Année politique Suisse 2000 : Sozialpolitik
Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Das Parlament verabschiedete das neue Heilmittelgesetz; gleichzeitig verwarf es die beiden Volksbegehren „für tiefere Arzneimittelpreise“ und „Arzneimittelinitiative“. – Die Volksinitiativen „für tiefere Spitalkosten“ und „für eine menschenwürdige Fortpflanzung“ wurden in der Volksabstimmung deutlich abgelehnt. – Der Bundesrat will im revidierten Betäubungsmittelgesetz den Konsum von Cannabisprodukten für straffrei erklären. – Unter dem Namen „Spirit of Sport“ verabschiedete die Landesregierung Ende Jahr ein umfassendes sportpolitisches Konzept.
Gesundheitspolitik
Die 1997 zum zweiten Mal vom Bundesamt für Statistik durchgeführte
Schweizerische Gesundheitsbefragung zeigte erneut das Bild einer sich grossmehrheitlich gesund fühlenden Bevölkerung. Verglichen mit 1992 konnten jedoch bedeutende Veränderungen ausgemacht werden. Verbessert haben sich das Ernährungsbewusstein und der Umgang mit Alkohol. Risikoreicheres Verhalten wurde hingegen beim Tabak- und Medikamentenkonsum sowie beim Mangel an körperlichen Aktivitäten festgestellt
[1].
Eine vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Basel durchgeführte Studie in der Schweiz, in Frankreich und Österreich belegte, dass
rund 6% der Todesfälle in diesen Ländern auf die
Luftverschmutzung durch atmosphärische Schadstoffe zurückzuführen sind, wobei die Hälfte auf den motorisierten Strassenverkehr entfällt. Die Forschungsarbeit war Teil eines Auftrags der europäischen Abteilung der Weltgesundheitsorganisation WHO, die damit eine neue Verkehrpolitik in Europa initiieren möchte
[2].
Aus den Mitteln des 1998 auf allen Krankenkassenprämien eingeführten „Gesundheitsrappens“ startete die Stiftung für Gesundheitsförderung unter dem Titel „Feel your power“ ihre erste Kampagne, die sich über fünf Jahre erstreckt. Hauptanliegen ist die
Stressbewältigung, unter der vor allem die 30- bis 44Jährigen – und im besonderen die Frauen mit Doppelbelastung Beruf und Familie leiden. In Inseraten, TV-Spots und im Internet soll diesem Personenkreis gesunde Ernährung und genügend Bewegung schmackhaft gemacht werden
[3].
In der ersten Jahreshälfte diskutierte der Bundesrat mehrmals die heikle Frage der
Sterbehilfe bei unheilbar kranken Personen. Er befürwortete eine gesetzliche Regelung der heute weitgehend akzeptierten passiven und indirekten aktiven Sterbehilfe; nicht gerüttelt werden soll hingegen an den Strafbestimmungen über die direkte aktive Hilfe zum Suizid, wie sie etwa Sterbehilfeorganisationen anbieten. Seiner Auffassung nach sind als Alternative die Möglichkeiten der
Palliativmedizin (Linderung von Leiden mit allen verfügbaren Mitteln) besser auszuschöpfen und die Ausbildung der Medizinalpersonen in diesem Bereich zu forcieren. Konkrete Vorschläge machte der Bundesrat aber keine. Er beantragte dem Parlament, das Problem der Sterbehilfe in allgemeiner Weise zu diskutieren und das weitere Vorgehen festzulegen
[4].
Eine Motion Rossini (sp, VS), die eine bessere finanzielle
Abgeltung der medizinischen, psychologischen, spirituellen und sozialen
Palliativbehandlung durch die Krankenkassen verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates lediglich als Postulat angenommen. Dieser stellte sich auf den Standpunkt, der Umfang der Leistungspflicht sei im KVG grundsätzlich ausreichend umschrieben, weshalb sich kein neuer Gesetzesartikel aufdränge
[5].
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung verschiedenster Lebensbereiche ist die vernetzte und flächendeckende
Einführung von elektronischen Patientendossiers in naher Zukunft absehbar. Um die Chancen und Risiken von computerbasierten Patientenkarteien abzuwägen, gab der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat eine Studie in Auftrag. Für deren Autoren liegen die Vorteile digitalisierter Krankengeschichten auf der Hand. Wenn an einem einzigen Ort alle relevanten medizinischen Informationen zu einem Patienten gespeichert sind, kann ein behandelnder Arzt schnell und einfach auf diese zugreifen; gerade bei Notfällen oder Allergien gegen bestimmte Wirkstoffe kann dies unter Umständen lebensrettend sein. Computerbasierte Patientendossiers weisen aber auch eine Reihe von grundsätzlichen Gefahren auf, insbesondere jene des „gläsernen Patienten“. Dem
Datenschutz kommt deshalb nach Meinung der Autoren zentrale Bedeutung zu. Massnahmen, um Unbefugten (etwa Versicherern oder Arbeitgebern) den Zugriff auf die Personendaten zu verunmöglichen, seien unerlässlich. Auch Ärzte und andere Medizinalpersonen sollten nur in jene Informationen Einblick nehmen können, die für die jeweilige Behandlung beziehungsweise Betreuung des Patienten oder der Patientin notwendig sind. Zudem sei das Einverständnis der Betroffenen zwingend. Bei der Präsentation der Studie verwies der eidgenössische Datenschutzbeauftragte darauf, dass Datenbanken mit individuellen medizinischen Informationen laut Datenschutzgesetz einer
eigenen gesetzlichen Grundlage bedürften, die erst noch zu schaffen wäre
[6]. Diese Feststellung nahm der Nationalrat zum Anlass, den Bundesrat mit einem Postulat seiner Rechtskommission einzuladen, in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten dem Parlament einen umfassenden, alle Sozialversicherungsbereiche beleuchtenden Bericht über
Regelungslücken im medizinischen Datenschutz vorzulegen
[7].
In den letzten Jahren waren in der Presse immer wieder Berichte erschienen über die
Zwangssterilisation geistig behinderter Menschen nicht nur im nationalsozialistischen Deutschland und in anderen europäischen Ländern seither, sondern auch in der Schweiz. Nationalrätin von Felten (gp, BS) hatte kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Parlament eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche für Personen, die gegen ihren Willen oder unter psychischem Druck sterilisiert worden sind, eine angemessene Entschädigung verlangt. Auf Antrag der Rechtskommission wurde der Initiative einstimmig Folge gegeben. Die Kommission will zudem prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sterilisationen ohne Einwilligung der Betroffenen rechtmässig sind
[8].
Ausgehend von Vergleichszahlen aus den USA schätzte das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), dass in den Akutspitälern der Schweiz jährlich bis zu 3000 Todesfälle die Folge von medizinischen Fehlleistungen sind. Diese Zahlenextrapolation blieb von der Ärzteschaft nicht unwidersprochen, die höchstens 250 Fälle pro Jahr gelten lassen wollte
[9]. Der Berner SP-Nationalrat und Anästhesiearzt Günter hatte bereits 1998 mit einer Motion die Einsetzung einer Spezialkommission für die Erfassung von
medizinischen Zwischenfällen gefordert; auf Antrag des Bundesrates, der mögliche Massnahmen näher prüfen wollte, war der Vorstoss lediglich als Postulat angenommen worden. Günter doppelte umgehend nach und verlangte mit einer weiteren Motion zumindest eine Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Kunstfehlern. Der Bundesrat erachtete den Auftrag von 1998 als ausreichend und beantragte erfolgreich Ablehnung. Unterstützung fand er dabei bei Günters Waadtländer Arztkollegen Guisan (fdp), der vor einer in Emotionalität ausartenden Debatte über Ärztefehler warnte
[10].
In einer Motion verlangte der Tessiner SP-Nationalrat und Onkologe Cavalli, der Bund solle die Informationssysteme zur Erfassung der zur Morbidität bei Krebs verfügbaren Daten finanziell unterstützen. Der Bundesrat anerkannte, dass es sinnvoll wäre, ein
zentrales Krebsregister zu führen, insbesondere um die Wirksamkeit von Prävention und Therapien besser abschätzen zu können. Er erklärte sich deshalb bereit zu prüfen, wie der Ausbau der bestehenden Krebsregister zu einer gesamtschweizerischen Statistik am kostengünstigsten organisiert und finanziert werden kann. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen
[11].
Mangels verfassungsrechtlicher Grundlage lehnte der Ständerat eine vom Nationalrat im Vorjahr angenommene Motion Jaquet (pda, VD) ab, die eine Definition der
Patientenrechte und deren einheitliche Umsetzung in den Kantonen verlangte, obgleich er das Anliegen als durchaus berechtigt erachtete. Bundesrätin Dreifuss versprach, zu dieser Frage einen Bericht erstellen zu lassen. Für ein koordiniertes Vorgehen möchte sie in erster Linie auf die interkantonale Zusammenarbeit setzen
[12].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Genner (gp, ZH), das den Bundesrat bittet, ein Konzept vorzulegen, in dem er aufzeigt, wie ein umfassendes
Beratungsangebot für Fragen der
sexuellen und reproduktiven Gesundheit bereitgestellt werden kann. Genner machte geltend, die mit dem Gesetz von 1981 über die Schwangerschaftsberatungsstellen geschaffenen kantonalen Institutionen seien häufig den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen (Veränderungen in den psychosozialen Bedürfnissen der Paare, Aidsprävention, Zustrom von Migrantinnen aus anderen Kulturkreisen) nicht mehr gewachsen und müssten neu ausgerichtet werden
[13].
Unter Federführung des EDI diskutierten im April rund 60 Experten über die Mängel und dringend notwendigen
Reformen des schweizerischen Gesundheitswesens. Im Vordergrund des Gedankenaustauschs stand die
Spitalplanung, bei welcher die überregionale Zusammenarbeit stärkeres Gewicht erhalten soll. Einen grossen Handlungsbedarf sahen die Fachleute auch bei den
Leistungserbringern. Es bestand Einigkeit darüber, dass die Kriterien für deren Zulassung strenger als bisher reguliert werden sollten (siehe unten, Medizinalpersonen). Neu thematisiert wurde die
Qualitätssicherung, von der sich alle eine kostendämpfende Wirkung erhoffen, bei der die Schweiz aber im internationalen Vergleich noch weit hinten nach hinkt
[14]. Ein zweiter runder Tisch befasste sich im November mit der immer wieder festgestellten
Mengenausweitung, welche die meisten Sparanstrengungen (beispielsweise durch den Abbau von Spitalbetten) fast umgehend zunichte macht. Wichtigste Diskussionspunkte waren hier der in den letzten Jahren erfolgte Kostenschub bei den ambulanten Behandlungen, die Tendenz, ältere, bewährte und billige Medikamente durch neue teure zu ersetzen, sowie der sprunghafte Anstieg von Praxisgründungen. Für Bundesrätin Dreifuss und das BSV stehen drei Massnahmen im Vordergrund: ein Zulassungsstopp für Ärzte, die Verpflichtung zum Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung vor bestimmten kostenintensiven Behandlungen sowie die Einführung eines individuellen Gesundheitspasses und einheitlicher Patientendossiers in den Spitälern, um Mehrfachuntersuchungen möglichst zu vermeiden
[15].
Ein Fragenkomplex, der in den letzten Jahren immer wieder zu Diskussionen Anlass gab, ist jener der
Rationierung im Gesundheitswesen. Die Eidgenössische Kommission für Grundsatzfragen der Krankenversicherung (EGK), die sich aus Vertretern von Bund und Kantonen, der medizinischen Ethik sowie von Spitälern, Ärzten und Konsumenten zusammensetzt, veröffentlichte erstmals Thesen zu diesem brisanten Thema. Unter Berufung auf Bundesverfassung und KVG bekannte sie sich zum Grundsatz der gleichen Medizin für alle; anstatt aus Kostengründen zu rationieren, solle das noch mögliche
Sparpotential ausgeschöpft werden. Die EGK bemängelte, dass nach wie vor nicht genügend energisch gegen nicht nachweislich wirksame Therapien, Überkapazitäten im stationären Bereich und unnötige Operationen vorgegangen werde. Sie widersetzte sich allerdings auch nicht der Einsicht, dass in bestimmten Bereichen (insbesondere in der Transplantationsmedizin) mangels Ressourcen Rationierungsmassnahmen nicht umgangen werden können
[16].
