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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Die gute Wirtschaftlage hielt an und machte spezielle konjunkturpolitische Aktivitäten überflüssig. Daran vermochte auch der Börsenkrach vom 19. Oktober nichts zu ändern. – Wettbewerbsrechtliche Fragen bildeten weiterhin ein beliebtes Thema für Volksinitiativen: Das Parlament lehnte die Denner-Initiative für ein Kartellverbot im Detailhandel ab und die Konsumentinnenverbände reichten ihre zweite Initiative für die Preisüberwachung in kartellisierten und monopolisierten Märkten ein.
Wirtschaftssystem
Bei den Diskussionen um das optimale Wirtschaftssystem standen weiterhin die Vorschläge, wie sich eine umwelt- und menschengerechte Produktionsweise realisieren liesse, im Vordergrund. Dabei war teilweise auch die Hoffnung auf die Anwendung neuer Technologien, welche eine ökologische Produktion ohne Wohlstandseinbussen ermöglichen könnte, herauszuhören. Den Schwerpunkt der Debatte bildete aber die Weiterentwicklung von Methoden zur Quantifizierung der sogenannten externen Kosten. Dahinter steht die Idee, mit Umweltabgaben und ähnlichen Steuerungsinstrumenten den Produzenten und Konsumenten materielle Anreize für ein umweltgerechteres Verhalten zu bieten. Als neue Bezeichnung für ein derart konzipiertes Wirtschaftssystem wurde der Begriff "öko-soziale Marktwirtschaft" geprägt. Der Einbezug von externen Kosten in das Kalkül des marktwirtschaftlichen Denkens bildete eines der Hauptthemen der Jahresversammlung der Schweizerischen Gesellschaft für Volkswirtschaft und Statistik am 7. Mai in Montreux. Nicht nur diese Veranstaltung, auch die Schaffung eines Lehrstuhls für Wirtschaftsethik an der Handelshochschule St. Gallen stellten Indizien für eine Renaissance der Ethik und Moral im wirtschaftswissenschaftlichen Denken in der Schweiz dar [1].
Auf politischer Ebene wächst zwar ebenfalls die Überzeugung, dass von marktwirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten zumindest ebenso gute Resultate für den Schutz der Umwelt zu erwarten sind, als von der bis heute vorwiegend praktizierten Politik der Gebote, Verbote und Auflagen. Die breite praktische Verwirklichung lässt aber noch auf sich warten. Der von einer Motion Fetz (poch, BS) geforderte verbindliche Auftrag an den Bundesrat, mittelfristig ein Abgabesystem für den gewerbsmässigen Gebrauch von Gütern der Natur (Luft, Boden, Wasser etc.) einzuführen, ging dem Nationalrat zu weit. Immerhin überwies er den Vorstoss als Postulat, und stellte damit der Regierung die Aufgabe, einen Bericht über die Zweckmässigkeit eines derartigen Abgabesystems zu verfassen. Nachdem sich die linken und grünen Parteien schon seit längerer Zeit für Lenkungsabgaben im Bereich der Umweltpolitik eingesetzt hatten, gewann dieses Instrument in den letzten beiden Jahren auch in den Reihen der FDP zunehmend Unterstützung. Der Schweizerische Gewerbeverband meldete demgegenüber seine grundsätzliche Opposition gegen deren Einführung an [2].
Eine Motion Braunschweig (sp, ZH), welche die Schaffung von rechtlichen Grundlagen und Institutionen zur Untersuchung und Beurteilung der Folgen neuer Technologien für Mensch und Umwelt forderte, wurde vom Nationalrat ebenfalls nur als Postulat überwiesen [3].
Die Schattenwirtschaft sei für die Schweiz ein untergeordnetes Problem und zusätzliche Massnahmen zu ihrer Bekämpfung drängten sich zur Zeit nicht auf. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausarbeiten liess. Mit einem geschätzten Anteil von 3—6% des Sozialprodukts ist die versteckte Wirtschaft in der Schweiz von wesentlich geringerer Bedeutung als in andern Industriestaaten. Als wichtige Gründe dafür gibt der Bericht die im internationalen Vergleich massvolle Belastung der Erwerbstätigkeit durch Steuern und Abgaben an. Zudem Sorgten Steuer- und Einwanderungsgesetze sowie Arbeitsinspektorate für eine wirksame Bekämpfung. Allerdings wird auch die Gefahr erwähnt, dass die erhöhte Regelungsdichte, wie sie zum Beispiel mit dem Ausbau der Altersvorsorge und mit der neuen Umweltschutzgesetzgebung eingetreten ist, vermehrt zum Ausweichen auf Erwerbstätigkeiten führen könnte, die vor dem Staat verheimlicht werden, um Vorschriften und administrative Auflagen zu umgehen [4].
