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Infrastruktur und Lebensraum
Energie
Le parlement se prononce en faveur de la création d'un article constitutionnel sur l'énergie et rejette les propositions des partis de la gauche visant à durcir encore plus les prescriptions — L'engagement politique des cantons dans le domaine énergétique varie — La consommation d'énergie est.à nouveau en baisse— Le Conseil fédéral énonce dans un message les motifs qui l'ont incité à donner son accord à la construction d'une centrale nucléaire à Kaiseraugst – La révision de la loi sur la responsabilité civile de l'exploitant d'une installation atomique telle qu'elle est proposée par le gouvernement est adoptée par le Conseil national; il subsiste cependant quelques divergences mineures entre les deux Chambres – L'opposition au projet pour la révision totale de la loi atomique est si forte que le Conseil fédéral renonce à cette révision et recommande la prolongation du régime actuel — La Société nationale pour l'entreposage des déchets radioactifs (CEDRA) procède à des premiers forages — Presque tous les projets pour la construction de nouvelles centrales hydrauliques se heurtent à l'opposition des organisations de la protection de la nature — Les cantons montagnards poursuivent leurs efforts pour tirer plus d'avantages de leur situation privilégiée dans la production d'énergie — Le Conseil fédéral propose que la Confédération participe financièrement à la recherche de gisements de gaz et de pétrole en Suisse – Le désavantage d'une utilisation accrue du gaz réside dans la difficulté d'en stocker suffisamment pour se munir contre des crises d'approvisionnement.
 
Während des Berichtsjahres befanden sich beide Hauptthemen der aktuellen Energiepolitik im Stadium der parlamentarischen Behandlung. Diese konnte für den Energieartikel innert Jahresfrist abgeschlossen werden; beim wesentlich kontroverseren Entscheid über die Rahmenbewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst gelangte sie hingegen nicht über die Vorbereitungsphase hinaus.
Energiepolitik
Die momentan infolge weltweiter Erdölüberproduktion unbedenklich erscheinende Versorgungslage, und der sich daraus ergebende Preiszerfall für diesen bedeutendsten Energieträger liess vermehrt die Frage aufkommen, ob eine bundesstaatliche Energiepolitik, wie sie die Landesregierung mit ihrer Gesamtenergiekonzeption (GEK) realisieren will, überhaupt nötig sei. Andere Beobachter verneinten die Notwendigkeit staatlicher Interventionen mit dem Hinweis auf die Marktkräfte, welche über eine Verteuerung verknappender Produkte automatisch zu deren Substitution und Einsparung führen [1]. Die Befürworter eines verstärkten staatlichen Engagements stellten diese Mechanismen zwar nicht in Abrede, sie beurteilen ihre Auswirkungen aber als zu abrupt und daher oft gesamtwirtschaftlich schädlich [2].
Dem Energieverfassungsartikel erwuchs im Parlament allerdings weniger von den Gegnern als vielmehr von den Anhängern interventionistischer Lösungen Opposition [3]. Diesen sich vorwiegend aus den Linksparteien und dem Landesring rekrutierenden Abgeordneten gehen die vorgesehenen neuen Kompetenzen im Bereich der Energieeinsparung und der Substitution von Erdöl zu wenig weit; insbesondere kritisieren sie aber den Verzicht auf die Erhebung einer verbrauchslenkenden Energiesteuer, deren Erträge zur Finanzierung der Erforschung und Anwendung neuer Energiequellen verwendet werden könnte. Der Bundesrat sieht darin keinen Nachteil; er gibt sich zuversichtlich, dass die erforderlichen Mittel auf dem Weg der Unterstellung aller Energieträger unter die Warenumsatzsteuer (WUST) — er hatte dies bereits 1980 vorgeschlagen — aufgebra.cht werden könnten. Ob sich dieser Weg als gangbar erweist, bleibt einstweilen noch ungewiss, beschloss doch die zuständige Nationalratskommission die Sistierung des Geschäfts bis zum Abschluss der Debatte über den Energieartikel. Zwar ertönten gegen die diesbezüglichen Ausführungen Bundesrat Schlumpfs während der Energiedebatte kaum Einwände, hingegen hatten sich die vier Regierungsparteien in anderem Zusammenhang gemeinsam gegen das Vorhaben ausgesprochen [4].
In der parlamentarischen Beratung wurden die Verschärfungswünsche der Linken und Umweltschützer ausnahmslos zurückgewiesen. Im Gegensatz dazu konnten sich gegenüber dem Entwurf gelockerte Bestimmungen zweimal durchsetzen. Zum einen wurde ein neuer Absatz beigefügt, der besondere Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Tragbarkeit und die regional unterschiedlichen Verhältnisse postuliert. Zum andern sollen nicht nur Techniken zur Nutzung neuer, sondern auch herkömmlicher Energiequellen gefördert werden. Die von der Exekutive beantragte Ausweitung der Bundeskompetenz im Bereich der Rohrleitungen (Art. 26 bis BV) auf die Fernwärmeversorgung lehnte das Parlament ebenso ab wie ein vom Ständerat vorgeschlagener Passus, mit welchem der Bund ermächtigt worden wäre, die Anschlusspflicht an Fernheizwerke zu verfügen. Gerade diese, den Interessen der Atomenergiegegner entgegenkommenden Beschlüsse verdeutlichten, dass sich die bürgerliche Ratsmehrheit: in untergeordneten Punkten durchaus kompromissbereit zeigte, mit dem Ziel, die Gegnerschaft der Linken und der Umweltschützer möglichst gering zu halten. Diese Taktik erwies sich als recht erfolgreich, lehnte doch in der Schlussabstimmung nur gerade die LdU/EVP-Fraktion den neuen Verfassungsartikel ab, während sich die SP der Stimme enthielt [5]. Ein wichtiger Grund für die erstaunlich positive Haltung der meisten bürgerlichen Parlamentarier in der Frage der Ausdehnung der zentralstaatlichen Interventionsmacht im Bereich der Energiepolitik stellt zweifellos das Interesse dar, der im Vorjahr von den Umweltschutzorganisationen eingereichten wesentlich radikaleren Volksinitiative für einen Energieartikel nicht mit leeren Händen gegenüberzustehen [6]. Ob die Unterstützung aber stark genug ausfallen wird, um die gleichgültig bis negativ eingestellte Koalition von Linken, Umweltschützern und Atomenergiegegnern zu überwinden, ist fraglich. Dies umso mehr, als auch einflussreiche ausserparlamentarische Gruppierungen der Rechten die Verfassungsrevision sehr skeptisch beurteilen und zum Teil sogar ablehnen [7].
