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Infrastruktur und Lebensraum
Energie
Le Conseil fédéral présente son projet pour un article constitutionnel sur l'énergie — L'initiative populaire des écologistes en faveur d'une nouvelle politique énergétique a abouti — Plusieurs cantons introduisent ou élaborent des lois sur l'énergie — Les Chambres renoncent à leur projet de construire une centrale solaire avec l'aide de la Confédération — Légère baisse de la consommation énergétique en Suisse — Après de longues hésitations, le Conseil fédéral donne son accord, sous réserve d'une ratification des Chambres, à la construction de la centrale nucléaire de Kaiseraugst — L'initiative populaire contre la construction de nouvelles centrales nucléaires, et par conséquent de celle de Kaiseraugst, a abouti — Le projet pour la révision totale de la loi atomique est présenté et provoque des critiques véhémentes de la part des adeptes du nucléaire — La recherche en matière de stockage de déchets nucléaires ne progresse que lentement — Les citoyens bernois et vaudois acceptent des initiatives demandant un élargissement des droits populaires dans le domaine de l'énergie atomique — Les cantons montagnards font des démarches pour profiter davantage des centrales électriques implantées chez eux — Les prix des produits pétroliers restent relativement stables — Le gisement de gaz naturel découvert en Suisse centrale est susceptible d'être exploité.
 
In der Energiepolitik kam es 1981 zu einigen wichtigen Weichenstellungen. So beantragte der Bundesrat mit einer Botschaft die Aufnahme eines Energieartikels in die Bundesverfassung. Auf eher noch grösseres Interesse stiess in der Öffentlichkeit das schlussendlich positiv ausgefallene Verdikt der Landesregierung über die Rahmenbewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst. Definitive energiepolitische Entscheide sind damit aber nicht gefallen, muss sich doch das Parlament — und beim Energieartikel auch das Volk — noch dazu aussprechen. Zudem haben Gegner der Kernenergienutzung zwei Volksinitiativen eingereicht, welche sich ebenfalls mit den beiden hier erwähnten Themen befassen.
Energiepolitik
Die Veröffentlichung des Entwurfs für einen Energieartikel stellt einen wesentlichen Schritt zur Verwirklichung der Gesamtenergiekonzeption dar. Überraschungen beinhaltet der bundesrätliche Vorschlag kaum, war doch der Grundsatzentscheid zugunsten eines Verfassungsartikels, aber gegen eine Energiesteuer, bereits im Vorjahr angekündigt worden. Die Landesregierung begründet ihr Eintreten für ein grösseres Engagement in der Energiepolitik mit der in den letzten Jahren deutlich gewordenen Labilität des internationalen Energiemarktes, von welchem die Energieversorgung der Schweiz zu rund vier Fünfteln abhängt. Nach ihrer Ansicht kann sich der Bund nicht mehr auf die Regelung einzelner Sektoren der Energieerzeugung beschränken, sondern muss durch geeignete Massnahmen und Vorschriften eine sparsame und rationelle Energienutzung fördern. Ein Abrücken von der bestehenden marktwirtschaftlichen Ordnung — etwa durch Einschränkung der freien Wahl der Energieträger — ist aber nicht vorgesehen; ebensowenig die grundlegende Veränderung der bisherigen föderalistischen Struktur der schweizerischen Energiepolitik. Die mit der Schaffung eines Artikels 24octies BV angestrebten neuen Bundeskompetenzen sind deshalb nicht als Generalvollmacht, sondern als abschliessende Aufzählung formuliert. Überdies verpflichten sie den Bund nicht zu bestimmten Massnahmen; sie räumen ihm nur das Recht ein, diese zu ergreifen. Die dem Bund durch den Energieartikel zugewiesenen Kompetenzen lassen sich in drei Gruppen gliedern: 1. Die Vollmacht zur Aufstellung von Grundsätzen für die sparsame und rationelle Energieverwendung. Dabei ist in erster Linie an Rechtssetzungsaufträge an die Kantone und an den Erlass gewisser Minimalnormen (z.B. bezüglich der Wärmeisolation von Gebäuden) gedacht. Die substantielle Rechtssetzungskompetenz wie auch der Vollzug soll aber bei den Kantonen verbleiben. — 2. Das Recht zum Erlass von Vorschriften über den maximal zulässigen Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Dieses Gebiet eignet sich schlecht für eine föderalistische Gesetzgebung, unter anderem deshalb, weil dabei auch aussenhandelspolitische Interessen zu berücksichtigen sind. — 3. Die Ermächtigung, die Entwicklung von sparsamen Energieverwendungsmethoden und von neuen Energieerzeugungstechniken zu fördern. Die praktische Anwendung dieser Technologien soll aber nicht von Bundesseite subventioniert werden. Auf die Erwähnung der Energieforschung konnte verzichtet werden, da deren Förderung durch den Bund bereits mit dem Forschungsartikel (27sexies BV) verfassungsmässig begründet ist.
Die im vorgeschlagenen Artikel weiter enthaltene Verpflichtung, dass der Bund «bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Erfordernisse der sparsamen und rationellen Energieverwendung sowie einer breitgefächerten Energieversorgung» zu berücksichtigen hat, begründet zwar keine neuen Kompetenzen; sie wird aber die Beachtung von energiepolitisch relevanten Gesichtspunkten bei politischen Entscheiden auf Bundesebene (also z.B. in der Verkehrspolitik) erlauben.
Neben dem eigentlichen Energieartikel postuliert die Landesregierung die Änderung von zwei bereits bestehenden Verfassungsartikeln. Von einiger Bedeutung ist dabei der Antrag, die bisherige umfassende Bundeskompetenz im Bereich der Erdöl- und Gaspipelines auch auf Rohrleitungen zur Fernwärmeversorgung auszudehnen [1].
