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Wirtschaft
Geld, Währung und Kredit
La Banque nationale parvient à contenir la croissance de la masse monétaire dans les limites prévues — Le dollar poursuit sa chute; le cours du franc suisse reste stable par rapport au mark allemand et au yen japonais — Malgré la forte demande de capitaux, la baisse des taux d'intérêts persiste — La Banque nationale libéralise d'autres secteurs du marché financier et des capitaux — Le Conseil fédéral expose dans un rapport les raisons pour lesquelles il refuse la plupart des allégements fiscaux exigés par les banques — Le Conseil des Etats approuve la nouvelle loi contre l'exploitation d'informations confidentielles en bourse — Après que le gouvernement ait renoncé à une révision de la loi sur les banques, la Commission fédérale des banques annonce son intention de durcir sa politique sur les bases des dispositions actuelles — Le Conseil fédéral décide un blocage des comptes bancaires détenus en Suisse par l'ancien dictateur philippin Marcos.
Geld und Währung
Im Berichtsjahr setzte sich auf dem schweizerischen Geld- und Kapitalmarkt der Zinsabbau fort. Trotzdem ergab sich für die Realverzinsung dank der niedrigen Teuerungsrate ein seit langem nicht mehr erreichter Höchstwert. Der massive Kurszerfall des Dollars gegenüber dem Franken und anderen wichtigen Währungen hielt, zumindest in der ersten Jahreshälfte, an. Das Parlament übernahm die Forderungen der Banken nach einem Abbau der steuerlichen Belastung von Bankgeschäften und verpflichtete den Bundesrat zur Ausarbeitung entsprechender Vorlagen. Für die Regierung lassen sich die meisten dieser Begehren, die für den Bund Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe bringen könnten, nur dann verwirklichen, wenn es gelingt, neue fiskalische Einnahmequellen innerhalb des Bankensektors zu erschliessen. Nach dem vorläufigen Scheitern der Teilrevision des Bankengesetzes will die Eidgenössische Bankenkommission die ihr vom Gesetz eingeräumten Kompetenzen umfassender auslegen. Gelegenheit dazu bot sich ihr im Berichtsjahr im Zusammenhang mit der in einer ersten Phase auf Notrecht abgestützten Blockierung der Konten des ehemaligen philippinischen Staatspräsidenten Marcos.
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Das Wachstum der Geldmenge entwickelte sich auch 1986 im Rahmen der von der Nationalbank festgelegten Zielgrösse. Die bereinigte Notenbankgeldmenge nahm im Jahresmittel um 2,0% zu (1985: 2,2%). Im Gegensatz zu den Notenbanken anderer Industriestaaten hielten die schweizerischen Behörden an ihrem relativ restriktiven Kurs, der sich an den realen Wachstumsmöglichkeiten der Volkswirtschaft orientiert, fest. Diese Politik wurde von keiner Seite grundsätzlich in Frage gestellt. Immerhin wünschten Vertreter der Banken und der Exportwirtschaft eine etwas flexiblere Haltung, die es erlauben würde, extreme Wechselkursschwankungen auszugleichen. In Absprache mit dem Bundesrat legte die Nationalbank für 1987 ein unverändertes Wachstumsziel von 2,0% für die bereinigte Notenbankgeldmenge fest [1].
Die Erfolgsrechnung der Nationalbank war erneut gekennzeichnet durch einen hohen Verlust auf dem Konto Devisenbestand als Folge der Tieferbewertung des amerikanischen Dollars. Der Abschreibungsbedarf von 3,7 Mia Fr. konnte nur noch zum Teil durch die Auflösung von Rückstellungen für Währungskorrekturen aufgebracht werden. Mehr als die Hälfte musste aus den laufenden Erträgen und aus der Position Rückstellung für Währungsrisiken, die sich am Jahresende noch auf 13,1 Mia Fr. belief, finanziert werden [2].
