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Allgemeine Chronik
Schweizerische Aussenpolitik
Das Parlament beschloss, die Entwicklungshilfe auf 0.5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) anzuheben. – Die grosse Kammer gab ihre Zustimmung zur Sonderhilfe für den Internationalen Währungsfonds. – Die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz in Bezug auf eine Weiterentwicklung der institutionellen bilateralen Zusammenarbeit sind blockiert. – Trotz Druck seitens der EU, welche eine einheitliche, alle Mitgliedsstaaten umfassende Lösung anstrebt, gelang es der Schweiz im Herbst, ein bilaterales Steuerabkommen mit Deutschland abzuschliessen. – Das Parlament lehnte den vom Bundesrat ausgearbeiteten Gegenvorschlag zur Staatsvertragsinitiative der AUNS ab. – Im Zuge der Aufstände in Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens verhängte der Bundesrat Sanktionen gegen verschiedene Machthaber und sperrte deren Vermögenswerte in der Schweiz. – Der Bundesrat beabsichtigt, die schweizerische Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat für die Periode 2023−24 zu lancieren. – Durch die im Rahmen des Schutzmachtmandats der Schweiz erfolgte Vermittlung haben Georgien und Russland im Herbst ein bilaterales Abkommen unterzeichnet.
Leitlinien
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gab im Berichtsjahr das Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge in die Vernehmlassung. Dieser Gesetzesentwurf entstand aus zwei Motionen der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats (APK-SR) und der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR), welche Anpassungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes sowie im Parlamentsgesetz forderten. Als Folge daraus wäre der Bundesrat beim Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen in Zukunft eingeschränkt, respektive könnte diese nur auf Ermächtigung abschliessen [1].
Die Demokratiebestrebungen in Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens war auch im Parlament ein Thema. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat führten im Frühling eine Grundsatzdebatte und diskutierten verschiedenste Vorstösse zur Flüchtlingspolitik und zur Soforthilfe für die betroffenen Menschen vor Ort. Ebenfalls debattiert wurde über eine Sperrung der Vermögenswerte von Regierungsvertretern gewisser nordafrikanischer Länder. Die verschiedenen Vorlagen werden im Abschnitt bilaterale Beziehungen unten sowie in Teil I, Kapitel 7d (Flüchtlingspolitik) ausführlich diskutiert [2].
Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) lancierte im August eine eidgenössische Volksinitiative mit dem Titel „Für eine neutrale, weltoffene und humanitäre Schweiz (Neutralitätsinitiative)“. Diese zielt darauf ab, die Neutralität explizit in der Bundesverfassung festzuschreiben. Durch die angestrebte Verfassungsänderung sollen zudem Auslandeinsätze nur noch im Rahmen der Katastrophenhilfe möglich sein [3].
Die Motion Darbellay (cvp, VS), welche verlangt, dass bei offiziellen Anlässen der Schweiz im Ausland oder bei Einladungen der Schweizer Botschaften Schweizer Wein ausgeschenkt werden soll, wurde im Berichtsjahr im Ständerat behandelt. Der Nationalrat hatte der Vorlage im Vorjahr zugestimmt. Der Zweitrat schwächte die Motion dahingehend ab, dass keine Pflicht zum Ausschank von Schweizer Weinen besteht, sondern die Schweizer Vertretungen im Ausland nur zur Verwendung dieser Produkte angehalten werden. Im Namen der APK-SR argumentierte Ständerat Fournier (cvp, VS), dass es je nach Anlass durchwegs auch angemessen sei, Spezialitäten des Gastlandes zu verwenden. Der Änderung durch die kleine Kammer stimmte der Nationalrat in der Wintersession zu. Die Motion Hurter (svp, SH), welche ein ähnliches Vorhaben zum Inhalt hatte, wurde vom Ständerat ohne Änderung gutgeheissen, da der Motionstext keine direkte und explizite Verbindlichkeit vorsah [4].
Der Ständerat überwies im Dezember ein Postulat seiner APK, welches die Regierung beauftragt, im nächsten aussenpolitischen Bericht über das schweizerische Aussennetz Auskunft zu erteilen. Informiert werden soll darin über strategische Aspekte sowie über benötigte Ressourcen [5].
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Zu Beginn der Frühjahrssession befasste sich die kleine Kammer mit dem aussenpolitischen Bericht 2010. Dieser war Ende 2010 vom Bundesrat präsentiert worden und definierte verschiedene Schwerpunkte der aussenpolitischen Strategie. Die Landesregierung erachtete darin insbesondere die Weiterführung des bilateralen Weges mit der Europäischen Union als wichtig. Sie unterstrich im Bericht aber auch die Notwendigkeit vermehrter globaler Einflussnahme durch die Schweiz, ohne dass das Land aber an nationaler Souveränität einbüsse. Als Instrument dazu sollen in erster Linie bilaterale Verträge dienen, aber auch eine engere Kooperation mit anderen Staaten im Rahmen von internationalen Organisationen und Gremien wie der G-20 sollte angestrebt werden. Ein weiteres Augenmerk richtete der Bundesrat im Bericht auf die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren. Bei der Behandlung im Ständerat, welcher als Erstrat fungierte, standen die Europapolitik und insbesondere die institutionellen Fragen mit der EU im Zentrum der Debatte. Der Ständerat unterstützte den Bericht grundsätzlich und die vom Bundesrat gesetzten inhaltlichen Schwerpunkte stiessen mehrheitlich auf Zustimmung. Der Nationalrat hatte sich bei der Diskussion des aussenpolitischen Berichts 2010 mit einem Minderheitsantrag seitens der SVP auseinanderzusetzen, welche den Bericht an den Bundesrat mit dem Auftrag zurückweisen wollte, klar darzustellen, wie die Schweiz mit dem internationalen Druck auf die schweizerische Gesetzgebung in Zukunft umzugehen plant. Wie bereits bei der Diskussion zum aussenpolitischen Bericht 2009 argumentierte Schlüer (svp, ZH), Fragen zur schweizerischen Souveränität seien nur unzureichend beleuchtet. Diese sei aber aufgrund aussenpolitischer Vorkommnisse rund um die Libyen-Affäre sowie dem Druck seitens der EU und den USA auf den Schweizer Finanzplatz in Bedrängnis geraten. Seine Argumente fanden jedoch bei allen anderen Fraktionen kein Gehör. Die Bedeutung Europas für die Schweiz und insbesondere der Steuerstreit und institutionelle Fragen seien zu wichtig, um den Bericht zurückzuweisen. Entsprechend wurde der Minderheitsantrag mit 103 zu 32 Stimmen aus der SVP verworfen Der Bericht wurde in der Folge von beiden Räten zur Kenntnis genommen [6].
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Wie das Eidgenössische Departement für äussere Angelegenheiten (EDA) im Februar bekannt gab, stieg die Zahl der Auslandschweizer auf beinahe 700 000 an, wobei das Wachstum hauptsächlich auf den gestiegenen Anteil an Doppelbürgern zurückgeführt werden kann. Das bedeutende Gewicht der „fünften Schweiz“ widerspiegelte sich auch in den diversen Vorstössen im Parlament [7].
Der auf die parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) zurückgehende Gesetzesentwurf über die politischen Rechte der Auslandschweizer stand im Februar im Nationalrat zur Debatte. Das Begehren war 2008 eingereicht worden und forderte eine Vereinfachung der Anmeldungserneuerung für im Ausland niedergelassenen Schweizer. So soll eine aktive Ausübung der politischen Rechte zukünftig automatisch zu einem Verbleib im Stimmregister führen; bisher mussten Auslandschweizer ihre Meldung im Stimmregister alle vier Jahre erneuern. Das Geschäft wurde im Nationalrat diskussionslos und einstimmig angenommen. In der Sommersession verabschiedete der Ständerat das Geschäft ebenfalls ohne Gegenstimme [8].
Auslandschweizer sollen sich zukünftig für alle Anliegen nur noch an eine für sie zuständige Bundesstelle wenden müssen. Dies forderte eine Motion Brunschwig Graf (fdp, GE), welche damit die bisherige Praxis kritisierte, wonach verschiedene Stellen in unterschiedlichen Departementen für Angelegenheiten der im Ausland wohnhaften Schweizer zuständig sind. Wo eine solche Zusammenführung nicht möglich sei, solle eine verbesserte Koordination angestrebt werden. Der Bundesrat unterstützte diese Motion, welche von beiden Räten angenommen wurde [9].
Weitere Unterstützung für Schweizer im Ausland forderte ein Postulat Abate (fdp, TI), welches der Nationalrat im September an den Bundesrat überwies. Damit wird die Regierung aufgefordert, einen Bericht über das konsularische Angebot für Auslandschweizer zu erstellen und darin die Wirksamkeit und Effizienz dieser Strukturen, insbesondere hinsichtlich möglicher Krisenfälle darzulegen [10].
Die Motion Segmüller (cvp, LU), welche der Nationalrat Ende 2009 gutgeheissen hatte, verlangte vom Bundesrat eine bessere Informationspolitik für Auslandschweizer. Dazu sollten organisatorische und gegebenenfalls gesetzgeberische Schritte getätigt werden, um die „fünfte Schweiz“ mit breiten politischen Informationen zu versorgen. Der Ständerat votierte im Dezember 2011 ebenfalls für dieses Anliegen [11].
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In der Aprilsession beriet der Nationalrat die Volksinitiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)“. Dieses von der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) eingereichte Volksbegehren fordert eine Ausweitung des obligatorischen Referendums auf völkerrechtliche Verträge, die wichtige Bereiche zum Inhalt haben, oder die Schweiz verpflichten, Bestimmungen mit rechtssetzendem Charakter zu übernehmen oder aber rechtssetzende Kompetenzen an internationale Institutionen abzugeben. Ebenfalls müssten Verträge dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn sie einen finanziellen Mehraufwand von einmalig mehr als CHF 1 Mia. oder mehrere Beträgen an über CHF 100 Mio. mit sich bringen würden. Der Nationalrat diskutierte zudem über den vom Bundesrat vorgelegten direkten Gegenentwurf, welcher die Mitwirkung des Volkes auf völkerrechtliche Verträge mit Verfassungsrang beschränken möchte. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates empfahl seinem Rat die Ablehnung der Initiative bei gleichzeitiger Annahme des Gegenentwurfs. Als Hauptkritikpunkt der Initiative wurde ihre unklare Formulierung genannt, es sei nicht eindeutig nachzuvollziehen, welche Bereiche „wichtig“ seien. Als Befürworter machte sich Nationalrat Fehr (svp, ZH) für die Initiative stark, er sprach sich vor allem aufgrund der vermehrten Übernahme von internationalem Recht für eine Stärkung der Volksrechte im aussenpolitischen Bereich aus. Ungeachtet dieser Argumentation folgte die Mehrheit des Nationalrates der Kommission und schätzte den Initiativtext als zu unpräzise ein. Der Minderheitsantrag Fehr (svp, ZH), welcher Nichteintreten zum Gegenentwurf forderte, wurde nur von der SVP und der BDP unterstützt und war folglich ohne Chance. Ebenfalls abgelehnt wurden vier unterschiedliche Anträge von Mitgliedern der SVP-Fraktion zur Anpassung des bundesrätlichen Gegenentwurfs. Der Ständerat folgte der grossen Kammer im Dezember und empfahl die Volksinitiative mit grosser Mehrheit zur Ablehnung. Kritisiert wurden nicht nur die unklare Formulierung des Volksbegehrens, sondern auch die mangelnde Verhältnismässigkeit. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit würde die Anzahl der Volksabstimmungen pro Jahr um geschätzte dreissig bis vierzig Prozent steigen. Im Gegensatz zum Nationalrat entschied die kleine Kammer mit 32 zu 2 Stimmen deutlich, nicht auf den Gegenentwurf der Regierung einzutreten. Als Kritikpunkte wurde von Ständerat Schwaller (cvp, FR) nicht nur die unklare Formulierung des Gegenentwurfs angebracht, sondern er lehnte diesen auch aus taktischen Gründen ab. Die Opposition gegen die Volksinitiative würde dadurch zersplittert, wie man bereits beim Abstimmungskampf um die Ausschaffungsinitiative gesehen hätte. Dieser Argumentation schloss sich der Nationalrat im Dezember an und lehnte den Kompromissvorschlag des Bundesrates schliesslich ebenfalls ab. Nach der Schlussabstimmung in beiden Kammern wird die Initiative im Juni 2012 zur Volksabstimmung kommen [12].
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Der Bundesrat sperrte im Zusammenhang mit den politischen Unruhen in gewissen Ländern Nordafrikas vorsorglich die bei Schweizer Finanzinstituten deponierten Vermögenswerte politisch exponierter Personen vorsorglich (vgl. unten, Bilaterale Beziehungen).
Das Parlament nahm in diesem Zusammenhang eine Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) an, welche eine Gesetzesvorlage im Sinne eines Bundesgesetzes für die Blockierung von Geldern gestürzter Potentaten verlangt. Darin sollen die Kriterien für ein derartiges Vorgehen klar vorgeschrieben werden. Ebenso fordert das Begehren die eindeutige Festlegung der Kompetenzen innerhalb der Bundesverwaltung. Ihren Vorstoss begründete die Motionärin durch die Sperrung der Vermögenswerte der gestürzten Machthaber Ägyptens und Tunesiens 2011, welche der Bundesrat aufgrund eines Verfassungsartikels rechtmässig, aber ihrer Ansicht zufolge erst spät ausführte [13].
Während des Berichtsjahres genehmigte das Parlament verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welche den Informationsaustausch nach dem Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorsehen. Diese sind unten detailliert aufgeführt (Bilaterale Beziehungen).