Inwieweit es gelingen wird, die vom Bundesrat anvisierte Reduktion des Erdölkonsums von heute knapp 70% auf 57% sowie Einsparungen im Umfang von 18% des prognostizierten Gesamtverbrauchs bis zur Jahrtausendwende zu erreichen, hängt nicht allein von der eidgenössischen Politik, sondern in wesentlichem Ausmass auch von der Aktivität der Kantone ab. Diese Einsicht ist aber offenbar nicht in allen Teilstaaten gleichermassen verbreitet. So lehnten die Urner Stimmbürger sowohl eine Initiative der Atomenergiegegner als auch den Gegenvorschlag der Regierung für die Aufnahme eines Energieartikels in die Kantonsverfassung ab. In St. Gallen beschloss der Grosse Rat, auf ein spezielles Energiegesetz zu verzichten und sich mit der Integration einiger Bestimmungen energiepolitischen Gehalts in das revidierte Baugesetz zu begnügen. Auch in Solothurn war das Parlament nicht bereit, dem Kanton eine aktivere energiepolitische Rolle zukommen zu lassen. Die Taktik der gegen jegliche staatliche Einflussnahme auf den Energiemarkt opponierenden Gruppen war dabei unverkennbar: In einer ersten Phase bekämpfte man, meist erfolgreich, sämtliche einschneidenden Bestimmungen, um dann in einer zweiten Phase den derart amputierten Entwurf als überflüssig und wirkungslos zu bekämpfen [8].
Das im Vorjahr von der Bündner Regierung vorgestellte Gesetz, welches die Energiepolitik — mit Ausnahme der Information — praktisch ausschliesslich den Gemeinden übertragen wollte, scheiterte in der Volksabstimmung an der von der Linken und den Umweltschützern getragenen Opposition, zu denen sich allerdings auch die Gegner jeglicher Staatsintervention gesellten. Im Kanton Zürich hiess das Parlament einen Entwurf der Regierung gut, der sich in den Rahmen der bestehenden kantonalen Energiegesetze (Basel-Land, Bern, Neuenburg) einfügt. Da die Mehrzahl der Bestimmungen allerdings nur auf Neubauten anwendbar sein sollen, dürften sich gesamthaft relevante Auswirkungen erst nach längerer Zeit ergeben [9]. Im Aargau und in Basel-Stadt befinden sich Energiegesetze in parlamentarischer Behandlung. Während im Aargau die SP und die Umweltschützer den Entwurf als ungenügend taxieren, sind sie mit dem baslerischen Projekt sehr zufrieden und stellen den Rückzug ihrer im Berichtsjahr eingereichten Volksinitiative in Aussicht [10]. Im Gegensatz dazu ist in Luzern keine Übereinstimmung zwischen den energiepolitischen Ansichten der Exekutive einerseits, der Linken und der Atomenergiegegner andererseits festzustellen. Die Behörden empfehlen ein von diesen Gruppen eingereichtes Volksbegehren zur Ablehnung, währenddem die Initianten den regierungsrätlichen Gesetzesentwurf heftig kritisieren [11]. Die Sozialdemokraten, welche unter den Parteien die energiepolitisch aktivsten sind, arbeiteten in den Kantonen Bern und Solothurn Volksinitiativen aus, um Energiegesetze zu verschärfen (Bern) resp. einzuführen (Solothurn) [12].
Die sinkende Tendenz der Erdölpreise beeinträchtigt die Durchsetzungschancen von neuen, noch wenig erprobten Methoden der Energienutzung. Die Nationalrätin Doris Morf (sp, ZH) forderte deshalb mit einer Motion, die Nutzung einheimischer Energiequellen sei zur dritten Säule im Kampf um die Erhaltung der nationalen Unabhängigkeit zu erklären (neben der Landesverteidigung und der Landwirtschaft) und entsprechend zu unterstützen. Der Bundesrat und die Volkskammer sprachen zwar dem Gedankengang seine generelle Berechtigung nicht ab, sie erachten aber die vom neuen Energieartikel vorgesehenen Förderungsmöglichkeiten als ausreichend [13]. Neben den vergleichsweise hohen Anlagekosten wirken sich oft auch mangelhafte fachtechnische Kenntnisse und Fähigkeiten zu ungunsten der Nutzung alternativer Energiequellen aus. Die von der Landesregierung im Rahmen des sogenannten Impulsprogramms zur Förderung der technologischen Ausbildung konzipierte Verbesserung der Berufsbildung im Bereich der Haustechnik sollte diesbezüglich positive Folgen zeitigen [14]. Mit diesem Ausbildungsprogramm will man aber nicht nur die Kenntnisse auf den Gebieten der Installation und Nutzung von Energieanlagen auf einen höheren Stand bringen, sondern auch das Wissen um Isolationstechniken zwecks der Erzielung von Energieeinsparungen verbessern [15]. Schwierigkeiten anderer Art können sich bei der Nutzung der Umgebungswärme mittels Wärmepumpen einstellen. Um ein unerwünscht starkes Absinken der Temperatur des Grundwassers zu vermeiden, gab das Bundesamt für Umweltschutz eine Wegleitung heraus; der Kanton Nidwalden verfügte gar einen Bewilligungsstop für derartige Anlagen [16].
