Infrastruktur und Lebensraum
Erhaltung der Umwelt
Die Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“ der Grünen Partei Schweiz kam erfolgreich zustande. – Nach unbenutztem Verstreichen der Referendumsfrist zur Revision des CO2-Gesetzes zog das überparteiliche Initiativ-Komitee sein Volksanliegen „für ein gesundes Klima“ zugunsten des in Kraft tretenden Gegenvorschlags zurück. – Zum Erreichen des im Kyoto-Protokoll vorgeschriebenen CO2-Reduktionsziels unterzeichnete der Bundesrat ein Zusatzabkommen mit der Stiftung Klimarappen. – Die im Vorjahr beschlossene Revision des Gewässerschutzgesetzes sowie die entsprechende Verordnung waren ausschlaggebend für die Einreichung zahlreicher Standesinitiativen. – Aufgrund einer Motion wird die Ausgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an Ladentheken zukünftig verboten. – Das Parlament beschloss die Ratifikation der Europäischen Landschaftskonvention.
Allgemeine Umweltpolitik
Nachdem die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-NR) dem Anliegen bereits im Vorjahr Folge gegeben hatte, tat es ihr die ständerätliche Schwesterkommission im Berichtsjahr gleich und nahm die parlamentarische Initiative von Siebenthal (svp, BE) an, welche eine
Lockerung der gesetzlichen Bestimmungen zur Verbrennung von unbehandeltem Holz forderte. Bis anhin galten für die Verbrennung von unbehandeltem Holz dieselben strengen Auflagen wie für die Verbrennung von behandeltem Holz. In seiner Begründung wies der Initiant auf die vielfältigen positiven Umwelteffekte von unbehandeltem Holz hin, was namentlich die Substitution von nichterneuerbaren Energieträgern und die kurzen Transportwege im Falle von lokalem Holz beinhalte
[1].
An die umweltschädlichen Auswirkungen der intensiven Palmölproduktion erinnerte de Buman (cvp, FR). In seiner Motion verlangte er von der Schweiz verstärktes internationales Engagement bei Sensibilisierung und Bekämpfung der
schädlichen Auswirkungen der Palmölproduktion, welche das Ökosystem, namentlich durch massive Abholzung und den Einsatz von Chemikalien, nachhaltig verändere. In seiner Antwort verwies der Bundesrat auf die, aus seiner Sicht beträchtlichen, bereits bestehenden Bestrebungen im Rahmen von internationalen Verhandlungen zu Klima, Biodiversität und Waldpolitik. Dennoch äusserte er sich positiv zur Motion und zeigte sich bereit, seine Bedenken zur Palmölproduktion ebenfalls in den Verhandlungen zu den Principles for Responsible Agriculture Investments (RAI) einzubringen. Der Nationalrat nahm das Anliegen unter Opposition einer Grossmehrheit der SVP-Fraktion mit 134 zu 33 Voten deutlich an. Die ständerätliche Stellungnahme stand im Berichtsjahr noch aus
[2].
Nachdem die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer im Jahr 2010 bereits ein gemischtes Bild aufgezeigt hatten, gab sich der Nationalrat in seiner Eintretensdebatte zur
Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention ebenfalls gespalten. Die Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, der Öffentlichkeit Umweltinformationen zugänglich zu machen sowie ihnen Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten zu garantieren. Mit 14 zu 10 Stimmen beschloss die UREK-NR dem Parlament zu empfehlen, nicht auf den Bundesbeschluss einzutreten. Die bestehende Gesetzgebung in diesem Bereich sei bereits beispielhaft, weswegen keine zusätzlichen Regelungen notwendig wären. Darüber hinaus befürchtete die Mehrheit der Kommission eine mit der Ratifikation der Konvention einhergehende Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts, was für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 hinderlich sein könnte. Die Kommissionsminderheit hingegen war der Ansicht, mit der Ratifikation der Konvention ein wichtiges internationales Zeichen setzen zu können. Die bei Zustimmung erforderlichen Gesetzesanpassungen erachtete sie als gering. Die nationalrätliche Beratung folgte sogleich auf die Debatte zur Genehmigung der Europäischen Landschaftskonvention (siehe unten) und konzentrierte sich ebenfalls auf die Frage um den Nutzen einer Konvention, wenn die eigenen Standards bereits überdurchschnittlich hoch seien. Bundesrätin Leuthard verwies dabei auf die Prinzipien der Öffentlichkeit und Partizipation, welche durch die Aarhus-Konvention hochgehalten oder gar verbessert würden. Des Weiteren versuchte sie, Bedenken zu einer Ausweitung des Verbandsbeschwerderechtes zu zerstreuen: Umweltorganisationen müssten nach wie vor die innerstaatlichen Kriterien erfüllen, um vom Beschwerderecht Gebrauch machen zu können. In diesem Zusammenhang verwies sie auf die positive Stellungnahme der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), welche die Ratifikation der Konvention in einem mehrseitigen Schreiben empfohlen und in dieser Hinsicht keine Bedenken geäussert hatte. Die geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen, der Grünliberalen und der SP setzten sich schliesslich, mit beträchtlicher Unterstützung der BDP- und CVP/EVP-Fraktion, gegen den Nichteintretensantrag der Kommissionsmehrheit durch und schickten das Geschäft mit 93 zu 85 Stimmen zur Detailberatung an die Kommission zurück. Mit der Konvention wird das Parlament ebenfalls über die noch nicht in Kraft getretene Änderung von Almaty (Kasachstan) beschliessen, welche bei Entscheidungen über Freisetzung und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen eine minimale Beteiligung der Öffentlichkeit fordert
[3].