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Europa: EU
Die EU forderte von der Schweiz eine Liberalisierung ihres Strommarktes und eine vollständige Integration in den europäischen Binnenmarkt. Entsprechend äusserte sich der EU-Kommissar für Energie Oettinger am Stromkongress Anfang des Jahres in Bern. Ein geplantes Energieabkommen zwischen der Schweiz und der EU stand dann auch im Zentrum der Gespräche zwischen Bundesrätin Leuthard und dem zuständigen Kommissar im April 2011 in Brüssel [14].
Nach dem Ständerat im Vorjahr genehmigte auch der Nationalrat das Eurojust-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dieser Vertrag regelt die Kooperation auf dem Gebiet der Justiz und insbesondere die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Ermittlungen und Strafverfolgungen. Explizit festgeschrieben ist auch der Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten. Das Vertragswerk legt insbesondere die Zusammenarbeit bei schwerer Kriminalität fest, so beispielsweise bei Terrorismus, Menschenhandel, Drogenschmuggel, Geldwäscherei oder kriminellen Organisationen. Eine Minderheit Schwander (svp, SZ) stellte bei den Beratungen in der grossen Kammer den Antrag auf Nichteintreten. Begründet wurde dieser mit der unklaren Anwendung des Gesetzes beim Datenaustausch; so sei nicht eindeutig, welche Daten übermittelt werden müssten. Ebenso sollte nach Ansicht der Minderheit dieser Informationsaustausch nach wie vor ausschliesslich über die verfahrensmässig geordnete Rechtshilfe in Strafsachen abgewickelt werden. Dem entgegnete Bundesrätin Simonetta Sommaruga, dass das Abkommen eine effizientere Zusammenarbeit erlaube – was in Fällen schwerer Kriminalität oftmals entscheidend sei. Zudem fügte sie an, dass die Schweiz bei den konkreten Einzelfällen das Vertragswerk nur anwenden würde, wenn es das Schweizer Gesetz zulasse. Der Nationalrat folgte der Argumentation der Justizministerin und stimmte dem Abkommen zu. Einzig die SVP-Fraktion votierte dagegen [15].
Aufgrund des Konflikts zwischen der Schweiz und Italien über den Zugang von Schweizer Firmen zu öffentlichen Ausschreibungen in Italien schaltete sich im März die EU-Kommission ein, indem sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Italien einleitete. Die Schweiz wirft dem südlichen Nachbarland Missachtung der Bestimmungen der bilateralen Verträge vor. Bis Ende des Berichtjahres hat das Verfahren noch zu keinem Ergebnis geführt [16].
Das Parlament überwies eine Motion Markwalder (fdp, BE) zur Unterstützung des europäischen Jahres der Freiwilligenarbeit. Darin wurde der Bundesrat aufgefordert, dieses Projekt aufgrund der grossen Bedeutung der Freiwilligenarbeit für die Schweiz finanziell zu fördern. Die Regierung empfahl die Motion zur Annahme. Im Nationalrat wurde der Antrag vonseiten Mörgeli (svp, ZH) bekämpft, welcher sich an der staatlichen Finanzierung störte. Der Nationalrat folgte diesem Argument grossmehrheitlich nicht und nahm die Motion an. Der Ständerat fällte in der Herbstsession den gleichen Entschluss [17].
Nach dem Nationalrat im Vorjahr nahm auch der Ständerat vom Bericht des Bundesrates zum Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen Kenntnis. Dieser war in Erfüllung eines Postulats David (cvp, SG) verfasst worden und analysierte die Beziehungen der Schweiz zu den über dreissig Agenturen der Europäischen Union [18].
Der Bundesrat entschied im Juni, dass die Schweiz mit der EU über das Kabotage-Recht verhandeln soll. Dieses würde Schweizer Fluggesellschaften erlauben, im Landesinnern der einzelnen EU-Länder Linienflüge durchzuführen. Die zuständigen Minister aus den EU-Mitgliedsländern hatten bereits im April signalisiert, zu Verhandlungen über die Ausweitung des Luftverkehrsabkommens bereit zu sein. Das Verhandlungsmandat des Bundes wurde in den Kommissionen der beiden Parlamentskammern und von den Kantonen beraten und führte anschliessend zur Aufnahme der Verhandlungen per Ende November des Berichtjahres [19].
Im Juni diskutierte der Nationalrat im Rahmen der ausserordentlichen Session Europapolitik und Bilaterale III Vorstösse in verschiedensten thematischen Feldern mit europapolitischem Bezug. Die parlamentarischen Vorstösse stammten zu über der Hälfte aus der SVP-Fraktion [20].
Gleich zu Beginn stand die Debatte der FDP-Fraktionsmotion an, welche vom Bundesrat Verhandlungen mit der EU im Bereich der Finanzdienstleister forderte. Zurzeit könnten die Schweizer Finanzdienstleister nicht von einem weitreichenden, europäischen Marktzugang profitieren. Als einzige gemeinsame Bestimmung bestehe das Versicherungsabkommen von 1989, welches keine Auflagen im Bereich der Lebensversicherungen enthalte. Dabei sei die gegenseitige Dienstleistungsfreiheit nicht geregelt. Nur das Recht auf Niederlassung und die Erbringung von Leistungen im Rahmen von Schadensversicherungen seien darin festgehalten. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da die Verwaltung derzeit Abklärungen für verschiedene, alternative Kooperationsmechanismen treffe. Daher sei die Aufnahme von Verhandlungen verfrüht. Der Nationalrat folgte jedoch der Argumentation der FDP-Fraktion und stimmte mit grosser Mehrheit für die Motion. Die 49 Gegenstimmen stammten allesamt von SVP-Parlamentariern [21].
Im Nationalrat abgelehnt wurde hingegen eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) mit der Forderung nach einer unverzüglichen Beteiligung der Schweiz am Kulturprogramm der EU. Die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Programms würde den Austausch mit der europäischen Kulturszene intensiieren, es Schweizer Kulturschaffenden aber auch ermöglichen, von EU-Fördergeldern zu profitieren. Der Vorstoss erhielt fast ausschliesslich Unterstützung aus dem links-grünen Lager und wurde nicht überwiesen [22].
Keine Mehrheit fand auch die umstrittene Motion der SP-Fraktion, welche den automatischen Informationsaustausch mit der EU im Rahmen der europäischen Zinsertragssteuerrichtlinie verlangte. Die sozialdemokratische Fraktion begründete ihr Anliegen mit dem unter Druck geratenen Finanzplatz Schweiz. Nur eine konsequente Weissgeldstrategie würde diesen langfristig stärken. In der Begründung des Vorstosses nahmen die SP-Vertreter ein potenzielles Gegenargument vorweg, indem sie erklärten, dass der automatische Informationsaustausch nicht zum ‚gläsernen Bürger‘ führen werde, da ausschliesslich Auskünfte über die Identität des Kontoinhabers, der Bank und den Zinsertrag weitergegeben würden. Die sozialdemokratische Partei führte als ein weiteres Argument auf, dass die Schweiz durch einen solchen Vorschlag der EU in den Verhandlungen Konzessionen im Bereich des Marktzugangs abverlangen könnte. Damit konnte die SP den Nationalrat aber nicht überzeugen und der Vorstoss wurde mit 124 zu 60 Stimmen abgelehnt [23].
Ebenfalls im Bereich der Zinsbesteuerung forderte die SVP-Fraktion den Bundesrat mit einer Motion auf, Zinserträge von deutschen Staatsbürgern zurückzubehalten. Sie begründete dies mit dem Handeln der deutschen Regierung im Zusammenhang mit illegal erworbenen Schweizer Bankdaten. In seiner Stellungnahme kritisierte der Bundesrat das Verhalten der deutschen Regierung scharf, entgegnete aber auf den SVP-Vorstoss, mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz sei primär eine Verhandlungslösung anzustreben. Zudem würde ein solcher Rückbehalt von Geldern eine völkerrechtliche Vertragsverletzung bedeuten. Eine Nationalratsmehrheit folgte der Landesregierung und lehnte die Motion mit 117 zu 60 Stimmen ab [24].
Ein ähnlicher Vorstoss der SVP-Fraktion forderte den Rückbehalt der Zinserträge von italienischen Bankkunden, da Italien die Schweiz auf eine Liste der Steuerparadiese gesetzt hatte. Aber auch diese Motion fand im Nationalrat keine ausreichende Zustimmung und wurde mit 102 zu 77 Stimmen verworfen [25].
Ebenfalls in der Sondersession wurde der SVP-Vorstoss für einen Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs beraten. Nebst einer prinzipiellen Ablehnung eines Schweizer Beitritts argumentierte die Partei, dass sich auch der Bundesrat für die Weiterführung der bilateralen Beziehungen mit der EU ausgesprochen und sich damit klar gegen das 1992 in Brüssel deponierte Beitrittsgesuch positioniert hätte, was den Rückzug des Gesuchs zur folgerichtigen Handlung machen würde. Der Bundesrat riet dennoch zur Ablehnung des Vorstosses, der Rückzug des Antrags sei unnütz und das hängige Beitrittsgesuch beeinträchtige den Bilateralismus nicht. Die Mehrheit des Nationalrates war derselben Ansicht und lehnte die Motion deutlich ab [26].
Eine etwas aussergewöhnliche Motion reichte Nationalrat Freysinger (svp, VS) ein. Er forderte ein Verbot der EU-Flagge auf sämtlichen öffentlichen Gebäuden der Schweiz sowie am Sitz des EU-Botschafters in Bern. Diese Untersagung sollte auch die Verwendung des EU-Logos betreffen. Die Motion wurde immerhin von 52 Parlamentariern aus der SVP-Fraktion unterstützt, insgesamt aber mit 129 Gegenstimmen abgelehnt [27].
Der Bundesrat lehnte das Angebot der EU zur Verhandlung über die Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie für die Schweiz ab. Die Regierung begründete diese Absage unter anderem mit der Befürchtung, dass eine zunehmende Zahl von EU-Bürgern in der Schweiz Sozialhilfe beziehen könnte [28].
Anfang Juli entschied der Bundesrat, dass die Schweiz mit der europäischen Agentur für gesamteuropäische Asylfragen, dem European Asylum Support Office (EASO), Verhandlungen über die Erteilung des Beobachterstatus aufnehmen soll. Die selbständige Institution fördert die Zusammenarbeit der europäischen Staaten im Bereich des Asylwesens, verfügt aber nicht über eine Weisungskompetenz an nationale Behörden [29].
Im Auftrag eines Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht über die Unterzeichnung und Ratifikation der Europäischen Sozialcharta (ESC). Darin wurde der Übereinstimmungsgrad der Schweizer Rechtsordnung mit den Bestimmungen der ESC dargelegt [30].
Der Nationalrat hiess als erstbehandelnder Rat eine Motion Favre (fdp, NE) mit der Forderung nach Ausschluss des Tabak-Dossiers aus den Verhandlungen mit der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit gut. Detaillierter erläutert ist dieses Geschäft in Teil I, Kapitel 7b (Tabac) [31].
Der Nationalrat behandelte im Berichtsjahr diverse Motionen und Postulate, die sich mit verschiedenen Aspekten und möglichen Folgen eines Agrarfreizügigkeitsabkommens mit der EU befassen. Diese Anliegen sind detailliert in Teil I, Kapitel 4c (Accord de libre-échange agricole) beschrieben.
Die Thematik Cassis de Dijon wird in Teil I, Kapitel 4a (Wettbewerb) behandelt.
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Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sprach sich Ende Januar ausdrücklich für die Weiterführung des bilateralen Weges und eine Weiterentwicklung dieser Beziehungen im Rahmen eines Verhandlungspakets Bilaterale III aus. Thematisch würde sich eine solche Zusammenarbeit mit der EU beispielsweise im Strombereich, beim CO2-Emissionshandel, in der Landwirtschaft oder bei den Steuern anbieten. Bundesrat Schneider-Amman würde einer solchen Vertiefung des bilateralen Weges einem Rahmenabkommen mit der EU, welches die automatische Übernahme von EU-Recht beinhalten würde, den Vorzug geben. Im Parlament stiess die Idee mehrheitlich auf Zustimmung [32].
Die europapolitischen Leitlinien, die der Bundesrat einige Tage später veröffentlichte, zielten ebenfalls in die Richtung einer bilateralen Verhandlungslösung, welche die Verknüpfung verschiedener Dossiers vorsah. Jedoch kam der Bundesrat aufgrund seiner Informationspolitik in dieser Sache vonseiten verschiedener Medien unter Druck. Diese warfen der Landessregierung vor, über die Beschlüsse des Bundesrats keine klare Auskunft gegeben zu haben. Im Rahmen der traditionellen Von-Wattenwyl-Gespräche zwischen der Regierung und den Bundesratsparteien von Anfang Februar stand dann auch das Thema EU im Zentrum der Diskussionen [33].
Der Besuch von Bundespräsidentin Calmy-Rey in Brüssel war mit Spannung erwartet worden, da auch EU-Kommissionspräsident Barroso von der Aussenministerin eine klare Stellungnahme zur weiteren Entwicklung des Verhältnisses Schweiz-EU erwartete. Das Treffen zwischen beiden Seiten verlief ohne konkrete Ergebnisse. Die EU forderte von der Schweiz die automatische Übernahme von europäischem Recht bei neuen Abkommen, ein Vorschlag, welcher bei der Schweizer Delegation auf Ablehnung stiess. Die selektive Weiterentwicklung des Bilateralismus sei für die Union kein Thema, hiess es in Brüssel. Aber auch Bundesrätin Calmy-Rey machte in ihrer Erklärung klar, dass die Beibehaltung des Status quo für die Schweiz nicht von Vorteil sei. Damit war man sich nach dem Treffen zumindest „einig über die Uneinigkeit“. Aufgrund der Kontroverse um ein mögliches drittes bilaterales Verhandlungspaket forderten die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte eine Klarstellung der Bundesräte Calmy-Rey und Schneider-Ammann bezüglich der Sichtweise der Schweizer Exekutive auf die Weiterentwicklung des Verhältnisses mit der EU. Nachdem sich abzeichnete, dass die Blockade der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU von längerer Dauer sein würde, kritisierte die Aussenministerin in der Schweizer Presse das Verhalten der EU als zu passiv. Deren Vorgehen sei keiner Lösung förderlich. Die Aussagen der Bundesrätin wurden von Politikern sämtlicher Lager kritisiert. EU-Botschafter Reiterer konterte, dass nach Ansicht Brüssels der Ball bei der Schweiz liege. Beim Besuch des EU-Ratspräsidenten Van Rompuy in Zürich im November bekräftigen beide Parteien nochmals ihre Sicht auf die zukünftigen Verhandlungen. Während die EU nach wie vor eine institutionelle Lösung mit automatischer Rechtsübernahme durch die Schweiz forderte, sprach sich Aussenministerin Calmy-Rey für sektorielle Abkommen aus [34].
