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Sozialpolitik
Bevölkerung und Arbeit
Die Schweiz verzeichnete die stärkste Bevölkerungszunahme seit Anfang der 90er Jahre. – Im internationalen Vergleich sind die schweizerischen Beschäftigten mit ihrer Arbeitssituation überdurchschnittlich gut zufrieden. – Die Arbeitslosenzahl nahm im ganzen Jahresverlauf kontinuierlich ab. – Der Nationalrat lehnte einen Vorstoss für die Einführung eines Mindestlohns ab. – Die Gewerkschaft Travailsuisse lancierte eine Volksinitiative für mindestens sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen. – Nachdem die Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes den Landesmantelvertrag gekündigt hatten, kam es in mehreren Städten zu Streiks.
Bevölkerungsentwicklung
2007 stieg die Bevölkerungszahl der Schweiz um 1,1% auf 7 592 400 Personen (nicht enthalten sind darin internationale Funktionäre, Ausländer mit einem Aufenthaltsstatus von weniger als einem Jahr und Asylsuchende mit laufendem Verfahren). Dies bedeutet die grösste Zunahme seit Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts. Über 80% des Wachstums waren erneut auf die Immigration zurück zu führen, 20% gingen auf das Konto eines Geburtenüberschusses. Die „Überalterung“ der Bevölkerung prägte sich weiter aus: Die Personen über 65 Jahre stellten 16,4% der Gesamtbevölkerung (gegenüber 15,4% im Jahr 2000), die Jugendlichen unter 20 Jahren noch 21,5% (2000: 23,1%). Neben dem Rückgang der Geburtenrate und der höheren Lebenserwartung ist dafür wesentlich der Übergang ins Rentenalter der „Baby-Boom“-Generation verantwortlich. Sieben Kantone (FR +2,2%, ZH +1,8%, ZG +1,75%, SZ +1,6%, VS +1,5%, VD +1,5% und TI +1,2%) registrierten eine Bevölkerungszunahme über dem Landesmittel; einzig im Kanton Uri ging die Bevölkerung zurück (um -0,1%). Während des Berichtsjahres wurden 40 100 Ehen geschlossen und 19 700 Scheidungen ausgesprochen. Zudem wurden rund 2000 registrierte gleichgeschlechtliche Partnerschaften eingegangen, in 70% der Fälle von Männern [1].
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Arbeitswelt
Seit 1990 führt eine europäische Stiftung alle fünf Jahre eine Erhebung zur Ermittlung der Arbeitsbedingungen im internationalen Vergleich durch. Die Schweiz nahm 2005 erstmals daran teil. Die Ergebnisse der Umfrage unter Arbeitnehmenden, welche dieses Mal in insgesamt 31 Ländern durchgeführt wurde, stellten der Schweizer Wirtschaft ein gesamthaft gutes Zeugnis aus. 91% der Befragten gaben an, mit ihrer Arbeitssituation zufrieden bis sehr zufrieden zu sein. Nur Norwegen, Dänemark und Grossbritannien lagen noch weiter vorn. 88% der Befragten in der Schweiz erklärten, dass sich ihre Arbeitszeiten gut oder sogar sehr gut mit familiären oder sozialen Verpflichtungen verbinden lassen. Im europäischen Durchschnitt fällten nur 78% ein derart positives Urteil. Zudem nahmen überdurchschnittlich viele schweizerische Erwerbstätige an vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildungen teil. Nur in Finnland und Schweden waren es noch mehr. Getrübt wurde das Bild durch die unter dem Mittel liegende Anzahl von Frauen in Chefpositionen. Lediglich 21% der Befragten gaben an, einen weiblichen Vorgesetzten zu haben. Im europäischen Mittel liegt dieser Wert bei 24%, in Finnland sogar bei 39%. Dies dürfte auch damit zusammenhängen, dass nirgendwo in Europa ein so kleiner Anteil erwerbstätiger Frauen in Vollzeitstellen anzutreffen ist wie in der Schweiz (39%). Nicht besonders zufrieden sind die schweizerischen Beschäftigten mit dem Gesundheitsschutz. Zwar weniger als im Mittel der anderen Staaten, aber doch immerhin fast ein Drittel der Berufstätigen erachtete ihre Gesundheit durch die Arbeit beeinträchtigt. Besonders häufig waren diese Klagen in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Industrie und auf dem Bau [2].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Robbiani (cvp, TI) angenommen, die den Bundesrat auffordert, bei der EU vorstellig zu werden, um übersichtlichere Melde- und Kontrollverfahren für Arbeitnehmende aus der Schweiz zu fordern, die aufgrund des Freizügigkeitsabkommens kurzfristig (weniger als 90 Tage) dort beschäftigt sind. Da der Bundesrat mit der Motion einverstanden war, überwies sie nun auch der Ständerat [3].
