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Parteien, Verbände und Interessengruppen
Verbände und übrige Interessenorganisationen
Der 50. Jahrestag der erstmaligen Unterzeichnung des Friedensabkommens in der Maschinenindustrie löste eine grosse Debatte über die Sozialpartnerschaftsbeziehungen in der schweizerischen Wirtschaft aus. — Dem Gewerbeverband gelang es einmal mehr, eine Vorlage des Parlaments mit einem Referendum zu Fall zu bringen, und der Bauernverband nahm eine teilweise Umorientierung seiner Politik vor. — Die Umweltschutzorganisationen spielten mit ihren "Tarifen" eine aktive Rolle bei den eidgenössischen Wahlen vom Herbst.
 
Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms Nr. 6, "Entscheidungsvorgänge in der schweizerischen Demokratie", wurden auch Untersuchungen über den Einfluss der Verbände auf die Gesetzgebung und auf den Vollzug staatlicher Aufgaben durchgeführt. In dem im Berichtsjahr veröffentlichten Schlussbericht wurde konstatiert, dass mit der starken Stellung der Verbände im politischen Prozess der Begünstigung von kurzfristigen und speziellen Gruppeninteressen gegenüber langfristigen Allgemeininteressen Vorschub geleistet werde. Dies wiederum wirke sich, gepaart mit der Konkordanz zwischen den grossen Parteien, negativ auf die Lern- und Innovationsfähigkeit des politischen Systems aus. Die Analyse kann aber auch ein korrigierendes Element ausmachen: vor allem mit Volksinitiativen würden Gruppen, deren Interessen im Rahmen der institutionalisierten Konkordanz schlecht berücksichtigt sind, laufend neue Impulse in die Politik einbringen und dem System die Suche nach neuen Lösungen aufzwingen [1].
Wir haben oben dargestellt, dass die Verbände der Landwirtschaft in verschiedenen Bereichen Selbsthilfeaktionen — wie z.B. freiwillige Produktionsbeschränkungen — zur Sanierung der Absatzmärkte durchführten. In diesem Zusammenhang hatte 1986 der Bauernverband die Idee lanciert, diese Verbandsbeschlüsse vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Im Berichtsjahr wurde dieses Anliegen in Form einer Motion vom Freisinnigen Debétaz (VD) vor den Ständerat gebracht. Gemäss Bundesrat Delamuraz liesse sich diese Neuerung nur über eine Verfassungsrevision verwirklichen, da heute die Möglichkeiten der Allgemeinverbindlicherklärung abschliessend aufgezählt sind (Arbeitsmarkt, Mieten). Er sprach sich deshalb für die Umwandlung in ein Postulat aus und wurde dabei von der Ratsmehrheit unterstützt. Gegen den Vorstoss wurden im Parlament neben rechtlichen auch inhaltliche Argumente vorgebracht: Ständeräte, die den Kleinbauern nahestehen, machten auf den qualitativen Unterschied zwischen Gesamtarbeitsverträgen und Produktionsregelungen in der Landwirtschaft aufmerksam. Bei den einen gehe es bei der Allgemeinverbindlichkeit darum, Abmachungen zwischen den Anbietern und Nachfragern auf einem Teilmarkt zu verallgemeinern, bei den andern jedoch darum, die kartellistischen Beschlüsse eines Produzentenverbandes auch denjenigen Landwirten aufzuzwingen, die dém Verband nicht angehören [2].
Die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern wurden 1987 intensiver diskutiert als in anderen Jahren. Anlass dazu bot der 50. Jahrestag der Unterzeichnung des sogenannten Friedensabkommens in der Metall- und Maschinenindustrie. Diese erstmals am 19. Juli 1937 zwischen dem Arbeitgeberverband schweizerischer Maschinen- und Metallindustrieller (ASM) einerseits und vier Branchengewerkschaften andererseits abgeschlossene Vereinbarung regelt das Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten zwischen den Sozialpartnern. Als Kernpunkte enthält der inzwischen zehnmal erneuerte Vertrag die Verpflichtung auf das Prinzip von Treu und Glauben, die Einrichtung von Schiedsgerichtsverfahren mit bindenden Urteilen sowie den absoluten Verzicht auf Kampfmassnahmen. Von den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) anderer Branchen unterschied sich das Friedensabkommen von 1937 im wesentlichen darin, dass in ihm materielle Fragen, wie die der Lohnhöhe oder der Arbeitszeit, ausdrücklich ausgeklammert waren und dass sich der Verzicht auf Kampfmassnahmen nicht auf die im Vertrag geregelten Punkte beschränkte. Auch wenn im Laufe der Zeit die Erneuerungen des Abkommens vermehrt mit Verhandlungen über materielle Forderungen gekoppelt wurden, bilden der absolute Wille der Vertragspartner zur friedlichen Konfliktregelung und zur Wahrung der Kontinuität der Sozialpartnerbeziehungen nach wie vor die tragenden Elemente [3].