Der Vergleich des bundesrätlichen Entwurfs mit dem von der Mehrheit der Kommission für die Gesamtenergiekonzeption (GEK) vorgeschlagenen Verfassungsartikel ergibt einige Differenzen. Die wichtigsten bestehen im Verzicht einerseits auf die Erhebung einer zweckgebundenen Steuer auf Energieträgern und andererseits auf die finanzielle Förderung von Sparmassnahmen und Technologieanwendungen. Bei der Energiesteuer trug der Bundesrat also den Einwänden der Wirtschaft Rechnung; er glaubte dies umsomehr tun zu können, als er dem Parlament zuvor vorgeschlagen hatte, im Rahmen der Sanierung des allgemeinen Bundeshaushaltes die bisher für die Mehrzahl der Energieträger geltende Befreiung von der Warenumsatzsteuer (Wust) aufzuheben. Die daraus resultierenden jährlichen Mehreinnahmen von rund 300 Mio Fr. sollen zwar der allgemeinen Bundeskasse zugute kommen ; aber auch die aus dem Energieartikel entstehenden neuen Verpflichtungen von 40—150 Mio Fr. pro Jahr sollen aus allgemeinen Mitteln gedeckt werden [2].
Der Entwurf der Landesregierung fand keine ungeteilte Zustimmung [3]. Für massgebliche Wirtschaftsverbände geht der Artikel zu weit und beinhaltet die Gefahr von Markteingriffen. Nach ihrer Ansicht kann auf zusätzliche Bundeskompetenzen verzichtet werden, da die energiepolitisch notwendigen Umstrukturierungen durch den Druck der Marktkräfte (d.h. vor allem über Preisveränderungen) ausreichend induziert werden [4]. Auf der andern Seite zeigten sich Umweltschutzorganisationen, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Linksparteien und der Landesring, die den Mehrheitsvorschlag der GEK-Kommission bereits als Kompromiss gewertet hatten, von der Abschwächung dieses Entwurfs durch den Bundesrat enttäuscht. Die SPS und die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz (SGU) beschlossen als Konsequenz die Unterstützung der wesentlich schärferen Volksinitiative für einen Energieartikel [5]. Dieses Volksbegehren, dessen Inhalt wir anlässlich seiner Lancierung im Vorjahr dargestellt haben, konnte im Dezember eingereicht werden [6].
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Grosse Bedeutung kommt schon heute — und im Fall der Realisierung des vom Bundesrat vorgezeichneten Weges erst recht in der Zukunft — den energiepolitischen Aktivitäten der Kantone zu. Neu haben sich im Berichtsjahr Graubünden und Bern Energiegesetze gegeben. Bedeutende Energieeinsparungen werden allerdings die neuen Bestimmungen kaum auslösen können. In Graubünden soll der Kanton sich zur Hauptsache auf die Herausgabe von Empfehlungen und Informationen beschränken, der Erlass von zwingenden Vorschriften aber eine Domäne der Gemeinden bleiben. Im Kanton Bern wurden diverse Verschärfungsanträge — u.a. das Obligatorium für die individuelle Heizkostenabrechnung bei Mehrfamilienhäusern — von der bürgerlichen Ratsmehrheit abgelehnt. Die Sozialdemokraten beschlossen deshalb die Ausarbeitung einer Volksinitiative für ein neues Energiegesetz, über deren Lancierung allerdings erst 1982 entschieden werden soll [7].
Dass den Kantonen bei der Gestaltung ihrer Energiepolitik ohnehin gewisse Grenzen gesetzt sind, zeigte sich in der Waadt, wo auf Anordnung des Bundesgerichts der 1981 mit dem Energiegesetz eingeführte Bedarfsnachweis für Elektroheizungen wieder gestrichen werden musste. Nach Ansicht des Gerichts kann kein übergeordnetes Interesse geltend gemacht werden, welches ein Abweichen von der Handels- und Gewerbefreiheit bei der Wahl des Heizungssystems rechtfertigen würde [8]. Im Kanton Solothurn hatte die Regierung ein dem bernischen ähnliches Gesetz vorgelegt. Trotz heftiger Opposition der CVP, die das Gesetz als überflüssig betrachtet, beschloss das Parlament Eintreten, wies den Entwurf jedoch einer Kommission zur weiteren Bearbeitung zu. Auch in den Kantonen Aargau und Zürich präsentierten die Regierungen Gesetzesprojekte; deren parlamentarische Behandlung ist aber noch nicht aufgenommen worden. Im Wallis versprachen die Behörden die Vorlage eines Gesetzestextes in spätestens zwei Jahren; als Übergangslösung hiess der Grosse Rat ein Energiedekret gut, welches die sofortige Durchführung bestimmter Massnahmen erlaubt [9]. In den Kantonen Luzern und Uri reichten Atomkraftwerkgegner Volksinitiativen für Energiegesetze ein. In Basel-Stadt wurden von gleicher Seite gleich zwei entsprechende Volksbegehren lanciert, wobei hier die Hauptabsicht darin bestehen dürfte, die in naher Zukunft zu erwartenden Beratungen über den von der Regierung ausgearbeiteten Entwurf im Sinne einer Verschärfung zu beeinflussen [10].
Die Idee, wonach die Kantone energiepolitisch aktiver werden müssen, vermag aber nicht überall durchzudringen. So lehnte die Schaffhauser Legislative eine von der Regierung nicht bestrittene Motion der SP für die Schaffung eines Energiegesetzes ab. Die Regierung Obwaldens legte den Gesetzesentwurf, den sie als Gegenvorschlag zu einer Einzelinitiative ausgearbeitet hatte, dem Kantonsrat gar nicht erst vor, da in der Vernehmlassung von massgebenden Kreisen namentlich die vorgesehenen Isolationsvorschriften als unerwünscht bezeichnet worden waren [11].
