Wirtschaft
Geld, Währung und Kredit
Die Nationalbank verfolgte weiterhin ihre auf Preisstabiltät gerichtete Geldpolitik. Der Kurssturz des US-Dollars und der Börsenkrach zwangen sie jedoch zu einer einer etwas weniger restriktiven Gangart. — Die Banken verschärften ihre Regeln über die Sorgfaltspflicht bei der Entgegennahme von Geldern und das Parlament stimmte der Strafbarkeit von Insiderdelikten an der Börse zu.
Geld- und Währungspolitik
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hielt an ihrem auf ein stabiles Preisniveau gerichteten geldpolitischen Kurs grundsätzlich fest. Das Ende 1986 gesetzte Ziel einer Ausweitung der bereinigten Notenbankgeldmenge um 2,0% wurde mit 2,9% allerdings deutlich übertroffen. Ein wichtiger Grund dafür lag darin, dass sich die Nationalbank in der Folge des Börsenkrachs und des Kurssturzes des Dollars veranlasst sah, die geldpolitischen Zügel zu lockern. Zum einen stattete sie die Banken — angesichts der allgemeinen Verunsicherung des Publikums nach dem Krach — mit mehr Liquidität aus. Zum andern begegnete die SNB mit der Lockerung des restriktiven Kurses einem Ansteigen der Geldmarktsätze, das zu einer noch stärkeren Aufwertung des Frankens gegenüber dem Dollar hätte führen können. Das Geldmengenziel für 1988 wurde vom Direktorium der Nationalbank im Einvernehmen mit dem Bundesrat auf 3% festgelegt. Mit diesem Richtwert, der über dem für die Schweiz als optimal erachteten Ziel von 2% liegt, wollten die Behörden erklärtermassen demonstrieren, dass sie bereit sind, auf besondere Situationen an der Währungsfront flexibel zu reagieren
[1].
Im Berichtsjahr setzte sich, in einer Wellenbewegung, die Abwertung des amerikanischen Dollars gegenüber dem Schweizer Franken fort. Nach einer Stabilisierung im Sommer kam es nach dem Börsenkrach zu einem neuen — bis Ende Jahr anhaltenden — Kurssturz, bei dem der Dollar mit einem Preis von 1,27 Fr. den historisch tiefsten Wert erreichte. Die für den schweizerischen Aussenhandel wichtigen Währungen Deutschlands und Japans bewegten sich weitgehend parallel zum Franken. Im Durchschnitt des Jahres 1987 lagen die
Wechselkurse des Frankens gegenüber den Währungen der BRD, der Niederlande und Osterreichs leicht unter, gegenüber den Währungen Belgiens, Frankreichs, Italiens und Japans leicht über denjenigen des Vorjahres. Grössere Aufwertungen ergaben sich gegenüber dem britischen Pfund (8,0%) und dem Dollar (20,6%). Der mit den Ausfuhren in die 15 wichtigsten Handelspartnerländer gewichtete Wechselkursindex stieg 1987 im Mittel um 5,2% an; infolge der in der Schweiz tendenziell geringeren Teuerung stieg der reale Aussenhandelswert des Frankens lediglich um 4,0%
[2].
Vor allem die Deutsche Bundesbank und die Bank von Japan versuchten den Dollarzerfall zuerst mit einer expansiveren Geldpolitik zu bremsen, was von Mai bis September auch recht gute Resultate zeitigte, da die Zentralbank der USA gleichzeitig einen restriktiveren Kurs steuerte. Um den Franken gegenüber der D-Mark stabil zu halten, zog die Nationalbank bei der von der Deutschen Bundesbank vorgenommenen Senkung der Leitzinsen mit. Nach dem Dollarsturz im Anschluss an den Börsenkrach schritten die Notenbanken zu direkten Interventionen auf dem Devisenmarkt, an denen sich die SNB ebenfalls beteiligte. Diese Aktionen wurden unterstützt durch zwei weitere Senkungen der Leitzinsen
[3].
