Infrastruktur und Lebensraum
Erhaltung der Umwelt
Der Ständerat empfahl die Volksinitiative „für menschenfreundliche Fahrzeuge (Offroader-Initiative)“ zur Ablehnung und befürwortete einen indirekten Gegenvorschlag, der vom Parlament in der Schlussabstimmung angenommen wurde. – Nach erfolgreicher Differenzbereinigung verabschiedete das Parlament die Revision des CO2-Gesetzes, welche der Volksinitiative „für ein gesundes Klima“ als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll. – Der Bund führte die ersten formellen Verhandlungen mit der EU über den Anschluss der Schweiz an das europäische Emissionshandelssystem. – Die Vernehmlassungsantworten zur Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention waren grossmehrheitlich positiv. – Das Parlament hielt den Bundesrat zur Erstellung einer Gesamtübersicht über mögliche Zielkonflikte zwischen Förderung erneuerbarer Energien und anderer Bundesprojekte und -strategien, darunter auch die Biodiversitätsstrategie, an.
Allgemeine Umweltpolitik
Die nicht-nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen in der Wirtschaft führte die OECD zur Erarbeitung einer
Strategie für ein grünes Wirtschaftswachstum. Gleiches forderte auch ein Postulat Bourgeois (fdp, FR) für die Schweiz. In einem Bericht soll der Bundesrat mögliche Massnahmen zur Steigerung der Ökoeffizienz aufzeigen und daraus resultierende Vorteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz und die Beschäftigungslage eruieren. Der Bundesrat hatte sich in seiner Antwort im Vorjahr dem Anliegen gegenüber offen gezeigt und der Nationalrat überwies das Postulat in der Herbstsession unter Opposition der SVP
[1].
Im Februar veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) gleich
drei neue Studien zum Thema Grüne Wirtschaft. Eine Befragung von 1000 Personen ergab unter anderem, dass Konsumenten Umweltinformationen in ihre Kaufentscheide einfliessen lassen. Eine zweite Studie widmete sich der Frage, wie die gesamte Umweltbelastung, die ein Produkt von seiner Produktion bis zum Konsum verursacht, am besten erfasst werden kann und in welcher Form diese Information danach aufzubereiten sei, damit der Konsument eine konzise und verständliche Übersicht erhält. Auch um positive Ökosystemleistungen auszuweisen, die dann im Sinne einer Grünen Wirtschaft als Umweltinformationen in die Wohlfahrtsmessung einfliessen könnten, bräuchte man entsprechende Indikatoren. Dies war die Grundlage einer dritten Studie, welche unter anderem potentielle Messkriterien für Trinkwasserqualität, Schutz vor Naturkatastrophen und Erholungsräume vorschlägt
[2].
Im Mai lancierte ein der Vereinigung Umwelt und Bevölkerung (Ecopop) nahe stehendes Komitee die
Volksinitiative „Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen“. Das Begehren will das durch Zuwanderung bedingte Bevölkerungswachstum in der Schweiz auf 0,2% pro Jahr begrenzen. Dies unter anderem, um die Natur durch Ausbau der Infrastruktur und Zersiedelung nicht übermässig zu belasten. Zur Stabilisierung der Gesamtbevölkerung will die Initiative des Weiteren, dass mindestens 10% der für die Entwicklungshilfe zur Verfügung stehenden Gelder für Massnahmen zur freiwilligen Familienplanung eingesetzt werden. Die Initianten haben bis Anfang November 2012 Zeit, die nötigen 100 000 Unterschriften zu sammeln
[3].
Mitte Jahr präsentierte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zusammen mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) den neuen
Bericht zum Zustand der Umwelt in der Schweiz. Positiv bewertet wurden unter anderem der Zustand des Oberflächen- und Grundwassers sowie die Luftqualität und die Altlastensanierung. Der Bericht ortet die weitgreifenden, positiven Veränderungen jedoch hauptsächlich vor der Jahrtausendwende, während er in jüngster Vergangenheit eher von einer Stabilisierung des Zustandes spricht. Als klar verfehlt bezeichnet er die Ziele im Bereich des Klimawandels und der Biodiversität. Das BAFU konstatiert, dass das im Rahmen des Kyoto-Protokolls definierte Ziel zur CO2-Reduktion von 8% im Vergleich zu1990 bis anhin nicht erreicht worden sei, was auf den gestiegenen Verbrauch von Treibstoff (+16%) und Erdgas (+68%) zurückzuführen sei. Der Biodiversitätsverlust sowie der Verlust an natürlichen Lebensräumen konnte ebenfalls nicht eingedämmt werden. Grund dafür sei insbesondere die Zersiedelung und die intensive Landwirtschaft
[4].
Zur Volksinitiative „Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)“, siehe oben, Teil I, 6a (Politique énergétique).
In der Frühjahrssession befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit dem
indirekten Gegenvorschlag zur Initiative „für menschenfreundliche Fahrzeuge (Offroader-Initiative)“. Der bundesrätliche Entwurf, welchem der Nationalrat im Vorjahr bereits zugestimmt hatte, definiert für ab 2012 neu immatrikulierte Personenwagen einen Emissionszielwert von 130 g CO2/km, womit sich die Vorlage an den Zielwerten der EU orientiert. Die Initiative enthält keine Zielwerte, hingegen aber ein konkretes Verbot für Personenwagen, welche mehr als 250 g CO2/km ausstossen. Weiter verlangt die Initiative für Personenwagen eine Senkung des Partikel-Grenzwertes auf 2,5 mg/km sowie ein Verbot von Fahrzeugen mit einem Leergewicht von mehr als 2,2 t. Für diese Anliegen sieht der indirekte Gegenentwurf keine Bestimmungen vor. Ebenfalls keine Erwähnung in der Vorlage des Bundesrates finden Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, was einer weiteren Forderung der Initianten entsprach. Diesen Aspekt wollte das Parlament jedoch im Zusammenhang mit der Behandlung der Vorlage Via Sicura angehen. Der Ständerat stimmte dem indirekten Gegenentwurf einstimmig zu, schuf jedoch eine Differenz zum Nationalrat. Auf Antrag der Kommission beschloss die kleine Kammer, dass die Erträge aus der Sanktionierung von Autoimporteuren bei Überschreitung des durchschnittlichen Zielwertes dem Infrastrukturfonds zukommen sollen. Faktisch käme dies der Umwandlung von einer Lenkungsabgabe in eine Steuer gleich. In der Differenzbereinigung blieb der Nationalrat jedoch bei seinem Standpunkt, die Gelder über die Krankenkassenprämien an die Bevölkerung zurück zu erstatten. Darauffolgend legte die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) ihrem Rat den Antrag vor, dem Nationalrat zuzustimmen. Sie begründete ihren Entscheid damit, dass mit der Version des Ständerates eine Änderung des Infrastrukturfondsgesetzes notwendig wäre, was im Rahmen des Gegenvorschlages, der per 2012 in Kraft treten sollte, nicht mehr möglich wäre. Im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes soll dieser Vorschlag jedoch erneut eingebracht werden (siehe unten). Der Ständerat stimmte dem Kommissionsantrag zu und das Geschäft passierte die Schlussabstimmung, wo es vom Ständerat einstimmig und vom Nationalrat mit 122 zu 62 Stimmen unter geschlossener Opposition der SVP angenommen wurde
[5].
