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Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Das Parlament verabschiedete die Leitlinien, Ziele und Massnahmen zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation. – Die kantonalen Erziehungsdirektoren haben dem Konkordat zur Harmonisierung der Volksschule (HarmoS) zugestimmt. – Der Bundesrat wählte einen neuen ETH-Ratspräsidenten und einen neuen Präsidenten der ETH Zürich. – Das Volkswirtschaftsdepartement bewilligte 64 Gesuche für Masterstudiengänge an den Fachhochschulen. – Das Parlament verabschiedete das Bundesgesetz über die Erfindungspatente.
 
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich in Teil II, 6a-d.
In der Botschaft vom 24. Januar formulierte der Bundesrat die Leitlinien, Ziele und Massnahmen zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Kreditperiode 2008-2011. Mit elf Finanzierungsbeschlüssen wurden Mittel in der Höhe von 20 Mia Fr. beantragt. Ausserdem unterbreitete der Bundesrat Entwürfe zur Änderung von vier bestehenden Gesetzen und für die Genehmigung eines neuen Bundesgesetzes. Das Gesamtkreditvolumen aller BFI-Fördermittel soll in den Jahren 2008-2011 jährlich um durchschnittlich 6% wachsen. Die Botschaft umfasste alle nationalen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Hochschulen (ETH-Bereich, kantonale Universitäten, Fachhochschulen), Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Innovation und Transfer des Wissens in Gesellschaft und Wirtschaft. Sie ist im Rahmen der Entwicklung des Reformprozesses im BFI-Bereich zu sehen, welcher mit der Schaffung der Fachhochschulen 1996 und dem Universitätsförderungsgesetz von 1999 eingeleitet worden war [1].
Die BFI-Botschaft des Bundesrates wurde in der Sommersession zunächst vom Ständerat beraten und anschliessend in der Herbstsession vom Nationalrat. In der kleinen Kammer gab es bezüglich der Fachhochschulen einen Minderheitsantrag, der von Kommissionsvertretern aus dem bürgerlichen Lager wie auch der SP eingereicht wurde und mehr Geld für die Fachhochschulen forderte. Ein Minderheitsantrag Bonhôte (sp, NE) hatte das gleiche Anliegen, aber im Bereich der ETH. Der Ständerat lehnte beide Minderheitsanträge mit der Begründung ab, dass nicht nur in einem Gebiet mehr Geld gesprochen werden könne. Aus dem gleichen Grund lehnte er auch einen Minderheitsantrag von linker Seite in Bezug auf den Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2008-2011 ab, welcher 150 Mio Fr. zusätzlich für die Kantone reservieren wollte. Auch ein Minderheitsantrag von Vertretern der FDP, SP und CVP bezüglich der Schaffung eines neuen Bundesgesetzes, welches den in der BFI-Botschaft beschlossenen Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredit für die Jahre 2008-2011 von allen Kreditsperren und Budgetkürzungen ausnehmen wollte, fand im Ständerat kein Anklang [2].
Im Zentrum der Diskussion im Nationalrat stand vor allem die Erhöhung der Bildungskredite. Während sich die CVP und die FDP für eine Steigerung der Mittel im Umfang von 6% aussprachen (wie in der BFI-Botschaft vorgeschlagen), wollten die SP und die Grüne Fraktion einen Zuwachs von mindestens 8%. Die SVP-Fraktion forderte hingegen einen maximalen Zuwachs von 4,5% pro Jahr, da sie der Meinung war, dass es im System von Bildung, Innovation und Forschung zahlreiche Möglichkeiten gäbe, um die Effizienz zu steigern. Die FDP setzte sich für 6% Zuwachs ein, obwohl sie 2006 mit einer Motion 8% Zuwachs verlangt hatte. Bei den Abstimmungen über die einzelnen Bundesbeschlüsse gab es meist zwei Minderheitseinträge, wobei die einen eine Erhöhung des Kredites wollten und die anderen eine Verringerung. Fast durchwegs entschied sich der Nationalrat für die von FDP und CVP unterstützten Anträge des Bundesrates [3].
Es gab im Wesentlichen zwei Differenzen zwischen den beiden Ratskammern. Zum einen ging es um einen Beschluss des Nationalrates, dem Nationalfonds zusätzlich 100 Mio Fr. für die Overhead-Kosten zuzusprechen. Damit würden die Gelder für die Forschungsförderung vollständig den forschenden Institutionen (v.a. Hochschulen) zukommen und nicht teilweise für die Verwaltungskosten des Nationalfonds verwendet werden. Der Ständerat lehnte zunächst ab und willigte erst ein, nachdem der Nationalrat in einer zweiten Runde an seinem Beschluss festhielt. Gleich verhielt es sich auch mit dem Zentrum für angewandte Humantoxikologie, welches der Nationalrat mit 8 Mio Fr. unterstützen wollte, während der Ständerat dies zunächst ablehnte, dann aber doch noch zustimmte [4].
Im Zusammenhang mit der BFI-Botschaft des Bundesrates waren zahlreiche Motionen eingereicht worden: Eine Motion der FDP-Fraktion, welche den Bundesrat einlud, die Observation und Kontrolle der Massnahmen zur Umsetzung der in der neuen Bildungsverfassung beschlossenen Ziele sicherzustellen, lehnte der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat, welcher diese Ende 2006 angenommen hatte, ab. Der Bundesrat und die Kommission beantragten die Ablehnung der Motion, weil sie der Meinung waren, dass ihr Anliegen im Rahmen der BFI-Botschaft in Form des bewilligten Kredites für einen periodischen Bildungsbericht bereits erfüllt sei [5]. Die im Vorjahr vom Ständerat überwiesene Motion Langenberger (fdp, VD), welche den Bundesrat aufforderte, im Rahmen der BFI-Botschaft 2008-2011, dem Parlament eine jährliche Krediterhöhung um mindestens 6% vorzuschlagen, war mit der Vorlage der betreffenden Botschaft des Bundesrates bereits erfüllt. Der Form halber überwies der Nationalrat die Motion nach der Beratung der Forschungsbotschaft ebenfalls [6]. Die vom Nationalrat 2006 überwiesene Motion Hutter (fdp, ZH), welche verlangte, dass zusätzliche Mittel für den BFI-Bereich nicht in ineffiziente Strukturen fliessen oder ermöglichen, dass andere Finanzträger sich auf Kosten des Bundes entlasten, lehnte der Ständerat ab. Die Kommission beantragte die Ablehnung der Motion, da die Stossrichtung für diffus gehalten wurde. Der Bundesrat hatte die Motion anfänglich unterstützt, hielt sie in der Zwischenzeit aber für überholt [7]. Eine weitere Motion der FDP-Fraktion, welche den Bundesrat aufforderte, im Rahmen der BFI-Botschaft 2008-2011, dem Parlament eine jährliche Krediterhöhung um mindestens 8% vorzuschlagen, wurde vom Ständerat abgelehnt, da die Regierung sich im Rahmen der BFI-Botschaft bereits für eine Steigerung um 6% jährlich ausgesprochen hatte [8].
