der im Rahmen der ersten ETH-Vorlage 1965/66 bewilligte Bau eines Protonenbeschleunigers in Villigen (AG) war wesentlich durch die Beteiligung der Schweiz am europäischen Kernforschungszentrum CERN in Genf veranlasst worden; das Projekt eines neuen Grossbeschleunigers des CERN nötigte die Behörden, weitere beträchtliche Aufwendungen in Erwägung zu ziehen
[44]. Im Rahmen der europäischen Raumforschungsarbeiten gelang die Erprobung einer von der Firma Contraves entwickelten Höhenforschungsrakete auf einer Basis in Sardinien; mit ihr waren Experimente von wissenschaftlichen Instituten in Bern und Genf verbunden
[45].
Anlässlich des 15jährigen Jubiläums des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung betonte der Präsident des Forschungsrates, Prof. A. von Muralt, erneut das Prinzip der Freiheit der Grundlagenforschung und distanzierte sich von einer bewussten Planung von Schwerpunkten
[46], eine Haltung, die nicht ohne Kritik blieb
[47]. Eine stärkere Koordination und Konzentration der Kräfte wird für erforderlich gehalten, wenn der Staat auch die angewandte Forschung fördern soll. Dies gilt auf der einen Seite für die klinische Forschung in der Medizin, der ein vom Bund subventionierter Forschungsfonds für die Gesundheit zu dienen hätte: nach der Überweisung des Postulats Borel (rad., GE) durch den Ständerat im Dezember 1966 wurde die Errichtung einer solchen Institution nicht nur von der Kommission für Fragen der medizinischen Ausbildung, sondern auch vom Wissenschaftsrat befürwortet und dem Bundesrat in einer Eingabe der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften nahegelegt
[48]. Bundesrat Tschudi bezeugte dem Begehren seine Sympathie, machte aber auf die Schwierigkeiten der Finanzierung aufmerksam
[49]. Auf der andern Seite beschäftigten sich sowohl der Wissenschaftsrat wie industrielle Kreise mit dem von Ständerat Choisy (lib., GE) propagierten Projekt eines Nationalfonds für die angewandte Forschung
[50]. Der Vorort führte in diesem Zusammenhang eine Enquête über den Stand der industriellen Forschung und Entwicklung durch, die eine erhebliche Zunahme des Forschungsaufwandes und zugleich des Bedarfs an Wissenschaftern und Technikern ergab
[51]. Bundesrat Tschudi betonte einstweilen die primäre Verantwortung der Privatwirtschaft auf dem Gebiet der angewandten Forschung; er befürwortete ferner eine gewisse Rücksichtnahme auf diese Verantwortung durch die Steuerpolitik
[52]. Eine Voraussetzung für die gesamte Forschung ist schliesslich ein Ausbau der Bibliotheken und Dokumentationsdienste, zu dessen Vorbereitung eine besondere. Expertenkommission eingesetzt wurde
[53].
Grund- und Mittelschulen
Auch die mittleren und unteren Schulstufen waren Gegenstand verstärkter Koordinations- und Reformbestrebungen
[54]. Der Entscheid über die
Revision der Eidgenössischen Maturitäts-Anerkennungsverordnung wurde vom Bundesrat angesichts der bestehenden Spannungen allerdings noch nicht getroffen. Die Eidg. Maturitätskommission hatte 1966 den von einer Expertenkommission des EDI vorgelegten Entwurf auf Grund des 1965 durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens überarbeitet, wobei sie eine Anerkennung der Gymnasien des Typus C (ohne Latein) als Vorbildung für das Medizinstudium namentlich davon abhängig machte, dass diese normalerweise dieselbe Schuldauer aufwiesen wie diejenigen der andern Typen; damit wurde der in der Ostschweiz eingebürgerte «gebrochene Bildungsgang » zur C-Maturität (Sekundarschule — 4jähriges Gymnasium) als ungenügend erklärt. Weil die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren diesen Vorschlag einhellig ablehnte, reduzierte die Maturitätskommission ihre Forderung darauf, dass in Kantonen mit ungebrochenem Bildungsgang in den Typen A und B mindestens ein Modellfall eines entsprechenden C-Gymnasiums eingerichtet und die Unterstufe im Lehrplan auf die Maturitätsschule abgestimmt werde. Die Kommission kam den Erziehungsdirektoren auch mit der grundsätzlichen Anerkennung des sog. Zweiten Bildungsweges, d.h. mit der Gewährung des Rechts zur Durchführung eigener Maturitätsprüfungen an öffentlichen Schulen für Erwachsene, entgegen. Dagegen lehnte sie die im Expertenentwurf vorgesehene Möglichkeit der Anerkennung neuer Maturitätstypen ab. Diesen modifizierten Anträgen wurde vor allem aus der Ostschweiz weiterhin opponiert
[55].