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Der Kurs des Schweizer Frankens entwickelte sich gegenüber den andern für die Wirtschaft wichtigen Währungen uneinheitlich. Der amerikanische Dollar setzte den im Frühjahr 1985 eingeleiteten Sturzflug vorerst fort. Er sank von über 2 Franken im Januar auf rund Fr. 1.65 im August und stabilisierte sich dann. Zu Jahresende wurde der Dollar noch zu Fr. 1.62 gehandelt. Eine ähnliche, wenn auch nicht ganz so ausgeprägte Abwertung ergab sich beim britischen Pfund. Leicht an Wert verloren haben gegenüber dem Franken ferner die Währungen Frankreichs und Italiens. Die für den Aussenhandel besonders wichtigen Kurse der D-Mark und des Yen blieben nahezu unverändert. Der mit den Exporten in die 15 bedeutendsten Handelspartnerländer gewichtete Index der Fremdwährungskurse stieg im Jahresdurchschnitt um 9,4% an ; infolge der in der Schweiz relativ niedrigen Teuerungsrate betrug die reale Aufwertung jedoch bloss 6,7%. Erstmals seit 1983 hat sich die Nationalbank – allerdings in bescheidenem Umfang – im Oktober an den Devisenmarktinterventionen massgebender europäischer Notenbanken zur Stützung des Dollars beteiligt. Da die fundamentalen Wirtschaftsdaten für einen weiteren Wertverlust der amerikanischen Währung sprachen, bestand das Ziel dieser Aktionen nicht im Einleiten einer Trendumkehr, sondern in der Verhinderung eines abrupten Kurssturzes [3].
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Auf dem Geld- und Kapitalmarkt setzte sich über das ganze Jahr gesehen der leichte Zinsabbau fort. Einzig im Mai und Juni ergab sich namentlich auf dem Geldmarkt eine momentane Anspannung als Folge von erhöhter Geldnachfrage der Banken zu Monatsende. Die Nationalbank reagierte auf diese Liquiditätsengpässe mit einer etwas flexibleren Geldmengenpolitik. Der Satz für Dreimonatsgelder auf dem Eurofrankenmarkt bewegte sich im Monatsmittel von Januar bis April zwischen 3,9% und 4,1 %, stieg dann auf 5,0% im Juni und reduzierte sich bis Dezember wieder auf 4,2%. Im Jahresdurchschnitt lag er mit 4,2 % um 0,7 % tiefer als im Vorjahr. Diskont- und Lombardsatz blieben auf den im März 1983 festgelegten Werten von 4,0% resp. 5,5% [4]. Die Zinsen auf dem Kapitalmarkt entwickelten sich im grossen und ganzen ähnlich wie diejenigen auf dem Geldmarkt. Die durchschnittliche Rendite für Anleihen der Eidgenossenschaft verringerte sich im Monatsmittel von 4,4% auf 4,1 %. Auch die Zinssätze für Kassenobligationen wurden leicht zurückgenommen, während diejenigen für Sparhefte und Neuhypotheken 1986 noch weitgehend stabil blieben. Allerdings kündigten die in diesen Bereichen marktführenden Banken Hypothekar- und auch Sparheftzinssenkungen um je 1/4 % für 1987 an. Diesen Verlautbarungen waren Zinssenkungsentscheide einzelner kleiner Institute vorangegangen, und auch die Vereinigung privater Lebensversicherungen hatte ihren Mitgliedern eine Reduktion um 1/4 % auf den 1. August 1986 empfohlen [5].
Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarkts nahm nochmals zu. Die Steigerungsrate bei den inländischen Schuldnern lag bei rund 30%, für die Emissionen von Ausländern fehlen zuverlässige Nettozahlen, doch deutet der Anstieg bei den Bruttowerten um rund einen Viertel ebenfalls auf ein markantes Wachstum hin. Die gute Verfassung sowohl der Wirtschaft als auch der Börse veranlasste die schweizerische Industrie zu einer lebhaften Aktienemissionstätigkeit. Die vorwiegend guten Rechnungsabschlüsse beim Bund, den Kantonen und Gemeinden erlaubten es der öffentlichen Hand, ihre Verschuldung auf dem Kapitalmarkt abzubauen. Bei den von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporten trat mit einem Total von 52,5 Mia Fr. erneut eine Steigerung ein. Die Aufteilung nach Ländergruppen zeigt, dass sich das Schwergewicht noch mehr auf die Industrieländer verlegt hat (85,7% gegenüber 79,2% im Vorjahr). Besonderes Gewicht kam dabei den japanischen Schuldnern zu, die 28% aller bewilligungspflichtigen Kapitalexporte beanspruchten. Der Anteil der Entwicklungsländer bildete sich auf 2,7% zurück (1985: 4,7%) [6].