20 Jahre nach dem UNO-Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung und Umwelt in Rio de Janeiro wurde im Berichtsjahr die dritte Nachfolgekonferenz erneut in der brasilianischen Metropole ausgetragen. Die Schweiz setzte sich unter anderem zum Ziel, sich am
Weltgipfel „Rio+20“ für die Erarbeitung von nationalen Aktionsplänen für eine grüne Wirtschaft einzusetzen. Zum Ende der Konferenz verabschiedeten die Staaten mit der Erklärung von Rio ein gemeinsames, rund 50-seitiges Dokument nichtbindenden Charakters. Während die Politiker das Ergebnis nüchtern als realpolitischen Kompromiss bezeichneten, äusserten sich Nichtregierungsorganisationen mit Umschreibungen wie „visionslos“ oder „blutleer“ um einiges enttäuschter. Als bedeutende Neuerung sind die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erwähnen, welche mit der Erklärung definiert werden. Betreffend „grüne Wirtschaft“ konnte sich die Staatengemeinschaft darauf einigen, diese als wichtiges Werkzeug im Kampf gegen die Armut und zur Förderung des nachhaltigen Wachstums zu erwähnen. Konkrete Ziele oder Massnahmen wurden jedoch nicht formuliert. Auch hinsichtlich der Energiepolitik fehlten spezifische Vorgaben. Abgelehnt wurde das Anliegen primär von Seiten der Entwicklungsländer, welche den Industrienationen vorwarfen, mit dem Konzept der grünen Wirtschaft den Protektionismus verstärken zu wollen. Keine Einigung erzielten die Nationen im Bereich Meeresschutz. Das Dokument wird von der eidgenössischen Regierung unterstützt, wobei sie sich jedoch nicht vollständig zufrieden zeigte, da einige Bereiche zu wenig konkret formuliert seien
[4].
Ende August unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur
Genehmigung von vier Übereinkommen der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO). Aufgrund des anwachsenden Personen- und Güterverkehrs auf internationalen Gewässern hatte die internationale Gemeinschaft einige Jahre zuvor verstärkte Bestrebungen zum Schutz der Meeresumwelt unternommen. Neben dem Übereinkommen zur Verhütung von Meeresverschmutzung durch Schiffe aus dem Jahre 1973 wurden dem Parlament mit dem Bunkeröl- und Ballastwasser-Übereinkommen aus den Jahren 2001 respektive 2004 sowie dem Übereinkommen von 2001 zur Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen drei neuere Übereinkommen vorgelegt, die sich ebenfalls einen verstärkten Umweltschutz zum Ziel setzten. Darüber hinaus beantragte der Bundesrat in seiner Botschaft per Änderung des eidgenössischen Schifffahrtsgesetzes eine Kompetenzerweiterung, welche die Regierung ermächtigt, internationale Übereinkommen der IMO künftig eigenständig zu genehmigen. Der Nationalrat, welcher das Geschäft in der Wintersession als Erstrat behandelte, sprach sich einstimmig für beide Anliegen aus
[5].
Die Grüne Partei Schweiz deponierte im September die Volksinitiative
„Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft“ bei der Bundeskanzlei. Die Partei erachtet die ökologische Steuerreform als Grundbaustein für eine schonende Ressourcennutzung im Sinne einer grünen Wirtschaft. Im Oktober kam die Initiative mit 112 098 gültigen Unterschriften formell zustande
[6].
Zur Volksinitiative „Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)“, siehe oben, Teil I, 6a (Politique énergétique).
Zur Ecopop-Volksinitiative „Stopp der Überbevölkerung“, siehe unten, Teil I, 7a (Population et travail).
Die Motion Barthassat (cvp, GE), welche für neuanzuschaffende
Fahrzeuge der Bundesverwaltung konkrete Grenzwerte für den CO2-Ausstoss festsetzen will und welcher der Nationalrat im Vorjahr knapp zugestimmt hatte, wurde im Berichtsjahr vom Ständerat auf Anraten seiner zuständigen Kommission abgelehnt. Kommissionssprecher Berberat (sp, NE) vertrat die Ansicht, dass bestehende Regelungen der Fahrzeugverordnung des Bundes ökologischen Prinzipien bereits ausreichend Rechnung tragen würden und die Forderungen der Motion, den CO2-Austoss von Personenwagen auf 130 g/km und denjenigen von Kleinbussen und Fahrzeugen zwischen 1,5 und 3,5 t auf 160 g/km zu beschränken, zu starr seien
[7].
Nach zweimaliger Fristverlängerung hatte der Ständerat im Frühjahr des Berichtsjahres seine
Empfehlung zur
Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“ (Klima-Initiative) abzugeben. Dabei folgte er dem 2010 gefällten Entscheid des Nationalrates und beschloss, das Volksanliegen, das sich zum Ziel setzt, den CO2-Ausstoss bis zum Jahre 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 30 Prozent zu reduzieren, dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Der Ständerat fasste seinen Beschluss basierend auf der im Dezember des Vorjahres verabschiedeten Revision des CO2-Gesetzes, welche als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet wurde und die Schweiz dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im Inland bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu senken. In der Schlussabstimmung wurde die Beschlussfassung vom Nationalrat mit 122 zu 73 und vom Ständerat mit knapper Zweidrittelmehrheit bestätigt. Kurz nach dem ständerätlichen Nein zur Klima-Initiative verstrich die Referendumsfrist zur Revision des CO2-Gesetzes, trotz anfänglicher Drohung von Seiten der Wirtschaftsverbände unbenutzt. Grund dafür war die bereits im Vorjahr in Aussicht gestellte Verknüpfung des schweizerischen Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU, wobei Unternehmen innerhalb eines Systems ermächtigt sind, ihre Emissionsrechte zu handeln. Die entsprechenden Verhandlungen Schweiz-EU gingen im Berichtsjahr erfolgreich in die dritte Runde. Kurz vor Ende der Referendumsfrist hatte sich das Initiativkomitee mit dem revidierten Gesetz zufrieden gezeigt und den
bedingten Rückzug der Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“ bekannt gegeben, welcher mit Ablauf der Referendumsfrist rechtskräftig wurde. Volk und Stände werden somit nicht über das im Jahr 2008 zustande gekommene Volksanliegen abstimmen
[8].