Bei der Beratung der 1. Teilrevision des KVG hatte der Nationalrat gewisse Präventionsmassnahmen (beispielsweise die Früherkennung von Brustkrebs) von der
Kostenbeteiligung der Versicherten ausnehmen wollen, während der Ständerat aus Rücksicht auf die Finanzlage der Krankenkassen dagegen gestimmt hatte. Nach dem Beschluss des Nationalrates, in diesem Punkt festzuhalten, schmolz auch der Widerstand in der kleinen Kammer dahin; die neuerliche Ablehnung kam lediglich noch mit Stichentscheid des Präsidenten zustande. Weil der Nationalrat – wenn auch sehr knapp mit 85 zu 83 Stimmen ein drittes Mal auf seiner Meinung beharrte, wurde die Frage der Einigungskonferenz zugewiesen. Diese erarbeitete ihrem Auftrag gemäss einen Kompromissvorschlag: ausgenommen von der Franchise (aber nicht vom Selbstbehalt) sollen in Zukunft Leistungen sein, die im Rahmen von
national oder kantonal durchgeführten Präventionskampagnen angeboten werden. Mit der Bereinigung dieser letzten Differenz war die 1. Teilrevision des KVG unter Dach und Fach
[17].
Im Voranschlag 2001 hatte das EDI 500 000 Fr. für diverse Forschungsarbeiten im Bereich der Gesundheitsprävention beantragt. Die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates wollte diesen Betrag ganz streichen. Eine links-grüne Minderheit Fässler (sp, SG) beantragte Zustimmung zum Bundesrat, eine Minderheit Maillard (sp, VD) zumindest die Beibehaltung eines Kredits von 50 000 Fr. für die Entwicklung eines Tests zur Erfassung der
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und von 120 000 Fr. für die Suche nach einem sicheren und umfassenden Impfstoff gegen die
Grippe. Bundesrat Villiger bat den Nationalrat, auf die Streichung ganz zu verzichten oder wenigstens dem Antrag Maillard zuzustimmen, da die WHO für die nächsten Jahre eine Grippe-Pandemie in der Grössenordnung der „Spanischen Grippe“ nach dem 1. Weltkrieg nicht ausschliesse. Trotz dieser eindringlichen Warnung verwarf das Plenum mit 99 zu 69 Stimmen den Antrag Fässler und mit 95 zu 75 Stimmen den Antrag Maillard. Der Ständerat liess sich hingegen von Villiger überzeugen und stimmte der mittleren Variante (gemäss Antrag Maillard) zu. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat mit 91 zu 48 Stimmen der kleinen Kammer an
[18].
Diskussionslos und einstimmig lehnte auch der Ständerat die
Volksinitiative „für tiefere Spitalkosten“ ab. Das aus Kreisen um den Detailhandelsgrossisten Denner lancierte Begehren wollte das Versicherungsobligatorium auf den Spitalbereich beschränken. Für alle anderen Leistungen sollte Privatversicherungsrecht herrschen
[19]. Die Vorlage wurde vor der Abstimmung nur gerade von der Lega unterstützt, alle anderen Parteien und die massgebenden Verbände lehnten sie ab. In der Volksabstimmung vom 26. November wurde die Initiative mit über 82 Prozent Neinstimmen
massiv verworfen [20].
Volksinitiative „für tiefere Spitalkosten“
Abstimmung vom 26. November 2000
Beteiligung: 41,7%
Ja: 343 008 (17,9%) / 0 Stände
Nein: 1 574 528 (82,1%) / 20 6/2 Stände
Parolen:
– Ja: Lega.
– Nein: FDP, CVP, SP, SVP, LP, EVP, CSP, PdA, GP, SD, EDU, FP; Economiesuisse, SGV, SBV, SGB, CNG.
Die nahezu einhellige Ablehnung der Initiative zeigte sich auch im Abstimmungsprofil. Gemäss der
Vox-Analyse ergab sich kein signifikanter Zusammenhang zwischen soziodemographischen Merkmalen und Stimmentscheid. Auch bei den parteipolitischen Merkmalen konnten nur graduelle Unterschiede ausgemacht werden; so lagen die Neinstimmenanteile bei den Bundesratsparteien mit Ausnahme der SVP über 80%. Die Ablehnung der Initiative war im rechtskonservativen Lager weniger ausgeprägt, aber immer noch sehr deutlich
[21].
Die Frage der
Spitalfinanzierung stand im Zentrum der
2. KVG-Teilrevision. Ausgelöst worden war die Diskussion durch ein Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVK), welches die Kantone verpflichtet hatte, bei ausserkantonalen Behandlungen auch in den
privaten und halbprivaten Abteilungen einen Grundbeitrag zu leisten. Die Krankenkassen hatten dies zum Anlass genommen, die Praxis der Kantone, innerkantonal lediglich die öffentlichen Abteilungen der Spitäler mit einem Pauschalbetrag zu subventionieren, als nicht dem Geist des KVG entsprechend anzuprangern, und sie hatten verlangt, dass die Kantone in jedem Fall einen Sockelbeitrag leisten sollten. Auf Vermittlung des BSV war es zu einem „
Stillhalteabkommen“ zwischen Kantonen und Kassen für den innerkantonalen Bereich gekommen, allerdings unter der von den Versicherern gestellten Bedingung, dass bis Ende 2000 neue Finanzierungsregeln im KVG definiert würden. Als sich die Vorlage verzögerte, drohten die Krankenkassen, das Stillhalteabkommen gerichtlich anzufechten. Zudem hatten mehrere parlamentarische Vorstösse ebenfalls die gängige Spitalfinanzierung in Frage gestellt. Sie verlangten, die Kantone sollten nicht mehr automatisch die Spitaldefizite abgelten, sondern nur mehr zusammen mit den Versicherungen für je 50% der tatsächlich erbrachten Leistungen, allenfalls mit einer Pauschale resp. mit einem Globalbudget aufkommen
[22].
Mitte September verabschiedete der Bundesrat seine diesbezügliche
Botschaft zuhanden des Parlaments. Nach dem neuen Modell sollen sich die
Kantone und die Krankenkassen je zur Hälfte in die Vergütung der obligatorischen Leistungen teilen. Die Neuregelung wird für alle Spitäler auf der Spitalliste eines Kantons gelten und für alle Versicherten, unabhängig von deren Versicherungsdeckung. Im Gegenzug sollen sich die Krankenkassen zu 50% an den Investitionskosten der Spitäler beteiligen. Damit soll erreicht werden, dass beide Seiten (Spitäler und Versicherer) für Einsparungen einstehen, anstatt sich gegenseitig die Kosten zuzuschieben. Profitieren werden in erster Linie die Zusatzversicherten, die bisher ihren Spitalaufenthalt ohne Kantonssubventionen allein über ihre Prämien berappen mussten
[23]. Die Kantone stellten sich vehement gegen die Pläne des Bundesrates, die sie als für ihre Haushalte völlig untragbar bezeichneten. Sie verlangten zumindest eine Etappierung bei der Einführung der Neuregelung, den Ausschluss der gewinnorientiert arbeitenden Privatkliniken von jeglicher Subventionierung sowie eine Erhöhung der Bundesbeiträge an die Prämienverbilligungen; die hälftige Beteiligung der Kantone an der Finanzierung von teilstationären Einrichtungen sei gänzlich zu streichen
[24]. In der zuständigen
Kommission des Ständerates, der die 2. Teilrevision als Erstrat behandelt, stiessen die Vorbehalte der Kantone auf Verständnis. Sie trat auf die Vorlage zwar ein, beauftragte aber die Verwaltung, noch
andere Wege der Spitalfinanzierung zu prüfen. Aus diesem Grund konnte die Vorlage nicht, wie ursprünglich geplant, in der Wintersession vom Plenum behandelt werden
[25].
Mit einer von 105 Abgeordneten aus allen Parteien mitunterzeichneten Motion verlangte Hollenstein (gp, SG), Art. 321 Abs. 1 des Strafgesetzbuches sei so zu ändern, dass
alle Angehörigen eines Gesundheitsberufes dem Berufsgeheimnis unterstellt sind. Die Motionärin argumentierte, Art. 321 StGB gehe von der Vorstellung aus, dass nur Ärzte sowie Hebammen und von ihnen überwachte und abhängige Hilfspersonen Zugang zu schützenswerten Patientendaten haben. Diese Annahme treffe heute aber nicht mehr zu, da die Aufgaben in der Gesundheitsversorgung in den letzten Jahren auf zahlreiche Berufsgruppen verteilt worden seien. Als Beispiele nannte sie Physiotherapeuten, Ernährungsberaterinnen und diplomierte Pflegende, die ihre Arbeit häufig nicht unter der direkten Kontrolle eines Arztes ausführen. Da sie nicht dem Berufsgeheimnis unterstellt seien, komme es immer wieder vor, dass ihnen die Ärzteschaft deswegen wichtige Informationen vorenthalte. Der Bundesrat machte geltend, der Schutz der Vertraulichkeit bei der Berufsausübung sei in Art. 35 des Datenschutzgesetzes umfassend geregelt, nicht allerdings das in Art. 321 StGB verankerte Zeugnisverweigerungsrecht. Dieses möchte der Bundesrat in der in Ausarbeitung befindlichen einheitlichen Strafprozessordnung gesamtschweizerisch regeln. Um hier nicht vorzugreifen, wurde auf seinen Antrag die Motion lediglich als Postulat überwiesen
[26].
Der Nationalrat zeigte sich gewillt, zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen auch einschneidende Massnahmen zu ergreifen. In der Differenzbereinigung zur 1. Teilrevision des KVG fügte er die Bestimmung ein, dass der Bundesrat während einer Dauer von drei Jahren die
Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich (Ärzte und andere Therapeuten) zu Lasten der Krankenversicherung
beschränken kann, wobei die Kantone sowie die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer vorher anzuhören sind. Der Rat trug damit dem Umstand Rechnung, dass die Ärztedichte in der Schweiz eine der höchsten der Welt ist und durch die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger noch weiter zunehmen wird. Da sich der Gesundheitsmarkt nicht nach Angebot und Nachfrage richtet, resp. die Nachfrage angebotsinduziert ist, lösen mehr Leistungsanbieter fast automatisch mehr Leistungen aus, was zu höheren Kosten führt. Zulassungsbeschränkungen könnten hier regulierend wirken. Die konkrete Ausgestaltung blieb dem Bundesrat überlassen. Vergeblich versuchte eine Minderheit, darunter der Aargauer CVP-Vertreter und Leiter des Paraplegiker-Zentrums Nottwil (LU) Zäch und der Zürcher SVP-Nationalrat Bortoluzzi, die Massnahme abzuwenden. Der Rat stimmte der befristeten Zulassungsbeschränkung mit 124 zu 47 Stimmen zu. Entgegen einem bürgerlichen Minderheitsantrag nahm der Ständerat diese Bestimmung mit 27 zu 4 Stimmen ebenfalls an
[27].