In der Sommersession gab der Ständerat zudem seine Empfehlung zur
Offroader-Initiative ab. Eine links-grüne Kommissionsminderheit gab sich zwar zufrieden mit dem indirekten Gegenvorschlag, welcher mit dem festgehaltenen Zielwert von durchschnittlich 130 g CO2/km sogar weiter ging als die in der Initiative enthaltene Forderung. Dennoch beantragte sie die Annahme der Initiative, welche unter anderem zusätzliche Bestimmungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit enthalte. Der Antrag blieb jedoch chancenlos und so beschloss der Ständerat mit 32 zu 8 Voten, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Im Nationalrat wurde die Empfehlung mit 124 zu 62 Stimmen unter vollständiger Opposition der SP und der Grünen verabschiedet. Drei Monate nach dem Parlamentsbeschluss gab das Initiativkomitee unter der Leitung von Bastien Girod (gp, ZH) den bedingten Rückzug der Initiative bekannt. Dieser erlangt seine Gültigkeit, wenn der Gegenvorschlag nach Verstreichen der Referendumsfrist in Kraft tritt. Nicht erfreut über diesen Entschluss zeigten sich die Jungsozialisten. Sie beschuldigten die Initianten, sich der Automobillobby zu fügen. Trotzdem ergriff der Verband Freier Autohandel Schweiz (VFAS) das Referendum, zog es jedoch im Oktober wieder zurück. Nach Ablauf der Anhörungsfrist zur CO2-Ausführungsverordnung hatten sich die Bedenken des Verbandes zerstreut. Der Bundesrat beschloss, den 1. Juli 2012 als Stichtag für die Autoimporteure festzulegen, womit die Änderung ein halbes Jahr später als angekündigt in Kraft treten wird. Dies wiederum erzürnte die Jungen Grünen, für welche die Aussicht auf rasche Umsetzung des Gegenvorschlages den Hauptgrund für den Rückzug der Initiative dargestellt hatte
[6].
Im Berichtsjahr beriet der Ständerat als Zweitrat in einer beinahe sechsstündigen Sitzung die
Totalrevision des CO2-Gesetzes. Diese soll der Volksinitiative „für ein gesundes Klima“ als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden und die Schweizer Klimapolitik nach 2012 definieren. Die Volksinitiative setzt sich, gemessen am Wert von 1990, eine 30 prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen im Inland bis im Jahr 2020 zum Ziel. Nachdem Eintreten ohne Gegenantrag erfolgte, beschloss der Ständerat, Nationalrat und Bundesrat folgend, mit Artikel 3 des CO2-Gesetzes ein Reduktionsziel von 20%. Der Ständerat folgte dabei einer Minderheit Diener (glp, ZH), welche beantragte, dass die Reduktion von 20% vollständig im Inland erfolgen soll. Mit diesem Entscheid folgte die kleine Kammer dem Nationalrat, welcher diesen Zusatz im Vorjahr dem bundesrätlichen Entwurf angefügt hatte. Dieser Parlamentsbeschluss hat drastische Auswirkungen auf die Stiftung Klimarappen, welche einen Grossteil ihrer Reduktionsprojekte im Ausland tätigt. Gemäss Bundesrätin Leuthard wäre eine Anrechnung von im Ausland erfolgten Emissionsreduktionen nur noch möglich, wenn der Bundesrat das Reduktionsziel erhöhen würde, wozu er – bis zu 40% – mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf berechtigt wäre. In Anbetracht der Tatsache, dass die Schweiz ihrer Reduktionsverpflichtung im Kyoto-Protokoll nur durch den zusätzlichen Kauf von ausländischen Emissionszertifikaten nachkommen konnte (vgl. den Umweltbericht des BAFU), bedeutete die beschlossene Änderung eine grosse Herausforderung für die Schweiz. Weiter schuf die kleine Kammer gewichtige Differenzen zum Nationalrat. Auf Anraten seiner Kommission und in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und der EU, stand der Ständerat dafür ein, dass die CO2-Emissionen von Personenwagen bis 2015 durchschnittlich auf 130 g/km zu verringern seien. Der Nationalrat hatte sich im Vorjahr für einen Wert von 150 g/km ausgesprochen, da nur ein solcher den topographischen Gegebenheiten in der Schweiz angemessen Rechnung tragen würde. Diskussionslos beschloss der Ständerat zudem, dass fossil-thermische Kraftwerke ihre CO2-Emissionen bedingungslos zu 70% im Inland zu kompensieren haben. Der Nationalrat hatte vorgesehen, dass der Anteil der Kompensation im Ausland von 30% auf 50% erhöht werden könnte. Die Idee war, faire Rahmenbedingungen für mögliche Investoren zu schaffen, falls sich zeigen sollte, dass für eine ausreichende Elektrizitätsversorgung nicht auf Gaskombikraftwerke verzichtet werden kann. Eine weitere Differenz wurde bei der CO2-Abgabe auf fossile Treibstoffe geschaffen, welche der Nationalrat im Vorjahr vollständig aus dem Gesetzesentwurf streichen wollte. Im Ständerat setzte sich mit 21 zu 16 Stimmen erneut eine links-grüne Kommissionsminderheit durch, die sich dem Bundesrat anschliessen wollte. Gemäss bundesrätlichem Entwurf könnte eine solche Abgabe zu einem Satz von höchstens CHF 120 pro Tonne CO2 erhoben werden, sofern sie sich zur Erreichung des Reduktionsziels notwendig zeigen werde. Bezüglich CO2-Abgabe auf Brennstoffen setzte sich ein Einzelantrag Hess (fdp, OW) durch. Dieser will die Brennstoffabgabe bei CHF 36 pro Tonne CO2 belassen, was 9 Rappen pro Liter Heizöl entspricht. Diese Abgabe könnte jedoch vom Bundesrat, in Abhängigkeit des Zielerreichungsgrades auf CHF 120 pro Tonne erhöht werden. Chancenlos blieb ein Minderheitsantrag, welcher eine anfängliche Abgabenhöhe von CHF 90 pro Tonne und eine mögliche Erhöhung bis auf CHF 180 vorsah. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den revidierten Gesetzesentwurf mit 28 zu 6 Stimmen an
[7].