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Konjunkturlage
In den Industriestaaten setzte sich der Konjunkturaufschwung auch im Jahre 1987 fort. Die Wachstumsgeschwindigkeit blieb in den OECD-Staaten mit einem Zuwachs des Bruttosozialproduktes (BSP) von durchschnittlich rund 2,7% etwa gleich gross wie im Vorjahr. Überdurchschnittlich entwickelte sich die Wirtschaft in Grossbritannien, Japan und den USA. Die Beschäftigung nahm in den USA kräftig (+2,7%) und in Europa und Japan mässig zu (1 % resp. 0,7%). Da in Europa die Erwerbsbevölkerung ungefähr im gleichen Ausmass anwuchs, konnte die Arbeitslosenrate nicht abgebaut werden. Die Teuerung beschleunigte sich wieder; für die Steigerung um einen Mittelwert von 3,2%' waren die höheren Preise (auf Dollar-Basis) für Energierohstoffe mitverantwortlich. In den Entwicklungsländern verringerte sich gemäss ersten Schätzungen das Wachstum des realen BSP von 4% im Jahre 1986 auf 3,3%, und die Teuerungsbekämpfung konnte kaum Erfolge verzeichnen [5].
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Analog zu den meisten anderen europäischen Industrieländern schwächte sich das Wirtschaftswachstum in der Schweiz leicht ab. Es blieb aber, mit einer geschätzten Wachstumsrate von 2,5% für das reale Bruttoinlandprodukt, auf einem Stand, der ungefähr der Zunahme des längerfristigen Produktionspotentials entspricht. Entwicklungsmotor bildete wie bereits im Vorjahr ausschliesslich die Binnennachfrage (+4,1%), während sich die Exporte von Gütern und Dienstleistungen kaum veränderten. Erneut verzeichneten die Investitionen die absolut und auch relativ stärkste Expansion, wenn auch die Dynamik des Vorjahres nicht mehr erreicht wurde. Der reale Konsum der privaten Haushalte nahm um 2,7% zu, wobei vor allem die Ausgaben für Dienstleistungen und dauerhafte Konsumgüter anzogen. Die laufenden Käufe des Staates und der Sozialversicherungen wuchsen um 3,0%.
Die Exporte stagnierten, während die starke Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen ausländischer Anbieter anhielt (+ 4,3%). Die Ertragsbilanz blieb mit einem Überschuss von 11,6 Mia Fr. zwar deutlich in den schwarzen Zahlen, fiel aber um 0,5 Mia Fr. schlechter aus als im Vorjahr. Neben dem grösseren Defizit aus dem Warenverkehr trug unter anderem das starke Wachstum der Ausgaben für Lohnzahlungen an ausländische Grenzgänger zu dieser Reduktion bei [6].
Die Beschäftigung nahm 1987 im Jahresmittel um 1,2% zu; dies war weitgehend auf das Wachstum des 3. Sektors, und hier insbesondere des Bereichs Banken und Versicherungen zurückzuführen. Wiederum stieg die Zahl der beschäftigten Frauen stärker an als diejenige der Männer (1,8% resp. 0,9%). Die zusätzlich Beschäftigten rekrutierten sich auch 1987 per Saldo fast ausschliesslich aus ausländischen Erwerbstätigen. Die Zahl der ganz oder teilweise Arbeitslosen blieb mit 24 674 - dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 0,8% - nahezu konstant [7].
Der Index der industriellen Produktion erhöhte sich nur noch geringfügig (1,2%). Einen massiven Einbruch mussten die Bekleidungs- und die Uhrenindustrie in Kauf nehmen, aber auch die Maschinenindustrie trat praktisch an Ort. Starke Expansionsraten verzeichneten demgegenüber die graphische Industrie und die Chemie. Das Bestreben der Unternehmen, mit dem technologischen Wandel Schritt zu halten, drückte sich in der unverändert grossen Investitionsbereitschaft aus. Die Zahl der Planvorlagen für Neu- resp. Umbauten und für die Einrichtung von industriellen Betrieben nahm um 8,6% zu. Im Baugewerbe war die Lage unverändert freundlich: trotz leicht schrumpfendem Wohnungsbau nahmen sowohl die Bautätigkeit als auch der Auftragseingang und -vorrat weiter zu. Im Tourismus konnte 1987 der leichte Einbruch des Vorjahres wieder wettgemacht werden. Markant war vor allem die Zunahme der Hotelgäste aus den USA [8].