Die Währungspolitik der SNB wurde im Berichtsjahr von prominenter Seite kritisiert. Der Verwaltungsratspräsident der BBC und ehemalige SNB-Präsident Leutwiler forderte eine gewisse Lockerung der Geldmengenpolitik mit dem Ziel, den Kurs des Frankens schrittweise an denjenigen der D-Mark anzunähern. Diese auch von einem andern prominenten Manager der Exportwirtschaft (N. Hayek von der SMH) unterstützte Forderung wies die Nationalbank mit dem Argument zurück, dass für die Gesamtwirtschaft längerfristig das Ziel der Geldwertstabilität höher zu veranschlagen sei als Vorteile der Exporteure im Konkurrenzkampf mit Anbietern aus der BRD. Der Vorort als Dachverband der Industrie schloss sich dieser Meinung an
[4].
Der Kurszerfall des US-Dollars führte in der Erfolgsrechnung der Nationalbank wiederum zu einem grossen Abschreibungsbedarf auf dem Devisenbestand. Er lag mit 3,5 Mia Fr. etwas unter demjenigen des Vorjahres. Zu seiner Deckung mussten 2,1 Mia Fr. aus dem Konto der Rückstellungen für Währungsrisiken entnommen werden, dessen Stand sich dadurch von 13,1 auf 10,9 Mia Fr. reduzierte. Ebenfalls eine Folge des sinkenden Dollarkurses war die Verringerung des wichtigsten Einnahmepostens, des Devisenertrags, von 1,8 Mia im Jahre 1986 auf 1,5 Mia Fr.
[5].
Im Frühjahr 1988 wird Nationalbankpräsident P. Languetin altershalber zurücktreten. An seiner Stelle wählte der Bundesrat im September den Chef der schweizerischen Delegation bei der OECD in Paris, Jean Zwahlen, in das Direktorium der SNB. Zum neuen Präsidenten wurde der bisherige Vizepräsident Markus Lusser bestimmt
[6].
Die
Zinssätze am Geldmarkt blieben weitgehend stabil. Der Satz für Dreimonatsgelder auf dem Eurofrankenmarkt pendelte von Januar bis August zwischen 3,6% und 3,9%. Von Ende September bis Mitte Oktober zogen die Sätze etwas an, als die SNB versuchte, das Wachstum der Notenbankgeldmenge leicht zu drosseln. Im Anschluss an den Börsenkrach gingen die Geldmarktsätze wieder zurück. Vor allem aus währungspolitischen Gründen unterstützte die Nationalbank diese Entwicklung, indem sie das Bankensystem mit genügender Liquidität versorgte. Auch die von der Nationalbank auf den 23. Januar, den 6. November und den 4. Dezember verfügten Senkungen des Diskont- und des Lombardsatzes um je 'h % auf 2'/2 % resp. 4% waren primär als Signale für den Währungsmarkt gedacht
[7].
Das Geschehen auf dem
Kapitalmarkt war durch die Ereignisse an den Aktienbörsen geprägt. Wir gehen darauf unter dem Stichwort Börse ein. Bei den festverzinslichen Anlagen verlief die Entwicklung ausgesprochen ruhig. Der leichte Zinsanstieg im September wurde nach dem Börsenkrach wieder nach unten korrigiert. Die durchschnittliche Rendite für Anleihen der Eidgenossenschaft war im Monatsmittel im Dezember mit 4,0% praktisch gleich hoch wie zu Jahresbeginn. Auch die Sätze für andere Anlagen blieben weitgehend stabil
[8].
