Sozialpolitik
Soziale Gruppen
Le Conseil fédéral ordonne une nouvelle réduction de l'effectif des travailleurs étrangers, mais abandonne le système du plafonnement global par entreprise à la fin de l'année — Il propose le rejet de l'initiative contre l'hyperxénie sans contre-projet, ainsi que la stabilisation de la population étrangère active au niveau actuel; le Conseil national s'y associe, après les élections — La politique à mener dans ce domaine, présentée sous trois variantes, fait l'objet de consultations — Le Gouvernement italien appuie les revendications des travailleurs italiens en Suisse sur l'extension de l'assurance-maladie aux membres de leur famille demeurés en Italie — Publication d'un rapport sur les problèmes de la vieillesse — Résistances à une révision du droit concernant le régime matrimonial.
Ausländer
Die Auseinandersetzung um die ausländischen Arbeitskräfte betraf zunächst die Frage, ob auch 1967 wieder ein Abbau der kontrollpflichtigen Bestände erfolgen solle oder nicht. Wie im Vorjahr beriet sich der Chef des EVD mit den Sozialpartnern und den Kantonsregierungen. An der Sozialpartnerkonferenz wünschten die Arbeitgebervertreter erneut einen « Marschhalt », die Vertreter der Arbeitnehmer — abgesehen vom Landesverband freier Schweizer Arbeiter — dagegen eine Fortsetzung des Abbaus. An der Konferenz der Kantonsvertreter trat dieselbe Differenz in den Auffassungen zutage. Mehrheitlich wurde vorgeschlagen, dass die kontrollpflichtigen Arbeitskräfte nicht erneut reduziert, die in die Niederlassung übertretenden aber auch nicht durch neue kontrollpflichtige ersetzt werden sollten; ferner kam der Wunsch nach einer differenzierteren Handhabung der Beschränkungsmassnahmen, vereinzelt auch nach kantonalen Ausländerkontingenten, zum Ausdruck. An beiden Konferenzen herrschte weitgehend Einigkeit darüber, dass man vom System der doppelten Plafonierung von Gesamtpersonalbestand und Ausländerbestand in den Betrieben abgehen wolle
[1].
Der Bundesrat entschied sich am 10. Februar für einen weiteren Abbau der kontrollpflichtigen ausländischen Arbeitskräfte um 2 % bis Ende Juli; dadurch gedachte er die unvermeidliche Zunahme der Niederlassungsbewilligungen wettzumachen und die Gesamtzahl der erwerbstätigen Ausländer konstant zu halten. Für den Fall eines unbefriedigenden Ergebnisses der Augustzählung behielt er sich immerhin eine neue Reduktion vor. Anderseits gewährte er einige Erleichterungen: so wurde für die Gesamtpersonalbestände der Betriebe noch einmal eine Erhöhung zugestanden; auf Jahresende sollte ihre Plafonierung überhaupt dahinfallen
[2]. Die Aufnahme dieses Kompromissentscheids war verhältnismässig günstig. Die stärkste Unzufriedenheit wurde auf der einen Seite von der Nationalen Aktion gegen die Überfremdung, auf der andern aus den welschen Kantonen und aus Arbeitgeberkreisen geäussert
[3]; dabei fehlte nicht der Vorwurf, der Bundesrat lasse eine eigene politische Linie vermissen
[4].
Eine neue Belebung erfuhr die Diskussion durch die
Behandlung der sog. Überfremdungsinitiative in Bundesrat und Bundesparlament. Das von der Demokratischen Partei des Kantons Zürich 1965 eingereichte Volksbegehren sah die verfassungsmässige Festsetzung des Bestandes an ausländischen Niedergelassenen und Aufenthaltern auf 10 % der Wohnbevölkerung und zur Erreichung eines solchen Normalzustandes jährliche Abbauquoten von mindestens 5 % der Aufenthalter vor, wobei die massgebenden Kompetenzen dem Bundesrat zustehen sollten. In einer im Sommer 1967 veröffentlichten Botschaft beantragte der Bundesrat nicht nur die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag, sondern er gab auch eine Orientierung über die Entwicklung der ausländischen Bevölkerung und skizzierte die Politik, die er auf Grund der geltenden Verfassungsbestimmungen zu verfolgen beabsichtigte. Er räumte das Bestehen einer Überfremdungsgefahr ein, die entweder in der Bildung einer dem Volksganzen beziehungslos gegenüberstehenden Masse oder aber in der Veränderung der grundlegenden politischen Auffassungen eines grösseren Teils der schweizerischen Bevölkerung zum Ausdruck kommen könne; doch unterschied er in bezug auf Überfremdungswirksamkeit verschiedene Kategorien von Ausländern und lehnte eine rein zahlenmässige Betrachtungsweise ab. Dem Volksbegehren gegenüber betonte der Bundesrat, ein jährlicher Abbau von 5 % der Aufenthalter würde praktisch keine Verminderung des Ausländerbestandes bewirken, da ein solcher Abbau schon durch die staatsvertraglich vereinbarte Gewährung des Niederlassungsrechts nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer weitgehend erreicht würde; ein wesentlich stärkerer Abbau müsste jedoch die Wirtschaft schwer beeinträchtigen. Er bestätigte immerhin seinen Willen, die Zahl der Ausländer zu stabilisieren und schrittweise zu reduzieren; vorerst sollte ein erneutes Ansteigen der Zahl der erwerbstätigen Ausländer verhindert, eine weitere Zunahme der Gesamtzahl der ausländischen Bevölkerung dagegen noch einige Jahre lang in Kauf genommen werden. Zugleich hob aber die Botschaft die Notwendigkeit vermehrter Assimilationsbemühungen, namentlich auf Grund privater Initiative, hervor und empfahl eine Erleichterung der Einbürgerung
[5].