Die Vertragsparteien aus der Maschinen- und Metallindustrie begingen das Jubiläum am 4. September mit einem gemeinsamen Festakt im Zürcher Kongresshaus. Zudem informierten sie mit Filmen, Ausstellungen, Publikationen und weiteren Aktionen die Offentlichkeit über das Wesen und die Vorteile der von ihnen gepflegten Sozialpartnerschaft. Dabei wurde die grosse Bedeutung des Friedensabkommens und der mit ihm eingegangenen Verpflichtung zur kampflosen Konfliktregelung für die Prosperität der schweizerischen Volkswirtschaft hervorgehoben [4].
Parallel dazu traten auch Kritiker dieses Sozialpartnerschaftkonzepts auf den Plan: Ausserhalb der Gewerkschaften stehende linke Kreise störten die Zürcher 1. Mai-Feier und veranstalteten am Tag vor dem Festakt ebenfalls in Zürich eine Protestdemonstration. Aber auch Sektionen und Funktionäre anderer Gewerkschaften traten mit ihrer Kritik an die Öffentlichkeit: Sie führten in Zürich – mit Unterstützung namentlich des Genfer Gewerkschaftskartells – eine Gegenveranstaltung durch und publizierten im "Volksrecht" und einigen andern Presseorganen ein ganzseitiges Inserat mit dem Titel "50 Jahre Arbeitsfrieden sind genug". Darin wurde das Friedensabkommen als Auslöser für die "Entpolitisierung der Lohnabhängigen" und als Barriere gegen eine neue Gewerkschaftspolitik für eine "menschengerechtere und nicht profithörige Welt" gebrandmarkt. Der SMUV reagierte heftig auf diese Kritik, und auch der Vorstand des SGB rief die Gewerkschaften auf, die Politik des SMUV nicht in den Medien zu kritisieren. Für den SGB-Vorstand ist eine Auseinandersetzung über die unterschiedlichen Strategievorstellungen seiner Mitgliedsgewerkschaften zwar nötig, diese sollte aber primär gewerkschaftsintern ausgetragen werden. Der SMUV-Präsident Reimann seinerseits warnte davor, das Friedensabkommen zu mystifizieren und in ihm mehr zu sehen als ein bewährtes Instrument zur Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer [5].
Zu dieser Entmystifizierung trugen ebenfalls Analysen von Historikern und andern Sozialwissenschaftern bei, welche darauf hinwiesen, dass dem Friedensabkommen keineswegs die ihm oft zugeschriebene Pionierfunktion bei der Verbreitung des Vertragsgedankens in den Schweizer Sozialbeziehungen zukommt. Der Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen mit relativer Friedenspflicht war im lokalen Rahmen schon seit Mitte des vorigen Jahrhunderts und auf nationaler Ebene seit Beginn dieses Jahrhunderts recht häufig gewesen. Davon zeugt auch die Tatsache, dass die Schweiz als erster Staat bereits 1911 im Obligationenrecht die GAV als Rechtsquelle anerkannt hatte. Auch die Schiedsstellen zur Konfliktbeilegung unter Ausschluss staatlicher Behörden und die Festigung der Idee der Sozialpartnerschaft mittels der Errichtung von gemeinsamen Institutionen war nichts Neues, sondern schon 1907 in der graphischen Industrie eingeführt worden. Das Besondere am Friedensabkommen ist gemäss diesen Analysen vielmehr darin zu sehen, dass es in einer der gesamtwirtschaftlich wichtigsten Branchen, in welcher sich die Arbeitgeber bis dahin sehr vertragsfeindlich gezeigt hatten, zustandekam, und dass — praktisch als Gegenleistung für die Einrichtung von Schiedsgerichten und die Diskussionsbereitschaft der Unternehmer — die Gewerkschaften auf die Verwendung jeglicher Kampfmittel verzichteten [6].
Gewerkschaftliche Kritik an der absoluten Friedenspflicht während der Laufzeit eines GAV erfolgte nicht nur im Zusammenhang mit den Diskussionen um das Friedensabkommen in der Maschinenindustrie. Am Jahreskongress der Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) wurde ein Antrag knapp abgelehnt, der die Leitung verpflichten wollte, nur noch Verträge abzuschliessen, die eine relative Friedenspflicht beinhalten. Für die Führung der GBH, welche den Antrag bekämpfte, ist der absolute Verzicht auf Kampfmassnahmen eine Konzession, die vielfach an die Unternehmer gemacht werden muss, um überhaupt befriedigende Verhandlungsergebnisse erzielen zu können [7].