Die
Beanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes durch Emissionen war leicht rückläufig, wobei sich eine Verlagerung von aus- zu inländischen Schuldnern abzeichnete. Gesteigert wurde gegenüber dem Vorjahr vor allem die Kapitalaufnahme durch Obligationenanleihen der schweizerischen Industrie. Beim Bund, den Kantonen und den Gemeinden übertrafen die Rückzahlungen erneut die Neuaufnahmen. Das Volumen der von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte ging 1987 auf 47,3 Mia Fr. zurück (1986: 51,4). Dabei wurden zwei Trends gebrochen: zum einen gewann der traditionelle Bankkredit wieder an Bedeutung, was auch damit zusammenhängt, dass nach dem Börsenkrach die Aktienemissionen beinahe zum Erliegen gekommen waren. Zum andern stieg der Anteil der Kapitalexporte in Entwicklungsländer wieder an (von 2,8% auf 4,5%). Dies geschah allerdings nicht zu Lasten des Anteils der Exporte in Industrieländer, der weiter von 85,6% auf 88,0% zunahm, sondern auf Kosten des Anteils der Mittelaufnahmen von internationalen Entwicklungsinstitutionen
[9].
Die von der Bankenkommission und der Nationalbank geforderte
bessere Information der Anleger über zur Zeichnung aufliegende Notes ist nun doch mittels einer von der Bankiervereinigung ausgearbeiteten Konvention zustandegekommen. Die auf anfang Mai in Kraft gesetzte Vereinbarung statuiert die von den Behörden verlangte Prospektpflicht für die Ausgabe von Notes ausländischer Schuldner, welche eine Mindeststückelung von 50 000 Fr. aufweisen und nicht zur Kotierung vorgesehen sind. Im Sinne einer besseren Information der Gläubiger wurde von einem Bankier auch die Idee eines obligatorischen Rating, d.h. einer Bonitätsprüfung, für alle Franken-Obligationen aufgebracht
[10].
Banken
Nach acht Rekordjahren mit regelmässigen Gewinnsteigerungen wiesen die Schweizer Grossbanken erstmals wieder leicht tiefere Gewinne aus. Bei den drei grössten reduzierte sich der ausgewiesene Reingewinn um je rund 3%. Immerhin sorgte die gute Konjunkturlage dafür, dass trotz des Börsenkrachs die Banken weiterhin gute Geschäfte machten. Das Wachstum der Bilanzsumme der von der Nationalbank monatlich erfassten Banken erreichte mit 6,6% nicht ganz den Vorjahreswert von 10,3%, woran aber. auch der tiefere Dollarkurs schuldig war. Das günstige Investitionsklima führte zu einem erneuten Ansteigen der Kredite um 10,1 %. Auf der Passivseite beschleunigte sich vor allem der Zufluss von Spar- und Depositengeldern, während die Ausgabe von Kassenobligationen infolge unattraktiver Bedingungen stagnierte. Der Umfang der Treuhandgeschäfte lag am Jahresende leicht über dem Vorjahresstand
[11].
DieSchweiz. Bankiervereinigung hat auf den 1. Oktober
neue Regeln für die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern in Kraft gesetzt. Damit können die bisherigen Richtlinien auch ohne Beteiligung der Nationalbank in revidierter Form weitergeführt werden. Die neuen Regeln sind als vertragliche Vereinbarung zwischen der Bankiervereinigung und den Banken niedergelegt worden. Namentlich die stark kritisierten Bestimmungen in den alten Regeln über den Verkehr mit Berufsgeheimnisträgern sind dabei verschärft worden. Anwälte oder Notare können nur noch dann von der Auskunftspflicht über die Identität ihrer Auftraggeber entbunden werden, wenn sie bescheinigen, dass das Mandat nicht bloss vorübergehenden Charakter aufweist oder hauptsächlich dazu dient, den Namen des Berechtigten geheimzuhalten. Eine Verschärfung stellt auch die Herabsetzung der Grenze für die Identitätsfeststellung bei Schaltergeschäften von 500 000 auf 100 000 Fr. dar. Die eidg. Bankenkommission erklärte sich mit den neuen Standesregeln zufrieden, insbesondere begrüsste sie die Verschärfung der Regelung für Kunden, die über Anwälte oder Treuhänder mit der Bank verkehren. Sie hielt aber auch fest, dass sie diese Regelung lediglich als Mindeststandard ansehe, da die vom Bankengesetz geforderte einwandfreie Geschäftsführung nur dann gewährleistet sei, wenn den Banken die Identität ihrer Kunden bekannt ist. Die Nationalbank strich die Bedeutung der Herabsetzung der Limite für Schalterkunden als Beitrag im Kampf gegen die Geldwäscherei hervor
[12].