Wenn sich somit die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren einer Angleichung der verschiedenen Mittelschulsysteme durch Bundesratsverordnung abgeneigt zeigte, so empfahl sie anderseits den Kantonen, auf kooperativem Wege gemeinsame Regelungen für den Anfang des Schuljahrs, den Beginn der Schulpflicht und die Schuldauer zu verwirklichen: bis 1972 soll der allgemeine Schuljahranfang nach den Sommerferien und ein einheitliches Stichdatum für den Schulpflichtbeginn eingeführt werden; für die Dauer der Schulpflicht sind 9 Jahre vorgesehen
[56]. Die interkantonale Zusammenarbeit wurde auch auf regionaler Ebene fortgesetzt, namentlich zur Vereinheitlichung der Lehrpläne und Lehrmittel
[57]. Sodann setzte sich die von behördlichen und privaten Kreisen gebildete Arbeitsgemeinschaft für die Koordination der kantonalen Schulsysteme in der deutschsprachigen Schweiz in einer Eingabe an das EDI für eine Schulreform im Sinne einer früheren Begabtenförderung und eines späteren Berufs- oder Studienentscheids ein und regte die Schaffung von Aufbaumittelschulen an, die nach abgeschlossener Volksschule zur Maturität führen sollen
[58]. Eine besondere Art der Begabtenförderung strebte eine « Genossenschaft schweizerisches Sportgymnasium » unter dem Präsidium von Nationalrat A. Müller (k.-chr., LU) an
[59]. Endlich befürworteten die Teilnehmer einer Studienwoche des Vereins schweizerischer Gymnasiallehrer im Rahmen eines Unterrichtsreformprogramms die Schaffung eines neuen Mittelschultyps für mittlere (nichtakademische) Kader sowie die Errichtung einer schweizerischen Koordinationsstelle für berufliche Weiterbildung der Mittelschullehrer
[60].
Für eine umfassende zeitgemässe Schulreform auf der Grundlage interkantonaler Zusammenarbeit trat auch eine Erklärung der schweizerischen Konservativchristlichsozialen Volkspartei ein; noch stärkeres Gewicht legte diese freilich auf ein gleichberechtigtes Nebeneinander von öffentlichen und privaten Lehranstalten
[61]. Im Sinne einer solchen Gleichberechtigung wurde im einstigen Kulturkampfkanton St. Gallen eine Verständigung erzielt: ein Teil der Freisinnigen und der Sozialdemokraten bot Hand zu einer Revision des Stipendienwesens, die den kantonalen Mittelschulstipendiaten die Wahl der Schule nun völlig freistellt; dieses Entgegenkommen wurde durch die. Bereitschaft der Konservativ-Christlichsozialen zu einem gewissen Abbau der konfessionellen Schultrennung erleichtert
[62].