Die Nationalbank setzte 1986 ihre Deregulierungspolitik auf dem Kapitalmarkt fort. Auf den 29. Mai strich sie die Vorschriften bezüglich der Laufzeiten und dervorzeitigen Rückzahlung von Anleihen ausländischer Schuldner. Im Bereich der Notesemissionen hob sie die Mindeststückelung von 50 000 Fr. ebenso auf wie die Depotpflicht. Beibehalten wurden hingegen die sogenannten Syndizierungsvorschriften, welche verlangen, dass bei Emissionsgeschäften in Schweizer Franken alle am Ausgabesyndikat beteiligten Gesellschaften in der Schweiz domiziliert sein müssen. Dieses Gebot stellt einen gewissen Wettbewerbsschutz für die inländischen Gesellschaften dar und verhindert zudem, dass diese Geschäfte zwecks Umgehung der Stempelabgabe im Ausland abgewickelt werden. Die Liberalisierungsbeschlüsse der Nationalbank erhöhten die Dringlichkeit eines verbesserten Anlegerschutzes bei der Emission von Notes. Der Versuch der Behörden, die Banken zum Abschluss einer Konvention über die Prospektpflicht für die Ausgabe von Notes zu veranlassen, scheiterte jedoch vorerst an deren ablehnender Haltung. Die Bankenkommission kündigte daraufhin an, dass sie beabsichtige, in Zukunft nicht mehr zwischen Obligationen und öffentlich begebenen Notes zu differenzieren, und auch für die zweiten einen Prospekt zu fordern [7].
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Banken
Bei den Banken entwickelte sich auch 1986 die Geschäftstätigkeit vorwiegend positiv. Die von den fünf Grossbanken ausgewiesenen Reingewinne erreichten Steigerungsraten zwischen 11,7% und 21 %. Obwohl sich der tiefere Umrechnungskurs des Dollars dämpfend auswirkte, war das Wachstum der Bilanzsumme der 71 von der Nationalbank monatlich erfassten Banken mit 10,3% wieder etwas höher als 1985 (+ 7,2%). Die anhaltend gute Konjunkturlage bewirkte, dass die Kredite etwa im selben Mass zunahmen wie im Vorjahr. Das Wachstum der Passiven beschleunigte sich leicht, wobei eine Verschiebung von Festgeldanlagen zu den dank hohen Realzinsen attraktiv gewordenen Spareinlagen und Kassenobligationen stattfand. Die niedrigen Geldmarktsätze und der schlechtere Umrechnungskurs für den Dollar hatten zur Folge, dass sich das Volumen der Treuhandgelder erneut zurückbildete (–12,6%) [8].
