Année politique Suisse 2008 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen
4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
AARGAU: „Energie-Initiative“. Der Regierungsrat unterstützt das Volksbegehren, während die Grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau und Verkehr es dem Ratsplenum zur Ablehnung empfiehlt (AZ, 18.10., 24.11., 22.12.; vgl. SPJ 2007, S. 310).
APPENZELL INNERRHODEN: Revision des Energiegesetzes. Anpassung an die technischen Entwicklungen. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (www.ai.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: Volksinitiative „weg vom Öl – hin zu erneuerbaren Energien“. Bis 2030 sollen 50% des Gesamtenergieverbrauchs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das im Februar 2007 eingereichte Volksbegehren der Grünen Partei wird vom Regierungsrat abgelehnt (BaZ, 15.10.).
BASEL-STADT: Volksinitiative gegen eine Privatisierung der Industriellen Werke Basel (IWB). Die IWB soll nicht mehr nur wie bisher als Teil der Verwaltung, sondern auch als öffentlich-rechtliche Anstalt betrieben werden können. Eine Privatisierung oder ein Verkauf wäre aber nicht mehr möglich. Der Anteil erneuerbarer Energien von heute 75% soll auf 100% erhöht werden. Das vom Nordwestschweizer Aktionskomitee gegen Atomkraftwerke lancierte Volksbegehren wird eingereicht und der Grosse Rat erklärt es für rechtlich zulässig (BaZ, 15.5.; www.bs.ch).
LUZERN: Volksinitiative zur Förderung von erneuerbaren Energien. Der Kantonsrat lehnt das Volksbegehren ab und stimmt einem Gegenvorschlag zur Änderung des Energiegesetzes zu. Dieser beinhaltet das Ziel, bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am kantonalen Verbrauch von 20 auf 40% zu steigern. Die Änderung des Energiegesetzes wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Initiative wird zurückgezogen (NLZ, 4.3.; www.lu.ch).
SANKT GALLEN: „Energie-Initiative“. Vom Kantonsrat gutgeheissen (SGT, 21.2.; vgl. SPJ 2007, S. 310).
THURGAU: Volksinitiative „Nationalbankgold für einen Thurgauer Energiefonds“. Der Grosse Rat lehnt das Volksbegehren ab und heisst den Gegenvorschlag gut, der eine massive und dauerhafte Aufstockung der Gelder des Kantons für Energieförderung (7 bis 10 Mio Fr. pro Jahr) vorsieht. Diese Änderung des Energienutzungsgesetzes wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet und in der Schlussabstimmung gutgeheissen. Die Grünen ziehen ihr Volksbegehren zurück (SGT, 13.3., 28.8., 11.9.; vgl. SPJ 2007, S. 310).
ZÜRICH: 1) Volksinitiative für eine sichere und saubere Stromversorgung. Der Regierungsrat lehnt das Volksbegehren ab. Der Kantonsrat beauftragt die Kommission für Energie-, Verkehr und Umwelt mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (www.zh.ch; vgl. SPJ 2007, S. 310).
– 2) Volksinitiative für eine „2000-Watt-Gesellschaft“. Der Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien pro Person soll bis 2030 im Vergleich zu 2010 halbiert werden. Das von den Grünen lancierte Volksbegehren kommt zustande. Der Regierungsrat lehnt es ab. Der Kantonsrat beauftragt die Kommission für Energie-, Verkehr und Umwelt mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (NZZ, 14.3., 11.11.; www.zh.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: Gemeindeinitiative über Kantonsbeiträge für den Unterhalt der Gemeindestrassen. Der Landrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung und verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (www.bl.ch).
BERN: Strassengesetz. Nach geltendem Recht beschliesst der Regierungsrat alle zwei Jahre ein Strassenbauprogramm, das auf vier Jahre ausgelegt ist. Neu soll mit einem Strassennetzplan über einen Zeitraum von 16 Jahren geplant werden. Zudem werden die Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden entflochten, indem künftig der Kanton für die Kantons- und die Gemeinden für die Gemeindestrassen zuständig sind. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (Bund, 24.1., 5.6.).
SCHAFFHAUSEN: Stellungnahme des Kantons Schaffhausen zuhanden des Bundes über die Aufnahme der J15 (Schaffhausen – Thayngen) ins Nationalstrassennetz. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit 88,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 60,8% (www.sh.ch).