Der Bericht zur Evaluation der schweizerischen Europapolitik in Erfüllung des Postulates Markwalder (fdp, BE) stand im März im Ständerat zur Debatte. Dieses Begehren hatte vom Bundesrat eine detaillierte Darstellung der Vor- und Nachteile der bilateralen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union sowie eine Skizzierung der zukünftigen Europapolitik mit konkreten Vorschlägen zur Zusammenarbeit gefordert. Die Landesregierung würdigte darin die Bedeutung Europas für die Schweizer Aussen- und Wirtschaftspolitik und beschrieb das bilaterale Vertragswerk als zielführendstes europapolitisches Instrument, das es fortzuführen gelte. Sie anerkannte aber auch, dass der Bilateralismus zukünftig von Seiten der EU weiter unter Druck geraten könnte, auch aufgrund der gestiegenen Anzahl an EU-Mitgliedsländern. Zudem unterstrich der Bundesrat auch die Schwächen des bilateralen Weges wie beispielsweise die mangelnde Mitsprache in EU-Entscheidungsprozessen und der nicht immer garantierte EU-Binnenmarktzutritt. Daher solle der Dialog mit der EU in verschiedenen Dossiers, jedoch insbesondere in Steuerfragen, aktiv geführt werden. Der Bundesrat anerkannte, dass für eine erfolgreiche Verhandlungsführung der Schweiz eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen Regierung und Parlament nötig sei. Der Nationalrat hatte den Bericht bereits im Dezember des Vorjahres nach ausführlicher Debatte zur Kenntnis genommen. In der kleinen Kammer wurde die Diskussion der europapolitischen Evaluation mit der Debatte anderer aussenpolitischer Berichte und der Ereignisse rund um die politischen Unruhen in arabischen Ländern verknüpft. Der Bericht zur Europapolitik wurde wenig umstritten angenommen, da die Mehrheit des Ständerates dem bilateralen Weg grundsätzlich zustimmte [35].
Im Rahmen der nationalrätlichen Sondersession zur Europapolitik und zu den Bilateralen III im Juni nahm die grosse Kammer eine Motion Bänziger (gp, ZH) an, durch welche der Bundesrat aufgefordert wurde, dem Parlament jährlich eine Analyse zur Kooperation des Gemischten Ausschusses vorzulegen. In diesem koordinierenden Gremium berät die Schweiz mit der EU über die Funktionsweise der bilateralen Verträge. Die Motion erhielt 124 Stimmen aus allen Lagern, obwohl sich Teile der FDP- und CVP-Fraktion dagegen aussprachen. Bei der Beratung im Ständerat empfahl die zuständige Aussenpolitische Kommission die Motion jedoch zur Ablehnung, da der bestehende Informationsfluss über die Arbeit des Ausschusses genüge. Die kleine Kammer folgte dieser Argumentation und lehnte die Motion ab [36].
Die Kantone forderten im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) im Juli mehr Mitsprache an Entscheidungsfindungsprozessen in der Europapolitik. Ansonsten drohe dem Bund eine Blockade des bilateralen Weges durch die Kantone. Die Kantonsvertreter präsentieren via Medien einen Forderungskatalog, welcher unter anderem den Einbezug ihrer Vertreter ab dem Beginn neuer Verhandlungen beinhaltete [37].
Der Gemischte Ausschuss der Schweiz und der EU traf sich im Dezember in Brüssel, um die Funktionsweise des Freihandelsabkommens zwischen den beiden Parteien zu evaluieren. Beide Seiten anerkannten die Bedeutung des Abkommens; so entsprach das Handelsvolumen 2010 rund CHF 260 Mia. Während die EU für die Schweiz der wichtigste Exportmarkt darstellt, ist die Schweiz für den EU-Wirtschaftsraum immerhin der zweitwichtigste Handelspartner. Das Gremium stellte der Funktionsweise des Abkommens von 1972 ein gutes Zeugnis aus und erachtete in seiner Erklärung das Vertragswerk als essentiell in der bilateralen Handelsbeziehungen. Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen standen ebenfalls auf der Agenda des Treffens, so die Frankenstärke, die Schuldenkrise im Euroraum und diverse Probleme im gegenseitigen Marktzugang. Vonseiten der EU wurde zudem Kritik an den kantonalen Unternehmenssteuerpraxen geäussert. Die Schweizer Delegation vertrat dabei die Meinung, dass diese mit dem Vertragswerk vereinbar seien [38].
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Der Bundesrat entschied Anfang Mai, den Zugang von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt weiterhin zu begrenzen. Somit bleiben die beschränkenden Richtlinien wie der Inländervorrang, die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen sowie die Kontrolle der Löhne und Arbeitsbedingungen bis Ende Mai 2014 in Kraft [39].
Seit dem 1. Mai 2011 gilt die vollständige Personenfreizügigkeit für die Bürger der EU-8-Staaten (Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn sowie Estland, Lettland und Litauen). Damit können sich Arbeitnehmer aus diesen Ländern ohne Beschränkungen in der Schweiz niederlassen. Die Schutzklausel, welche bis Ende Mai 2014 gilt, erlaubt es dem Bundesrat aber weiterhin, im Falle einer übermässigen Zuwanderung aus diesen Staaten erneut Niederlassungsbeschränkungen einzuführen [40].
Eine vom SECO bestellte Evaluation der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit durch das zuständige Observatorium, welcher ebenfalls im Mai publiziert wurde, zeigte das beträchtliche Ausmass an Lohndumping in der Schweiz auf. Vor allem im Bau- und Reinigungsgewerbe wurden die in den Gesamtarbeitsverträgen festgesetzten Löhne in beinahe 40 Prozent der kontrollierten Fälle von EU-Firmen unterschritten. Sowohl Gewerkschaften als auch Parteien forderten daraufhin klare Massnahmen, um diese Entwicklung zu bekämpfen. Dennoch zog das SECO eine insgesamt positive Bilanz der Funktionsweise der Verträge über die Personenfreizügigkeit für die Schweiz [41].
Die SVP teilte im Mai mit, sie wolle eine Initiative zur Begrenzung der Zuwanderung lancieren, welche möglicherweise eine Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit mit der EU mit sich bringen könnte. Die Partei begründete ihr Vorhaben mit der mangelnden Steuerung der Zuwanderung durch die Schweiz und der verlorenen Souveränität in diesem Bereich. Der Entscheid der Parteileitung wurde an der Delegiertenversammlung Ende Mai einstimmig angenommen. Die Initiative „gegen Masseneinwanderung“ wurde daraufhin offiziell Ende Juli lanciert und diente der Volkspartei als wichtiges Mittel im Wahlkampf [42].
In der Herbstsession überwies der Nationalrat ein Postulat der CVP/EVP/glp-Fraktion zur Arbeitslosigkeit und zur Erneuerung der Aufenthaltsbewilligungen von EU-/EFTA-Bürgern. Der Vorstoss wurde mit der liberalen Vergabe respektive Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen an arbeitslose, europäische Bürger begründet. Insbesondere wurde bemängelt, dass für eine solche Verlängerung lediglich eine Arbeitsbestätigung vorgelegt werden muss. Die Verfasser des Postulats forderten die Vorlage eines Arbeitsvertrags zur Erteilung der Bewilligung. Zudem sollte die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen dem Migrationsamt und den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) verbessert werden. Der Bundesrat wurde durch das Postulat zudem aufgerufen, Stellung zu einer potenziellen Einschränkung des Familiennachzugs für EU-/EFTA-Bürger zu beziehen, welche ohne Arbeit sind oder nur über eine Teilzeitanstellung verfügen. Ebenfalls sollte sich die Landesregierung zur Möglichkeit des Entzugs der Aufenthaltsbewilligung dieser Bürger nach zweijähriger Arbeitslosigkeit äussern. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Bei der Debatte im Nationalrat setze sich jedoch eine knappe Mehrheit aus Mitte-Rechts mit 94 zu 86 Stimmen durch und überwies das Postulat an die Landesregierung [43].
Der Ständerat diskutierte im Dezember eine Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, welche den Bundesrat auffordert, die Ausarbeitung des Massnahmenpakets über die Modifikation der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu beschleunigen. Damit sollen diese Anpassungen möglichst rasch angewandt werden können. Der Ständerat gab dieser Motion seine Zustimmung und überwies sie, auch auf Empfehlung des Bundesrates, zur Behandlung an die grosse Kammer, wo sie am Ende des Berichtsjahres noch pendent war [44].
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Ein Postulat Fehr (svp, ZH), welches den Bundesrat verpflichtete, einen Bericht zur Rechtsübernahme aus dem Abkommen seit dem Schengen-Beitritt vorzulegen, wurde vom Nationalrat mit einer knappen Mehrheit von 86 zu 82 Stimmen überwiesen. Detailliert dargelegt werden sollen darin die Anpassungen der Schweizer Gesetze und Verordnungen an den Schengen-Acquis sowie die Kosten dieser Übernahme. Zusätzlich soll der Bericht die Folgen der Übernahme des Schengener Abkommens für die direkte Demokratie und den Schweizer Föderalismus beleuchten. Dem Postulat stimmten Parlamentarier aus sämtlichen Fraktionen zu [45].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Geri Müller (gp, AG) ab, welche den Ausstieg der Schweiz aus der europäischen Agentur Frontex forderte. Nach Ansicht des Motionärs gefährdet die Arbeit der Agentur zum Schutz der europäischen Aussengrenzen das Wohl der Flüchtlinge. Sein Anliegen erhielt in der grossen Kammer Unterstützung von der gesamten SVP-Fraktion sowie der Mehrheit der Grünen Fraktion. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat wurde die Motion jedoch mit 118 zu 66 Stimmen abgelehnt [46].
Aufgrund der durch die Demokratiebestrebungen in Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens entstandenen Flüchtlingsströme beteiligte sich die Schweiz erstmals an Vorhaben der EU-Grenzschutzagentur Frontex mit personellen Ressourcen im Umfang von drei Spezialisten [47].
Laut Presseberichten kostet die Teilnahme der Schweiz am Schengen/Dublin-Vertragswerk wesentlich mehr als vor der Volksabstimmung 2005 durch den Bund vorhergesagt wurde. Anstatt der prognostizierten CHF 7.4 Mio. belaufen sich die tatsächlichen Kosten auf CHF 43 Mio. jährlich. Im Namen des Bundesrates verteidigte Justizministerin Sommaruga in einer Stellungnahme aber die Gesamtbilanz des Abkommens für die Schweiz und hob positive Aspekte wie die zusätzliche Sicherheit und die Reisefreiheit für Schweizer Bürger hervor [48].
Im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Europapolitik und den Bilateralen III stand im Nationalrat im Juni eine Motion der SVP zur Diskussion, mit welcher der Bundesrat zu einer ausführlichen Analyse der Folgen des Schengen/Dublin-Beitritts für die Schweiz verpflichtet werden sollte. Darin hätten insbesondere die Konsequenzen in den Bereichen Finanzen und Personal dargelegt werden müssen. Bis zur Vorlage dieser Studie durch den Bundesrat sollte nach Ansicht der SVP-Nationalräte ein Moratorium für Weiterentwicklungen im Schengener Vertragsbereich gelten. Der Vorstoss wurde mit 95 zu 86 Stimmen knapp abgelehnt. Die unterlegenen Befürworter setzten sich sowohl aus SVP- und Mitte-Parlamentariern als auch aus der Mehrheit der Grünen Fraktion zusammen [49].
Ebenfalls keine Mehrheit fand eine andere Motion der SVP-Fraktion, welche von der Landesregierung eine rechtliche Anpassung im Bereich der Visumserteilung forderte, um die staatliche Souveränität wieder herzustellen. Bei Bedarf sollte nach Ansicht der Schweizer Volkspartei auch das Schengener Abkommen gekündigt werden. Der Partei gelang es aber nicht, über die Parteigrenze hinaus Parlamentarier für ihr Anliegen zu gewinnen, weshalb die Motion verworfen wurde [50].
In der Herbstsession debattierte die grosse Kammer über eine Motion Philipp Müller (fdp, AG) zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, mit der Asylsuchende mit einem Vermerk im Eurodac-System direkt ab dem Empfangszentrum in den für die Durchführung des Asylgesuches zuständigen Dublin-Staat zurückgeführt werden können. Damit soll verhindert werden, dass die betreffenden Personen auf die Kantone verteilt werden, obwohl vonseiten der Schweiz keine Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens besteht. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass die Kapazitäten in den vom Bund geführten Empfangs- und Verfahrenszentren dafür stark erhöht werden müssten, was die davon betroffenen Kantone so kaum hinnehmen würden. Trotz dieser Einwände wurde die Motion mit 120 zu 62 Stimmen an den Zweitrat überwiesen. Zustimmung erhielt der Motionär ausschliesslich aus dem bürgerlichen Lager, während die SP und die Grünen geschlossen dagegen votierten [51].