Für die Sozialdemokraten ist diese Selbstregulierung durch die Branche unbefriedigend. Sie hielten deshalb an ihrer
Forderung nach einer Revision des Bankengesetzes fest. Anlässlich der Behandlung einer als Postulat überwiesenen Motion Leuenberger (sp, ZH) bekräftigte O. Stich die im Vorjahr vom Bundesrat gegen eine Revision im jetzigen Zeitpunkt vorgebrachten Argumente: Erstens gelte es, die Neuerungen auf dem Finanzmarkt abzuwarten und genauer zu analysieren, und zweitens liessen sich wichtige Anliegen auch mit einer strengeren Auslegung des bestehenden Gesetzes durch die Bankenkommission verwirklichen
[13]. Die Bankenkommission begann mit den Vorarbeiten zu einer Revision der Verordnung zum Bankengesetz. Nach Ansicht von SNB-Vizepräsident Lusser werden dabei insbesondere die Unterstellung von Emissionshäusern und Parabanken unter das Bankengesetz sowie die Erfassung und Kontrolle der bilanzunwirksamen Geschäfte geregelt werden müssen
[14].
Da sich namentlich bei der Bekämpfung der internationalen Drogenkriminalität gezeigt hatte, dass die Spuren der Hintermänner oft im Gewirr von Geldtransaktionen verschwinden, soll die sogenannte Geldwäscherei in Zukunft verboten werden. Das EJPD gab im Februar einen Expertenbericht des ehemaligen Tessiner Staatsanwalts Bernasconi in die Vernehmlassung. Strafbar wäre demnach, wer Geld entgegennimmt, von dem er weiss oder annehmen muss, dass es auf deliktische Weise erworben worden ist. Es ist vorgesehen, diese
neue Rechtsnorm in die sich zur Zeit im vorparlamentarischen Stadium befindende Revision der Bestimmungen über strafbare Handlungen gegen das Vermögen und gegen Urkundenfälschung einzubauen. Der Vorschlag wurde im allgemeinen positiv aufgenommen, wobei sich allerdings die bürgerlichen Parteien und die Bankiers gegen eine Bestrafung von nicht vorsätzlich begangenen Handlungen wendeten. Für die Nationalbank, welche sich entschieden hinter den Entwurf stellte, ist demgegenüber die Strafbarkeit auch von grob fahrlässig begangenen Handlungen erforderlich, wenn das Gesetz Wirkung zeigen soll
[15].
Die 1985 von der Finanzkommission der OECD vorgeschlagene
Konvention über internationale Amtshilfe in Steuersachen führte zu einer aussenpolitischen Machtprobe zwischen Bundesrat und Parlament. Einig war man sich zwar, dass die Schweiz einer derartigen Konvention nicht beitreten solle, und dass damit das Bankgeheimnis weiterhin nur im Rahmen von ordentlichen Rechtshilfebegehren aufgehoben werden kann. Der bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat reichte dies jedoch nicht; sie verlangte mit einem Postulat, dass die Regierung das Zustandekommen dieser Konvention mit einem Veto torpedieren solle. Der in dieser Frage allein zuständige Bundesrat entgegnete, dass es aussenpolitisch nicht opportun wäre, wenn die Schweiz mit einem Veto einen Zusammenarbeitsvertrag zwischen Drittstaaten verhindern würde. Die neue Konvention ist im Berichtsjahr von den zuständigen europäischen Gremien gegen den Widerstand der Schweiz und anderer Staaten beschlossen worden. Dabei gaben die BRD, Luxemburg und die Schweiz in der Europarats-Ministerkonferenz zu Protokoll, dass sie die Vereinbarung nicht unterzeichnen werden
[16].