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Arbeitsmarkt
Die Beschäftigung profitierte auch 2007 vom anhaltenden Wirtschaftswachstum. Insgesamt nahm sie, gemessen an Stellen in Vollzeitäquivalenten, um rund 2,6% zu. Das Wachstum fand sowohl im Industrie- als auch im Dienstleistungssektor statt. Dank dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit den EU-Staaten, welches für die 15 „alten“ EU-Staaten ab Juni ohne jede Einschränkungen galt, trocknete der Arbeitsmarkt aber nicht vollständig aus. Wie die jährlich durchgeführte Arbeitskräfteerhebung des BFS ergab, zählte die Schweiz im zweiten Quartal 2007 4,122 Mio Erwerbstätige, das waren 1,7% mehr als noch ein Jahr zuvor. Rund 1,25 Mio Erwerbstätige gingen einer Teilzeitbeschäftigung nach, das entspricht einer Zunahme von 2,1% gegenüber 2006. Bezüglich Arbeitsbedingungen zeigte sich bei der Nachtarbeit eine Stabilisierung, nachdem sie während 10 Jahren zugenommen hatte. Bei den ausländischen Erwerbstätigen sind Abend- und Nachtarbeit stärker verbreitet als bei den schweizerischen, von der Wochenendarbeit sind jedoch beide anteilsmässig gleich stark betroffen [4].
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Die Arbeitslosenquote nahm im ganzen Jahresverlauf kontinuierlich ab. Im saisonbereinigten Jahresmittel reduzierte sie sich von 3,3% auf 2,8%; am Jahresende betrug sie noch 2,7% (Dezember 2006: 3,3%), was einer Zahl von 109 012 Personen entsprach. Im Sommer war die Zahl der Arbeitslosen erstmals seit August 2002 wieder unter die 100 000-Marke gefallen. Der Rückgang war in allen Landesteilen spürbar. In der Deutschschweiz verringerte sich die Arbeitslosenquote im Jahresmittel auf 2,2%, in der Romandie und im Tessin auf 4,3% (-0,3 resp. -0,6 Prozentpunkte). Ausländer waren mit einer jahresdurchschnittlichen Quote von 5,5% immer noch mehr als doppelt so häufig betroffen wie Schweizer (2,0%); der Rückgang in Prozentpunkten war bei den Ausländern etwas ausgeprägter [5].
Ebenso diskussionslos wie im Vorjahr der Nationalrat stimmte der Ständerat einer Motion Schenker (sp, BS) zu, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament gesetzgeberische Massnahmen zur besseren Wiedereingliederung von älteren Arbeitslosen vorzuschlagen resp. diese auf Verordnungsebene zu einzuführen [6].
Ein Thema, welches die Politik seit längerem beschäftigt, ist die überdurchschnittlich hohe Jugendarbeitslosigkeit, insbesondere auch beim Übergang von einer Berufs- resp. Anlehre in die „erwachsene“ Arbeitswelt. Die CVP-Fraktion thematisierte dies in einem Postulat, in welchem sie den Bundesrat um einen entsprechenden Bericht ersuchte. Da dieser mit dem Anliegen einverstanden war, wurde der Vorstoss diskussionslos überwiesen [7].