Trotz der Empfehlung durch den Bundesrat wurde ein Postulat Humbel (cvp, AG) abgelehnt, dass die Regierung aufforderte, einen Bericht zur Stärkung des Schengen/Dublin-Systems vorzulegen. . Aufgrund der Mehrbelastung durch die verstärkten Migrationsbewegungen aus Nordafrika und dem Nahen Osten sollte der Bericht verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten und das Potenzial einer Effizienzsteigerung bei der Umsetzung der Abkommen des Schengen/Dublin-Systems aufzeigen. Erfolgreich bekämpft wurde das Postulat sowohl von linker als auch von rechter Seite [52].
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Europa: andere Organisationen
In Erfüllung des Postulats Sommaruga (sp, BE) vom Vorjahr präsentierte der Bundesrat den Bericht über die „Optionen für die Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)“. Darin sprach sich die Regierung für eine informelle und unverbindliche Zusammenarbeit mit dem ESRB aus, da diese gegenwärtig am besten dem Interesse der Schweiz entsprechen würde. Eine formalisierte Kooperation mit dem ESRB hielt der Bundesrat für verfrüht [53].
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Der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls Nr. 3 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden betreffend Verbünde für euroregionale Zusammenarbeit stand im Berichtsjahr in beiden Räten zur Debatte. Das Protokoll betraf vornehmlich die Kantone, welche sich im Vorfeld wohlwollend zum genannten Rahmenübereinkommen geäussert hatten. Durch das Dokument entsteht grössere Rechtssicherheit und ein breiter rechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit mit ausländischen Akteuren. In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss vom Ständerat mit 40 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen, im Nationalrat stimmten 162 Parlamentarier dafür, während 20 Parlamentarier aus dem SVP-Lager dagegen votierten [54].
Das Parlament hiess eine Motion der nationalrätlichen Aussenpolitischen Kommission (APK) gut, welche den Bundesrat aufforderte, sich für eine rasche und umfassende Umsetzung der vom Parlament des Europarats verabschiedeten Resolution einzusetzen, die aufgrund der mutmasslichen Menschenrechtsverletzungen und des illegalen Organhandels im Kosovo erarbeitet worden war. Der Bundesrat, der die Annahme der Motion beantragt hatte, wollte den schweizerischen Einsatz für die Resolution insbesondere durch regelmässigen Kontakt und die Unterstützung der Eulex (Justiz- und Polizeimission der Europäischen Union in Kosovo) erbringen [55].
Im Juni diskutierte die kleine Kammer als Erstrat den Bundesbeschluss über das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Für die innerstaatliche und internationale Bekämpfung des Menschenhandels würden durch dieses Übereinkommen rechtliche Leitlinien in den Bereichen Strafrecht, Opferhilfe, Ausländerrecht und Zeugenschutz geschaffen und die Prävention verbessert. Der Ständerat stimmte dem Bundesbeschluss einstimmig zu. Bei den Beratungen im Nationalrat stellte eine Minderheit Schwander (svp, SZ) den Antrag auf Nichteintreten mit dem Argument, dass die Schweiz bereits die grosse Mehrheit aller Punkte der Konvention erfülle und die Unterzeichnung somit kaum einen Nutzen bringen würde. Trotz dieser Einwände wurde mit 126 zu 33 Stimmen Eintreten beschlossen und der Nationalrat stimmte mit grosser Mehrheit für die Annahme des Bundesbeschlusses [56].
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gab im Berichtsjahr das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) in die Vernehmlassung. Eine Umsetzung würde in der Schweiz verschiedene Änderungen am Strafgesetzbuch verlangen [57].
Der Vorsitz der Schweiz im Ministerkomitee des Europarates von Mitte November 2009 bis Mitte Mai 2010 war Gegenstand einer Evaluation der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK-SR), welche das Engagement der Schweiz insgesamt als Erfolg bewertete und insbesondere die Erklärung von Interlaken für die Reform des EGMR als erfolgreich einschätzte. Der Bericht kritisierte jedoch die verwaltungsinterne Zusammenarbeit beim Bund und forderte eine klarere Zuteilung der Kompetenzen [58].
Der Bericht der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat vom 31. Dezember 2009 wurde von beiden Kammern zur Kenntnis genommen [59].
Der Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats über die Cyberkriminalität wurde von beiden Räten gutgeheissen. Das Übereinkommen wird detailliert im Teil I, Kapitel 1b (Ermittlungsmethoden) behandelt [60].
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg lehnte zwei Beschwerden gegen das in der Volksabstimmung 2009 gutgeheissene Minarettverbot mit der Begründung ab, die beiden Beschwerdeführer hätten nicht geltend gemacht, direkt vom Bauverbot betroffen zu sein. Dieser Entscheid ist endgültig. Laut Ausführungen der Richter sind Gerichte in der Schweiz für die Beurteilung zuständig, ob das Minarettverbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstosse [61].
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Im Februar publizierte der Bundesrat seine Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine [62].
Der Nationalrat genehmigte im Dezember den Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen und das Abkommen über Arbeitsstandards zwischen den EFTA-Staaten und Hongkong (Volksrepublik China) sowie das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Hongkong (Volksrepublik China). Das Geschäft war am Ende des Berichtsjahres noch beim Ständerat pendent [63].
Ebenso genehmigte die grosse Kammer das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Peru sowie das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Peru. Der Ständerat hatte den Abkommen bereits im Vorjahr zugestimmt [64].
Volkswirtschaftsminister Schneider-Ammann unterzeichnete im Rahmen der EFTA-Staaten im Dezember ein Freihandelsabkommen mit Montenegro. Der Handel mit Landwirtschafts-, Meeres- und Industrieprodukten wird damit nach der Ratifikation des Abkommens liberalisiert [65].
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Internationale Organisationen
Die Schweiz hatte im Berichtsjahr den Vorsitz des 2006 gegründeten GFME inne, welcher vom Sonderbotschafter für internationale Migrationszusammenarbeit Eduard Gnesa geführt wurde [66].
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Die Schweiz, vertreten durch Bundesrat Johann Schneider-Ammann, nahm im Mai erstmals an einem Treffen der G-20-Sozial- und Arbeitsminister teil. Der Volkswirtschaftsminister setzte den inhaltlichen Schwerpunkt seiner Teilnahme an den Gesprächen auf die sozialen Aspekte der Globalisierung und forderte unter anderem eine Stärkung der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) [67].
Der Präsident der Schweizerischen Nationalbank Philipp Hildebrand wurde am Rande des G-20 Gipfels in Cannes zum Vizepräsident des Financial Stability Board (FSB) gewählt. Dieses Gremium verfolgt die weltweite makroökonomische Stabilität und erstattet als wichtiger Akteur in der diesbezüglichen internationalen Kooperation den G-20 Finanzministern Bericht [68].
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Der Nationalrat lehnte zwei Postulate seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-NR) ab. Das eine hätte vom Bundesrat einen Bericht mit der genauen Darstellung gefordert, welche der ILO-Konventionen die Schweiz ohne grossen gesetzgeberischen Aufwand ratifizieren könnte. Ebenfalls sollte darin die Bedeutung dieser Konvention für die Schweiz sowie die Haltung der Sozialpartner zu einer potenziellen Ratifikation erläutert werden. Das andere Postulat hätte von der Schweiz ein internationales Engagement bei der Welthandelsorganisation (WTO) für die Zuerkennung des Beobachterstatus an die ILO gefordert [69].
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) gab die auf einer parlamentarischen Initiative basierende Vorlage zur Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz in die Vernehmlassung [70].
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Peter Maurer, welcher im Berichtsjahr noch Staatssekretär im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) war, wurde zum neuen Präsidenten des IKRK ernannt. Er folgt im Sommer 2012 auf Jakob Kellenberger, seines Zeichens selbst ehemaliger EDA-Staatssekretär, der seinen Rücktritt eingereicht hatte [71].
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Die 2010 in Spanien gegründete Kommission gegen die Todesstrafe (ICDP), welcher bis heute vierzehn Staaten beigetreten sind, verschob ihre Niederlassung im Berichtsjahr nach Genf. Das Ziel der Kommission ist die Durchsetzung eines weltweiten Moratoriums für die Todesstrafe ab 2015 [72].
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Der Nationalrat diskutierte im Berichtsjahr den IWF-Sonderhilfebeschluss, zu welchem der Ständerat 2009 seine Zustimmung erteilt hatte. Die bilaterale Kreditvereinbarung sah vor, dass die Schweiz USD 10 Mia. an der Mittelaufstockung des IWF trägt. Dieser Kredit wird im Ziehungsfall von der SNB gesprochen. Diese Kreditlinie sollte durch eine Bundesgarantie von maximal CHF 12.5 Mia. gesichert werden. Das Geschäft wurde sowohl von linker als auch von rechter Seite bekämpft. Während die SVP Nichteintreten forderte und sich an der potenziellen Unterstützung der Euroländer durch diese Gelder störte, versuchte die Grüne Fraktion die Zustimmung zu diesem Bundesbeschluss an die Erhöhung der Entwicklungshilfe zu knüpfen (siehe unten). Beide Seiten scheiterten mit ihren Vorhaben und in der Schlussabstimmung wurde das Geschäft trotz Opposition von SVP, Teilen der CVP und Teilen der Grünen Fraktion mit 93 zu 68 Stimmen gutgeheissen. Ebenfalls zur Debatte standen die beiden Geschäfte Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des IWF und Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den IWF-Treuhandfonds. Der Ständerat hatte diesen beiden Anliegen Ende Dezember 2010 zugestimmt. Ersteres forderte den Schweizer Beitritt zu den NKV, welche dem IWF Devisen zu Verfügung stellen könnte, wenn die Mittel des IWF aus dem regulären Budget für Massnahmen zur Krisenbekämpfung nicht ausreichen würden. Das zweite Geschäft betraf die Aufstockung des Schweizer Beitrages an den IWF-Treuhandfonds zur Armutsbekämpfung. Beide Anliegen wurden vom Nationalrat gutgeheissen. Eine detaillierte Analyse dieser Geschäfte ist in Teil I, Kapitel 4b (Internationale Organisationen) zu finden [73].
In der Frühjahrssession debattierte die grosse Kammer eine Motion Schlüer (svp, ZH) über den Austritt der Schweiz aus dem IWF. Der Motionär kritisierte die Institution insbesondere für ihr Vorgehen in der Finanzierung der offenen Forderungen hochverschuldeter Länder. Die Motion wurde mit 104 zu 45 Stimmen abgelehnt. Unterstützung erhielt Nationalrat Schlüer aus seiner eigenen Fraktion sowie von drei Politikern des linken Lagers [74].
Bei der Frühjahrstagung des IWF im April stand die Wirtschaftskrise im Zentrum der Diskussionen. Einig waren sich die Mitgliedsländer, dass eine vertiefte Zusammenarbeit zukünftig nötig sei, um solche Krisen abzuwenden. Die globale Machtverschiebung hin zu aufstrebenden Ländern und damit das Bedürfnis einer IWF-Reform liess auch die zukünftige Sitzverteilung im Exekutivrat des IWF ungewiss werden. Der Sitz der Schweiz im 24-köpfigen Exekutivrat des IWF war schon länger umstritten, da die Schwellen- und Entwicklungsländer mehr Einfluss im Gremium verlangten. Sowohl Bundesrätin Widmer-Schlumpf als auch Nationalbankpräsident Hildebrand erklärten aber bei der Tagung, dass die Grösse des Finanzplatzes Schweiz deren Sitz rechtfertige. Unterstützt wurde der Schweizer Sitz von den Mitgliedern der Schweizer Stimmrechtsgruppe, zu der neben Polen auch Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Serbien, Tadschikistan und Turkmenistan gehören [75].
Der Bundesrat veröffentlichte die Botschaft zur Genehmigung der Quoten- und Gouvernanzreform des IWF. Diese Reformbemühungen würden einerseits zu einer Verdoppelung der ordentlichen Ressourcen des IWF und andererseits durch die Anpassung der Quoten zu einer angemesseneren Repräsentation der Schwellenländer führen. Dadurch würde aber auch die Quote der Schweiz sinken, welche aber innerhalb ihrer Stimmrechtsgruppe das grösste Gewicht behalten würde (vgl. dazu die Ausführungen in Teil I, Kapitel 4b, Internationale Organisationen) [76].
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Im Oktober des Berichtjahres fand in Bern die 125. Vollversammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) statt. Im Zentrum der Versammlung der Parlamente souveräner Staaten, welcher Parlamentarier aus über 130 Länder angehören, standen diverse aktuelle Themen wie die politischen Unruhen in den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens, die „Global Governance“ sowie die weltweite Finanzmarktkrise [77].
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Die Schweiz hatte bis im Dezember 2011 den Vorsitz der Ministerkonferenz der Frankophonie inne, welchen sie 2009 übernommen hatte. Anfang Dezember fand in Paris die Ministerkonferenz der Frankophonie unter der Leitung von Bundespräsidentin Calmy-Rey statt. Die aus den Mitglieds- und Beobachterstaaten angereisten Minister debattierten unter anderem über die Demokratisierungsbewegungen im nordafrikanischen Raum und Teilen des Nahen Ostens. Die Konferenz der Staats- und Regierungschefs der Frankophonie wird noch bis im Herbst 2012 von der Schweiz präsidiert [78].
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Der Nationalrat lehnte eine Motion der SVP ab, welche einen Austritt der Schweiz aus der OECD forderte, sofern diese das Einstimmigkeitsprinzip nicht achte. Das Begehren hatte jedoch ausserhalb der für die Motion verantwortlichen Partei keine Chance und wurde mit 114 zu 54 Stimmen verworfen [79].