In der Herbstsession gelangte die Vorlage zur
Differenzbereinigung in den Nationalrat. Nachdem er seinen Entscheid im Vorjahr im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages zur Offroader-Initiative bereits auf einen durchschnittlichen CO2-Ausstoss von 130 g/km für Personenwagen revidiert hatte, war der Anschluss an den Ständerat in diesem Falle nur noch Formsache. Auf Anraten seiner Kommission, welche den Entscheid mit 15 zu 11 Stimmen gefällt hatte, hielt der Nationalrat an seiner Position zur Streichung der subsidiären Abgabe auf fossile Treibstoffe fest. Franziska Teuscher (gp, BE), die Sprecherin des zurückgezogenen Minderheitsantrages, der Zustimmung zum Ständerat gefordert hätte, kündigte jedoch an, die CO2-Abgabe mit einem parlamentarischen Vorstoss wieder einzubringen, sollte sich abzeichnen, dass die im Gesetz enthaltenen Massnahmen zur Erreichung des Reduktionsziels nicht ausreichen würden. Der zentrale Grund für den Rückzug des links-grünen Minderheitsantrages – wie auch eines weiteren Minderheitsantrages Jans (sp, BS) – war die Befürchtung, dass das Gesetz in der Schlussabstimmung wegen Opposition von SVP und FDP versenkt würde. Dies wiederum irritierte Vertreter der FDP; sie bezeichneten die gewählte Taktik als unehrlich, da einerseits am starren Inlandziel festgehalten würde, jedoch eine Massnahme, welche zu dessen Erreichung zentral wäre, somit aus dem Gesetz gestrichen würde. Des Weiteren verblieb die Differenz zum Ständerat betreffend Kompensation von CO2-Emissionen durch fossil-thermische Kraftwerke. Mit einer knappen rechts-bürgerlichen Mehrheit von 94 zu 92 Stimmen beschloss der Nationalrat, hier weiterhin dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen, der eine Kompensation im Ausland von bis zu 50% der Emissionen erlaubt. Der Nationalrat führte auf Antrag einer Kommissionsmehrheit eine weitere Differenz ein: Sollten sich Volk und Parlament für einen Atomausstieg bis 2020 aussprechen, sollte die Möglichkeit erhalten bleiben, die im Ausland vorgenommene CO2-Reduktion sogar auf 80% zu erhöhen. In der Wintersession hatte der neu zusammengesetzte Ständerat zuerst über einen Rückweisungsantrag Freitag (fdp, GL) zu beschliessen. Der Antragssteller vertrat die Ansicht, dass das CO2-Gesetz stärker an das neue Umfeld der aufgekommenen Atomausstiegsdebatte angepasst werden müsse. Der Antrag blieb mit 30 zu 8 Stimmen jedoch chancenlos. Danach stimmte der Ständerat der Möglichkeit zur Auslandkompensation von fossil-thermischen Kraftwerken zu, sprach sich jedoch für die Streichung des vom Nationalrat in der Herbstsession eingeführten Zusatzes aus. Auch bei der CO2-Abgabe auf Treibstoffe stimmte der Ständerat der grossen Kammer zu. Ausschlaggebend dafür war die Befürchtung, dass gegen eine Treibstoffabgabe das Referendum ergriffen werden könnte. Der Nationalrat sah stattdessen einen Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe bis maximal 5 Rappen vor, womit sich auch der Ständerat einverstanden zeigte. Die letzte verbleibende Differenz löste der Nationalrat in der Wintersession indem er sich, wie auch der Ständerat, dafür aussprach, dass Erträge aus Sanktionen bei Nichteinhaltung der CO2-Grenzwerte von Neuwagen dem Infrastrukturfonds und nicht, wie vom Nationalrat gefordert, der Bevölkerung zukommen sollen. Somit erübrigte sich die Tagung einer Einigungskonferenz und das Geschäft gelangte noch an der letzten Sitzung der Wintersession zur Schlussabstimmung. Im Ständerat passierte das Gesetz mit 34 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen, im Nationalrat sprachen sich 130 zu 61 für den Entwurf aus. Abgelehnt wurde das Geschäft von der beinahe geschlossenen SVP, sowie von einigen Vertretern der FDP und einem BDP-Nationalrat. Die Referendumsdrohung, welche Ende August von Seiten der Wirtschaft wegen der vom Parlament beschlossenen 20-prozentigen Inlandreduktion laut wurde, schien sich Ende Jahr zu verflüchtigen. Economiesuisse begründete diese Wendung damit, dass im Falle vom Anschluss Schweizer Firmen an das europäische Emissionshandelssystems (ETS) (siehe unten) anrechenbare Reduktionen weiterhin auch im Ausland möglich sein würden. Diese Interpretation wurde durch das BAFU gestützt
[8].
In der Aprilsession überwies der Nationalrat ein Postulat Bourgeois (fdp, FR), welches vom Bundesrat einen Bericht zur
Beimischung von Biotreibstoffen zu gängigen Treibstoffen forderte. Darin soll der Bundesrat insbesondere mögliche infrastrukturelle Massnahmen aufzeigen, um die Verwendung von Biotreibstoffen zu fördern – sollte deren Förderung als sinnvoll erachtet werden. In diesem Zusammenhang äusserte der Postulant in seinem Vorstoss zudem die Frage, wieso dem Bioethanol, resp. Biodiesel trotz seines CO2-reduzierenden Potentials auf dem schweizerischen Treibstoffmarkt nach wie vor nur eine marginale Rolle zukomme. In seiner Antwort nahm der Bundesrat Bezug auf die im Vorjahr zurückgezogene parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, BS), welche aufgrund der Gefährdung der Nahrungsmittelsicherheit gar ein Moratorium für die Einführung von Agrotreibstoffen forderte. Der Bundesrat zeigte sich jedoch zur Annahme des Postulates bereit, da ein Bericht, wie im Postulat gefordert, neben dem Potenzial von Biotreibstoffen auch deren Risiken aufzeigen könne
[9].
Als sich der Bundesrat im Vorjahr gegen die Einführung einer Umweltetikette aussprach, welche neben der Energieeffizienz von Personenwagen auch deren Umweltbelastung ausweisen würde, beschloss er gleichzeitig die Weiterentwicklung der bestehenden Energieetikette. Mit den vorgeschlagenen Neuerungen soll unter anderem sichergestellt werden, dass
CO2-Emissionen die Einteilung in die Energieeffizienzkategorien stärker beeinflussen. Konkret soll der absolute Treibstoffverbrauch die Kategorie-Einteilung neu zu 65% beeinflussen. Dies bedeutet eine Stärkung gegenüber dem Kriterium des Leergewichtes, welches nun statt wie bisher zu 40%, neu nur noch zu 35% in die Beurteilung einfliesst. Die Änderung will zudem, dass die Werbung in Printmedien wie auch in den visuell-elektronischen Medien den Energieverbrauch, CO2-Emissionen und die Energieetikette gut ersichtlich darstellt. In der Anhörung stimmten die meisten der Vernehmlassungsteilnehmer dem Entwurf zu, wenn auch beinahe alle mit Vorbehalt. Klar gegen die Anpassung stellten sich die FDP, die SVP und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV). Neben administrativem Mehraufwand befürchteten der SGV und die SVP eine Benachteiligung des Gewerbes und der Randregionen. Die FDP machte geltend, dass mit der beschlossenen Änderung des CO2-Gesetzes, wonach neu zugelassene Autos einen Emissionsgrenzwert von 130 g/km CO2 nicht überschreiten dürfen, die Energieetikette überflüssig sei
[10].