Trotz der momentan guten Beschäftigungslage sorgt sich über die Hälfte der Schweizer Bevölkerung um ihren Arbeitsplatz oder sieht die zur Zeit bestehende Arbeitslosigkeit als Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dies zeigte die neueste Umfrage des so genannten Sorgenbarometers. Bei den Befragten, die ihre individuelle wirtschaftliche Situation als schlecht bezeichnen, oder die über eine tiefe Schulbildung verfügen, wurde das Problem noch grösser angesehen als im Durchschnitt. Dieses Ergebnis ist umso erstaunlicher, als nicht nur die Arbeitslosenrate weiter gesunken ist, sondern eine Analyse aufgrund der Sake-Erhebungen ergab, dass die Arbeitsplätze seit Anfang der 90er Jahre nicht unsicherer geworden sind. So hat sich insbesondere die Zahl der Entlassungen oder die Dauer der durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit nicht verändert [8].
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Löhne
Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Nominallöhne um 1,6%. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerung (0,7%) betrug das reale Lohnwachstum 0,9%. Damit machte sich der 2004 eingesetzte Konjunkturaufschwung erstmals bei den teuerungsbereinigten Salären der Arbeitnehmenden bemerkbar. Das BFS nannte zwei Gründe für den Anstieg der Reallöhne: Die gute Wirtschaftslage 2007 und die allgemein positiven Aussichten für 2008. Im Durchschnitt stieg die Gesamtheit der Nominallöhne stärker als die zuvor im Rahmen der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge ausgehandelten Löhne, die ein Plus von 1,3% erwarten liessen. Überdurchschnittlich war die Steigerung im Bausektor (+1,7%), in der chemischen Industrie (+2,2%) sowie im Bereich Präzisionsinstrumente und Uhren (+1,6%). Im Dienstleistungssektor wurde der durchschnittliche Nominallohn (+1,7%) vor allem durch die Steigerung im Finanzsektor nach oben gedrückt. Die Löhne im Kredit- und Versicherungsgewerbe stiegen um 2,4%. Unterdurchschnittlich waren hingegen die Anstiege in den Bereichen Gesundheit (+1,4%) und Gastgewerbe (+1,1%) [9].
Gemäss der alle zwei Jahre vom BFS durchgeführten Lohnstrukturerhebung erhöhte sich der Medianmonatslohn (Lohn, der von mindestens 50% der Erwerbstätigen erreicht oder übertroffen wird) von 2004 bis 2006 um 126 Fr. auf 5674 Fr. Verbessert haben sich insbesondere die Saläre der Tieflohngruppen sowie, am anderen Extrem der Lohnskala, die Bezüge des oberen und obersten Kaders. Die höchsten Löhne (inkl. Boni) werden weiterhin bei den Banken und den Versicherungen bezahlt und die Lohndivergenz zwischen den Geschlechtern hat sich von 19,7% auf 18,9% verringert [10].
Mit 117 zu 56 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, die einen indexbereinigten Mindestlohn von 3500 Fr. sowie Höchsteinkommen verlangte, welche das Zehnfache des Mindestlohnes nicht übersteigen dürfen. Nach Aussage der Kommissionssprecherin hätten sich auch die Gewerkschafter in der Kommission mehrheitlich dagegen ausgesprochen, da ihre Strategie die Festlegung der Mindestlöhne über Gesamtarbeitsverträge (GAV) sei. Die Mehrheit der Kommission sei sich der Problematik der Working Poor bewusst, erachte aber eine Lösung über einen regulierten Arbeitsmarkt als nicht zielführend, da dadurch Stellen für unqualifizierte Arbeitnehmende vom schweizerischen Arbeitsmarkt verschwinden würden. Im Namen der Gewerkschaften relativierte SGB-Präsident Rechsteiner (sp, SG) die Aussagen der Kommissionssprecherin: Es sei zwar richtig, dass man im gewerkschaftlichen Lager primär auf GAV setze, es gebe aber Branchen, die sozialpartnerschaftlich kaum organisiert seien, weshalb hier gesetzliche Bestimmungen über den Mindestlohn dringend notwendig seien [11].