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerates reichte eine Motion ein, welche den Bundesrat aufforderte, im Zusammenhang mit der Schaffung des Weiterbildungsgesetzes die Nachholbildung von Erwachsenen im Bereich der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) zusammen mit den Kantonen zu regeln. Begründet wurde diese Forderung damit, dass der Illetrismus in der Schweiz ein wachsendes Phänomen darstellt und Kulturtechniken für den Einstieg in die Berufsbildung eine Voraussetzung sind. Rund eine Million Menschen können in der Schweiz weder richtig lesen noch schreiben. Der Nationalrat nahm die Motion ebenso wie der Ständerat an, allerdings mit einer kleinen Änderung bezüglich den Massnahmen, welche bis zur Inkraftsetzung des Weiterbildungsgesetzes unterstützt werden. Dieser Änderung stimmte anschliessend auch der Ständerat zu [9].
Das Schulschwänzen wird laut einer Nationalfondsstudie der Universität Freiburg unterschätzt. Lehrer nähmen es zu locker und manche Eltern besorgten ihren Kindern gar ein Arztzeugnis zur Entschuldigung. Laut der Studie vermutet nur jeder dritte Lehrer, dass er schwänzende Schüler in seiner Klasse hat. Die Studie kommt zum Schluss, dass es weit mehr schwänzende Kinder gibt als bisher angenommen wurde [10].
Die Kantone wollen gemeinsame Standards im Bereich der Sonderpädagogik und verabschiedeten dazu ein Konkordat, welches einen Paradigmenwechsel bringen soll. Kinder mit Lernschwäche und Verhaltensproblemen sollen möglichst in der Regelklasse bleiben. Mit diesem Konkordat wird der Vollzug der NFA im Bereich Sonderschulung durch interkantonale Mindeststandards sowie durch gemeinsame Instrumente und Verfahren erleichtert [11]. Das Angebot an sonderpädagogischen Massnahmen für Hochbegabte an der Volksschule bezeichnete der Elternverein für hochbegabte Kinder als mangelhaft. Die Begabtenförderung würde weitgehend den Eltern überlassen und Hochbegabte seien an Schweizer Schulen oft unterfordert. Der Verein verlangte daher eine bessere Förderung und eine gesamtschweizerische Koordination [12]. Im Zuge des neuen Finanzausgleichs übernehmen die Kantone ab 2008 die volle rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für sonderpädagogische Massnahmen [13].
Grundschulen
Eine Motion Allemann (sp, BE) wollte das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport so abändern, dass jedes Schulkind in der Primarschulzeit einen qualitativ hochstehenden Schwimmunterricht erhält. Begründet wurde die Motion damit, dass Ertrinken die zweithäufigste Todesursache bei Kindern sei und die Schwimmfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen abnehme. Da das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport zurzeit totalrevidiert wird und ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren, bei dem dieses Anliegen eingebracht werden kann, voraussichtlich im ersten Quartal 2008 eröffnet wird, lehnte der Nationalrat die Motion ab [14].
Im Juni wurde eine eidgenössische Volksinitiative „Jugend und Musik“ eingereicht. Bei dieser geht es darum, die Bundesverfassung durch einen neuen Artikel (67a) „Musikalische Bildung“ zu ergänzen. Dieser soll die folgenden beiden Forderungen enthalten: Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen, und der Bund legt Grundsätze für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter fest [15].
Eine parlamentarische Initiative Berberat (sp, NE) aus dem Jahr 2000 wollte, dass die Kantone dafür sorgen, dass als erste Fremdsprache jeweils eine der Amtssprachen des Bundes unterrichtet wird. 2001 hatte der Nationalrat der Initiative Folge gegeben und seine WBK damit beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten. Die Kommission versuchte, das Anliegen im Rahmen des von ihr vorgeschlagenen Sprachengesetzes in Artikel 15 Absatz 3 umzusetzen. Die Bestimmung wurde allerdings im Ständerat ungnädig aufgenommen und der Nationalrat liess sich von einer Kompromisslösung überzeugen. Artikel 15 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Landessprachen besagt nun, dass sich die Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht einsetzen sollen, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Die Räte lehnten damit die Forderung der parlamentarischen Initiative implizit ab [16].
Die SP-Fraktion verlangte vom Bundesrat mit einem Postulat, eine Strategie zu entwickeln, um über die obligatorische Schulpflicht hinaus die Gewährleistung einer Ausbildungsmöglichkeit bis zum 18. Altersjahr für alle Jugendliche sicherzustellen und die erforderlichen Ausbildungsmöglichkeiten bereitzustellen. Der Bundesrat wies auf den Beschluss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hin, den Anteil der Abschlüsse auf Sekundarstufe II von heute knapp 90 auf 95% bis ins Jahr 2015 steigern zu wollen. Dieses Ziel gehe über die im Postulat verlangte Gewährleistung einer Ausbildungsmöglichkeit bis zum 18. Altersjahr für alle Jugendlichen hinaus. Der Nationalrat lehnte das Postulat ab [17]. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKoS) schlug vor, das 9-jährige Schulobligatorium durch eine Ausbildungspflicht bis zur Volljährigkeit zu ergänzen. Im Kanton Basel-Stadt wurde diesbezüglich ein Pilotprojekt durchgeführt. Die Sozialhilfe intervenierte hier bereits bei 16 Jährigen, damit sie nach der obligatorischen Schulzeit nicht aus dem Bildungssystem verschwinden [18].
Nationalrat Widmer (sp, LU) wies mit einem Postulat darauf hin, dass zwischen dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit und dem Antritt des Bildungsgangs auf der Sekundarstufe rund ein Sechstel der Jugendlichen aus den Bildungsstatistiken verschwindet. Das Postulat forderte den Bundesrat auf, einen Bericht darüber zu verfassen, was mit den Jugendlichen geschieht, die den Bildungsprozess nach der obligatorischen Schulzeit verlassen. Dieser Bericht würde als Grundlage für eine systematische Politik von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Erhöhung der Bildungspartizipation im Interesse der gesellschaftlichen Integration dienen. Der Nationalrat nahm das Postulat an [19].
Das Projekt "Schule im Netz" wurde nach fünfjähriger Dauer abgeschlossen. Die Beteiligten (Bund, Kantone und Wirtschaft) wollen auch künftig alles für die Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen tun. Die Bilanz des Projekts fiel positiv aus [20].
Bei der Pisa Studie 2006 lagen die Schweizer Schüler und Schülerinnen auf Platz 16. Bei dieser neuesten Pisa-Studie befanden sie sich zumindest in den Naturwissenschaften deutlich über dem Durchschnitt. Die Schweiz schnitt in diesen Fächern zwar gut ab, lag aber weit hinter dem Spitzenreiter Finnland. In Mathematik waren die Ergebnisse sehr gut, in den Naturwissenschaften gut und im Lesen mittelmässig, aber besser als bei früheren Tests [21]. Die EDK sah ihre bisherige Strategie mit diesen Ergebnissen bestätigt und will die in der Folge von PISA 2000 beschlossenen Massnahmen weiterhin umsetzen [22].