Sollte es in Zukunft zu ernsthaften Mangellagen auf dem Elektrizitätsmarkt kommen, möchte der Bundesrat eine Kontingentierung der Zuteilung an die Verbraucher verfügen können. Durch Zustimmung zu einem entsprechenden Bundesbeschluss sprach ihm das Parlament diese Kompetenz, welche er bereits seit 1974 besessen hatte, für weitere vier Jahre zu. Dieser Beschluss würde allerdings beim Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Landesversorgung — der Entwurf wurde im Berichtsjahr veröffentlicht — überflüssig und könnte deshalb aufgehoben werden [12]. Der Kanton Aargau möchte sich bei allfälligen Stromversorgungsengpässen eine Vorzugsstellung einräumen lassen. Das Parlament des für seine kernenergiefreundliche Haltung bekannten Standes forderte seine Regierung mit einem Postulat auf, ihren Einfluss bei den Nordostschweizerischen Kraftwerken in diesem Sinne geltend zu machen [13].
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Die politische Diskussion über die finanzielle Förderung der Anwendung sogenannt alternativer Energien findet zu einem grossen Teil auf kantonaler und kommunaler Ebene statt. So bewilligte der Waadtländer Grosse Rat einen Kredit für die Erstellung von drei Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas in kantonalen landwirtschaftlichen Gebäuden. Die bernische Regierung erliess ein auf das neue Energiegesetz abgestütztes Dekret, das die Subventionierung von Pilotanlagen im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energiequellen ermöglicht [14]. Seit drei Jahren beschäftigen sich die eidgenössischen Räte mit dem auf eine Motion von Nationalrat Pedrazzini (cvp, TI) zurückgehenden Plan zur Errichtung eines Versuchssonnenkraftwerks durch den Bund. Der Nationalrat kam nun zum Schluss, das Projekt nicht weiter zu verfolgen, da einerseits die Erforschung der Sonnenenergie bereits vom Bund unterstützt werde und anderseits deren Nutzung in der Schweiz aus klimatologischen und landschaftsschützerischen Gründen eher zur Warmwassergewinnung als zur Stromgewinnung lohnend erscheine [15].
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Der schweizerische Gesamtenergieverbrauch nahm 1981 um 1,0% (1980: +3,5%) ab. Der Erdölkonsum war mit einer Veränderungsrate von — 4,5% (1980: +1,2%) stark rückläufig. Auffallend ist der Mehrverbrauch beim Superbenzin (+ 5,6 %), der allerdings zum Teil mit den infolge der Preisdifferenzen angestiegenen Benzinverkäufen an Ausländer erklärt werden kann. Die Kohle konnte mit einem Zuwachs von 47,5% ihre Rekordmarke aus dem Vorjahr (+44,4%) übertreffen; ihr Anteil am Energiekonsum erhöhte sich auf 3%. Von Substitutionsmassnahmen — v.a. im Bereich der Heizung — profitierten weiterhin die Energieträger Elektrizität und Gas mit Steigerungsraten von 2,7%, resp. 9,9% (1980: 3,4%, resp. 13,3%). Der Anteil der Erdölprodukte am Gesamtenergieverbrauch belief sich im Berichtsjahr auf 68,8% (1980: 71,4%) ; 1973 hatte er noch 80,3% betragen [16].
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Kernenergie
Im Bereich der Nutzung der Kernenergie, ja sogar in der Energiepolitik überhaupt, lag das Hauptinteresse der Offentlichkeit beim Tauziehen um das geplante Atomkraftwerk (AKW) Kaiseraugst (AG). Die zum Teil diametral auseinandergehenden Schätzungen bezüglich Existenz und Grösse eines allfälligen Energiemankos zu Beginn der neunziger Jahre durch die Eidgenössische Energiekommission haben wir in unserer letzten Chronik dargestellt. Ob ein Manko auftreten wird, das den Bau eines zusätzlichen Atomkraftwerks rechtfertigt, hängt im wesentlichen vom Wirtschaftswachstum, von der Energiepreisentwicklung und von den zukünftigen energiepolitischen Entscheiden ab. Insbesondere geht es um die Frage, ob bei der Reduktion der Erdölabhängigkeit der Hauptakzent auf Spar- oder auf Substitutionsmassnahmen gelegt werden soll. Zur Diskussion gestellt ist aber auch die Geschäftsphilosophie der sich mehrheitlich im Besitz der Offentlichkeit befindlichen Elektrizitätsgesellschaften, sind doch diese heute noch verpflichtet, jede auftretende Nachfrage nach elektrischer Energie zu möglichst günstigen Preisen zu decken [17]. Neben in die Bedarfsanalyse eingeflossenen energiepolitischen Optionen wurden auch die zugrunde gelegten Annahmen über die Wirtschaftsentwicklung in Zweifel gezogen. Die von der Elektrizitätswirtschaft und einem Teil der Energiekommission vertretene Prognose eines realen wirtschaftlichen Wachstums von jährlich 2,8% (in den letzten zehn Jahren hat es im Durchschnitt knapp die Hälfte davon betragen) bei einer gleichzeitigen Verteuerung des Erdöls um jährlich 5% gegenüber den andern Energieträgern, erschien den Kritikern reichlich optimistisch [18].
Der Bundesrat hatte an den Verhandlungen nach der Geländebesetzung in Kaiseraugst den Opponenten versprochen, mit seinem Entscheid über die Bewilligung bis zum Abschluss einer gross angelegten Untersuchung über mögliche Klimaveränderungen durch die Kühltürme des Kraftwerks abzuwarten. Gemäss dieser unter dem Namen «Climod» bekannt gewordenen Studie, welche im Sommer veröffentlicht werden konnte, sind weder von der Abwärme des Werks Kaiseraugst noch von andern in der Gegend geplanten Anlagen besonders negative Auswirkungen auf das Klima der Region Basel zu befürchten [19].
