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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Le Conseil fédéral et le parlement poursuivent une politique financière dont le but consiste à parvenir à un équilibre entre dépenses et recettes — Malgré le résultat relativement bon du compte d'Etat de l'année précédente, la situation des finances fédérales reste préoccupante — Parmi les nouvelles recettes proposées, seul l'allégement de l'affectation des taxes sur les carburants dépasse le stade des délibérations parlementaires — Des milieux bourgeois lancent une initiative populaire pour la compensation de la progression à froid — La réduction linéaire des subventions fédérales est prolongée; le Conseil fédéral présente un programme complémentaire d'économie — Le débat parlementaire sur les perspectives financières pour les années 1984—1986 est renvoyé au printemps prochain — Le budget de la Confédération pour 1983 prévoit un déficit de presque un milliard, tandis que le compte d'Etat pour 1982 s'est de nouveau considérablement amélioré par rapport au budget correspondant — La majorité des budgets et des comptes des cantons reste déficitaire — Dans le cadre de la nouvelle répartition des täches entre la Confédération et les cantons, le Conseil des Etats approuve une révision de la loi sur la péréquation financière.
Finanzordnung
Trotz zunehmender Arbeitslosigkeit hielten Landesregierung und eidgenössische Räte 1982 grundsätzlich an der bisherigen, auf einen Ausgleich des Budgets abzielenden Finanzpolitik fest. Sowohl die politische Linke als auch die Rechte stuften die Sanierung des Bundeshaltes als eines ihrer zentralen Anliegen ein. Einer der Gründe für diese Haltung war die Sorge um die wachsende Zinslast aus der sich von Jahr zu Jahr anhäufenden Staatsschuld. Die Defizite in den Rechnungen der schweizerischen Eidgenossenschaft finden ihre Ursache nicht etwa im Bestreben, eine konjunktursteuernde Finanzpolitik zu betreiben. Sie sind vielmehr Ausdruck eines strukturellen Ungleichgewichts zwischen Ausgaben und Einnahmen. Eine Sanierung erfordert die Beseitigung dieses Ungleichgewichts.
Alternativen zur gewählten Finanzpolitik — etwa im Sinne einer Erhöhung der staatlichen Ausgaben zur Stützung der Nachfrage im privaten Sektor der Wirtschaft oder einer Senkung der Steuern zur kostenseitigen Entlastung der Unternehmen — waren zwar im Gespräch ; angesichts des im internationalen Vergleich noch immer niedrigen Niveaus der Arbeitslosigkeit erschien jedoch die Abkehr vom Ziel des Budgetausgleichs und die Hinwendung zu einem auf die Beeinflussung der Konjunktur ausgerichteten Konzept nicht als wünschenswert [1]. Bundesrat und Parlament zogen es vor, in einer anderen, indirekteren Form auf die beunruhigende konjunkturelle und strukturelle Entwicklung der privaten Wirtschaft zu antworten. Sie erarbeiteten ein «Impulsprogramm» zur Förderung der unternehmerischen Eigeninitiative. Kurz vor Jahresende kündigte sich ein gewisser Wandel in dieser zurückhaltenden Politik an, als der scheidende Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, Bundespräsident Honegger, für 1983 ein Beschäftigungsprogramm in Aussicht stellte. Dieses sollte — unter anderem durch das zeitliche Vorziehen von Bundesaufträgen — den Auslastungsgrad der Industrie während der Rezession erhöhen und so eine Entlastung des Arbeitsmarktes bringen [2]. Die Annahme eines Beschäftigungsprogrammes käme einem Schritt in Richtung eines Wechsels zu einer konjunktursteuernden, antizyklischen Finanzpolitik gleich.
Während über das Ziel der Sanierung des Bundeshaushaltes weitgehend Einigkeit herrschte, gingen die Meinungen über die Gewichtung der zu verwendenden Mittel auseinander. Bürgerliche und Arbeitgeber sahen den Schwerpunkt bei einer am Sparen orientierten Politik. Sozialdemokraten und Gewerkschafter hingegen betonten die Vordringlichkeit der Erschliessung neuer Einnahmequellen. Diese beiden unterschiedlichen Strategien machen die gegensätzlichen Auffassungen über die Rolle des Staates deutlich. Die betont marktwirtschaftlich orientierten Kreise betrachten eine ihrer Meinung nach überbordende Staatstätigkeit als Gefahr und unter Umständen sogar als Ursache von Arbeitslosigkeit. Die Vertreter der Linken heben die gesellschaftlich ausgleichende Funktion des Staates hervor und warnen vor einer übertriebenen Sparpolitik im Sinne des Slogans «weniger Staat».
Im Zusammenhang mit dieser Kontroverse ergab sich aus einer Untersuchung des Bundesamtes für Statistik eine aufschlussreiche Tatsache: die Staatsquote (das heisst der Anteil der Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden am Bruttosozialprodukt) hat sich in den Jahren von 1976 bis 1980 leicht gesenkt, nämlich von 28,3% auf 26,4% [3]. Allerdings ist die Aussagekraft dieser Messgrösse beschränkt. Die öffentlichen Ausgaben enthalten ja auch reine Transferzahlungen, also Gelder, die zwar über die öffentliche Hand fliessen, aber von ihr nicht für eigenen Bedarf verwendet sondern nur umverteilt werden. Aus diesem Grund zeigt die Staatsquote eine zu hohe Bedeutung des öffentlichen Sektors in der Wirtschaft an. Das Bundesamt für Statistik hat deshalb zwei zusätzliche Kennziffern als Gradmesser vorgeschlagen. Es sind dies der Anteil des Staates an der Gesamtnachfrage sowie der Anteil des Staates an der Wertschöpfung. Beide liegen deutlich tiefer als die Staatsquote (12,1% bezw. 10,6% im Durchschnitt der Jahre 1976 bis 1980). Auch hier lässt sich jedoch die Tendenz zur Verringerung der Staatstätigkeit erkennen. Selbstverständlich vermögen all diese Zahlen lediglich ein Bild von der ökonomischen Aktivität des Staates zu geben. Sie sind kein Ausdruck für den gesamten Staatseinfluss auf die Wirtschaft, der sich auch über rechtliche Regelungen und Vorschriften vollzieht. Dennoch stellt die relative Verkleinerung des öffentlichen Sektors eine Entwicklung von grosser Tragweite — vielleicht sogar eine Trendwende — dar. Der Zentralverband der schweizerischen Arbeitgeber wertete die geringfügige Abschwächung der Staatstätigkeit als Silberstreifen am Horizont; er wies jedoch auf die seiner Meinung nach höchst problematische Verlagerung von den öffentlichen Ausgaben für Investitionen auf solche für Konsumzwecke hin [4].