Dem Begehren der philippinischen Regierung um Repatriierung der vom
ehemaligen Staatschef
Marcos und seiner Familie auf Schweizer Bankkonten angelegten Gelder konnte noch nicht entsprochen werden. Die Rekurse der Anwälte Marcos' gegen die 1986 verfügte vorsorgliche Blockierung der Konten wurden zwar von den kantonalen Gerichten und auch vom Bundesgericht abgewiesen. Das Bundesgericht stellte in seinem Entscheid fest, dass der Gewährung von Rechtshilfe prinzipiell nichts im Wege stehe. Voraussetzung dazu sei aber, dass das Gesuch von einem ordentlichen philippinischen Gericht und nicht von einer Untersuchungskommission der Regierung eingereicht werde
[17].
Börsen
Künftig wird in der Schweiz die missbräuchliche Verwendung von vertraulichen Informationen an der Börse bestraft werden. Der Nationalrat befasste sich im Berichtsjahr als Zweitrat mit der
Revision des Strafgesetzbuches betreffend Insider-Delikte, nachdem er einen von NR Eisenring (cvp, ZH) unterstützten Verschiebungsantrag Oehen (öfp, BE) abgelehnt hatte. Der vom Ständerat eingefügten Aufzählung von strafbaren Tatbeständen vermochte sich die Volkskammer erst anzuschliessen, nachdem die kleine Kammer im Differenzbereinigungsverfahren ausdrücklich erklärt hatte, dass es sich dabei nicht um eine abschliessende Liste handle. Die Frage, ob nicht anstelle des vom Bundesrat vorgeschlagenen Offizialdelikts eine Ausgestaltung als Antragsdelikt vorzuziehen wäre, wurde in den Beratungen nicht mehr aufgeworfen. In den Schlussabstimmungen wurden die neuen Bestimmungen mit einer Gegenstimme im National- und deren zwei im Ständerat gutgeheissen
[18].
Das Börsenjahr 1987 war geprägt vom weltweiten massiven Einbruch der Aktienkurse am 19. Oktober. Nur zwei Monate, nachdem der Aktienindex der
New Yorker Börse einen neuen Rekordstand erreicht hatte, verzeichnete er einen Einbruch, der mit einer Tageseinbusse von 22,6% den Verlust vom sogenannten Schwarzen Freitag von 1929 um beinahe das Doppelte übertraf. Auch an den Schweizer Börsen, die erst zwei Wochen zuvor einen absoluten Höchststand registriert hatten, war es noch nie zu einem vergleichbaren Kurssturz gekommen. Gemessen am Index des Schweizerischen Bankvereins fielen die Kurse am 19. Oktober um 11% und lagen am Jahresende sogar um rund 25% tiefer als vor der Krise. Als Gründe für den Kollaps wurden eine überfällige Korrektur der seit 1982 haussierenden Börse, die steigenden Zinsen, die Globalisierung des Marktes sowie der computerisierte Handel und die neuen Finanzinstrumente in den Vordergrund gestellt. Auf politischer Ebene wurden diese Ereignisse in der Schweiz vor allem im Zusammenhang mit allfälligen Auswirkungen auf die Wirtschaftslage und die Währungsrelationen diskutiert. Von der sozialdemokratischen Fraktion wurde im Nationalrat aber auch angeregt, dass der Bund im Bereich der neuen Finanzinstrumente — und dabei insbesondere für den Handel mit Financial Futures — einen rechtlichen Rahmen schaffe. Bereits vor dem Börsenkrach hatte Nationalrat Pini (fdp, TI) die auf den 1. Januar 1988 angekündigte Eröffnung einer Börse für den Handel mit neuen Finanzmarktinstrumenten (Soffex) in Zürich zum Anlass für eine ähnliche Interpellation genommen
[19].