Mit den beiden Analysen über die erwartete Stromnachfrage und über allfällige Klimaveränderungen waren die Voraussetzungen für die Beurteilung des im Sommer 1979 eingereichten Gesuchs um die Rahmenbewilligung für das AKW Kaiseraugst durch den Bundesrat gegeben. Den Entscheid in dieser nicht nur energiepolitisch, sondern — in Anbetracht des geschlossenen Widerstandes in der betroffenen Region — auch staatspolitisch äusserst heiklen Angelegenheit machte sich die Landesregierung nicht einfach. Parallel zu den sich über mehrere Wochen hinziehenden Beratungen fanden Gespräche mit Vertretern der Kaiseraugst AG über einen allfälligen Bauverzicht und die damit verbundenen Entschädigungsforderungen statt. Die Bauherrin schloss zwar einen Verzicht nicht grundsätzlich aus; da ihr aber der Bundesrat schon aus Kompetenzgründen keine bindenden Zusagen über die Höhe der Entschädigungszahlungen machen konnte, hielt sie an ihrem Bewilligungsgesuch fest. Am 21. September erklärte die Landesregierung, dass sie den Bedarf für ein weiteres Kernkraftwerk für erwiesen erachte, und rund fünf Wochen später erteilte sie die Rahmenbewilligung für Kaiseraugst. Sie verband diese Bewilligung allerdings mit verschärften Auflagen im Bereich des Erdbebenschutzes und der Notfallplanung [20]. Während sich die Befürworter der Kernenergienutzung von diesem noch durch das Parlament zu sanktionierenden Entscheid befriedigt zeigten, fielen die Reaktionen der Gegner des geplanten Werkes massiv aus. Die Parlamente beider Basel verabschiedeten ohne Gegenstimmen Protestresolutionen; ihre Regierungen versicherten, dass auf keinen Fall Polizeikräfte zum Schutz des Baugeländes bereitgestellt würden. Nur drei Tage nach dem Entscheid des Bundesrates versammelten sich in Kaiseraugst rund 20 000 Atomkraftwerkgegner zu einer Protestkundgebung. Die Opposition gegen das AKW Kaiseraugst beschränkt sich allerdings nicht auf die Region Basel : bei einer gesamtschweizerischen Meinungsumfrage sprachen sich 51% gegen und nur 33% für dessen Realisierung aus. Wie bereits früher kam es wieder zu einer Reihe von Anschlägen gegen das Eigentum von Elektrizitätsgesellschaften und deren Repräsentanten [21].
Da sich noch National- und Ständerat mit der Rahmenbewilligung auseinandersetzen müssen, ist ein rascher Baubeginn nicht zu erwarten. Neue Verzögerungen könnten sich auch aus der erst zu Jahresende publik gewordenen Tatsache ergeben, dass sich Teile des Baugeländes immer noch im Besitz der Gemeinden Kaiseraugst und Basel befinden und von diesen wohl kaum freiwillig abgetreten werden [22].
Angesichts der grossen Widerstände gegen das geplante AKW Kaiseraugst war es nicht erstaunlich, dass der Vorschlag gemacht wurde, anstelle dieses Werks dasjenige in Graben (BE), für welches ebenfalls ein Bewilligungsgesuch vorliegt, zu genehmigen. Zwar wird auch dieses Kernkraftwerk von der Mehrheit der in der Region wohnhaften Bevölkerung abgelehnt, die Opposition ist aber im Oberaargau rein zahlenmässig geringer als in der Grossstadtagglomeration Basel. Die Regierungen der Kantone Bern und Solothurn erklärten übereinstimmend, das Projekt Graben nach wie vor zu befürworten, wandten sich jedoch aus Rücksicht auf die betroffene Bevölkerung gegen ein zeitliches Vorziehen [23].
Eine ernsthafte Gefahr für den Ausbau der Kernenergienutzung bedeutet die eidgenössische «Volksinitiative für eine Zukunft ohne Atomkraftwerke», verlangt diese doch unter anderem ein Verbot für die weitere Errichtung von Kernkraftwerken nach Leibstadt. Das Volksbegehren wurde zusammen mit der oben erwähnten Energieinitiative eingereicht; demgegenüber gelang es rivalisierenden Kernkraftgegnern nicht, für ihre Initiative «Stopp dem Atomenergieprogramm» die erforderliche Unterschriftenzahl zu sammeln. Nach Ansicht der Urheber der erfolgreichen Initiative kommt deren Einreichung praktisch einem Moratorium für den Entscheid über Kaiseraugst (und auch Graben) bis zum Verdikt über das Volksbegehren gleich, würde doch eine vorher erteilte Rahmenbewilligung durch dessen Annahme hinfällig [24].
Im Kernkraftwerk Gösgen fand nach achtzehn Monaten Normalbetrieb am 15. Mai die offizielle Einweihung statt. Aus den vier im Betrieb stehenden Atomkraftwerken stammte im Berichtsjahr etwa ein Drittel der schweizerischen Stromerzeugung, rund die Hälfte davon aus Gösgen [25].
Die starke Bewegung um die Rahmenbewilligungen für Kaiseraugst und Graben liess die Bestrebungen zur Totalrevision des Atomgesetzes und zur Neuordnung der Haftpflicht für die Betreiber von Atomanlagen etwas zurücktreten. Die Volkskammer hat als Zweitrat die Beratung des Haftpflichtgesetzes noch nicht aufgenommen. Auf der Basis der alten Regelung dekretierte der Bundesrat die Erhöhung der Deckungssumme von 200 auf 300 Mio Fr.; er löste damit ein Versprechen ein, das er vor Jahresfrist anlässlich der Behandlung des neuen Gesetzes im Ständerat abgegeben hatte [26].