Der Gesamtenergieverbrauch fiel, nicht zuletzt infolge der wirtschaftlichen Rezession, mit einer Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr von – 1,5% leicht rückläufig aus (1981: -1,0%). Wiederum wurde Erdöl eingespart oder durch andere Energieträger ersetzt; der Konsum nahm um 3,6 % ab (1981: – 4,5%), wobei sich die Reduktion auch in diesem Jahr auf das Heizöl beschränkte, während der Treibstoffverbrauch anstieg. Eine erste Phase der Umstellung der Industrie auf Kohle scheint abgeschlossen zu sein, konnte doch mit einer Steigerung um 7,9% die spektakulären Zuwachsraten der beiden Vorjahre nicht mehr erreicht werden (1981: 47,5%; 1980: 44,4%). Da ebenfalls der Absatz von Elektrizität und Gas um + 1,5% resp. + 7,4% zunahm (1981: 2,7% resp. 9,9%), verringerte sich der Anteil des Erdöls an der Energieversorgung erneut und belief sich noch auf 67,3% (1981: 68,8%) [17].
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Kernenergie
Obwohl die Verwirklichung der Gesamtenergiekonzeption in eine entscheidende Phase getreten war, lag das Schwergewicht des öffentlichen Interesses weiterhin bei den Auseinandersetzungen um die Nutzung der Kernenergie und dabei insbesondere beim Konflikt um das in Kaiseraugst (AG) geplante Kernkraftwerk. In einer Botschaft begründete der Bundesrat seinen 1981 gefällten Entscheid, für dieses Werk die Rahmenbewilligung zu erteilen. Abgestützt auf die Prognosen der von ihm eingesetzten Energiekommission, der GEK-Kommission und der Elektrizitätswirtschaft erachtet er einen Bedarfsüberschuss von 200-600 MW (Megawatt) bis 1990 und von 800-1400 MW bis zur Jahrtausendwende für ausgewiesen. Um die erwartete Produktionslücke zu schliessen und weiterhin eine 95 %ige Versorgungssicherheit während des Winters zu garantieren, müsse deshalb in der ersten Hälfte der neunziger Jahre ein Kraftwerk von der in Kaiseraugst geplanten Leistungsklasse in Betrieb genotnmen werden. Neben der Bedarfsanalyse, welche gemäss dem Bundesbeschluss zum Atomgesetz für Projekte mit erteilter Standortbewilligung das einzige relevante Entscheidkriterium zur Ausstellung der Rahmenbewilligung ist, befasst sich die Botschaft auch mit andern Vorbehalten gegen das geplante Werk. Dabei wird festgestellt, dass Kaiseraugst wegen der hohen Bevölkerungsdichte und des Erdbebenrisikos von allen vorgesehenen Standorten für zukünftige Kernkraftwerke die ungünstigsten Voraussetzungen biete. Die Einwände seien zwar nicht derart gravierend, dass sich ein Widerruf der Standortbewilligung aufdränge, aber doch ernsthaft genug, um die spätere Erteilung der Baubewilligung von der Erfüllung bestimmter Auflagen im Bereich der technischen Sicherheit und der Notfallplanung abhängig zu machen [18]. Die vorberatende Ständeratskommission schloss sich den Argumenten des Bundesrates weitgehend an und empfiehlt eine Zustimmung zur Rahmenbewilligung. Allerdings soll die Verwaltung noch abklären, ob nicht eine gewässerschutzgerechte Kühlungsmethode anwendbar sei, welche es erlauben würde, auf die grossen Kühltürme zu verzichten. Zu einer Neuauflage der im Vorjahr mit der Kraftwerkgesellschaft geführten Gespräche über einen allfälligen Bauverzicht kam es nicht [19]. Trotz der speditiven Kommissionsarbeit ist ein definitiver Entscheid über die Rahmenbewilligung in unmittelbarer Zukunft nicht zu erwarten: einerseits wird sich die Volkskammer kaum vor den im Herbst 1983 stattfindenden Neuwahlen mit diesem brisanten Thema beschäftigen wollen, und anderseits erscheint eine allfällige Bewilligungsgewährung solange wenig sinnvoll, als das Verdikt der Stimmbürger über das Volksbegehren zur Verhinderung weiterer Kernkraftwerke nicht bekannt ist [20].
In seiner — von der Elektrizitätswirtschaft übrigens heftig kritisierten — Verbrauchsprognose hat sich der Bundesrat zum Bedarf für ein zusätzliches Atomkraftwerk neben Kaiseraugst nicht ausgesprochen, womit das 1980 eingereichte Rahmenbewilligungsgesuch für ein Projekt in Graben (BE) in der Schwebe bleibt. Ein zeitliches Vorziehen dieser Anlage gegenüber derjenigen von Kaiseraugst, wie dies in der Öffentlichkeit verschiedentlich angeregt worden war, dürfte auf erhebliche Widerstände stossen, hat doch der bernische Grosse Rat seine Regierung mit einer von der SVP eingereichten Motion beauftragt, mit allen gesetzlichen Mitteln einen politisch begründeten Abtausch zu bekämpfen [21].