Die Auseinandersetzungen um die internationale Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz hielten auch im Berichtsjahr an. Der Bundesrat legte einen vom Parlament verlangten Bericht zu den fiskalischen Aspekten des Finanzplatzes vor. Er stellte darin fest, dass der Wettbewerb als Folge von Deregulierungsmassnahmen im Ausland härter geworden sei. Der gute Geschäftsgang der Banken und das ungebrochene Wachstum des Bankensektors seien aber Indizien dafür, dass von einer akuten Gefährdung der Stellung der Schweiz nicht gesprochen werden könne. Unter Berücksichtigung des primären politischen Ziels des Budgetausgleichs sowie der Bestrebungen zur Aufhebung der Taxe occulte einerseits und der steuerlichen Entlastung der Familien bei der direkten Bundessteuer andererseits stimmt die Landesregierung fiskalischen Erleichterungen nur in dem Mass zu, als es gelingt, ausreichende Kompensationsmöglichkeiten innerhalb des Finanzmarktes zu finden. Das Argument der Bankenvertreter, dass der Abbau von Umsatzbelastungen zu einer Ausweitung der Geschäftstätigkeit und damit zu grösseren Einnahmen bei der Einkommenssteuer führen würde, wird vom Bundesrat im Prinzip nicht bestritten. Seiner Meinung nach sind diese Auswirkungen jedoch schwer im voraus zu beziffern und würden per Saldo für den Bund wahrscheinlich einen Verlust ergeben. Immerhin zeigte sich die Regierung im Herbst bereit, auf einige der von den Banken und dem Parlament erhobenen Forderungen einzugehen : Auf den 1. Oktober hob sie die 1980 eingeführte Unterstellung des Münz- und Feingoldhandels unter die WUST sowie die Verrechnungssteuer auf Interbankguthaben auf. Zudem reduzierte sie die Umsatzabgabe auf Euro-Emissionen um die Hälfte. Die daraus entstehenden Einnahmenausfälle von geschätzten 70 Mio Fr. erachtet die Regierung vor allem auch deshalb als vertretbar, weil eine gewisse Rückverlagerung dieser Geschäfte in die Schweiz und damit Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer zu erwarten sind. Weitergehende Entlastungen, wie zum Beispiel die Aufhebung der Stempelabgabe auf der Emission von Beteiligungsrechten oder der Umsatzabgabe auf sogenannten Ausland/Ausland-Geschäften, welche die Einnahmen des Bundes um rund 400 Mio Fr. resp. 650–900 Mio Fr. verringern würden, lehnte der Bundesrat ab [9].
Die bürgerliche Mehrheit im Parlament ist in dieser Frage allerdings anderer Meinung. Der Ständerat überwies eine 1985 vom Nationalrat verabschiedete Motion Feigenwinter (cvp, BL), die eine Aufhebung oder zumindest eine Reduktion der Stempelabgabe auf Aktienemissionen und die Befreiung sowohl des Handels mit Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit bis drei Monaten als auch der Eigenbestände des Effektenhandels von der Umsatzabgabe verlangt. Beide Kammern überwiesen zudem freisinnige Motionen, deren Forderungskatalog zwar noch umfangreicher ist, die jedoch immerhin die Möglichkeit der Kompensation der Einnahmenausfälle erwähnen [10].
Als Erstrat befasste sich der Ständerat mit der Ergänzung des Strafgesetzbuchs um eine neue Strafnorm für sogenannte Insiderdelikte an der Börse. Die Christlichdemokraten Schmid (AI) und Cavelty (GR) begründeten einen Nichteintretensantrag damit, dass es nicht angehe, ein Gesetz zu schaffen, das vor allem zum Zweck habe, den Banken die Geschäftstätigkeit in den USA zu erleichtern. In andern Bereichen, wie zum Beispiel im Grundstückhandel, werde auch nur der Verrat, nicht jedoch die gewinnbringende Verwendung von Geschäftsgeheimnissen, unter Strafe gestellt. Für die Ratsmehrheit, die den Nichteintretensantrag mit 28:5 Stimmen ablehnte, stellte der Druck der amerikanischen Behörden nur eines der Argumente zugunsten der Schaffung einer Insider-Gesetzgebung dar. Ihrer Meinung nach sind derartige Tatbestände auch in der Schweiz verpönt und schaden dem Vertrauen in die Sauberkeit der Börse. In der Detailberatung nahm die Ständekammer nur wenige Änderungen vor. Insbesondere wurde im Sinne einer Erläuterung präzisiert, was unter dem Begriff der «vertraulichen Tatsache» zu verstehen sei. Die Ausgestaltung als Antragsdelikt drang gegen die bundesrätliche Version eines Offizialdelikts nicht durch: der Schutz der Funktionsfähigkeit der Börse und der Chancengleichheit aller Anleger liege im öffentlichen Interesse und müsse deshalb vom Staat garantiert werden [11].