Bundesrätin Dreifuss machte sehr rasch Gebrauch von der neuen Kompetenz. Bereits im Juli kündigte sie an, sie wolle mit einer Verordnungsänderung den Kantonen baldmöglichst die Möglichkeit zu einer
dreijährigen Zulassungsbeschränkung für Ärzte und andere Leistungserbringer im ambulanten Bereich (Apotheker und Physiotherapeuten) geben; bei genügender Versorgungsdichte könnte sogar ein Zulassungsstopp verfügt werden. Die zügige Umsetzung erfolgte in erster Linie aus Angst vor einer Ärzteschwemme aus dem EU-Raum. Die Schweiz kann nach Inkrafttreten der bilateralen Verträge einreisenden Medizinalpersonen aus der EU zwar die Eröffnung einer eigenen Praxis während zwei Jahren verbieten und während fünf weiteren Jahren eine Inländerbevorzugung geltend machen; dieser Abwehrmechanismus gilt aber nicht für die mehr als 2000 bereits heute in Schweizer Spitälern beschäftigten Ärzte und Ärztinnen aus EU-Staaten
[28]. In der Vernehmlassung stiess die „Bedürfnisklausel“ jedoch auf breite Ablehnung. Insbesondere die Kantone wehrten sich dagegen, selber aktiv zu werden und verlangten eine Bundeskompetenz
[29].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat bei der Beratung der 1. Teilrevision des KVG mit deutlicher Mehrheit einen Antrag angenommen, der eine
Aufhebung des Kontrahierungszwangs im ambulanten, tagesstationären und stationären Bereich verlangte, um den Krankenkassen die Möglichkeit zu geben, nicht mehr mit sämtlichen Leistungserbringern Verträge abschliessen zu müssen, sondern diese an Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien anbinden zu können. Der Ständerat hatte den Vorschlag, da seiner Ansicht nach zu wenig ausgereift, vorläufig abgelehnt. In der Differenzbereinigung entschied der Nationalrat nun, hier nicht weiter im Alleingang vorzuprellen. Um die Idee am Leben zu erhalten, beauftragte er aber den Bundesrat mit einer
Motion, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten; mit 142 gegen 4 Stimmen setzte sich dieser zweite Anlauf ganz klar durch, worauf auch der Ständerat einschwenkte und die Motion diskussionslos annahm
[30].
Der Bundesrat erarbeitete umgehend ein Vertragsmodell. Entgegen dem Auftrag der Motion sah er die Aufhebung des Kontrahierungszwangs allerdings vorderhand lediglich für den
ambulanten Bereich vor. Demnach sollten sich die Versicherer darauf beschränken können, Tarifverträge nur noch mit ausgewählten Ärztinnen und Ärzten abzuschliessen. Andererseits hätten auch die Leistungserbringenden die Zusammenarbeit mit gewissen Versicherungen verweigern können. Diese Änderung hätte keinen Abbau der kassenpflichtigen Leistungen mit sich gebracht, für die Patienten aber
die freie Arztwahl
eingeschränkt. Die Kostenübernahme in Notfällen wäre bei allen Ärzten und Spitalambulatorien sichergestellt gewesen
[31]. In der
Vernehmlassung bildeten sich
klare Fronten heraus. Während die Versicherer die Aufhebung des Kontrahierungszwangs als geeignetes Mittel zur Kostendämpfung erachteten, protestierten die FMH und die Patientenorganisationen gegen die Einschränkung der freien Arztwahl. Auch die SVP bezeichnete das Modell als untauglich, weil die Gefahr bestehe, dass nur noch die billigsten Leistungserbringer ausgewählt würden. Die SP brachte ebenfalls Vorbehalte an; ihrer Ansicht nach sollten Bedürfniskriterien und Zulassungsbedingungen Sache des Bundes und nicht der Krankenkassen sein. Von der Wirksamkeit der Massnahme überzeugt zeigten sich hingegen die FDP und die CVP sowie die Stiftung für Konsumentenschutz
[32]. Angesichts des breiten Widerstands, der ein Referendum als sehr wahrscheinlich erscheinen liess,
verzichtete der Bundesrat schliesslich darauf, den brisanten Vorschlag in die 2. Teilrevision des KVG aufzunehmen. Er schlug lediglich vor, den Kontrahierungszwang für jene Ärzte und Ärztinnen aufzuheben, die das 65. Altersjahr überschritten haben. Zudem möchte er die Krankenkassen verpflichten, gesamtschweizerisch
alternative Versicherungsformen wie HMO- und Hausarztmodelle anzubieten
[33].
Im Februar genehmigte die Schweizer Ärztekammer den
neuen Arzttarif (TarMed). Anlässlich der Jahrestagung der Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) Ende Mai wurde ein Vorvertrag unterzeichnet. Damit einigten sich – nach jahrelangen, zähen Verhandlungen – die Verbindung der Schweizer Ärzte und Ärztinnen (FMH), das Konkordat der Krankenkassen (KSK), die Organisation der Schweizer Spitäler (H+) und die privaten Versicherer auf ein gesamtschweizerisch einheitliches Tarifmodell
[34]. Obgleich dies nach einem Durchbruch in der sehr strittigen Ausmarchung aussah, wurde der Vertrag nicht dem EDI zugestellt. Hintergrund der Verzögerung war der nach wie vor innerhalb der FMH schwelende Konflikt zwischen Spezialärzten, die eine tarifäre Rückstufung ihrer vor allem technischer Leistungen nicht zu akzeptieren bereit sind, während die Allgemeinpraktiker darauf drängen, ihre umfassend beratende Tätigkeit besser honoriert zu sehen. Bundesrätin Dreifuss drohte erneut, die Tarifstruktur durch das BSV festlegen zu lassen, falls sich die Partner nicht innert nützlicher Frist einigen sollten
[35]. Zum letztmöglichen Zeitpunkt wurde der neue Arzt- und Spitaltarif Ende Juni dem Bundesrat schliesslich doch noch eingereicht. Im September
genehmigte der Bundesrat den neuen TarMed, doch erwies sich die Umsetzung weiterhin als harzig, weil eine Splittergruppe der FMH, in der sich 1998 die invasiv und operativ tätigen Spezialärzte zusammengeschlossen hatten, immer wieder Nachbesserungen verlangte
[36].
Luzern führte als erster Kanton die
Kategorie des „Spitalarztes“ ein. Die fest angestellten Fachärzte mit FMH-Titel sollen einen Teil der noch in der Ausbildung befindlichen Assistenzärzte ersetzen. Durch die Verringerung der Ausbildungsplätze für angehende Spezialärzte und die Schaffung einer Alternative zur Praxistätigkeit will das neue Modell die Eröffnung neuer Praxen eindämmen und gleichzeitig das Problem der notorisch überlasteten Assistenzärzte entschärfen. Die Luzerner Gesundheitsdirektion geht davon aus, dass mit der festen Anstellung von fertig ausgebildeten Fachärzten die medizinische Qualität an den Spitälern gesteigert und die Kontinuität sichergestellt werden kann
[37].
Eine
Evaluation des Medizinstudiums an den Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich durch Experten aus den USA, Belgien und Deutschland fiel wenig schmeichelhaft aus. Die Fachleute monierten, die Ausbildung sei zu wenig praxisorientiert, die Studierenden seien überlastet und würden zu wenig begleitet
[38].
Das Malaise im Pflegebereich weitete sich weiter aus. Geringe Löhne und drastische Sparmassnahmen führen zu Personalmangel, dieser wiederum zur Überforderung der Pflegenden und damit zur weiteren Abwanderung aus dem Beruf. Unter Federführung der Gewerkschaft VPOD wurde in vielen Kantonen gegen den
Pflegenotstand demonstriert, teilweise sogar mit beschränkten Arbeitsniederlegungen
[39]. In einer Einfachen Anfrage von Nationalrätin Hollenstein (gp, SG) auf den Missstand angesprochen, erklärte Bundesrätin Dreifuss, die tatsächlich unbefriedigende Situation sei nicht dem KVG anzulasten, weshalb es für den Bundesrat keine Möglichkeit zur direkten Intervention gebe. Die Kantone seien allein für die Sicherstellung der Pflegeleistungen zuständig. Der Bundesrat sei aber gewillt, alle ihm auf Verordnungsebene zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um gemeinsam mit den anderen Akteuren – Leistungserbringer, Gemeinwesen, Versicherer – die Qualität der erbrachten Leistungen sicherzustellen
[40].
Im Herbst bot die Universität Basel erstmals ein dreijähriges
Studium der Pflegewissenschaften an. Die Einrichtung höherer Ausbildungsgänge und Forschungsmöglichkeiten soll zu einer Überprüfbarkeit und Kontinuität im pflegerischen Wissen führen
[41].
Der
Nationalrat nahm in der Frühjahrssession die Beratung über das
neue Heilmittelgesetz auf. In der Eintretensdebatte erhielt die eurokompatibel ausgestaltete Vorlage viel Applaus. Alle politischen Lager begrüssten den Systemwechsel von der interkantonalen Kontrolle zur Bundeskompetenz; er bringe die Schweiz auf internationaler Ebene weiter und belasse den Kantonen doch Gestaltungsraum, vorab in der Komplementärmedizin. Zu hitzigen Diskussionen führten dann aber die sogenannten
Parallelimporte von Arzneimitteln, die dazu dienen sollen, die in der Schweiz sehr hohen Preise für Medikamente in- oder ausländischer Provenienz auf ein Niveau zu senken, das dem Durchschnitt vergleichbarer Länder entspricht. Dazu sollen Heilmittel aus jenem Land (re)importiert werden können, in dem sie am billigsten sind, allerdings nur unter der Bedingung, dass das Präparat sowohl in der Schweiz wie im betreffenden Exportland zugelassen ist. Für einmal war es die Linke, die sich für eine Liberalisierung des Marktes einsetzte, während sich SVP und FDP vehement dagegen stemmten. Mit Unterstützung der CVP wurde der Grundsatz möglicher Parallelimporte – wenn auch äusserst knapp mit 89 zu 86 Stimmen – bejaht. Allerdings wurde auf Antrag von Meier-Schatz (cvp, SG) mit 102 zu 71 Stimmen eine Bremse eingebaut; demnach ist von Parallelimporten abzusehen, wenn im Ursprungsland die Preise der betreffenden Arzneimittel staatlich gestützt werden. Für weniger Emotionen sorgte die Regelung des
Versandhandels. Dieser wird grundsätzlich untersagt, kann jedoch zugelassen werden, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt sowie Beratung und Überwachung der Kundschaft sichergestellt sind. Ein Totalverbot, wie es Borer (svp, SO) verlangte, wurde mit 111 zu 43 Stimmen deutlich verworfen. Nicht zugelassen wird der Handel über Internet sowie die Werbung für rezeptpflichtige Medikamente. Einen Sieg konnte die bei den Parallelimporten unterlegene Pharmalobby bei der
Produktehaftpflicht erwirken; diese hatte die vorberatende Kommission einführen wollen, unterlag aber mit 107 zu 63 Stimmen. Ohne nennenswerte Opposition passierten die Bestimmungen zum neuen
Heilmittelinstitut, in welches die interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) und die zuständige Fachstelle im Bundesamt für Gesundheit integriert werden
[42].
Der
Ständerat befasste sich in der Herbstsession ebenfalls sehr intensiv mit der Frage der
Parallelimporte. Im Vorfeld seiner Beratungen hatte er vom Bundesrat einen Zusatzbericht zu patentrechtlichen und wettbewerbspolitischen Fragen verlangt. Er wollte der Einfuhr billigerer Medikamente zwar nicht durchwegs eine Absage erteilen, fügte aber mit 31 zu 7 Stimmen eine weitere Beschränkung ein, indem dies nur für
nicht patentgeschützte
Arzneimittel möglich sein soll. Der Nationalrat hatte die Frage der Behandlung von patentgeschützten Produkten, der 1999 vom sogenannten „Kodak-Urteil“ des Bundesgerichtes ausgelöst worden war, den Patentrichtern überlassen wollen. Zudem fügte die kleine Kammer einen
„Erstanmelderschutz“ ein, der in der Praxis dazu geführt hätte, dass die vereinfachte Zulassung von Heilmitteln aus dem Ausland kaum mehr wirtschaftlich gewesen wäre, da die Zweitanmelder den ganzen (kostspieligen) Rechtsweg hätten beschreiten müssen, der zur Erteilung einer Erstzulassung nötig ist. Begründet wurde dieser Entscheid mit Zweifeln an der kostendämpfenden Wirkung der Massnahme sowie mit den Interessen der einheimischen Pharmaindustrie mit ihren rund 30 000 Beschäftigten. Naturgemäss mehr zu reden als im Nationalrat gab in der Ständekammer der Übergang der Kompetenzen in der Heilmittelkontrolle von den Kantonen auf den Bund. Ein Minderheitsantrag, die Erteilung von Bewilligungen für die Arzneimittelherstellung nicht dem eidgenössischen
Heilmittelinstitut, sondern den Kantonen zu übertragen, wurde aber mit 29 zu 3 Stimmen klar abgelehnt. Wie der Nationalrat hielt auch die kleine Kammer am generellen Verbot (mit Ausnahmen) beim
Versandhandel, beim Internethandel sowie bei der Werbung für rezeptpflichtige Medikamente fest; beim Versandhandel wollte er aber das Bewilligungsverfahren entgegen dem Vorschlag des Bundesrates den Kantonen übertragen
[43].