Das überraschend gute Ergebnis der Staatsrechnung der Eidgenossenschaft aus dem Vorjahr [5] — «die gefundene Milliarde» — gab zwar auf allen Seiten Anlass zur Genugtuung, trug dem Vorsteher des Finanzdepartementes (EFD), Bundesrat Ritschard, jedoch auch Kritik ein. Ihm wurde vorgeworfen, das Volk vor der Abstimmung im November 1981 über die Finanzordnung absichtlich nicht über die neueste Lage der Bundesfinanzen informiert zu haben, um die Annahme der Abstimmungsvorlage nicht zu gefährden. Auch zweifelte man an der Seriosität des Voranschlags für das Jahr 1981 und sprach von einem «Milliarden-Rechenfehler» [6]. Die Anschuldigungen erwiesen sich aber als unhaltbar. Weder hatte der günstige Rechnungsabschluss zum fraglichen Zeitpunkt vorausgesehen werden können, noch was unsorgfältig budgetiert worden. Dies attestierten dem Chef des EFD die Finanzkommissionen sowohl der Grossen als auch der Kleinen Kammer [7]. Bundesrat Ritschard seinerseits betonte, das geringe Defizit der letztjährigen Staatsrechnung stelle eine Ausnahmeerscheinung dar. Das ungewöhnlich hohe Zinsniveau hatte bewirkt, dass die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer den budgetierten Betrag weit übertrafen. Ein Teil dieser Einnahmen ist jedoch nicht dauerhafter Natur, da der Fiskus die Verrechnungssteuer unter bestimmten Bedingungen zurückerstattet. Fallen diese Rückzahlungen in eine Periode sinkender Zinssätze, in der sich die laufenden Einnahmen aus der Verrechnungssteuer vermindern, so führt dies zu einer Verschlechterung der Staatsrechnung. Die 1981 erzielten ausssergewöhnlichen Mehreinnahmen sind nicht als Zeichen einer gelungenen Sanierung des Bundeshaushaltes misszuverstehen. Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen ist noch nicht beseitigt. Ritschard bezeichnete die finanzielle Lage des Bundes denn auch als nach wie vor besorgniserregend. Die Verschuldung von über 20 Milliarden Franken und die daraus entstehende jährliche Zinslast von rund einer Milliarde verlangten nach weiteren Sanierungsmassnahmen [8]. Um den Wünschen nach vermehrter Information der Öffentlichkeit entgegenzukommen, beschloss das EFD, künftig monatlich über den Stand der Steuereinnahmen zu informieren [9].
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Steuern
Von den Vorschlägen für Einnahmeerhöhungen konnte 1982 kein einziger verwirklicht werden. Hauptthemen waren die Belastung des Strassenverkehrs und die Besteuerung der Erträge aus Treuhandgeschäften. Nur gerade die geplante Lockerung der Zweckbindung der Treibstoffzölle vermochte das Stadium der parlamentarischen Behandlung zu überschreiten. Die zügige Verabschiedung der übrigen Vorlagen scheiterte an der bürgerlichen Mehrheit im Parlament und in den vorberatenden Kommissionen.
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In der Sommersession hiess der Ständerat die Einführung einer Autobahn-Vignette gut. Entgegen der Empfehlung von Bundesrat Schlumpf schloss er sich mit 21 zu 13 Stimmen einer parlamentarischen Initiative des Nationalrates an. Die Beschlüsse der beiden Kammern weisen allerdings einige geringfügige Abweichungen auf, was ein Bereinigungsverfahren nötig macht [10]. Während die Vignette als Einnahmequelle weiterhin in Frage kommt, besteht für die Tunnel-Gebühren kaum Aussicht auf Verwirklichung. Dem Begehren erwächst aus staatspolitischen Gründen — wegen der damit verbundenen Benachteiligung des Tessins — Widerstand [11].
Die Einführung einer Schwerverkehrsabgabe steht nach einer Meinungsumfrage ganz oben in der Gunst des Schweizer Volkes [12]. Das Tauziehen um die Erhebung dieser Steuer dauert jedoch an. Im Juni gelangten durch eine Indiskretion einige Resultate aus dem Bericht einer Expertenkommission des EDI zum Strassenverkehr vorzeitig an die Öffentlichkeit. Sie legten den Schluss nahe, der Schwerverkehr decke die von ihm verursachten Kosten in einem höheren Masse als bisher angenommen. Da der Eigenwirtschaftlichkeitsgrad in der Diskussion um die Abgabe eine wichtige Rolle spielt, wurde die Indiskretion als Versuch zur Beeinflussung des Ständerates gewertet, welcher die Vorlage bald darauf zu behandeln hatte [13]. Der Versuch blieb jedoch erfolglos: die Ständeherren befürworteten mit grossem Mehr die Einführung der Abgabe. Sie folgten damit einem Antrag der Landesregierung [14].