Weiterführende Literatur
Zu der für die Festlegung der Geldmengenziele erforderlichen Prognose des Wirtschaftswachstums vgl. H.-J. Bütler / F. Ettlin / E. Ruoss, "Empirische Schätzung des Wachstums der potentiellen Produktion in der Schweiz", in SNB, Quartalsheft, 5/1987, S. 61 ff. Zur technischen Seite der Geldmengenpolitik siehe auch J.-Ch. Lambelet / D. Nilles, "Statistique monétaire et demande de monnaie en Suisse", in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 123/1987, S. 449 ff.
Der Handlungsspielraum der Nationalbank in der internationalen Währungspolitik wird abgehandelt in P. Klauser, "Schweizerische Rechtsgrundlagen der internationalen Währungshilfe", in SNB, Quartalsheft, 5/1987, S. 143 ff.
In einer 1987 publizierten Analyse der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz wird von den Behörden und den Banken eine ständige Bereitschaft zur Einführung von Neuerungen gefordert. Gleichzeitig wird aber auch festgestellt, dass diese Bereitschaft bisher vorhanden gewesen sei. Wenn diese Neuerungen in der Schweiz weniger spektakulär ausgefallen sind als in andern Ländern, so habe dies weitgehend daran gelegen, dass einerseits die Banken bereits als Universalbanken konzipiert waren, und dass andererseits dank der traditionellen Zurückhaltung des Staates in diesem Bereich aufsehenerregende Deregulationsstrategien gar nicht nötig waren (P. Braillard u.a., La place financière suisse. Politique gouvernementale et compétivité internationale, Genève 1987). Siehe zum Thema Deregulation auch P. Buomberger, "Financial Markets. Regulation and Deregulation", in Geld und Währung, 3/1987, Nr. 1/2, S. 24 ff. Allgemein zum Funktionieren des schweizerischen Bankensystems siehe die überarbeitete Neuauflage von R. von Grafenried (Hg.), Beiträge zum schweizerischen Bankenrecht, Bern 1987. Zur Lage der Finanzmärkte nach dem Börsenkrach äussert sich H. Wuffli, "Globalisierte Märkte — Globalisierte Baisse", in Schweizer Monatshefte, 68/1988, S. 39 ff.
Ein Sonderheft der Zeitschrift Wirtschaft und Recht, 39/1987, (Nr. 3/4) ist der neuen Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern gewidmet. Es enthält u. a. Darstellungen und Würdigungen der Vereinbarung (P. Nobel, "Die neuen Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken", S. 149 ff. sowie H.U. Walder, "Die Sanktionsdrohung unter der neuen Konvention", S. 226 ff.), eine Beurteilung aus der Sicht des Vizedirektors des Sekretariats der Eidg. Bankenkommission (D. Zuberbühler, "Das Verhältnis zwischen der Bankenaufsicht, insbesondere der Überwachung der einwandfreien Geschäftstätigkeit, und der neuen Sorgfaltspflichtvereinbarung der Banken", S. 167 ff.) sowie Darlegungen der Konsequenzen für Anwälte (F. Thomann, "Die Stellung des Anwalts unter der neuen Konvention und die Uberwachung seiner Funktion", S. 198 ff.) und Treuhänder (V. Müller, "Die Stellung des Treuhänders unter der neuen Konvention und die Uberwachung seiner Funktion", S. 210 ff.). Zudem sind in diesem Sonderheft ein themenbezogenes Literaturverzeichnis sowie der integrale Text der Vereinbarung abgedruckt (S. 245 f. resp. 247 ff.).
[1] SNB, Geschäftsbericht, 80/1987, S. 26 f.; Gesch.ber., 1987, S. 307. Presse vom 19.12.87.
[2] SNB, Geschäftsbericht, 80/1987, S. 29 f.; SNB, Monatsbericht, 1988, Nr. 2, S. 33 ff.; P. Balastèr, "Die Entwicklung der Wechselkurse im Jahr 1987", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 44/1988, Nr. 1, S. 12 ff.