In der Sommersession nahm der Nationalrat mit einer knappen Mehrheit von 87 zu 84 Stimmen eine Motion Barthassat (cvp, GE) an, welche für neuanzuschaffende
Fahrzeuge der Bundesverwaltung konkrete Grenzwerte für den CO2-Ausstoss festsetzen will. Um ihre Vorbildfunktion zu wahren, soll die Bundesverwaltung laut Motionär zukünftig keine Personenwagen anschaffen, die mehr als 130 g/km CO2 ausstossen würden. Für Lieferwagen, Kleinbusse und Kleinlastwagen sei der Grenzwert 160 g/km nicht zu überschreiten. Die Behandlung der Motion im Ständerat stand im Berichtsjahr noch aus
[11].
Bastien Girod (gp, ZH) bemängelte in einem Postulat die
Entscheidungsgrundlage betreffend Massnahmen zur Herabsetzung von Treibhausgasemissionen. Er verlangte daher vom Bundesrat einen Bericht, der sowohl die Reduktionspotentiale der verschiedensten Massnahmen aufzeigen als auch eine konsistente Beurteilung der dabei anfallenden Kosten liefern soll. Die grosse Kammer überwies den Vorstoss in der Wintersession unter Widerstand der geschlossenen SVP und FDP
[12].
Im März führte die Schweiz die ersten formellen
Verhandlungen mit der EU zur
Verknüpfung der CO2-Emissionshandelssysteme. Dabei soll ein Abkommen erarbeitet werden, welches die gegenseitige Anerkennung der Emissionsrechte sowohl bei Emissionen von fest installierten Anlagen wie Fabriken als auch im internationalen Luftverkehr garantieren würde. Der Schweiz würde sich somit ein grösserer Markt zum Emissionshandel eröffnen, was auch mehr Flexibilität bei der Erfüllung ihrer Emissionsziele bedeuten würde. Die Grundlagen zur Anpassung des schweizerischen an das europäische System wurden mit der Revision des CO2-Gesetzes geschaffen (siehe oben)
[13].
In der Frühjahrssession stimmte der Ständerat als Zweitrat einstimmig einem
Rahmenkredit für die globale Umwelt zu. Der Rahmenkredit von CHF 148,93 Mio., dem der Nationalrat bereits im Vorjahr zugestimmt hatte, dient für die nächsten vier Jahre folgenden Zwecken: Beinahe CHF 125 Mio. fallen dem Globalen Umweltfonds (GEF) zu, CHF 12 Mio. dem multilateralen Ozonfonds, CHF 9 Mio. dem Klimafonds und CHF 3 Mio. sind für die Durchführung des Rahmenkredites reserviert. Der gesprochene Rahmenkredit bedeutete im Vergleich zur vorangegangenen Periode eine Aufstockung der Mittel um 35% (von CHF 109,77 Mio. auf CHF 148,93 Mio.). Dies lag einem Entscheid des Exekutivrates des GEF zugrunde, welcher für die neue Beitragsperiode einstimmig eine Erhöhung der gesamten Mittel um 50% beschlossen hatte. Da die Aufstockung in der Schweiz im Rahmen der aktuellen Kreditlinie stattfand und zur Erreichung des Entwicklungsziels von 0,5 Prozent beitrug, war sie im Ständerat unumstritten
[14].
Luftreinhaltung
Zu Beginn des Jahres informierte das UVEK, vorläufig auf eine schweizweite Regelung zur
Einrichtung von Umweltzonen verzichten zu wollen. Eine entsprechende Verordnung hätte in solchen Zonen ermöglicht, die städtische Luftqualität durch ein Fahrverbot besonders umweltschädlicher Fahrzeugkategorien zu verbessern. Das UVEK fällte diesen Entscheid nach Eingang der mehrheitlich negativen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren. Insbesondere die Kantone stellten sich mehrheitlich gegen eine solche Bundeslösung. Dabei war das Hauptargument, dass der beträchtliche Aufwand in einem Missverhältnis stehe zur beschränkten Wirksamkeit von Umweltzonen
[15].
Beide Räte diskutierten in der Frühjahrssession über eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes, welchem der Nationalrat in der Wintersession 2010 bereits ohne wesentliche Änderungen zugestimmt hatte. Ausgangspunkt der Vorlage war die am 29. November 2009 angenommene Volksabstimmung, mit welcher die Erträge aus der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen neu auch für den Luftverkehr und nicht wie bis anhin nur für den Strassenverkehr eingesetzt werden können. Die Verfassungsbestimmungen sehen unter anderem vor, dass ein Viertel der für die Luftfahrt zur Verfügung stehenden
Erträge der Mineralölsteuer für Umweltschutzmassnahmen im Luftverkehr eingesetzt werden sollen. Die nötige Gesetzesanpassung war unbestritten und wurde sowohl in der ständerätlichen Detailberatung sowie in beiden Schlussabstimmungen ohne Gegenstimme angenommen
[16].
Dem Nationalrat und der Empfehlung des Bundesrates folgend nahm der Ständerat in der Herbstsession eine Motion von Siebenthal (svp, BE) an, welche den Bundesrat dazu auffordert, bezüglich
Partikelfilter in der Land- und Forstwirtschaft keine strengeren Vorschriften zu erlassen als die EU, damit der Schweiz daraus kein Wettbewerbsnachteil erwachse. Der Ständerat stellte sich mit einer deutlichen Zweidrittelmehrheit gegen seine Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK), welche die Motion mit 6 zu 4 Stimmen aus gesundheitlichen Gründen zur Ablehnung empfohlen hatte. Wie bereits im Vorjahr der Bundesrat verwies auch die UREK-SR auf die Tatsache, dass allein ein Fünftel aller krebserregenden Dieselrusse durch den Gebrauch von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen ausgestossen würde und dass diese Emissionen mit entsprechenden Filtern um 97 Prozent reduziert werden könnten. Der Bundesrat hatte sich im Vorjahr jedoch aufgrund der Kostenintensität einer solchen Umrüstung und wegen der angespannten Lage der Schweizer Landwirtschaft trotzdem für die Annahme der Motion ausgesprochen
[17].