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Der Bundesrat kündigte im Januar die Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat an. Würde die Schweiz durch die UNO-Generalversammlung im anvisierten Wahljahr 2022 gewählt werden, wäre das Land nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates für die Periode 2023−2024. Laut Aussenministerin Micheline Calmy-Rey könnte die Schweiz ihre Interessen so besser vertreten und ihr Engagement im Bereich der Friedensförderung verstärken sowie die internationale Vernetzung vertiefen. Die Idee für eine Kandidatur wurde von beiden Aussenpolitischen Ratskommissionen unterstützt. Nach Ansicht des Bundesrates wäre der Einsatz im Sicherheitsrat mit der Neutralität vereinbar und würde den verschiedenen Guten Diensten der Schweiz nicht schaden. Die Mehrheit der Parteien zeigte sich grundsätzlich offen für das Vorhaben, das erwartungsgemäss bei der SVP, welche um die schweizerische Neutralität besorgt war, auf Ablehnung stiess. Die Frage nach der Vereinbarkeit eines möglichen Sicherheitsratsmandats mit der Neutralität wurde auch in der Presse kontrovers diskutiert [80].
Die eidgenössischen Räte überwiesen im Berichtsjahr eine Motion Amherd (cvp, VS), welche den Bundesrat aufforderte, auf UNO-Ebene einen Resolutionsentwurf zur Verpflichtung der Staaten einzubringen, Massnahmen zum Schutz der Kinder vor Missbrauch im Internet zu ergreifen. Sowohl der Bundesrat als auch die ständerätliche Rechtskommission beantragten die Annahme der Motion. Dieser Empfehlung folgten beide Räte [81].
Im Ständerat zur Beratung stand die Motion Gadient (bdp, GR), welche eine möglichst rasche Ratifizierung des von der UNO-Generalversammlung angenommenen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen forderte. Das Begehren war bereits 2009 vom Nationalrat angenommen worden. Das internationale Abkommen verlangt Massnahmen zum Schutz aller Personen gegen Freiheitsentzug durch staatliche Organe oder mit Wissen des Staates – ohne dass der Staat diesen Freiheitsentzug bestätigt oder über das Schicksal der betroffenen Person Auskunft erteilt. Folglich wird durch dieses staatliche Handeln den Betroffenen der nötige rechtliche Schutz verweigert. Die Kommission für Rechtsfragen (RK-SR) machte bei der Beratung im Ständerat darauf aufmerksam, dass durch eine Ratifikation für die Kantone gewisse Vollzugsprobleme entstehen könnten. Diese sollten jedoch durch das Vernehmlassungsverfahren gelöst werden und einer Ratifikation nicht im Wege stehen. Die Ständevertreter folgten dieser Argumentation und überwiesen die Motion an den Bundesrat [82].
Die beiden Räte berieten 2011 den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls. Durch diese Vorlage sollte der illegale Waffenhandel wirksamer bekämpft sowie die Herstellung von illegalen Waffen eingedämmt werden. Im Ständerat war das Geschäft unumstritten und der Beschluss wurde einstimmig angenommen. In der grossen Kammer hingegen forderte eine Minderheit Bortoluzzi (svp, ZH) Nichteintreten, weil das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition nach 2007 bereits wieder abgeändert werden müsste. Der Antrag Bortoluzzi erhielt jedoch nur aus dem SVP- und vereinzelt aus dem FDP-Lager Unterstützung und wurde abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde der Beschluss auch vom Nationalrat mit 140 zu 52 Stimmen angenommen. Die entsprechenden Änderungen am Waffengesetz werden detailliert in Teil I, Kapitel 1b (Waffenrecht) erläutert [83].
Im Zusammenhang mit dem Einsatz der Nato zum Schutz der Zivilbevölkerung in Libyen und auf Basis der Resolution 1973 des UNO-Sicherheitsrats, welche die Schweizer Landesregierung offiziell zur Kenntnis genommen hatte, erteilte der Bundesrat im März einem Konvoi von britischen Militärfahrzeugen die Erlaubnis zur Durchfahrt der Schweiz. Dies rief von seiten der SVP Kritik hervor, welche das Vorgehen des Bundesrats als Aushöhlung der Neutralität wertete. Die Landesregierung argumentierte, dass der Sicherheitsrat das Mandat für den Einsatz erteilt habe. Im selben Monat erteilte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) der Nato auch die Erlaubnis zum Überflug des schweizerischen Territoriums [84].
Die Schweiz unterstützte die UNO, nebst den üblichen finanziellen Beiträgen, im Berichtsjahr mit einer einmaligen Zahlung von CHF 50 Mio. zwecks Renovierung der UN-Gebäude in Genf. Im Ende Juni vom Bundesrat getroffenen Entscheid wurde die Bedingung festgelegt, dass die Gelder auch zu einer Erhöhung der Energieeffizienz der Gebäude beitragen müssen. Zudem gab die UNO-Generalversammlung Ende Jahr einen Kredit von USD 3.6 Mio. frei, um die Sanierung der Genfer Gebäude zu planen [85].
Alt-Bundesrat Joseph Deiss gab im September sein Amt als Präsident der UNO-Generalversammlung ab. Er erhielt nach Ende seines Amtsjahres von verschiedenen Seiten Lob für sein grosses Engagement. Als persönliche Erfolge schätzte Deiss die vorangegangenen Reformbemühungen im Sicherheitsrat, das Vorgehen der UNO bei der Unterstützung der Demokratisierungsbewegungen in den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens, allen voran in Libyen, sowie die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der UNO und den G-20 ein [86].
Ende September wurde eine von der Schweiz zusammen mit Argentinien und Marokko ausgearbeitete Resolution im UNO-Menschenrechtsrat in gegenseitigem Einvernehmen verabschiedet. Durch diesen Entscheid wurde die Position eines neuen Sonderberichterstatters geschaffen, welcher die UNO-Mitgliedsstaaten in Situationen beraten und unterstützen kann, in welchen die Menschenrechte oder das humanitäre Völkerrecht grob verletzt werden [87].
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Entwicklungsländer
Der Bericht zur Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit wurde 2011 im Nationalrat behandelt. Die Vorlage war im Herbst 2009 vom Bundesrat präsentiert und 2010 erstmals von beiden Kammern beraten worden. Der National- und der Ständerat waren sich uneinig gewesen über die Festsetzung der Entwicklungshilfequote gemessen am Bruttonationaleinkommen (BNE). Aussenministerin Micheline Calmy-Rey kündigte daraufhin eine Zusatzbotschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe an, welche im September 2010 an die Räte ging. Darin beantragte der Bundesrat für die Jahre 2011 und 2012 die Erhöhung der Rahmenkredite für die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) um CHF 640 Mio. Dadurch würden die Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe bis 2015 linear auf 0.5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) ansteigen und so dem voraussichtlichen Willen der Parlamentsmehrheit entsprechen. Der Ständerat zeigte sich mit der Zusatzbotschaft zufrieden und hiess sie gut. Zudem nahm er den Bericht zur Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit an. In der Frühjahressession kamen beide Geschäfte zur Beratung in den Nationalrat, welcher den Bericht zur Weiterführung der Entwicklungshilfe zur Kenntnis nahm. Bezüglich der Zusatzbotschaft Mittelerhöhung für die Entwicklungshilfe forderte eine Minderheit aus SVP- und FDP-Vertretern Nichteintreten, weil die Entwicklungszusammenarbeit durch falsche Anreize fehlerhaft ausgestaltet und die Herkunft der zusätzlichen Gelder nur unzureichend thematisiert sei. Trotz Opposition von Mitte-Rechts wurde mit 109 zu 75 Stimmen Eintreten beschlossen. Für beide Beschlüsse, also die Erhöhung der Rahmenkredite für die DEZA als auch für das SECO, gab es je einen Minderheitsantrag, welche die entsprechenden Ausgaben auf 0.45 Prozent des BNE plafonieren wollten. Diese Anträge wurden vor allem von linker Seite bekämpft. Bundesrat Schneider-Ammann warb ebenfalls für eine Ablehnung der Minderheitsanträge mit der Begründung, dass bei ihrer Annahme Ausgaben in der Höhe von CHF 140 Mio. bei Klimaprojekten eingespart werden müssten, die Schweiz sich aber an der UNO-Klimakonferenz in Kopenhagen 2009 für die Bereitstellung dieser Gelder verpflichtet hatte. Vertreter der Minderheit kritisierten Linksgrün, welche die Forderung nach der Erhöhung der Entwicklungshilfe an die Vorlage zur Erhöhung der finanziellen Beiträge an den IWF zur Bekämpfung der globalen Finanzkrise knüpften. Die Argumentation der Ratslinken zielte darauf ab, dass nicht nur die von der Finanzkrise getroffenen Industrieländer, sondern auch die ärmsten Länder zusätzliche finanzielle Unterstützung benötigten. Bei der Schlussabstimmung wurden beide Bundesbeschlüsse dank einer Mitte-Links-Mehrheit angenommen [88].
Ebenfalls in der Frühlingssession diskutierte der Nationalrat den Bundesbeschluss über die Kapitalerhöhungen für die multilateralen Entwicklungsbanken, zu welchem der Ständerat bereits 2010 seine Zustimmung gegeben hatte. Der Rahmenkredit betraf die finanzielle Beteiligung der Schweiz an den Krediterhöhungen für die afrikanische, die asiatische und die interamerikanische Entwicklungsbank sowie für die internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die internationale Finanzgesellschaft sowie die europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Die vorgeschlagene Schweizer Verpflichtungssumme lag bei rund CHF 3.5 Mia., wovon lediglich Einzahlungen von gesamthaft rund CHF 167 Mio. an die verschiedenen Institutionen über drei bis acht Jahre verteilt zu tätigen wären. Der Rest des Betrags stellte Garantiekapital dar. Eine Minderheit Reymond (svp, GE) forderte Nichteintreten und begründete dies mit der mangelnden Transparenz der Verwendung der Gelder, die auch an korrupte und ineffiziente Regimes fliessen könnten. Diese Bedenken wurden von der Mehrheit des Nationalrates nicht geteilt und Eintreten wurde beschlossen. Anschliessend wurde der Bundesbeschluss in der Schlussabstimmung mit 123 zu 58 Stimmen angenommen [89].
Der Bundesbeschluss über die Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS stand im Nationalrat ebenfalls zur Debatte. Die kleine Kammer hatte diesem Geschäft bereits im Vorjahr zugestimmt. Die Erhöhung des Kredits um CHF 290 Mio. wurde trotz eines Minderheitsantrags Estermann (svp, LU), welcher sich für eine Investition des genannten Betrags in die heimische Wirtschaft zur Abfederung der Frankenstärke aussprach, angenommen. Zudem wurde mit diesem Entscheid der vierte Rahmenkredit bis Ende 2012 verlängert [90].
Der Nationalrat überwies im Februar ein Postulat seiner Wirtschaftskommission, durch welches der Bundesrat verpflichtet wurde, in einem Bericht den Nutzen und mögliche Nachteile eines Steuerinformationsaustauschabkommens mit Entwicklungsländern für den Schweizer Finanzplatz darzulegen [91].
Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, anhand welcher Indikatoren die Effizienz der Schweizer Entwicklungshilfe gemessen werden könnte und wie es um den Wirkungsgrad der geleisteten Entwicklungszusammenarbeit steht. Dies forderte ein Postulat Egger-Wyss (cvp, AG), welches der Nationalrat im Juni überwies [92].
Im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Zuwanderung und dem Asylwesen reichte die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei eine Motion ein, welche eine Kopplung der Entwicklungshilfe an die Kooperation der Empfängerstaaten im Asylbereich forderte. Durch eine zu schaffende gesetzliche Grundlage würden Gelder der Entwicklungszusammenarbeit nur noch überwiesen und Schuldenerlasse nur noch gewährt, wenn sich die betroffenen Staaten bereit erklärten, abgewiesene Asylsuchende und illegale Ausländer wieder aufzunehmen. Eine rechts-bürgerliche Mehrheit sorgte im Nationalrat für die Annahme der Motion [93].
In eine ähnliche Stossrichtung zielte die FDP-Fraktion mit einer Motion, die ebenfalls in der Herbstsession im Nationalrat behandelt wurde. Aufgrund der Demokratisierungsbewegungen in Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens und den davon ausgelösten Flüchtlingsbewegungen, forderte das Begehren eine Kopplung der zusätzlichen Entwicklungshilfe an die Kooperation der betroffenen Staaten bei der Rücknahme von Personen, welche in der Schweiz vergebens um Asyl ersucht hatten. Zudem wurde der Bundesrat aufgefordert, sich im Rahmen von multilateralen Organisationen für eine solche Zweckbindung der Entwicklungsgelder einzusetzen. Der Bundesrat argumentierte, dass eine solche Koppelung nicht zielführend sei und die irreguläre Migration dadurch nicht eingedämmt würde. Eine rechts-bürgerliche Parlamentsmehrheit liess sich von dieser Argumentation nicht überzeugen und stimmte dem Anliegen der FDP-Fraktion zu. Somit wird auch der Ständerat über dieses Geschäft entscheiden [94].
In der Herbstsession überwies der Nationalrat zwei Postulate von Schneider-Schneiter (cvp, BL). Das eine forderte von der Landesregierung eine Strategie zur Schaffung einer kohärenten und wirksamen Entwicklungspolitik, in der die verwaltungsinterne Zusammenarbeit zwischen der DEZA und dem SECO besser institutionalisiert und ausgerichtet wid. Das andere verlangte vom Bundesrat eine Neuausrichtung der Partnerschaften in der Entwicklungszusammenarbeit, welche nebst wirtschaftlichen und geographischen Kriterien auch sicherheits- und migrationspolitische Überlegungen beinhalten sollte. Zudem sollte der Privatsektor zu einem bedeutenderen Partner der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit werden [95].