Bei der Neuordnung der Treibstoffzölle ging es nicht primär um die Erhöhung der Bundeseinnahmen, sondern um deren Erhaltung. Die Lockerung der Zweckbindung der Zölle soll zudem`den Handlungsspielraum des Bundes erweitern. Es lag in der Natur des Geschäftes, dass sich die finanz- und verkehrspolitischen Aspekte des Problems kaum trennen liessen [15]. Die Botschaft des Bundesrates sah eine Erhöhung des für die Staatskasse frei verfügbaren Anteils am Grundzoll von 40% auf 50% vor. Die Zweckbindung der anderen Hälfte sowie des Zollzuschlages erfuhr im Vergleich zu bestehenden Regelung eine Erweiterung, fiel aber deutlich enger aus als in der Vernehmlassungsvorlage. Die Landesregierung nahm diese Einschränkung unter dem Druck der Automobilisten-Verbände vor. Dieser Druck verstärkte sich, als der Touring-Club der Schweiz (TCS) eine eidgenössische Volksinitiative für die Zweckbindung der Treibstoffzölle lancierte. Das Parlament brachte an der bundesrätlichen Vorlage eine finanzpolitisch bedeutsame Anderung an: Die Mehreinnahmen von ungefähr 400 Millionen Franken pro Jahr, welche den Kantonen durch die Neuordnung der Benzinzölle zufallen, müssen nicht durch entsprechende Entlastungen des Bundes in anderen Bereichen kompensiert werden [16]. Die offensichtliche Beeinflussung von Bundesrat und Parlament durch die Initiative des TCS gab in Presse und Öffentlichkeit Anlass zu Kritik [17]. Der TCS reichte seine Initiative nach nur dreimonatiger Unterschriftensammlung ein. Obwohl die Abstimmungsvorlage weitgehend seinen Forderungen entsprach, wollte er vorderhand nicht von der Rückzugsklausel Gebrauch machen; die Initiative soll offenbar auch in Zukunft — vor allem im Hinblick auf die Gesamtverkehrskonzeption — als Druckmittel dienen [18].
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Die Ausdehnung der Warenumsatzsteuer auf Energieträger behielt man zwar auch 1982 als mögliche Einnahmequelle im Auge; es geschah jedoch nichts, was deren Verwirklichung hätte näherrücken können. Die zuständige nationalrätliche Kommission verschob die Beratung dieses Geschäfts [19]. Der vom Parlament zuhanden der Volksabstimmung verabschiedete Energieartikel enthält keine Finanzbestimmung. Eine von den Sozialdemokraten beantragte Energiesteuer wurde abgelehnt [20].
Eine ausgeprägte Polarisierung im politischen Spektrum liess sich anlässlich der Kontroverse um eine Besteuerung der Zinsen aus Treuhandguthaben erkennen. 1981 hatte der Nationalrat überraschend Eintreten auf die von der Landesregierung vorgeschlagene Einführung einer Verrechnungssteuer von 5% beschlossen [21]. 1982 prüfte nun die vorberatende Kommission des Nationalrates aufgrund eines Antrags von Feigenwinter (cvp, BL) eine weitere Steuervariante, nämlich die Ausdehnung der Stempelabgabe von 1 Promille auf Treuhandanlagen. Die sozialdemokratischen Kommissionsmitglieder bezeichneten dies als politische Alibi-Übung der Bürgerlichen; die Kommission prüfe eine Variante, welche zum vorneherein keine Aussicht auf Erfolg habe; seit 1977 werde eine Verschleppungstaktik betrieben [22]. Im November zeigte sich, dass die Kommission nicht in der Lage war, dem Plenum einen klaren Mehrheitsantrag zu unterbreiten [23].
Die Argumente von Befürwortern und Gegnern einer Verrechnungssteuer auf Zinsen aus Treuhandguthaben blieben dieselben wie in den Vorjahren [24]. Die Gegner befürchten eine Abwanderung von Kapitalanlegern ins Ausland und eine Schädigung des Finanzplatzes Schweiz. Die Befürworter erhoffen sich zweierlei : erstens eine Einnahmeerhöhung für den Bund in der Höhe von rund einer halben Milliarde Franken. und zweitens eine Waffe gegen die Steuerhinterziehung [25].
Ein neues Politikum fand sich in der Verwendung des Gewinnes der Schweizerischen Nationalbank, der 1982 hauptsächlich aus Zinserträgen aus Devisenanlagen stammte. Es entspann sich in der Presse eine Kontroverse darüber, ob diese Gewinne zur Deckung der Rechnungsdefizite von Bund und Kantonen heranzuziehen seien. Die Nationalbank verwendete jedoch auch dieses Jahr den Überschuss in erster Linie zur Erhöhung ihrer Reserven für Währungsrisiken [26].
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Gegenläufig zu den Bemühungen um die Erschliessung neuer Einnahmequellen war der 1982 mit viel Nachdruck geführte Kampf um die Verwirklichung des verfassungsmässigen Anspruchs auf den Ausgleich der Kalten Progression. Eine Motion, welche den Bundesrat aufforderte, die Folgen der Kalten Progression periodisch auszugleichen, wurde im Ständerat zurückgewiesen [27]. Der Nationalrat wandelte drei Motionen zum selben Thema in Postulate um; im Falle des Vorstosses der FDP-Fraktion bedurfte es dazu allerdings des Stichentscheides der Präsidentin [28]. Diese ablehnende Haltung richtete sich nicht gegen den Grundsatz des Ausgleichs der Kalten Progression, sondern gegen dessen Verwirklichung zu einem Zeitpunkt, in dem die Lage der öffentlichen Finanzen eine Minderung der Steuereinnahmen als unangebracht erscheinen lässt. Der Verpflichtung des Bundes, die Folgen der Kalten Progression auszugleichen, steht nämlich eine andere, ebenfalls verfassungsmässige Verpflichtung gegenüber: diejenige, einen defizitfreien Staatshaushalt herbeizuführen. Angesichts der Konkurrenz dieser beiden Bestimmungen der Bundesverfassung mussten die eidgenössischen Räte Prioritäten setzen. Für einen dem Redressement National nahestehenden Teil des Bürgertums stand jedoch der Wunsch nach dem Ausgleich der Kalten Progression im Vordergrund. Aus diesen Kreisen formierte sich ein Komitee, welches eine eidgenössische Volksinitiative lancierte. Dem Komitee gehörten auch 30 Parlamentarier aus allen bürgerlichen Fraktionen an. Der Initiativtext sieht vor, dass der Bundesrat die Wehrsteuer ab 1984 um 15% ermässigen und danach die Inflation bei jeder Steuerveranlagung voll in Rechnung stellen muss; er lässt aber die Möglichkeit offen, anstelle der linearen Reduktion um 15% eine Senkung vorzunehmen, welche nach den tatsächlichen Auswirkungen der Kalten Progression auf die Steuerpflichtigen abgestuft wäre. Die Initiative ist insofern ungewöhnlich, als sie eine bereits bestehende Verfassungsbestimmung interpretiert [29]. Sozialdemokraten und Gewerkschafter kritisierten an der Initiative vor allem die Linearität der geplanten Senkung der direkten Bundessteuer. Ein solches Vorgehen komme einem Steuergeschenk an die Bezüger der höchsten Einkommen gleich, da diese — wenn sie bereits der obersten Steuerklasse angehören — die Kalte Progression gar nicht verspürten. Zudem bleibt die Initiative gemäss SPS und Gewerkschaften die Antwort auf die Frage schuldig, wie die Ausfälle an Steuereinnahmen zu kompensieren seien [30].