Die abstrakteren und daher in der Bevölkerung weniger grosses Interesse erzeugenden Themen der Revision des Atomgesetzes und der Neuregelung der Haftpflichtversicherung für Betreiber von Atomanlagen konnten noch nicht abschliessend behandelt werden. Zwar ist das Haftpflichtgesetz nun ebenfalls in der Volkskammer durchberaten und weitgehend im Sinne des bundesrätlichen Entwurfs verabschiedet worden; da aber in einigen eher untergeordneten Punkten (v.a. bezüglich der Vollzugsverordnung) Differenzen mit dem Ständerat entstanden, die einstweilen nicht bereinigt werden konnten, darf die Revision noch nicht als beendet klassiert werden [22].
Die geplante Neufassung des geltenden Atomgesetzes ist vorläufig gescheitert. In einem Vernehmlassungsverfahren äusserten sich einzig die Sozialdemokraten einigermassen positiv zu der von einer Expertenkommission vorgeschlagenen Lösung. Fast alle übrigen Befragten, ob es sich um Gegner oder Befürworter der Kernenergieerzeugung handelt, lehnten dagegen den Entwurf grundsätzlich ab. Dies bewog den Bundesrat, das Projekt zurückzuziehen und dem Parlament die Verlängerung des 1979 in Kraft gesetzten und auf Ende 1983 auslaufenden Bundesbeschlusses zum Atomgesetz um weitere sieben Jahre zu beantragen. Diese Frist sollte es der Verwaltung erlauben, einen akzeptableren Vorschlag für die Totalrevision des aus dem Jahre 1959 datierenden Gesetzes zu erarbeiten. Ein leichtes Unterfangen wird dies allerdings nicht sein, erwies es sich doch bisher als überaus heikel, auf dem Gebiet der Kernenergie tragfähige politische Kompromisse zu finden [23].
Die sichere und dauerhafte Lagerung radioaktiver Abfälle stellt nach wie vor ein weder politisch noch technologisch gelöstes Hauptproblem der Atomenergie dar. Der Bundesrat hielt — mit Unterstützung einer verwaltungsinternen Expertengruppe — an der Frist, bis zu welcher die Energieproduzenten das Projekt für ein dauerhafte Sicherheit gewährendes Endlager vorlegen müssen, fest. Er schränkte allerdings ein, dass der bis Ende 1985 zu präsentierende Standort nicht unbedingt mit dem definitiv in Frage kommenden identisch sein müsse. Die mit den Forschungsarbeiten beauftragte Gesellschaft NAGRA gab zu bedenken, dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle erforderlichen Abklärungen mit der notwendigen Sicherheit durchgeführt werden können. Zu erwarten sei deshalb kaum ein konkretes ausführungsreifes Projekt, sondern eher ein Bericht über die generelle Machbarkeit und den ungefähren Standort eines Endlagers in der Schweiz [24]. Eine wesentliche Ursache für den Rückstand aufdie ursprüngliche Zeittabelle bildet das Bewilligungsverfahren für die Sondierbohrungen, mit welchen die Eignung des kristallinen Sockels unter dem Mittelland für die Beherbergung stark radioaktiver Abfälle ermittelt werden soll. Immerhin war im Berichtsjahr ein klarer Fortschritt für die NAGRA erkennbar. Nachdem der Bundesrat elf der zwölf vorgesehenen Bohrungen genehmigt hatte (das Gesuch für die zwölfte war später eingereicht worden), erteilten im Laufe des Jahres die sieben im Aargau gelegenen Standortgemeinden sowie das zürcherische Weiach auch die benötigten kommunalen Bewilligungen, worauf die Sondierungen vorerst in Böttstein (AG) aufgenommen werden konnten [25].
Grösserem Widerstand sieht sich die NAGRA hingegen im Kanton Schaffhausen ausgesetzt, wo mittels einer bereits eingereichten Volksinitiative die Regierung zum Kampf gegen Atommüllager (inklusive vorbereitenden Handlungen) verpflichtet werden soll [26]. Die Initianten wollen damit nicht nur die in Siblingen projektierte Tiefenbohrung verhindern, sondern ebenfalls die Untersuchung, ob sich die geologischen Verhältnisse im Gebiet des Randen für die Endlagerung schwach und mittelstark radioaktiver Abfälle eignen. Dieses Vorhaben gehört zu einer Gruppe von zwanzig vornehmlich im Jura und den Alpen situierten Bohrprojekten, welche die NAGRA im Frühjahr der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Auch in dieser Angelegenheit wird sich die NAGRA auf Verzögerungen gefasst machen müssen, reagierten doch mehrere betroffene Gemeinden und Kantone mit heftigen Protesten. Die Opposition richtet sich meist nur vordergründig gegen die zu erwartenden Lärmbelästigungen; Hauptmotiv ist vielmehr die Angst, bei positiven Untersuchungsergebnissen als Standortgemeinde für ein Atommüllager ausgewählt zu werden [27]. In engem Zusammenhang mit den Sonderbohrungen steht die Errichtung eines Felslabors im Grimselgebiet (BE). Hier will die NAGRA an gut zugänglicher Stelle die Stabilität und die Undurchlässigkeit des Kristallingesteins im Hinblick auf dessen Eignung zur Einlagerung stark radioaktiver Abfälle analysieren. Im geplanten Labor, das sich in einem Felsstollen befindet, darf gemäss der vom Bundesrat im Berichtsjahr erteilten Bewilligung kein Atommüll gelagert werden, hingegen sind Versuche mit kurzlebigen, schwach radioaktiven Substanzen erlaubt [28].