AARGAU: Kredit für den Erwerb von Stockwerkeigentum im Bahnhof Aarau. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 66,8% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 32,7% (AZ, 25.2.).
BASEL-LANDSCHAFT: Volksinitiative für einen leistungsstarken öffentlichen Verkehr. Der Landrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung. In der Volksabstimmung vom 28.9. mit einem Nein-Stimmenanteil von 58,3% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 33,6% (BaZ, 29.9.; www.bl.ch; vgl. SPJ 2007, S. 310).
BASEL-STADT: 1) Volksinitiative für mehr Trams in Basel. Im Umweltschutzgesetz und im Gesetz über den öffentlichen Verkehr soll verankert werden, dass das Tram zu erhalten und auszubauen sei sowie innerhalb der Agglomeration die Hauptlast des Verkehrsaufkommens übernehme. Zudem wird eine zusätzliche Verbindung zwischen Gross- und Kleinbasel via Johanniterbrücke unter Anbindung des Kinderspitals, des Universitätsspitals sowie unter Einbezug der ganzen Feldbergstrasse gefordert. Das Volksbegehren wird von einem überparteilichen Initiativkomitee lanciert (BaZ, 2.7.). – 2) Volksinitiative „freie Bahn!“ Die Streckenführung der Wiesentalbahn in Riehen (Regio S-Bahn) soll unterirdisch werden. Das Volksbegehren wird von der FDP lanciert (www.fdp-bs.ch).
– 3) Volksinitiative für ein wohnliches Gundeldingen. Auf den drei Längsachsen Güterstrasse, Dornachstrasse und Gundeldingerstrasse sollen Tempo 30 und ein Nachftahrverbot eingeführt sowie innerhalb von fünf Jahren der Verkehr um mindestens 20% reduziert werden. Das Volksbegehren wird von der Quartierkoordination lanciert (BaZ, 29.8.).
– 4) Volksinitiative für einen starken öffentlichen Fuss- und Veloverkehr. Das von der Umweltorganisation „Umverkehr“ lancierte Volksbegehren wird eingereicht (BaZ, 4.12.).
GENEVE : Les citoyens genevois ont refusé à 67,2% (participation : 61,6%) l’initiative « Pour la gratuité des transports publics genevois » lors de la votation cantonale du 24 février (TG, 25.2).
GRAUBÜNDEN: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr. Kernpunkt des Erlasses ist die Steuerermässigung von 60 bis 80% für emissionsarme Fahrzeuge. Massgebendes Kriterium für die Steuererleichterung ist der Kohlendioxidausstoss eines Fahrzeugs. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 12.6.).
LUZERN: 1) Kredit von 68,3 Mio Fr. für die Verlegung der Richtung Nidwalden und Obwalden führenden Zentralbahn in einen Tunnel. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 79,2% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 42,5% (NLZ, 25.2.; www.lu.ch).
– 2) Volksinitiative zur Verdoppelung des Veloanteils. Innerhalb von 10 Jahren soll der Veloanteil am Verkehr verdoppelt werden. Das Volksbegehren wird von der VCS Sektion Luzern, von „Pro Velo“ und von „Velociped“ (einem Velogeschäft) lanciert (NLZ, 8.5.).
– 3) Volksinitiative „Bussengelder für Steuerrabatte“. Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag abzulehnen (NLZ, 18.11.).
NIDWALDEN: 1) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
– 2) Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Strassenverkehr. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
– 3) Gesetz über die Verkehrssteuern. Besitzer von Autos mit grossem Hubraum werden stärker zur Kasse gebeten, während Halter von Wagen der Effizienzkategorie A der Energieetikette des Bundes für 3 Jahre von der Steuer befreit werden. Eigentümer von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb werden von einer dauerhaften Ermässigung profitieren können. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 18.9.; www.nw.ch).
OBWALDEN: 1) Ökologisierung der Strassenverkehrssteuer. Auf Autos der Kategorie A der Energieetikette des Bundes müssen während drei Jahren keine Steuern bezahlt werden und bei Wagen der Kategorie B reduziert sich die Besteuerung während zwei Jahren auf 50%. Fahrzeuge mit Alternativantrieb sollen unbefristet steuerfrei sein. Damit der Kanton den Ertragsausfall kompensieren kann, wird auf den Autos der Kategorie G ein Zuschlag von 60% erhoben. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 24.10.; NZZ, 5.12.).