Mit einer Erhöhung des Konsumentenpreisindexes um durchschnittlich 1,4% konnte auch 1987 die Entwicklung der Preise im Griff gehalten werden. Während 1986 die niedrige Inflationsrate vor allem auf die stark sinkenden Preise für Auslandgüter zurückgeführt werden konnte, war im Berichtsjahr die Situation ausgeglichener. Die Preise für Auslandgüter blieben nahezu stabil (-0,6% gegenüber -4,5% im Jahre 1986), diejenigen für inländische Erzeugnisse erhöhten sich weniger stark als in der Vorperiode (2,2% gegenüber 2,9%). Der Grosshandelspreisindex nahm weiterhin ab allerdings weniger massiv als im Vorjahr [9].
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Konjunkturpolitik
Dank der weiterhin guten Wirtschaftslage konnten die Behörden auf besondere konjunkturpolitische Aktivitäten verzichten. Daran vermochte auch der Börsenkrach vom 19. Oktober nichts zu ändern. Zwar führten im Nationalrat dringliche Interpellationen der Fraktionen der Freisinnigen, der SP und der SVP zu einer allgemeinen Aussprache über die Konsequenzen des Sturzes der Aktienkurse und des Wertes des Dollars auf die Wirtschaft und die Beschäftigung. Dabei überwog die auch von Wissenschaftern und anderen Analytikern geteilte Meinung, dass der Börsenkrach nicht konjunkturelle Ursachen habe, sondern vielmehr in einer Krise des Finanzmarktes begründet sei. Da sich der Wert des Schweizer Frankens im Gleichschritt mit anderen Währungen gegenüber dem Dollar verteuert hatte, wurden auch die Gefahren für die Exportwirtschaft als relativ gering eingestuft. Konjunkturpolitische Stützungsmassnahmen drängten sich angesichts des ungebrochenen Wachstums keine auf und wurden auch nicht verlangt. Immerhin forderte im Nationalrat der Gewerkschafter Reimann (sp, BE) den Bundesrat auf, solche in Bereitschaft zu halten [10].
Die Schweizerische Nationalbank hielt an ihrem auf ein stabiles Preisniveau gerichteten geldpolitischen Kurs grundsätzlich fest. Das Anfangs Jahr gesetzte Ziel einer Ausweitung der bereinigten Notenbankgeldmenge um 2,0% wurde mit 2,9% allerdings deutlich übertroffen. Ein wichtiger Grund dafür lag darin, dass sich die Nationalbank in der Folge des Börsenkrachs und des Kursverfalls des Dollars veranlasst sah, die Banken mit vermehrter Liquidität zu versorgen [11].
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Strukturpolitik
Die Förderung der praxisorientierten Forschung durch den Staat wird in vielen Staaten und insbesondere in der EG als wichtiger Faktor für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft angesehen. Trotz ordnungspolitischer Bedenken ist auch in der Schweiz ein weiterer Schritt in dieser Richtung vollzogen worden. Mit einem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EG war zwar 1986 für schweizerische Firmen prinzipiell der Zugang zu EG-Forschungsprojekten geöffnet worden. Da die EG aber bei ihren Technologieprogrammen für Unternehmen aus Mitgliedstaaten die Hälfte der Kosten übernimmt, fehlten schweizerischen privaten und öffentlichen Forschungsinstituten oft die Mittel, um sich beteiligen zu können. Zur Behebung dieses Wettbewerbsnachteils beantragte der Bundesrat dem Parlament unter dem Titel "Finanzierung der technologischen Zusammenarbeit in Europa 1988—1991" einen Verpflichtungskredit von 80 Mio Fr. Beide Kammern stimmten diesem Bundesbeschluss trotz gewisser ordnungspolitischer Vorbehalte zu. Grundsätzliche Kritik äusserte einzig Herczog (poch, ZH), der den technokratischen Charakter der EG-Forschungsprogramme kritisierte. Von der Wirtschaft war dieser Kredit ebenfalls begrüsst worden. Dabei wurde allerdings betont, dass die staatliche Unterstützung auf die sogenannte vorwettbewerbliche Phase beschränkt bleiben muss. Damit ist nach EG-Praxis gemeint, dass die Ausarbeitung zu einem marktreifen Produkt nicht unterstützungsberechtigt sein darf [12].
Die modernen Technologien haben ebenfalls Auswirkungen auf das Patentrecht. Der Ständerat akzeptierte die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Auer (fdp, BL), welche eine Revision des Patentrechts in dem Sinn verlangt, dass Substanzen und Systeme, wie sie die Gentechnologie hervorbringt, zum Patent angemeldet werden können. Die POCH-Nationalrätin Fetz (BS) möchte demgegenüber die praktische Anwendung dieser ethisch umstrittenen Forschungsrichtung bremsen: sie reichte eine Motion ein, die fordert, dass der Patentschutz nicht auf biologische Systeme ausgedehnt wird [13].