1984 hatte der Bundesrat beschlossen, statt einer Total- lediglich eine Teilrevision des Bankengesetzes vorzunehmen. Sein damaliges Argument, dass sich auf diesem Weg die zutage getretenen Mängel der bestehenden Gesetzgebung zügiger beheben lassen würden, hat sich in der Zwischenzeit angesichts des Widerstands der Banken als unzutreffend erwiesen. Nachdem Bundesrätin Kopp bereits am Bankiertag vom 3. Oktober entsprechende Ankündigungen gemacht hatte, stimmte im Dezember die Regierung einer Zurückstellung der Teilrevision zu. Gemeinsam mit der Eidgenössischen Bankenkommission und der Nationalbank ist sie der Ansicht, dass sich wichtige Fragen, wie etwa die Verbesserung der Regelung über die Entgegennahme von Geldern oder die Beaufsichtigung der sogenannten Parabanken (Finanzgesellschaften etc.), befriedigender und vor allem rascher mittels einer schärferen Auslegung des geltenden Gesetzes lösen lassen. Die Verschiebung der Teilrevision sollte es zudem dem Gesetzgeber ermöglichen, die Wandlungen auf den Finanzmärkten und ihre Auswirkungen auf die Handhabung der Bankenaufsicht besser zu berücksichtigen. Hier ist in erster Linie an die Tendenz zur Verdrängung des traditionellen Kreditgeschäfts durch die bilanzunwirksame Vermittlung von Anleihen (sogenannte Securitization) gedacht [12].
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Mit dem vorläufigen Verzicht auf eine Teilrevision ist auch die Forderung nach der Verankerung der Sorgfaltspflichtvereinbarung (SVB) bei der Entgegennahme von Geldern im Bankengesetz gescheitert. Die Nationalbank kündigte an, dass sie sich an der auf den 1. Oktober 1987 fälligen Erneuerung dieser 1977 im Anschluss an den Skandal um die Filiale Chiasso der SKA erstmals unter den Banken abgeschlossenen Konvention nicht mehr beteiligen werde. Ihre Teilnahme an dieser privatrechtlichen Vereinbarung erachte sie nicht für nötig und sie gehöre auch nicht in ihren Aufgabenbereich. Die Bankiervereinigung beabsichtigt, die SVB als reine Standesregel zu konzipieren und sie wegen des Ausscheidens der Nationalbank um Sanktionsbestimmungen zu ergänzen. An der umstrittenen Regelung bei der Abwicklung von Geschäften über Anwälte und Treuhänder will sie jedoch festhalten. Diese besagt, dass die Banken auf eine Identitätsüberprüfung verzichten können, wenn eine schriftliche Zusicherung über die Bekanntheit des Mandanten sowie über die Rechtmässigkeit der Herkunft der Gelder vorliegt. Für die Eidgenössische Bankenkommission ist diese Ausnahmebestimmung allerdings unhaltbar. Falls sie in den neuen Standesregeln nicht gestrichen wird, will die Kommission in Zukunft, gestützt auf die im Bankengesetz enthaltene Vorschrift der einwandfreien Geschäftsführung, eine generelle Identitätsfeststellung durch die Banken verlangen [13].
Dass die Bankenkommission bestrebt ist, die ihr vom Bankengesetz eingeräumten Kompetenzen weiter als bisher zu fassen, zeigte sich bei der Blockierung der auf Schweizer Konten liegenden Gelder von Marcos und Duvalier. Nach dem Ende Februar erfolgten Sturz des philippinischen Präsidenten Marcos und dessen Flucht ins amerikanische Exil hatten ihn Vertreter der neuen Regierung und der Massenmedien beschuldigt, während seiner Amtszeit illegal erworbene Vermögenswerte ins Ausland und insbesondere auch in die Schweiz transferiert zu haben. Die Bankenkommission machte die Banken auf ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit eventuell kriminell zustandegekommenen Einlagen aufmerksam und wurde daraufhin von einer Bank über einen möglicherweise bevorstehenden Vermögensabzug orientiert. Da zu diesem Zeitpunkt ein Rechtshilfegesuch der philippinischen Regierung noch nicht angekündigt war, verordnete der Bundesrat am 24. März, gestützt auf den aussenpolitischen