– 2) Kantonales Strassenverkehrsgesetz. Harmonisierung der Gesetzgebung der Kantone Ob- und Nidwalden, um dem Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden effiziente Betriebsabläufe zu ermöglichen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch).
SANKT GALLEN: 1) Änderung des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben. Halter von umweltschonenden Autos werden während drei Jahren von der Motorfahrzeugsteuer befreit. Besitzer von Autos mit hohem Benzinverbrauch bezahlen dagegen mehr. Massgebend für den Erlass der Motorfahrzeugsteuern ist die Energieetikette des Bundes. Die Steuerbefreiung gilt für die Fahrzeuge der umweltfreundlichsten Kategorie A. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 3.6., 23.9., 25.9.).
– 2) Volksinitiative für eine Vorfinanzierung der Infrastrukturprojekte des Bundes. Der Kanton soll Bestimmungen erlassen, welche die Vorfinanzierung von Infrastruktur-Projekten des Bundes im Schienenverkehr – namentlich des Kapazitätsausbaus durch Erweiterung von Doppelspur-Abschnitten – durch den Kanton vorsehen. Das Volksbegehren wird lanciert (SGT, 28.8.).
ZÜRICH: 1) Volksinitiative „für mehr Veloverkehr“. Der Regierungsrat lehnt das Volksbegehren ab. Der Kantonsrat beschliesst einen Gegenvorschlag ausarbeiten zu lassen. Daraufhin zieht „Pro Velo“ die Initiative zurück (NZZ, 26.3., 8.7.; www.provelozuerich.ch; vgl. SPJ 2007, S. 311).
– 2) Volksinitiative zur Verwendung von Ordnungsbussen im Strassenverkehr. Ein Viertel der Einnahmen aus Ordnungsbussen des Kantons Zürich sowie der Städte Zürich und Winterthur soll in einen zweckgebundenen Fonds überwiesen werden. Dieses Geld würde dann der Finanzierung von Präventionsmassnahmen zur Verkehrssicherheit dienen. Das von der Zürcher Sektion des ACS lancierte Volksbegehren kommt zustande (NZZ, 24.4., 30.9., 20.11.).
– 3) Volksinitiative für eine Vorfinanzierung der 2. Doppelspur Effretikon-Winterthur. Damit der Bahnkorridor zwischen Winterthur und Effretikon rasch von zwei auf vier Spuren erweitert werden kann, soll der Kanton den rund 520 Mio Fr. teuren Gleisausbau vorfinanzieren. Das von der Zürcher Sektion des VCS lancierte Volksbegehren kommt zustande (NZZ, 26.4., 31.10., 20.12.).
– 4) Volksinitiative „mit dem Tram direkt zum Zoo; Rahmenkredit für die Verlängerung der Tramlinie auf den Zürichberg bis zum Haupteingang des Zoo Zürich und zur Masoala-Halle“. Der Kantonsrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit einem Nein-Stimmenanteil von 73% verworfen; Stimmbeteiligung: 51,8% (NZZ, 27.5., 1.12.).
– 5) Volksinitiative „Halbstündliche S-Bahn für alle“. Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat das Volksbegehren zur Ablehnung (NZZ, 6.6.; vgl. SPJ 2007, S. 311).
AARGAU: 1) Revision des Gesetzes über die Grundbuchabgaben. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (AZ, 26.11.; vgl. SPJ 2007, S. 311).
– 2) Teilrevision des Baugesetzes. Der Kanton wird verpflichtet, die Abstimmung von Siedlung und Verkehr zu verbessern. Dies soll durch Gestaltung des Verkehrsflusses in Strassennetzen und durch gute Angebote des öffentlichen Verkehrs erreicht werden. Bei Bauten mit intensivem Publikumsverkehr muss künftig ein Anschluss an den öffentlichen Verkehr bestehen. Bei der Einzonung von Grundstücken ins Bauland wird neu 30% des Mehrwerts abgeschöpft. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (AZ, 20.8., 27.8.).
APPENZELL INNERRHODEN:
1) Totalrevision des Baugesetzes. Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Mehrwertabschöpfung von 30% wird abgelehnt. Die Innerrhodner Besonderheit der Popularbeschwerde (Baurekursrecht für alle Kantonseinwohner auch ohne persönliche Betroffenheit) bleibt bestehen. Als Abschreckung gegen einen Missbrauch dürfen die Gemeinden künftig aber von den Beschwerdeführern Verfahrenskosten von bis zu 3000 Fr. einfordern. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (SGT, 21.10.; www.ai.ch).