Gewässerschutz
Im Berichtsjahr publizierte das UVEK die Anhörungsergebnisse zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative der UREK-SR zu Schutz und Nutzung der Gewässer, welche auch einer Anpassung der
Gewässerschutzverordnung bedurfte. Notwendig geworden sind die Anpassungen aufgrund der Annahme des indirekten Gegenvorschlages zur – daraufhin bedingt zurückgezogenen – Volksinitiative „Lebendiges Wasser“. Die Anpassung betrifft in erster Linie die Renaturierung der Gewässer, Massnahmen im Bereich Schwall und Sunk, Geschiebehaushalt sowie die Finanzierung. Die Umweltorganisationen sowie die Hälfte der Kantone bewerteten den Entwurf positiv. Über 70 der 173 eingegangenen Stellungnahmen äusserten sich jedoch auch negativ zum Entwurf und 34 Vernehmlassungsteilnehmer lehnten ihn sogar vollständig ab. Zu Letzteren gehörten neben sechs Kantonen auch der Bauernverband und die SVP. Bedenken äusserten des Weiteren Vertreter der Elektrizitätswirtschaft und die Kraftwerke. Umstritten war insbesondere die Festlegung der Breite des Gewässerraumes. Während Umwelt- und Fischereiverbände eine weitere Ausdehnung des Gewässerraumes forderten, erachtete die Mehrheit der restlichen Vernehmlassungsteilnehmer den in der Anhörung präsentierten Wortlaut als zu weitgehend. Darüber hinaus wurde stark kritisiert, dass die Regelungen den Kantonen zu wenig Spielraum gewähren würden. Der Bundesrat hielt jedoch daran fest, den Gewässerraum genau zu definieren, wie dies auch die Kernforderung der zurückgezogenen Initiative vorsah. Damit werden ca. 4000 km Ufer von Fliessgewässern revitalisiert. Darüber hinaus sei der Gewässerraum bei Gewässern mit mehr als 15 m Breite für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen und für den Hochwasserschutz zu reservieren. Der Bundesrat zeigte sich jedoch auch zu Kompromissen bereit. Nach diesen darf der Gewässerraum in urbanen Zentren in gewissen Fällen vermindert werden und auf die Festlegung eines Grenzwertes für den Wasserstand bei Wasserkraftanlagen wird verzichtet. Der Bundesrat bleibt dabei, dass die Landwirte den Gewässerraum in ländlichen Gebieten nur extensiv nutzen dürfen. Für diese Einschränkung werden die Landwirte jedoch entschädigt und zwar mit Aufstockung des Landwirtschaftsbudgets um CHF 20 Mio. pro Jahr. Die Verordnung trat in dieser Form am 1. Juni 2011 in Kraft. Die Kantone sind angehalten, innerhalb von vier Jahren die Grundlagen zur Planung der Revitalisierung und der Massnahmen zur Sanierung der Wasserkraftwerke zu schaffen
[18].
Der Nationalrat folgte dem im Vorjahr gefällten Entscheid des Ständerats und stimmte einer Motion der ständerätlichen UREK zu, welche eine gesetzliche Grundlage für die
verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser schaffen will. Offen blieb die genaue Ausgestaltung der Abgabe. Einerseits steht eine Abgabe auf jene Produkte zur Diskussion, welche die Mikroverunreinigung tatsächlich verursachen. Als weitere Möglichkeit wurde eine generelle Abwasserabgabe diskutiert. Eine solche würde weniger dem Verursacherprinzip entsprechen, wäre jedoch, laut Aussagen des Kommissionssprechers Bäumle (glp, ZH), verhältnismässig auszugestalten und würde den Vollzug erleichtern
[19].
Abfälle
Damit bei
Sanierungen belasteter Standorte der Verursacher auch tatsächlich die Haftung übernimmt, verlangt eine parlamentarische Initiative Fournier (cvp, VS) eine entsprechende Änderung im Umweltschutzgesetz. Mit der Anpassung sollen den Kantonen Instrumente in die Hand gegeben werden, die es ihnen ermöglichen, den Verursacher zu ermitteln und unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips zur Verantwortung zu ziehen. Nachdem die ständerätliche Kommission dem Geschäft bereits im Vorjahr günstig gestimmt war, gab ihm auch die nationalrätliche Kommission Folge. Somit hat die UREK-SR innert zwei Jahren einen Erlassentwurf auszuarbeiten, der danach dem Parlament unterbreitet wird
[20].
Die Sanierung der
Sondermülldeponie Kölliken (AG) soll rund um die Hälfte teurer werden, als dies vor sieben Jahren geplant gewesen war. Grund dafür seien unter anderem die verschärften Sicherheitsvorschriften sowie die 82 000 t Schlacke, welche während den Sanierungsarbeiten entdeckt wurden. Für die Kosten, welche bis zu CHF 770 Mio. betragen könnten, müssen mit den Kantonen Aargau und Zürich, der Stadt Zürich und der Basler Chemie die ehemaligen Betreiber der 1985 stillgelegten Deponie aufkommen. Geplant ist, dass der Bund CHF 170 Mio. aus dem Altlastenfonds beisteuert. Davon hat er CHF 120 Mio. bereits gesprochen
[21].
Lärmschutz
Im Bereich des Lärmschutzes zeigte der
Umweltbericht des BAFU negative Entwicklungen auf. Das BAFU geht von volkswirtschaftlichen Kosten im Wert von CHF 1 Mia. pro Jahr aus, welche sich insbesondere durch gesundheitliche Beeinträchtigung und die Abschreibung auf Liegenschaften ergeben würden. Als die mit Abstand grösste Lärmquelle wurde der Strassenverkehr identifiziert
[22].
Zum Fluglärmstreit mit Deutschland, siehe oben, Teil I, 6b (Flugverkehr).
Natur- und Heimatschutz
Im internationalen Jahr des Waldes tat sich einiges in der Schweizer Waldpolitik. Neben einer Änderung des Waldgesetzes (siehe unten) beschloss der Bundesrat an einer Sitzung Ende August mit der
Waldpolitik 2020 eine strategische Neuausrichtung. Die Neuausrichtung erfolgte gestützt auf die 2009 durchgeführte Evaluation des Waldprogramms Schweiz (WAP-CH), das die Grundlage der Waldpolitik 2020 darstellt. Die neue Strategie setzt sich die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zum Ziel und nimmt verschiedenste Forderungen auf, die nach der 2007/2008 vom Parlament erfolgten Ablehnung der Teilrevision des Waldgesetzes sowie nach dem Rückzug der Initiative „Rettet den Schweizer Wald“ laut geworden waren. Darüber hinaus ist die Strategie um eine bessere Abstimmung der Waldpolitik mit benachbarten Politikbereichen bemüht, darunter unter anderem mit der Biodiversitätsstrategie und der Strategie der Schweiz zur Anpassung an die Klimaveränderung, welche sich zum gleichen Zeitpunkt in Erarbeitung befanden
[23].