[3] SNB, Geschäftsbericht, 80/1987, S. 13 f. und 42 f.; Presse vom 29.10-6.11.87.
[4] NZZ, 3.6.87 (Leutwiler); TA, 30.10.87 (Hayek); Presse vom 5.6.87 und BaZ, 3.9.87 (SNB); TA, 6.5.87 und wf, KK, 45, 9.11.87 (Vorort).
[5] SNB, Geschäftsbericht, 80/1987, S. 54 ff.
[6] Presse vom 10.9.87; SHZ, 10.12.87.
[7] SNB, Geschäftsbericht, 80/1987, S. 27 ff.; SNB, Monatsbericht, 1988, Nr. 1, S. 38 f. Zu den Leitzinssenkungen siehe auch Presse vom 23.1.87; TA, 8.10.87; NZZ, 31.10. und 6.11.87; Bund, 4.12.87.
[8] SNB, Geschäftsbericht, 80/1987, S. 30 f.; SNB, Monatsbericht, 1988, Nr. 1, S. 40.
[9] SNB, Geschäftsbericht, 80/1987, S. 31 ff.; SNB, Monatsbericht, 1988, Nr. 6, S. 59.
[10] Notes: Schweizerische Bankiervereinigung, Jahresbericht, 75/1986-87, S. 73; SNB, Geschäftsbericht, 80/1987, S. 38 f.; BaZ, 10.4.87; vgl. auch SPJ, 1986, S. 75. Rating: NZZ, 21.3.87. Zur Information über Anleihen und insbesondere zur Prospekthaftung vgl. auch NZZ, 9.1.87; TA, 2.2., 7.2., 23.2. und 2.3.87.
[11] SHZ, 3.3. und 31.3.88; SNB, Geschäftsbericht, 80/1987, S. 34 ff.
[12] NZZ, 24.3. und 23.6.87; BaZ, 29.9.87; Presse vom 1.10.87. Vgl. auch NZZ, 6.2., 17.2. und 28.3.87; Schweizerische Bankiervereinigung, Jahresbericht, 75/1986-87, S. 50 ff.; SPJ, 1986, S. 77 f. sowie Lit.
[13] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 510 ff. (Motion Leuenberger); BaZ, 5.3.87 (Stellung der SP zur Sorgfaltspflichtvereinbarung). Vgl. auch SPJ, 1986, S. 77 f.
[14] BaZ, 27.1.87; NZZ, 15.4.87; TA, 20.6., 29.6. und 26.9.87 (Lusser).
[15] Presse vom 25.2.87; NZZ, 13.7.87; BaZ, 14.7.87; SHZ, 16.7.87; Schweizerische Bankiervereinigung, Jahresbericht, 75/1986-87, S. 117 f. Zur Revision des Strafgesetzbuchs betreffend Wirtschaftsdelikte vgl. SPJ, 1986, S. 18.
[16] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 430 ff., 707 und 1207; Gesch.ber., 1987, S. 27; NZZ, 26.6.87. Siehe auch SPJ, 1985, S. 72.
[17] JdG, 12.1., 5.2. und 15.9.87; Vat., 5.2.87; NZZ, 25.2. und 2.7.87; 24 Heures, 25.2.87. Vgl. auch die Antwort des Bundesrats auf Interpellationen aus dem Jahr 1986 (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 421 ff.). Zur Blockierung der Konten siehe SPJ, 1986, S. 78.
[18] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1370 ff., 1765 f. und 1894; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 630 ff. und 685; BBl, 1988, I, S. 3 f. Siehe auch SHZ, 5.2.87; TA, 5.5.87; SGT, 25.8.87 und SPJ, 1986, S. 76 f.
[19] Börsenkrach: Presse vom 20.-24.10.87; Bund und NZZ, 31.12.87; Bilanz, 1987, Nr. 11, S. 36 ff. Politische Vorstösse: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1488 ff. (Pini) und 1776 ff. (SP). Siehe auch oben, Geldmenge und Währung sowie Teil I, 4a (Konjunkturpolitik).