Berufsbildung
Auf dem Gebiet der
Berufsbildung, vor deren Vernachlässigung Gewerbe- und Angestelltenkreise wamten
[63], ist die Eröffnung neuer interkantonaler Schulen zu verzeichnen. In Zollikofen (BE) wurde ein von 22 Kantonen getragenes Landwirtschaftliches Technikum eröffnet
[64], in Landquart (GR) die erste regionale Försterschule, an der 13 Kantone sowie Liechtenstein beteiligt sind
[65]. Eine Vereinbarung der Kantone St. Gallen und Graubünden mit Liechtenstein über die Errichtung eines sog. Neutechnikums in Buchs (SG), an dem insbesondere die neuesteEntwicklung der Maschinen- und Elektrotechnik behandelt werden soll, war gegen Jahresende von den Behörden aller Partner genehmigt
[66].
[1] NZZ, 1815, 26.4.67; 2789, 26.6.67; BBl, 1967, II, S. 1407 f. Vgl. dazu SPJ 1966, S. 118.
[2] Vgl. Stellungnahmen des Vororts und des Zentralverbandes schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen (NZZ, 3289, 7.8.67), des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (Gewerkschaftskorrespondenz, 26, 29.6.67), des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (NZZ, 2637, 16.6.67), der Freisinnig-demokratischen Partei (NZZ, 3008, 12.7.67) und der Sozialdemokratischen Partei (Tw, 143, 22.6.67; 159, 11.7.67). Der Schweizerische Gewerkschaftsbund verlangte einen gezielten Einsatz für alle Beiträge an die Forschung.
[4] NZZ, 3008, 12.7.67. Vgl. dazu Wirtschaftsförderung, Dokumentations- und Pressedienst, 27/28, 3.7.67. Gegen eine Vernachlässigung der Berufsbildung infolge höherer Beiträge an die Hochschulen wandte sich auch die Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände (NZZ, 1905, 1.5.67).
[5] NZZ; 3289, 7.8.67. Ähnlich Wirtschaftsförderung in NZZ, 3401, 17.8.67.
[7] Vgl. Vat., 153, 5.7.67 (Konservativ-christlichsoziale Partei), ferner die Stellungnahmen des Gewerbeverbandes (NZZ, 3008, 12.7.67) und der Wirtschaftsförderung (Dokumentations- und Pressedienst, 27/28, 3.7.67), die namentlich die Subventionierung finanzstarker Kantone kritisierten. Eine Basler Stimme lehnte dagegen eine Abstufung der Beiträge nach der Steuerkraft der Kantone als unsachgemäss ab (BN, 306, 22./23.7.67).
[8] So etwa bei der Vereinigung der Angestelltenverbände (NZ, 218, 16.5.67) und beim Christlichnationalen Gewerkschaftsbund (NZZ, 2637, 16.6.67). Vgl. auch unten, Anm. 9.
[9] MAX IMBODEN, « Die schweizerischen Hochschulen an der Wende », in Schweizer Monatshefte, 46/1966-67, S. 867 ff.; vgl. dazu SPJ 1966, S. 118, Anm. 10. Im Interesse der Heranbildung einer genügenden Zahl von Dozenten und Forschern regte auch ein vom NR im März überwiesenes Postulat Hummler (rad., SG) eine Zweiteilung des Studiums an (NZZ, 1017, 9.3.67).
[11] Ausbau der schweizerischen Hochschulen, insbes. S. 6 ff. u. 25, wo eine Verdoppelung der Zahl der jährlichen Hochschulabsolventen sowie die Aufgliederung des Studiums in eine (mit Ausnahme der Medizin) auf 8-9 Semester konzentrierte Grundausbildung und eine Weiterausbildungsstufe für besonders Begabte beantragt wird.
[12] Vgl. insbesondere die Aufsätze von HANS FEY, ROLF DEPPELER, KASPAR WINTERHALTER, BERNARD JEANRENAUD und HANS KOBLET in Schweizerische Zeitschrift für Nachwuchs und Ausbildung, 6/1967, S. 47 ff., 57 ff., 122 ff. u. 126 ff.