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Das Projekt der EDK für eine Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) kam im Berichtsjahr gut voran. Die Erziehungsdirektoren der 26 Kantone verabschiedeten die Vereinbarung am 14. Juni einstimmig. Das in Form eines Konkordats gehaltene Abkommen wird in Kraft treten, wenn es von mindestens zehn Kantonen ratifiziert worden ist. Damit werden die Kantone alle Vorgaben des 2006 vom Volk beschlossenen neuen Bildungsartikels für die obligatorische Schule erfüllen. Das Konkordat vereinheitlicht erstmals landesweit die Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Bis zum Jahresende beschlossen die Parlamente von drei Kantonen (GR, LU, TG) den Beitritt zu HarmoS [23]. Ebenfalls im Juni verabschiedeten die Erziehungsdirektoren der französischsprachigen Kantone und des Tessins eine Konvention über eine noch weiter gehende Harmonisierung und eine Stärkung der Zusammenarbeit (Convention scolaire romande). Dieses Konkordat wird in Kraft treten, nachdem es von mindestens drei Kantonen ratifiziert worden ist [24].
Mit dem Projekt „Bildungsraum Nordwestschweiz“ sollen die Schulsysteme in den Kantonen Aargau, Solothurn und beider Basel in den nächsten Jahren umgebaut werden. Ziel ist es, die vier kantonal unterschiedlichen Systeme in der Volksschule und Sekundarschule zu harmonisieren. Im Dezember präsentierten die Erziehungsdirektoren ihre Schlüsse aus der Vorabkonsultation. Sie empfahlen den Kantonsregierungen die Schaffung eines vereinheitlichten Bildungsraumes per Staatsvertrag [25].
Die Bündner Jungsozialisten lancierten eine kantonale Volksinitiative für die Abschaffung des Religionsunterrichts und wollen diesen durch einen Ethikunterricht ersetzen [26]. Die multireligiöse Gesellschaft und der Zusammenhang mit der Neugestaltung des Religionsunterrichts war auch in Zürich ein Thema. Dort wird mit dem Fach Religion und Kultur auf ein interreligiöses Modell gesetzt. Der überkonfessionelle so genannt neutrale Religionsunterricht ist europaweit ein Thema und in verschiedenen Ländern dabei, die Schulen zu erobern. Dies aufgrund von Migration und wachsender religiöser Pluralität. Die Erneuerungen des schulischen Religionsunterrichts in Zürich haben darum auch in anderen Kantonen und Ländern Interesse geweckt [27].
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Mittelschulen
Eine Motion der WBK des Ständerates zur Reform der gymnasialen Maturität forderte den Bundesrat auf, zusammen mit der EDK die gymnasiale Maturität insbesondere in den naturwissenschaftlichen und mathematischen Fächern so zu reformieren, dass der ETH- und der Universitätszugang auch in Zukunft gewährleistet sein wird. Der Bundesrat sieht in der Qualität der gymnasialen Maturität ein zentrales Anliegen und beantragte die Annahme der Motion. Beide Räte nahmen die Motion an [28].
Die Vernehmlassung der Revision des Maturitätsanerkennungs-Reglements (MAR) brachte keine klaren Ergebnisse. Die Reform wurde sehr unterschiedlich beurteilt. Nach einer internen Überarbeitung genehmigten die EDK und der Bundesrat die Revision des MAR im Juni. Inhaltlich entspricht sie weitgehend der im Vorjahr präsentierten Vorlage. Im Zentrum steht eine Stärkung der naturwissenschaftlich-mathematischen Fächer, deren Anteil am Unterricht um fünf Prozentpunkte auf 25-35% erhöht wird. Die Leistung in den drei Fächern Biologie, Chemie und Physik werden zudem nicht mehr mit einer Gesamtnote, sondern für die Einzelfächer beurteilt [29].
Die EDK unterzog auch das Reglement über die Anerkennung der Fachmittelschulabschlüsse (FMS-Reglement) einer Teilrevision. Hier geht es vor allem um eine weitere Präzisierung der Voraussetzungen für den Erwerb der Fachmaturität als Zulassungsberechtigung für die entsprechenden Fachhochschulstudiengänge [30].
Ein Postulat Wyss (sp, BE) wollte das Austauschjahr für Schülerinnen und Schüler fördern. Der Bundesrat wurde darin aufgefordert, zusammen mit der EDK gesamtschweizerische Vorgaben zu prüfen, welche die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler einer jeweiligen Austauschdestination gewähren. Der reziproke Austausch von Schülerinnen und Schülern mit dem Ausland soll gefördert werden. Bemängelt werden muss gemäss dem Postulat, dass die Bestimmungen der Schulen, wann ein Austauschjahr absolviert werden darf, unterschiedlich gehandhabt werden. Der Bundesrat wies vergeblich darauf hin, dass dem Bund keine Kompetenz zusteht, in diesem Bereich gesamtschweizerische Vorgaben zu machen. Der Nationalrat nahm das Postulat knapp, mit 97 zu 93 Stimmen, an [31].
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Berufsbildung
Eine Motion Bruderer (sp, AG) beauftragte den Bundesrat, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Das gesetzliche Obligatorium für den Schulsport an den Berufsschulen existiert seit dreissig Jahren. Das Problem besteht darin, dass seine Umsetzung in einigen Kantonen seit Jahren stagniert. Die Motionärin wollte, dass der Bundesrat Druck auf die fehlbaren Kantone ausübt, damit die Sportstunden an den Berufsfachschulen erstens effektiv durchgeführt werden und zweitens qualitativ verbessert werden. Wie bereits der Nationalrat im Jahr 2006 nahm auch der Ständerat die Motion an [32].
Eine Motion Galladé (sp, ZH) beauftragte den Bundesrat, auf Ende des Schuljahres 2007 200 neue Praktikumsplätze beim Bund zu schaffen. Die Arbeitslosigkeit der 20- bis 24-Jährigen ist mit 5,3% deutlich höher als diejenige jeder anderen Altersgruppe. Dies liege zu einem grossen Teil daran, dass junge Erwachsene nach der Berufslehre, der Maturität oder einer weiterführenden Ausbildung zu wenig berufliche Praxis haben und deshalb nicht gerne eingestellt werden. Ein Praktikum könne dieses Problem lösen und der Bund solle dabei als Vorbild vorausgehen. Der Bundesrat war aufgrund des grossen Engagements der Bundesverwaltung in diesem Bereich der Ansicht, dass er das Anliegen der Motionärin weitgehend erfülle, wollte sich aber quantitativ nicht verpflichten. Beide Kammern nahmen die Motion an [33].
Ein Postulat der CVP-Fraktion forderte einen leichteren Zugang der Jugendlichen zum Arbeitsmarkt. Der Bundesrat wurde darin beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der sich mit dem Problem des Übergangs von Jugendlichen von der Berufslehre zur Arbeitsstelle beschäftigt. Der Nationalrat nahm das Postulat an [34].