Der grösste Arbeitskonflikt spielte sich 1987 im Bauhauptgewerbe ab. Die Ablehnung der von Gewerkschaftsseite geforderten Lohnerhöhung für 1987 führte zu kurzen Proteststreiks und Demonstrationen in mehreren Städten der Westschweiz mit rund 6 000 beteiligten Bauarbeitern. Der Baumeisterverband reagierte darauf mit der Kündigung des Landesmantelvertrags auf Ende Jahr, verklagte die Gewerkschaft wegen Verletzung der absoluten Friedenspflicht und weigerte sich, die Verhandlungen aufzunehmen, bevor die GBH ein deutliches Bekenntnis zur Vertragstreue abgegeben habe. Die GBH, die inzwischen den Vertrag ebenfalls auf Ende Jahr gekündigt hatte, reagierte darauf mit einer Manifestation vor dem Gebäude, in dem der Baumeisterverband seine Generalversammlung abhielt. Die dann doch noch zustandegekommenen Vertragsverhandlungen konnten noch vor Jahresende abgeschlossen werden. Die Unternehmer mussten dabei zwar materielle Zugeständnisse machen, konnten aber die Beibehaltung der absoluten Friedenspflicht durchsetzen [8].
Neben diesen grossen Protestaktionen der Bauarbeiter kam es in der Westschweiz noch in mindestens einem weiteren Fall zu einem Streik von einigen Stunden Dauer. Arbeitsniederlegungen, die wenigstens einen Tag dauerten und die damit von der amtlichen Statistik registriert wurden, fanden hingegen im Berichtsjahr nicht statt [9].
Unternehmer
Als die beiden grossen Herausforderungen der Gegenwart bezeichnete der Präsident des Vororts die Einbettung der schweizerischen Wirtschaft in den im Entstehen begriffenen europäischen Binnenmarkt sowie die Erhaltung der Umwelt. Dabei betonte er, dass die Lösung der Probleme im Umweltschutzbereich von einem weiteren Wirtschaftswachstum abhängig sei. Nur unter dieser Voraussetzung könne die Wirtschaft durch Forschung, Innovation und Technologiewandel die Entwicklung neuer, ressourcensparender und umweltschonender Herstellungsverfahren und Erzeugnisse vorantreiben.
In der Tagespolitik opponierte der Vorort gegen die von einzelnen Exponenten der Exportindustrie vorgebrachte Forderung nach einer Lockerung der Geldmengenpolitik der Nationalbank. In den Volksabstimmungen des Berichtsjahres stellte er sich beim Doppelten Ja und bei der Mutterschaftsversicherung gegen das Parlament; hingegen fand das Projekt "Bahn 2000" auch seine Unterstützung. Die Volksinitiative für ein Rüstungsreferendum wurde vom Vorort bekämpft. Bei der Volksinitiative für den Schutz der Moore (" Rothenthurm-Initiative ") verzichtete er auf die Parolenausgabe [10].
Im personellen Bereich standen beim Vorort zwei Neubesetzungen von Führungspositionen im Vordergrund. Auf den 1. Mai trat Pierre Borgeaud die Nachfolge von Louis von Planta als Präsident an. Auf den 1. Oktober löste Kurt Moser den altershalber zurücktretenden Gerhard Winterberger als Geschäftsführer ab, nachdem dieser während der letzten 27 Jahre zuerst als Sekretär und von 1970 an als operativer Leiter die Politik des Verbandes wesentlich geprägt hatte [11].
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Nachdem der Bundesrat seine Absicht bekräftigt hatte, in nächster Zeit auf eine Revision des Bankengesetzes zu verzichten, bestand für die Bankiervereinigung im Berichtsjahr kein Anlass zu besonderen politischen Aktivitäten. Bankenpolitischen Themen kamen keine zur Volksabstimmung und die Beschlüsse des Parlaments sowohl zur Denner-Konsumentenschutzinitiative als auch zur Bestrafung von Insider-Vergehen an der Börse deckten sich mit den Interessen der Banken [12].
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Mit der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung konnte der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) 1987 einen weiteren referendumspolitischen Erfolg erzielen. Es handelte sich dabei – nach dem Raumplanungsgesetz, dem Hochschulförderungsgesetz und der Innovationsrisikogarantie – um die vierte Vorlage, die seit 1976 vom SGV mit dem Referendum zu Fall gebracht worden war. Dass er damit einen von bürgerlichen Parlamentariern eingebrachten Lösungsvorschlag torpedierte, stellte ein Indiz für das teilweise recht spannungsreich gewordene Verhältnis zwischen dem SGV und den bürgerlichen Parteien dar. Weitere Anlässe für derartige Konflikte bestehen namentlich in der Umwelt- und in der Verkehrspolitik und dürften in Zukunft noch bedeutsamer werden. Dabei geht es nicht nur um die Ablehnung einzelner Massnahmen, sondern auch um grundsätzliche Fragen. So sagte der SGV der Einführung von umweltpolitischen Lenkungssteuern grundsätzliche Opposition an und stellte sich damit gegen die Freisinnigen, welche diesem Instrument im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung grosses Gewicht beimessen [13].