In der Differenzbereinigung sprach sich der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission für ein umfassendes
Verbot des Parallelimports noch patentgeschützter Heilmittel aus, ohne aber die generellen patentrechtlichen Fragen zu präjudizieren. Eine weitergehende Regulierung mit einem „Erstanmelderschutz“ erachtete er hingegen als innovationshemmend und im Widerspruch zur kostendämpfenden Zielsetzung des KVG stehend. Beim Bewilligungsverfahren für den Versandhandel schloss er sich – wenn auch nur sehr knapp mit 82 zu 81 Stimmen – der Auffassung des Ständerates an. Dieser übernahm bei den Parallelimporten und weiteren kleineren Differenzen die Beschlüsse der grossen Kammer, womit das Heilmittelgesetz noch vor Ende Jahr definitiv bereinigt werden konnte
[44].
Einstimmig lehnte der
Nationalrat im Anschluss an diese Beratung die vom Detailhandelsgrossisten Denner eingereichte
Volksinitiative „für tiefere Arzneimittelpreise“ ab. Wie schon der Bundesrat widersetzte sich auch der Nationalrat diesen Vorschlägen aus Gründen der Patientensicherheit sowie im Namen der Therapiefreiheit der Ärzte. Dem Rat lag noch ein Kommissionsantrag vor, welcher die Initiative mit einem direkten Gegenvorschlag abfangen wollte. Die Befürworter dieser Lösung argumentierten, das Ansinnen der Initianten sei an und für sich legitim, wenn eben auch gefährlich formuliert; mit ihrem vielversprechenden Titel sei ein Erfolg der Initiative in der Volksabstimmung nicht auszuschliessen. Die bürgerliche Ratsmehrheit befand aber, mit dem neuen Heilmittelgesetz und den mit der 1. Teilrevision des KVG beschlossenen Massnahmen bezüglich der Abgabe von Generika seien die Fragen genügend geklärt. Der Kommissionsantrag wurde mit 77 zu 71 Stimmen knapp abgelehnt, die Denner-Initiative einstimmig verworfen
[45]. Oppositionslos wies auch der
Ständerat die Initiative ab, ebenso wie (mit 29 zu 5 Stimmen) einen Antrag Studer (sp, NE) auf Ausarbeitung eines Gegenvorschlags; anders als jener im Nationalrat betraf dieser nur die privilegierte Abgabe von Generika, nicht aber die Zulassung von Parallelimporten
[46].
Mit dem gleichen Argument (Heilmittelgesetz und 1. Teilrevision des KVG) lehnte das Parlament auch die vom Apothekerverein eingereichte
Arzneimittelinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Im Nationalrat, wo sich nur gerade die SVP-Fraktion mehrheitlich hinter das Begehren stellte, erklärte Egerszegi (fdp, AG), Mitglied des Initiativkomitees, sie werde darauf hinwirken, dass die Volkinitiative zurückgezogen werde
[47].
Die
Wettbewerbskommission (Weko) nahm sich unzulässige Preisabsprachen der Pharma- und Gesundheitsbranche beim Vertrieb von Medikamenten vor. Ihrer Ansicht nach verstossen mehrere Bestimmungen in der geltendende
Margen- und Rabattordnung des Dachverbands der Arzneimittelbranche (Sanphar) gegen das Kartellgesetz. Die Weko kritisierte insbesondere, dass das Reglement genau vorschreibe, wie viel Rabatt Hersteller und Importeure beim Verkauf an Grossisten gewähren dürften; wer höhere Ermässigungen gebe, werde mit bis zu 100 000 Fr. gebüsst. Ausserdem würden nur Grossisten, die mindestens 10 000 Medikamente im Sortiment führten, günstigere Einkaufsbedingungen gewährt. Die Weko warf auch Apothekern und selbstdispensierenden Ärzten vor, ihre Margen untereinander abzusprechen und damit die Medikamentenpreise künstlich hoch zu halten. Nach Anhörung der interessierten Kreise verbot die Weko derartige Vereinbarungen
[48].
In der Vernehmlassung sprachen sich die Teilnehmer mehrheitlich für das vorgeschlagene
Transplantationsgesetz aus, insbesondere die SP und die CVP. Einzelne Kantone, die Ärzteschaft und die „Swisstransplant“, die Organisation, die seit Jahren die Organspende koordiniert, meldeten aber Bedenken gegenüber der vom Bundesrat vorgesehenen zentralen Zuteilung der Organe an. Ihrer Ansicht nach, die von der FDP gestützt wurde, sollte nicht die medizinische Dringlichkeit der Transplantation als Kriterium gelten, sondern eine von den behandelnden Ärzten vorgenommene Abwägung zwischen Risiken und Chancen. Zudem kritisierten sie, der Gesetzesvorschlag gehe mit seinen verfahrenstechnischen Vorschriften zu sehr in Details, greife der medizinischen Forschung vor und verbaue damit den Fortschritt
[49].
Im November fällte der Bundesrat erste Entscheide in Bezug auf das Gesetz. Von den zwei zur Diskussion gestellten Zustimmungsmodellen für die Entnahme von Organen Verstorbener entschied er sich für die Variante der
erweiterten Zustimmungslösung, bei der entweder die verstorbene Person zu Lebzeiten oder deren Angehörige nach dem Tod ausdrücklich der Organentnahme zustimmen müssen. Zu den Fragen der zentralen Zuteilung der Organe, der Verwendung von embryonalen oder fötalen Geweben und Zellen sowie zur Xenotransplantation wollte sich der Bundesrat hingegen noch nicht abschliessend äussern
[50].
Wegen der ethisch heiklen Problematik, die sich aus dem Umstand ergibt, dass Organe von zwar hirntoten, ansonsten aber noch lebenden Personen zu Transplantationszwecken entnommen werden, wurde erstmals vor einer neuen Gesetzgebung ein
Bürgerpanel gebildet. Das vom Zentrum für Technologiefolgeabschätzung einberufene Publiforum (eine heterogen zusammengesetzte Laiengruppe aus 28 Teilnehmenden) beschäftigte sich in mehrtägigen intensiven Debatten mit dem Thema und brachte seine Schlussfolgerungen den für die Vorberatung des Gesetzes vorgesehenen parlamentarischen Kommissionen zur Kenntnis. Die Forumsteilnehmer stimmten den Plänen des Bundesrates mehrheitlich zu, verlangten aber eine eingehende psychologische Unterstützung der Angehörigen und der Organempfänger. Um insbesondere die Angehörigen zu entlasten, schlug das Panel langfristig die Einführung der strengen Zustimmungsregelung vor (zwingende Zustimmung des Betroffenen selber). Bei der Xenotransplantation verlangte das Forum zwar kein Moratorium, aber die intensive Förderung anderer Ansätze
[51].
Am 12. März gelangte die 1994 eingereichte
Volksinitiative „für eine menschenwürdige Fortpflanzung“ zur Abstimmung. Obgleich das Parlament im Sinn eines indirekten Gegenvorschlags 1998 ein eigentliches Fortpflanzungsgesetz verabschiedet hatte, welches dem Anliegen der Initianten weitgehend entgegen kam, konnten sich diese doch nicht entscheiden, ihr Begehren zurückzuziehen. Zu wichtig war ihnen ihre Forderung nach einem Verbot der In-vitro-Fertilisation und der Samenspende
[52].
In den Wochen vor der Abstimmung
bröckelte die ursprünglich recht breite, von einzelnen Politikerinnen und Politikern von der CVP bis zur SP reichende
Unterstützung deutlich ab. Insbesondere distanzierten sich namhafte Initiantinnen und Initianten vom Volksbegehren, so etwa Bundesrat Joseph Deiss, die Präsidentin der CVP-Frauen, Brigitte Hauser, und der Basler SP-Ständerat Plattner; sie vertraten die Auffassung, der 1992 angenommene Verfassungsartikel und das neue Fortpflanzungsmedizingesetz von 1998 böten genügend Gewähr, um Missbräuche zu verhindern. Deutliche Worte fand auch Bundesrätin Metzler: Die angestrebten Verbote gingen viel zu weit, denn der Kinderwunsch unfruchtbarer Paare sei legitim und Ausdruck der persönlichen Freiheit und des Rechts auf Selbstbestimmung; eine Annahme der Initiative würde lediglich zu einem Fortpflanzungstourismus und letztlich zu einer Zweiklassenmedizin führen. Sie verwies auf den geltenden Verfassungsartikel und das Gesetz, welche unter anderem die Leihmutterschaft, das Klonen sowie die Embryonen- und die Eispende verbietet. Damit habe die Schweiz weltweit die strengsten Regelungen in diesem Bereich. Sukkurs erhielt die Initiative schliesslich nur noch von den rechtskonservativen Parteien EDU und SD. Die Grünen und die EVP zeigten sich gespalten. Alle anderen Parteien und die massgebenden Verbände gaben geschlossen die Nein-Parole aus
[53].
Bei dieser Ausgangslage war es keine Überraschung, dass die Initiative
mit 71,9% Nein-Stimmen klar verworfen wurde. Am deutlichsten war die Ablehnung in den Kantonen Waadt und Genf (mit je 84,8%), gefolgt von Jura (80,7%), Neuenburg (80,1%), Wallis (79,2%), Freiburg (78,5%) und Nidwalden (75,6%). Am ehesten fand die Initiative Unterstützung in den Kantonen Obwalden, Basel-Stadt und Tessin, wo aber ebenfalls Nein-Mehrheiten von über 60% erreicht wurden
[54].
Volksinitiative „für eine menschenwürdige Fortpflanzung“
Abstimmung vom 12. März 2000
Beteiligung: 42,2%
Ja: 539 795 (28,2%) / 0 Stände
Nein: 1 371 372 (71,8%) / 20 6/2 Stände
Parolen:
– Ja: SD (1*), EDU.
– Nein: FDP, CVP, SP (1*), SVP (2*), LP, EVP (5*), CSP, PdA, FP; Economiesuisse, Schweiz. Evang. Kirchenbund.
Stimmfreigabe: GP (4*), Lega; Schweiz. Bischofskonferenz.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die
Vox-Analyse dieses Urnengangs zeigte, dass die Ablehnung in der bürgerlichen Mitte am stärksten war, während sich sowohl im rot-grünen als auch im rechtskonservativen Lager bis zu 15 Prozentpunkte mehr Ja-Stimmen ausmachen liessen. Bei den soziodemographischen Merkmalen bestanden praktisch keine signifikanten Zusammenhänge mit dem Stimmentscheid. Keinen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten hatte insbesondere die Konfession
[55].
Noch bevor das neue Fortpflanzungsgesetz in Kraft trat (1.1.2001), wurden bereits Lockerungen verlangt. Die Genfer LP-Nationalrätin Polla deponierte eine parlamentarische Initiative, welche eine Aufhebung des Verbots der
Präimplantationsdiagnostik verlangt; ihrer Ansicht nach soll das Verbot nicht generell fallen, aber zumindest doch dort, wo in der Familie eine vererbbare unheilbare Krankheit vorkommt
[56]. Wenig später meldeten sich medizinische Forscher zu Wort, welche das im Gesetz untersagte
Klonen embryonaler Stammzellen wieder ermöglichen möchten; diese könnten es erlauben, unter anderem die in der Transplantationsmedizin fehlenden Zellen, Gewebe und allenfalls auch Organe zu gewinnen
[57].