Kompetenzartikel 1028 BV, eine vorsorgliche Blockierung der Marcos-Konten. Zwei Tage später teilte die Bankenkommission mit, dass es nicht mit der bankengesetzlichen Vorschrift der einwandfreien Geschäftsführung vereinbar wäre, vor Abklärung der Rechtslage den Transfer von Vermögenswerten der Marcos-Familie zuzulassen; sie forderte die Banken ausserdem zur Meldung allfälliger Konten auf. Als rund einen Monat später ein formelles Rechtshilfegesuch eingereicht wurde, konnte die notrechtliche Blockierung durch die im Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe vorgesehene Sperrung ersetzt werden. In der Mehrzahl der Kommentare wurde das Vorgehen des Bundesrats und der Bankenkommission als notwendig für die Wahrung des Ansehens des Landes und auch des Finanzplatzes beurteilt. Namentlich die Banken zogen demgegenüber die ausreichenden rechtlichen Grundlagen für diese Entscheide in Zweifel, und sie wiesen darauf hin, dass der Bundesrat noch 1979 anlässlich des Sturzes des Schahs von Persien ein solches Vorgehen abgelehnt hatte. Im Falle des gestürzten haitischen Diktators Duvalier erübrigten sich aussergewöhnliche Schritte der Regierung und des Aufsichtsorgans. Die offizielle Ankündigung der Einreichung eines Rechtshilfegesuchs durch die neuen Behörden erlaubte dem Bundesamt für Polizeiwesen die vorsorgliche Sperrung der in Frage kommenden Konten, noch bevor das eigentliche Gesuch eintraf [14].
Den Banken werden von einem Teil der Öffentlichkeit nicht nur ihre geschäftlichen Beziehungen zu einzelnen korrupten Staatsoberhäuptern, sondern generell zu Entwicklungsländern und Diktaturen vorgeworfen. Kritisiert wurden namentlich die Verbindungen der Grossbanken zu der von immer mehr Staaten und Privatfirmen wegen ihrer Rassenpolitik boykottierten Republik Südafrika. Vorsprachen hoher kirchlicher Amtsträger und die Gründung eines oppositionellen Aktionärskomitees bei der besonders involvierten SBG änderten nichts an der Haltung der Banken, die Geschäfte im bisherigen Rahmen weiterführen zu wollen [15].
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[1] SNB, Geschäftsbericht, 79/1986, S. 12 f. und 24 ff. Die einzelnen Geldmengenaggregate entwickelten sich wie folgt : M1 : 4,5%; M2: 6,1%; %; M3: 6,8%. Vgl. auch P. Languetin an der Generalversammlung der SNB (SNB, Quartalsheft, 1986, S. 1127 if.). Banken : AT, 12.12.86 ; NZZ, 20.12.86. Wirtschaft : NZZ, 7.10.86. Geldmengenziel 1987: SNB, Quartalsheft, 1986, S. 207 f. Zur Geldmengenpolitik in einzelnen Staaten siehe auch Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Sechsundfünfzigster Jahresbericht, Basel 1986, S. 129 If.
[2] SNB, Geschäftsbericht, 79/1986, S. 50 ff. ; NZZ, 27.3.87. Auf die Bekanntgabe des Ertragssaldos wurde 1986 verzichtet.
[3] SNB, Geschäftsbericht, 79/1986, S. 13 f., 28 und 39 f.; SNB, Monatsbericht, 1987, Nr. 1, S. 33 ff. und Nr.4, S. 33 ff.; Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 40/1986, S. 61 ff. Zu den Devisenmarktinterventionen vgl. auch Presse vom 8.10.86 und Bund, 15.11.86. Zum Aussenhandel siehe oben, Teil I, 2 (Commerce extérieur).
[4] SNB, Monatsbericht, 1987, Nr. 1, S. 38 f.; SNB, Geschäftsbericht, 79/1986, S. 26 f. Zu den Ultimoschwierigkeiten siehe auch P. Languetin in TA, 17.12.86.
[5] SNB, Monatsbericht, 1987, Nr. 1, S.40; SNB, Geschäftsbericht, 79/1986, S. 29. Zu den Spar- und Hypothekarzinssenkungen siehe auch NZZ, 10.1.86; 29.5.86; TW, 13.1.86; 24 Heures, 23.1.86; TA, 29.4.86 (Versicherungen); 3.1.1.86 ; BaZ, 3.12.86. Die Konsumentinnenorganisationen lancierten 1986 ihre Volksinitiative für eine staatliche Überwachung der in Konvenien und Kartellen abgesprochenen Zinsen (siehe dazu oben, Teil I, 4a, Wettbewerb). Vgl. auch SPJ, 1985, S. 69 sowie unten, Teil I, 6c (Miete).