Die Stellungnahme des Bundesrates fand eine ziemlich breite Anerkennung. Auf welscher Seite wurde allerdings die grundsätzlich negative Bewertung eines stärkeren Ausländerzustroms durch die Botschaft kritisiert
[6], sozialdemokratische und gewerkschaftliche Stimmen betonten dagegen, dass eine blosse Stabilisierung des erreichten Zustandes ungenügend wäre
[7]. Auf seiten der Initianten glaubte man feststellen zu können, dass die Botschaft des Bundesrates eine günstigere Beurteilung des Volksbegehrens in der Öffentlichkeit bewirkt habe
[8].Zwischen Initiativkomitee und Gewerkschaftsbund kam es — im Vorfeld der Nationalratswahlen — geradezu zu einem Wettstreit darüber, wer die wirksamere und zugleich schmerzlosere Abbaupolitik vertrete
[9]. Im übrigen wurde die Frage der ausländischen Arbeitskräfte im Wahlkampf von den meisten Parteien nicht besonders hervorgehoben
[10]. Die Nationalratskommission, welche die Botschaft zur Überfremdungsinitiative vorzuberaten hatte, verschob im September auf sozialdemokratischen Antrag eine endgültige Stellungnahme, um zuvor vom Ergebnis einer Umfrage über einen weiteren Ausländerabbau Kenntnis nehmen zu können; dieses Vorgehen wurde aus dem Bestreben erklärt, vor den Wahlen eine Parlamentsdebatte über das heikle Thema zu vermeiden
[11].
Nach den Wahlen schloss sich die Kommission dem Antrag des Bundesrates an, und der Nationalrat folgte ihr am 6. Dezember nach einer zweitägigen Aussprache mit 136 : 2 Stimmen
[12]. Alle Fraktionen lehnten die Initiative ab; befürwortet wurde sie nur von den Sprechern der Zürcher Demokraten und der Nationalen Aktion gegen die Überfremdung. Von deutschschweizerischen Arbeitnehmervertretern verschiedener Parteien wurde jedoch die Konzeption des Bundesrates, die fürs erste bloss eine Stabilisierung der Zahl der erwerbstätigen Ausländer vorsah, als ungenügende Antwort auf die Initiative gewertet; der Sozialdemokrat Max Weber erklärte sogar, er werde sich neutral verhalten, wenn der Bundesrat keine wirksameren Massnahmen treffe. Von verschiedener Seite wünschte man einen Rückzug der Initiative zur Vermeidung einer mit Emotionen geladenen Abstimmungskampagne; der Vertreter der Initianten machte aber einen solchen von entsprechenden Abbauvorkehren abhängig
[13].