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Förderungsmassnahmen für die Hotellerie und das Gastgewerbe werden in der Schweiz weniger als Hilfe an einen bestimmten Wirtschaftszweig, denn als regionalpolitisches Instrument betrachtet. Dies wurde besonders deutlich bei der Revision des "Bundesgesetzes über die Förderung des Hotel- und Kurortskredites" und einem dazugehörigen Finanzierungsbeschluss. Der Bundesrat verfolgte mit dieser Vorlage im wesentlichen drei Ziele: Die Aufstockung der Bundesdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite (SGH) um 80 Mio Fr. für die näch sten zehn Jahre, die zeitliche Erstreckung 'der Zinsverbilligungsmassnahmen sowie die Ausdehnung dieser Massnahmen auf gewisse Tourismusregionen, die nicht im Berggebiet liegen. Bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hatten der Vorort und vor allem der Arbeitgeberverband — nicht aber der Gewerbeverband — ordnungspolitische Einwände gegen die staatliche Subventionierung von privaten Unternehmen angemeldet. Diese Kritik — gepaart mit ökologischen Einwänden gegen die Tourismusförderung — wurde im Nationalrat auch von Vertretern des LdU, der POCH und der Grünen sowie einem Freisinnigen (Auer, BL) vorgebracht, ein Nichteintretensantrag Fierz (gp, BE) scheiterte jedoch mit 118:16 Stimmen deutlich. Für die Regierungsparteien überwogen die regionalpolitischen Argumente zugunsten der Vorlage, obwohl auch in ihren Voten Zweifel an der Systemkonformität und am Nutzen dieser Finanzbeihilfen für die Renovation von Beherbergungsbetrieben nicht zu überhören waren [14].
Ohne jegliche Kritik passierte demgegenüber die 1986 vom Bundesrat vorgeschlagene Neufassung des auf Ende 1987 auslaufenden Bundesbeschlusses über die schweizerische Verkehrszentrale die beiden Räte. Damit ist die Subventionierung der Werbung für das Fremdenverkehrsland Schweiz für die nächsten fünf Jahre gesichert und auf einen höheren Stand gebracht worden [15].
Das EVD hat als letztes regionales Entwicklungskonzept dasjenige des Val-de-Ruz (NE) genehmigt. Damit verfügen alle 54 ausgeschiedenen Bergregionen über ein vom Bund anerkanntes Planungsinstrument, welches die Voraussetzung für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen im Rahmen des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (IHG) bildet. Die Interessenvertreter der Berggebiete stellten an einer gemeinsamen Pressekonferenz ihre politischen Schlüsse aus den im Vorjahr präsentierten Ergebnissen des Nationalen Forschungsprogramms "Regionalprobleme der Schweiz" vor und verlangten eine Neuorientierung der Regionalpolitik. Wie diese aussehen sollte, blieb allerdings, mit Ausnahme der Forderung um Aufstokkung des Investitionshilfefonds von 800 auf 1 200 Mio Fr., noch recht unbestimmt [16].
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Wettbewerbspolitik
Die "Eidgenössische Konsumentenschutz-Initiative" der Denner AG, welche in bestimmten Bereichen des Konsumgüterhandels ein Kartellverbot verankern will, fand auch im Parlament keine Gnade und wurde dem Volk zur Ablehnung empfohlen. Die Argumente waren dieselben, wie sie der Bundesrat 1986 in seiner Botschaft vorgebracht hatte. Zugunsten der Volksinitiative mochte sich niemand einsetzen. Vertreter der Linken und des Landesrings gaben aber zu verstehen, dass ihre Ablehnung der Denner-Initiative nicht bedeute, dass sie die bestehende Kartellgesetzgebung für ausreichend erachten würden [17].
Ebenfalls chancenlos blieb die im Vorjahr von Nationalrat Jaeger (ldu, SG) eingereichte parlamentarische Initiative für die Schaffung von Verfassungsgrundlagen für ein wesentlich schärferes Wettbewerbsrecht. Mit dem Argument, dass eine parlamentarische Initiative nicht angebracht sei, da Jaeger sein Anliegen in Form eines Gegenvorschlags zur Denner-Initiative präsentieren könne, verzichtete der Rat auf eine inhaltliche Diskussion des Vorstosses [18].
Die west- und südschweizerischen Konsumentinnenverbände konnten mit einiger Mühe die erforderlichen Unterschriften für eine zweite Preisüberwachungsinitiative bei Kartellen und kartellähnlichen Organisationen fristgerecht zusammenbringen. Die positive Stellungnahme des Preisüberwachers Guntern zum Hauptanliegen der Volksinitiative, der expliziten Unterstellung der Kredite und der staatlich administrierten Preise, errégte einiges Aufsehen und, bei Gegnern des Begehrens, auch Unmut [19].