Im September publizierte die Verwaltung die Anhörungsergebnisse der
Verordnung zum revidierten CO2-Gesetz. Dass die CO2-Abgabe erst per 2014 von bestehenden CHF 36 pro Tonne CO2 auf CHF 60 angehoben werden könne, stiess bei den Umweltverbänden sowie bei der SP und den Grünen auf Unverständnis. Dies verstosse gegen den im Vorjahr ausgesprochenen Willen des Parlamentes und darüber hinaus bestehe dadurch die Gefahr, dass die erforderlichen finanziellen Mittel für das Gebäudesanierungsprogramm nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden könnten. Der WWF Schweiz monierte, der Bundesrat durchlöchere das Gesetz, statt den in den gesetzlichen Bestimmungen festgehaltenen Spielraum zugunsten des Klimaschutzes zu nutzen. Die CVP sprach sich für eine rasche Verknüpfung des schweizerischen und europäischen Emissionshandelssystems aus, da sich Schweizer Unternehmen ansonsten im Nachteil befänden. Die SVP erachtete die in der Verordnung enthaltenen Forderungen als unrealistisch und lehnte den Entwurf ab. Von der FDP ging keine Stellungnahme ein. Ende November verabschiedete der Bundesrat die Verordnung, welche am 1.1.13 in Kraft tritt. Er sah davon ab, die Erhöhung der Abgabe auf Brennstoffe bereits per 2013 zu erhöhen, was der Forderung der linken Parteien und der Umweltverbände entsprochen hätte. Weitere Erhöhungen können jedoch ab 2016 und 2018 beschlossen werden. Zu Protesten von Seiten des WWF führte ein nach der Vernehmlassung angefügter Zusatz, wonach Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken nicht dem Reduktionsziel unterstehen werden. Der WWF liess verlauten, dies sei aufgrund der äusserst klimaschädlichen Auswirkungen von Gaskraftwerken inakzeptabel, und forderte eine entsprechende Anpassung der Verordnung
[9].
In Erfüllung des im Vorjahr überwiesen Postulats Bourgeois (fdp, FR) genehmigte der Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeit der
Förderung biogener Treibstoffe. Darin spricht sich die Regierung gegen eine zusätzliche Förderung aus. Zum einen sei die Energieeffizienz geringer als bei anderen erneuerbaren Energieträgern. Zum anderen sei das Potential zur Verwendung der Biomasse in der Schweiz gering und zur Hälfte bereits ausgeschöpft. Darüber hinaus sei die Umnutzung anders genutzter Flächen in Nutzflächen oftmals mit zusätzlichen Belastungen für die Umwelt verbunden. Auch stehe die Produktion von Biomasse in Konkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion
[10].
Zu Jahresbeginn war die Schweiz noch weit davon entfernt, die für die Erfüllung des Kyoto-Protokolls erforderlichen CO2-Einsparungen ausweisen zu können. Mit bestehenden Massnahmen hatten in den Jahren 2008 bis 2011 im Schnitt statt 4,2 Mio. Tonnen nur 3,2 Mio. Tonnen CO2 reduziert werden können. Dies bewegte Bundesrätin Leuthard im Januar des Berichtsjahres zum Abschluss einer
Zusatzvereinbarung mit der Stiftung Klimarappen, aufgrund welcher sich die Stiftung verpflichtet, die Ziellücke durch den Kauf von ausländischen Klimazertifikaten zu schliessen. Zur Erreichung der Zusatzvereinbarung seien keine zusätzlichen Mittel erforderlich, da ausländische Zertifikate fünf Mal weniger kosten würden als inländische, liess der Präsident der Stiftung, David Syz, verlauten. Die Aussage der Bundesrätin, dass es für das Klima keine Rolle spiele, wo der Ausstoss von CO2 verringert werde, provozierte jedoch sogleich Kritik von den Umweltorganisationen. Der WWF sprach von einer Verletzung des Kyoto-Protokolls und bezog sich dabei auf die Botschaft des Bundesrates zur Ratifikation des Protokolls, worin die Regierung bekräftigt hatte, dass die Industrieländer „einen bedeutenden Teil ihrer Anstrengungen“ zur CO2-Reduktion mit Massnahmen im Inland zu erzielen hätten. Ein Klimaexperte des WWF Schweiz ermahnte, dass Juristen bei der Verabschiedung der Klima-Verträge davon ausgegangen wären, dass ein wesentlicher Bestandteil („a significant element“) 51 Prozent bedeuten würde. Tatsächlich wurde eine minimale inländische Reduktionsquote jedoch nie genau quantifiziert. Die Schweiz nimmt rund drei Viertel der erforderlichen Treibhausgasreduktion im Ausland vor. Gemäss Aussagen des Bundesamtes für Umwelt sei der rechtliche Spielraum in der Schweiz ausgenutzt, jedoch nicht verletzt worden
[11].