Eine gewisse Unzufriedenheit des Gewerbes mit den bürgerlichen Parteien liess sich auch bei den eidgenössischen Wahlen vom Herbst nicht übersehen: Nachdem eine Konsultation unter den Mitgliedern des kantonalen Gewerbeverbandes ein Malaise über die Politik namentlich der SVP zutage gefördert hatte, wurde von unzufriedenen Berner Gewerblern zuerst die Gründung einer eigenen Partei in Erwägung gezogen. Gegen den Willen der kantonalen Verbandsleitung zogen die Dissidenten schliesslich mit einer eigenen Liste in den Wahlkampf, allerdings mit sehr bescheidenem Erfolg. Da gesamtschweizerisch die Exponenten des SGV auf den bürgerlichen Listen in der Regel gut abschnitten, kann das Gewerbe auch in der neuen Legislaturperiode sowohl im Parlament als auch in den Fraktionen der bürgerlichen Parteien seine Positionen geltend machen [14].
Die Parolen des SGV zu den Volksabstimmungen deckten sich in fünf Fällen mit denjenigen des Parlaments (Zustimmung zur Asyl- bzw. Ausländergesetzrevision und zur "Bahn 2000", Ablehnung der Volksinitiativen für ein Rüstungsreferendum und zu Rothenthurm) und waren zweimal entgegengesetzt (Ablehnung des Doppelten Ja und der Mutterschaftsversicherung) [15].
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Landwirtschaft
Die kontroverser und härter gewordene Diskussion über die Landwirtschaftspolitik liess den Schweizerischen Bauernverband (SBV) nicht unberührt. Dies drückte sich einerseits bei den agrarpolitischen Forderungen aus, als er in seiner traditionellen Eingabe zur Einkommenssicherung im Frühjahr auf grössere Preisbegehren verzichtete. Stattdessen verlangte er Unterstützung bei den Selbsthilfemassnahmen zur Sanierung der unter Überkapazität leidenden Märkte sowie vermehrte Direktzahlungen an kleinere und mittlere Bauernbetriebe. Diese teilweise Neuorientierung — gänzlich von Preisforderungen absehen will der SBV auch in Zukunft nicht — fand ihren Ausdruck auch im Tätigkeitsprogramm und in den Richtlinien zur Agrarpolitik, welche am 17. November von der Delegiertenversammlung gutgeheissen wurden. Die Richtlinien lehnen zwar den generellen Einsatz von Direktzahlungen ab, sie sehen in deren gezieltem Einsatz jedoch ein sinnvolles Mittel, um Auflagen ökologischer, struktur- und versorgungspolitischer Natur zu entgelten. Die Erneuerung im SBV drückte sich andererseits auch in Stilfragen aus. So wurden vermehrt Anstrengungen unternommen, um die Anliegen der Landwirtschaft einem breiteren Publikum nahezubringen; zu diesem Zweck diente u.a. ein engerer Kontakt der Verbandsleitung mit den Medien. Günstig wirkte sich in diesem Zusammenhang der auf den 1. Juli erfolgte Amtsantritt des 39jährigen Melchior Ehrler als neuer Direktor des SBV aus. Dem weltoffen und jugendlich wirkenden Ehrler gelang es, den Wandel in der Politik des Bauernverbandes glaubhaft darzustellen [16].
Die Vereinigung kleiner und mittlerer Bauern (VKMB), welche sich noch ein Jahr zuvor ernsthaft den Austritt aus dem SBV überlegt hatte, reagierte positiv auf die Anderungen, auch wenn in Einzelfragen — wie etwa der Preisdifferenzierung oder der Allgemeinverbindlichkeit von Verbandsbeschlüssen — nach wie vor grosse Differenzen vorhanden sind. Weniger Freude an dieser Entwicklung zeigten hingegen die im Verband Schweizerischer Geflügelhalter zusammengeschlossenen Grossmäster. Da der SBV ihrer Meinung nach zu sehr Strukturerhaltungspolitik zugunsten der Landwirte betreibt, traten sie dem Schweizerischen Gewerbeverband bei, allerdings ohne ihre Mitgliedschaft beim SBV aufzugeben [17].
Die Empfehlungen des SBV zu den Fragen, die dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wurden, fielen wie gewohnt sehr regierungs- und parlamentskonform aus. Nur gerade bei der Neuregelung des Abstimmungsmodus' bei Initiativen mit Gegenvorschlag scherte er aus, indem er auf die Ausgabe einer Parole verzichtete. Der Bauernverband befürwortete die Revisionen von Asyl- und Ausländergesetz, die "Bahn 2000" sowie die Mutterschaftsversicherung und lehnte die beiden Volksinitiativen betreffend Rüstungsreferendum und Rothenthurm ab [18].
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Arbeitnehmer
Die Gewerkschaften gehörten zu den Verlierern der eidgenössischen Wahlen vom Herbst 1987. Die auf den Listen der Sozialdemokraten kandidierenden Vertreter des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) wurden zum Teil von Repräsentanten des linksintellektuellen Flügels überholt und in einigen Fällen gar aus dem Nationalrat verdrängt. Die schlechte Mobilisierung der Basis wurde primär auf die gute Wirtschaftslage und die Dominanz der Umweltproblematik in der Wahlkampagne zurückgeführt. Die Gewerkschaften kritisierten aber auch die SP, welche bei ihrem Werben um neue Wählerschichten die traditionelle Stammwählerschaft vernachlässigt habe [19].