Kurz nach der Ankündigung des Volksbegehrens beauftragte der Bundesrat das Finanzdepartement, Massnahmen für einen Ausgleich der Kalten Progression auszuarbeiten. Im Herbst lag ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Dieser sieht keine Kompensation der bisherigen Wirkungen der Kalten Progression vor. Der Bundesrat hält die Angelegenheit für durch die neue Finanzordnung von 1981 erledigt, hatte doch diese eine teilweise Erleichterung gebracht. Die Landesregierung will künftig den Ausgleich nur dann vornehmen, wenn die Preissteigerung 10% beträgt, während die Initiative den Ausgleich bei jeder Veranlagung verlangt. Aus dem Initiativ-Komitee verlautete, man vermisse in der Gesetzesvorlage die Automatik des Ausgleichs. Die Christlichdemokratische Volkspartei, die Sozialdemokraten und der Landesring hiessen den bundesrätlichen Vorschlag gut [31].
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Ausgaben
Das Ergreifen von Sparmassnahmen erwies sich als schwieriges Unterfangen. Der Bundesrat musste dem Parlament beantragen, die bisherige lineare Kürzung der Bundessubventionen um 10% bis Ende 1985 zu verlängern. Ursprünglich war vorgesehen, die provisorischen Sparmassnahmen aus dem Jahre 1980 spätestens 1984 durch ein gezieltes und dauerhaftes Anschlussparprogramm abzulösen. Die Erarbeitung eines solchen Programms nahm jedoch mehr Zeit in Anspruch als erwartet; auch wollte man das Ergebnis der laufenden Verhandlungen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen abwarten. In Presse und Parlament wurde die Vermutung geäussert, die Verzögerung sei vor allem auf die schwierige politische Durchsetzbarkeit eines gezielten Subventionsabbaus zurückzuführen. Offenbar ist es leichter, die sogenannte «Opfersymmetrie» beizubehalten, also die Sparmassnahmen auf alle gleichmässig zu verteilen, als Schwerpunkte zu setzen. Dies deshalb, weil die von den gezielten Kürzungen Betroffenen — auch wenn sie die Sparpolitik im allgemeinen befürworten — sich zu wehren pflegen [32]. Beide Räte stimmten der Weiterführung der linearen Beitragssenkung zu. Die Bundeskasse erfährt dadurch eine Entlastung von jährlich ungefähr 360 Millionen Franken [33].
Kurz vor dem Jahresende konnte die Landesregierung das vom Finanzdepartement ausgearbeitete Anschlussprogramm dann doch noch in seinen grossen Zügen genehmigen. Der Spareffekt des Programms käme ungefähr dem des Provisoriums gleich, nämlich rund 380 Millionen Franken. 150 Millionen sollen gezielt gekürzt werden, der Rest weiterhin linear [34].
Der bundesrätliche Entwurf eines Subventionsgesetzes hat 1982 die Vernehmlassung durchlaufen. Mit dem Gesetz, das die Gewährung von Bundesbeiträgen einheitlichen Grundsätzen unterstellen soll, will die Landesregierung ein Sparinstrument auf lange Sicht schaffen. Sie möchte die Übersicht über das Subventionswesen verbessern und den wirtschaftlichen Einsatz der Mittel sichern [35]. In Anbetracht der Tatsache, dass nahezu ein Drittel der Bundesausgaben auf Subventionen entfallen, drängt sich die Erarbeitung von Richtlinien gebieterisch auf [36]. Die Vorlage erntete in beinahe allen Pressekommentaren Beifall; man äusserte sich jedoch skeptisch darüber, ob sie die Vernehmlassung und die parlamentarische Behandlung heil überstehen werde [37]. Bei den Parteien fand sie jedoch mehrheitlich eine gute Aufnahme. Im Gegensatz dazu fielen die Stellungnahmen der Kantone teilweise scharf aus; sie erhoben den Vorwurf; der Bund wolle sich auf Kosten der Kantone finanziell sanieren. Der Bauernverband forderte ein präziseres Gesetz. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund betonte, viele Bundesbeiträge erfüllten eine wichtige Funktion des sozialen Ausgleichs ; das Gesetz dürfe nicht zu einer Minderung der Hilfe an die schwächeren Bevölkerungskreise führen. Der Zentralverband der Arbeitgeber hob zustimmend hervor, ohne ein Subventionsgesetz könne man das überbordende Beitragswesen nicht in den Griff bekommen. Es sei ein massiver Abbau einzelner Beiträge nötig, was eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen Staat und Wirtschaft voraussetze. Trotz diesen kritischen Stellungnahmen beabsichtigt der Bundesrat, 1983 die Gesetzesbotschaft vorzulegen [38].