Mit einer parlamentarischen Initiative versuchte Teuscher (gp, BE) die Anstellungsbedingungen von Teilzeitbeschäftigten zu verbessern. Sie bemängelte, dass die Überzeit laut Gesetz nur dann mit einem Zuschlag von 25% zu entlohnen ist, wenn diese die höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 45 resp. 50 Stunden übersteigt, was bei Teilzeitangestellten kaum oder nie der Fall sein dürfte. Sie forderte deshalb, der Anspruch auf den Überstundenzuschlag sei proportional zum Beschäftigungsgrad zu definieren. Der Sprecher der Kommissionsmehrheit erklärte, eine differenzierte Berechnung würde zu einem hohen administrativen Aufwand führen. Die Initiative wurde mit 85 zu 59 Stimmen abgelehnt [12].
Zu den politischen Bestrebungen für eine Reduktion resp. bessere Kontrolle der von vielen als übertrieben empfundenen Löhne und Entschädigungen für Spitzenmanager und Verwaltungsratsangehörige von Grosskonzernen siehe oben, Teil, I, 4a (Gesellschaftsrecht).
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Arbeitszeit
Trotz Referendumsdrohungen durch die Gewerkschaften beschloss das Parlament eine Liberalisierung des Sonntagsverkaufs. Es stimmte einer Teilrevision des Arbeitsgesetzes zu, um zu ermöglichen, dass das Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt werden kann, ohne dass von den Geschäftsinhabern wie bisher ein Bedarfsnachweis für die Durchführung eines Sonntagsverkaufs erbracht werden muss [13].
Der Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse kündigte zu Beginn der Sommerferien eine Volksinitiative für mindestens sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen an. Gemäss OR beträgt die Minimaldauer zur Zeit vier Wochen (fünf für unter 20jährige), wobei die Arbeitgeber, vor allem für erfahrenere Arbeitskräfte, oft bis zu drei Wochen darüber hinausgehen. Die Gewerkschaft hat ihre Initiative im Berichtsjahr bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung eingereicht; der Beginn der Unterschriftensammelfrist fiel allerdings auf Anfang 2008 [14].
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Kollektive Arbeitsbeziehungen
Wie nach den Positionsbezügen im Vorjahr zu erwarten war, gestaltete sich die Weiterführung des Gesamtarbeitsvertrags (Landesmantelvertrag, LMV) im Bauhauptgewerbe, das über 100 000 Beschäftigte (davon rund 80 000 Festangestellte) zählt, als äusserst schwierig. Im Mai beschlossen die Bauunternehmer, den seit Anfang 2006 geltenden LMV auf Ende September 2007 zu künden. Die Arbeitgeber beschuldigten die Gewerkschaften Unia und Syna, bei der Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeiten zwecks der Kompensation von ausgefallenen Arbeitsstunden infolge von schlechtem Wetter und Ähnlichem nicht kompromissbereit zu sein. Auf den 1. Oktober trat die Kündigung des LMV durch die Bauunternehmer in Kraft, wobei die Arbeitgeber zugesichert hatten, sich während der vertragslosen Zeit an die Bestimmungen des alten LMV halten zu wollen. Die Gewerkschaft Unia hatte Ende September mit einer grossen Demonstration (rund 15 000 Teilnehmende) in Zürich gegen die Vertragsauflösung protestiert, und die Bauarbeiter hatten sich gemäss Angaben der Gewerkschaften in Abstimmungen auf den Bauplätzen zu rund 85% für Kampfmassnahmen ausgesprochen.