Die mit der Totalrevision des aus dem Jahre 1959 stammenden Atomgesetzes befasste Expertenkommission legte ihren Vorentwurf für ein «Strahlenschutz- und Kernenergienutzungsgesetz» vor. Die Gesetzesrevision drängt sich nicht zuletzt deshalb auf, weil die Gültigkeitsdauer des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz von 1978, welcher die Institution der Rahmenbewilligung einführte, Ende 1983 ablaufen wird. Der Expertenentwurf sieht vor, dass der Bund die Nutzung der Kernenergie zwar nicht verhindern, aber auch — abgesehen von Forschung und Entwicklung — nicht fördern soll. Bewilligungsbefugt bleibt gemäss dem Vorschlag der Bund; das Genehmigungsverfahren soll im Vergleich zum heute geltenden Bundesbeschluss etwas gestrafft werden. Der Bedarfsnachweis — von den Experten als Nachweis einer «hinreichend verantwortbaren Nachfrage» formuliert — bleibt erhalten. Zur Erwägung gestellt wird die Idee, den Entscheid der Regierung über die Rahmenbewilligung nicht nur vom Parlament sanktionieren zu lassen, sondern auch dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Allfällige Rechte auf Entschädigungsansprüche bei Nichterteilung der Rahmenbewilligung sollen präziser definiert werden. Der Entwurf sieht ausserdem ausführlichere Bestimmungen über den Strahlenschutz vor, als dies beim heutigen Gesetz der Fall ist. Zu diesem Zweck wird ein Teil der gegenwärtig in Verordnungen festgelegten Vorschriften in das Gesetz integriert.
Die Reaktionen der Befürworter der Kernenergienutzung zum Vorentwurf fielen vernichtend aus. Durch das Gesetz — vor allem mit der Variante des fakultativen Referendums — würde der Bau neuer Atomkraftwerke nahezu verhindert. Überdies würde in der gegenwärtigen Phase, wo der Entscheid über die Rahmenbewilligungen für die zwei Werke Kaiseraugst und Graben bevorsteht, durch die Revisionsdiskussion ein Zustand der Rechtsunsicherheit geschaffen. Die Elektrowirtschaft, der Vorort, die FDP und die CVP schlagen deshalb vor, die Totalrevision einstweilen nicht weiter zu verfolgen und eine Verlängerung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz über das Jahr 1983 hinaus vorzubereiten [27].
Der Bundesrat bestätigte seine Absicht, sämtlichen Kernkraftwerken Ende 1985 die Betriebsbewilligung zu suspendieren, wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein Projekt vorliegt, das Gewähr für die dauerhafte und sichere Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Inland bietet. Betriebsbereit braucht das Endlager nach einer Erklärung Bundesrat Schlumpfs allerdings erst im Jahre 2020 zu sein [28]. Die Nationale Genossenschaft zur Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) reichte zwar zu Jahresbeginn die für die projektierten Sondierbohrungen erforderlichen Baugesuche in zwölf Gemeinden des nördlichen Mittellandes ein; die Explorationen konnte sie aber noch nirgends aufnehmen. Angesichts der unter anderem durch die vielen Einsprachen verursachten Verzögerungen will sie sich bis Ende 1985 auf vier bis sechs Bohrungen beschränken und die restlichen später durchführen. Sie glaubt aber, dass diese reduzierte Anzahl von Sondierungen ausreiche, um den Zustand des Granitsockels, der für die Einrichtung eines Endlagers in Frage kommt, zu beurteilen. Weitere Aufschlüsse über die Beschaffung des Granitgesteins sollen in einem Felslabor im Grimselgebiet (BE) gewonnen werden, für welches das Baugesuch eingereicht wurde. Da die geologischen Untersuchungen langsamer als geplant vorankommen, empfiehlt eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission (AGNEB), das Schwergewicht bei der Beweisführung für die Gewährleistung der sicheren Endlagerung vermehrt auf die künstlichen Barrieren, d.h. auf die Verpackung des Atommülls zu legen [29].
Obwohl der Konsultation der Kantone im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für Atomanlagen keine entscheidende Bedeutung zukommt, ist die Frage hart umstritten, ob diese Meinungsäusserung von der Regierung oder von den Stimmbürgern abgegeben werden soll. Die Kontrahenten interpretieren die Abstimmungen über Initiativen, welche die Einführung des Referendums fordern, stets auch als Gradmesser für die Volksstimmung in Sachen Atomenergie. Im Berichtsjahr fanden derartige Befragungen in den Kantonen Bern, Waadt und St. Gallen statt. In den beiden erstgenannten hiessen die Stimmbürger gegen den Antrag von Regierung und Parlament die Ausweitung der Volksrechte gut. Das für den Kanton Bern, auf dessen Territorium ein Kernkraftwerk seit einigen Jahren in Betrieb ist, überraschende Abstimmungsergebnis fiel allerdings hauchdünn aus. Die St. Galler Initiative, die neben der Einführung des Referendums auch ein Verbot der Erteilung kantonaler Kühlwasserkonzessionen für Atomkraftwerke gebracht hätte, drang in der Volksabstimmung nicht durch [30].
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Wasserkraftwerke
Ein Konflikt hat sich um die steuerliche Erfassung der von den grossen Elektrizitätsgesellschaften gemeinsam betriebenen Wasserkraftwerke (sogenannte Partnerwerke) entwickelt. Nach bisheriger Praxis erhalten die Partnerwerke von den Elektrizitätsgesellschaften für die Stromlieferung einen Verrechnungspreis, der ihnen eine fixe Verzinsung des eingebrachten Kapitals erlaubt. Der Kanton Graubünden verlangt nun mit einer Standesinitiative die Überprüfung der Frage, ob zur Ermittlung des steuerbaren Gewinns der juristisch selbständigen Partnerwerke nicht anstelle dieses Verrechnungspreises die auf dem Elektrizitätsmarkt erzielbaren — und in der Regel höheren — Verkaufspreise zugrunde gelegt werden sollen. Konsequenz dieser Mehrbesteuerung wären Gewinneinbussen der Elektrizitätsgesellschaften, bei welchen die Mittellandkantone Hauptaktionäre sind. Unterstützt wird der bündnerische Vorschlag durch die Regierungen von Uri und Tessin, während sich die Walliser Regierung abseits hält [31]. Obwohl sie nicht als «OPEC-ähnliches» Interessenkartell apostrophiert werden möchten, kündigten die Vertreter der Bergkantone an, in Zukunft mehr von ihrer starken Position auf dem Gebiet der Energieerzeugung profitieren zu wollen [32].