An der UNO-Klimakonferenz in Doha verpflichteten sich 37 Länder, darunter alle EU-Staaten sowie Australien, die Schweiz und weitere europäische Staaten, zur
Weiterführung des Kyoto-Protokolls bis 2020 (Kyoto II). Kanada und Japan distanzieren sich von Kyoto II; sie wollen ihre Emissionen künftig auf freiwilliger Basis reduzieren. Die Kyoto-II-Staaten sind insgesamt für rund 14 Prozent des weltweiten CO2-Austosses verantwortlich. Entgegen den Erwartungen wurde die Aushandlung eines neuen Weltklimavertrages, der ab 2020 für Industrie- und Schwellenländer gelten soll, auf 2015 vertagt. Die Schweizer Delegation sah mit dem Ergebnis der Klimakonferenz gerade einmal das Minimalziel erreicht. Zufrieden zeigte sie sich über die Weiterführung des bis anhin einzigen verbindlichen Abkommens zur Treibhausgasreduktion, äusserte jedoch ihren Unmut über das mangelnde und wenig verbindliche Engagement anderer grosser Verursacher von Treibhausgasemissionen, neben Japan und Kanada namentlich die USA, China, Brasilien, Südafrika und Indien
[12].
Luftreinhaltung
Im Berichtsjahr wurde bekannt, dass die Schweiz ihre
internationalen Verpflichtungen zur Luftreinhaltung, welche im Rahmen des Göteborger Protokolls beschlossen worden waren, erfüllte. Bis im Jahre 2010 hatte die Eidgenossenschaft die Emissionen von Ammoniak, Schwefel, Stickoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) mindestens um den vorgeschriebenen Anteil reduziert. Im Falle von Schwefeldioxid (68%) und VOC (69%) übertraf sie die Reduktionszielwerte von 35% respektive 50% sogar überaus deutlich. Die Vertragsparteien von Göteborg trafen sich Anfang Mai in Genf, wo sie weitere Reduktionsziele für 2020 beschlossen
[13].
Am 25-jährigen Jubiläum des Protokolls von Montreal zum Schutz der Ozonschicht setzte sich der Bundesrat an der Tagung in Genf für ein verstärktes Engagement zur
Kontrolle der Emissionen von Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) ein. Diese Substanzen, welche als Ersatz für die verbotenen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) eingeführt worden waren, sind zwar nicht schädlich für die Ozonschicht, können jedoch erheblich zur Klimaerwärmung beitragen. An der Tagung im November gelangten die Vertragsparteien diesbezüglich zu keiner Einigung. Gegen entsprechende Regelungen stellten sich China, Brasilien und Indien, welche für einen Grossteil der FKW-Emissionen verantwortlich sind. Die Vertragsparteien zeigten sich jedoch gewillt, zur Diskussion von Alternativen die Verhandlungen fortzuführen. Dass die Produktion und der Einsatz von FKW reduziert werden muss, war an sich unbestritten und wurde bereits in der Erklärung von Rio+20 festgehalten (siehe oben)
[14].
Gewässerschutz
Eine von der bürgerlichen Mehrheit der UREK-NR unterstützte Motion störte sich an den Auswirkungen der revidierten Gewässerschutzverordnung auf die Landwirtschaft. Die Anpassungen der Verordnung wie auch des entsprechenden Gewässerschutzgesetzes waren in den Vorjahren als Antwort auf das Anliegen der Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ erfolgt, worauf die Initiative denn auch zurückgezogen wurde. In ihrem Anliegen verlangten die Motionäre eine
Lockerung der Gewässerschutzbestimmungen zugunsten der Landwirtschaft. Der Bundesrat plädierte auf Ablehnung des Anliegens. Er vertrat die Ansicht, dass bestehende Regelungen bereits genügend Raum liessen und eine Lockerung betreffender Bestimmungen den in der Beratung der Gewässerschutzgesetzrevision im Jahr 2009 erarbeiteten Kompromiss unterlaufen würde. Dieselbe Ansicht vertrat die Regierung auch in ihren Antworten auf die Motion Müller (cvp, LU) und das Postulat Volger (csp, OW), die sich ebenfalls an den neuen Bestimmungen zur revidierten Gewässerschutzgesetzgebung stiessen. Im Nationalrat obsiegte das Anliegen der von einer Mehrheit der UREK-NR gestützten Motion, indem sich eine bürgerliche Mehrheit mit 94 zu 89 Stimmen bei drei Enthaltungen knapp gegen den Minderheitsantrag der Kommission und die geschlossenen Fraktionen der GLP, der Grünen und der SP durchsetzte. Im bürgerlichen Lager zeigte sich insbesondere die BDP gespalten und immerhin ein Drittel der CVP/EVP-Fraktion unterstützte die Gegnerseite. Nach der parlamentarischen Beratung im Nationalrat wurden Stimmen von Seiten der Fischerei- und Umweltverbände laut, die dem Kommissionssprecher Daniel Fässler (cvp, AI) vorwarfen, die knappe Abstimmung mittels Verwendung unwahrer Aussagen gewonnen zu haben. Der Sprecher hatte während der Beratung verlauten lassen, die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) unterstütze die Motion einhellig, obwohl vom Gremium zum betreffenden Zeitpunkt keine Stellungnahme vorlag. Daraufhin stimmte die BPUK über das Anliegen ab und sprach sich im September klar gegen die Unterstützung der Motion aus. Gleichzeitig zeigte sie Verständnis für das Anliegen, äusserte aber Bedenken, dass die Annahme des Geschäftes zu einer erneuten Initiative von Seiten des Fischereiverbandes führen könnte. Der Ständerat beriet das Anliegen im Berichtsjahr noch nicht
[15].
Fünf im Berichtsjahr eingereichte
Standesinitiativen aus den Kantonen Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen und Uri wollten die Interessen der Landwirtschaft sowie der Siedlungsentwicklung gegenüber ökologischen Anliegen und Anliegen des Hochwasserschutzes im Bereich des Gewässerschutzes stärker einbringen. Zusätzlicher Widerstand formierte sich in anderen ländlich geprägten Kantonen, darunter die Kantone Aargau und Nidwalden, welche im Berichtsjahr ebenfalls über die Einreichung einer Standesinitiative diskutierten. Die parlamentarische Behandlung der fünf eingereichten Standesinitiativen fand im Berichtsjahr noch nicht statt
[16].