[15] NZZ, 3762, 11.9.67; TdG, 212, 11.9.67; 221, 21.9.67; 226, 27.9.67; 227, 28.9.67; NZ, 420, 12.9.67; 430, 18.9.67; 462, 6.10.67; Bund, 252, 17.9.67.
[16] NZZ, 2675, 19.6.67 (Hochschulrektorenkonferenz) ; 2844, 30.6.67 (Verband schweizerischer Studentenschaften).
[17] BBl, 1967, II, S. 1381 ff. Von Bedeutung war im übrigen die präzisere Umschreibung von Struktur und Aufgabe des Wissenschaftsrates.
[18] NZZ, 5558, 27.12.67.
[19] Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen des Ausbaus und der Koordinierung der medizinischen Ausbildung, (Bern) 1967. Präsident der Kommission war Prof. O. GseII.
[20] BBl, 1967, I, S. 1177 ff.
[21] NZZ, 3894, 19.9.67 (Dozenten) ; 4076, 29.9.67 (Studenten).
[22] Beratung im StR am 3.10. (NZZ, 4139, 3.10.67), im NR am 8., 11. u. 12.12. (Sten. Bull. NR, 1967, S. 564 ff.).
[23] BBI, 1968, I, S. 699 ff.; vgl. auch GdL, 104, 6./7.5.67; 105, 8.5.67; 219, 20.9.67; 262, 9.11.67; 297, 20.12.67; JdG, 239, 13.10.67.
[24] Die studentische Aktivität stand im Zusammenhang mit radikalen Tendenzen in der Studentenschaft, die sich an den einzelnen Universitäten unterschiedlich entwickelten. So verlor die radikale Action syndicale universitaire infolge innerer Spannungen die Führung in den Organen der Genfer Studentenschaft (JdG, 128, 5.6.67; 247, 23.10.67), während in Bern der Verein progressive Hochschule bei der Wahl des Studentenrates einen Achtungserfolg erzielte (Tw, 31, 7.2.67). Zur inneren Lage an den Universitäten Genf und Lausanne vgl. auch NZZ, 193, 26.3.68. Vgl. ferner oben, S. 14.
[25] Vgl. für Genf: JdG, 41, 18./19.2.67; 47, 25./26.2.67; für Bern: Bund, 152, 23.5.67; für Zürich: NZZ, 4967, 20.11.67. In allen drei Kantonen stellte der Erziehungsdirektor Reformen in Aussicht.
[26] BN, 42, 27.1.67; NZ, 47, 29.1.67; 69, 10.2.67.
[27] BN, 525 u. 526, 11.12.67; 530, 13.12.67; 531, 14.12.67; NZ, 573, 11.12.67; 577 u. 578, 13.12.67.
[28] Vgl. für Freiburg: TdG, 22, 26.1.67; für Genf: TdG, 164, 15.7.67.
[31] GdL, 261-265, 8., 9., 10., 11/12. u. 13.11.67; 267, 15.11.67; 268, 16.11.67; 286, 7.12.67; 290, 12.12.67; 292, 14.12.67.
[32] NZZ, 3026, 13.7.67; 3411, 18.8.67. Vgl. auch Beitrag des Aargaus an das schweizerische Hochschulwesen, Bericht des Arbeitsausschusses an den Regierungsrat, Aarau 1967.
[33] Vat., 23, 28.1.67; 124, 1.6.67.
[34] Ausbau der schweizerischen Hochschulen, S. 16 ff. u. 26.
[35] NZZ, 1770, 23.4.67; 2808, 27.6.67; 2877, 2.7.67; NZ, 299, 3.7.67.