– 2) Einzelinitiative zur Abschaffung der Popularbeschwerde (Baurekursrecht für alle Kantonseinwohner auch ohne persönliche Betroffenheit). Die Initiative wird vom Architekten Kurt Breitenmoser lanciert (http://appenzell24.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Änderung des Gesetzes über die Enteignung sowie des Raumplanungs- und Baugesetzes. Erweiterung des Gemeindebeschwerderechts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren und Vereinheitlichung des Rechtsweges im Erschliessungsabgabewesen. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.bl.ch).
– 2) Revision des Baugesetzes. Läden in Gewerbe- und Industriezonen dürfen künftig ohne Quartierplanung nicht mehr als 500 Quadratmeter Fläche aufweisen. In Wohn- und Geschäfts- sowie in Verkehrs- und Zentrumzonen sind Ladengeschäfte für Güter des täglichen Bedarfs von bis zu 1000 Quadratmeter erlaubt. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 26.9., 17.10.).
BASEL-STADT: Volksinitiative zur Eindämmung des Antennen-Wildwuchses. Der Grosse Rat erklärt das Volksbegehren für rechtlich zulässig und überweist es dem Regierungsrat zur Berichterstattung (www.bs.ch; vgl. SPJ 2007, S. 311).
BERN: Teilrevision des Bau- und des Koordinationsgesetzes. Das Verfahren für Grossprojekte, die im übergeordneten Interesse des Kantons liegen (grosse Infrastrukturanlagen, Wohnüberbauungen oder Einkaufszentren) wird beschleunigt. Die Selbstdeklaration erhält ein grösseres Gewicht und die staatliche Baukontrolle beschränkt sich nur noch auf Stichproben. Schliesslich wird das Verbandsbeschwerderecht für lokale Organisationen leicht eingeschränkt. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (Bund, 20.11.).
FRIBOURG : 1) Les députés ont accepté d’entrer en matière sur le projet de révision de la loi sur l’aménagement du territoire et des constructions. Cette révision vise notamment une meilleure maîtrise des zones constructibles et une gestion du sol plus respectueuse de l’environnement et du développement durable. Les débats ont principalement porté sur le caractère obligatoire ou facultatif des plans d’aménagement régional et sur l’autorité compétente pour adopter les plans directeurs communaux. La majorité bourgeoise a privilégié des plans régionaux facultatifs et le maintien de la compétence des conseils communaux. Un droit de recours des organisations cantonales a été introduit de justesse à la faveur d’une coalition de la gauche et du centre. Les députés ont également défini les associations ayant qualité pour faire opposition à des plans. En première lecture, les députés ont amendé le projet du Conseil d’Etat. Ils se sont notamment prononcés en faveur de la nécessité d’obtenir une autorisation d’exploitation (en plus du permis de construire) pour les décharges de plus de 20 000 m2. Au vote final, les députés ont adopté la loi par 62 voix contre 20, la droite imposant d’ailleurs ses principales vues à la gauche (Lib., 3.9, 3, 8.10, 7 et 14.11). – 2) Les députés ont approuvé une modification de la loi sur la mensuration officielle, afin de tenir compte de la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons (Lib., 18.6).
NIDWALDEN: Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht. Vom Landrat in 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 28.9. mit einem Nein-Stimmenanteil von 55% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 44,6% (www.nw.ch; vgl. SPJ 2007, S. 311).
APPENZELL INNERRHODEN: Gesetz über die Unterstützung von Wohnbausanierungen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung beraten; in der Schlussabstimmung zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet (www.ai.ch).
BASEL-STADT: Wohnschutzinitiative. Das Volksbegehren des Mieterverbands wird im Januar eingereicht. Der Grosse Rat erklärt es für rechtlich zulässig und empfiehlt es dem Volk zur Ablehnung. In der Volksabstimmung vom 28.9. mit einem Nein-Stimmenanteil von 61% verworfen; Stimmbeteiligung: 48% (BaZ, 8.1., 19.4., 24.5., 5.6., 29.9.; www.bs.ch).
GENEVE :
1) Le parlement genevois a déclaré l’initiative de l’Asloca « Stop aux loyers abusifs et à la pénurie de logements » invalide. Les députés ont en effet estimé que l’initiative ne respectait ni le principe de l’unité de matière, ni le droit supérieur. Le Tribunal fédéral devra se prononcer à son tour (TG, 23.5). – 2) Lors de la votation du 30 novembre, les citoyens genevois ont adopté à 93% (participation : 43,3%) la loi sur le logement (TG, 1.12).