Im Rahmen der im Vorjahr angenommenen Standesinitiative des Kanton Berns erarbeitete die UREK-SR eine
Änderung zum Gewässerschutzgesetz. Mit seiner Standesinitiative will der Kanton Bern das Verbot zur Verbauung und Korrektur von Fliessgewässern lockern. Während dies im Falle von unverbauten Fliessgewässern nur zu Zwecken des Hochwasserschutzes oder der Schiffbarmachung erlaubt war, sollen Änderungen des natürlichen Flussverlaufes neu auch zur Errichtung einer Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial vorgenommen werden können. Die Initianten begründeten ihr Anliegen mit den weiten und als Folge dessen wenig ökologischen Transportwegen, welche oft nötig wären, um Aushubmaterial aus abgelegenen Tälern zur nächsten Deponie zu verfrachten. Die Erstellung einer eigenen Deponie sei jedoch aufgrund der engen Platzverhältnisse in den Tälern ohne Flusskorrektur oft nicht möglich. Nachdem die zuständigen Kommissionen der beiden Räte im ersten Quartal einen Gesetzesvorentwurf genehmigt hatten, schickten sie diesen im April in die Vernehmlassung. Während sich 21 Stellungnehmer mit der Änderung vollauf zufrieden zeigten, wurde der Einschub von ebenso vielen Stellungnehmern kritisiert. Zwei Drittel der Kritiker sahen in der Änderung eine zu grosse Aufweichung des bestehenden Verbots von Korrektur und Verbauung natürlicher Fliessgewässer, das verbleibende Drittel an kritischen Äusserungen favorisierte einen Gesetzesentwurf mit weiterreichenden Ausnahmen zum Verbot. Aufgrund der gemischten Vernehmlassungsantworten beschloss die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei zwei Enthaltungen, an ihrem auch vom Bundesrat unterstützten Entwurf festzuhalten. Der Ständerat, welcher die Vorlage als Erstrat behandelte, stütze diesen Entscheid in der Wintersession einstimmig
[17].
Diskussionslos überwies der Ständerat ein Postulat Hêche (sp, JU), das eine Untersuchung zu bestehenden und zusätzlichen
Massnahmen zur Verminderung von Mikroverunreinigungen in Schweizer Gewässern fordert. Dabei sollen insbesondere Massnahmen berücksichtigt werden, die direkt bei den Verursachern ansetzen
[18].
Eine im Berichtsjahr in die Vernehmlassung geschickte Änderung zum Gewässerschutzgesetz will die Mikroverunreinigung durch
Massnahmen bei zentralen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) reduzieren. Um die Mikroverunreinigung in gereinigten Gewässern zu halbieren, müssten rund 100 Schweizer ARAs speziell aufgerüstet werden, wozu rund 1,2 Mia. Franken benötigt würden. Zur Finanzierung der Aufrüstung schlägt der Bundesrat eine von den Betreibern der ARA zu entrichtende Abgabe vor, die sich an der Anzahl der an die Reinigungsanlage angeschlossenen Einwohner bemisst. Die Vorlage wurde in Erfüllung einer im Vorjahr überwiesenen UREK-Motion ausgearbeitet. Der Vernehmlassungsbericht lag im Berichtsjahr noch nicht vor
[19].
Abfälle
Im Berichtjahr überwiesen beide Räte eine Motion de Buman (cvp, FR), welche ein breitflächiges
Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an den Ladenkassen fordert. In seiner Begründung bezog sich der Motionär auf eine entsprechende am G8-Gipfel geäusserte Forderung von Japan, China und Südkorea. Wie bereits die abgeschriebene Motion de Buman (cvp, FR) aus dem Jahre 2008 hatte der Bundesrat auch diese Motion im 2010 mangels Alternativen mit besserer Ökobilanz und aufgrund fehlender Verhältnismässigkeit zur Ablehnung empfohlen. Zu Letzterem führte die Regierung aus, dass der jährliche Verbrauch von 3000 t Plastiksäcken in der Schweiz nur gerade knapp ein halbes Prozent der in der Eidgenossenschaft pro Jahr produzierten Kunststoffprodukte betrage. Darüber hinaus hätte sich der Appell des G8-Gipfels vorderhand an Schwellen- und Entwicklungsländer gerichtet, welche im Gegensatz zur Schweiz und anderen Industrieländern noch nicht über eine funktionierende Abfallentsorgung verfügen würden, die im eidgenössischen Fall sogar die energetische Verwertung der Abfälle beinhalte. Der Nationalrat stellte sich in seiner Sitzung hingegen diskussionslos hinter den Motionär und beschloss mit 110 zu 73 Stimmen die Annahme des Anliegens. Gegen ein Verbot stemmten sich beinahe geschlossen die Fraktionen der BDP und FDP sowie eine Grossmehrheit der SVP. Die Mehrheit der UVEK-SR folgte der Argumentation des Bundesrates und empfahl dem Ständerat die Ablehnung der Motion. Mit einem äusserst knappen Entscheid von 18 zu 17 Stimmen schloss sich der Ständerat im Folgenden jedoch einer parteiübergreifenden Kommissionsminderheit an, die auf Annahme der Motion plädierte. Die Minderheit argumentierte, dass ein entsprechendes Verbot das Umweltbewusstsein der Konsumenten massgeblich fördern könne, und dass die Übernahme einer Vorreiterrolle den Staaten mit problematischen Verhältnissen als gutes Beispiel vorangehen würde. In seiner Rede fügte der Kommissionssprecher der Minderheit, Raphael Comte (fdp, NE), Frankreich, das seit 2010 über ein entsprechendes Verbot verfügt, als lobenswertes Beispiel an. Als Alternative hatte sich im Nachbarland der Einsatz von widerstandsfähigen Plastiktüten aus Polypropylen durchgesetzt, die sich laut Aussage des Motionärs de Buman (cvp, FR) rund 20-mal wiederverwenden liessen
[20].