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Eine parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU) und eine Motion Galladé (sp, ZH) wollten die Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge einführen. Beide hatten zum Ziel, die Bestimmung im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu verankern. Während die Frist für die parlamentarische Initiative bis 2009 verlängert wurde, damit die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) abgewartet werden kann, schlug der Ständerat einige Änderungen der Motion vor. Zum einen liess er die ursprüngliche Forderung fallen, auch Kantone und Gemeinden über das Bundesgesetz über den Binnenmarkt anzusprechen und zum anderen schlug er eine offenere und WTO-konforme Regelung vor. Der Nationalrat stimmte den Änderungen des Ständerates ebenfalls zu [35].
Eine Nationalfondsstudie des Heilpädagogischen Instituts der Universität Freiburg stellte fest, dass kleinere und mittlere Unternehmen bei der Besetzung ihrer Lehrstellen ausländische Jugendliche benachteiligen. Benachteiligt werden vor allem Jugendliche aus dem ehemaligen Jugoslawien oder der Türkei. Wichtigste Ablehnungsgründe, die von den befragten Arbeitgebern angegeben wurden, waren eine angezweifelte Tauglichkeit sowie unterstellte sprachliche und schulische Defizite. Die Studie wies aber nach, dass Leistungen bei der tatsächlichen Vergabe von Lehrstellen keine vorrangige Bedeutung haben. Die realen Gründe für die Nichtberücksichtigung seien eher emotional. Man befürchte, dass ausländische Jugendliche Konflikte in den Betrieb hineintragen. Benachteiligt werden, gemäss der Studie, nicht nur ausländische, sondern generell auch männliche Lehrstellensuchende [36].
Laut einer Studie der Universität Bern lohnt sich die Lehrlingsausbildung. Ein Lehrling bringt seinem Betrieb im Durchschnitt einen Nutzen von 2700 Fr., wobei Grossbetriebe stärker profitieren. Die gesamte Schweizer Wirtschaft investierte im Jahr 2004 4,7 Mia Fr. in die Lehrlingsausbildung. Im gleichen Jahr erwirtschafteten die Lehrlinge einen Mehrwert von 5,2 Mia Fr. [37].
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Der Bundesrat legte einen Vorentwurf für ein Psychologieberufe-Gesetz vor, welches erstmals einheitliche Aus- und Weiterbildungsanforderungen für Psychologen festhält. Einheitliche Berufsbestimmungen erlauben eine Vergleichbarkeit der Leistung und garantieren die Qualität der ausgeführten Arbeit. Genau solche Standards fehlten bisher im Bereich der Psychologieberufe. Mit dem im Psychologieberufe-Gesetz verankerten Titelschutz wird zukünftig gewährleistet, dass neben den bereits bestehenden und als Qualitätslabel bewährten Fachtiteln der qualifizierenden Berufsverbände auch Bezeichnungen wie „Psychologe“ geschützt werden [38].
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Hochschulen
Der Bundesrat schickte einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich in die Vernehmlassung. Das Gesetz legt fest, dass die gemeinsame und einheitliche Steuerung durch Bund und Kantone neu den gesamten Hochschulbereich umfasst. Bund und Kantone verpflichten sich zur Durchführung einer strategischen Planung auf gesamtschweizerischer Ebene und zur optimalen Aufgabenteilung [39].
Ein Postulat der WBK des Ständerates forderte den Bundesrat auf, zu prüfen, wie im Rahmen der Umsetzung der Bologna-Deklaration die Übergänge von den alten zu den neuen Systemen organisiert werden. Im Besonderen sei zu prüfen, wie der Grundsatz der Durchlässigkeit und der Gleichbehandlung von Bachelordiplomen, die an anderen schweizerischen oder ausländischen Universitäten erworben wurden, von den verschiedenen Hochschulen umgesetzt wird. Der Ständerat nahm das Postulat an [40].
Ein Postulat Hochreutener (cvp, BE) wollte den Bundesrat beauftragen, dem Parlament einen Bericht über Stand, Probleme und Perspektiven der mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Bildung auf Fachhochschul- und Universitätsniveau in der Schweiz vorzulegen. Begründet wurde das Postulat damit, dass die Zukunft des Werkplatzes Schweiz, der durch die Herstellung von Produkten mit hoher Wertschöpfung charakterisiert ist, stark von der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte im mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Bereich abhängt. Sowohl Klagen von Unternehmen als auch die Besetzung solcher Stellen mit Migranten weisen auf einen Mangel entsprechend qualifizierter einheimischer Arbeitskräfte hin. Der Bundesrat wollte das Postulat zusammen mit dem Postulat Fetz (sp, BS), welches sich mit dem Aspekt der Frauenförderung in diesem Bereich auseinandersetzt, bearbeiten und beantragte daher dessen Annahme. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag zu [41]. Ebenfalls in den Bericht des Bundesrates aufgenommen werden soll das Anliegen des Postulats Recordon (gp, VD), dem Parlament einen Bericht über den Mangel an Fachleuten in wissenschaftlichen Berufen in der Schweiz vorzulegen und darin auszuführen, welche Massnahmen er treffen will, um dieses Problem zu lösen oder zumindest zu entschärfen. Der Nationalrat nahm auch dieses Postulat an [42].
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Ein vom Nationalrat angenommenes Postulat Markwalder Bär (fdp, BE) beauftragte den Bundesrat, die Vor- und Nachteile der Monopolstruktur im Akkreditierungs- und Qualitätswesen der schweizerischen Universitäten darzulegen sowie Alternativen aufzuzeigen. Das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ) ist die einzige Stelle in der Schweiz, welche universitäre Institutionen oder Lehrgänge akkreditieren kann. Über das Verfahren, das die OAQ durchführt, entscheidet anschliessend die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK). Da die Kantone Auftraggeber der SUK sind und gleichzeitig Träger der Universitäten, überprüft formell gesehen der Beauftragte (SUK) seinen Auftraggeber (Kanton), was, nach Ansicht der Postulantin, der Qualitätssicherung nicht dienlich ist [43].
Der Unternehmer Adolphe Merkle stiftete der Universität Freiburg 100 Mio Fr. Damit soll hauptsächlich ein Forschungsinstitut für Nanotechnologie betrieben werden. Der Pionier der Freiburger Hightech-Industrie will mit seiner Schenkung dem Pioniergeist in der universitären Forschung und der technologischen Entwicklung im Kanton Freiburg starken Schub geben. So viel Geld auf einmal hatte bisher noch keine Schweizer Universität von einer Privatperson erhalten [44].