In Anbetracht der gescheiterten Waldgesetzrevision sowie der Tatsache, dass die Waldfläche der Schweiz relativ kontinuierlich zunimmt, hatte die UREK-SR im 2009 eine parlamentarische Initiative zur
Flexibilisierung der Waldflächenpolitik eingereicht. Ein Vorentwurf einer entsprechenden Änderung des Waldgesetzes war im Vorjahr in die Vernehmlassung geschickt worden. Im Februar 2011 präsentierte die UREK-SR die Konsultationsergebnisse. Die Vorlage beabsichtigt in erster Linie die Flexibilisierung des Rodungsersatzes, da diese Pflicht in Gebieten mit starker Ausbreitung des Waldes immer wieder zu Konflikten mit anderen Nutzungsarten geführt hat, so auch im Bereich der wertvollen Kulturlandschaften und im Hochwasserschutz. Diese Massnahme allein wurde vom ausarbeitenden Gremium jedoch nicht als ausreichend angesehen, um die Ausdehnung der Waldfläche einzuschränken. Deshalb enthält der Vorentwurf ebenfalls Bestimmungen zur Festlegung einer statischen Waldgrenze, welche den dynamischen Waldbegriff insofern einschränkt, als dass auch ausserhalb der Bauzone eine Waldflächenzunahme unterbunden werden kann. Die Vernehmlassungsteilnehmer sprachen sich beinahe ausnahmslos für das ihnen vorgelegte Gesetzesvorhaben aus. Darunter befanden sich alle Kantone mit Ausnahme des Kantons St. Gallen, sowie auch die Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) und die Forstdirektorenkonferenz (FoDK). Auch der Ständerat, welcher die parlamentarische Initiative in der Sommersession als erster Rat behandelte, stand dem Anliegen positiv gegenüber und nahm den Entwurf mit zwei kleineren Änderungen an
[24].
Nachdem sich der Nationalrat im Vorjahr, wie von der Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) gefordert,
gegen eine weitere Dezimierung des Wirtschaftswaldes ausgesprochen hatte, fällte die kleine Kammer im Berichtsjahr dasselbe Votum und überwies das Geschäft somit an den Bundesrat. Der Ständerat tat dies allerdings mit einer knappen Mehrheit von 18 zu 16 Stimmen und auf Anraten einer – ebenfalls knappen – Kommissionsmehrheit. Zwar war sich die Kommission einig, dass das Anliegen konform zum in der Bundesverfassung formulierten Auftrag an den Bund zur Wahrung der Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktion des Waldes sei; eine Kommissionsminderheit beantragte jedoch dennoch Ablehnung, da sie die Begründung für das Anliegen nicht unterstützte. Die Motionärin hatte die massive Ausdehnung der Naturschutzgebiete für die Abnahme der wirtschaftlichen Waldfläche verantwortlich gemacht. Aus diesem Grund befürchtete die Kommissionsminderheit, dass bei einer Annahme der Motion Naturreservate stärker unter Druck geraten würden
[25].
Trotz der im Vorjahr gescheiterten Ratifizierung der Zusatzprotokolle übernahm die Schweiz im Berichtsjahr das zweijährige
Präsidium der Alpenkonvention. Der Konferenz in Slowenien blieb die Umweltministerin aus terminlichen Gründen jedoch fern, was im Vorfeld von nationalen Befürwortern der Konvention bereits als Affront gegenüber den Partnerstaaten interpretiert wurde. Im Rahmen ihres Präsidiums plante die Schweiz unter anderem eine Konferenz zur nachhaltigen Entwicklung der Berggebiete, welche im Oktober des Berichtsjahres stattfand
[26].
Um einen vollständigen Ausstieg aus der Atomenergie in Erwägung zu ziehen, bedarf es nach Hans Rutschmann (svp, ZH) möglichst effizienter Verfahren, um auf alternative Energiequellen zurückgreifen zu können. Aus diesem Grund forderte er in einer Motion die
Aufhebung des
Verbandsbeschwerderechts bei Energieprojekten. Eine ablehnende Antwort erhielt der Motionär vom Bundesrat. Dieser war der Ansicht, dass das Beschwerderecht in der Vergangenheit mit Mass und meist zu Recht verwendet worden sei. Wo es ergriffen wurde, habe es selten zur Sistierung eines Projektes geführt, sondern eher zu dessen Qualitätsverbesserung beigetragen. Der Nationalrat hingegen nahm das Anliegen in der Sommersession mit 98 zu 87 Stimmen an. Gegen eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechtes stellten sich die SP, die Grünen und die BDP. Die CVP zeigte sich gespalten. Die ständerätliche UREK unterbreitete ihrem Rat infolgedessen eine abgeänderte Version der Motion. Diese sah nicht die Abschaffung des Beschwerderechtes in Energieprojekten vor, sondern eine Prüfung von Massnahmen, die sicherstellen würden, dass das Beschwerdeverfahren gegen Anlagen zur Produktion von Strom mittels erneuerbarer Energien möglichst kurz gehalten würde. Dies stiess sowohl im Ständerat wie auch im Nationalrat auf Zustimmung und die Motion wurde mit neuem Wortlaut an den Bundesrat überwiesen
[27].
Das
Verbandsbeschwerderecht war ebenfalls das Thema einer Motion Scherer (svp, ZG), welche aufgrund der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise sogar dessen vollständige Abschaffung forderte. Der Nationalrat sprach sich wie auch der Bundesrat gegen eine Aufhebung des Beschwerderechtes aus. Neben je einer kleinen Minderheit aus CVP und FDP stand einzig die SVP im Nationalrat geschlossen für eine Aufhebung des Beschwerderechtes ein. Somit äusserte sich auch der Nationalrat positiv zum Instrument der Umweltschutzorganisationen und bestätigte den 2008 ausgedrückten Volkswillen
[28].
Mit einer im Jahr 2006 beschlossenen Teilrevision des Umweltschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes wurde unter anderem konkretisiert, dass
beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausführen dürfen – mit Ausnahme solcher Aktivitäten, die der Erreichung der ideellen Zwecke der Organisation dienen. Eine darauffolgende Überprüfung durch das UVEK führte zu Tage, dass sechs der berechtigten Umweltorganisationen, darunter der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgingen, die einer genaueren Überprüfung bedürfen. Diese ergab jedoch, dass sich die Tätigkeiten all dieser Organisationen im gesetzlichen Rahmen befinden und aufgrund dessen keiner Organisation das Beschwerderecht zu entziehen sei. Eine Anhörung ergab, dass im Speziellen die Wirtschaftsverbände und Automobilorganisationen der Ansicht waren, dem VCS sei das Beschwerderecht zu entziehen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass rund 55% der Einnahmen des VCS durch das Versicherungsgeschäft erfolgten
[29].