Der Ständerat hiess eine Motion Rechsteiner (sp, BS) mit dem Titel „Entwicklungszusammenarbeit und MSC-Zertifizierung“ gut. Der Motionär forderte darin, dass die Schweiz die illegale Fischerei in den Empfangsstaaten von Schweizer Entwicklungshilfe bekämpfen und lokale Fischer durch gezielte Projekte für eine nachhaltige Fischerei gewinnen sollte, welche dann langfristig mit dem MSC-Label ausgezeichnet werden könnten. Der Nationalrat hatte dem Begehren bereits 2009 zugestimmt [96].
Der Nationalrat diskutierte in der Herbstsession als Erstrat den Antrag des Bundesrates um die Verlängerung und Aufstockung des Rahmenkredits für die internationale humanitäre Hilfe. Der Betrag von CHF 112 Mio. sollte lediglich der Verlängerung der Laufzeit des Kredits und somit der Überbrückung bis Ende 2012 dienen, bis der Bundesrat ab Anfang 2013 die Rahmenkredite für die DEZA, die Osthilfe und das SECO in einem Paket vorlegen würde. Der Minderheitsantrag Mörgeli (svp, ZH), diese Mehrausgaben durch eine Kürzung des äquivalenten Betrags bei der Entwicklungshilfe zu kompensieren, wurde klar abgelehnt. In der Gesamtabstimmung sprachen sich alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP geschlossen für das Geschäft aus. Der Ständerat schloss sich dem an und stimmte im Dezember zu [97].
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Aussenwirtschaftspolitik
Der Bundesrat präsentierte im Januar den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2010. Wie bereits in den Vorjahren definierte die Regierung darin die Ziele der Aussenwirtschaftspolitik in den verstärkten institutionalisierten Beziehungen mit der Europäischen Union sowie der engeren Kooperation im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Zudem sollten Freihandelsabkommen mit Ländern ausserhalb Europas die schweizerische Aussenwirtschaft stärken. Hervorgehoben wurde im Bericht insbesondere, dass die Exporte trotz der Krise nicht massgeblich zurückgegangen waren. Als erfolgreich wurde die Kooperation mit der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) beurteilt, in deren Rahmen 2010 die Freihandelsabkommen mit Peru und der Ukraine unterzeichnet werden konnten und diejenigen mit Albanien und Serbien in Kraft traten. Bereits sehr positiv wirkten sich die Freihandelsabkommen mit Kanada und Japan aus, die seit 2009 gültig sind. Die Exporte in diese beiden Länder nahmen überproportional zu. Des Weiteren unterstrich der Bundesrat im Bericht den Anspruch der Schweiz auf eine Mitgliedschaft in den G-20, anerkannte aber, dass die Schweiz auch ohne Mitgliedschaft Mittel und Wege zur Zusammenarbeit mit diesem Gremium nutzen sollte. Das Parlament nahm vom Bericht Kenntnis. Die beiden Räte befassten sich zeitgleich mit dem Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2010 sowie mit verschiedenen Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen, wie etwa den Bundesbeschluss über das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2010. Die weiteren Botschaften, welche bilaterale Freihandelsabkommen oder Abkommen im Rahmen der EFTA betrafen, sind in den betreffenden Kapiteln behandelt. Sowohl der National- als auch der Ständerat stimmte sämtlichen Bundesbeschlüssen zu [98].
Im März beriet der Nationalrat ein Postulat Noser (fdp, ZH), das den Bundesrat aufforderte zu prüfen, ob der Nutzen von Freihandelsabkommen mit verschiedenen Staaten für die Schweiz durch Kreuzkumulation erhöht werden könnte. Die bilaterale Kumulation legt fest, dass Wertschöpfungen aus beiden Vertragsstaaten gleichgesetzt werden. Auch wenn Vormaterialien für die Herstellung eines Gutes beispielsweise nicht aus der Schweiz stammen, gilt das fertige Produkt bei der Ausfuhr als schweizerischer Herkunft und kann somit von den Tarifbestimmungen des Freihandelsabkommens profitieren. Eine Kreuzkumulation würde es möglich machen, dass diese Regeln auf die verschiedenen Freihandelspartner angewandt werden und der Nutzen dieser Bestimmung somit kumuliert wird. Der Nationalrat nahm das Postulat an [99].
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Trotz starkem Schweizer Franken und anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheiten nahmen die Exporte im Berichtsjahr um 2.1% zu. Die Dynamik liess im Berichtsjahr aber merklich nach; im dritten Quartal 2011 nahmen die Exporte gegenüber dem Vorjahr sogar leicht ab. Die Exportwirtschaft versuchte die Einbussen durch ein Entgegenkommen bei den Preisen wettzumachen, was sich in einem Rückgang der Exportpreise um durchschnittliche 5.5% niederschlug. Insgesamt wurden im Jahr 2011 Waren im Wert von CHF 197.6 Mia. ausgeführt. Rückläufig waren die Ausfuhren vor allem in der Papier- und der graphischen Industrie sowie der Bekleidungs- und Textilbranche. Von der Nachfrage in Asien profitierte die Uhrenindustrie, welche ihre Ausfuhren im Berichtsjahr um 19.3% steigerte. Die Schweizer Exporteure setzten vor allem in Deutschland, Irland und den Vereinigten Arabischen Emiraten mehr ab. Ebenfalls wuchsen die Ausfuhren nach Indien, Taiwan und Russland, jeweils zwischen 13% und 15%.
Die Importe betrugen 2011 CHF 173.7 Mia., was nahezu dem Wert des Vorjahres entsprach. Real wuchsen die Einfuhren um 1.9%. Während die ersten drei Monate 2011 noch ein grösseres Importvolumen aufwiesen, zeigten die anderen drei Quartale gegenüber der jeweils gleichen Zeitspanne 2010 negative Werte an. Einen Rückgang an Einfuhren vermeldeten insbesondere die Investitions- und Konsumgüterbranche. Bei letzterer schlugen die Einbussen bei den Importen der Bijouterie- und Juwelierbranche sowie der Unterhaltungselektronik zu Buche. Bezogen auf die geographische Herkunft wuchsen die Einfuhren aus Kasachstan um satte 78% was auf die starke Erdölnachfrage zurückzuführen ist. Die Importe aus Indien, Polen und Brasilien stiegen ebenfalls stark an.
Der Saldo der Ein- und Ausfuhren schlug sich in einem neuen Rekordüberschuss von knapp CHF 24 Mia. nieder. Gegenüber dem Vorjahr wuchs der Handelsbilanzüberschuss somit um CHF 4 Mia. [100].
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Die Bundesversammlung beschloss Ende September, die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die befristete Ergänzung der Versicherungsleistungen der Exportrisikoversicherung bis Ende Dezember 2015 zu verlängern [101].
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Der Bundesrat beschloss im Juni die Ratifikation des Übereinkommens über die Streumunition. Dieses sieht vor, sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Verwendung, der Produktion oder des Handels mit Streumunition zu verbieten. Der Entwurf wurde in der Herbstsession einstimmig vom Ständerat angenommen. Bei der Beratung im Dezember folgte der Nationalrat nicht der Kommissionsmehrheit, welche argumentiert hatte, dass mit der Ratifikation des Übereinkommens noch gewartet werden sollte, sondern dem Minderheitsantrag Lang (gp, ZG) und beschloss Eintreten. Somit ist das Geschäft per Ende des Berichtsjahres in der nationalrätlichen Sicherheitskommission pendent. Die Ratifikation dieses internationalen Übereinkommens würde eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes bedingen, da auch die Schweizer Armee über unter das Abkommen fallende Munition verfügt. Über den militärischen Aspekt des Übereinkommens berichten wir in Teil I, Kapitel 3 (Militärorganisation) [102].
Im Gegensatz zum Vorjahr, als die Schweizer Kriegsmaterialexporte zurückgegangen waren, wuchsen sie 2011 um beachtliche 36%. Insgesamt führte die Schweiz Kriegsmaterial im Gesamtwert von CHF 872.7 Mio. aus, was einem Anteil von 0.4% am Total der Exporte entspricht. Die grosse Zunahme an Kriegsmaterialexporten kann in erster Linie auf den Verkauf von Trainingsflugzeugen im Wert von rund CHF 258 Mio. an die Vereinigten Arabischen Emirate zurückgeführt werden. Von den insgesamt 68 Handelspartnern stammten die weiteren wichtigsten Abnehmer von Schweizer Kriegsgütern aus Europa, so kauften insbesondere Deutschland, Italien, Belgien und Spanien Kriegsmaterial in zwei- oder dreistelliger Millionenhöhe. Insgesamt wurden beim zuständigen Staatssekretariat für Wirtschaft 2459 Exportgesuche eingereicht, wovon lediglich fünf abgelehnt wurden. Diese betrafen allesamt den Export von Kleinwaffen mit Zubehör in afrikanische und asiatische Staaten. Von den vorprüfenden Anfragen, mit welchen Exporteure die Wahrscheinlichkeit auf Gutheissung eines allfälligen Exportgesuchs prüfen, wurden 20 von 54 abgelehnt [103].
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Bilaterale Beziehungen
Im Februar veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zum bilateralen Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit Ägypten [104].
Im selben Monat sperrte der Bundesrat im Zuge der Unruhen in Ägypten die Vermögenswerte des am 11. Februar des Berichtjahres zurückgetretenen Präsidenten Hosni Mubarak sowie seines Umfeldes. Damit wollte die Regierung einer möglichen Unterschlagung von staatlichem Vermögen zuvorkommen [105].
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Beide Ratskammern stimmten in der Schlussabstimmung vom September dem Abkommen mit Argentinien über die Rechtshilfe in Strafsachen einstimmig zu. Zuvor war bei den Beratungen in der grossen Kammer von einer Minderheit aus SP-Parlamentariern der Antrag gestellt worden, das Begehren zurückzuweisen und mit Argentinien zeitgleich ein neues Doppelbesteuerungsabkommen auszuhandeln, welches die Amtshilfe nach OECD-Standard enthält. Dieser Rückweisungsantrag erhielt allerdings keine Unterstützung von bürgerlicher Seite und wurde klar abgelehnt [106].
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In der Wintersession behandelte der Nationalrat eine Motion Hutter (fdp, ZH), welche vom Bundesrat die Aushandlung eines Währungsabkommens mit der Volksrepublik China forderte. Als Begründung seines Antrags führte der freisinnige Nationalrat die Abhängigkeit der Exporteure von Währungsschwankungen beim US-Dollar an, da diese Branche ihre Exporte mit China zurzeit in der amerikanischen Währung abwickeln muss. Der Bundesrat lehnte in einer Stellungnahme das Begehren ab, da die Wechselkursschwankungen nach Ansicht der Regierung durch ein Abkommen nicht einzudämmen seien, sondern bloss vom US-Dollar auf den chinesischen Renminbi verlagert würden, der wiederum nahe an den US-Dollar gekoppelt sei. Der Nationalrat nahm das Geschäft dennoch diskussionslos an und dieses ging zur Debatte in den Ständerat [107].
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Nach dem Nationalrat behandelte auch der Ständerat in der Sommersession das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland, welches anschliessend von beiden Räten in der Schlussabstimmung angenommen wurde. Im Nationalrat stimmte die SVP-Fraktion dagegen, da sie befürchtete, den Schweizer Finanzplatz durch Abkommen dieser Art zu schwächen [108].
Die Beilegung des Steuerstreits zwischen der Schweiz und Deutschland nahm im September mit der Unterzeichnung eines bilateralen Steuerabkommens zwischen Bundesrätin Widmer-Schlumpf und dem deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble eine wichtige Hürde. Es regelt die Besteuerung der Kapitalerträge und des Vermögens von deutschen Staatsbürgern, welches bei Schweizer Banken deponiert ist [109].
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Der Bundesrat sperrte im Januar die Vermögenswerte des bei den Präsidentschaftswahlen unterlegenen Laurent Gbagbo sowie diejenigen seines nahen Umfeldes. Anlass dazu waren die Unruhen im Land, nachdem Gbagbo seine Wahlniederlage nicht eingestanden hatte und an der Macht festhielt [110].
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Das Parlament stimmte dem DBA mit Georgien zu [111].
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Das Parlament erteilte dem DBA mit Griechenland seine Zustimmung [112].
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Die Schweiz und Grossbritannien legten im Berichtsjahr ihren Steuerstreit durch die Paraphrasierung eines Steuerabkommens vorläufig bei [113].
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Der Bundesrat unterzeichnete mit der Regierung Guineas ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich [114].
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Im Berichtsjahr brachte der Bundesrat Bewegung in die Sache um die noch in der Schweiz lagernden Gelder der ehemaligen haitianischen Herrscherfamilie Duvalier. Er wies das eidgenössische Finanzdepartement an, beim Bundesverwaltungsgericht Klage einzureichen, um die gesperrten Vermögenswerte auf Basis des im Vorjahr angenommenen Bundesgesetzes über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (RuVG) an Haiti zurückgeben zu können [115].
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Das Parlament stimmte dem DBA mit Indien zu [116].
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Nationalrat Reimann (svp, SG) reichte eine Motion ein, welche den Bundesrat verpflichten sollte, sich für die Christen im Irak einzusetzen. Er stellte vier Forderungen auf; so sollte sich die Schweiz für die religiösen Minderheiten einsetzen, diese im Rahmen der schweizerischen humanitären Aktivitäten vor Ort durch den gezielten Aufbau von säkularen Strukturen schützen, sich auf internationaler Ebene gegen die Christenverfolgung im Irak einzusetzen sowie einen UNO-Resolutionsentwurf zum Schutz dieser Minderheit einbringen. Die grosse Kammer folgte den Empfehlungen des Bundesrats und nahm lediglich die ersten drei Forderungen des Motionärs an [117].