Im Dezember überwies der Nationalrat ein Postulat der Grünen Fraktion, welches eine Evaluation von bestehenden und möglichen Massnahmen zur
Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten fordert. Ausgangslage für das Anliegen war eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem anderen Postulat der Fraktion, in welchem die Grünen ein verstärktes Vorgehen gegen die geplante Obsoleszenz verlangten. In betreffendem Geschäft erklärte der Bundesrat Massnahmen, welche auf Produkte ausgerichtet seien, deren Lebensdauer aus Gründen der Konsumförderung vom Produzenten absichtlich verringert wurde, als nicht zielführend und zu eng gefasst. Gleichzeitig empfahl er eine Analyse über Effizienz, Wirksamkeit und Potenzial verschiedenster Massnahmen zur Optimierung der Lebenszeit von Produkten, was die Grüne Fraktion dann mit ihrem neuen Postulat auch verlangte
[21].
Die UREK des National- und Ständerates gab einer parlamentarischen Initiative Recordon (gp, VD) Folge, welche durch
weiterführende finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund die Sanierung belasteter Standorte vorantreiben will. Die UREK des Ständerates wurde mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfes betraut. Während der Entscheid der nationalrätlichen Kommission zugunsten des Anliegens einstimmig (10 Enthaltungen) gefällt wurde, zeigte sich die UREK-SR mit 6 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung gespalten
[22].
In der Dezembersession wurde dem Ständerat ein Entwurf der UVEK-SR zur Änderung des Umweltschutzgesetzes präsentiert, mit welchem sichergestellt werden soll, dass der Verursacher aufgrund frühzeitiger Regelung der
Kostenübernahme für Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte zur Rechenschaft gezogen werden kann. Der Gesetzesentwurf basiert auf einer parlamentarischen Initiative Fournier (cvp, VS), der im Vorjahr Folge gegeben wurde. Zum einen erlaubt der Entwurf den Kantonen, von den Verursachern eine finanzielle Sicherstellung einzufordern, für den Fall, dass eine oder mehrere der drei oben erwähnten Massnahmen als notwendig erachtet würden. Zum anderen wird mit der Gesetzesanpassung im Falle der Übertragung oder Aufteilung eines auf einem belasteten Standort eingetragenen Grundstückes eine kantonale Bewilligungspflicht erforderlich. Letztere wird erteilt, sofern die Kostenübernahme der nötigen Massnahmen weiterhin gesichert ist und die Handänderung respektive Aufteilung die Sanierung nicht behindert. Der Entwurf wurde im Frühjahr in die Vernehmlassung geschickt, wo er von der Grossmehrheit der 57 Teilnehmer, darunter alle stellungnehmenden Kantone, vorbehaltslos oder mit kleinen Änderungsanträgen begrüsst wurde. Von den Parteien lehnte die SVP den Entwurf ab. Darüber hinaus äusserten sich unter anderem Economiesuisse und diverse Bauverbände ablehnend zum Entwurf. Der Ständerat nahm eine leicht angepasste Vorlage mit 33 zu 5 Stimmen an und überwies das Geschäft an den Nationalrat, der sich im Berichtsjahr noch nicht dazu äusserte
[23].
Lärmschutz
Zum Fluglärmstreit mit Deutschland, siehe oben, Teil I, 6b (Flugverkehr).
Natur- und Heimatschutz
Zur Behandlung der parlamentarischen Initiative zur
Flexibilisierung der Waldflächenpolitik, siehe oben, Teil I, 4c (Forstwirtschaft)
[24].
Im Berichtsjahr beschloss das Parlament eine Änderung des Übereinkommens von Espoo (Finnland) über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen. Nebst redaktionellen Anpassungen standen im Parlament zwei materielle Änderungen zur Debatte. Mit der ersten Änderung soll dem zu konsultierenden Nachbarstaat das Recht eingeräumt werden, beim Inhalt des Umweltverträglichkeitsberichts mitzuwirken. Während diese erste Neuerung unumstritten war, gingen die Meinungen bei der zweiten Anpassung, welche eine Erweiterung der Liste über die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegenden Projekte forderte, auseinander. Im Nationalrat stellte eine äusserst starke bürgerlich-dominierte Kommissionsminderheit den Antrag auf Nichteintreten und deren Kommissionssprecher Knecht (svp, AG) sowie ein Sprecher der liberalen Fraktion äusserten ihr Missfallen zu der geplanten Ausweitung der Liste. Ihr Widerstand gegen mögliche zusätzliche Einmischungen aus dem Ausland, wie beispielsweise beim Ausbau des Hochspannungsleitungsnetzes oder bei Projekten an den grenznahen Flugplätzen, gründete in Bedenken zu unnötigen Verzögerungen oder gar Sistierung der Projektvorhaben. Die Befürworterseite und Bundesrätin Leuthard zeigten sich erstaunt über den entgegengebrachten Widerstand, da sie der Ansicht waren, es handle sich bei der vorgelegten Anpassung um eine Lappalie. Für die eidgenössische Gesetzgebung habe die Änderung des Übereinkommens keine weitreichenden Konsequenzen: Der Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) müsse lediglich um zwei Punkte erweitert werden, die meisten der erwähnten Projekte seien bereits UVP-pflichtig. Namentlich müssten bei einer Annahme Massnahmen zur Grundwasserentnahme respektive der künstlichen Grundwasserauffüllung sowie Anlagen zur Herstellung von Papier und Pappe neu in den Katalog der UVP-pflichtigen Projekte aufgenommen werden. Im Nationalrat sprach sich schliesslich eine Mehrheit der Stimmenden für die Ablehnung des Nichteintretensantrags aus. Während die Fraktionen der FDP und SVP geschlossen gegen Eintreten waren, äusserten sich alle anderen Fraktionen ebenso geschlossen dafür. So wurde die Änderung in den Ständerat geschickt, wo dem Änderungsantrag einstimmig zugestimmt wurde. In der Herbstsession wurden die Änderungen von beiden Räten in der Schlussabstimmung angenommen
[25].