Zu Beginn des Jahres gab das BAFU bekannt, dass
Gesuche für acht neue „Pärke von nationaler Bedeutung“ eingereicht worden waren. Mit dem Chasseral (zusammen mit NE), dem Gantrisch (zusammen mit FR) sowie den Dossiers zu Thunersee-Hohgant und dem Diemtigtal war der Kanton Bern als Urheber von vier der acht Gesuche besonders stark vertreten. Im September beschloss das BAFU, alle Kandidaturen anzuerkennen. Im Falle des Projektes Thunersee-Hohgant signalisierte der Bund seine Bereitschaft zur Anerkennung, sofern sich die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden für den Naturpark aussprechen würde. Nach verlorenen Gemeindeabstimmungen Ende des Berichtsjahres zeigte sich hingegen bereits das Scheitern dieses Naturparkes ab
[30].
Der Bundesrat publizierte im 2011 die Vernehmlassungsergebnisse zur Ratifizierung der
Europäischen Landschaftskonvention. In diesem ersten völkerrechtlichen Übereinkommen seiner Art verpflichten sich die Vertragspartner zum Schutz, zur Planung, sowie zur nachhaltigen Pflege und Entwicklung der Landschaften. Die 2004 in Kraft getretene Konvention wurde bereits von 34 der aktuell 47 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert; vier weitere Staaten, darunter die Schweiz, haben das Übereinkommen unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert. Eine Ratifizierung der Konvention hätte für die Schweiz einen vorwiegend programmatischen Charakter und würde zur Unterstützung der entsprechenden kantonalen und eidgenössischen Politiken dienen; sie würde hingegen weder rechtliche noch instrumentelle Anpassungen nach sich ziehen. Die Vernehmlassungsergebnisse fielen grossmehrheitlich positiv aus. Mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden befürworteten alle Kantone die Ratifizierung der Konvention, wobei als wichtigster Grund das Subsidiaritätsprinzip angebracht wurde. Die SP, CSP, CVP und die Grünen begrüssten das Vorhaben der Regierung ebenfalls, da es in Einklang mit dem bisherigen Engagement der Schweiz stehe und diesem sogar noch Nachdruck verleihe. Abgelehnt wurde die Ratifizierung von der FDP und der SVP. Beide Parteien sahen in der Konvention keinen Zusatzgewinn, da das Abkommen durch die geltenden eidgenössischen Regelungen bereits erfüllt sei. Im Gegenteil würde eine Übereinkunft den Handlungsspielraum der Schweiz möglicherweise sogar einengen. Ebenfalls keinen Zusatznutzen sahen verschiedene Wirtschaftsverbände, die Befürchtungen zu zusätzlichen raumplanerischen Auflagen anmeldeten. Economiesuisse und hotelleriesuisse waren dem Anliegen gegenüber hingegen freundlich gestimmt
[31].
Ende März beschloss der Bundesrat die Unterzeichnung des Nagoya-Protokolls über die
Nutzung genetischer Ressourcen. Das Protokoll, welches 2010 im Rahmen der Biodiversitätskonvention beschlossen wurde, soll Nutzern wie Unternehmen und Forschungseinrichtungen den Zugang zu den genetischen Ressourcen von Tieren und Pflanzen erleichtern. Dies ist für die Schweiz aufgrund der Wichtigkeit der Landwirtschaft und der Pharmazie von besonderer Bedeutung. Des Weiteren regelt das Protokoll die Beteiligung am Nutzen, der durch die Bereitstellung der eigenen Ressourcen an ein Drittland erwächst. Letzteres ist insbesondere für die Entwicklungsländer von Interesse, da diese über die höchste Biodiversität verfügen. In einer Botschaft wird der Bundesrat dem Parlament die Konsequenzen des Protokolls zu erläutern haben. In diesem Zusammenhang wird sich das Parlament des Weiteren mit dem Carthagena Protokoll über die Sicherheit für Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit genetisch veränderten Organismen auseinandersetzen
[32].
Um das Potential einheimischer erneuerbarer Energieträger, namentlich der Ressourcen Holz und Wasser, zu fördern, verlangte Erich von Siebenthal (svp, BE) mit einer im Berichtsjahr eingereichten Motion die Aufhebung aller eidgenössischen Projekte und Strategien, die diesem Ziel im Wege stehen würden. Eine Annahme der Motion würde nach Ansicht des Motionärs unter anderem die
Sistierung der Biodiversitätsstrategie bedeuten. In seiner ablehnenden Haltung verweist der Bundesrat auf seine Anstrengungen, namentlich im Bereich der Waldpolitik (siehe oben) und auf den zu verfassenden Bericht zu einer nachhaltigen Wasserstrategie, womit dem Anliegen des Motionärs bereits entsprechend Rechnung getragen würde. Zudem wies der Bundesrat explizit darauf hin, dass er an dem zwei Jahre zuvor erteilten Auftrag, eine Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten, festzuhalten gedenke. Dennoch stimmte eine deutliche bürgerliche Mehrheit im Nationalrat für das Anliegen. Die UREK des Ständerates beantragte ihrem Rat daraufhin mit 6 zu 5 Stimmen, die Motion in einen Prüfungsantrag abzuändern. Der Ständerat folgte diesem Antrag und auch der Nationalrat schloss sich, auf Empfehlung seiner einstimmigen Kommission, dieser Änderung an. Somit ist der Bundesrat angehalten, in einem Bericht eine Gesamtübersicht über mögliche Zielkonflikte zwischen Förderung erneuerbarer Energien und anderen Bundesprojekten und -strategien aufzuzeigen. Der Entwurf für eine Strategie Biodiversität Schweiz wurde im September in die Vernehmlassung geschickt
[33].
Zum internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen siehe oben, Teil I, 4c (Expérimentation animale et protection des animaux).
Seit Beginn des Jahres kann
via Radio und Fernsehen vor Naturgefahren gewarnt werden. Diese Änderung trat mit der Totalrevision der Alarmierungs-Verordnung in Kraft. Die Forderung nach besserer Information der Bevölkerung wurde nach dem schweren Hochwasser im Sommer 2005 laut. Gemäss Studien könnten die Hochwasserschäden bis zu 20% reduziert werden, wenn die Bevölkerung rechtzeitig alarmiert und informiert wird
[34].
Im September publizierte die Abteilung Gefahrenprävention des BAFU die eidgenössischen
Ziele und Handlungsschwerpunkte im Umgang mit Naturgefahren. Darin spricht sich die zuständige Stelle insbesondere für ein integrales Risikomanagement aus, welches sowohl bauliche, biologische, raumplanerische und organisatorische Massnahmen als auch den Versicherungsschutz einschliesst. Aus forschungstechnischer Sicht wird eine verbesserte Datengrundlage von Gefahrensituationen sowie permanentes Monitoring zur Früherkennung von gefährlichen Prozessen gefordert. Bezüglich Letzterem weist das BAFU im Speziellen auf die seit dem Vorjahr betriebene Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren (GIN) hin, welche Messdaten für alle Fachleute zugänglich macht. Die von der GIN verwalteten Informationen sollen in einem weiteren Schritt über ein Internetportal ebenfalls der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Weiter sollen die Gemeinden mit Hilfe von kantonalen und eidgenössischen Fachkräften zur Erstellung eines Notfallkonzeptes angehalten werden, um das Schadenspotential weiter zu reduzieren
[35].