Gleich wie der Ständerat im Vorjahr und in Übereinstimmung mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat eine Motion Plattner (sp, BS), welche ein
Bundesgesetz für medizinische Forschung am Menschen verlangt. In dem Gesetz sollen die ethischen und rechtlichen Grundsätze und Schranken festgeschrieben werden, die zu befolgen sind, um in möglichst hohem Mass den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten, ohne deswegen eine sinnvolle medizinische Forschung am Menschen zu verhindern
[58].
Wie erst zwei Wochen später bekannt wurde, erteilte das
Europäische Patentamt in München am 3. Mai dem Basler Pharmamulti Novartis das
Patent auf gentechnisch veränderten menschlichen Zellen und Organen. Dass die Information darüber nicht durch die Firmenleitung erfolgte, sondern – auf Vermittlung von Greenpeace Schweiz – in der Sendung „Kassensturz“ des Schweizer Fernsehens DRS, löste vielerorts Empörung aus. Vor allem genkritische und grüne Kreise argwöhnten, der Vorgang sei deshalb so „klammheimlich“ erfolgt, weil Novartis nicht publik machen wollte, dass sie im Sinn habe, über kurz oder lang „das grosse Geschäft“ mit menschlichen Organen zu machen. Tatsächlich sieht Novartis nach eigenem Bekunden in der Zell- und Organtransplantationsmedizin die Technologie der Zukunft. Der Pharma-Konzern liess deshalb ein Verfahren rechtlich schützen, das in der Übertragung von menschlichen oder tierischen Zellen und Organen auf den Menschen eine wichtige Rolle spielen könnte: Zellen und ganze Organe könnten genetisch so manipuliert werden, dass sie von einem artfremden Körper weniger stark abgestossen werden
[59].
Suchtmittel
Auf wenig Zustimmung stiess der Umstand, dass im Vernehmlassungsentwurf für das neue
Betäubungsmittelgesetz (BetmG, siehe unten) erwogen wurde, auch
Tabak und
Alkohol diesem zu unterstellen. Das federführende Bundesamt für Gesundheit (BAG) begründete dies mit dem Wunsch nach einer umfassenden Suchtpolitik, die gegen jede Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen vorgehen möchte. Ein gesamtheitlicher Ansatz sei nur möglich, wenn in den Bereichen Prävention, Schadensminderung und Therapie nicht mehr die Substanz, sondern die Abhängigkeit an sich im Vordergrund stehe, und nicht mehr zwischen legalen und illegalen Drogen differenziert werde. Durch die vorgeschlagene Neuerung erhielte der Bund eine klare gesetzliche Grundlage, die es ihm erlauben würde, umfassender als bisher Präventionskampagnen gegen Alkohol- und Tabakmissbrauch durchzuführen. Der Schweizerische Gewerbeverband, die Tabakindustrie sowie die Werbe- und Gastronomiebranche drohten bereits mit dem Referendum, falls im neuen Gesetz illegale Sucht- und legale Genussmittel gleichgestellt würden
[60].
Als erster Kanton nahm
Genf eine äusserst restriktive Regelung der
Tabak- und Alkoholwerbung an. Diese wird sowohl im öffentlichen Raum wie in privaten Räumen, die von der Öffentlichkeit eingesehen werden können,
verboten. Vertreter der Liberalen Partei und des Gewerbes drohten mit Referendum oder Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Letztere wurde im Oktober beim Bundesgericht eingereicht
[61].
Anhand von vier Schlagworten skizzierte das BAG die Grundphilosophie der neuen
Präventionsstrategie: Selbstverantwortung des Einzelnen, Rücksichtnahme der Raucher auf die Nichtrauchenden, sachliche Information und Aufklärung seitens des Bundes sowie verstärkter Jugendschutz. Für eine erfolgreiche Prävention sei wichtig, dass die Massnahmen gesamthaft umgesetzt würden. Das BAG-Papier formulierte
14 Ziele, von denen einige kaum bestritten sind – so etwa das Bestreben, Rauchende zum Ausstieg zu motivieren oder für Jugendliche ein günstiges Umfeld, insbesondere rauchfreie Schulen zu schaffen. Andere Zielsetzungen hingegen enthielten einigen Zündstoff. So strebt das BAG neben
Einschränkungen bei der Werbung und neuen Produktedeklarationen (allfälliges Verbot von Bezeichnungen wie „mild“ und „light“) namentlich eine
höhere Besteuerung von Tabakprodukten analog dem in der EU geltenden Niveau an. Damit soll der Präventionsetat des Bundes, der heute 5 Mio Fr. beträgt, verdreifacht werden. Zudem sollen Verkaufsstellen, die Tabakwaren an
Jugendliche unter 16 Jahren abgeben, mit hohen Bussen bis hin zur Geschäftsschliessung bestraft werden können
[62].
In der
Vernehmlassung war man sich nur gerade beim
Jugendschutz einig. CVP und SVP lehnten eine höhere Besteuerung ab, da dies negative soziale Auswirkungen hätte. Die Pro Juventute schlug dagegen neben einer Erhöhung der Tabaksteuer die Erhebung eines „Tabakzehntels“ vor, um die für die Prävention zur Verfügung stehenden Gelder auf jährlich 20 Mio Fr. zu erhöhen. Eine Allianz bildeten CVP, SVP und Pro Juventute hingegen in der Befürwortung des Verkaufsverbots an Jugendliche, da in dieser Bevölkerungsgruppe am ehesten ein Präventionserfolg zu erzielen sei. Die Gegner eines derartigen Verbots, FDP, Gewerbeverband und Tabakhandel, möchten in erster Linie auf die Stärkung der Eigenverantwortung setzen. Die SP befürchtete durch ein
Verkaufsverbot die Ausgrenzung von jugendlichen Rauchenden oder die Bildung von Schwarzmärkten. Dagegen würde die SP ein
Werbeverbot insbesondere in der Umgebung von Schulen begrüssen. Die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände widersetzten sich Werbebeschränkungen und verwiesen diesbezüglich auf die 1993 abgelehnten „Zwillingsinitiativen“
[63].
Im Nationalrat wurde eine Motion Tillmanns (sp, VD), die ein völliges Verbot der
Tabakwerbung verlangte, auf Antrag des Bundesrates, welcher der internationalen Entwicklung nicht vorgreifen und die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Tabakpräventionskampagne abwarten wollte, lediglich als Postulat überwiesen
[64].
Seit dem 1. Juli 1999 werden in der Schweiz alle Spirituosen nach einem einheitlichen Satz besteuert, wodurch die Preise für ausländische Produkte zum Teil massiv gesunken sind. Um Aufschluss darüber zu gewinnen, wie sich die Preissenkung für hochprozentige Alkoholika auf das Trinkverhalten der Konsumierenden ausgewirkt hat, gab die Eidgenössische Alkoholverwaltung bei der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol und andere Drogenprobleme (SFA) eine Begleitforschung in Auftrag. Basierend auf zwei Erhebungen, die drei Monate vor und nach der Einführung des
Einheitssteuersatzes durchgeführt wurden, liess sich ein leichter Rückgang der konsumierten Gesamtmenge feststellen, wobei allerdings jahreszeitliche Schwankungen ausschlaggebend gewesen sein könnten. Im Gegensatz dazu wurde ein
massiver Anstieg des Konsums hochgradiger Alkoholika um rund 25% verzeichnet. Diesen Anstieg führte die SFA nur zu einem kleineren Teil auf Neueinsteiger zurück; in erster Linie waren es die regelmässig Bier oder Wein trinkenden Personen, die auf Grund der tieferen Preise nun öfters als früher Hochprozentiges tranken. Schlüsselt man die Veränderungen im Trinkverhalten nach Alter und Geschlecht auf, so konsumierten Männer gesamthaft etwa 46% mehr harte Getränke als vor dem Preissturz; bei den Jüngeren waren es gar 52%. Bei den 15-29jährigen Frauen wurde ein Konsumanstieg um 37% konstatiert
[65].
Von der Universität Lausanne erhielt die Drogenpolitik des Bundes durchwegs gute Noten. Das
Vier-Säulen-Modell sei allgemein anerkannt und bewähre sich. Das Institut für Sozial- und Präventionsmedizin untersuchte das Massnahmenpaket im Drogenbereich von 1997 bis 1999 und verglich es mit den Erfahrungen zwischen 1990 und 1996. Es befand, der Bund habe wesentlich dazu beigetragen, von der Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes zu überzeugen. Die regionalen Lücken seien kleiner und die kantonalen Strategien harmonisiert und institutionalisiert worden. Gleichzeitig seien die Angebote in Therapie und Schadensverminderung zahlreicher und vielfältiger geworden, was eine bessere Betreuung der Abhängigen ermögliche. Die aktuellen Herausforderungen liegen laut Bericht vor allem in der
Sicherung und Optimierung des Angebots
[66].
Sowohl der eidgenössische Datenschutzbeauftragte wie die SFA lehnten klar
zwangsweise Drogentests bei Lehrlingen ab, wie sie beispielsweise der Basler Pharmakonzern Roche und die Garagenbetriebe des grössten Autoimporteurs der Schweiz, SVP-Nationalrat Frey (ZH), durchführen liessen. Die Urintests, denen sich die Lehrlinge obligatorisch unterziehen müssten, seien rechtlich fragwürdig, würden wenig taugen und den Zugang zu Jugendlichen mit tatsächlichen Drogenproblemen verbauen
[67]. Noch deutlicher formulierte es der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Zisyadis (pda, VD): Er befand, es bestehe keine gesetzliche Regelung und damit keine Rechtfertigung für Drogentests bei auszubildenden Personen
[68].
In der
Vernehmlassung befürworteten eine
Mehrheit der Kantone und der Bundesratsparteien sowie der Verband Sucht- und Drogenfachleute Schweiz die
Straffreiheit für den Erwerb, Besitz, Anbau und vor allem Konsum
von
Cannabisprodukten. Einzelne Kantone sprachen sich für den straffreien Konsum aller Drogen aus; die Mehrheit wollte bei harten Drogen aber eine Opportunitätsregelung, gemäss der in leichten Fällen auf eine Bestrafung verzichtet werden kann. Straffreiheit für den Konsum jeglicher Drogen verlangten SP und FDP, während die CVP diese nur auf Cannabis-Produkte beschränken möchte. Einzig die SVP lehnte jede Lockerung der Strafbestimmungen ab. Unbestritten war bei den Kantonen und den Parteien, dass im revidierten BetMG das
Vier-Säulen-Prinzip (Prävention, Schadensverminderung, Therapie und Repression) sowie die
medizinisch verordnete Heroinabgabe eine klare gesetzliche Grundlage erhalten sollen
[69].
Nach dem Nationalrat befasste sich auch der Ständerat mit zwei
Standesinitiativen der Kantone Baselland und Zürich, welche den
straffreien Konsum von Cannabisprodukten verlangen. Er schloss sich dem Nationalrat an und hiess die beiden Standesinitiativen mit 26 zu 12 resp. 20 zu 19 Stimmen gut. Da die grosse Kammer im Vorjahr mit der gleichzeitigen Annahme einer noch weiter gehenden Standesinitiative des Kantons Solothurn, welche der Ständerat 1996 abgelehnt hatte, eine Differenz geschaffen hatte, musste sich dieser erneut mit diesem Begehren beschäftigen. Da die Solothurner Initiative im Nationalrat ebenfalls umstrittener gewesen war als die beiden anderen, blieb die kleine Kammer ihrem früheren Entscheid treu und verwarf sie mit 38 zu 1 Stimmen
[70].
Die CVP-Abgeordneten des Kantons
Tessin wiesen in Vorstössen in beiden Kammern auf die Problematik ihres Kantons hin, der in den letzten Jahren zum Drogenumschlagplatz für norditalienische Cannabis-Konsumenten wurde. Eine Motion von Ständerat Lombardi, die strengere Kontrollen für den Hanfanbau forderte, wurde nur als Postulat überwiesen. Das gleiche geschah mit einer identischen Motion Simoneschi im Nationalrat. In beiden Kammern wurde als Argument für die Umwandlung in das unverbindliche Postulat betont, es gehe darum, eine generelle Lösung zu finden; eine spezielle „lex Ticino“ wäre dieser eher hinderlich
[71].
