Sozialpolitik
Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Un projet de nouvelle loi sur les épidémies est soumis à la consultation — Le Conseil fédéral invite à nouveau les cantons à lutter contre les causes de l'alcoolisme — Discussion sur l'Office intercantonal de contrôle des médicaments.
Gesundheitspolitik
Auf dem Gebiete des Gesundheitswesens unterbreitete das EDI im September den Kantonen und interessierten Kreisen den
Entwurf eines neuen Epidemiengesetzes. Die Gesetzesrevision war durch die Zermatter Typhusepidemie von 1963 veranlasst worden; der Entwurf will neben einer Verbesserung des Informationswesens die Kantone zu vermehrter Bereitschaft zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten verpflichten. Für diese Aufgabe soll jeder Kanton einen Kantonsarzt ernennen. Die Kantone haben auch die Möglichkeit zu kostenlosen Impfungen zu bieten. Vom Bund ist die Spezialausbildung des ärztlichen Personals sowie die Epidemieforschung in besonderen Laboratorien zu fördern
[1].
Mit einem Kreisschreiben ermahnte der Bundesrat im Frühjahr die Kantone, ihre angestiegenen Anteile am Ertrag der Eidg. Alkoholverwaltung der ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechend weniger zur Behebung der Wirkungen als zur Bekämpfung der Ursachen des
Alkoholismus einzusetzen, wobei er vor allem die Aufklärung über die Alkoholgefahren zu fördern empfahl. Er wies darauf hin, dass der Kampf gegen den Alkoholismus auch von den Gegnern der 1966 verworfenen Volksinitiative anerkannt worden sei, und unterliess nicht die Androhung weiterer Massnahmengegen unzugängliche Kantone
[2].
Auf dem Weg der interkantonalen Zusammenarbeit wurde der Versuch unternommen, die Tätigkeit der
Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel auch auf den Herstellungsprozess der pharmazeutischen Produkte auszudehnen
[3]. Die interessierten Wirtschaftskreise beanstandeten jedoch eine solche Ausweitung der Befugnisse eines interkantonalen Organs; von anderer Seite wurde dagegen die Übernahme der Arzneimittelkontrolle durch den Bund gefordert
[4].
[1] NZZ, 4076, 29.9.67; GdL, 228, 30.9./1.10.67.
[2] BBl, 1967, I, S. 640 ff. Vgl. auch SPJ 1966, S. 116.
[3] NZZ, 1210, 20.3.67; 2445 u. 2446, 5.6.67.
[4] NZZ, 4197, 6.10.67 (Interessengemeinschaft für pharmazeutische und kosmetische Produkte); NZ, 466, 9.10.67 (Postulat Schmid, LdU, ZH).