LUZERN: Volksinitiative für zahlbares und attraktives Wohnen. Der Kanton soll Anreize zur Erhaltung preisgünstiger Altbauwohnungen schaffen und die Wohnverhältnisse durch Eindämmung des Strassenlärms und Erhöhung der Luftqualität verbessern. Zudem müssen der soziale Wohnungsbau gefördert und Wohnbaugenossenschaften steuerlich begünstigt werden. Regierungs- und Kantonsrat lehnen das vom Mieterverband lancierte Volksbegehren ab und verzichten auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (NLZ, 1.7., 4.11.).
VALAIS : Les députés ont accepté à l’unanimité d’entrer en matière sur la loi sur les expropriations. Il s’agissait de remplacer l’ancien texte de cette loi, qui datait de 1888. Les députés ont adopté ce nouveau texte à l’unanimité (NF, 13 et 14.2).
AARGAU:
1) Volksinitiative „gegen Bauverhinderung, für neue Arbeitsplätze“. Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit einem Nein-Stimmenanteil von 63,8% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 32,7% (AZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 312).
– 2) Wassernutzungsgesetz. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (AZ, 12.3.; vgl. SPJ 2007, S. 312).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Teilrevision des Umwelt- und des Gewässerschutzgesetzes. Vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet (www.ar.ch; vgl. SPJ 2007, S. 312).
BASEL-LANDSCHAFT: Zwei Volksinitiativen zur Sanierung der Muttenzer Deponien. Das erste Volksbegehren fordert die Totalsanierung der drei Chemiemülldeponien. Dabei sollen die Kosten gemäss dem gesetzlichen Verursacherprinzip vollständig durch die verantwortlichen Chemie- und Pharmafirmen getragen werden. Die zweite Initiative will die Chemiefirmen Novartis, Clariant, Syngenta und Ciba auch bei der laufenden Untersuchung des Trinkwassers und den Massnahmen wie Aktivkohlefiltern in Pflicht nehmen. Die von den Grünen lancierten Volksbegehren kommen zustande. Der Rechtsdienst des Regierungsrats erklärt die erste Initiative als bundesrechtswidrig, weil der Bund den Umgang mit Altlasten abschliessend regelt und der Kanton deshalb keine weitergehenden Bestimmungen erlassen darf (BaZ, 10.1., 1.4., 20.8.).
BASEL-STADT: 1) Volksinitiative für die Öffnung des Birsig. Der Flusslauf des Birsig soll teilweise freigelegt werden. Zudem ist der Birsigparkplatz aufzuheben und zu einer verkehrsfreien Flanier- und Einkaufszone umzugestalten. Des Volksbegehrens wird von den Grünen lanciert (http://bs.gruene.ch/).
– 2) Volksinitiative zum Schutz der Auenlandschaft an der Wiese. Der Grosse Rat beschliesst zur Umsetzung der Initiative den Landschaftsschutz an der Wiese im Zonenplan festzuschreiben und bewilligt einen Kredit von 2 Mio Fr. für die Revitalisierung der Auenlandschaft. Das Initiativkomitee sieht damit seine Anliegen als erfüllt an und zieht die Wiesen-Initiative zurück (BaZ, 22.11.; www.bs.ch; vgl. SPJ 2006, S. 274).
FRIBOURG : Les députés ont adopté la révision de la loi sur les forêts, qui intègre le désengagement fédéral et les conséquences de la nouvelle péréquation financière entre Confédération et communes (Lib., 2.7).
GRAUBÜNDEN: 1) Wasserbaugesetz. Der Erlass regelt bauliche Schutzmassnahmen gegen Hochwasser und konkretisiert das Rahmengesetz des Bundes. Am Grundsatz, dass die Gemeinden für den Wasserbau zuständig sind, wird festgehalten. Der Kanton übernimmt unterstützende, koordinierende und aufsichtsrechtliche Aufgaben. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 28.8.).
– 2) Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz. Künftig sollen alle Abfälle des Kantons Graubünden in der Kehrichtverbbrennungsanlage Trimmis verbrennt werden. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 12.12.).