In erster Linie eine Sparmassnahme stellte das finanzpolitische Nein des Parlaments zur Arbeitszeitverkürzung des Bundespersonals dar. Die beiden Kammern blockierten einen entsprechenden, vom Bundesrat beantragten Kredit [39]. Auch die Stellenplafonierung beim Bund stellt einen Versuch dar, das Ausgabenwachstum unter Kontrolle zu halten [40]. 1975 als befristete Massnahme eingeführt, soll sie nun zur Daueraufgabe werden. Das ist der Sinn einer gesetzlichen Regelung, welche die Grosse Kammer im Dezember gegen die Opposition der politischen Linken beschlossen hat [41].
Für die Gestaltung der zukünftigen Sparpolitik von Bedeutung ist die revidierte Fassung des Finanzplanes für die Jahre 1984 bis 1986. Mit ihrer Ausarbeitung leistete der Bundesrat einer Motion der eidgenössischen Räte vom Dezember 1981 Folge [42]. Dieser Vorstoss hatte die Landesregierung beauftragt, Bericht darüber zu erstatten, wie bis 1987 der Ausgleich des Bundeshaushaltes zu erreichen sei. Der Bundesrat veröffentlichte den geforderten Finanzplan — die sogenannten «Haushaltperspektiven» — im Oktober. Bei den Einnahmen hielt er an den vorgeschlagenen Erhöhungen fest. Neue Sanierungsmassnahmen finden sich auf der Ausgabenseite der Rechnung: Vor allem bei den Aufwendungen für Entwicklungshilfe und den militärischen Investitionen sind Abstriche vorgesehen ; die Bundesbeiträge an die Krankenversicherung sollen zudem durch Lohnpromille abgelöst werden [43]. Letzteres stiess auf entschiedenen Widerstand bei Sozialdemokraten und Gewerkschaftern. Das Nein zu dieser Massnahme richtet sich nicht grundsätzlich gegen eine lohnprozentuale Finanzierung der Krankenversicherung; eine solche müsste jedoch die nach Ansicht dieser Kreise unsozialen Pro-Kopf-Prämien ersetzen und nicht die Bundesbeiträge. Der SGB bezeichnete die Haushaltperspektiven insgesamt als sozial unausgewogen. Er betonte, die Beschaffung höherer Einnahmen — etwa über den Weg von Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung — sollte nicht vernachlässigt werden. Die POCH halten die Perspektiven gar für einen sozialpolitischen Raubzug. Sowohl die «Erklärung von Bern» als auch die SPS nahmen gegen die Einfrierung der öffentlichen Entwicklungshilfe Stellung. Für die Arbeitgeberverbände weisen die Finanzperspektiven insofern in die richtige Richtung, als sie bezüglich der Einsparungen Schwerpunkte setzen. Sie begrüssten es auch, dass sich Ansätze zur Abschaffung von Ausgabenautomatismen erkennen liessen [44]. Für einige Aufregung sorgte die öffentliche Kritik von Bundesrat Chevallaz und Generalstabschef Zumstein an den Sparmassnahmen im Militärbereich. Die nationalrätliche Finanzkommission beschloss, die Haushaltperspektiven nicht zusammen mit dem Budget für 1983 zu behandeln, sondern die Beratung hierüber zu verschieben [45].
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Voranschlag und Rechnung des Bundes
Der Voranschlag der Eidgenossenschaft für 1983 [46] sieht ein Ausgabenwachstum von 4,1% vor; sollte die Inflationsrate höher ausfallen, würde dies einen realen Rückgang der Bundesausgaben bedeuten [47]. Ein überproportionaler Anstieg der Aufwendungen ist für die Bereiche Landwirtschaft und Aussenbeziehungen geplant (10,4% bzw. 14,3%), der geringste Zuwachs bei der sozialen Wohlfahrt (1,4%) [48]. Insgesamt betragen die budgetierten Ausgaben 19 680 Mio Franken. Ihnen stehen Einnahmen von 18 709 Mio gegenüber, so dass sich für die Finanzrechnung ein Defizit von 971 Mio ergäbe. Der Voranschlag schliesst damit besser ab als derjenige für 1982 und auch besser als der Legislatur-Finanzplan [49]. Auf der Einnahmeseite fiel die im Oktober 1982 in Kraft getretene Erhöhung der Warenumsatzsteuer ins Gewicht [50]. Ein Unsicherheitsfaktor ergibt sich daraus, dass die Schätzungen der Steuereinnahmen auf einer optimistischen Prognose der konjunkturellen Entwicklung beruhen; das EFD ging von einem — wenn auch geringen — realen Wachstum des Bruttosozialproduktes aus [51].
Die Staatsrechnung der Eidgenossenschaft schloss 1982 wiederum besser ab als erwartet. Gegenüber dem Voranschlag konnten Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Franken verbucht werden. Weil aber auch die Beträge auf der Ausgabenseite um knapp 400 Mio höher ausfielen, verblieb dennoch ein Defizit in der Finanzrechnung von 424 Mio. Es ergibt sich aus Ausgaben von 19 293 Mio und Einnahmen von 18 869 Mio. Den Ausschlag für die Verminderung des Fehlbetrages gab erneut die Verrechnungssteuer, die rund 500 Mio mehr einbrachte als vorgesehen. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, muss der Bund einen Teil der Verrechnungssteuer zurückzahlen. Das verhältnismässig gute Ergebnis von 1982 ist — wie dasjenige des Vorjahres — auf aussergewöhnliche Umstände zurückzuführen. Es vermag nicht darüber hinwegzutäuschen, dass die strukturellen Probleme des Bundeshaushaltes noch nicht gelöst wurden [52].