Die Wahl des neuen ETH-Präsidenten sorgte für Unmut und Turbulenzen. Der Hirnforscher Martin Schwab, welcher als Kronfavorit für das Präsidium der ETH Zürich galt, zog seine Kandidatur im Frühjahr zurück [45]. Ein Verteilungskampf zwischen Zürich und Lausanne überschattete die Wahl des neuen ETH-Präsidenten. Der Vorwurf der Willkür bei der Geldvergabe und beschönigte Budgetzahlen standen im Raum. Der Physiker Ralph Eichler, Direktor des Paul-Scherrer-Instituts, soll nun als neuer Präsident wieder Ruhe an der ETH Zürich herstellen [46].Zur Freude zahlreicher Kritiker verliess auch der ETH-Ratspräsident Alexander Zehnder den ETH-Rat per Ende 2007 aus "persönlichen Gründen" [47]. Zu seinem Nachfolger wählte der Bundesrat den ehemaligen Glarner FDP-Ständerat Fritz Schiesser. Die Zukunft des Gremiums „ETH-Rat“ an sich bleibt weiterhin offen. Der neue ETH-Ratspräsident Schiesser steht vor vielfältigen Herausforderungen und muss primär den Ausgleich zwischen der ETH Zürich und derjenigen in Lausanne finden [48]. Mit Heidi Wunderli-Allenspach wurde in der 152-jährigen Geschichte der ETH Zürich erstmals eine Frau zur Rektorin gewählt [49].
Ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Müller-Hemmi (sp, ZH) forderte den Bundesrat auf, die Führungsstruktur des ETH-Bereichs zu überprüfen. Dazu wurde der Bundesrat ersucht, einen Bericht über die Organisation des ETH-Bereiches für die Sicherung der Qualität, der Führung und Steuerung des ETH-Bereichs vorzulegen und einen allfälligen Verbesserungsbedarf aufzuzeigen. Ausserdem sollte der Bericht darlegen, was für die Beibehaltung des ETH-Rates spricht, wie die Autonomie der Schulen gestärkt werden könnte und welche alternativen Steuerungsinstrumente es gäbe [50].
In eine ähnliche Richtung zielte auch eine Motion Pfister (svp, SG), welche die Krise der ETH als eine Chance nutzen wollte. Der Bundesrat sollte die Defizite bezüglich der Trennung von strategischer und operativer Führung im ETH-Bereich, welche in dieser Zeit aufgetaucht waren, beseitigen. Die Motion forderte eine klar geregelte Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen dem ETH-Rat, den Schulen und den Forschungsanstalten. Eine Mehrheit im Ständerat war der Meinung, dass den geltenden gesetzlichen Regelungen, welche erst seit 2003 in Kraft sind, Zeit zur Bewährung gelassen werden müsse, bevor neuerliche Änderungen vorgenommen werden. Im Gegensatz zum Nationalrat, welcher die Motion angenommen hatte, lehnte der Ständerat die Motion ab [51].
Eine Motion der WBK des Nationalrates wollte, dass der Bundesrat dem Parlament in Zukunft den Leistungsauftrag für die ETH in einer separaten Botschaft und vor der Behandlung der BFI-Rahmenkreditanträge vorlegt. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, weil ohnehin eine Revision des ETH-Gesetzes vorbereitet werde und das Anliegen im Rahmen der Revision geprüft würde. Trotz dieser Empfehlung des Bundesrates nahm der Nationalrat die Motion an. Der Ständerat lehnte die Motion ab, weil er der Auffassung war, dass eine zeitliche Trennung der Beratung des Leistungsauftrages und des Zahlungsrahmens für den ETH-Bereich nicht sinnvoll sei [52].
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Im Bereich der Semesterdaten für die Hochschulen wurde die Schweiz im Herbst 2007 einheitlich und übernahm damit eine Vorreiterrolle in Europa. Von den Bezeichnungen Winter- und Sommersemester wurde Abschied genommen. Künftig heissen diese Herbst- und Frühlingssemester. Die Rekrutenschule ist jedoch weiterhin nicht koordiniert mit dem akademischen Kalender [53].
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Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement bewilligte den Fachhochschulen 64 Gesuche für Master-Studiengänge – über die Hälfte davon in den Bereichen Musik, Theater und Kunst. Für die übrigen 22 Gesuche müssen weitere Abklärungen erfolgen, die bis Ende Januar 2008 abgeschlossen sein werden. Im Gegensatz zu den Universitäten, die ihre Studiengänge selber festlegen dürfen, ist bei den Fachhochschulen der Bund federführend. Folgenden Fachhochschulen wurden die Masterstudiengänge bereits bewilligt: Die Berner Fachhochschule erhielt 14 Studiengänge, diejenige der Nordwestschweiz zehn, fünf Masterstudiengänge wurden an der FH Ostschweiz bewilligt, sieben an der FH Zentralschweiz, acht an der Haute Ecole spécialisée de Suisse occidentale, sieben an der Scuola Universitaria della Svizzera Italiana und 13 an der Zürcher Fachhochschule [54].
Nach einem Streit zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg um die Standorte der Fachhochschule Jurabogen (HE-Arc) konnte ein Kompromiss erzielt werden. Der Streit um die Standorte war ausgebrochen, als die Neuenburger Kantonsregierung zwecks Abbau von Spannungen zwischen dem oberen und unteren Kantonsteil angekündigt hatte, dass La Chaux-de-Fonds Standort der Ingenieurausbildung werden soll. Bern und Jura fühlten sich übergangen, da sie im Rahmen der vom Fachhochschulverband der Westschweiz geforderten Standortkonzentration bereit waren, ihre Schulen in Saint-Imier und Delémont auf Aussenstellen herabzustufen. La Chaux-de-Fonds und Le Locle stimmten dem vorläufigen Wegzug ihrer Ingenieurausbildung nach Neuenburg schliesslich aber doch zu [55].
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Im Wintersemester 2006/07 waren an den Schweizer Hochschulen über 172 000 Studierende immatrikuliert, darunter 49,7% Frauen und 23,6% ausländische Staatsangehörige. Die Zahl der Studierenden an den 13 universitären Hochschulen nahm auf 114 961 zu (+2,3%). Den grössten Zuwachs verzeichnete wie bereits im Vorjahr die Universität Luzern (+15,9%), welche dicht gefolgt wird von der Universität St. Gallen, welche eine Zunahme von 15,7% aufwies. Dies ist auf eine interne Änderung im Studienreglement zurückzuführen. An den übrigen Universitäten schwankte die Veränderung zwischen Zunahmen an der Universität der italienischen Schweiz (+7,6%) und in Basel (+6,7%) und einer Abnahme von 4,7% an der Universität Genf. Im Wintersemester 2006/07 wurde die neue Rubrik „andere universitäre Institutionen“ eingeführt. Dazu gehören die Pädagogische Hochschule St. Gallen sowie die Universitären Fernstudien Schweiz in Brig. Die Einführung des Bologna-Prozesses hat sich auch in der Entwicklung der Studierendenzahlen niedergeschlagen. 2006/07 waren an den universitären Hochschulen 90% der Studienanfänger/innen in einem Bachelor-Studiengang eingeschrieben. Mit drei Mal mehr Eintritten als im Vorjahr auf der Bachelor-Stufe war die Universität Zürich die letzte Hochschule, die diese Studiengänge umgesetzt hat. Im Wintersemester 2006/07 absolvierten über 45 000 Personen (+26%) einen Bachelor-Studiengang, während in den Master-Studiengängen knapp 11 000 oder 61% mehr Studierende als im vorangehenden Semester eingeschrieben waren.