Das im Vorjahr verabschiedete Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) bedarf offenbar bereits einer Teilrevision. Gemäss einer vom Ständerat überwiesenen parlamentarischen Initiative Schönenberger (cvp, SG) sollen Bestimmungen, die sich auf das Kleinkreditwesen beziehen, gestrichen werden. Der Grund für diesen im Rat materiell nicht bestrittenen Vorstoss besteht darin, dass nach der Ablehnung des Kleinkreditgesetzes durch das Parlament eine rechtliche Definition des Begriffs Kleinkredite fehlt [20].
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Die kleine Kammer behandelte als Erstrat die beiden Gesetzesvorlagen des Bundesrates zur Verbesserung der Stellung der Konsumenten auf dem Markt. Dabei zeigte sich einmal mehr, dass der Ständerat den Anliegen der Konsumenten nicht sehr wohlgesinnt ist. Dem Bundesgesetz über die Konsumenteninformation vermochte er nur zuzustimmen, nachdem er einige Veränderungen vorgenommen hatte. So ersetzte er den Anspruch der Konsumentenorganisationen auf finanzielle Unterstützung für ihre Aufklärungstätigkeit durch die Formel, dass der Bundesrat diese Aktivitäten subventionieren kann. Ferner sollen nicht alle Tests über Dienstleistungen beitragsberechtigt sein, sondern nur die vom Bundesrat bezeichneten. Daneben präzisierte der Ständerat noch einige Formulierungen im Gesetz und schrieb der konsultativen Kommission für Konsumentenfragen, in der die Konsumentenvertreter bisher leicht überrepräsentiert waren, eine paritätische Besetzung vor.
Der zweite Teil der Vorlage betraf eine Teilrevision des Obligationenrechts und wies als umstrittenste Bestimmung ein Widerrufsrecht bei Verkäufen ausserhalb von Geschäftslokalitäten auf. Betroffen davon wären nicht nur die manchmal aggressiven sogenannten Haustürverkäufe gewesen, sondern auch die Versicherungsbranche, bei der Vertragsabschlüsse in der Wohnung des Kunden Usus sind. Die vorberatende Kommission beantragte, auf die Vorlage einzutreten, dann aber alle vorgeschlagenen Bestimmungen zu streichen. Der Ratsmehrheit fand jedoch eine Beratung der einzelnen Vorschläge des Bundesrats überflüssig und beschloss mit 23:17 Stimmen Nichteintreten [21].
Auf Begehren des Detailhandels beschloss der Bundesrat, dass die Preise von Waren, die mehr als 5000 Fr. kosten, nicht mehr angeschrieben werden müssen. Diese Lokkerung der Verordnung über die Preisanschreibepflicht tritt auf den 1.3.1988 in Kraft [22].
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Gesellschaftsrecht
Die zum Teil vor den Gerichten ausgetragenen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit diversen Versuchen von sogenannten "unfreundlichen" Übernahmen von Aktiengesellschaften verliehen der Revision des Aktienrechts zusätzliche Aktualität. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Vorschriften über vinkulierte Namenaktien, deren Eintrag ins Aktienregister und damit auch deren Stimmrecht an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist. Mit der Verweigerung des Eintrags konnten sich bisher Firmen gegen unerwünschte Einflussnahme wehren. Entsprechend der vom Nationalrat 1985 beschlossenen Fassung soll an dieser Aktienform festgehalten werden. Während die Genehmigung bisher gemäss Bundesgerichtspraxis nur für das Stimmrecht massgebend war, soll sie neuerdings auch auf den Eigentumsanspruch ausgedehnt werden. Immerhin müssten in Zukunft die Gründe für die Verweigerung genannt werden. Dabei wären allerdings die Wahrung des schweizerischen Charakters oder die Abwehr gegen Konkurrenten auch dann gültige Gründe, wenn sie nicht explizit in den Statuten der Gesellschaft erwähnt sind. Der Vorort als Vertreter der Industrie stellte sich hinter diese Beschränkung der Übertragungsrechte von Besitztiteln. Die Banken hingegen verlangten im Sinne einer besseren Handelbarkeit dieser Titel, dass nur die Stimm- nicht aber die Vermögensrechte von der Genehmigung durch die Gesellschaft abhängig gemacht werden. Die vorberatende Kommission des Ständerates konnte im Herbst die erste Lesung der Aktienrechtsrevision abschliessen. Mit dem Problem der vinkulierten Namenaktien will sie sich in einer zweiten Lesung im Laufe des Jahrs 1988 eingehend befassen [23].