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Voranschlag und Rechnung der Kantone
Die Defizite der Voranschläge der Kantone für 1983 stiegen gegenüber 1982 um 175 Mio auf 1,4 Milliarden an [53]. Dies deutet auf eine Verschlechterung der Lage der Kantonshaushalte hin. Ursache dafür sind unter anderem Steuergesetzrevisionen in einzelnen Kantonen sowie die Sanierungsmassnahmen des Bundes, die teilweise zulasten der Kanton gehen [54]. Ihre Ausgaben budgetierten die Kantone mit 25,7 Milliarden, die Einnahmen mit 24,2 Milliarden. Dies entspricht Wachstumsraten von über 6%. Nur die Kantone Zug, Schwyz, Glarus und Appenzell-Ausserrhoden erwarten einen positiven Rechnungsabschluss; die höchsten Fehlbeträge im Verhältnis zu den Gesamtausgaben veranschlagten Uri, Appenzell-Innerrhoden und Basel-Stadt. Besser als Bund und Kantonen scheint es insgesamt den Gemeinden zu gehen, obwohl die Budgets der acht grössten Städte durchwegs defizitär sind. Allerdings dürften die in manchen Gemeinden mit bürgerlichen Mehrheiten durchgesetzten Steuererleichterungen zu einem verlangsamten Wachstum der Einnahmen führen [55].
Die Rechnungen der Kantone für 1981 waren zum neunzehnten aufeinanderfolgenden Male defizitär. Bei Ausgaben von 23,6 Milliarden und Einnahmen von 23,3 Milliarden belief sich der Fehlbetrag auf rund 340 Mio. Damit erhöhte sich der Ausgabenüberschuss gegenüber dem Vorjahr um 179 Mio. Wie schon 1980 schlossen zehn Kantone ihre Rechnung mit einem positiven Saldo ab. Im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erzielten Schaffhausen und Zug die besten, der Tessin, Luzern und Schwyz die schlechtesten Ergebnisse [56].
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Finanzausgleich
Das zwischen den Kantonen wieterhin grosse Unterschiede bezüglich ihrer Finanzkraft bestehen, bemühte man sich auch 1982 um einen verstärkten Finanzausgleich. Dies war umso nötiger, als die Sparmassnahmen des Bundes sich ungünstig auf die Einnahmen der Kantone auswirken. Es wurden Stimmen laut, welche die Kantone als Hauptopfer der Sparpolitik auf eidgenössischer Ebene bezeichneten [57]. Die neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist zwar ein primär staatspolitisches Anliegen — der Föderalismus soll gestärkt werden — zeitigt jedoch erhebliche finanzpolitische Folgen: die Ausgaben der Kantone werden zunehmen [58].
Im Rahmen der Behandlung der Aufgabenneuverteilung beschloss deshalb der Ständerat, das Finanzausgleichsgesetz zu ändern. Der für den Ausgleich bestimmte Anteil an der Wehrsteuer soll anstatt 7,5% künftig 13% betragen. Die Kleine Kammer sprach sich auch für eine Entlastung der Kantone von den Beiträgen zur AHV aus, wollte jedoch im Gegenzug den Bundesbeitrag an ihre Ergänzungsleistungen kürzen. Der Rat lehnte es ab, auf die von der Landesregierung vorgeschlagene definitive Abschaffung der Kantonsanteile an der Stempelsteuer und am Alkoholsteuerertrag einzutreten. Er folgte damit der Mehrheit der zuständigen Kommission, welche den Zusammenhang dieser Vorlagen mit der Aufgaben-Neuverteilung bestritt und die Frage als in den Themenkreis des Anschlusssparprogrammes gehörend betrachtete. In gewisser Beziehung widersprach der Ständerat damit dem seinerzeit von Parlament erteilten Auftrag, in dem es selbst den Zusammenhang hergestellt hatte [59].
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[1] Zur finanzpolitischen Diskussion vgl. «Die Finanzierung der Budgetdefizite des Bundes», in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 38/1982, Nr. 2, S. 32 ff.; SBG Wirtschaftsnotizen, September 1982; P. Eberhard, «Strapazierte Staatsverschuldung?», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, Nr.10/11, 1982; H. Baumer, «Crowding out gefährdet die privaten Investitionen», in Der Monat, November 1982; A. Sturmthal, «Das Ende der Reaganomics?», in Profil/Rote Revue, Nr. 2, 1982. Vgl. auch NZZ, 12, 16.1.82; 46, 25.2.82; 51, 4.3.82.
[2] Massnahmen zur Förderung der technologischen Entwicklung und Ausbildung: vgl. oben, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik, Strukturpolitik) Beschäftigungsprogramm: BaZ, 305, 30.12.82; TA, 304, 30.12.82.
[3] Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 566.
[4] Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 559 ff. SAZ, 49, 9.12.82; SGB-Pressedienst, 28, 23.9.82; vgl. SBG, Wirtschaftsnotizen, März 1982. Zu den Transferzahlungen, die knapp 2/3 der Gesamtausgaben des Bundes betragen, vgl. Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1983 (Botschaft Voranschlag 1983), S. 33* f.
[5] Vgl. SPJ, 1981, S. 81; Presse vom 25.2.82. Die Gesamtrechnung des Bundes, welche auch die Veränderungen im Vermögen berücksichtigt, schloss weit weniger gut ab als die Finanzrechnung, nämlich mit einem Defizit von rund 800 Mio: Botschaft des Bundesrates... zur Staatsrechnung... für das Jahr 1981 (Botschaft Staatsrechnung 1981), S. 51* ff.; Bund, 94, 24.4.82; NZZ, 94, 24.4.82; vgl. Amtl. Bull. StR, 1982, S. 351 f. (StR Hefti, fdp, GL).
[6] Ww, 9, 3.3.82; vgl. Suisse, 60, 1.3.82; 62, 3.3.82; vgl. auch NZZ, 66, 20.3.82 sowie TW, 94, 24.4.82; siehe Amtl. Bull. NR, 1982, S. 760 (NR Biel, Idu, ZH).
[7] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 757 f. ; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 350; NZZ, 114, 19.5.82.