Die Fachhochschulen (FH) zählten im Wintersemester insgesamt 57 181 Studierende, was einer Zunahme von 5,6% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Einen grossen Zuwachs (40% und mehr) gab es in den Bereichen angewandte Linguistik und Gesundheit, wobei sich der letztgenannte Bereich im Vorjahr noch in einer Übergangssituation befand. An den FH war die Bologna-Reform im Wintersemester 2005/06 eingeführt worden und ging schneller vonstatten als bei den Universitäten, denn nach nur zwei Jahren begannen 2006/07 bereits 88% der Studienanfänger/innen einen Bachelor-Studiengang [56].
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Der Verband Schweizerischer Studentenschaften (VSS) hat einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der zur materiellen Angleichung der kantonalen Studienbeiträge für die Tertiärstufe führen würde. Die Stipendien sollen zusammen mit allfälligen Beiträgen der Eltern die Studien- und Lebenskosten der Studierenden abdecken. Aufgrund des neuen Bildungsartikels kann der Bund „die interkantonale Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge fördern und Grundsätze für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen festlegen“. Der VSS interpretierte dies extensiv, indem er ein Gesetz mit 37 Artikeln entwarf, das auch die Höhe der Beiträge weitgehend einheitlich festlegen würde [57]. Mit der Stipendienfrage befasste sich auch die EDK. Bereits seit Jahrzehnten versucht diese, die unterschiedlichen Stipendiengesetze zu harmonisieren. Nun startete sie einen erneuten Harmonisierungsversuch und schickte eine interkantonale Vereinbarung „zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen“ bei den Kantonsregierungen in die Vernehmlassung [58].
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Forschung
Zur BFI-Botschaft des Bundesrates siehe oben, Einleitung.
Im Zuge der Erfüllung der Motion Graf (gp, BL) bezüglich der unabhängigen Toxikologieforschung in der Schweiz, welches 2003 vom Ständerat in ein Postulat umgewandelt worden war, präsentierte der Bundesrat einen Bericht. In diesem hielt er fest, dass es in den verschiedenen Bereichen der Toxikologie Forschungsgruppen mit insgesamt fünf Professuren gibt. Diese decken die verschiedenen Gebiete der Toxikologie aber nur teilweise ab. Forschung und Lehre sowie die Nachwuchsförderung sind limitiert. Als Folge der Fokussierung der Hochschulen auf die Grundlagenforschung verbleiben für die angewandte Forschung und Dienstleistungen nur ungenügend Kapazitäten. Der Bundesrat war daher der Ansicht, dass die unabhängige Toxikologieforschung in der Schweiz gestärkt und langfristig sichergestellt werden muss. An den Schweizer Hochschulen soll ein Zentrum für angewandte Ökotoxikologie entstehen. Ausserdem müssen die bestehenden Toxikologienetzwerke gestärkt werden. Das Zentrum soll an der Wasserforschungsstelle des ETH-Bereichs (Eawag) und der ETH Lausanne entstehen, weil dort bereits ökotoxikologisches Know-How vorhanden ist. Die jährlichen Mittel von 2 Mio Fr. sind im Bundesbeitrag für die Jahre 2008-2011 zu Gunsten des ETH-Bereichs enthalten [59].
Eine Motion Theiler (fdp, LU) forderte den Bundesrat auf, dem Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft einen Kredit von 60 Mio Fr. für ein Forschungsprogramm im Gebiet der tiefen Geothermie vorzuschlagen. Mit den sogenannten „Enhanced Geothermal Systems“ wird Wärme hoher Temperatur aus der Erdkruste gewonnen. Die Schweiz hat diesbezüglich ein hohes Potential, da von der Geologie her Kraftwerke realisierbar wären. Der Nationalrat nahm die Motion an, der Ständerat hingegen änderte diese in Bezug auf die Art und die Höhe der Finanzierung. Der Kredit soll nicht im Rahmen der BFI-Botschaft 2008-2011 beantragt werden, sondern über die Ressortforschung finanziert werden und die Festsetzung des Betrages wird dem Bundesrat überlassen. Der Nationalrat nahm die vom Ständerat abgeänderte Form der Motion ebenfalls an [60].
Eine Motion Schweizer (fdp, BS) forderte den Bundesrat auf, im Rahmen der BFI-Botschaft einen jährlichen Kredit von 30 Mio Fr. für die Forschung und den Technologietransfer auf dem Gebiet der Wärmepumpen zu beantragen. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung erneuerbarer Energien auszuarbeiten. Da Entscheidungen über einzelne Massnahmen noch ausstanden, lehnte der Bundesrat die Motion aus formalen Gründen ab. Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und lehnte die Motion ebenfalls ab [61].
Eine Motion Hochreutener (cvp, BE) wollte den Bundesrat beauftragen, dafür zu sorgen, dass bei klinischen Versuchen nur ein Verfahren von einer Ethikkommission durchgeführt werden muss. Stein des Anstosses war die Zuständigkeit von mehreren Ethikkommissionen für die Beurteilung ein und desselben klinischen Versuchs an verschiedenen Orten. Solche multizentrischen Versuche sind eher die Regel als die Ausnahme, daher kann aus den bestehenden Vorschriften ein Nachteil für den Forschungsstandort Schweiz entstehen. Mit dem derzeit in Bearbeitung stehenden Bundesgesetz über die Forschung am Menschen wird der Bundesrat eine vollumfängliche EU-kompatible Regelung vorschlagen und das Vorgehen bei Multizenterstudien verbindlich vorschreiben. Die beiden Kammern folgten der Empfehlung des Bundesrates und nahmen die Motion an [62].
Eine parlamentarische Initiative Graf (gp, BL) wollte mittel- und schwerbelastende Tierversuche an Primaten verbieten. Die Initiative hatte die Ergänzung des Tierschutzgesetzes mit zwei neuen Artikeln zum Ziel. Tierversuche der Schweregrade 1, 2 und 3 an grossen Menschenaffen und solche mit Schweregrad 2 und 3 an allen Primaten sollten verboten werden. Der Nationalrat beschloss, der Initiative keine Folge zu leisten [63].
Eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates wollte den Bundesrat beauftragen, die bei den Nationalen Forschungsprogrammen begonnene Wirkungsprüfung zu vertiefen, die Innovationsleistung mit einzubeziehen und den Wirkungsbereich auf alle Projekte des Nationalfonds und die schweizerische Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen auszuweiten. Im Gegensatz zum Bundesrat, welcher aufgrund der bereits laufenden und geplanten Massnahmen für die Überprüfung der Wirksamkeit der mit Bundesmitteln geförderten Forschung keinen weiteren Handlungsbedarf sah, nahm der Nationalrat die Motion einstimmig an [64].
Der Ständerat überwies die im Vorjahr vom Nationalrat teilweise überwiesene Motion der GP-Fraktion bezüglich der Nanotechnologie ebenfalls [65].