[6] SNB, Geschäftsbericht, 79/1986, S.29 ff. Zu den Obligationenanleihen und Aktienemissionen siehe auch SNB, Monatsbericht, 1986, Nr. 7, S. 43 ff. und 1987, Nr. 1, S. 43 ff. Die «Aktion Finanzplatz Schweiz—Dritte Welt» reichte beim Bundesrat eine mit 25 000 Unterschriften versehene Petition ein, die unteranderem verlangt, dass die Bewilligung von Kapitalexporten in Entwicklungsländer von deren Vereinbarkeit mit entwicklungspolitischen Zielsetzungen abhängig gemacht wird (Aktion Finanzplatz Schweiz—Dritte Welt, Finanzplatz-lnformationen, 1985, Nr. 4; TW, 17.1.86).
[7] SNB, Geschäftsbericht, 79/1986, S. 35 ; SKA, Bulletin, 1986, Nr. 7, S. 20 ; NZZ, 21.6.86. Vgl. auch P. Klauser, «Notenbankbefugnisse im Kapitalmarkt», in Wirtschaft und Recht, 38/1986, S. 145 ff.; K.J. Hopt, «Schweizerisches Kapitalmarktrecht», a.a.O., S. 101 ff. Prospektpflicht: SNB, Geschäftsbericht, 79/1986, S. 36; Eidg. Bankenkommission, Jahresbericht 1986, S. 33 f. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 70; Ww, 43, 23.10.86; TA, 22.11.86. Zu den Innovationen auf dem internationalen Geld- und Kapitalmarkt und deren Folgen siehe auch wf, Dok., 33, 11.8.86 ; Ww, 41, 9.10.86; 42, 16.10.86; K. Schiltknecht, «Der schweizerische Kapitalmarkt in einer veränderten Umwelt », in Wirtschaft und Recht, 38/1986, S. 91 ff. ; M. Lusser, «Innovationen an den Finanzmärkten », in SNB, Quartalsheft, 1986, S. 255 ff.
[8] SNB, Geschäftsbericht, 79/1986, S. 32 ff.; NZZ, 6.3.87. Untersuchungen zur Strukturentwicklung im Bankwesen ergaben, dass als Folge der Internationalisierung der Finanzgeschäfte und der Steigerung der Infrastrukturkosten mit einer Verschärfung des Konzentrationsprozesses gerechnet werden muss (Bilanz, 1986, Nr. 4, S. 1321f. und Nr. 10, S. 1661f.).
[9] BBl, 1986, I, S. 856 ff. Vgl. dazu auch SHZ, 16a, 22.4.86; H. Vögeli, «Steuerliche Aspekte des Kapitalmarktes», in Wirtschaft und Recht, 38/1986, S. 130 ff. sowie B.V. Christiansen, Switzerlands role as an international financial center, Washington 1986. Beschlüsse des BR: AS, 1986, S. 1518 f.; Presse vom 11.9.86. Vgl. auch BR Stich in Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1319 und in SHZ, 40a, 3.10.86. Die Banken begrüssten die Entscheide des BR, sahen sie jedoch nur als einen ersten Schritt, wobei sie für die Bemühungen um das Finden von Kompensationsmöglichkeiten ein gewisses Verständnis signalisierten (NZZ, 11.9.86; SZ, 11.9.86; Der Monat, 1987, Nr. 3, S. 24). Vgl. auch unten, Teil I, 5 (Finanzpolitik).
[10] Amtl. Bull. StR, 1986, S. 95 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1966 ff. Zu den Forderungen vgl. SPJ, 1985, S. 70 f., zu deren finanzpolitischen Auswirkungen BBl, 1986, I, S. 856 ff.