Um einerseits den Ausländerbestand zu stabilisieren, anderseits aber von der starren betriebsweisen Begrenzung, die sowohl die freie Unternehmertätigkeit wie die Freizügigkeit der Arbeiter beeinträchtigte, loszukommen, stellten das EVD und das JPD bereits Ende August die
Revision des Plafonierungssystems zur Diskussion. Sie unterbreiteten den Kantonen und den Sozialpartnern drei Varianten, welche die angestrebten Ziele durch unterschiedliche Kombinationen von Plafonierungen, Lockerungs- und Abbauschritten zu erreichen suchten. Während die meisten Arbeitnehmerverbände und einige dynamische Industriebetriebe eine Lösung bevorzugten, welche die Festsetzung einer gesamtschweizerischen Höchstzahl für die ausländischen Arbeitskräfte mit einer möglichst weitgehenden Liberalisierung des inländischen Arbeitsmarktes verband (Variante A), neigten die Mehrzahl der Kantone, der Gewerbeverband und der Christlichnationale Gewerkschaftsbund einer Regelung zu, welche die Marktgesetze weniger rasch wirksam werden liess und insbesondere den Ausländerbestand von Betrieben schonte, die vorwiegend Arbeitskräfte mit kürzerer Aufenthaltsdauer in der Schweiz beschäftigten (Variante B); der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen war Urheber der dritten Variante (C), die als einzige den prozentualen Abbauzwang in den Betrieben beibehielt, zugleich aber für Unternehmungen mit langjährig anwesendem Ausländerpersonal günstiger war
[14]. Das Vemehmlassungsverfahren zeitigte zudem einige spezielle Begehren. So verlangten die welschen Kantone und das Tessin eine Reihe von Ausnahmeregelungen, insbesondere für den Fremdenverkehr, für die Exportindustrie, für die Herstellung produktionssteigernder Maschinen sowie für die Gründung neuer Unternehmungen, und namentlich die Bergkantone wiesen auf die Gefahr hin, die eine Ausländerstabilisierung für ihre wirtschaftliche Entwicklung bedeuten würde
[15]. Auch der Gewerbeverband wünschte Sonderregelungen für Branchen, die speziell auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sind; er schlug vor, dass eine Expertenkommission aus Vertretern der Sozialpartner eine längerfristige Konzeption ausarbeiten solle
[16]. Der Chef des JPD sicherte in der Überfremdungsdebatte des Nationalrats zu, der Bundesrat werde seinen Entscheid erst nach neuen Gesprächen mit Kantonen und Verbänden treffen
[17].
Die Augustzählung des BIGA ergab einen
Bestand an kontrollpflichtigen ausländischen Arbeitskräften von 648 082 (1966: 648 548)
[18]. Die Zahl der Aufenthalter war praktisch unverändert (435 931 gegen 435 979), die Saisonarbeiter hatten von 164 569 auf 153 514 abgenommen, dafür hatten sich die Grenzgänger vermehrt. Somit war durch die zweimalige Reduktion seit dem Sommer 1966 nur gerade der Zuwachs wettgemacht worden, den die Befreiung der Grenzgänger und die Bewilligung von Ausnahmen verursacht hatten; die ausländische Wohnbevölkerung als Ganzes hatte durch Übertreten in die Niederlassung, Familiennachzug und Geburtenüberschuss erneut zugenommen. Die Tatsache einer solchen Zunahme wird durch eine vom EVD bestätigte Feststellung, dass die auf Ausländerregistern beruhenden Erhebungen des BIGA etwas überhöhte Bestände ausweisen, nicht widerlegt
[19].
Die ausländischen Arbeiter, insbesondere die Italiener, meldeten auch ihre eigenen Begehren an, sie richteten sie zum Teil an die schweizerischen Behörden, zum Teil an ihren Heimatstaat. Ein Kongress der Federazione Colonie Libere Italiane in Svizzera, der Hauptorganisation der italienischen Einwanderer, verlangte namentlich ein Minimum von italienischem Sprachunterricht für die schulpflichtigen Kinder und besseren Rechtsschutz gegen Verwaltungsentscheide, ferner wiederholte er die Forderungen nach einer Krankenversicherung für die in Italien verbliebenen Familienmitglieder und nach einem Mitspracherecht in den vom italienisch-schweizerischen Einwanderungsabkommen vorgesehenen Organen
[20]. Vor allem die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die nicht in der Schweiz lebenden Angehörigen italienischer Arbeiter war Gegenstand eines Vorstosses der italienischen Regierung: wiederholte Fühlungnahmen zwischen dem italienischen Unterstaatssekretär Oliva und Bundesrat Tschudi führten im Dezember zur Aufnahme von eingehenderen Besprechungen auf Verwaltungsebene
[21].