[36] Vgl. Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1967, S. 3. Verschiedene Stimmen verlangten die Konzipierung einer gesamtschweizerischen Forschungspolitik, so NR Duft (k.-chr., ZH) und NR Hofer (BGB, BE) in Interpellationen (NZZ, 4138, 3.10.67; Sten. Bull. NR, 1967, S. 567 ff.), ferner A.E. Schrafl und Prof. B. Fritsch, welche die Schaffung eines Eidg. Departements für Wissenschaft und Forschung wünschten (NZZ, 1411, 3.4.67; 2540, 10.6.67; 2550, 11.6.67). Botschafter Thalmann postulierte speziell eine Aussenwissenschaftspolitik (Wissenschaftspolitik gegenüber dem Ausland) (Bund, 58, 11./12.2.67). Bundesrat Tschudi kündigte gegen Jahresende einen Bericht über die gesamte Wissenschaftspolitik an (Sten.Bull.NR, 1967, S. 579).
[37] Vgl. dazu Prof. A.P. Speiser in NZZ, 78, 5.2.68, ferner GdL, 44-47, 22.-25./26.2.67; Lib., 300, 27.12.67.
[38] So von NR Reverdin und von Prof. J.J. Morf (GdL, 12, 16.1.67; 13, 17.1.67; 103, 5.5.67); vgl. auch oben, S. 44 f.
[39] Vgl. insbesondere Bund, 2, 3.1.67; 6, 5.1.67; 8, 7./8.1.67; NZZ, 247 u. 254, 20.1.67; 2540, 10.6.67, 3486, 24.8.67; 4657, 2.11.67, u. 4665, 3.11.67 (Prof. M. Imboden); 5520, 22.12.67. Für eine europäische Zusammenarbeit setzte sich namentlich NR Reverdin ein, der zum Präsidenten einer wissenschaftlich-technologischen Kommission des Europarates ernannt wurde (Europa, 1967/10, S. 14; JdG, 213, 13.9.67; 221, 22.9.67; NZ, 438, 22.9.67; NZZ, 4020, 27.9.67).
[40] Vgl. Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1967, S. 18 f., ferner Erklärungen Bundesrat Tschudis (NZZ, 1414, 3.4.67; 4138, 3.10.67).
[41] NZZ, 5358, 12.12.67. Vgl. auch Tat, 207, 2.9.67.
[42] Vgl. über Bemühungen der schweizerischen Botschaft in Washington NZZ, 4883, 15.11.67, über solche des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung NZZ, 4403, 19.10.67; ferner NZZ, 3746, 10.9.67; GdL, 198, 25.8.67; 200, 28.8.67.
[43] NZZ, 1437, 5.4.67; 5189, 2.12.67; GdL, 78, 5.4.67. Eine ständige « Europäische Konferenz über Molekularbiologie» wurde im Januar 1968 in Genf durch 12 europäische Staaten gegründet (NZZ, 66, 31.1.68).
[44] Der Bundesrat zog sogar vorübergehend einen Verzicht auf die Anlage in Villigen in Betracht. Im NR erklärte Reverdin (lib., GE), durch die Bewilligung des Beschleunigers von Villigen habe das Parlament, ohne es zu merken, der Hochenergieforschung eine fast absolute Priorität zuerkannt. Vgl. Debatte über eine Interpellation Hofer (BGB, BE) im NR am 11. und 12.12., insbesondere Voten Reverdins und Bundesrat Tschudis (Sten.Bull.NR, 1967, S. 574 ff.). Vgl. auch JdG, 259, 6.11.67; 260, 7.11.67; 264, 11./12.11.67.
[45] GdL, 79, 1./2.4.67; 174, 28.7.67; 202, 30.8.67; NZ, 308, 7.7.67; NZZ, 4579, 29.10.67; 5514,22.12.67; JdG, 262, 9.11.67; 284, 5.12.67. Die Schweiz ist mit 9 andern europäischen Staaten Mitglied der ESRO (European Space Research Organization). Zur internationalen Zusammenarbeit in der Reaktorforschung s. oben, S. 78 f.
[46] Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, « 15 Jahre Nationalfonds », Mitteilungen, 4, Bern 1967, S. 8 ff.
[47] GdL, 195, 22.8.67; PS, 213, 15.9.67.
[48] S. oben, S. 121; ferner NZZ, 1973, 5.5.67; 2962, 8.7.67. Vgl. auch SPJ 1966, S. 120.