Mitte Oktober begannen die Unia und die Syna ihre kurzen Streiks auf den NEAT-Baustellen und in den Städten Genf, Bern und Neuenburg. Anfangs November legten sie für einen Tag mehr als 200 Baustellen in und um Zürich sowie in Basel lahm. Sozusagen als Begleitaktion drohte der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass er bei Nichtzustandekommen eines GAV die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien bekämpfen werde. Nachdem die Gewerkschaften die Vorsteherin des EVD, Doris Leuthard, um Vermittlung ersucht hatten, stellte sich auf deren Wunsch hin der pensionierte Seco-Spitzenbeamte Jean-Luc Nordmann als Mediator zur Verfügung. Die Gewerkschaften sistierten während der Vermittlung alle weiteren geplanten Kampfaktionen. Mitte Dezember einigten sich die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner auf einen Kompromiss, der allerdings im Januar 2008 noch von den Delegiertenversammlungen ratifiziert werden muss [15].
Sehr lange, aber ohne die Begleitung durch Kampfmassnahmen, hatten die Verhandlungen um einen neuen GAV im Holzbaugewerbe mit seinen rund 13 000 Beschäftigten gedauert. Sie waren 2003 aufgenommen worden, die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch den Bundesrat kam jedoch erst im Berichtsjahr zustande. Hauptgrund für die Verzögerung waren Einwände von Arbeitgeberverbänden benachbarter Branchen gewesen [16].
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Schutz der Arbeitnehmenden
Mit 116 zu 65 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE) ab, die eine systematische Erhebung aller möglicherweise mit Asbest verseuchten Gebäude sowie eine Entschädigung allfälliger Opfer durch einen neu zu errichtenden Fonds verlangte. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit machten für ihre Ablehnung geltend, seit 1990 seien sehr strenge Vorschriften bezüglich Asbest in Kraft; zudem sei das Material nur gesundheitsgefährdend, wenn die Umhüllung durch andere Baumaterialien (z.B. Beton) beschädigt werde [17].
Ebenso keine Zustimmung fand eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG), die mit einer Änderung des OR erreichen wollte, dass Teilzeitanstellungen gekoppelt mit einer ständigen Abrufbereitschaft und der Beschränkung einer Zweitbeschäftigung unzulässig sind. Er wies auf Praktiken vor allem ausländischer Discounter hin, die neu im schweizerischen Detailhandel tätig sind, und die den zumeist weiblichen Angestellten bisher unübliche Arbeitsverträge vorlegen: Sie werden nur zu 50% angestellt, müssen jedoch jederzeit zu Überstunden bereit sein und dürfen eine zusätzliche Beschäftigung nur mit Bewilligung des Arbeitgebers annehmen. Derartige Arbeitsverträge gelten nach Arbeitslosenversicherungsgesetz (Art. 16 AVIG) als unzumutbar, werden im OR aber toleriert. Auf Empfehlung der vorberatenden Kommission lehnte der Nationalrat die Initiative gegen den Widerstand der Linken mit 82 zu 61 ab [18].
Personen, die Temporärarbeit leisten, riskieren, beim Aufbau der Alterssicherung in der beruflichen Vorsorge durch die Maschen zu fallen. Werden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für ein Beschäftigungsverhältnis von unter drei Monaten eingestellt, so können sie von der beruflichen Vorsorge ausgeschlossen zu werden, auch wenn sie regelmässig wiederbeschäftigt werden. Dieser Umstand bewog Robbiani (cvp, TI) den Bundesrat mit einem Postulat zu ersuchen, in einem Bericht detailliert aufzuzeigen, welche Auswirkungen die gegenwärtige Zunahme der Temporärarbeit und der atypischen Arbeitsformen überhaupt auf die berufliche Vorsorge hat. Obgleich der Bundesrat darauf hinwies, dass ein entsprechender Bericht (primär bezogen auf die Kulturschaffenden) bereits in Arbeit sei, beantragte er dennoch Annahme des Postulates, worauf dieses vom Nationalrat diskussionslos überwiesen wurde [19].
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Weiterführende Literatur
Die Volkswirtschaft, 2007, Nr. 4, S. 3-37 (Monatsthema Arbeitsbedingungen in der Schweiz: Ein Vergleich mit EU-Ländern).