Anfang Oktober präzisierte der
Bundesrat seine Vorstellungen zur anstehenden BetmG-Revision. Er will dem Parlament beantragen, den
Konsum von Cannabis für
straffrei zu erklären, den Konsum harter Drogen aber weiter unter Strafe zu stellen. Ob auch der Anbau von Cannabis und der Handel mit Hanfprodukten erlaubt werden sollen, liess er noch offen. Einen Entscheid in dieser Frage machte er von der Definition des Opportunitätsprinzips abhängig. Insbesondere soll bis zur Verabschiedung der Botschaft abgeklärt werden, ob trotz Verzicht auf Strafverfolgung in Bagatellfällen der Export von Cannabis bzw. das Aufkommen eines „Drogentourismus“ verhindert werden können. Das
Opportunitätsprinzip möchte der Bundesrat auch beim Gebrauch harter Drogen anwenden; hier gedenkt er in einer Verordnung zu umschreiben, in welchen Fällen die Konsumierenden nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die
Prävention und der Jugendschutz sollen weiter ausgebaut werden
[72].
Sozialhilfe
Acht Städte – Basel, Bern, Biel, Lausanne, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich – liessen von einer Beratungsfirma einen Vergleich ihrer Sozialhilfe anstellen. Die Untersuchung kam zum Schluss, dass sich die
Probleme in allen diesen Städten
ähnlich stellen: Die Kosten sind im letzten Jahrzehnt erheblich gestiegen, scheinen sich nun aber zu stabilisieren. Es zeigte sich aber auch, dass ein Vergleich schwierig ist, da die
Systeme von Kanton zu Kanton, oft sogar noch von Ort zu Ort
verschieden sind. Die sogenannte Sozialhilfedichte (Anteil der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger an der Gesamtbevölkerung) liegt im Mittel der acht Städte bei 5,4%. Biel als Stadt mit besonders hoher Arbeitslosigkeit wies mit 7,5% den höchsten, Winterthur mit 3,6% den tiefsten Wert aus. Kinder und Jugendliche waren überall etwa doppelt so häufig von der Sozialhilfe abhängig wie Erwachsene. Eine wichtige Kennzahl im Vergleich der Fürsorgeämter ist die Dauer der Sozialhilfeabhängigkeit, da sie Auskunft über die Effizienz der getroffenen Integrationsmassnahmen gibt. In Basel wurde mit 39,4% der höchste Anteil von Sozialhilfeempfängern mit einer Bezugsdauer von mehr als drei Jahren festgestellt; am günstigsten schnitt Biel mit 20,8% Prozent ab
[73].
In einer Studie des BFS wurden die Wirkungen und der
Umverteilungseffekt einzelner
Leistungen des Sozialstaates durchleuchtet. Die Studie brachte zum Ausdruck, dass die Transfers in der Schweiz für die Einkommenssicherung in Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen von grosser Bedeutung sind. Transfereinkommen machen in Haushalten aus der untersten Einkommensgruppe fast einen Drittel des Gesamteinkommens aus. Bei einkommensmässig schlecht gestellten Rentnern kommt der AHV und den Ergänzungsleistungen eine existenzsichernde Funktion zu, während die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmende in den tiefsten Lohnsegmenten kaum ins Gewicht fällt. Für Alleinerziehende, Erwerbslose nach der Aussteuerung und Geschiedene ist hingegen die Sozialhilfe zentral
[74].
Vor dem zweiten UNO-Sozialgipfel in Genf (siehe oben, Teil I, 2, Organisations internationales) verlangten Hilfswerke, Gewerkschaften und Sozialämter vom Bundesrat ein Programm gegen die schleichende
Verarmung zunehmender Bevölkerungsteile in der Schweiz, die trotz Vollzeitbeschäftigung ihren Lebensunterhalt nicht mehr ohne Sozialhilfe bestreiten können
[75].
Der Bundesrat nahm Ende August Kenntnis vom dritten Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit der Opferhilfe. Die umfangreiche
Evaluation zeigte nicht nur, dass immer mehr Menschen Opferhilfe in Anspruch nehmen, sondern auch, dass sich die Praxis von den Absichten des Gesetzgebers entfernt hat, da die für besondere Fälle konzipierten Genugtuungen zunehmend die im Normalfall vorgesehenen Entschädigungen verdrängen. In einer ersten Vernehmlassung sprachen sich praktisch alle Kantone für eine Konzentration der Opferhilfe auf die eigentliche Idee, eine einheitlichere Anwendung des Gesetzes sowie Einschränkungen bei den Genugtuungszahlungen aus. Aus diesen Gründen und angesichts der Zunahme der Kosten will der Bundesrat eine
Revision des Opferhilfegesetzes in die Wege leiten
[76].
Der Nationalrat nahm ein Postulat Leuthard (cvp, AG) an, das den Bundesrat ersucht, das Opferhilfegesetz derart anzupassen, dass die
Verwirkungsfrist für Opfer von sexuellen Übergriffen auf fünf Jahre verlängert wird. Gleichzeitig soll die Haftung der Kantone als subsidiäre Leistungserbringer für Genugtuungsforderungen auf maximal zwei Drittel beschränkt werden
[77].
Wer im Zeitpunkt eines Verbrechens keinerlei persönliche Beziehung zur Schweiz hat, kann keine Opferhilfe beanspruchen, auch wenn er später in der Schweiz lebt; dies entschied das Bundesgericht im Fall eines
Folteropfers aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien. Es schützte damit das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, das einem anerkannten Flüchtling aus Bosnien die Übernahme der psychotherapeutischen Behandlung zur Überwindung seiner traumatischen Erlebnisse verweigert hatte
[78].
Im März wurde der Bericht der Bundespolizei über das
Attentat von Luxor (Ägypten) von 1997 veröffentlicht. Vorbehältlich völlig neuer Erkenntnisse oder der Verhaftung des Hauptverdächtigen ist damit der Straffall für die Bundesbehörden abgeschlossen. 78 vom Attentat betroffenen Personen wurden vom Luxor-Fonds des Bundes, der für Schäden aufkommt, die weder durch Sozial- und Privatversicherungen noch durch das Opferhilfegesetz abgedeckt sind, insgesamt 4,5 Mio Fr. zugesprochen
[79].
Sport
Die Schweiz ist eine sportliche Nation:
Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung sind regelmässig sportlich aktiv, die Männer mehr in jüngeren Jahren, die Frauen stärker in der zweiten Lebenshälfte. Zu diesem Ergebnis kam eine im Auftrag des Schweizerischen Olympischen Verbandes erstellte Studie. Dabei zeigte sich auch, dass das Leistungsmotiv in den Hintergrund getreten ist. Weit wichtiger sind die Aspekte Gesundheit, Geselligkeit und Körpererfahrung. Als beliebteste Sportarten erwiesen sich Wandern, Schwimmen, Radfahren/Mountainbike, Skifahren, Jogging und Turnen/Gymnastik
[80].
Ende 1999 hatte Bundesrat Ogi die Eckpfeiler für ein künftiges
nationales Sportkonzept vorgestellt. Das Modell, das Ende Jahr vom Bundesrat unter dem Namen
„Spirit of Sport“ verabschiedet wurde, sieht ein stärkeres Engagement des Bundes in zahlreichen Bereichen vor: Breitensport, Nutzung der Bildungsmöglichkeiten des Sports, Nachwuchsförderung, Einsatz für einen doping- und gewaltfreien Sport, sportliche Grossanlässe und Attraktivitätssteigerung der Schweiz als Sitz von internationalen Sportverbänden, bessere Kommunikation der Bedeutung des Sports für eine sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft, effiziente Nutzung bestehender und allenfalls neuer Ressourcen sowie Einrichtung eines Observatoriums, das den Bundesrat periodisch über Entwicklungen im Sport orientiert
[81].
Der Nationalrat lehnte zwei Motionen – Ostermann (gp, VD) und Grobet (sp, GE) –, die ein Bundesgesetz zur
Dopingbekämpfung verlangten, ab. Er bekräftigte damit die bereits im Vorjahr von Bundesrat und Parlament geäusserte Ansicht, das unbestrittene Ziel könne rascher erreicht werden durch die Einfügung von Dopingbestimmungen in bestehende resp. behandlungsreife Gesetze (Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport, neues Heilmittelgesetz)
[82].
Die Kontroverse um den
obligatorischen Turnunterricht in den Schulen dauerte weiter an. Nachdem 23 Kantone beim Bundesrat interveniert hatten mit der Bitte, aus finanziellen Überlegungen den wöchentlichen Unterricht in der
Volksschule von drei auf zwei Stunden reduzieren zu können, hatte die Landesregierung im Vorjahr zu erkennen gegeben, dass sie sich angesichts dieses Drucks einer Flexibilisierung nach unten kaum verschliessen könne. Diese Ankündigung hatte sowohl Politiker wie Sportverbände auf den Plan gerufen. Ein Kompromissvorschlag aus dem VBS beruhigte die Gemüter etwas: Danach sollen die Kantone zwei Wochenstunden Turnunterricht garantieren und die dritte mit Sonderangeboten (Skilager oder Sportwochen) kompensieren können
[83]. Noch längst nicht alle Kantone haben die Vorgaben für den Turnunterricht an den
Berufsschulen umgesetzt, oder sie haben beim Lehrlingsturnen in den letzten Jahren wieder Abstriche gemacht. Aus Protest dagegen reichten betroffene Turn- und Sportlehrer sowie tangierte Eltern und Schüler beim Bundesrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Kanton Solothurn ein
[84].
Gegen den Willen des Bundesrates, der den Vorschlag als zu eng auf den Skirennsport zugeschnitten erachtet, hatte der Ständerat im Vorjahr knapp eine Motion angenommen, die den Bund verpflichtet, die
Sportmittelschulen in Davos (GR), Engelberg (OW), Brig und Martigny (beide VS) finanziell zu unterstützen. Im Nationalrat bat Bundespräsident Ogi, das Gesamtkonzept Spitzensport abzuwarten, weshalb er erneut Umwandlung in ein Postulat beantragte. Bezzola (fdp, GR) als Vertreter eines Standortkantons und Engelberger (fdp, NW) als Präsident des Schweizerischen Skiverbandes setzten sich hingegen wortreich für die Motion ein. Wenig für das Anliegen übrig hatte hingegen Fehr (sp, ZH). Sie fand, es sei nicht Sache des Bundes, Privatschulen zu unterstützen; zudem sei es absurd, den Turnunterricht in den Schulen und der Lehrlingsausbildung aus finanziellen Überlegungen abzubauen und andererseits den Spitzensport derart zu fördern. Sie beantragte deshalb, den Vorstoss gänzlich abzulehnen. Die Motion wurde deutlich mit 102 zu 47 Stimmen angenommen
[85].
Den Sportmittelschulen möchte der Bundesrat die vierjährigen
Berufslehre für Spitzensportler entgegen stellen. Gemäss seinem im Herbst in die Vernehmlassung gegebenen Projekt würden besonders talentierte Jugendliche sowohl auf die Karriere als auch auf die für viele Sportler besonders problematische Zeit danach vorbereitet. Für die sportliche Ausbildung sind in diesem Konzept weiterhin die Sportvereine und -verbände zuständig; vorerst soll sich das Angebot auf Fussball, Eishockey und Skifahren beschränken
[86].