In seiner im Vorjahr publizierten Botschaft empfahl der Bundesrat dem Parlament die
Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention, dem ersten völkerrechtlichen Instrument seiner Art. Ziel der Konvention ist die Förderung des Bewusstseins zum nachhaltigen Umgang mit der Ressource Landschaft. Dabei will die Konvention die überstaatliche Kooperation bei grenzüberschreitenden Landschaften verstärken sowie jüngere europäische Staaten in ihren Bestrebungen unterstützen, der Umweltpolitik mehr Gewicht beizumessen. Während der Ständerat Eintreten ohne Gegenstimme beschloss und der Entwurf in der Gesamtabstimmung mit Dreiviertelmehrheit angenommen wurde, formierte sich im Nationalrat Widerstand. Eine bürgerliche Kommissionsmehrheit empfahl der grossen Kammer, nicht auf die Vorlage einzutreten. Kommissionssprecher Rösti (svp, BE) argumentierte, die Schweiz verfüge bereits über ausreichend Instrumente zum Landschaftsschutz. Darüber hinaus bestünden bereits internationale Abkommen zum Schutz der Landschaft, womit es keiner zusätzlichen Regelung bedürfe. Des Weiteren befürchtete die Mehrheit der UREK-NR, dass die Landschaftskonven-tion im Falle der Ratifizierung als Rechtfertigung für eine zusätzliche Verschärfung der bestehenden Vorschriften herbeigezogen werden könnte. Die Befürworter der Vorlage stützten sich auf die Argumentation des Bundesrates, wonach die Ratifikation der Konvention für die Schweiz weder rechtliche, noch finanzielle oder personelle Konsequenzen nach sich ziehen würde und betonten die Wichtigkeit der Bewusstseinsförderung im Hinblick auf ein nachhaltiges Verständnis des Landschaftsbegriffs. Eintreten auf die Vorlage wurde mit 89 zu 86 ohne Enthaltungen äusserst knapp und hauptsächlich bedingt durch Absenzen in den SVP-Reihen beschlossen. Für die Ratifizierung der Konvention sprachen sich sodann die geschlossenen Fraktionen der Grünen, der Grünliberalen und der SP aus. Dabei erhielten sie Unterstützung von der halben BDP und der halben CVP/EVP-Fraktion. In der Herbstsession gelangte das Geschäft zur Gesamtabstimmung zurück an den Nationalrat, wo nun von einer knappen Kommissionsmehrheit aus Mitte-Links ein Antrag auf Annahme der Vorlage vorlag. Dieser wurde begleitet von einem starken, ablehnenden Minderheitsantrag aus dem bürgerlichen Lager der Kommission. Letzterer vermochte jedoch nicht zu überzeugen und der Nationalrat sprach sich mit 100 zu 85 Voten in der Gesamtabstimmung deutlicher für die Konvention aus, als dies aufgrund des knappen Ergebnisses zum Eintretensbeschluss zu erwarten gewesen wäre. Ausschlaggebend dafür war ein Umschwenken einzelner Mitglieder der BDP- und CVP/EVP-Fraktion. Unter diesen Vorbedingungen passierte die Landschaftskonvention auch die Schlussabstimmung in beiden Räten problemlos, wonach der Bundesrat bei unbenutztem Verstreichen der Referendumsfrist ermächtigt wird, das Abkommen zu ratifizieren
[26].
Im September präsentierte das BAFU den
Vernehmlassungsbericht zur Strategie Biodiversität Schweiz. Die zehn in der Strategie definierten Ziele werden insgesamt von der grossen Mehrheit der 147 Stellungnehmenden positiv beurteilt. Von den grossen Parteien unterstützen SP und CVP das Vorhaben. Sowohl Grüne wie auch FDP kritisierten die mangelhafte Konkretisierung der Zielvorgaben, stimmten dem Anliegen einer Biodiversitätsstrategie jedoch grundsätzlich zu. Letzteres im Gegensatz zur SVP, welche die Strategie als Ausgangspunkt für weiterreichende Regulierungen und finanzielle Folgekosten interpretierte. Die überwiegende Mehrheit der Kantone äusserte ihre grundsätzliche Unterstützung zur Strategie, oftmals jedoch mit dem Vorbehalt, dass sich deren Umsetzung auf bereits bestehende Rechtsgrundlagen stützen und die Kantone bei der Erarbeitung der Aktionspläne stärker einbezogen werden müssen. Das Ziel der Schaffung einer ökologischen Infrastruktur und eines entsprechenden Sachplans führte unter den Vernehmlassungsteilnehmern zu den grössten Diskussionen. Obwohl die Erstellung eines Sachplans grundsätzlich begrüsst wurde, liess die vage Zielformulierung noch viele Fragen offen. Insbesondere Bauernverbände und Waldwirtschaftler äusserten Bedenken, dass neue Schutzgebiete auf Kosten bestehender Landwirtschafts- und Waldflächen geschaffen werden könnten. Im April wurde die Strategie zu Erhalt und Förderung der Biodiversität vom Bundesrat verabschiedet
[27].