[8] Siehe die Interviews mit BR Ritschard in Ww, 15, 14.4.82 und Vat., 136, 16.6.82 ; siehe auch Amtl. Bull. StR, 1982, S. 353, sowie Amtl. Bull. NR, 1982, S. 765 f. (BR Ritschard).
[9] Lib., 167, 21.4.82; NZZ, 91, 21.4.82; TA, 91, 21.4.82.
[10] Bund, 144, 24.6.82; CdT, 141, 24.6.82; Suisse, 175, 24.6.82; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 312 ff. und 339ff.
[11] Vgl. unten, Teil I, 6a (Gesamtverkehrskonzeption).
[12] Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 29.11.81; vgl. TA, 34, 11.2.82 und JdG, 35, 12.2.82.
[13] Presse vom 16.6.82.
[14] Amtl. Bull. StR, 1982, S. 322 ff. ; Presse vom 23.6.82. Der Verkehrs-Club der Schweiz reichte eine sich an den Vorschlag des Bundesrates von 1980 anlehnende Volksinitiative «für eine gerechte Besteuerung des Schwerverkehrs» ein: BBl, 1982, III, S. 1007. Vgl. auch unten, Teil I, 6a (Gesamtverkehrskonzeption).
[15] Vgl. SPJ, 1981, S. 77. Zu den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Vorschlag des Bundesrates siehe BaZ, 33, 9.2.82; NZZ, 33, 10.2.82; 34, 11.2.82; Presse vom 2.3.82; vgl. SP-Info, 111, 1.2.82 und das Communiqué des SGB vom 1.2.82 sowie SAZ, 9, 4.3.82. Ungefähr 18% der Einnahmen des Bundes sind zweckgebunden; vgl. Botschaft Voranschlag 1983, S. 46* ff.
[16] Botschaft: BBl, 1982, I, 5.1345 ff.; NZZ, 70, 25.3.82; 78, 3.4.82. Verhandlungen im NR: Amtl. Bull. NR, 1982, S. 820 ff. und 859 ff. (Die Ablehnung der Kompensationspflicht der Kantonekam auf Antrag von Barchi, fdp, TI, zustande); 24 Heures, 144, 24.6.82; BaZ, 144, 24.6.82. Verhandlungen im StR: Amtl. Bull. StR, 1982, S. 387 ff. und 491 ff.; TA, 220, 22.9.82. Verfassungsvorlage : BBl, 1982,111, S. 125 ff.; LNN, 227, 30.9.82 ; NZZ, 227, 30.9.82 ; 229, 2.10.82; 235, 9.10.82.
[17] Vgl. 24 Heures, 141, 21.6.82; Presse vom 22.9.82; NZZ, 229, 2.10.82.
[18] BBl, 1982, II, 492 ff. ; Bund, 140, 19.6.82; TA, 253, 30.10.82; 284, 6.12.82; Suisse, 339, 5.12.82. Vgl. unten, Teil I, 6b (Gesamtverkehrskonzeption).
[19] Suisse, 99, 9.4.82; 24 Heures, 83, 10.4.82; TA, 83, 10.4.82.
[20] Amtl. Bull. StR, 1982, S. 89 ff. (Der StR lehnte die Energiesteuer mit 26 zu 11 Stimmen ab); Suisse, 63, 4.3.82; SGT, 52, 4.3.82; vgl. SPJ, 1981, S. 77 und unten, Teil I, 6a (Gesamtenergiekonzeption). Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1079 (BR Schlumpf).
[21] SPJ, 1980, S. 65; 1981, S. 78.
[22] NZZ, 195, 24.8.82; Suisse, 236, 24.8.82; TW, 197, 25.8.82; 200, 28.8.82; 215, 15.9.82; vgl. Presse vom 8.1.82 und TW, 16, 21.1.82 sowie SP-Info, 110, 18.1.82.
[23] NZZ, 268, 17.11.82; TA, 268, 17.11.82; 24 Heures, 268, 17.11.82.
[24] Vgl. SPJ, 1980, S. 65 und 1981, S. 66 und 78.
[25] Eine Motion der sozialdemokratischen Fraktion, die den BR einlud, einen Bericht über die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu erstellen, wurde vom NR als Postulat überwiesen: Amtl. Bull. NR, 1982, S. 529 f. Es entspann sich in diesem Zusammenhang eine Kontroverse darüber, ob Schätzungen der Steuerhinterziehung möglich seien : siehe SGT, 42, 20.2.82 und Suisse, 55, 24.2.82. Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung nach dem heute gültigen Gesetz siehe C. Mossu, Mesures contre la fraude fiscale, Zürich 1982.
[26] Ww, 16, 21.4.82 ; 24 Heures, 273, 23.11.82 ; BaZ, 278, 27.11.82; vgl. Vat., 290, 15.12.82 (Interview mit dem Präsidenten der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz). SNB, Geschäftsbericht, 75/1982, S. 55 und 58.
[27] Amtl. Bull. StR, 1982 S. 99 ff. (Motion Affolter, fdp, SO); BaZ, 53, 4.3.82; 24 Heures, 52, 4.3.82; TW, 66, 20.3.82. Vgl. Amtl. Bull. StR, 1982, S. 194 f. (Postulat Kündig, cvp, ZG).
[28] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 919 ff. (Motionen der FDP-Fraktion, der Unabhängig-evangelischen Fraktion sowie von NR Chopard, sp, AG); Presse vom 25.6.82. Vgl. in diesem Zusammenhang Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1423 f. (Motion Carobbio, psa, TI, überwiesen als Postulat).
[29] BBl, 1982, II, S.113 ff.; SGT, 78, 3.4.82; Presse vom 7.5.82 und vom 26.5.82; NZZ, 126, 4.6.82 (Interview mit NR Lüchinger, fdp, ZH).
[30] TW, 202, 31.8.82; 265, 12.11.82; SGB-Pressedienst, 19, 10.6.82; SP-Info, 127, 8.11.82; vgl. TLM, 170; 19.6.82; vgl. auch NZZ, 199, 28.8.82; 232, 6:10.82.