Von einer grösser gewordenen Kluft zwischen dem SGB und der SPS zu reden wäre jedoch falsch. Ihre Parolen zu den eidgenössischen Volksabstimmungen stimmten in 6 von 7 Fällen überein (ja zum Doppelten Ja, zu "Bahn 2000", zur Mutterschaftsversicherung und zu Rothenthurm, nein zu den Revisionen des Asyl- und des Ausländergesetzes). Die einzige Differenz betraf ausgerechnet eine sozialdemokratische Initiative: Da beim SGB die nötige 2/3-Mehrheit für ein Ja zum Rüstungsreferendum knapp verfehlt wurde, gab er keine Parole aus. Der SMUV empfahl aus beschäftigungspolitischen Gründen sogar die Ablehnung [20].
Für die Arbeitnehmerorganisationen bildete weiterhin die Frage, wie sie sich gegenüber den Bestrebungen zu einer Flexibilisierung der Arbeitszeiteinteilung verhalten sollen, ein wichtiger Diskussionspunkt. So hielt beispielsweise der Schweiz. Kaufmännische Verein fest, dass den Angestellten und ihren Organisationen dabei ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden müsse; bei der sogenannt variablen Arbeitszeit (Arbeit auf Abruf) sei sogar eine gesetzliche Regelung erforderlich [21].
Die Zahl der Mitglieder stieg beim SGB zum ersten Mal seit 1980 wieder an, und zwar um 1441 (0,3%) auf 442 637. Den absolut grössten Zuwachs verzeichnete die seit 1986 ohnehin mitgliederstärkste Gewerkschaft Bau und Holz (GBH), bei welcher sich die Auseinandersetzungen um die Erneuerung des Landesmanteltarifvertrages im Bauhauptgewerbe werbewirksam ausgewirkt haben dürften. Da bei den Frauen der Mitgliederanstieg nur geringfügig grösser war als bei den Männern, sind sie mit einem Anteil von bloss 12% nach wie vor stark untervertreten. Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) konnte mit einem Zuwachs von 1 737 (1,6%) seinen Mitgliederbestand auf 107 453 ausbauen. Trotz dem Strukturwandel in der Wirtschaft und entgegen dem längerfristigen Trend in der Arbeitnehmerbewegung musste demgegenüber die Vereinigung der schweiz. Angestelltenverbände (VSA) eine leichte Mitgliedereinbusse in Kauf nehmen. Angesichts der Klagen über ein Schwinden des gewerkschaftlichen Bewusstseins im Zusammenhang mit dem wachsenden materiellen Wohlstand und der Verlagerung vom Industrie- zum Dienstleistungssektor überraschte eine Berechnung, welche ergab, dass der Organisationsgrad der unselbständig Erwerbenden in der Schweiz im Jahre 1985 mit rund 30% gleich hoch war wie zu Beginn der fünfziger Jahre [22].
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Übrige Interessenorganisationen
Die enger gewordene politische Zusammenarbeit der grossen Umweltschutzorganisationen bestätigte sich 1987 und wurde namentlich in zwei Bereichen augenfällig. Zum einen lancierten sie gemeinsam mit regionalen Komitees vier Volksinitiativen gegen umstrittene Nationalstrassenteilstücke (Kleeblatt-Initiative) und brachten die nötigen Unterschriften innert kurzer Zeit zusammen. Zum andern prägten sie die Kampagnen zur Nationalratswahl und zu kantonalen Wahlen mit ihren Umwelttarifen und Wahlempfehlungen. Ganz neu war ihr diesbezügliches Engagement allerdings nicht, denn bereits in früheren Jahren hatten sie – wie dies andere Verbände jeweils auch tun – einzelne Personen als besonders gute Interessenvertreter zur Wahl empfohlen. Neu war 1987 das systematischere Vorgehen und das Bestreben nach einer möglichst breiten Koalition aller im Umweltschutz tätigen Gruppierungen. An den erwähnten Aktionen waren neben Organisationen, die sich seit jeher als politische verstanden haben – wie z.B. die Schweiz. Gesellschaft für Umweltschutz (SGU) – auch solche beteiligt, bei denen das politische Engagement noch neu ist. So machte zum Beispiel das Schweizerische Landeskomitee für Vogelschutz bei der Kleeblatt-Initiative mit, die Naturfreunde sowie Kantonalsektionen des Heimatschutzes stellten sich hinter die Wahlempfehlungen. Das Wahkampfengagement der Umweltorganisationen stiess allerdings auch auf Kritik. So traten die Städte Zürich und Zollikon aus der SGU aus, weil diese sich bei den Regierungsratswahlen an der Werbung für einzelne Kandidaten beteiligt hatte [23].