[49] Rede zum 100jährigen Jubiläum der Société médicale de la Suisse romande am 5.10. (JdG, 293, 6.10.67).
[50] NZZ, 1973, 5.5.67; GdL, 98, 28.4.67; Bericht über Handel und Industrie der Schweiz im Jahre 1966..., S. 157 ff. Vgl. auch ERIC CHOISY, «Pour une politique suisse de la recherche appliquée », in Europa, 1967/5, S. 16 ff.; ferner Einreichung einer Motion Choisy im StR (JdG, 286, 7.12.67).
[51] Schweizerischer Handels- und Industrieverein, Bericht des Vororts zu seiner Enquête über den Stand der industriellen Forschung und Entwicklung in der Schweiz, (Zürich 1967).
[52] Ausserungen im NR vom 3.10. (NZZ, 4138, 3.10.67) und 12.12. (Sten.Bull.NR, 1967, S. 580) sowie in einem Vortrag in Lausanne am 17.2. (NZ, 81, 19.2.67; NZZ, 988, 8.3.67). Vgl. auch oben, S. 78 f., über Reaktorförderung.
[53] Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1967, S. 27.
[54] Vgl. z.B. die Veranstaltung der «Rencontres suisses» in Lausanne (GdL, 265, 13.11.67; NZ, 526, 13.11.67) oder A.E. Häsler in Ex Libris, 1967/1, S. 9 ff.
[55] Vgl. Erklärung des zürcherischen Erziehungsdirektors König vor dem Kantonsrat (NZZ, 142, 4.3.68), ferner NZZ, 3474, 23.8.67, u. 3488, 24.8.67, wo eine grössere Freiheit der Lehrplangestaltung auf Grund eines Konkordats angeregt wird. Weitere oppositionelle Stellungnahmen u.a. in NZZ, 2698, 20.6.67 (Schweizerischer Lehrerverein), und Vat., 292, 18.12.67 (Arbeitsgemeinschaft für die Koordination der kantonalen Schulsysteme in der deutschsprachigen Schweiz).
[56] NZZ, 2782, 26.6.67. Expertenkommissionen bereiten weitere Massnahmen vor (NZZ, 4164, 5.10.67).
[57] Vgl. dazu NZZ, 1758, 22.4.67 (Ostschweiz) ; 3755, 11.9.67 (Nordwestschweiz) ; TdG, 202, 29.8.67 (Westschweiz).
[58] Bund, 30, 23.1.67. Vgl. dazu SPJ 1966, S. 122, ferner NZZ, 2892, 3.7.67; 4494, 24.10.67; TdG, 249, 24.10.67; Bund, 302, 14.11.67. Ein elastischeres Gymnasialsystem mit Abstufung des Ausbildungstempos in verschiedenen Parallelzügen verlangte GEORG PETER LANDMANN, Unsere Gymnasien sind krank, Zürich 1967. Vgl. auch OTTO ZWEIFEL, «Massnahmen zur Mittelschulförderung », in Gymnasium Helveticum, 22/1967-68, S. 106 ff.
[59] Vat., 161, 14.7.67; BN, 306, 22./23.7.67.
[60] NZZ, 4529, 26.10.67; 107, 18.2.68; Gymnasium Helveticum, 22/1967-68, S. 18 ff.
[62] NZZ, 2070, 11.5.67; 2352, 29.5.67. Vgl. auch unten, S. 148, und SPJ 1966, S. 143.
[64] NZZ, 3816, 13.9.67; Lb, 210, 9.9.67. Vgl. auch oben, S. 68.
[66] NZZ, 4608, 30.10.67; Ostschw., 17, 20.1.68. In den Kantonen St. Gallen und Graubünden bedurfte es noch der Sanktionierung durch die Volksabstimmung, die am 18.2. bzw. am 8.4.68 erfolgte (NZZ, 109, 19.2.68; 220, 8.4.68).