[11] Amtl. Bull. StR, 1986, S. 584 ff. Zur Vorlage des BR siehe SPJ, 1985, S. 71. Die Wirtschaftsverbände stellten sich mit Ausnahme der Vereinigung schweiz. Holdinggesellschaften hinter den Entwurf des BR (NZZ, 15.7.86 ; wf, Dok., 36, 8.9.86; SHZ, 40a, 3.10.86). Vgl. auch die Beiträge von Interessenvertretern und Experten in NZZ, 24.1.86; 29.1.86; 4.2.86; 11.2.86; 17.6.86; 1.7.86; X. Reichmuth, «Die Notwendigkeit eines Insider-Strafartikels» in SKA, Bulletin, 1986, Nr. 4, S. 2 f.; L. Krauskopf, «Die neue Insidernorm», in Wirtschaft und Recht, 38/1986, S. 161 ff.
[12] Presse vom 4.10.86 (Bankiertag); BaZ, 16.12.86 (BR). Bankenkommission: Vat., 22.1.86; Ww, 47, 20.1 1.86 ; Eidg. Bankenkommission, Jahresbericht 1986, S. 14 ff. Banken : Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 74/1985-86, S. 45 ff. Zu den Wandlungen auf den Finanzmärkten siehe die in Anm. 7 und 8 angegebene Literatur. Die SPS und der SGB reagierten auf den bundesrätlichen Entscheid mit Verärgerung und bezichtigten ihn, das 1984 im Vorfeld der Abstimmung über die Bankeninitiative abgegebene Versprechen nicht einzuhalten (SGB, 31, 16.10.86 ; SP-info, 215, 10.11.86). NR Leuenberger (sp, ZH) reichte eine Motion für eine Teilrevision des Bankengesetzes ein (Verhandl. B.vers., 1986, V, S. 76). Vgl. auch SPJ, 1984, S. 74 f. und 1985, S. 71 f. sowie H. Bänziger, Die Entwicklung der Bankenaufsicht in der Schweiz seit dem 19. Jahrhundert, Bern 1986.
[13] BaZ, 19.9.86; 17.10.86; NZZ, 27.9.86; TA, 17.10.86; wf, Dok., 51-52, 22.12.86; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2086 ; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 74/1985-86, S. 54 f. ; Eidg. Bankenkommission, Jahresbericht 1986, S. 22 ff. NR Carobbio (psa, TI) fordert mit einer Motion eine rechtliche Regelung des Treuhänderberufs (Verhandl. B.vers., 1986, V, S.52). Vgl. auch SPJ, 1977, S. 69.
[14] Marcos: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 126 f. und 1515 ff.; BaZ, 20.3.86; Presse vom 26.3.86; NZZ, 27.3.86; 1.4.86; 10.4.86 (Kritik); 22.4.86; 24.4.86 (Einreichung Rechtshilfegesuch). Zur Diskussion um die Zulässigkeit des Rechtshilfegesuchs vor der offiziellen Erhebung der Strafklage siehe JdG, 2.9.86; NZZ, 2.9.86; 11.10.86; Bund, 6.10.86 ; Presse vom 10.10.86. Zu den Verbindungen von Marcos zu den Schweizer Banken siehe 24 Heures, 21.10.86; 22.10.86; 28.10.86; Vr, 14.11:86; Bilanz, 1986, Nr. 12, S. 12 ff. Duvalier: NZZ, 16.4.86. Siehe zu beiden Fällen auch Eidg. Bankenkommission, Jahresbericht 1986, S. 25 ff.; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 74/1985-86, S. 56 ff. Zum Iran vgl. SPJ, 1979, S. 49.
[15] Vr, 9.4.86 ; NZZ, 11.4.86 ; 25.6.86 ; SZ, 27.9.86 ; Solidarische Entwicklung, 1986, Nr. 4, S. 2. Der Bundesrat lehnte in seiner Antwort auf eine Interpellation Pitteloud (sp, VD) Sondervorschriften für die Geschäftsbeziehungen der Banken zu Diktaturen und Drittweltstaaten sowie deren Staatschefs ab (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 488 f.). Vgl. auch B. Weyermann, Die Financiers der weissen Herren, Bern 1986. Siehe auch oben, Teil I, 2 (Droit de l'homme) und unten, Teil I, 8b (Kirchen).
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