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Die Verkehrsfragen haben im Zusammenhang mit den Umweltproblemen einen wichtigen Stellenwert erlangt. Die vielen Initiativen und Referenden zeigen zudem, dass in diesem Bereich die Bereitschaft der Bürger und Bürgerinnen zur aktiven Teilnahme an der Politik besonders gross ist. Von Bedeutung ist deshalb auch die Entwicklung der Interessenorganisationen der Verkehrsteilnehmer. Beim jüngsten der drei Verbände, dem grünen Verkehrsclub der Schweiz (VCS), löste Alfred Zimmermann den nach acht Jahren zurückgetretenen Präsidenten Hans-Rudolf Schulz ab. Dass Zimmermann nur als "Interims"-Präsident für vorläufig ein Jahr gewählt wurde, hängt mit der sich im Gang befindenden Strukturreform des VCS zusammen. Ziel dieser Reform soll es sein, die aus einer lockeren Bewegung heraus gewachsenen Strukturen zu klären und zu straffen und damit die stark gewachsene Organisation zu konsolidieren [24].
Der VCS liess zudem in einer Meinungsumfrage seinen Bekanntheitsgrad und sein Image sowie auch das seines grössten Konkurrenten, des TCS, abklären. Dabei zeigte sich, dass ihm trotz seines geringen Alters eine recht gute Profilierung gelungen ist, dass er aber immer noch bedeutend weniger bekannt ist als der TCS. Aus der Umfrage ging ferner hervor, dass beim TCS vor allem das Dienstleistungsangebot für die Mitglieder attraktiv wirkt, während beim VCS seine politische Aktivität Hauptanziehungspunkt bildet. Über die Organisation von motorisierten Verkehrsteilnehmern in einer eigenen politischen Partei und über deren Wahlerfolg berichten wir an anderer Stelle [25].
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Unter den verschiedenen Frauenorganisationen ist die Zusammenarbeit noch nicht derart gefestigt wie bei den im Umweltschutzbereich aktiven Gruppierungen, und sie ist angesichts der unterschiedlichen Interessen, Mentalitäten und Traditionen wohl auch schwerer zu bewerkstelligen. Die Dachorganisation "Schweiz. Verband für Frauenrechte" warb zwar mit einem Wahlaufruf für die Verstärkung der Frauenvertretung im Parlament; eine dazu geplante Plakataktion scheiterte jedoch am Geldmangel. Auch verzichtete der Verband auf die Empfehlung von einzelnen Kandidierenden, welche sich besonders für Frauenanliegen eingesetzt hatten [26].
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Weiterführende Literatur
Die Reihe der Untersuchungen über Ausmass und Funktionieren des Verbandseinflusses in einzelnen Teilbereichen der Politik fand im Berichtsjahr ihre Fortsetzung. Kleinere Studien wurden zur Umweltpolitik (K. Nüssli, Neokorporatismus in der Schweiz – Chancen und Grenzen organisierter Interessenvermittlung: Umweltpolitik, Zürich 1987) und zur Verkehrspolitik (E. Rüegg, Neokorporatismus in der Schweiz – Chancen und Grenzen organisierter Interessenvermittlung: Verkehrspolitik, Zürich 1987) veröffentlicht. P. Farago bringt in seiner Dissertation Fallstudien zur Berufsbildung im Baugewerbe, zur Regulierung des Käsemarktes und zum technischen Normenwesen in der Maschinenindustrie (P. Farago, Verbände als Träger öffentlicher Politik. Aufbau und Bedeutung privater Regierungen in der Schweiz, Zürich 1987). Er versucht im weiteren die Einordnung dieser und bereits früher publizierter empirischer Befunde (vgl. SPJ, 1986, S. 259) in eine Theorie des "segmentierten Korporatismus" in der "postfordistisch geformten Gesellschaft". Kennzeichnend für dieses System sei, dass die Regelung der zentralen produktiven Bereiche vom Staat an Interessenorganisationen delegiert würde, denen in ihren Interessengebieten die Funktion von "privaten Regierungen" zukomme.
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Wie oben erwähnt, fand das 50jährige Jubiläum des Friedensabkommens in der Maschinenindustrie einen reichen publizistischen Niederschlag. Mit Unterstützung der beteiligten Verbände erschien eine populär gehaltene illustrierte Darstellung der Entwicklung des Abkommens sowie eine unkommentierte Sammlung von zum Teil erstmals zugänglich gemachten Dokumenten (K. Humbel, Treu und Glauben. Entstehung und Geschichte des Friedensabkommens in der schweizerischen Maschinen- und Metallindustrie, Bern 1987; K. Humbel (Hg.), Das Friedensabkommen in der schweizerischen Maschinen- und Metallindustrie. Dokumente zur Vertragspolitik 1899-1987, Bern 1987). Vom Sohn des Hauptbeteiligten auf Gewerkschaftsseite am ersten Vertragsabschluss erschien ein juristischer Kommentar zu den Bestimmungen des Abkommens. In dieser Studie findet sich auch die vollständige Wiedergabe der Vereinbarung und der Verabredungen der Vertragsperiode 1983-88 (W.C. Ilg, Kommentar zur Vereinbarung und zu den Verabredungen in der Maschinenindustrie, Zürich 1987).