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Im Januar passte der Bundesrat die Sanktionen gegenüber Iran denjenigen der EU und den USA an. Die Sanktionen waren aufgrund diverser UNO-Resolutionen im Zusammenhang mit dem iranischen Atomprogramm verhängt worden. Von den Verschärfungen waren unter anderem der Bankensektor und der bilaterale Handel mit Industriegütern betroffen [118].
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Im Berichtsjahr waren die bilateralen Beziehungen der Schweiz zum südlichen Nachbarn durch das italienische Vorgehen im Steuerstreit getrübt. Italien setzte die Schweiz aufgrund ihrer Steuerpraxis auf eine schwarze Liste, obwohl die Schweiz die OECD-Standards übernommen hatte. Insbesondere Finanzminister Tremonti kritisierte die Schweiz wiederholt scharf und blockierte im Mai am EU-Gipfel die Weiterentwicklung der Übereinkunft im Bereich der Zinsbesteuerung. Bei einem Besuch von Premierminister Berlusconi im Juni kritisierte Bundespräsidentin Calmy-Rey die italienische Haltung deutlich [119].
Der Nationalrat hiess daraufhin im Sommer die Motion Cassis (fdp, TI) gut, welche den Bundesrat beauftragte, unter Einbezug der relevanten Akteure eine Strategie für die Zusammenarbeit mit Italien auszuarbeiten. Der Hintergrund für dieses Begehren lag in der angespannten Beziehung zu Italien, welche nebst ebendieser Uneinigkeit in Steuerfragen von Spannungen bei der Ausführung und Anwendung der Schengen/Dublin-Verträge in den letzten Jahren geprägt war. Der Ständerat folgte dem Nationalrat in der Herbstsession und überwies die Motion [120].
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Das Abkommen über soziale Sicherheit mit Japan, welches inhaltlich invaliditäts- und krankheitsbedingte Leistungen sowie die Bereiche Alter und Hinterlassene umfasst, wurde von beiden Räten in der Herbstsession genehmigt [121].
Zudem stimmte das Parlament dem DBA mit Japan zu [122].
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Das Parlament genehmigte das DBA mit Kanada [123].
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Das Parlament hiess das DBA mit Kasachstan gut [124].
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Der Ständerat stimmte dem DBA mit der Republik Korea zu [125].
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Die Vereinbarung mit Liechtenstein über die Zuteilung von Organen zur Transplantation wurde vom Ständerat im Frühjahr gutgeheissen. Der Nationalrat hatte dem Entwurf des Bundesrates bereits am Ende des vorangehenden Jahres zugestimmt. Die Vereinbarung stellt Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein bei der Transplantation von Organen denjenigen mit Schweizer Wohnsitz gleich. Im Gegenzug verpflichtete sich das Fürstentum, auf seinem Hoheitsgebiet ein gleiches Meldesystem für potentielle Organspender einzuführen sowie sich finanziell an den administrativen Kosten des Systems zu beteiligen [126].
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Angesichts der Gewalt gegen die Zivilbevölkerung sperrte die Landesregierung Ende Februar den Zugang zu den Vermögenswerten des libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi und seines Umfelds. Ebenfalls entsandte die Schweiz im Zuge der Flüchtlingsbewegungen aus Libyen humanitäre Experten ins Grenzgebiet zu Ägypten und Tunesien und sagte finanzielle Unterstützung zu. Nachdem der UNO-Sicherheitsrat Ende Februar Sanktionen gegen das libysche Regime verhängt hatte, beschloss der Bundesrat, die Verordnung zur Sperrung der Vermögenswerte anzupassen [127].
Aufgrund der Aufstände gegen das libysche Regime suspendierte die Schweiz die Vorbereitungen für das internationale Schiedsgericht, welches die Krise zwischen den beiden Ländern im Zuge der Affäre um Hannibal al-Gaddafi beilegen sollte [128].
Nach einer Strafanzeige durch das EDA ermächtigte der Bundesrat die Bundesanwaltschaft Anfang Juni, aufgrund der Geiselnahme von Rachid Hamdani und Max Göldi Ermittlungen gegen das Gaddafi-Regime aufzunehmen [129].
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Der Ständerat stimmte dem DBA mit Malta zu [130].
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Das Veterinärabkommen mit Neuseeland wurde von beiden Räten genehmigt [131].
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Das Parlament genehmigte das DBA mit den Niederlanden [132].
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Im Februar unterzeichnete der Bundesrat ein Memorandum of Understanding über den Abschluss einer Migrationspartnerschaft mit der Regierung Nigerias [133].
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In der Frühjahrssession erteilten beide Räte dem Veterinärabkommen mit Norwegen die Zustimmung [134].
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Das Parlament genehmigte das DBA mit Polen [135].
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Der Ständerat stimmte dem DBA mit Rumänien zu [136].
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Der Bundesrat veröffentlichte die Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und Russland über den Schutz der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen [137].
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Der Ständerat erteilte dem DBA mit Schweden seine Zustimmung [138].
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Der Ständerat hiess das DBA mit Singapur gut [139].
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Der Ständerat stimmte dem DBA mit der Slowakei zu [140].
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Nach Beratungen mit beiden parlamentarischen Aussenpolitischen Kommissionen entschied der Bundesrat im Juli, den Südsudan, dessen Bevölkerung sich im Januar 2011 mittels eines Referendums für die Unabhängigkeit vom Sudan ausgesprochen hatte, offiziell anzuerkennen [141].
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Der Nationalrat nahm in der Wintersession eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission an, welche die Landesregierung beauftragte, sich auf internationaler Ebene für die kurdische Minderheit in Syrien einzusetzen und damit die Diskriminierungen dieser Bevölkerungsgruppe zu bekämpfen [142].
Im Zuge der politischen Unruhen in nordafrikanischen Ländern und Teilen des Nahen Ostens formierten sich auch in Syrien oppositionelle Kräfte gegen das Regime Assad und forderten während Wochen den Rücktritt des Präsidenten. Die Sicherheitskräfte unterdrückten daraufhin die Demonstrationen gewaltsam. Aus Protest gegen die Angriffe auf die syrische Zivilbevölkerung rief der Bundesrat im August den Schweizer Botschafter in Damaskus zu Konsultationen zurück nach Bern. Bereits im Mai hatte der Bundesrat Sanktionen gegen das Regime von Präsident Asad verhängt und diese im August weiter verschärft [143].
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Beide Räte hiessen das DBA mit Tadschikistan gut [144].
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Die Aufstände gegen Tunesiens Machtelite unter Präsident Ben Ali und die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung sowie die anschliessende Flucht des genannten Präsidenten ins Ausland veranlassten den Bundesrat im Januar, die Vermögenswerte von Ben Ali sowie seines Umfeldes zu sperren [145].
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Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat dem DBA mit der Türkei zu [146].
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Im Berichtsjahr votierten beide Räte für das DBA mit Uruguay [147].
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Mit der Finanzplatzkrise der Vorjahre und den Ereignissen rund um die Grossbank UBS befasste sich das Parlament auch im Berichtsjahr. Nachdem der Ständerat eine Motion seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK) bereits 2010 überwiesen hatte, behandelte der Nationalrat im Frühjahr eine gleichlautende Motion der GPK-NR. Durch diese Vorlagen wurde der Bundesrat aufgefordert, dem Parlament einen Revisionsentwurf des Regierungs- und Verwaltungsorganisationgesetzes zu präsentieren, durch welchen die Regierung verpflichtet werden sollte, ihre Besprechungen, auch bei geheimen Sachverhalten, schriftlich zu dokumentieren. Der Hintergrund dieser Parlamentsforderung lag darin, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit Übergabe von Bankkundendaten an die USA keine schriftlichen Aufzeichnungen über die Verhandlungen geführt hatte. Eine ausführliche Darstellung der bilateralen Beziehung Schweiz-USA bezüglich der Finanzmarktkrise sowie des Steuerstreits ist im Teil I, Kapitel 4b (Banken, Börsen und Versicherungen) zu finden [148].
Eine Motion Fiala (fdp, ZH), welche in der Wintersession des Vorjahres in der grossen Kammer Zustimmung fand, wurde im Juni auch vom Ständerat angenommen. Die Motionärin forderte darin den Bundesrat auf, die Revision des DBA zwischen der Schweiz und den USA auf dem Gebiet der Nachlasssteuern zu beschleunigen, da die geltenden US-Erbregelungen bewirken, dass im Todesfall Schweizer Besitzer von US-amerikanischen Wertschriften steuerpflichtig werden, was eine Benachteiligung von Schweizer Erben darstellt. Die Motion von Ständerat Briner (fdp, SH), welche das gleiche Anliegen zum Inhalt hatte und von der kleinen Kammer Ende 2010 angenommen wurde, wurde parallel dazu im Juni im Nationalrat ebenfalls gutgeheissen [149].
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Der italienische Aussenminister Franco Frattini wurde im Januar von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey zu einem offiziellen Arbeitsbesuch in Bern empfangen. Verschiedene bilaterale Themen standen auf der Traktandenliste. Anlässlich des 150-jährigen Bestehens diplomatischer Beziehungen zwischen den beiden Ländern waren verschiedene Veranstaltungen geplant. Die Bundesrätin bestätigte zudem die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand [150].
Ende Januar besuchte der Präsident der Mongolei Tsakhiagiin Elbegdorj den Kanton Aargau. Der Hauptgrund des offiziellen Besuchs lag im Wunsch des Staatsoberhauptes, die Demokratisierung in der Mongolei voranzutreiben. Deshalb liess er sich am in Aarau ansässigen Zentrum für Demokratie in die Funktionsweise der direkten Demokratie einführen [151].
Der Schweizer Sonderbotschafter für internationale Migrationszusammenarbeit Eduard Gnesa traf im Februar UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon. Hauptthema des Gesprächs war der Vorsitz der Schweiz beim Globalen Forum für Migration und Entwicklung (GFME) im Berichtsjahr [152].
Der Kulturminister Russlands Alexander Awdejew wurde im Februar vom Schweizer Amtskollegen Didier Burkhalter in Bern empfangen, wo die beiden die Möglichkeiten der bilateralen Kooperation im Kulturbereich diskutierten [153].
Ebenfalls im Februar war der nigerianische Aussenminister Henry Odein Ajumogobia in Bern zu Besuch, wo er zusammen mit Micheline Calmy-Rey ein Memorandum of Understanding für die Zusammenarbeit im Migrationsbereich unterzeichnete [154].
Der georgische Aussenminister Grigol Waschadse weilte Anfang März auf Einladung von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey in Bern. Nebst verschiedenen bilateralen Fragen stand die Vermittlung der Schweiz zwischen Georgien und Russland im Zentrum der Gespräche [155].
Im Zuge des gewaltsamen innerstaatlichen Konflikts in Libyen besuchte ein Vertreter des libyschen Übergansrates Mahmud Jibril al-Warfalli im März die Schweiz und diskutierte mit Aussenministerin Calmy-Rey aktuelle Herausforderungen sowie langfristige Zielsetzungen des libyschen Übergangsrats [156].
Der israelische Präsident Shimon Peres traf Ende März in Genf Aussenministerin Calmy-Rey. Nebst dem Friedensprozess im Nahen Osten standen auch diverse bilaterale Themen auf der Agenda [157].
Mit dem Ziel, die noch wenig ausgebildeten bilateralen Beziehungen zu vertiefen, empfing Aussenministerin Calmy-Rey Ende März den tadschikischen Aussenminister Hamrochon Sarifij zu Gesprächen [158].
Der Präsident Armeniens Sersch Sargsjan wurde Anfang Mai von der Bundespräsidentin zu einem offiziellen Besuch empfangen, bei welchem die bilaterale Beziehung, insbesondere im Wirtschaftsbereich, angesprochen wurde. Im Zentrum des Treffens standen auch die Bemühungen der Schweiz zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei [159].
Yang Jiechi, der chinesische Aussenminister, weilte ebenfalls Anfang Mai zu Besuch in Bern. Viele Gesprächsthemen standen auf der Agenda, so unter anderem das Freihandelsabkommen und die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft [160].
Mitte Mai wurden der spanische König Juan Carlos I. und Königin Sofia mit militärischen Ehren empfangen. Es war der zweite offizielle Staatsbesuch des Königspaares in der Schweiz nach 1979. An den Gesprächen nahmen neben Bundespräsidentin Calmy-Rey auch die Bundesräte Burkhalter, Leuthard und Schneider-Ammann teil [161].
Einige Tage später weilte der deutsche Aussenminister Guido Westerwelle zu einem Arbeitstreffen bei Micheline Calmy-Rey in Bern. Auf der Agenda standen unter anderem der Steuer- und der Fluglärmstreit, aber auch internationale Fragen wie die politischen Umbruchbewegungen in Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens [162].
Der Präsident des EU-Parlaments, der Ungare Jerzy Buzek, besuchte im Juni die Schweiz und traf mit den Magistraten Calmy-Rey und Schneider-Ammann zusammen. Er unterstrich dabei die Forderung der EU nach einem institutionellen Rahmenabkommen für sämtliche bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU und damit nach einer automatischen Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz [163].
Der Premierminister Russlands, Wladimir Putin, weilte im Juni für die 100. Session der ILO in Genf. Am Rande dieser Veranstaltung traf er sich mit Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey. Bei den Gesprächen stand die Möglichkeit einer russischen Mitgliedschaft bei der WTO im Zentrum [164].
Das „internationale Genf“ stand im Mittelpunkt des Treffens zwischen UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon und Micheline Calmy-Rey im Juli [165].
Anlässlich des Filmfestivals Locarno Anfang August traf Micheline Calmy-Rey erneut auf den deutschen Aussenminister Guido Westerwelle. Dabei wurden verschiedene Themenbereiche besprochen, welche die Schweiz und Deutschland gemeinsam betreffen, insbesondere aber Fragen im Steuerbereich [166].