Alter
Auf den übrigen Gebieten der Sozialpolitik ist vor allem die Veröffentlichung eines umfangreichen Berichts einer 1961 von der Stiftung « Für das Alter» bestellten
Kommission für Altersfragen zu nennen
[22]. Dieser Bericht enthält neben einer systematischen Orientierung über die Verhältnisse und Probleme der Alten einen ganzen Katalog von Postulaten, welche namentlich die materielle Vorsorge, den Bau von Alterswohnungen und -heimen, die Beschäftigung, die Beratung und Betreuung sowie die Ausbildung von Pflegepersonal betreffen. Er betont die Notwendigkeit des engen und planmässigen Zusammenwirkens von Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Fürsorgeorganisationen und befürwortet die Einrichtung von besonderen amtlichen oder subventionierten Stellen für die Vorbereitung und Koordination der erforderlichen Massnahmen; auf eidgenössischer Ebene wird für diese Aufgabe das Zentralsekretariat der Stiftung «Für das Alter» empfohlen. Bundesrat Tschudi, der das Alter als das grösste gegenwärtige Sozialproblem des Landes bezeichnete, kündigte nicht zuletzt im Blick auf die 7. AHV-Revision ein eingehendes Studium des Berichts durch die zuständigen Bundesorgane an und nahm den Vorschlag, eine zentrale Stelle für Altersfragen zu schaffen, positiv auf
[23].
Familie
In der Familienpolitik wurde von konservativ-christlichsozialer Seite das Begehren nach einer
Vereinheitlichung der kantonalen Familienzulagen neu aufgegriffen: eine entsprechende Motion, die Parteipräsident Tenchio im Sommer im Nationalrat einreichte, erfuhr aber vor Jahresende keine Behandlung
[24]. Von sozialpolitischer Bedeutung ist ferner die Vorbereitung einer Revision des Familienrechts, für welche zwei Berichte einer vom JPD 1957 eingesetzten Studienkommission vorliegen, die 1966 den Kantonen und interessierten Verbänden zur Stellungnahme unterbreitet wurden. Der Antrag der Kommission, im Eherecht als neuen ordentlichen Güterstand die Eigenverwaltung einzuführen, in welcher die Ehegatten ihr Vermögen getrennt verwalten, bei Auflösung der Ehe jedoch einen Teilanspruch auf den Vorschlag des Partners besitzen, stiess in dieser Vernehmlassung teilweise auf Ablehnung. Dies bewog den Bundesrat, durch eine erweiterte Kommission eine Alternative prüfen zu lassen, nach welcher die Güterverbindung als ordentlicher Güterstand beibehalten, aber zugunsten der Ehefrau modifiziert werden sollte. Der Bundesrat zog im übrigen eine etappenweise Revision in Betracht, bei der er der Adoption und dem ausserehelichen Kindesverhältnis den Vorrang geben wollte
[25].
[1] NZZ, 284, 22.1.67 (Sozialpartner); 516, 7.2.67 (Kantone). Vgl. auch SPJ 1966, S. 103 f.
[2] AS, 1967, S. 235 ff. Eine Stabilisierung des Bestandes an ausländischen Arbeitskräften wurde vom Delegierten für Konjunkturfragen, H. Allemann, gesamtwirtschaftlich als günstigste Lösung gewertet, da sowohl eine Vermehrung wie ein Abbau die Spannung zwischen Angebot und Nachfrage vergrössere (Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 23/1967-68, S. 1 f.).
[3]Vgl. Protest der Nationalen Aktion (NZZ, 619, 14.2.67), ferner zur welschen Kritik namentlich GdL, 35, 11./12.2.67; 39, 16.2.67; JdG, 35, 11./12.2.67; NZZ, 1231, 21.3.67; zur Arbeitgeberkritik: Schweizerische Arbeitgeber-Zeitung, 62/1967, S. 141 f.; Wirtschaftsförderung, Dokumentations- und Pressedienst, 7, 13.2.67; JdG, 40, 17.2.67; NZZ, 705, 19.2.67. Arbeitnehmerkommentare: Tw, 38, 15.2.67 (Gewerkschaftskorrespondenz); NZZ, 705, 19.2.67 (Christlichnationaler Gewerkschaftsbund); 756, 22.2.67 (Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände).
[4] PS, 37, 14.2.67; GdL, 39, 16.2.67.
[5] BBI, 1967, Il, S. 69 ff. Vgl. auch SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 195 f. Während eine vom StR als Postulat überwiesene Motion Borel (rad., GE) die Verwirklichung der in Art. 44, Abs. 3, BV vorgesehenen automatischen Einbürgerung von Kindern aus Mischehen empfahl (NZZ, 1134, 15.3.67), zog der Bundesrat eine Verfassungsrevision zur Ausdehnung der erleichterten Einbürgerung in Betracht.
[7] Tw, 190, 16.8.67; 243, 17.10.67 (Schweizerischer Gewerkschaftsbund); Interpellation Welter (soz., ZH) im NR (NZZ, 3904, 19.9.67). Von sozialdemokratischer und gewerkschaftlicher Seite wurde die Forderung der Eingabe vom Januar 1965 nach einer Reduktion der erwerbstätigen Ausländer auf 500 000 aufrechterhalten (vgl. SPJ 1965, in SJPW, 6/1966, S. 195).