Einstimmig verabschiedeten National- und Ständerat eine Änderung zum Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten. Damit wurden Bestimmungen zum Übereinkommen über den
internationalen Handel mit gefährdeten Wildtieren und -pflanzen zum ersten Mal auf Gesetzesstufe verankert
[28].
Zur Behandlung von Vorstössen betreffend Erdbebenversicherung, siehe oben, Teil I, 4b (Banken, Börsen und Versicherungen).
Weiterführende Literatur
Alliance Sud, „Rio+20 : Plädoyer für eine zukunftsfähige Entwicklung“, in dokument, 22/2012.
Jungbluth, Niels et al., „Feasibility of environmental product information based on life cycle thinking and recommendations for Switzerland”, in Journal of Cleaner Production, 28/2012, S. 187-197.
OcCC, Klimaziele und Emissionsreduktion: Eine Analyse und politische Vision für die Schweiz, OcCC – Beratendes Organ für Fragen der Klimaänderung, Bern 2012.
Perrez, Franz, et al., Internationale Umweltpolitik der Schweiz 2012: Zustand und Ausblick, Bern (BAFU) 2012.
Strategie des Bundesrates, Anpassungen an den Klimawandel in der Schweiz: Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder, Bern (BAFU) 2012.
Schmitt, Nicholas, „Environmental Governance in Switzerland“, in Alberton, Mariachiara / Palermo, Francesco (Hg.), Environmental Protection in Multi-Layered Systems: Comparative Lessons from the Water Sector, Leiden 2012.
Hering Janet / Ingold, Karin, Water Resources Management: What Should Be Integrated? In Science, 336/2012, S. 1234-1235.
Kupper, Patrick, Wildnis schaffen: Eine transnationale Geschichte des Schweizerischen Nationalparks, Bern 2012.
[2] Mo. 10.3619: AB NR, 2012, S. 963 f.
[3] BRG 12.044: BBl, 2012, S. 4323 ff., AB NR, 2012, S. 1388 ff., Medienmitteilung UREK-NR vom 26.6.12, NZZ, 29.3.12, vgl. SPJ 2010, S. 211 f.
[4] NZZ, 10.3., 22.6. und 23.6.12.
[5] BRG 12.071: BBl, 2012, S. 8639 ff., 8677 f., 8679 f. und 8681 ff., AB NR, 2012, S. 1945 ff.
[6] BBl, 2012, S. 8405 f., NZZ, 13.10.12.
[7] Mo. 09.3944: AB SR, 2012, S. 59, vgl. SPJ 2011, S. 282.
[8] BRG 09.067: BBl, 2012, S. 113 ff. , 3435 und 5640, AB SR, 2012, S. 31 ff. und 268, AB NR, 2012, S. 551, NZZ, 28.3.12, Medienmitteilung BAFU vom 26.10.12, vgl. SPJ 2011, S. 278 ff..
[9] NZZ Online, 3.8.12, SGT, 4.8.12, NZZ, 4.8. und 1.12.12.
[10] Po. 09.3611: Medienmitteilung BAFU vom14.9.12, vgl. SPJ 2011, S. 281.
[11] NZZ und TA, 18.1.12.
[12] NZZ Online und Medienmitteilung BAFU vom 8.12.12.
[13] Medienmitteilung BAFU vom 26.3. und 27.4.12.
[14] Medienmitteilung BAFU vom 8.11.12, NZZ Online, 16.12.12.
[15] Mo. 12.3334: AB NR, 2012, S. 1060 ff., SGT, 20.11.12, vgl. SPJ 2011, S. 283 f. Die parlamentarische Behandlung der Motion Müller (12.3047) und des Postulats Vogler (12.3142) fanden 2012 noch nicht statt.
[16] Kt.Iv. 12.309 (SZ); Kt.Iv. 12.320 (SG); Kt.Iv. 12.321 (LU); Kt.Iv. 12.324 (SH); Kt.Iv. (UR): NZZ, 19.11. und 20.12.12.
[17] Kt.Iv. 10.324: BBl, 2012, S. 2477 f., 9407 ff., 9413 und 9415 ff., AB SR, 2012, S. 1231 f.
[18] Po. 12.3090: AB SR; 2012, S. 322.
[19] Mo. 10.3635: Medienmitteilung BAFU vom 25.4.12, vgl. SPJ 2011, S. 284.
[20] Mo. 10.3850: AB NR, 2012, S. 1068 f., AB SR, 2012, S. 1239 ff.
[21] Po. 12.3777: AB NR, 2012, S. 2254; vgl. auch Po. 12.3447 zum abgelehnten Postulat mit der Forderung zur Bekämpfung der geplanten Obsoleszenz.
[22] Pa.Iv. 11.466: Medienmitteilung UREK-SR vom 14.2.12; Medienmitteilung UREK-NR vom 3.4.12.
[23] Pa.Iv. 09.477: BBl, 2012, S. 9301 f. und 9403 ff., vgl. SPJ 2011, S. 284.
[24] Pa.Iv. 09.474: vgl. SPJ 2011, S. 285.
[25] BRG 12.025: BBl, 2012, S. 1777 ff., 1789, 1791 ff. und 8257, AB NR, 2012, S. 1041 ff., 1818, AB SR, 2012, S. 648 f. und 935.
[26] BRG 11.068: AB SR, 2012, S. 253 ff. und 935, AB NR, 2012, S. 781 ff., 1385 ff. und 1818, NZZ, 1.6.12, vgl. SPJ 2011, S. 287.
[27] BBl, 2012, S. 7239 ff; Medienmitteilung BAFU vom 25.4.12, vgl. SPJ 2011, S. 287 f.
[28] BRG 11.058: AB SR, 2012, S. 107 ff. und 273, AB NR, 2012, S. 556, BBl, 2012, S. 3465 ff.