Grundsätzlich bekämpft werden die bestehenden Vinkulierungsrechte von Karl Schweri, dem Chef der Detailhandelskette Denner AG. Der konkrete Anlass für seine Gegnerschaft bildet zweifellos sein gescheiterter Übernahmeversuch der USEGO. Trotz des Erwerbs der Aktienmehrheit verweigerte ihm diese drittgrösste Detailhandelsgesellschaft die Anerkennung als Aktionär. Im Dezember 1987 lancierte ein Komitee, dem auch Schweri angehört, in Zürich eine kantonale Volksinitiative, die zum Ziel hat, vinkulierte Namenaktien nur dann zum Handel an der Zürcher Börse zuzulassen, wenn sich die Vinkulierung ausschliesslich gegen ausländische Übernahmen richtet [24].
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Weiterführende Literatur
An der erwähnten Tagung der Schweiz. Gesellschaft für Volkswirtschaft und Statistik bemühte sich v.a. R.L. Frey um eine Verbindung der beiden Ziele Wirtschaftswachstum und Umweltschutz. Dabei plädierte er insbesondere für den vermehrten Einsatz von marktwirtschaftlichen Steuerungselementen (R. L. Frey, "Wirtschaftswachstum und Umweltqualität. Auf der Suche nach einer neuen Wachstumspolitik", in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 123/1987 S. 289 ff.). Über den Stand und die Fortschritte bei der Quantifizierung der sogenannten externen Kosten, welche die Grundlage für die Bemessung von Umweltabgaben bilden, siehe das am selben Anlass gehaltene Referat von H. Brüngger / A. Kahnert, "Kann man den Umweltzustand statistisch erfassen?", in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 123/1987, S. 353 ff. Ebenfalls aus der Bundesverwaltung stammt eine ökonomische und finanzpolitische Analyse der Lenkungsabgaben ("Sind Lenkungsabgaben Steuern? — Effizienz- und Verteilungsgesichtspunkte verschiedener umweltpolitischer Instrumente", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 43/1987, S. 35 ff.). Zu den Problemen der Quantifizierung der externen Kosten und deren Einbezug in die Umweltpolitik siehe auch W. Pommerehne, Präferenzen für öffentliche Güter. Ansätze zu ihrer Erfassung, Tübingen 1987 und R.L. Frey / R.E. Leu, "Waldsterben. Von der naturwissenschaftlichen Analyse zur Umweltpolitik", in Wirtschaft und Recht, 39/1987, S. 58 ff.
Aus wirtschaftswissenschaftlicher Warte zur Umweltpolitik vgl. auch E. Tuchtfeldt, "Umweltschutz in der Marktwirtschaft", in Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Demokratie (Hg.), Oekonomie versus Oekologie – SAD-Arbeitstagung 25. April 1987, Zürich 1987, S. 71 ff. sowie E. Küng, "Umweltpolitik. Die notwendigen Anreize", in Schweizer Monatshefte, 67/1987, S. 819 ff.
Für ein "öko-soziales" Wirtschaftssystem setzt sich u.a. ein populär gehaltenes Lehr- und Grundlagenbuch über die schweizerische Volkswirtschaft ein (R. Strahm, Wirtschaftsbuch Schweiz. Das moderne Grundwissen über Oekonomie und Oekologie in der Schweiz. Ein Arbeitsbuch mit 90 Schaubildern und Kommentaren, Zürich 1987). Eine umweltgerechte Wirtschaft im allgemeinen und der Einbezug der externen Kosten im speziellen sind auch Anliegen des Inhabers des neuen Lehrstuhls für Wirtschaftsethik an der Handelshochschule St. Gallen (P. Ulrich, Transformation der ökonomischen Vernunft – Fortschrittsperspektiven der modernen Industriegesellschaft, Bern 1986). Ahnliche Gedanken finden sich auch in K.M. Meyer, "Von der sozialen zur oekosozialen Marktwirtschaft – Wirtschaftliche Freiheit und Verantwortung in der Umweltkrise", in WWF (Hg.), Die Verantwortung der Wirtschaft gegenüber der Natur, Zürich 1987, S. 13 ff. Allgemein zu den Grundlagen und Methoden der Wirtschaftsethik vgl. auch G. Enderle, "Wirtschaftsethik als 'angewandte Ethik"', in Wirtschaft und Recht, 39/1987, S. 114 ff.
Eine Übersicht über die umweltschützerischen Anstrengungen der Schweizer Wirtschaft findet sich in wf, Dok., 36, 7.9. und
37, 14.9.87. Vgl. dazu auch W. Schiesser, "Bestrebungen zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft", in W. Schiesser (Hg.), Zwischenbilanz Umweltschutz – Bestandesaufnahme in der Schweiz, Zürich 1987, 103 ff.