Der Bundesrat veröffentlichte seine Botschaft über die Forschung am Menschen. Dabei änderte er den Vorentwurf aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung in einem Punkt ab. Stein des Anstosses war der Passus, dass niemand zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt gezwungen werden dürfe, Forschungsprojekte mit urteilsunfähigen Personen aber vorbehalten blieben, wenn diese eine Verbesserung ihrer Gesundheit erwarten lassen. Diese Ausnahme vom Grundsatz der Verpflichtung zur Einwilligung der betroffenen Person zu Forschungsprojekten, war in der Vernehmlassung auf deutliche Ablehnung gestossen. Zwang in der Forschung dürfe unter keinen Umständen zugelassen werden, weil sonst die Stellung gerade jener Menschen markant verschlechtert werde, die aufgrund ihrer Urteilsunfähigkeit eines besonderen Schutzes bedürfen. Der Bundesrat nahm diese Kritik auf und strich in seiner Botschaft zum Verfassungsartikel den Vorbehalt [66].
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Die Ethikkommission beider Basel (EKBB) hatte ihren Entscheid zum nationalen Forschungsschwerpunkt „Swiss Etiological Study of Adjustment and Mental Health“ (Sesam), der unter Federführung der psychologischen Fakultät der Universität Basel steht, bekanntgegeben. Das Gremium sagte grundsätzlich „Ja“ zum Projekt, welches die Ursachen von psychischen Erkrankungen ergründen will und zu diesem Zweck 3000 Kinder – von der Schwangerschaft bis zum Erwachsenenalter – sowie deren Familien einer langfristigen Untersuchung unterziehen wird. Allerdings ist der Entscheid der EKBB mit Auflagen verbunden. So wurde von den Projektverantwortlichen unter anderem verlangt, dass sie auf DNA-Analysen bei Kindern verzichten. Solche Untersuchungen sollen erst möglich sein, wenn die Probanden das Erwachsenenalter erreicht haben. Sowohl die Sesam-Initianten als auch die Kritiker zeigten sich zufrieden mit dem Entscheid der Ethikkommission [67].
Das neue Zentrum für Sozialforschung (FORS) wurde bei der Universität Lausanne angesiedelt. Das FORS vereinigt verschiedene Stellen, die Daten über Gesellschaft und Politik sammeln und auswerten. Nach längerer Vorgeschichte entschied sich das Staatssekretariat für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik für diesen Standort und gegen die sich ebenfalls bewerbende Universität Zürich. Das Zentrum wird insbesondere den Informations- und Datenarchivdienst Sidos (bisher in Neuenburg) und ein Zentrum für statistische Daten umfassen [68].
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Zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln und insbesondere zum Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft siehe oben, Teil I, 4c (Produits alimentaires).
Eine Motion Leumann-Würsch (fdp, LU) beauftragte den Bundesrat, die Ressortforschung im Bereich des Nebeneinanders von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen in der Schweiz durch praktische Feldversuche und andere geeignete Massnahmen zu intensivieren und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Umsetzung der Koexistenzverordnung einfliessen zu lassen. Grund zu der Motion hatten die Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung über das Gentech-Moratorium zur Frage, ob die Koexistenz von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen in der Schweiz möglich sei, gegeben. Dies soll mittels der geforderten praktischen Feldversuche gelöst werden. Die beiden Kammern folgten der Empfehlung des Bundesrates und nahmen die Motion an [69].
Zwei Jahre nach der Volksabstimmung über das temporäre Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen in der Landwirtschaft stellte der Nationalfonds die bewilligten Projekte des Nationalen Forschungsprogramms 59 (NFP 59) vor. In diesem Rahmen werden die „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ untersucht. Die Ergebnisse des Programms sollen Grundlagen schaffen, um vor Ablauf des Gentech-Moratoriums im Jahr 2010 über die weiteren Schritte entscheiden zu können. Es wurde eine ganze Palette von Projekten, die mit insgesamt 9 Mio Fr. unterstützt werden, bewilligt. Darunter fallen einerseits Projekte im Bereich Pflanzenbiotechnologie und Umwelt, wo beispielsweise der Einfluss von gentechnisch veränderten Organismen auf die Ökologie der Böden, auf die Biodiversität und Wildpflanzen untersucht wird. Hier ist auch ein umstrittenes Weizenprojekt angesiedelt, bei dem man versucht, den Weizen mit Hilfe der Gentechnologie gegen Mehltau resistent zu machen und auf welches im nächsten Abschnitt noch näher eingegangen wird. Finanziert werden auch Projekte, die sich mit politischen, sozialen und ökonomischen Aspekten der Gentechnik auseinandersetzen wie auch solche im Bereich „Risiko und Entscheidungsprozesse“ [70].
Gentechnikforscher erhielten die Bewilligung, in Reckenholz bei Zürich und in Pully bei Lausanne versuchsweise gentechnisch veränderten Weizen anzupflanzen. Die Verantwortlichen des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) lehnten 29 Einsprachen gegen die Projekte der ETH und der Universität Zürich ab. Der Bafu-Direktor war überzeugt, dass die Projekte besseren Aufschluss darüber geben könnten, wie pilzresistent gentechnisch veränderter Weizen ist. Allerdings betonte er die strengen Auflagen, unter denen in Zürich-Reckenholz und in Pully von 2008-2010 Genweizen angepflanzt wird. Die Versuche laufen im Rahmen des NFP 59. Gegen diese Freisetzungsversuche gab es heftigen Protest von Umweltverbänden und den Initianten des Moratoriums [71].
In der Sommersession wurden die Beratungen zur Ausführungsverordnung des Patentrechtsvertrages sowie zur Änderung des Patentgesetzes, welche 2006 aufgenommen worden waren, fortgesetzt und abgeschlossen. Im Zentrum stand bei diesen Vorlagen die Patentierbarkeit von biotechnologischen Erfindungen. Weitere wesentliche Aspekte der Revision waren die Genehmigung des Patentrechtsvertrages zur Harmonisierung der Formalitäten im Patentrecht sowie die Umsetzung der Entschliessung der Welthandelsorganisation zur Verbesserung der Verfügbarkeit pharmazeutischer Produkte in Entwicklungsländern [72].
Während die Vorlage im Nationalrat sehr umstritten gewesen war und die Meinungen weit auseinander gingen, gab die Vorlage im Ständerat weniger zu reden. Dieser stimmte allen Beschlüssen des Nationalrates zu und eine längere Debatte entzündete sich lediglich bei der Frage, ob bei der Erfindung einer Sequenz, die sich von einer natürlich vorkommenden Sequenz eines Gens ableitet, die Wirkung des Patents auch auf Sequenzen in Verbindung mit anderen Funktionen als der zunächst angenommenen bezieht. Aufgrund von Bedenken aus der Wissenschaft beantragte Stadler (cvp, UR) eine Rückweisung von Artikel 8c, welcher den Geltungsumfang von Ansprüchen auf Nukleotidsequenzen (DNA-Sequenzen) festlegt. Diesem Vorhaben leistete der Ständerat allerdings keine Folge [73].