In einer Sonderbotschaft beantragte der Bundesrat, die für die nicht zustande gekommenen Olympischen Winterspiele 2006 im Wallis bereits vom Parlament genehmigten 20 Mio Fr. anderweitig zu verteilen. Konkret schlug er vor, damit
Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu unterstützen. Rund drei Viertel kommen dem
Wintersport zugute, der Rest fliesst in
polysportive Einrichtungen, beides Sparten, die im Rahmen der 1998 gesprochenen 60 Mio Fr. für das Nationale Sportanlagenkonzept (Nasak) unterdurchschnittlich berücksichtigt worden waren. Im Kredit für Sion 2006 waren 20 Mio Fr. explizit für die Infrastruktur bestimmt und schon damals als Teil des Nasak deklariert worden. Anstatt gebündelt im Wallis, kann dieser Kredit nun dezentral verwendet werden. Die Vorlage wurde von beiden Kammern einstimmig angenommen
[87].
Trotz der gescheiterten Olympiakandidatur von Sion 2006 erlosch in der Schweiz das olympische Feuer keineswegs. Gleich zwei Regionen bewarben sich um eine Kandidatur für die Winterspiele 2010. Als erstes präsentierte ein Komitee
„Bern-Montreux 2010“ sein Projekt. Es pries seine Bewerbung als „Brückenschlag über den Röstigraben“ und unterstrich die zentrale Verkehrslage, den nationalen Charakter durch den Einbezug von sieben Kantonen sowie den Umstand, dass aufgrund der bestehenden Infrastruktur kaum Neubauten geplant seien, was auch die Kosten tief halten würde. Wenige Tage später stellte ein Komitee
„Olympische Winterspiele 2010 Zürich/Graubünden“ sein Dossier gleichzeitig in Chur und Zürich vor. Auch hier versicherten die Promotoren glaubhaft, nur bereits bestehende oder ohnehin geplante Einrichtungen nutzen zu wollen. Beide Kandidaturen wurden Anfang November beim Schweizerischen Olympischen Verband eingereicht. Dieser wies nach einer ersten Prüfung beide Projekte zur
Überarbeitung an die Komitees zurück und verlangte eine weniger breite Streuung der vorgesehenen Austragungsorte
[88].
Für die
Ski-WM 2003 in St. Moritz erklärte sich die Regierung des Kantons
Graubünden bereit, 7 Mio Fr. (5,5 Mio Fr. als à-fonds-perdu-Beitrag, 1,5 Mio Fr. als Defizitgarantie) lockerzumachen; durch eine Änderung der Wirtschaftsförderungsverordnung von 1990 wollte sie die Mitsprache des Volkes dabei ausschliessen. Der Grosse Rat befand aber, dass heute sportliche Grossanlässe ohne Rückhalt in der Bevölkerung keine Chance mehr haben, und entschied, den Kredit dem Souverän zu unterbreiten. Die Befürchtungen der Regierung erwiesen sich als berechtigt: Ende September wurde der Kredit an der Urne knapp abgelehnt. Graubünden kann nach wie vor auf 4 Mio Fr. aus dem Nasak-Kredit des Bundes zählen; die ursprünglich vom Bundesrat versprochene Defizitgarantie von 1,5 Mio Fr. wollte Sportminister Ogi allerdings von einem „Zeichen“ des Kantons (konkret 3 Mio Fr.) abhängig machen
[89].
Der Bundesrat reichte die Schweizer Kandidatur für die Beherbergung der
Internationalen Anti-Doping-Agentur (Wada) ein, die ihren provisorischen Sitz in Lausanne hat. Er stellte der Wada 200 000 Fr. Starthilfe sowie steuerliche Erleichterungen in Aussicht. Als Hauptargument für die Bewerbung nannte er Synergieeffekte mit dem Internationalen Olympischen Komitee, welches seinen Sitz ebenfalls in Lausanne hat, und mit mehreren internationalen Sportverbänden, die sich am Genfersee niedergelassen haben, sowie die Nähe zu zwei Universitäten mit naturwissenschaftlichen Abteilungen. Weiter beschloss der Bundesrat, die Beziehungen zum
Internationalen Olympischen Komitee (IOK) in einem Abkommen zu regeln. Damit sollen die bereits früher dem IOK gewährten Erleichterungen steuerlicher Art vertraglich verankert werden
[90].
Nachdem es zu mehreren tödlichen Unfällen im Bereich des
Adventure-Sports gekommen war, drängte das Bundesamt für Sport auf strenge Richtlinien für die Organisatoren von Abenteuer- und Risikosportarten. Diese sollen verbindliche Sicherheitsstandards festlegen, die Ausbildung der Leiter regeln sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Veranstalter umschreiben. Im Mai legte das VBS einen
Canyoning-Kodex vor
[91].
Weiterführende Literatur
OECD, Economic surveys 1999-2000: Switzerland, Paris 2000 (Zusammenfassung in: Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 12, S. 12-17).
Hürlimann, Barbara / Poledna, Tomas / Rübel, Martin, Privatisierung und Wettbewerb im Gesundheitsrecht, Zürich 2000.
Maag, Daniel, New Public Management (NPM) im Gesundheitswesen. Ein Überblick über die Ansätze in den Kantonen, Muri b. Bern 2000 (Schriftenreihe der SGGP Nr. 61).
Schürch, Sibylle, Rationierung in der Medizin als Straftat, Basel (Diss.) 2000.
Schweizer Monatshefte, 2000. Nr. 10 (Schwerpunktthema Rationalisierung und Rationierung im Gesundheitswesen).
Arnold, Gabriela, Sollen Parallelimporte von Arzneimitteln zugelassen werden? Eine Analyse der Situation in der Europäischen Union mit Folgerungen für die Schweiz, Basel (Europainstitut der Universität Basel) 2000.
Braun, Norman et al., Illegale Märkte für Heroin und Kokain, Bern (Haupt) 2000.
Egli, Dominik, „The Swiss Heroin Policy“, in Schweizer Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 1999, S. 187-206.
Kübler, Daniel, Politique de la drogue dans les villes suisses entre ordre et santé: analyse des conflits de mise en oeuvre, Paris 2000.
Suter, Christian / Mathey, Marie-Claire, Wirksamkeit und Umverteilungseffekte staatlicher Sozialleistungen, Neuenburg 2000.
Jaeger, Franz / Stier Winfried (Hg.), Sport und Kommerz, Chur 2000.
Lamprecht, Markus / Stamm, Hanspeter, Sport Schweiz 2000, Zürich 2000.
[1] Presse vom 1.7.00. Siehe
SPJ 1996, S. 235.1
[3]
NZZ, 29.3.00. Weitere Informationen unter www. FeelYourPower.ch. Zu den volkswirtschaftlichen Kosten von Stress am Arbeitsplatz, die auf über 4 Mia Fr. pro Jahr geschätzt werden, siehe Presse vom 13.9.00.3
[4] Presse vom 27.1. und 6.7.00;
BaZ, 4.8.00. Siehe
SPJ 1999, S. 243 f. NR Cavalli (sp, TI) reichte eine pa.Iv. für eine Aufhebung der Strafbestimmungen zur aktiven Sterbehilfe ein (Geschäft 00.441;
LT, 5.10.00). Kontroverse Reaktionen löste der Entscheid der Stadtzürcher Regierung aus, ab 2001 in den städtischen Alters- und Pflegeheimen die auf aktive Sterbehilfe ausgerichteten Handlungen von Sterbehilfeorganisationen zuzulassen (Presse vom 27.10.00;
NZZ, 23.12.00;
NLZ, 28.12.00). Zur Bedeutung, die der BR der Palliativmedizin beimisst, siehe auch
AB NR, 2000, I, Beilagen, S. 260 f.4
[5]
AB NR, 2000, S. 1192.5
[6] Anne Eckhardt (Leit.),
Computerbasierte Patientendossiers – Chancen und Risiken, Bern 2000; Presse vom 11.5.00;
SHZ, 24.5.00. Siehe auch die Ausführungen des BR in
AB NR, 2000, S. 844 und 1605. Vgl.
SPJ 1997, S. 242 f.6
[7]
AB NR, 2000, S. 649. Zum Datenschutz im Sozialversicherungsbereich siehe unten, Teil I, 7c (Allgemeine Fragen).7
[8]
AB NR, 2000, S. 438. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften, deren Richtlinien von 1981 derartige Eingriffe als unzulässig bezeichnet, hielt es für angezeigt, ihre Praxis zu überdenken. Danach soll eine Sterilisation auch dann möglich sein, wenn eine Person deren Tragweite nicht ganz versteht. Die SAMW begründete ihre neuen Richtlinien mit dem Recht auf gelebte Sexualität. Der Eingriff soll dann erlaubt sein, wenn alle reversiblen Formen der Schwangerschaftsverhütung nicht möglich sind (Presse vom 25.2.00;
TA, 7.3.00;
BaZ, 25.3.00;
Bund, 5.6.00;
WoZ, 17.8.00).8
[9]
SGT, 4.4.00; Presse vom 23.9.00;
NLZ, 18.12.00. Eine an mehreren Universitätsspitälern durchgeführte Studie zeigte, dass 11,6% der Patienten sich im Spital einen Infekt zuziehen, der nichts mit ihrer eigentlichen Krankheit zu tun hat. Damit liegt die Schweiz im europäischen Durchschnitt (
NZZ, 24.6.00).9
[10]
AB NR, 2000, S. 374 ff. Siehe
SPJ 1998, S. 236.10
[11]
AB NR, 2000, S. 376.11
[12]
AB SR, 2000, S. 622. Siehe
SPJ 1999, S. 244.12
[13]
AB NR, 2000, S. 1602.13
[14] Presse vom 5.4.00. In ihrem Länderbericht 2000 zur Lage der Schweiz ortete die OECD ein Überangebot von Angebot und Nachfrage als Hauptgrund für die hohen Gesundheitskosten der Schweiz. Ihre Empfehlungen (überregionale Spitalplanung, Eindämmung der Zahl der Leistungserbringer) deckten sich mit jenen der Experten (
Lit. OECD).14
[15] Presse vom 7.10. und 18.11.00. Eine Motion der SGK-NR aus dem Jahr 1998, die u.a. verlangte, dass der BR die Tarife im ambulanten Bereich jährlich zum voraus festsetzt, wurde auf Antrag des BR, der auf die grundsätzliche Verhandlungsfreiheit der Tarifpartner verwies, lediglich als Postulat angenommen (
AB NR, 2000, S. 369).15
[16]
CHSS, 2000, S. 197 ff. und 271 ff.;
LT, 2.2.00;
NZZ, 8.4.00;
Ww, 13.4.00; Presse vom 25.8.00 (EGK);
TA, 29.8. und 11.10.00. Vgl. auch
CHSS, 2000, S. 148 (BSV-Direktor Piller). Diesem ihrer Ansicht nach beschönigendem Befund widersprachen die Praktiker an der Front: Sie vertraten die Auffassung, Rationierung sei längst Alltag in Spitälern und Praxen (
TA, 15.9.00). Siehe
SPJ 1999, S. 244 f.16
[17]
AB NR, 2000, S. 71, 352, 406 und 459;
AB SR, 2000, S. 105 f., 171 und 226. Siehe
SPJ 1999, S. 278. Auf den 1.1.2001 wurde die Mammographie von der Franchise ausgenommen (
24h, 12.12.00).17
[18]
AB NR, 2000, S. 1256 ff. und 1407 f.;
AB SR, 2000, S. 829 f. Zum Rinderwahnsinn (BSE), dessen menschliche Variante die CJK sein könnte, siehe oben, Teil I, 4c (Production animale).18
[19]
AB SR, 2000, S. 15 und 226;
AB NR, 2000, S. 459. Siehe
SPJ 1999, S. 247.19
[20]
BBl, 2001, S. 1141 ff.; Presse vom 15.9.-27.11.00.20
[21] Sidler, Andreas et al.,
Analyse der eidg. Abstimmung vom 26. November 2000, VOX Nr. 72, Zürich 2001.21
[22] Presse vom 27.5.00. Siehe
SPJ 1998, S. 236 und
1999, S. 246.22
[23]
BBl, 2001, S. 741 ff.;
CHSS, 2000, S. 266 f.; Presse vom 19.9.00.23
[24] Presse vom 20.9. und 31.10.00;
NZZ, 21.9.00.24
[25] Presse vom 22.11.00.25
[26]
AB NR, 2000, S. 1192.26
[27]
AB NR, 2000, S. 62 ff., 351 ff. und 459;
AB SR, 2000, S. 102 ff. und 226.27
[28] Presse vom 11.7. und 15.7.00. Siehe
SPJ 1999, S. 249.28
[29]
Bund, 8.8.00;
TG, 20.9.00;
NZZ, 18.11.00. In Genf ging die Ärzteschaft auf die Strasse, um gegen die Massnahme zu protestieren (
TG, 30.8.00).29
[30]
AB NR, 2000, S. 62 ff. (KVG-Revision) und 71 ff. (Motion);
AB SR, 2000, S. 107.