Der langjährige Wirtschaftsredaktor der NZZ, W. Linder, hat seine Aufsätze zur schweizerischen Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahre in einem Sammelband publiziert (W. Linder, Wirtschaftspolitik auf dem Prüfstand. Liberale Positionen, Zürich 1987). Allgemein zur Wirtschaftspolitik siehe auch W. Wittmann, "Mehr Freiheit durch Entflechtung der Gesellschaft", in Politische Rundschau, 66/1987, Nr. 4, S. 17 ff.
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Dazu sind im Berichtsjahr erschienen: H. Allemann, "Regionalpolitische Wirtschaftsförderung: ein ordnungspolitischer Sündenfall?", und T. Fleiner, "Wirtschaftsförderung durch die Kantone", beide in D.-C. Dicke / T. Fleiner (Hg.), Staat und Gesellschaft: Festschrift für Leo Schürmann zum 70. Geburtstag, Freiburg 1987, S. 255 ff. bzw. 239 ff. Mit den regionalpolitischen Auswirkungen der neuen Informationstechnologien (vgl. dazu auch SPJ, 1986, S. 69) befassen sich B. Hotz, "Informationstechnologie und Regionalentwicklung", in Schweizer Monatshefte, 67/1987, S. 309 ff. und B. Hotz / W. Schmid (Hg.), Neue Informationstechnologien und Regionalentwicklung, Zürich 1987.
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Der Präsident der Kartellkommission stellte die neue Konzeption und Interpretation des im Sommer 1986 in Kraft gesetzten revidierten Kartellgesetzes vor: W. Schluep, 'Wirksamer Wettbewerb' – Schlüsselbegriff des neuen schweizerischen Wettbewerbsrechts. Leo Schürmann zum 70. Geburtstag, Bern 1987. Eine kurze Darstellung und Interpretation des neuen Gesetzes bietet auch P. Böckli, "Harte Kartelle und Marktübermacht. Herausforderung durch das neue Kartellrecht", in Wirtschaft und Recht, 39/1987, S. 1 ff.
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[1] Schweiz. Gesellschaft für Volkswirtschaft und Statistik: NZZ, 9.5.87; Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 123/1987, (Nr. 3), S. 249 ff. Lehrstuhl für Wirtschaftsethik: TA, 1.10.87. Zum Begriff öko-soziales System vgl. NZZ, 26.5.87 (Prof. F. Jaeger) und Lit. Vgl. auch TA, 13.6.87 (neue Technologien und Ökologie) und SPJ, 1986, S. 64 f. (Qualitatives Wachstum).
[2] Motion Fetz: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 268 und 1431 ff. Zur FDP siehe unten, Teil IIIa (Freisinnige Partei) und SPJ, 1986, S. 252. Gewerbeverband: "Umweltpolitische Lenkungssteuern — Ja oder Nein?", in Gewerbliche Rundschau, 1987, Nr. 1, S. 1 ff. und SGZ, 9.4.87, sowie unten, Teil Illa (Unternehmer: Gewerbe). Zum Thema der Lenkungsabgaben siehe auch Bilanz, 1987, Nr. 6, S. 23 f. und unten, Teil I, 6d (Umweltpolitk) sowie SPJ, 1986, S. 65.
[3] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1432 f.
[4] BBl, 1987, II, S. 1217 ff.; vgl. auch TA, 10.6.87 und unten, Teil I, 7d (Politique à l'égard des étrangers).
[5] SNB, Geschäftsbericht, 80/1987,S. 5 f. und 10 ff.; Die schweizerische Konjunktur im Jahre 1987 und Vorschau auf 1988. 311. Mitteilung der Kommission für Konjunkturfragen, Bern 1988, S. 3 ff.
[6] SNB, Geschäftsbericht, 80/1987, S. 19 ff.; Die schweizerische Konjunktur im Jahre 1987 und Vorschau auf 1988. 311. Mitteilung der Kommission für Konjunkturfragen, Bern 1988, S. 7 ff. Für die Wirtschaftsdaten siehe insbes. die Seiten *1 ff. in der neu konzipierten amtlichen Zeitschrift Die Volkswirtschaft, 61/1988, Nr. 1 ff.
[7] Die Volkswirtschaft, 61/1988, Nr. 6, S. *8 ff. Zum Arbeitsmarkt siehe unten, Teil I, 7a (Marché du travail).
[8] Die Volkswirtschaft, 61/1988, Nr. 6, S. *4 (Planvorlagen), S. *19 (Produktion), S. *38 (Baugewerbe) und S. *42 (Tourismus). Zum Tourismus siehe auch Die Volkswirtschaft, 61/1988, Nr. 5, S. 35 f. und Nr. 7, S. 43 ff. sowie C. Kaspar (Hg.), Jahrbuch der schweizerischen Tourismuswirtschaft 1987/88, St. Gallen 1988. Zur Entwicklung der einzelnen Branchen vgl. auch Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1987, Zürich 1987.