Die Volkswirtschaft, 2007, Nr. 12, S. 3-29 (Monatsthema Einkommen und Wohlstandsverteilung).
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Brügger, Beatrix / Lalive d'Epinay, Rafael / Zweimüller, Josef, Regionale Disparitäten in der Arbeitslosigkeit: kulturelle Grenzen und Landesgrenzen: Schlussbericht: im Auftrag der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung, Bern (SECO) 2007.
Flückiger, Yves e.a., Analyse der regionalen Unterschiede in der Arbeitslosigkeit: Studie im Auftrag der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung, Bern ( SECO) 2007.
Perret, Virgile e.a., Les cantons suisses face au chômage : fédéralisme et politiques de l'emploi, Paris (L'Harmattan) 2007.
Stadelmann-Steffen, Isabelle, Policies, Frauen und der Arbeitsmarkt: die Frauenerwerbstätigkeit in der Schweiz im internationalen und interkantonalen Vergleich, Zürich (Diss. rer. soc. Bern) 2007.
Steiger, Heidi, Labour market policy in Switzerland : institutions, design, effects, s.l. 2007.
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Oesch, Daniel, „Weniger Koordination, mehr Markt?: Kollektive Arbeitsbeziehungen und Neokorporatismus in der Schweiz seit 1990“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2007, S. 337-68.
Wenger, Sarah, Zulässige Mittel im Arbeitskampf, Bern 2007.
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[1] Presse vom 22.2.08.
[2] Presse vom 4.4.07. Siehe dazu auch Lit. Die Volkswirtschaft, Nr. 4.
[3] AB SR, 2007, S. 1009. Siehe SPJ 2006, S.178.
[4] Presse vom 9.10. und 3.11.07. Internet-Seiten des BFS und des Seco. Zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU siehe unten, Teil I, 7d (Ausländerpolitik).
[5] Schweizerische Nationalbank, 100. Geschäftsbericht 2007, Bern 2008, S. 19 ff. sowie Internet-Seiten des BFS und des Seco. Siehe auch Lit. Flückiger.
[6] AB SR, 2007, S. 356. Siehe SPJ 2006, S.180.
[7] AB NR, 2007, S. 1143. Zur Arbeitslosenversicherung siehe unten, Teil I, 7c (Arbeitslosenversicherung). Für parlamentarische Vorstösse zur Lehrlingsausbildung siehe unten, Teil I, 8a (Berufsbildung).
[8] Sorgenbarometer: Presse vom 18.12.07. Sake-Analyse: Bund, 31.3.07.
[9] Presse vom 30.4.08.
[10] Presse vom 14.11.07.
[11] AB NR, 2007, S. 49 ff.
[12] AB NR, 2007, S. 1698 f.
[13] Siehe dazu oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[14] BBl, 2008, S. 181 ff.; Presse vom 13.7.07; NLZ, 17.12.07.
[15] NZZ, 24.5.07; TA, 24.8.07; Blick, 30.8.07 und BaZ, 10.9.07 (Abstimmungen); Presse vom 24.9. (Demonstration in Zürich) und 16.10.07 (erste Streiks); Lib. und 24h vom 17.10.07 (SGB); WoZ, 11.10. (Streikvorbereitung) und 8.11.07 (Verhandlungen); Bund, 13.11.07 (Nordmann); Presse vom 20.12.07 (Einigung). Zu den einzelnen Streiks siehe auch: NZZ, 15.10.07 (NEAT); Blick, TA und TdG vom 16.10.07 (Bern, Genf und Neuenburg); TA und 24h vom 2.11.07 (Zürich); NZZ, 2.11.07 (Basel). Vgl. SPJ 2006, S. 181.
[16] NZZ, 24.10.07.
[17] AB NR, 2007, S. 45 ff. Für Annahme stimmten die geschlossenen Fraktionen von SP und GP, dagegen die (fast) einhellige Gruppe der CVP, FDP und SVP.
[18] AB NR, 2007, S. 1696 ff.
[19] AB NR, 2007, S. 1714.
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