Wie umstritten das Prinzip der Nutzung der Kernenergie ist, zeigt sich auch daran, dass sich praktisch kein mit diesem Zweck in Verbindung stehendes Vorhaben realisieren lässt, ohne eine breite politische Debatte heraufzubeschwören. Neuestes Beispiel dafür ist das Gesuch um die Bewilligung für eine der Versorgungssicherheit dienende Lagerstätte für angereichertes Uran auf dem Gelände des Eidg. Instituts für Reaktorforschung in Würenlingen (AG). Die gemäss dem Bundesbeschluss zum Atomgesetz vorgesehene Konsultation der Kantone wird in Zürich (und eventuell in weiteren Kantonen) eine Volksabstimmung über die Wünschbarkeit dieses Depots zur Folge haben [29]. Im Kanton Solothurn hingegen werden derartige Stellungnahmen auch in Zukunft von der Regierung und nicht vom Stimmbürger abgegeben werden. Dies beschloss der Souverän mit der Ablehnung einer von Atomkraftwerkgegnern eingereichten Volksinitiative. In den Kantonen Luzern und Jura stehen die Chancen für entsprechende Vorstösse günstiger. So stimmte in Luzern der Kantonsrat in erster Lesung einem Gegenvorschlag zu, der die Stellungnahme der Exekutive dem fakultativen Referendum unterstellen will; im Jura beantragt die vorberatende Parlamentskommission gar eine obligatorische Volksbefragung [30].
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Wasserkraftwerke
Nachdem noch zu Beginn der siebziger Jahre die Elektrizitätsproduzenten die Phase des Neu- und Ausbaus von Wasserkraftwerken für praktisch beendet erklärt hatten, entwickelte sich im Zusammenhang mit den steigenden Energiepreisen und den Verzögerungen bei der Errichtung von Kernkraftwerken wieder ein gesteigertes Interesse an der hydraulischen Stromgewinnung. In einem gegenüber früheren Prognosen revidierten Bericht gelangt der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband zum Schluss, dass die Erzeugung bis zur Jahrtausendwende um ungefähr 8% erhöht werden kann. Diese Mehrproduktion soll zu etwa gleichen Teilen aus der Erweiterung bzw. Modernisierung bestehender, sowie der Konstruktion neuer Werke stammen [31]. Derartige Pläne stossen aber auf heftigen Widerstand von Seiten des Landschaftsschutzes und der Fischer, welche die Ansicht vertreten, dass sich eine zusätzliche Beeinträchtigung der Fliessgewässer nicht verantworten lasse. Eine vom Fischereiverband des Kantons Bern angeregte Volksinitiative zur Verhinderung weiterer Wasserkraftwerke befindet sich zur Zeit in Ausarbeitung [32].
Unter den geplanten Neubauten sorgen immer noch diejenigen von Ilanz (GR) für die meisten Schlagzeilen. Gegen die von der Kantonsregierung vorgenommene Restwasserbestimmung, welche die streckenweise Trockenlegung einiger Seitenzuflüsse des Vorderrheins gestatten würde, legten Umweltschützer Verwaltungsbeschwerde beim Bundesgericht ein [33]. Nicht Argumente des Landschaftsschutzes sind demgegenüber die Ursache für den Protest der Walliser Gemeinde Saint-Léonard gegen die Wiederinbetriebnahme des Kraftwerks Tseuzier. Da an der Staumauer und im Gelände Deformationen festgestellt worden waren, hatte dessen Becken geleert werden müssen. Gemäss dem Urteil einer vom Bund eingesetzten Expertenkommission trägt mit hoher Wahrscheinlichkeit der Vorantrieb eines Sondierstollens für die geplante Rawil-Autostrasse (Nationalstrasse N 6) die Schuld an den Verschiebungen. Dank der von der Landesregierung verfügten Einstellung der Arbeiten am Sondierstollen sollten sich die geologischen Verhältnisse wieder stabilisieren und, nach einigen Reparaturen, ein risikoloses Wiederauffüllen des Stausees möglich machen. Diese Ansicht wird jedoch von der direkt unterhalb der Staumauer gelegenen Gemeinde, welche sich auf einen von der Kantonsregierung beauftragten Fachmann stützt, nicht geteilt: sie fordert die Durchführung einer zusätzlichen Expertise [34].
Wir haben bereits in früheren Jahreschroniken erwähnt, dass die Gebirgskantone Graubünden, Tessin, Uri und Wallis gewillt sind, in Zukunft eine aktivere Rolle bei der Energieerzeugung zu spielen. Gefördert werden diese Bestrebungen insbesondere durch die Aussicht, in den kommenden Jahren eine Reihe von Wasserkraftwerken infolge des Auslaufens der Konzessionsdauer übernehmen zu können (sog. Heimfall). Ahnlich wie in Graubünden gründeten nun auch im Wallis Kanton und Gemeinden eine Elektrizitätsgesellschaft, um aus dem Heimfall möglichst grosse Vorteile zu ziehen. Daneben beabsichtigt die neue Gesellschaft aber auch eine direkte Beteiligung an noch zu bauenden Werken auf dem Kantonsgebiet [35].
Bei den neueren Anlagen, wo ein Auslaufen der Konzessionsdauer noch in weiter Ferne ist, möchten die Gebirgskantone wenigstens finanziell besser gestellt werden. Beide eidgenössischen Kammern anerkannten die Berechtigung dieses Anliegens und verabschiedeten oppositionslos eine Motion Columberg (cvp, GR), mit welcher die Heraufsetzung der Höchstsätze der Wasserzinsen verlangt wird [36]. Problematischer ist die vom Kanton Graubünden vorgebrachte Beschwerde, dass das Steuersubstrat von sogenannten Partnerwerken zu gering ausfalle, da diese die erzeugte Energie den im Unterland ansässigen Gründergesellschaften nur zu Selbstkosten- und nicht zu Marktpreisen abtreten. Graubünden verlangte nun mit einer Standesinitiative ein Gesetz über die Steuerausscheidung zwischen den an Stromproduktion und -absatz beteiligten Gesellschaften. Der Ständerat lehnte dieses Anliegen aus steuerrechtlichen Gründen ab, wobei er feststeilte, dass es sich bei den Partnerwerken einerseits und den Elektrizitätsgesellschaften andererseits um unabhängige Steuersubjekte handelt und somit die Verfassungsbestimmung über die Vermeidung der Doppelbesteuerung, welche eine Ausscheidung erlauben würde, nicht anwendbar ist. Hingegen ist nach der Meinung des Bundesrates eine Gewinnberichtigung durch die kantonalen Steuerbehörden bereits heute durchfiihrbar, wobei den Partnerwerken natürlich ein Einspracherecht gegen diese Korrektur ihres Gewinnausweises zusteht. Ein erster derartiger Fall, dem zweifellos eine exemplarische Funktion zukommt, wird zur Zeit von der bündnerischen Justiz bearbeitet, ohne dass bereits ein Urteil gefällt worden ist [37].