SPJ 1999, S. 248 f.30
[31] Presse vom 15.6., 16.6. und 14.7.00.31
[32] Presse vom 31.7.00.32
[33]
BBl, 2000, S. 741 ff.;
CHSS, 2000, S. 265 f.; Presse vom 19.9.00. Die im MediX-Verband zusammengeschlossenen Ärzte, die nach dem HMO- resp. dem Hausarztmodell praktizieren, hatten sich, anders als die FMH, für die Aufhebung des Vertragszwangs ausgesprochen (Presse vom 14.7.00).33
[34] Presse vom 3.2. und 27.5.00. Siehe
SPJ 1999, S. 248.3
[35] Presse vom 23.3., 8.6. und 22.6.00. Die Chirurgen drohten sogar mit Operationsstopp:
TA, 3.2., 22.3. und 23.3.00;
TG, 23.6.00. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf mehrere Interpellationen (
AB NR, 2000, S. 847;
AB SR, 2000, S.
304).35
[36] Presse vom 5.2. 1.7. und 19.9.00. Siehe
SPJ 1999, S. 248.36
[37] Presse vom 19.12.00. Zur Situation der Assistenzärzte siehe
SPJ 1999, S. 249.37
[38]
BZ, 11.1.00;
LT, 1.2.00.38
[39]
TA, 4.4. und 30.9.00;
CdT, 9.5.00; Presse vom 13.5.00;
WoZ, 31.5.00;
Lib., 9.6. und 30.9.00;
LT, 6.10 und 10.10.00;
TG, 14.11.00;
Bund, 15.11. und 25.11.00;
SHZ, 13.12.00.39
[40]
AB NR, 2000, I, Beilagen, S. 254. In der Herbstsession reichte der Berner SVP-NR Joder, unterstützt von 64 Mitunterzeichnern von rechts bis links, eine Motion ein, die eine Aufwertung des Pflegeberufs verlangt (Geschäft Nr. 00.3521).40
[42]
AB NR, 2000, S. 73 ff., 90 ff. und 164 ff. Vgl.
SPJ 1999, S. 249 f. Zur Zulässigkeit von Parallelimporten siehe oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).42
[43]
AB SR, 2000, S. 589 ff.43
[44]
AB NR, 2000, S. 1318 ff. und 1612;
AB SR, 2000, S. 855 f. und 941.44
[45]
AB NR, 2000, S. 186 ff., 324 f. und 616. Vgl.
SPJ 1999, S. 250.45
[46]
AB SR, 2000, S. 290 ff. und 313.46
[47]
AB SR, 2000, S. 621 f. und 942;
AB NR, 2000, S. 1494 ff. und 1614. Siehe
SPJ 1999, S. 250 f.47
[48]
NLZ12.1.00;
TA, 30.3.00;
SHZ, 19.4.00; Presse vom 16.6.00.48
[49] Presse vom 31.3.00;
NLZ, 26.8.00. Eine im Auftrag des Centre patronal erstellte Studie rechnete vor, dass die Zentralisierung beim Bund wegen des hohen Verwaltungsaufwands die Kosten einer Transplantation um durchschnittlich 18 000 Fr. verteuern würde (Jean-Philippe Chenaux,
Transplantation d’organes: sauver des vies, Lausanne 2000).49
[50] Presse vom 23.11.00. In Beantwortung einer Interpellation Rychen (svp, BE) bekräftigte der BR seine Intention, die Zahl der in der Schweiz existierenden Transplantationszentren wegen der hohen Kosten und aus Gründen der Qualitätssicherung reduzieren zu wollen (
AB NR, 2000, S. 453).50
[51] Presse vom 28.11.00.51
[52] Vgl.
SPJ 1998, S. 241 ff.52
[53] Presse vom 20.1. bis 11.3.00.53
[54]
BBl, 2000, S. 2990 ff.; Presse vom 13.3.00.54
[55] Milic, Thomas et al.,
Analyse der eidg. Abstimmung vom 12. März 2000, VOX Nr. 69, Zürich 2000.
Die Medien hatten am Tag nach der Abstimmung angesichts der Resultate in den vorwiegend katholischen Kantonen noch einen Zusammenhang mit der Konfession vermutet (Presse vom 13.3.00).55
[56] Geschäft 00.455;
Lib., 28.11.00.56
[58]
AB NR, 2000, S. 368. Siehe
SPJ 1999, S. 255.58
[59] Presse vom 18.5.00. Der BR sah sich nicht veranlasst, gegen die Gewährung dieses Patents Einspruch einzulegen, da wegen der bereits eingereichten grossen Zahl von Beschwerden eine Überprüfung des Vorgangs sichergestellt sei (
AB NR, 2000, S. 151 f.). Zu einer Informationskampagne von über 30 Entwicklungs-, Umwelt, Bauern- und Konsumentenorganisationen, die vom BR verlangte „keine Patente auf Leben“ zuzulassen, siehe Presse vom 5.9.00. Für die Regelungen bei der Zulassung von genetisch veränderten Organismen (GVO) in der Lebensmittelproduktion siehe oben, Teil I, 4c (Production animale et végétale).59
[60] Presse vom 6.1. und 17.5.00;
Ww, 3.2.00. Aber auch engagierte Präventivmediziner wie der Zürcher FDP-NR Gutzwiller warnten vor einer Ausdehnung des Geltungsbereichs, der die gesamte Gesetzesrevision gefährden könnte (
NZZ, 13.5.00). Siehe
SPJ 1999, S. 258 ff. Zu Drogentests im Strassenverkehr und zu Bestrebungen, die Grenze für Fahren in angetrunkenem Zustand auf 0,5 Promille zu senken, siehe oben, Teil I, 6b (Trafic routier).60
[61]
LT, 13.6.00;
TG, 5.10.00.61
[62] Presse vom 31.5.00. In der EU sollte ab 2006 jegliche Tabakwerbung verboten sein, doch entschied der Europäische Gerichtshof, die EU habe dazu nicht die gesetzliche Grundlage. Bereits ab 2002 sind die Bezeichnungen „mild“, „light“ und „superlight“ in der EU nicht mehr zugelassen (
LT, 15.6. und 6.10.00). BAG-Direktor Zeltner war Präsident der Expertengruppe der Weltgesundheitsorganisation WHO, welche die Vorwürfe untersuchte (und bestätigte), wonach die amerikanischen Tabakkonzerne die WHO in den letzten Jahren gezielt unterwandert haben, um deren Antiraucherkampagnen zu diskreditieren (Presse vom 3.8.00); siehe dazu auch die Stellungnahme des BR in
AB NR, 2000, S. 1608.62
[63] Presse vom 6.10.00. Der Schweizer Tabakhandel will sich vermehrt mit eigenen Präventionskampagnen am Jugendschutz beteiligen (
LT, 26.10.00;
NLZ, 30.10.00;
WoZ, 2.11.00). Zu den „Zwillingsinitiativen“ siehe
SPJ 1993, S. 211 f.63
[64]
AB NR, 2000, S. 1598.64
[65] Presse vom 1.4.00.65
[66] Presse vom 18.3.00. Zur Frage, wer in welcher Form von beschlagnahmten Drogengeldern profitieren soll, siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht). Vgl. auch
SPJ 1999, S. 256.66
[67]
NZZ, 14.8.00;
NLZ, 7.9.00.67
[68]
AB NR, 2000, III, Beilagen, S. 254 f.68
[69] Presse vom 6.1.00. Zur Kontroverse um die Kassenpflicht der medizinisch verordneten Heroinabgabe siehe unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).69
[70]
AB SR, 2000, S. 15 ff. Siehe
SPJ 1996, S. 245 und
1999, S. 260.70
[71]
AB SR, 2000, S. 23 f.;
AB NR, 2000, S. 1338 ff. Im Vorjahr konnte eine Motion Bortoluzzi (svp, ZH), die eine generelle Bewilligungspflicht für den Hanfanbau verlangte und nur Sorten mit weniger als 3% THC-Gehalt zulassen wollte, wegen Opposition im Rat nicht behandelt werden. Der BR war bereit, die Motion als Postulat anzunehmen. Bortoluzzi bestand aber auf der Motionsform, worauf der Vorstoss mit 85:57 Stimmen abgelehnt wurde (
AB NR, 2000, S. 888 ff.;
SPJ 1999, S. 258).71
[72] Presse vom 3.10.00.72
[73] Presse vom 4.7.00.73
[74]
Lit. Suter / Mathey; Presse vom 28.6.00. Im Vorjahr hatte die OECD eine vergleichende Studie zur Sozialhilfe in der Schweiz und in Kanada publiziert, in der die Schweiz nicht unbedingt Bestnoten erhielt. Dazu nahm im Berichtsjahr die interkantonale Sozialdirektorenkonferenz Stellung; gleichzeitig formulierte sie eine Reihe von Empfehlungen an Bund und Kantone (
CHSS, 2000, S. 335 ff.). Siehe
SPJ 1999, S. 260.74
[75]
TA, 10.6.00. Siehe
CHSS, 2000, S. 221 ff. (Fazit des Sozialgipfels). Vgl.
SPJ 1999, S. 261. Siehe dazu auch oben, Teil I, 7a (Löhne).75
[76] Presse vom 24.8.00.76
[77]
AB NR, 2000, S. 680.77
[78] Presse vom 15.7.00.78
[79] Presse vom 11.3.00;
NZZ, 16.9.00. Siehe
SPJ 1999, S. 261 (FN).79
[80]
Lit. Lamprecht / Stamm; Presse vom 1.9.00.80
[81] Presse vom 30.6. und 2.12.00. Siehe
SPJ 1999, S. 263.81
[82]
AB NR, 2000, S. 738 ff. Siehe
SPJ 1999, S. 263.82
[83] Presse vom 9.2. und 26.9.00;
LT, 30.8.00. Siehe dazu die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Kofmel (fdp, SO) in
AB NR, 2000, S. 454. Vgl.
SPJ 1999, S. 263.83
[85]
AB NR, 2000, S. 33 ff. Siehe
SPJ 1999, S. 263.85
[86] Presse vom 26.9. und 12.12.00;
Ww, 5.10.00.86
[87]
BBl, 2000, S. 1615 ff.;
AB NR, 2000, S. 718 ff.;
AB SR, 2000, S. 648 ff. Siehe
SPJ 1997, S. 258,
1998, S. 252 f. und
1999, S. 262.87
[88] Presse vom 31.10, 3.11. und 6.12.00.88
[89]
BüZ, 9.8., 14.9., 25.9., 26.9., 29.9., 4.10. und 14.10.00. Die Nachanalyse der Abstimmung ergab, dass die Ablehnung aus einer Kombination von finanziellen sowie regional- und umweltpolitischen Gründen erfolgte (
NZZ, 14.12.00).89
[90] Presse vom 19.9. und 15.11.00. Zu Fragen der Besteuerung von Sportverbänden resp. -anlässen siehe oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern).90
[91]
BüZ, 10.1. und 17.5.00;
LT, 25.5.00;
NZZ, 28.11. und 18.12.00. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Einfache Anfrage Günter (sp, BE) in
AB NR, 2000, I, Beilagen, S. 252 f. sowie
CHSS, 2000, S. 275 ff. NR Cina (cvp, VS) reichte eine im Parlament noch nicht behandelte pa.Iv. ein, die ein Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen verlangt (Geschäft 00.431).91
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