Das Projekt für die Erstellung einer Serie von Laufkraftwerken am Rhein zwischen dem Kanton St. Gallen und Liechtenstein konkretisierte sich weiter. Ähnliche Pläne bestehen neuerdings auch für die Nutzung des Gefälles der Rhone zwischen Chippis und der Mündung in den Genfersee. Da beide Flüsse an diesen Stellen bereits weitgehend kanalisiert sind, ist nicht auszuschliessen, dass sich die Einwände aus Umweltschutzkreisen in Grenzen halten werden [33]. Anders verhält es sich mit dem geplanten Ausbau des Laufkraftwerks Wynau (BE), wo noch relativ unberührte Flusslandschaft tangiert würde. Heftige Proteste aus Umweltschutz- und Fischereikreisen erheben sich auch gegen die projektierten Kraftwerke bei Ilanz (GR) und die damit verbundene Wasserentnahme aus dem Vorderrhein. Auf diverse Einsprachen hin hat das Bundesgericht entschieden, dass zwar — wie von den Opponenten verlangt — die Bündner Regierung bei der Konzessionserteilung die Restwassermenge genau beziffern muss, dass aber bei dieser Festlegung den wohlerworbenen Rechten der Kraftwerkgesellschaft Rechnung zu tragen ist [34].
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Erdöl und Gas
Die Marktlage und der variierende Kurs des Schweizer Frankens gegenüber dem Dollar führten zu einer gewissen Unstabilität der Preise für Erdölprodukte. Da im Gegensatz zu früheren Jahren auf dem Weltmarkt ein Angebotsüberhang für Erdöl bestand, blieben die Ausschläge relativ gering. Der Tankstellenpreis für Superbenzin stieg zwar bis zum August um knapp 15%, im Dezember lag der Jahreszuwachs von 4,8% aber deutlich unter der allgemeinen Inflationsrate. Die Steigerung beim Verkaufspreis für Heizöl fiel etwas grösser aus (7,6%), lag jedoch nicht wesentlich über derjenigen für die Konkurrenzenergien Elektrizität und Erdgas [35].
Die Chancen für die Modernisierung der technologisch veralteten Erdölraffinerie in Collombey (VS) sind angesichts der weltweiten Überkapazität der Raffinerieanlagen wieder geschwunden. Hingegen konkretisierten sich die Modernisierungs- und Ausbaupläne für die zweite schweizerische Raffinerie, diejenige in Cressier (NE). Hauptziel dieser Bestrebungen wird die Reduktion des Ausstosses des auf dem Markt immer weniger gefragten Schweröls sein [36].
Das bei Finsterwald (LU) im Vorjahr gefundene Vorkommen an Erdgas erwies sich zwar als bescheiden, aber mit grosser Wahrscheinlichkeit doch als kommerziell abbauwürdig. Der Erfolg dürfte sich ermunternd auf die weitere Exploration auswirken. Damit die Bohrprogramme, in welche bisher mehr als 200 Mio Fr. investiert wurden, fortgesetzt werden können, ersuchte die Gesellschaft Swisspetrol den Bund um ein Darlehen von 10 Mio Fr. [37].
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[1] BBl, 1981, II, S. 318 ff.; siehe auch SPJ, 1980, S. 90 f. Allgemein zu den Problemen der Energiepolitik vgl. ebenfalls Bundesamt für Energiewirtschaft, «Die Kernenergie in der Energiepolitik», in Die Volkswirtschaft, 54/1981, S. 418 ff. Speziell zum Thema der staatlichen Unterstützung der Energieforschung siehe Schweiz. Energieforum (Hrsg.), Energieforschung ein Politikum?, Bern 1981.
[2] Die heute bereits mit der Wust belasteten flüssigen Treibstoffe würden von dieser Verteuerung nicht betroffen, was einen energiepolitisch unerwünschten Nebeneffekt darstellt. Die vorberatende NR-Kommission beschloss Eintreten auf die Wust-Vorlage, nachdem sie die Beratungen bis zur Veröffentlichung der Botschaft zum Energieartikel suspendiert hatte (24 Heures, 209, 9.9.81; vgl. auch oben Teil I, 5 (Nouvelles ressources) und SPJ, 1980, S. 90 f.).
[3] Vgl. dazu die Presse vom 26.3.81, sowie das Interview mit dem Präsidenten der Kommission für die GEK, M. Kohn, in BaZ, 83, 8.4.81.
[4] Vorort: NZZ, 72, 27.3.81. Erdölvereinigung: BaZ, 117, 21.5.81. Vgl. auch wf, Dok., 13, 30.3.81; 46, 16.11.81.
[5] Vr, 61, 27.3.81 (LdU); SGB, 13, 2.4.81; NZZ, 160, 13.7.81 (Schweiz. Bund für Naturschutz); SGU-Bulletin, Nr. 4, 1981, S. 3; Rote Revue, 60/1981, Nr. 3, S. 23.
[6] BBl, 1982, I, S. 213 ff.; 24 Heures, 289, 12.12.81; SPJ, 1980, S. 91. NR Jaeger (Idu, SG) hatte 1979 mit einer Motion einen ähnlich wie die Initiative formulierten dringlichen Bundesbeschluss verlangt. Infolge von Terminschwierigkeiten nahm der NR erst 1981 — praktisch gleichzeitig mit der Publikation des bundesrätlichen Vorschlags — dazu Stellung; er lehnte das Begehren gegen den Widerstand der SP ab (Amtl. Bull. NR, 1981, S. 526 ff.).