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Erdöl und Gas
Da für die Sicherstellung der Landesversorgung die Verfügung über Erdöl und Gas im eigenen Land von grosser Bedeutung ist, will sich der Bund erstmals finanziell an Explorationen beteiligen. Damit die Gesellschaft Swisspetrol ihre gemeinsam mit ausländischen Partnern betriebene Suche weiterführen kann, entsprach der Bundesrat ihrem Darlehensgesuch. Das Parlament akzeptierte — trotz einiger Einwände der extremen Linken gegen die staatliche Unterstützung von Privatfirmen der Erdölbranche — die Gewährung eines auf zehn Jahre verteilten Kredits von 10 Mio Fr., welcher nur im Fall einer kommerziell erfolgreichen Prospektion zurückbezahlt werden muss [38].
Die Hauptschwierigkeit der Erdgaswirtschaft besteht weiterhin in der ungenügenden Lagerkapazität für Zeiten mit gestörter Einfuhr. Als Überbrückungsmassnahme — die Suche nach geeigneten Lagerstellen in der Schweiz geht weiter — wird neuerdings die Benutzung von natürlichen Kavernen in Süddeutschland angeregt. Das Parlament trug diesem Gedanken Rechnung, indem es bei der Beratung des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung die Bestimmung strich, dass sich Pflichtlager unbedingt im Inland befinden müssen [39]. Keine Gefährdung der Versorgungssicherheit sollte sich nach der Meinung des Bundesrates aus der Möglichkeit ergeben, dass gemäss einem von den Importeuren abgeschlossenen Grundsatzabkommen, nach 1988 voraussichtlich rund ein Fünftel der schweizerischen Erdgasbezüge aus der Sowjetunion stammen werden [40].
Obwohl ihr Projekt beim Bundesamt für Umweltschutz bisher auf keine grundsätzlichen Einwände gestossen ist, gelang es den Promotoren für eine unterirdische Kaverne zur Lagerung von Erdöl in Haldenstein (GR) noch nicht, die Bedenken eines Teils der Öffentlichkeit zu zerstreuen. Insbesondere im Bodenseeraum befürchtet man von der im Ausland bereits praktizierten Methode der Einlagerung von Öl im unverkleideten, unterhalb des Grundwasserspiegels situierten Fels eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung. Die Bündner Regierung plant, vor einem Entscheid über die Bewilligung noch weitere Experten zu konsultieren [41]. Die im Vorjahr angekündigte Modernisierung der Raffinerie Cressier (NE) musste infolge des Preiszerfalls für Erdölprodukte auf unbestimmte Zeit verschoben werden [42].
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[1] Vgl. dazu NZZ, 30, 6.2.82 sowie die Stellungnahme der Erdölwirtschaft zum Energieartikel (NZZ, 105, 8.5.82). Die Verfechter dieser Theorie konnten darauf hinweisen, dass trotz des steigenden Gesamtenergieverbrauchs der Erdölkonsum in der Schweiz in den vergangenen zehn Jahren auch ohne Marktinterventionen um durchschnittlich 1,1% pro Jahr zurückgegangen ist (wf, Dok., 27, 5.7.82).
[2] Siehe dazu die Ausführungen des Bundesrates in der Botschaft zum Energieartikel (BBl, 1981, II, S. 324) und des Direktors des Bundesamtes für Energiewirtschaft (E. Kiener) in NZZ, 251, 28.10.82. Vgl. im weitern Fritz Honegger, Volkswirtschaftliche Aspekte einer gesicherten Energieversorgung, Bern 1982. Zur Prognose des Energiebedarfs siehe Charles Spier, La demande d'énergie en Suisse, Genf 1982.
[3] Zum Entwurf des Bundesrates vgl. SPJ, 1981, S. 94 f. Parlamentsdebatte: Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1055 ff., 1277 f. und 1480.
[4] Einzig StR Hefti (fdp, GL) legte Wert auf die ausdrückliche Feststellung, dass die Zustimmung zum Energieartikel keinesfalls als Präjudiz zugunsten der WUST-Unterstellung interpretiert werden dürfe (Amtl. Bull. StR, 1982, S. 92). Zur WUST-Unterstellung vgl. SPJ, 1980, S. 90 f. ; TA, 42, 20.2.82; 83, 10.4.82 sowie oben, Teil I, 5 (Einnahmeerhöhungen). Zur Wirksamkeit einer als Lenkungssteuer konzipierten Energiesteuer, wie sie die Kommission fir die GEK postuliert hatte, vgl. B. Laplanche et al., «Régulation de la demande de produits pétroliers : le cas de la Suisse», in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 118/1982, S. 369 ff.
[5] BBl, 1982, III, S. 127 f. Siehe auch Presse vom 9.10.82.
[6] NZZ, 251, 28.10.82. Zur Initiative vgl. SPJ, 1980, S. 91.