[31] BBl, 1982, III, S. 1085 ff.; 24 Heures, 121, 27.5.82; Presse vom 25.11.82; NZZ, 276, 26.11.82; 302, 28.12.82; SGB-Pressedienst, 37, 2.12.82.
[32] SGT, 78, 3.4.82; AT, 116, 21.5.82; Bund, 116, 21.5.82; 24 Heures, 146, 19.6.82. Vgl. SPJ, 1980, S. 75 ff.
[33] Ein Antrag von NR Eggli (sp, ZH), die Subventionen an die Krankenkassen von den Kürzungen auszunehmen, wurde mit 80 zu 51 Stimmen abgelehnt; vgl. SPJ, 1980, S. 76. Für die Kürzungen der Bundesleistungen an die Zuckerwirtschaft war aus rechtlichen Gründen ein eigener Bundesbeschluss nötig. Botschaft: BBl, 1982, II, S. 370 ff. Verhandlungen im NR: Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1253 ff.; NZZ, 228, 1.10.82; vgl. VO, 40, 7.10.82. Verhandlungen im StR: Amtl. Bull. StR, 1982, S. 651 f. ; NZZ, 286, 8.12.82. Referendumsvorlage: BBl, 1982, III, S. 144 f.
[34] Bund, 298, 21.12.82; TA, 297, 21.12.82; SZ, 298, 21.12.82.
[35] Vgl. SPJ, 1981, S. 79.
[36] Zur Entwicklung des Anteils der Bundesbeiträge an den Gesamtausgaben des Bundes siehe Botschaft Staatsrechnung 1981, S. 27*. Zur Aufteilung der Bundessubventionen nach Verwendungszwecken siehe Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 594.
[37] Presse vom 22.1.82; Vat., 18, 23.1.82; Ww, 4, 27.1.82.
[38] Parteien und Kantone: BaZ, 181, 6.8.82; NZZ, 180, 6.8.82; 186, 13.8.82; Bund, 182, 7.8.82. Bauernverband: Vat., 178, 4.8.82. Gewerkschaftsbund: SGB-Pressedienst, 3, 28.1.82; Communiqué des SGB vom 11.5.82. Arbeitgeber: SAZ, 32, 12.8.82.
[39] Vgl. unten, Teil I, 7a (Durée du travail).
[40] Vgl. SPJ, 1981, S. 20 f. und oben, Teil I, 1c (Institutionen, Verwaltung).
[41] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1601 ff., 1687 ff. und 1709 ff.
[42] Vgl. SPJ, 1981, S. 80.
[43] 24 Heures, 156, 8.7.82; NZZ, 155, 8.7.82; Presse vom 22.10.82. Vgl. auch unten, Teil I, 7c (Assurance-maladie).
[44] BaZ, 249, 25.10.82; SP-Info, 126, 25.10.82; Ww, 43, 27.10.82; SGB-Pressedienst, 32, 28.10.82; SAZ, 43, 28.10.82; TW, 253, 29.10.82; NZZ, 262, 10.11.82.
[45] BaZ, 272, 20.11.82; NZZ, 271, 20.11.82; Vr, 227, 22.11.82; Presse vom 30.11.82. Vgl. oben, Teil I, 3 (Armeeleitbild).
[46] Siehe Botschaft Voranschlag 1983; TA, 231, 5.10.82; Presse vom 22.10.82; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1511 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 652 ff.; NZZ, 280, 1.12.82; 286, 8.12.82.
[47] Vgl. oben (Finanzpolitik).
[48] Botschaft Voranschlag 1983, S10*.
[49] Das Gesamtbudget, das auch die Vermögensänderungen berücksichtigt, weist einen deutlich höheren Fehlbetrag auf (1691 Millionen). Siehe dazu Botschaft Voranschlag 1983, S. 83 ff.
[50] AS, 1982, I, S. 137 ff. ; vgl. SPJ, 1981, S. 74.
[51] Botschaft Voranschlag 1983, S. 5* f.
[52] Botschaft Staatsrechnung 1982; NZZ, 50, 1.3.83; TW, 50, 1.3.83. Vgl. oben (Lage der Bundesfinanzen).
[53] Die Volkswirtschaft, 56/1983, S. 21 ff.
[54] Vgl. Vat., 173, 29.7.82. Zur Entwicklung der Einnahmen der Kantone aus Bundesquellen von 1950 bis 19:31 siehe Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 735 f. Vgl. auch oben (Sparmassnahmen) und Teil I, 1d (Confédération et cantons). Zu den kantonalen Steuergesetzrevisionen vgl. SPJ 1980 und 1981, sowie unten, Teil II (öffentliche Finanzen); vgl. ebenfalls unten Teil I, 6c (Construction de logements).
[55] Die Volkswirtschaft, 56/1983, S. 23.
[56] Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 670 ff.; vgl. wf, Dok., 25, 21.6.82. Die Zunahme der Rechnungsdefizite lässt sich weitgehend darauf zurückführen, dass 1981 erstmals sämtliche Erhöhungen von Dotationskapitalien der Kantonsbanken als Ausgaben erfasst wurden.
[57] Vgl. Vat., 173, 29.7.82. Vgl. auch die Motion Couchepin (fdp, VS) zu den regionalen Auswirkungen der Finanzpolitik; sie wurde als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1982, S. 528 f.). Vgl. ebenfalls die kritische Betrachtung des geltenden Systems des Finanzausgleichs in wf, Dok., 7, 15.2.82. Vgl. zudem oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons).
[58] Vgl. das Votum von StR Binder (cvp, AG): Amtl. Bull. StR, 1982, S. 586 f.
[59] Amtl. Bull. StR, 1982, S. 635 ff.; NZZ, 885, 7.12.82 ; Vat., 284, 7.12.82. Die Kantonsanteile an der Stempel- und der Alkoholsteuer sind mit dem Sparpaket von 1980 als befristete Massnahmen bereits aufgehoben worden (vgl. SPJ, 1980, S. 77).
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