[9] Die Volkswirtschaft, 61/1988, Nr. 6, S. *15 ff.
[10] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1776 ff. Zum Börsenkrach siehe Presse vom 20. und 21.10.87; NZZ, 29.10. und 11.12.87 (SNB-Vizepräsident Lusser); Ww, 29.10.87.
[11] SNB, Geschäftsbericht, 80/1987, S. 26 f.; Gesch.ber., 1987, S. 307.
[12] BBl, 1987, II, S. 910 ff.; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1 183 ff.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 666 ff.; SHIV (Vorort), Jahresbericht, 117/1986-87, S. 119 ff. Siehe auch Ww, 7.5.87; SHZ, 7.5.87 (Interview mit dem Direktor des BA für Konjunkturfragen, Sieber), wf, AD, 27, 6.7.87 sowie unten, Teil I, 8a (Recherche) und SPJ, 1986, S. 66.
[13] Motion Auer: Amtl. Bull. StR, 1987, S. 644 f.; vgl. SPJ, 1986, S. 70. Motion Fetz: Verh. B.vers., 1987, IV, S. 53.
[14] BBl, 1987, II, S. 861 ff.; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1342 ff. und 1895; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 642 ff. und 695; BBl, 1988, I, S. 61. Siehe auch Presse vom 7.5.87; TA, 19.5.87; NZZ, 3.10.87; Vat., 7.10.87 sowie SPJ, 1986, S. 69.
[15] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 69 ff. und 1040; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 316 ff. und 425; BBl, 1987, III, S. 161; AS, 1987; S. 1210. Zur Botschaft siehe SPJ, 1986, S. 70.
[16] Val-de-Ruz: Die Region, 1987, Nr. 2 (Mitteilungen der Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung); SGT, 24.4.87. Berggebiete: Bund, 24.2.87. Siehe auch Gesch.ber., 1987, S. 326 und SPJ, 1986, S. 69.
[17] Amtl. Bull. StR, 1987, S. 149 ff. und 685; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1825 ff. und 1895; BBl, 1988, I, S. 1 f. Zur Botschaft siehe SPJ, 1986, S. 70 f. Das Parlament wurde in seiner ablehnenden Haltung von den Interessenvertretern sowohl der Detaillisten als auch der Konsumentinnen unterstützt (NZZ, 16.6.87; Schweizerische Detaillisten-Zeitung, 1987, Nr. 1/2, S. 1 f. und Nr. 12, S. 1 ff.).
[18] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 111 ff.; SPJ, 1986, S. 71.
[19] Initiative: BBl, 1988, 1, S. 92 f.; Presse vom 29.9.87; SPJ, 1986, S. 71. In der Schlussphase beteiligte sich auch das Konsumentinnenforum der deutschen Schweiz an der Unterschriftensammlung (Schweizerische Detaillisten-Zeitung, 1987, Nr. 4, S. 6). Guntern: TA, 4.11.87; JdG, 20.5.87; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 833 und 835.
[20] Amtl. Bull. StR, 1987, S. 558 ff. Zum UWG und zum Kleinkreditgesetz siehe SPJ, 1986, S. 71 f.
[21] Amtl. Bull. StR, 1987, S. 538 ff. und 549 ff. Die Haltung der Ständeratsmehrheit deckte sich mit derjenigen der Vertreter der Wirtschaft (wf, KK, 36, 7.9.87). Vgl. auch SPJ, 1986, S. 72. Zu den mit dem Gesetz über das internationale Privatrecht (IPR) eingeführten Konsumentenverträgen siehe oben, Teil I, lb (Rechtsordnung: Privatrecht).
[22] AS, 1988, S. 241. Vgl. auch AT, 15.10.87 und SPJ, 1978, S. 59.
[23] NZZ, 18.2., 9.6. und 15.10.87; BaZ, 18.2.87; TA, 24.1 1.87 (Kommission StR); SHIV (Vorort), Jahresbericht, 117/1986-87, S. 158; Schweizerische Bankiervereinigung, Jahresbericht, 75/1986-87, S. 112 f. Vgl. auch Ch. Blocher "Aktienrechtsreform — Für wen eigentlich?" in SAZ, 25, 25.6.87; SPJ, 1986, S. 72 f.
[24] Initiative: NZZ, 25.11.87; TA, 15.12.87. Zu den Auseinandersetzungen um die USEGO vgl. u.a. Presse vom 26.3., 14.5. und 23.10.87; TA, 14.1., 11.5. und 16.10.87; NZZ, 3.7. und 12.9.87. Zur Person von Schweri siehe auch Ww, 21.3.87.
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