[7] Graubünden: NZZ, 163, 17.7.81; SGT, 180, 15.8.81; 228, 2.10.81. Bern: Bund, 39-42, 17.-20.2.81; 111, 14.5.81; 112, 15.5.81; TW, 142, 22.6.81. Zur bisher nicht überaus aktiven Rolle der Gemeinden in der Energiepolitik siehe Bund, 159, 11.7.81.
[8] 24 Heures, 29, 5.2.81; 247, 24.10.81; NZZ, 247, 24.10.81; vgl. auch SPJ, 1980, S. 92.
[9] Solothurn : SZ, 143, 23.6.81; 145, 26.6.81; 150, 1.7.81; 151, 2.7.81; vgl. auch SPJ, 1980, S. 92. Aargau : AT, 147, 27.6.81. Zürich: NZZ, 185, 13.8.81; TA, 202, 2.9.81. Wallis: NZZ, 24, 30.1.81.
[10] Uri : LNN, 66, 20.3.81; SPJ, 1980, S. 93. Luzern : Vat., 13, 17.1.81. Basel-Stadt: Zusätzlich zur Initiative für ein Energiegesetz verlangt eine zweite Initiative die Verankerung des Prinzips der sparsamen Energieverwendung in der Kantonsverfassung (BaZ, 276, 25.11.81).
[11] Schaffhausen: TA, 207, 8.9.81. Obwalden: LNN, 35, 12.2.81; 104, 6.5.81; Vat., 39, 17.2.81; 294, 19.12.81.
[12] BBl, 1981, I, S. 223 ff.; II, S. 606 f. ; Amtl. BuII. NR, 1981, S. 361 ff.; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 269 ff. ; AS, 1981, S. 1801 ff.; vgl. auch SPJ, 1974, S. 87. Zum Gesetz über die Landesversorgung siehe oben, Teil I, 3 (Approvisionnement économique) und BBl, 1981, III, S. 405 ff.
[13] Die Parlamentsdebatte zeigte, dass der Vorstoss recht unverhohlen gegen BS und BL, die dem in Kaiseraugst geplanten Kernkraftwerk opponieren, gerichtet war (BaZ, 220, 21.9.81; 264, 11.11.81).
[14] Waadt: TLM, 139, 19.5.81. Bern: BaZ, 247, 22.10.81.
[15] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 738 ff. Vgl. auch SPJ, 1980, S. 92 und 1978, S. 92. Auch ohne Mitwirkung des Bundes beabsichtigt die Privatindustrie die Errichtung eines Sonnenkraftwerkes in der Schweiz (NZZ, 125, 2.6.81). Zum Stand der Nutzung der Sonnenenergie siehe Bund, 27, 3.2.81.
[16] NZZ, 78, 3.4.82; SPJ, 1980, S. 93 und 1974, S. 88. Die angestiegene Bedeutung der Kohle veranlasste den BR, die Wiedereinführung der Pflichtlagerhaltung zu verordnen (AS, 1981, S. 1942 ff.). Zur Rolle der Kohle siehe auch Energieforum Schweiz (Hrsg.), Kohle für die Welt! Kohle für die Schweiz? Bem 1981.
[17] SPJ, 1980, S. 94; Eidg. Energiekommission, Bericht über den Bedarfsnachweis für Kernkraftwerke, Bern 1981. Reaktionen in den Medien: Presse vom 24.2.81; Gewerkschaftliche Rundschau, 73/1981, S. 89 ff. und wf, Dok., 26—29, 29.6.—13.7.81. Das Bundesamt für Energiewirtschaft gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass Prognosen über zukünftige Mangellagen jeweils sehr hypothetisch sind, da die Energieproduzenten mit ihrer Absatzpolitik die Nachfrage entsprechend steuern können und dies im Fall von Knappheit wohl auch tun müssten (BA für Energiewirtschaft, «Die Kernenergie in der Energiepolitik», in Die Volkswirtschaft, 54/1981, S. 418 ff.).
[18] E. Ledergerber / R. Schleicher, Ist Kaiseraugst wirklich nötig? Zürich 1981. Vgl. auch die Replik darauf aus Kreisen der Elektrizitätsproduzenten in NZZ, 83, 9.4.81 und TA, 185, 13.8.81.
[19] BaZ, 155, 7.7.81; 188, 14.8.81; 207, 5.9.81; vgl. auch SPJ, 1975, S. 100. Eine Reduktion des Dampfausstosses der Kühltürme könnte sich dann ergeben, wenn der BR einer Kommissionsempfehlung folgt und das Verbot der direkten Flusswasserkühlung von 1971 teilweise aufhebt (BaZ, 155, 7.7.81; siehe auch SPJ, 1971, S. 98 und Amt. Bull. NR, 1981, S. 915 f.).
[20] TA, 186, 14.8.81; 187, 15.8.81; 188, 17.8.81; BaZ, 187, 13.8.81; 201, 29.8.81; NZZ, 222, 25.9.81; Presse vom 22.9. und 29.10.81. Die Höhe der Entschädigungsforderung wurde auf rund 500 Mio Fr. geschätzt. Die Durchführung von Verhandlungen wurde vom StR 1979 mit einem überwiesenen Postulat Egli (cvp, LU) angeregt (vgl. SPJ, 1979, S. 106).
[21] Basel-Land: BaZ, 254, 30.10.81. Basel-Stadt: BaZ, 260, 7.11.81. Für ein als Alternative zum AKW dienendes Kohlekraftwerk in Pratteln (BL) sprachen beide Parlamente Projektkredite aus (BaZ, 27, 27.1.81; 145, 25.6.81; 146, 26.6.81). Demonstration: Presse vom 2.11.81. Meinungsumfrage; Ww, 39, 23.9.81; Woche, 9, 6.11.81. Anschläge: LNN, 255, 3.11.81; vgl. auch SPJ, 1979, S. 103.
[22] BaZ, 300, 23.12.81; 301, 24.12.81.