Von Seite des SMUV resp. des Arbeitgeberverbandes sind zwei Aufsätze zu erwähnen (F. Reimann, "Nach 50 Jahren Vertragspolitik. Die Sozialbeziehungen in der Metall- und Maschinenindustrie", in Schweizer Monatshefte, 67/1987, S. 559 ff. sowie H. Letsch, "Gedanken zur Sozialpartnerschaft", a.a.O., S. 569 ff.). Eine positive Würdigung aus der Sicht der Nationalökonomie unternahm der Berner Professor E. Tuchtfeldt (50 Jahre Friedensabkommen. Eine Bilanz, Zürich 1987, Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 43/1987, Nr. 5).
Unter den kritischen Schriften zum Friedensabkommen ist der 1987 unter dem Titel Arbeitsfrieden – Realität eines Mythos publizierte Sonderband der Zeitschrift Widerspruch zu zitieren. Er enthält neben Artikeln zu Geschichte, Ergebnis und Perspektive des Arbeitsfriedens auch Aufsätze zu den neuen Arbeitsformen und deren Auswirkungen auf die Gewerkschaftsstrategie. Kritisch setzte sich im weiteren die im Berichtsjahr gegründete und von Gewerkschaftern herausgegebene Zeitschrift Diskussion – Magazin für aktuelle Gewerkschaftspolitik in ihrer Nummer 2 (August 1987) mit dem Arbeitsfrieden auseinander. Dem Friedensabkommen war auch die Nummer 4 der Zweimonatsschrift des SGB gewidmet (Gewerkschaftliche Rundschau, 79/1987, S. 113 ff.).
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Ein Charakteristikum von sogenannten Alternativbewegungen besteht darin, dass sie versuchen, die herkömmlichen Organisationsschemata und -strukturen zu überwinden. Dies ist einer der Gründe, weshalb sich die Wissenschaft mit ihnen schwer tut. Es lassen sich zwar, wie das Kriesi für die Schweiz geleistet hat, ihre öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten verfolgen; auch einer gesamtgesellschaftlichen Einordnung und Interpretation steht, wie dies Raschke gezeigt hat, nichts im Wege. Hingegen entzieht sich ihre eigene Geschichte und Organisatione weitgehend der Forschung, da diese doch sehr stark auf geschriebene Quellen, klare Kompetenzzuteilungen und Institutionalisierungen angewiesen ist. Vgl. als Versuch einer wissenschaftlichen Analyse: D. Gros, „Des mouvements alternatifs: contribution à l’étude des nouveaux conflitx sociaux“, in Schweiz. Zeitschrift für Soziologie, 13/1987, S. 193 ff., sowie ders., Dissidents au quotidien. La scène alternative genevoise 1968-1987, Lausanne 1987.
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[1] W. Linder, Politische Entscheidung und Gesetzesvollzug in der Schweiz, Bern 1987, v.a. S. 201 ff. Siehe dazu auch oben, Teil I, 1a (Wissenschaftliche Darstellungen). Zu den Formen des Verbandseinflusses siehe auch SPJ, 1986, S. 259 und Lit.
[2] Amtl. Bull. StR, 1987, S. 156 ff.; siehe dazu auch oben, Teil I, 4c (Agrarpolitik) und SPJ, 1986, S. 259.
[3] Zur Geschichte des Friedensabkommens siehe Lit. Bei den vier Gewerkschaften handelte es sich um den Schweiz. Metall- und Uhrenarbeitnehmer-Verband (SMUV), den Christlichen Metallarbeiter-Verband (CMV), den Schweiz. Verband evangelischer Arbeiter und Angestellter (SVEA) sowie den Landesverband freier Schweizer Arbeiter (LFSA).
[4] Öffentlichkeitsarbeit: SAZ, 9.4.87; Arbeitgeberverband schweiz. Maschinen- und Metall-Industrieller, Jahresbericht, 82/1987, S. 34 ff. Festakt: Presse vom 5.9.87; SAZ, 3.9. und 10.9.87; SMUVZeitung, 9.9.87. Zu den Würdigungen siehe auch Lit.
[5] WoZ, 8.5.87; Vr, 4.9.87; SMUV-Zeitung, 9.9.87; FOBB, 22.9.87; Le Gutenberg, 24.9.87. Zu den Kritiken am Friedensabkommen siehe auch Lit.
[6] So etwa J. Tanner / H. Schäppi, "Die Legende vom Arbeitsfrieden", in Diskussion — Magazin für aktuelle Gewerkschaftspolitik, 1/1987, Nr. 2, S. 4 ff. sowie H.P. Tschudi, "Pionierleistungen im Arbeitsrecht", in SMUV-Zeitung, 1987, 26.8.87; vgl. ferner Bilanz, 1987, Nr. 5, S. 59 ff.
[7] Presse vom 26.9.87; FOBB, 6.10.87.
[8] Suisse, 26.3.87; Bund, 24.4. und 3.7.87; NZZ, 20.5.87; TA, 25.7. und 21.12.87; FOBB, 31.3., 5.5., 14.7. und 22.12.87; SAZ, 6.8. und 10.9.87. Siehe auch oben, Teil I, 7a (Conventions collectives de travail; Conflits collectifs du travail).