[7] Von den Organisationen, die noch im Berichtsjahr ihre Parole fassten, erwähnen wir die — ohne Begeie.terung erfolgte — Zustimmung der Schweiz. Gesellschaft für Umweltschutz (TW, 295, 17.12.82) und die Ablehnung durch Hauseigentümerverband und Handels- und Industrieverein (Var., 295, 21.12.82; wf, Dok., 50, 13.12.E:2). Bereits hat sich je ein aus Politikern der grossen bürgerlichen Parteien gebildetes Pro- resp. Contra-Komitee gebildet (NZZ, 290, 13.12.82 und 300, 24.12.82). Auf die Haltung der Parteien und übrigen Organisationen, den Abstimmungskampf und das negative Verdikt der Volksabstimmung werden wir in unserer nächsten Jahreschronik eingehen.
[8] UR: Vat., 109, 12.5.82; 119, 25.5.82; 121, 27.5.82; 224, 27.9.82. In der Abstimmung, bei welcher ein doppeltes Ja erlaubt war, wurden beide Vorlagen abgelehnt. In der damit allerdings bedeutungslos gewordenen Eventualabstimmung sprachen sich 1029 Bürger für die Initiative und 3187 für den Gegenvorschlag aus (vgl. auch unten, Teil II, 4a). SG: TA, 95, 24.3.82. SO: SZ, 245, 21.10.82. Siehe ebenfalls SPJ, 1981, S. 96.
[9] GR: Vat., 226, 29.9.82; Bund, 231, 4.10.82 (8934 Ja: 10 456 Nein). ZH: NZZ, 225, 28.9.82; 231, 5.10.82; 279, 30.11.82; TA, 279, 30.11.82; Bund, 280, 30.11.82. Vgl. auch SPJ, 1981, S. 96.
[10] AG: AT, 63, 17.3.82; 69, 24.3.82; 75, 31.3.82; 80, 27.4.82. BS: BaZ, 54, 5.3.82; 211, 10.9.82; 216, 16.9.82; 247, 22.10.82. Da das Bundesgericht 1981 das im waadtländischen Energiegesetz enthaltene Verbot der Elektroheizungen als verfassungswidrig erklärt hatte, versucht nun die Basler Regierung dasselbe Ziel mit einem Verbot des Anschlusses an das öffentliche Elektrizitätsnetz zu erreichen (vgl. dazu SPJ, 1980, S. 92 und 1981, S. 98).
[11] LNN, 132, 11.6.82; 173, 29.7.82; 225, 28.9.82. Siehe auch SPJ, 1981, S. 96.
[12] Lanciert worden sind die beiden Begehren allerdings noch nicht. BE: Bund, 25, 1.2.82. SO: SZ, 256, 2.11.82. Siehe ebenfalls SPS, Handbuch für kommunale Energiepolitik, Bern 1982.
[13] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 231 ff.
[14] BBl, 1982, I, S. 1298 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 360 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1982, 5.1278 ff. ; BBl, 1982, III, S. 171 f.; LNN, 123, 29.5.82. Zum Impulsprogramm vgl. oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[15] Eine Untersuchung des Energieforums ergab, dass das Sparpotential nicht nur im Wohnungsbau, sondern auch in der Industrie noch keineswegs ausgeschöpft ist (Energieforum Schweiz, Wie steht es mit dem Energiebewusstsein in der Schweizer Wirtschaft, Bern 1982).
[16] NZZ, 177, 3.8.82; LNN, 217, 18.9.82.
[17] NZZ, 94, 23.4.83; SPJ, 1981, S. 97.
[18] BBl, 1982, I, S. 781 ff. und 872 ; Presse vom 26.3.82 sowie SGT, 97, 28.4.82. Vgl. ebenfalls SPJ, 1981, S. 98 ff. Allgemein zur Atomenergie siehe im weitem Schweiz. Naturforschende Gesellschaft (Hrsg.), Die Sicherheit der nuklearen Energieerzeugung, Bern 1982. Die Verbesserung der Notfallplanung ist eines der Hauptziele des «Abkommens mit der BRD über die gegenseitige Unterrichtung beim Bau und Betrieb grenznaher kerntechnischer Einrichtungen », dessen Ratifizierung die Exekutive beantragt (BBl, 1982, III, S. 813 ff, ; vgl. ebenfalls oben, Teilt 2, Relations bilatérales).
[19] BaZ, 86, 14.4.82; 191, 18.8.82; 250, 26.10.82; TA, 265, 13.11.82. Zur Frage der Kühltürme vgl. auch SPJ, 1981, S. 98; BaZ, 13, 16.1.82; Eidg. Institut für Reaktorforschung, Gemischte Kühlsysteme für Kernkraftwerke, Bern 1982 und Eidg. Abwärmekommission, Schlussbericht, Bern 1981. Verzichtgespräche: SPJ, 1981, S. 98; BBl, 1982, I, S. 808 f. und SZ, 188, 14.8.82.
[20] LNN, 71, 26.3.82. Zur Initiative siehe SPJ, 1981, S. 99.
[21] BBl, 1982, I, S. 833; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 553; SPJ, 1981, S. 99; Bund, 203, 1.9.82. Der von der SP geforderte Kampf für einen vollständigen Verzicht auf Graben drang hingegen nicht durch (Bund, 32, 9.2.82).
[22] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1306 ff. und S.1605; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 565 ff.; siehe ebenfalls SPJ, 1979, S.105 und 1980, S. 93.