[23] TA, 192, 21.8.81 (Bern) ; SZ, 150, 1.7.81 (Solothurn). Eine Interpellation im Grossen Rat von BE ergab, dass die Kernkraftwerk Graben AG — entgegen ihren Angaben im Rahmenbewilligungsgesuch — über keine gültige Kühlwasserkonzession verfügt. Die den Bemischen Kraftwerken 1971 ausgestellte, 1976 erloschene Konzession wurde vom dazu allein zuständigen Grossen Rat weder verlängert noch auf die KKW Graben AG überschrieben. Das Konzessionsgesuch muss deshalb auf jeden Fall noch einmal dem Kantonsparlament vorgelegt werden (BBl, 1980, I, S. 450 ff.; TW, 200, 28.8.81; 258, 4.11.81; Bund, 256, 4.11.81).
[24] BBl, 1982, I, S. 210 ff. ; TA, 289, 12.12.81; wf, Dok., 51, 21.12.81; BBl, 1981, III, S. 1108; vgl. ebenfalls SPJ, 1980. S. 93 f.
[25] SZ, 112, 16.5.81; Bund, 33, 10.2.82.
[26] NZZ, 39, 17.2.81; SPJ, 1980, S. 93; AS, 1981, S. 2003; TA, 279, 1.12.81.
[27] BBl, 1981, II, S. 1269 ff.; NZZ, 169, 24.7.81; 175, 31.7.81; 192, 21.8.81; 216, 18.9.81; 270, 20.11.81; 280, 2.12.81; wf, Dok., 50, 14.12.81; Der Freisinn, Nr. 1, Januar 1982.
[28] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 910 f. und 922; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 472 ff.; siehe auch SPJ, 1979, S. 105.
[29] Baugesuche: NZZ, 27, 3.2.81. Ein Bohrgesuch wurde aus landschaftsschützerischen Gründen von Bachs nach Steinmaur (beide ZH) verschoben (BBl, 1981, II, S. 1083; BaZ, 136, 15.6.81). Gewährleistung der sicheren Endlagerung: BR Schlumpf in Amtl. BulI. NR, 1981, S. 679 und 1363 und Amtl. Bull. StR, 1981, S. 341; AT, 122, 27.5.81 (AGNEB); NZZ, 151, 3.7.81 (NAGRA). Zu Bohrprogramm und Bewilligungsverfahren siehe im weitern Amtl. BulI. NR, 1981, S. 1387 ; Bund, 85, 11.4.81; NZZ, 195, 25.8.81; TA, 19, 24.1.81; 200, 31.8.81. Labor Grimsel : BBl, 1982, I, S. 205 ff.; TA, 299, 24.12.81. Siehe auch R. Rometsch / H. Issler, «Wohin mit den hochaktiven Abfällen», in Bund, 55, 7.3.81 und SPJ, 1980, S. 95.
[30] Bern: Bund, 34, 11.2.81; 136, 15.6.81 (87888 Ja: 87128 Nein). Waadt: 24 Heures, 20, 26.1.81; 40, 18.2.81; 47, 26.2.81; 51, 3.3.81; 136, 15.6.81 (44322 Ja : 33473 Nein). St. Gallen : SGT, 39,17.2.81; 40,18.2.81; 226, 28.9.81 (22464 Ja: 26823 Nein). Siehe auch unten, Teil II, 1i.
[31] Verhandl. B.vers., 1980, II, S. 11; SGT, 61, 14.3.81; 224, 25.9.81. Gegen das Vorhaben sprachen sich bisher in der Öffentlichkeit ausschliesslich Vertreter der Elektrizitätsgesellschaften aus (F.J. Harder, «Steuerliche Gewinnermittlung bei den Partnerwerken », in Wasser, Energie, Luft, 73/1981, S. 51 f. ; G. Hertig, «Die steuerliche Belastung von Elektrizitätswerken», in NZZ, 54, 6.3.81).
[32] 24 Heures, 123-125, 29.5-1.6.81 ; Vat., 147, 29.6.81. In diesem Zusammenhang ist auch die knapp abgelehnte Motion des Walliser StR Guntern (cvp) zu nennen, welche die Haftpflicht der Wasserwerkbetreiber auf Schäden auszudehnen beantragte, die auf kriegerische Ereignisse oder Naturkatastrophen zurückzuführen sind. Der NR überwies dasselbe Anliegen als Postulat (Amtl. Bull. StR, 1981, S. 7 ff.; Amtl. BulI. NR, 1981, S. 1754).
[33] Rhein : SGT, 4, 7.1.81; 10, 14.1.81; NZZ, 104, 7.5.81; vgl. auch SPJ, 1977, S. 99. Rhone : TLM, 184, 3.7.81; 24 Heures, 256, 4.11.81.
[34] Wynau: Bund, 163, 16.7.81; 207, 5.9.81; SZ, 182, 7.8.81. Ilanz: SPJ, 1980, S. 96; TA, 137, 17.6.81; 138, 18.6.81. Siehe dazu auch das zuhanden der Konzessionsbehörden erstellte Gutachten betreffend Restwassermengen (TA, 165, 20.7.81). Wie bereits der NR überwies auch der StR eine Motion Bundi (sp, GR), welche die Erarbeitung von Richtlinien für die Modernisierung von Wasserkraftwerken verlangt (Amtl. Bull. StR, 1981, S. 6 f. ; SPJ, 1980, S. 96).
[35] BaZ, 162, 15.7.81; Ww, 30, 22.7.81; Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 36 f.
[36] Woche, 16, 24.12.81 (Collombey). TLM, 32, 1.2.81; BaZ, 40, 17.2.81 (Cressier). Vgl. auch SPJ, 1980, S. 97.
[37] NZZ, 112, 16.5.81; 299, 24.12.81; Bund, 125, 1.6.81; LNN, 236, 12.10.81. Siehe auch S. Frick / U.P. Büchi, Die schweizerische Erdgas- und Erdölforschung, Bern 1981.
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