[9] Vo, 29.1.87 (Pflegepersonal eines Altersheims in Neuenburg); Die Volkswirtschaft, 61/1988, Nr. 4, S. 28 (die dort erwähnte Protestaktion im graphischen Gewerbe fand 1986 statt).
[10] SHIV (Vorort), Jahresbericht, 117/1986-87, S. 9 ff.; Presse vom 19.9.87; SAZ, 1.10.87. Zu den Stellungnahmen des Vororts siehe die entsprechenden Sachzusammenhänge oben, den Jahresbericht des Vororts sowie die Dokumentation zu den Parolen der Parteien und Verbände im FSP, Bern. Zur Politik des Zentralverbandes schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen (ZSAO) siehe ZSAO, Jahresbericht, 80/1987 und H. Allenspach, "Strategien und Stossrichtungen", in SAZ, 8.10.87.
[11] NZZ, 2.5., 19.9. und 30.9.87; TA, 19.9.87; SAZ, 24.9.87. Zur Wahl resp. Ernennung siehe SPJ, 1986, S. 261. Zum Einfluss des Vororts im allgemeinen und von dessen Geschäftsführer im besonderen siehe auch Bilanz, 1987, Nr. 9, S. 36 ff.
[12] Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 75/1986-87. Siehe auch oben, Teil I, 4a (Wettbewerb) und 4b (Banken, Börsen).
[13] Zur Mutterschaftsversicherung siehe oben, Teil I, 7c (Assurance-maladie et maternité) sowie SGZ, 2.7. und 26.11.87. Umweltpolitik: SGZ,.9.4.87; Gewerbliche Rundschau, 1987, Nr. I. Vgl. auch das Porträt des SGV in TAM, 28.11.87.
[14] BZ, 17.3., 24.6. und 26.9.87; TA, 5.8.87; SZ, 13.6.87; Bund, 20.10.87; SGZ, 8.10., 15.10. und 22.10.87.
[15] Vgl. die entsprechenden Sachzusammenhänge oben sowie die Dokumentation zu den Parolen der Parteien und Verbände im FSP, Bern.
[16] NZZ, 8.4.87; TA, 18.11.87; Schweizerischer Bauernverband, Jahresbericht, 90/1987, v.a. S. 31 ff. (Richtlinien) und S. 69 f. (Öffentlichkeitsarbeit). Zu Ehrler vgl. SPJ, 1986, S. 262. Siehe auch Bilanz, 1987, Nr. 6, S. 71 und oben, Teil I, 4c (Agrarpolitik).
[17] VKMB: Gnue Heu dune!, 1987, Nr. 6, S. 5 und Nr. 12, S. 4 f. Geflügelhalter: BZ, 3.4. und 4.4.87.
[18] Vgl. die entsprechenden Sachzusammenhänge oben sowie die Dokumentation zu den Parolen der Parteien und Verbände im FSP, Bern.
[19] SGB, 29.10.87; Ww, 19.11.87; siehe auch oben, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen: Resultate für den NR).
[20] Vgl. die entsprechenden Sachzusammenhänge oben sowie die Dokumentation zu den Parolen der Parteien und Verbände im FSP, Bern.
[21] Bund, 27.6.87; NZZ, 29.6.87. Eine ähnliche Position vertrat auch der VHTL(BaZ, 14.9.87). Siehe dazu auch SPJ, 1986, S. 262.
[22] H. Anderegg, "Mitgliederentwicklung der schweizerischen Gewerkschaften im Jahr 1987 – und ein Blick auf die Entwicklung seit dem Zweiten Weltkrieg", in Gewerkschaftliche Rundschau, 80/1988, S. 90 ff.
[23] Kleeblatt-Initiative: vgl. oben, Teil I, 6b (Strassenbau) und VCS-Zeitung, 1987, Nr. 2, S. 4 ff. Wahlen: siehe oben, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen: Wahlkampf); vgl. dazu auch VCS-Zeitung, 1987, Nr.6, S. 9 f (Interview mit Prof. Gruner). Austritte aus der SGU: NZZ, 5.5.87; TA, 7.5. und 11.5.87. Zur organisationsinternen Kritik an den Umwelttarifen vgl. TA, 2.10.87 (Heimatschutz) und VCS-Zeitung, 1987, Nr. 6, S. 11 (VCS). Ein Überblick über die diversen Umweltschutzorganisationen und ihre Arbeitsteilung findet sich in TA, 13.11.87.
[24] VCS-Zeitung, 1987, Nr. 5, S. 11 ff.; BZ, 18.4.87; SGT, 22.6.87.
[25] Umfrage: VCS-Zeitung, 1987, Nr. 4, S. 5 ff. Zur Autopartei siehe oben, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen) und Teil lIla (Autopartei).
[26] BZ, 13.4.87; TA, 27.8.87; siehe auch oben, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen: Wahlkampf).
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