JURA : Les députés ont adopté la révision de la loi sur la gestion des eaux. Cette loi consacre notamment la notion de bien public pour l’eau (ce qui exclut toute privatisation) et initie un concept de gestion globale traitant de l’alimentation, de l’épuration et de la revitalisation des cours d’eau. Malgré l’opposition de l’UDC, elle a été adoptée en 1re lecture. En 2e lecture, sous la menace d’un référendum des communes, la redevance a finalement été fixée à 40 centimes. Le référendum des communes a abouti (le minimum requis de huit communes le supportant étant atteint) fin juin. Celles-ci estimaient que le fonds cantonal mis en place pour mener une telle politique n’était pas adéquat. Elles s’élevaient également contre la redevance de 40 centimes (qui pourrait d’ailleurs augmenter jusqu’à 60 centimes) par mètre cube perçue par le canton sur la consommation d’eau (LT, 22.5 et 1.7).
LUZERN: Ausbau des Reusswehrs. An das 23-Millionen-Projekt zahlen der Kanton 4,1 Mio, die Stadt 2,2 Mio und der Bund 8,7 Mio Fr. Ausserdem beteiligen sich die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden an den Kosten. In der Volksabstimmung vom 1.6. wird der Kantonsbeitrag mit 58,1% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 45,3% (NLZ, 2.6.).
NIDWALDEN: Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
SANKT GALLEN: Wasserbaugesetz. Das neue Gesetz trägt sowohl dem Hochwasserschutz, als auch der Ökologie Rechnung. Gewässer werden in drei Kategorien eingeteilt. Je nach Kategorie sind Wasserbaupflicht, Unterhalt, Zuständigkeit und Finanzierung unterschiedlich geregelt. Damit soll eine gerechte Verteilung der Kosten auf Kanton, Gemeinden und Private erreicht werden. Weil die neue Regelung für den Kanton Mehrausgaben zur Folge hat, unterliegt das Gesetz dem obligatorischen Finanzreferendum. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 25.9., 26.11.).
ZUG: 1) Änderung des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz. Die Anforderungen für die Unterschutzstellung werden erhöht und die Regierung wird gesetzlich verpflichtet, bei der Wahl der Denkmalkommission auf eine ausgewogene Interessensvertretung zu achten. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch). – 2) Änderung des Gesetzes über die Gewässer. Die Ungleichbehandlung von privaten Gewässern innerhalb und ausserhalb des Waldes wird eliminiert. Neu ist der Kanton für alle Gewässer ausserhalb der Bauzone zuständig und die Gemeinden für die privaten Gewässer innerhalb der Bauzone. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch).
ZÜRICH: Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative „für mehr Ufer“. In der Bundesverfassung soll verankert werden, dass der Bund durch Gesetz die Pegelstände der Binnenseen festlegt. Im Interesse der Hochwassersicherheit und der Schaffung einer neuen Uferzone sind dabei die Pegelstände des Zürichsees im Vergleich zu den aktuellen Pegelständen um mindestens 1 Meter zu senken. Das Volksbegehren wird lanciert (www.mehr-ufer.ch).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Teilrevision des Gesetzes über die Gebäude- und Grundstückversicherung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ar.ch).
LUZERN: Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes. Die externe Kontrolle der Jahresrechnung wird verbessert. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 4.3., 29.4.; www.lu.ch).
OBWALDEN: Feuerwehrgesetz. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch).
SCHAFFHAUSEN: Revision des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehren. Der Subventionssatz des Kantons für Investitionen und Anschaffungen im Bereich der Feuerwehren wird von 50 auf 30% gekürzt. Die bisher vom Kanton gewährten Beiträge an die Investitionen zur Versorgung der Gemeinden mit Löschwasser werden Ende 2012 aufgehoben. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (SN, 9.12.).
VAUD : Les députés ont adopté en première lecture une loi-cadre permettant au canton de prendre des mesures de protection contre les crues (Lib., 5.11).
ZUG: Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz. Die Brandschutzauflagen werden liberalisiert und die Kompetenzabgrenzung zwischen den Gemeinden und dem Amt für Feuerschutz wird auf gesetzlicher Ebene festgeschrieben. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.zg.ch).
ZÜRICH: Gesetz über die Anpassung des Feuerwehrwesens an das Konzept „Feuerwehr 2010“. Künftig ist beispielsweise die Hilfe bei Erdbeben ausdrücklich Aufgabe der Feuerwehren. Zudem regelt das Gesetz, in welchen Fällen Gemeinden die Kosten von Feuerwehreinsätzen verrechnen können. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 28.10.; www.zh.ch).
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