[23] BBl, 1982, III, S. 21 ff.; NZZ, 214, 15.9.82. In der vorberatenden Nationalratskommission erwuchs den Plänen des Bundesrates keine Opposition (NZZ, 262, 10.11.82). Zum gescheiterten Entwurf und der Vernehmlassung vgl. SPJ, 1981, S.100; wf, Dok., 1-2, 11.1.82; SP-Information, 112, 15.1.82; NZZ, 19, 25.1.82.
[24] Bundesrat: Amtl. Bull. NR, 1982, S. 953 ff., 1027 und 1846. Expertengruppe (AGNEB): NZZ, 126, 4.6.82. NAGRA: TA, 26, 2.2.82. Vgl. auch BaZ, 17, 21.1.82; 24 Heures, 30, 6.2.82; TA, 143, 24.6.82 sowie SPJ, 1981, S. 100.
[25] SZ, 48, 27.2.82; BaZ, 157, 9.7.82; 188, 14.8.82; TA, 190, 18.8.82; AT, 262, 9.11.82.
[26] TA, 186, 13.8.82; 300, 24.12.82.
[27] Presse vom 30.3.82; NZZ 81, 7.4.82; BaZ, 92, 21.4.82; LNN, 121, 27.5.82. Einige Bohrprojekte liegen in den nichtdeutschsprachigen Landesteilen, welche bisher von Auseinandersetzungen über konkrete Vorhaben der Kernenergienutzung weitgehend verschont gebleiben sind (TLM, 89, 30.3.82).
[28] BBl, 1982, I, S. 205 ff.; Bund, 30, 6.2.82; 81, 7.4.82; 280, 30.11.82; 282, 2.12.82; TW, 82, 8.4.82. Siehe ebenfalls SPJ, 1981, S. 101.
[29] BBl, 1982, II, S. 722 ff.; Presse vom 21.7.82; TA, 222, 24.9.82; NZZ, 243, 19.10.82.
[30] SO: SZ, 14, 19.1.82; 16, 21.1.82; 129, 17.6.82 (25 032 Ja: 30 535 Nein). LU: LNN, 4, 7.1.82; 203, 2.9.82; 278, 30.11.82. JU: JdG, 285, 7.12.82. Vgl. auch unten Teil II, 1i und SPJ, 1980, S. 95.
[31] «Der weitere Ausbau der Schweizer Wasserkräfte bis zur Jahrtausendwende», Bericht des Schweiz. Wasserwirtschaftsverbandes vom 14.7.1982, in Wasser, Energie, Luft, 74/1982. S. 158 ff. Das Zuwachspotential entspricht knapp der Hälfte der Produktion eines grossen Kernkraftwerks (Typ Gösgen). Vgl. auch TA, 168, 24.7.82.
[32] TW, 49, 1.3.82; SGU-Bulletin, Dezember 1982, S. 6. Siehe ebenfalls Daniel Vischer, «Wasserkraftnutzung und Umweltschutz», in Wasser, Energie, Luft, 74/1982, S. 33 ff.
[33] SGT,157, 9.7.82; NZZ, 213, 14.9.82; SGU-Bulletin, September 1982, S. 5 B. und Dezember 1982, S. 6. Vgl. im weitern SPJ, 1981, S. 102. Zur Problematik der Restwassermenge siehe den Schlussbericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe «Restwasser» (Vorsitz NR Akeret, svp, ZH), Bern 1982.
[34] «Comportement anormal du barrage-voûte de Zeusier (Suisse)», in Wasser, Energie, Luft, 74/1982, Sonderheft April, S. 65 ff. ; BaZ, 87, 15.4.82; TLM, 201, 20.7.82; 216, 4.8.82; 219, 7.8.82. Vgl. auch SPJ, 1980, S. 103 sowie unten, Teil I, 6b (Strassenbau).
[35] 24 Heures, 22, 28.1.82 ; BaZ, 36,12.2.82; TLM, 364, 30.12.82. Zum Heimfallrecht siehe auch Blaise Knapp, « La fin des concessions hydrauliques », in Zeitschrift für Schweizerisches Recht, 101/1982, II, S. 121 ff. sowie Alfred Rey, «Energiepolitik aus der Sicht der Bergkantone», in NZZ, 213, 14.9.82.
[36] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 965; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 573 ff. Eine letzte generelle Erhöhung der Wasserzinsen fand 1975 statt (SPJ, 1975, S. 103).
[37] Amtl. Bull. StR, 1982, S. 708 ff.; LNN, 199, 23.8.82 ; Vat., 219, 21.9.82; Toni Russi, «Die Alpen-Opec ist im Recht », in SHZ, 50, 16.12.82. Zum Standpunkt der Elektrizitätswirtschaft siehe NZZ, 256, 3.11.82. Vgl. auch SPJ, 1981, S. 101.
[38] SPJ, 1981, S. 102; BBl, 1982, II, S. 845 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1353 ff. ; Amt!. Bull. StR, 1982, S. 698 ff. ; BBl, 1982, III, S. 1162. Über den Abbau des 1980 in Finsterwald (LU) entdeckten Erdgasvorkommens ist noch kein definitiver Entscheid gefällt worden (BaZ, 207, 6.9.82; LNN, 239, 14.10.82; NZZ, 270, 19.11.82; vgl. auch SPJ, 1981, S. 102.
[39] TA, 267, 16.11.82; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 156 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 370; BBl, 1982, III, S. 132 ff.; vgl. auch oben, Teil I, 3 (Landesversorgung).
[40] NZZ, 110, 14.5.82; TA, 111, 15.5.82; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1020.
[41] SGT, 65, 19.3.82; 288, 30.9.82; NZZ, 109, 13.5.82; SGU-Bulletin, 1982, September, S. 8. Vgl. auch SPJ, 1979, S. 108; TAM, 19, 15.5.82 und 24, 19.6.82.
[42] TLM, 70, 11.3.82; SPJ, 1981, S. 102.
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