Die grossen Schäden, welche unlängst durch die schweren Erdbeben in Japan, der Türkei und in Spanien verursacht worden waren, nahm Jean-René Fournier (cvp, VS) in einer Motion zum Ausgangspunkt seiner Forderung nach Einführung einer
obligatorischen Erdbebenversicherung in der Schweiz. Der Ständerat nahm das Anliegen mit 19 zu 11 Stimmen positiv auf. Der Bundesrat hatte sich dagegen im Vorfeld mangels Einigkeit der zentralen Akteursgruppen ablehnend zum Anliegen geäussert. Die Behandlung im Nationalrat stand im Berichtsjahr noch aus
[36].
Weiterführende Literatur
BAFU/BFS, Umwelt Schweiz 2011, Bern/Neuchâtel 2011.
Dupuis, Johann / Knoepfel, Peter, „Les barrières à la mise en oeuvre des politiques d’adaptation au changement climatique“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 17/2011, S. 188-219.
Knoepfel, Peter (Hg.), Politique de l’environnement et gestion durable des ressources naturelles, Lausanne 2011.
Lachat, Thibault u.a. (Hg.), Evolution de la biodiversité en Suisse depuis 1990, Bern 2011.
Müller, Werner, Biodiversitätsverlust und Konsequenz für die Schweiz, Zürich 2011.
Schwarzenbach, Alexis, WWF. Die Biographie, München 2011.
[1] Po. 10.3373:
AB NR, 2011, S. 1497.
[2] Medienmitteilung BAFU vom 9.2.11;
NZZ, 10.2.11.
[3]
BBl, 2011, S. 3795;
NZZ, 4.5.11.
[4] Medienmitteilung BAFU vom 13.7.11.
[5] BRG 10.017:
AB SR, 2011, S. 104 ff., 230 und 339;
AB NR, 2011, S. 309 ff. und 555; vgl.
SPJ 2010, S. 213 f.; zur Behandlung der Vorlage „Via Sicura“, siehe oben, Teil I, 6b (Strassenverkehr).
[6] BRG 10.017:
AB SR, 2011, S. 424 ff. und 707;
AB NR, 2011, S. 1288
; NZZ, 14.7.11.;
TA, 9.8.11; zum bedingten Rückzug vgl. auch oben, Teil I, 1c (Volksrechte).
[7] BRG 09.067:
AB SR, 2011, S: 107 ff.;
NZZ, 11.6.11; vgl.
SPJ 2010, S. 212 f. Zusätzlich beschloss das Parlament eine Fristverlängerung der Behandlung der Volksinitiative „für ein gesundes Klima“. Diese erstreckt sich neu bis zum 29.8.12.
[8] BRG 09.067:
AB NR, 2011, S. 1336 ff., 2139 ff. und
AB NR, 2012, S. 552;
AB SR, 2011, S. 1163 ff. und 1305;
BBl, 2012, S. 113 ff.;
BaZ, 14.9.11;
SoS, 24.12.11; vgl.
SPJ 2010, S. 212 f.
[9] Po. 09.3611:
AB NR, 2011, S. 590 ff.; vgl. auch Pa.Iv. Rechsteiner.
[10] Ergebnisse der Anhörung einsehbar unter
www.admin.ch; vgl.
SPJ 2007, S. 195.
[11] Mo. 09.3944:
AB NR, 2011, S. 915.
[12] Po. 11.3523:
AB NR, 2011, S. 2260.
[13] Medienmitteilung BAFU vom 9.3.2011; vgl.
SPJ 2010, S. 215 f.
[14] Mo. 10.062:
AB SR, 2011, S. 267 f.;
BBl, 2011, S. 2937 f.; vgl.
SPJ 2010, S. 215.
[15] Medienmitteilung BAFU vom 12.1.11; vgl.
SPJ 2010, S. 216.
[16] BRG 10.083:
BBl, 2011, S. 2761 ff. und 6523 ff.;
AB SR, 2011, S. 156 ff. und 340;
AB NR, 2011, S. 559; vgl.
SPJ 2010, S. 199.
[17] Mo. 10.3405:
AB SR, 2011, S. 904 f.; vgl.
SPJ 2010, S. 217.
[18]
NZZ und
SoS, 5.5.11; vgl.
SPJ 2010, S. 217.
[19] Mo. 10.3635:
AB NR, 2011, S. 397 ff.; vgl.
SPJ 2010, S. 217.
[20] Pa.Iv. 09.477: vgl.
SPJ 2010, S. 218.
[21]
NZZ, 12.3.11; vgl.
SPJ 2010, S. 218.
[23]
BBl, 2011, S. 8731 ff.; für weitere Informationen zur Waldpolitik 2020, siehe oben, Teil I, 4b (Sylviculture).
[24] Pa.Iv. 09.474:
BBl, 2011, S. 4397 ff.;
AB SR, 2011, S. 683 ff.; vgl.
SPJ 2010, S. 218 f.
[25] Mo. 10.3124:
AB SR, 2011, S. 688 ff.; vgl.
SPJ 2010, S. 219.
[26]
SoS, 12.2.11;
NZZ, 10.3.11; vgl.
SPJ 2010, S. 219.
[27] Mo. 11.3338:
AB NR, 2011, S. 1017 und 1908;
AB SR, 2011, S. 993 ff.; vgl. auch unten, Teil III b (Verbände).
[28] Mo. 09.3685:
AB NR, 2011, S. 598; vgl. auch unten, Teil III b (Verbände).
[29] Ergebnisse der Anhörung einsehbar unter
www.admin.ch; vgl.
SPJ 2006, S. 174.
[30]
Lib. und
NZZ, 8.1.11;
NZZ und
Bund, 7.9.11;
Bund, 29.11.11.
[31] Vernehmlassungsunterlagen einsehbar unter
www.admin.ch; vgl.
SPJ 2010, S. 219 f.
[32] Medienmitteilung BAFU vom 30.3.11;
Lib. 31.3.11.
[33] Mo. 11.3398:
AB NR, 2011, S. 1049 und 1908 ff.;
AB SR, 2011, S. 995.
[35] Publikation vom 22.9.11 elektronisch abrufbar unter
www.bafu.admin.ch.
[36] Mo. 11.3511:
AB SR, 2011, S. 934; vgl. auch Mo. 11.3377 Malama (fdp, BS), deren Behandlung im Berichtsjahr noch ausstand.