[9] Tw, 243, 17.10.67; Lb, 248, 24.10.67.
[10] Die offiziellen Wahlprogramme der grössten schweizerischen Parteien erwähnten die Frage nur am Rande; vgl. oben, S. 20 f.
[11] NZZ, 3715, 8.9.67; Lb, 231, 4.10.67. Zur Deutung vgl. JdG, 210, 9./10.9.67. Ober die Umfrage vgl. unten, S. 106.
[12] Sten. Bull. NR, 1967, S. 503 ff. Schon in der Kommission hatten sich sozialdemokratische Mitglieder der Stimme enthalten (JdG, 272, 21.11.67; Bund, 308, 21.11.67).
[13] Vgl. auch Antwort des Initiativkomitees auf die Aufforderung zum Rückzug (Lb, 300, 23.12.67). Stark emotionsbetont verlief bereits eine von der Aktion gegen die Überfremdung im September veranstaltete Kundgebung in Bern (Bund, 257, 22.9.67; Tw, 223, 23./24.9.67; TdG, 223, 23./24.9.67). Die Initiative wurde am 16.3.1968 zurückgezogen, nachdem sie auch vom StR behandelt worden war und der Bundesrat einen weiteren Ausländerabbau verfügt hatte (NZZ, 172, 18.3.68).
[14] NZZ, 3617, 2.9.67; 4310, 13.10.67 (Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren); 5298, 8.12.67 (Gewerbeverband); Ostschw., 258, 7.11.67 (Christlichnationaler Gewerkschaftsbund); Gewerkschaftskorrespondenz, 43, 9.11.67; Bund, 299, 10.11.67. Zum Vorschlag des Arbeitgeberverbandes vgl. NZZ, 2504, 8.6.67.
[15] Vgl. Eingabe der 6 romanischsprachigen Kantone (JdG, 272, 21.11.67; PS, 278, 1.12.67), ferner NZZ, 4681, 3.11.67 (Graubünden); 4867, 15.11.67 (Glarus); 5156, 30.11.67 (Appenzell Ausserrhoden); 5223, 5.12.67 (Uri).
[17] Sten. Bull. NR, 1967, S. 545. Die im Februar 1968 verfügte Regelung kombinierte dann die Varianten B und C (NZZ, 135, 29.2.68).
[18] Die Volkswirtschaft, 40/1967, S. 511 ff. Vgl. dazu SPJ 1966, S. 104 f.
[19] Vgl. Kritik in Schweizerische Arbeitgeber-Zeitung, 62/1967, S. 913, und Antwort des EVD (Bund, 322, 7.12.67). Die Erhebungen der Eidg. Fremdenpolizei ergaben für das Jahr 1966 eine Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung (ohne Saisonarbeiter) von 34 744 (Ende 1966: 859 987, Ende 1965: 825 243) (Die Volkswirtschaft, 40/1967, S. 175 f.).
[20] NZ, 185, 24.4.67; NZZ, 1785, 24.4.67.
[21] NZZ, 1652, 17.4.67; 2129, 16.5.67; 2153, 17.5.67; 5012, 23.11.67; 5284, 8.12.67; Emmenthaler-Blatt, 277, 25.11.67.
[22] Die Altersfragen in der Schweiz, Bericht der Kommission für Altersfragen, Bern (1967).
[23] NZZ, 3327, 10.8.67; 4245, 10.10.67; Tw, 186, 11.8.67.
[24] Konservativ-Christlichsoziale Volkspartei der Schweiz, Plattform 1967, S. 8 f.; Vat., 237, 12.10.67. Vgl. auch Forderung des Christlichen Metallarbeiter-Verbandes nach Verdoppelung der Kinderzulagen (NZZ, 2341, 29.5.67), ferner eine im Herbst eingereichte Motion Diethelm (soz., SZ) (Übersicht über die Verhandlungen der Bundesversammlung, 1967, III, S. 21).
[25] Tat, 150, 28.6.66; NZZ, 1112, 14.3.67; 3897, 19.9.67; Bericht des Bundesrates ... über seine Geschäftsführung ... 1966, S. 140; Ostschw., 183, 8.8.67. Vgl. auch GdL, 181, 5./6.8.67; NZZ, 4615, 31.10.67; Tat, 269, 15.11.67; ferner Kritik der Zurückhaltung des Bundesrates durch Frau E. Kammacherin PS, 232, 9.10.67, u. 234, 11.10.67.