Während der Ständerat die erste Vorlage (Bundesgesetz über die Erfindungspatente) in der Schlussabstimmung mit 27 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen guthiess und die zweite Vorlage (Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrages und der Ausführungsordnung) einstimmig annahm, lehnten im Nationalrat die Sozialdemokraten und die Grünen beide Vorlagen ab. Dadurch wurde die erste Vorlage mit lediglich 110 zu 62 Stimmen und die zweite mit 113 zu 44 Stimmen angenommen [74].
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Weiterführende Literatur
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Braun, Dietmar e.a., Zusammenlegung aller Bundeskompetenzen für Bildung, Forschung und Innovation in einem Departement, Ecublens (UNIL) 2007.
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Crotti, Claudia e.a. (Hg.), Pädagogik und Politik: historische und aktuelle Perspektiven: Festschrift für Fritz Osterwalder, Bern 2007.
Die Volkswirtschaft, 2007, Nr. 1/2, S. 3-33 (Monatsthema: Bildung, Forschung und Innovation).
Hördegen, Stephan, „Grundziele und -werte der ‚neuen‘ Bildungsverfassung“, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2007, S. 113-45.
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Hürlimann, Werner, Für die Schule nicht mehr zumutbar: Der Schulausschluss als behördliche Reaktion auf abweichendes Schülerverhalten im 20. Jahrhundert in Schweizer Volksschulen, Bern (Diss. phil. I Zürich ) 2007.
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[1] BBl, 2007, S. 1223 ff.
[2] AB SR, 2007, S. 550 ff. und 565 ff.
[3] AB NR, 2007, S. 1269 ff., 1283 ff., 1299 ff., 1323 ff., 1433 ff. und 1735 f.
[4] AB SR, 2007, S. 789 ff., 873 f. und 953 f.; AB NR, 2007, S. 1433 ff.
[5] AB SR, 2007, S. 878. Vgl. SPJ 2006, S. 227.
[6] AB NR, 2007, S. 1439. Vgl. SPJ 2006, S. 236.
[7] AB SR, 2007, S. 877 f. Vgl. SPJ 2006, S. 233.
[8] AB SR, 2007, S. 586 f. und Beilagen II, S. 45 und 47.
[9] AB SR, 2007, S. 585 und 793; AB NR, 2007, S. 1325; TA, 13.4.07.
[10] Bund, 10.10.07.
[11] TA, 3.11.07; EDK, Jahresbericht 2007, März 2008.
[12] SGT, 13.10.07.
[13] SGT, 4.1.07; siehe dazu oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich).
[14] AB NR, 2007, S. 2009.
[15] BBl, 2007, S. 4283 ff.
[16] AB NR, 2007, S. 2057; zum Sprachgesetz siehe unten, Teil I, 8b (Sprachgruppen); vgl. SPJ 2005, S. 239.
[17] AB NR, 2007, S. 2009 und Beilage IV, S. 205 f.
[18] BZ, 4.1.07.
[19] AB NR, 2007, S. 573 und Beilagen I, S. 528 f.
[20] NZZ, 8.9.07.
[21] TA, 30.11.07; 24h, 5.12.07. Vgl. SPJ 2005, S. 220.
[22] EDK, Jahresbericht 2007, März 2008.
[23]EDK, Jahresbericht 2007, März 2008; NZZ, 16.6.07; SGT, 20.12.07; Bündner Tagblatt, 8.12.07; Zofinger Tagblatt, 1.12.07. Siehe SPJ 2006, S. 230.
[24] BaZ, 30.5.07; Communiqué de presse de la CIIP, 26.6.07. Vgl. SPJ 2006, S. 230.
[25] Baz, 30.5.07; SZ, 9.11.07; AZ, 18.12.07.
[26] BüZ, 12.1.07.
[27] NZZ, 7.3.07.
[28] AB SR, 2007, S. 586; AB NR, 2007, S. 1326.
[29] AZ, 16.3.07; TA, 28.6.07. Vgl. SPJ 2006, S. 231.
[30]EDK, Jahresbericht 2007, März 2008.
[31] AB NR, 2007, S. 2004.
[32] AB SR, 2007, S. 704 ff. Vgl. SPJ 2006, S. 231.
[33] AB NR, 2007, S. 1140; AB SR, 2007, S. 813 f.
[34] AB NR, 2007, S. 1143.
[35] AB NR, 2007, S. 615 ff.; AB SR, 2007, S. 567. Vgl. SPJ 2005, S. 224 und 2006, S. 231.
[36] NZZ, 14.3. 07.
[37] Bund, 5.10. 07.
[38] TA, 2.5.07.
[39] BBl, 2007, S. 6553.
[40] AB SR, 2007, S. 586 und Beilagen II, S. 138.
[41] AB NR, 2007, S. 1714. Vgl. SPJ 2005, S. 226.
[42] AB NR, 2007, S. 2062.
[43] AB NR, 2007, S. 1714.
[44] BZ, 29.11.07; , Cash Daily29.12.07.
[45] TA, 26.5.07, 24h, 29.5.07.
[46] TA, 31.5.07; AZ, 31.5.07.
[47] TA, 22.11.07.
[48] Baz, 29.11.07.
[49] TA, 5.7.07.
[50] AB NR, 2007, S. 1713.
[51] AB NR, 2007, S. 1710; AB SR, 2007, S. 1039 ff.
[52] AB NR, 2007, S. 1283; AB SR, 2007, S. 1039.
[53] AZ, 10.4.07; 24h, 18.9.07. Vgl. SPJ 2005, S. 225.
[54] TA, 21.12.07; NZZ, 21.12.07.
[55] BZ, 30.04.07.
[56] Statistisches Lexikon 2007; Medienmitteilung des BfS vom 17.12.07.
[57] NZZ, 10.10.07.
[58] BaZ, 3.11.07.
[59] BBl, 2007, S. 3747 ff.Vgl. SPJ 2003, S. 275.
[60] AB NR, 2007, S. 505 und 1542 f.; AB SR, 2007, S. 616 f.
[61] AB NR, 2007, S. 504.
[62] AB NR, 2007, S. 392; AB SR, 2007, S. 1106.
[63] AB NR, 2007, S. 2054 ff. und Beilagen IV, S. 122 ff.
[64] AB NR, 2007, S. 1859 f.
[65] AB SR, 2007, S. 298 ff. Vgl. SPJ 2006, S. 237.
[66] BBl, 2007, S. 6713 ff.; NZZ, 22.2.07. Siehe dazu oben, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
[67] NZZ, 20.3.07; BaZ, 20.3.07.
[68] NZZ, 14.3.07
[69] AB NR, 2007, S. 1326 f.; AB SR, 2007, S. 104.
[70] NZZ, 31.5.07.
[71] TA, 5.9.07. Die im Vorjahr vom NR beschlossene Ausklammerung der Frage der patentrechtlichen Erschöpfung (Parallelimporte) fand auch im SR Zustimmung. Siehe dazu oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[72]Vgl. SPJ 2006, S. 239.
[73] AB SR, 2007, S. 434 ff.
[74] AB NR, 2007, S. 1160; AB SR, 2007, S. 658.
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