Ende August empfing Aussenministerin Calmy-Rey in Bern ihren österreichischen Amtskollegen Michael Spindelegger und ihre liechtensteinische Amtskollegin Aurelia Frick. Die Dreiländergespräche drehten sich unter anderem um die Beziehungen mit der EU und die Entwicklung in Nordafrika und dem Nahen Osten [167].
Der moldauische Aussenminister Iurie Leanca stattete Anfang September der Schweizer Aussenministerin Calmy-Rey einen Besuch in Bern ab, bei welchem unter anderem die Entwicklungszusammenarbeit sowie Migrationsfragen diskutiert wurden [168].
Mitte September empfing die Bundespräsidentin den kuwaitischen Premierminister Nasser Mohammed al-Achmed as-Sabah in Bern. Der Besuch diente der Vertiefung der bilateralen Beziehungen, insbesondere im Wirtschaftsbereich [169].
Die indische Staatspräsidentin Pratibha Patil stattete der Schweiz einen offiziellen Staatsbesuch ab. Sie wurde Anfang Oktober in Bern von sechs Bundesräten empfangen. Die Vertreter beider Länder unterzeichneten dabei ein Memorandum of Understanding für den Dialog betreffend Finanzfragen [170].
UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon wurde im Oktober in Bern von einer Delegation des Bundesrates empfangen. Gesprächsthemen waren dabei die Schweizer Schwerpunkte bei der UNO sowie aktuelle Geschehnisse wie die Demokratisierungsbewegungen im arabischen Raum. Bei seinem Besuch würdigte Ban Ki Moon das Engagement der abtretenden Aussenministerin Micheline Calmy-Rey [171].
Der französische Verteidigungsminister Gérard Longuet weilte im Oktober für einen offiziellen Besuch in Bern. Empfangen wurde er von seinem Schweizer Amtskollegen Ueli Maurer. Die bilateralen Gespräche dienten der Vertiefung der militärischen Zusammenarbeit beider Länder, die bereits eine enge Kooperation im Sicherheitsbereich pflegen [172].
Der burundische Präsident Pierre Nkurunziza stattete Ende Oktober der Schweizer Bundespräsidentin einen offiziellen Besuch ab, nachdem diese 2007 Burundi besucht hatte. Auf der Gesprächsagenda standen verschiedene Themen wie die Entwicklungszusammenarbeit und das Schweizer Engagement in Burundi [173].
Im November traf sich Micheline Calmy-Rey in Zürich mit dem EU-Ratspräsidenten Herman Van Rompuy. Aktuelle Entwicklungen wie die Eurokrise und die ungelösten Steuerfragen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurden bei diesem Treffen diskutiert [174].
Der Aussenminister Kosovos Enver Hoxhaj weilte Mitte November zu einem Arbeitsbesuch in der Schweiz. Beim Treffen mit Amtskollegin Calmy-Rey unterzeichnete er ein bilaterales Strassenverkehrsabkommen. Ebenfalls nahm er an einer Veranstaltung teil, bei dem die Bundesrätin von der kosovarischen Diaspora in der Schweiz für ihren Einsatz zugunsten des jungen Staates gewürdigt wurde [175].
Der Präsident Estlands Toomas Hendrik Ilves weilte im Dezember zu einem Arbeitsbesuch in der Schweiz und diskutierte mit Aussenministerin Calmy-Rey über verschiedene bilaterale und internationale Themen [176].
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Im Januar traf Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey bei einem Besuch in Berlin Bundeskanzlerin Angela Merkel. Im Zentrum der Gespräche stand die Schweizer Haltung zum Steuerstreit mit der EU und zum bilateralen Weg. Ebenfalls traf sich Calmy-Rey mit Bundespräsident Christian Wulff, mit dem deutschen Aussenminister Guido Westerwelle sowie mit Wirtschaftsminister Rainer Brüderle. Anfang Februar folgte die Aussenministerin der Einladung Ungarns und traf in Budapest den ungarischen Staatspräsidenten Pál Schmitt sowie den Aussenminister János Martonyi. Da Ungarn damals die EU präsidierte, standen die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Zentrum des Besuchs. Der Bilateralismus mit der EU war ebenfalls ein zentraler Bestandteil der Gespräche, welche Bundespräsidentin Calmy-Rey im Februar in Brüssel mit dem Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, mit EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso sowie mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek führte. Im selben Monat stattete die Bundesrätin dem spanischen König Juan Carlos I. einen offiziellen Besuch ab. Das Treffen diente unter anderem der Vorbereitung des königlichen Besuchs in der Schweiz im Mai. Im März stattete die Bundespräsidentin Aserbaidschan einen offiziellen Besuch ab. Anfang April weilte sie zur Eröffnung der Schweizer Botschaft in Eriwan, der Hauptstadt Armeniens. Mitte desselben Monats traf die Bundespräsidentin in Wien den österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer sowie Bundeskanzler Werner Faymann. Sie nutzte zudem die Gelegenheit für einen Besuch beim Direktor der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA). Ende Mai besuchte die Aussenministerin in Tiflis die politische Führung Georgiens. Anfang Juni wurde sie vom italienischen Premierminister Silvio Berlusconi in Rom empfangen, mit welchem sie vor allem über Steuerfragen diskutierte. Dabei drückte sie ihr Missfallen über die italienische Haltung im Steuerstreit aus. Italien hatte die Schweiz aufgrund ihres Steuerregimes auf eine schwarze Liste gesetzt und übte insbesondere auf den Tessiner Finanzplatz Druck aus. Mitte des Monats stattete die Bundesrätin Polen einen offiziellen Besuch ab, welches Anfang Juni von Ungarn die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hatte. Dementsprechend stand wiederum das Verhältnis Schweiz-EU im Zentrum des Gesprächs. Ende Juni besuchte Micheline Calmy-Rey aufgrund des 100-jährigen Jubiläums der diplomatischen Beziehungen zwischen Rumänien und der Schweiz Bukarest. Zusammen mit Bundesrat Schneider-Ammann traf die Bundespräsidentin Mitte Juli den russischen Präsidenten Dimitri Medwedew zwecks Einweihung einer Zement-Fabrik von Holcim im russischen Kolomna. Dabei wurden diverse bilaterale und multilaterale Fragen diskutiert. Anfang August bereiste die EDA-Chefin Kenia und besuchte dabei ein UNHCR-Flüchtlingslager, welches mehrere hunderttausend Menschen beherbergt, die das von einer schweren Hungersnot betroffene Gebiet am Horn von Afrika verlassen mussten. In Vaduz traf Micheline Calmy-Rey Ende September am traditionellen Vierländertreffen die deutschen und österreichischen Bundespräsidenten Christian Wulff und Heinz Fischer sowie Fürst Alois von Liechtenstein. Ebenfalls Ende September nahm sie in Tunis am Task-Force-Treffen EU-Tunesien teil, das die europäischen Unterstützungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Demokratisierung des Landes aufzeigen sollte. Auf Einladung der Aussenpolitischen Kommission des Europäischen Parlaments besuchte Micheline Calmy-Rey im Oktober Brüssel und erläuterte dem Parlament die Ziele der Schweizer Aussenpolitik. Mitte November stattete die Magistratin Kroatien einen offiziellen Besuch ab und wurde in Zagreb vom kroatischen Präsidenten Ivo Josipovic empfangen. Ebenfalls im November reiste sie nach Serbien, wo sie mit der politischen Führung des Landes zusammentraf. Den letzten Besuch im Ausland in ihrem Amtsjahr als Bundespräsidentin stattete Micheline Calmy-Rey der Türkei ab, wo sie in Ankara Präsident Abdullah Gül traf [177].
Anfang des Jahres traf sich Doris Leuthard im Rahmen des traditionellen Dreikönigstreffens in Bayern mit verschiedenen deutschen Spitzenpolitikern und legte dabei die Haltung der Schweiz zur EU dar. Die Verkehrsministerin folgte der Einladung ihres italienischen Amtskollegen im April und besuchte Rom, wo sie über die Südanschlüsse der Neat diskutierte. Zudem unterzeichnete sie ein Memorandum of Understanding mit dem italienischen Industrieminister bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Bundesrätin traf sich im April in Brüssel mit dem für Energiefragen zuständigen EU-Kommissar Günther Oettinger. Das anvisierte Energieabkommen zwischen der Schweiz und der EU stand dabei im Zentrum der Gespräche. Es wurde vereinbart, die noch offenen Fragen, vornehmlich im institutionellen Bereich, bis im Herbst zu klären. Bei einem Besuch in den USA im Juli führte die Bundesrätin Gespräche im Bereich der Energiepolitik und des Klimaschutzes. Im August stattete die Energieministerin der Türkei einen Besuch ab, um in Ankara mit den zuständigen türkischen Ministern über eine vertiefte Kooperation im Energie- und Umweltbereich zu sprechen [178].
Eveline Widmer-Schlumpf unterzeichnete im September in Berlin das Steuerabkommen mit Deutschland. Dabei traf sie auf ihren Amtskollegen Wolfgang Schäuble. Im November warb die Finanzministerin in Brüssel im Rahmen des EU-Finanzministertreffens für das im September paraphrasierte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Dieses Vertragswerk wurde von der EU-Kommission kritisiert, da sie ein koordiniertes Vorgehen aller Mitgliedsländer wünschte. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements traf im November in Paris den französischen Finanzminister Baroin. Bei den Gesprächen ging es um das DBA zwischen der Schweiz und Frankreich sowie um ein mögliches Steuerabkommen, welchem Baroin aber eine vorläufige Absage erteilte [179].
Didier Burkhalter war Mitte Februar in Berlin am internationalen Filmfestival zu Gast. Dabei unterzeichnete er ein Filmabkommen mit Deutschland und Österreich. Im April besuchte er China, wo er die jeweiligen Minister für Gesundheit, Bildung und Wissenschaft traf und verschiedene Kooperationserklärungen unterschrieb [180].
Im März besuchte Bundesrat Ueli Maurer den liechtensteinischen Innenminister Quaderer zwecks Vertiefung des bilateralen Sicherheitsdialogs der beiden Länder. Ende Juni stattete der Verteidigungsminister seinem schwedischen Amtskollegen in Stockholm einen Besuch ab. Dabei standen verschiedene Themen auf der Gesprächsagenda, unter anderem die Kooperation der beiden Staaten in Korea und die Umstellung des schwedischen Militärs von der Miliz- zur Berufsarmee. Mitte Juli bereiste er Südkorea und China. In Seoul diskutierte der Magistrat mit dem südkoreanischen Verteidigungsminister über eine vertiefte Kooperation der beiden Länder im Ausbildungs- und Rüstungsbereich. Aus dem gleichen Grund führte der Bundesrat in Peking Gespräche mit dem Verteidigungsminister Chinas. Im November stattete Ueli Maurer zwecks bilateraler Gespräche im Bereich der militärischen Zusammenarbeit dem deutschen Verteidigungsminister Thomas de Maizière in Berlin einen offiziellen Besuch ab [181].
Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann besuchte im Januar Ungarn und unterzeichnete dabei ein Projektabkommen im Umweltbereich. Im März stattete der Bundesrat Deutschland einen Antrittsbesuch ab. Beim Treffen mit Wirtschaftsminister Rainer Brüderle erläuterte er die Schweizer Haltung zur möglichen Weiterentwicklung des bilateralen Weges mit der EU. Der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements besuchte im April Indien, wo er die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen voranbringen wollte. Im Mai war Johann Schneider-Ammann in Brüssel zu Besuch, wo er unter anderem den EU-Agrarkommissar und den EU-Handelskommissar traf. Der Volkswirtschaftsminister unterzeichnete ein Abkommen mit der EU zum gegenseitigen Schutz von Ursprungsbezeichnungen (AOC). Im Juli besuchte er gemeinsam mit Bundespräsidentin Calmy-Rey Russland, wo sie zusammen mit dem russischen Präsidenten Medwedew eine Holcim-Zementfabrik einweihten. Schneider-Ammann hielt sich im Oktober zu einem Staatsbesuch in Brasilien auf, wo er verschiedene Minister zu bilateralen Gesprächen traf und ein Stagiaire-Abkommen unterzeichnete. Anschliessend besuchte er Chile, wo das duale Berufsbildungssystem der Schweiz ein Gesprächsthema war. Ebenfalls stand das seit 2004 gültige Freihandelsabkommen auf der Agenda [182].
Bundesrätin Simonetta Sommaruga nahm Anfang März im Wien am Treffen mit Vertretern Österreichs, Deutschlands und Liechtensteins teil. Dabei unterzeichnete sie mit Österreich ein Abkommen zu grenzüberschreitenden Rettungsflügen. Im Mai traf sie sich in Brüssel mit dem EU-Innenministerrat und diskutierte die durch die Demokratisierungsbewegungen in Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens entstandenen Herausforderungen für die Schengen-Staaten. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) war im Juni am Treffen der für Schengen zuständigen europäischen Minister in Luxemburg beteiligt. Dabei waren die beiden Beitrittskandidaten Bulgarien und Rumänien ein Thema, welchen trotz Fortschritten der Beitritt noch verwehrt blieb. Im Juli nahm Sommaruga an einem informellen EU-Innenministertreffen in Polen teil. Im Zentrum der Gespräche standen dabei das Schengen/Dublin-System und der Schutz der EU-Aussengrenzen. Die Vorsteherin des EJPD traf sich im September in Rom mit dem italienischen Innenminister Maroni zu Gesprächen über das Dublin-Verfahren sowie das gemeinsame Vorgehen bei der Bewältigung der durch die politischen Unruhen im arabischen Raum ausgelösten Flüchtlingsströme. Die Magistratin reiste Ende Oktober auf Einladung des deutschen Innenministers zu einem Arbeitsbesuch nach Berlin, wo sich die beiden Regierungsvertreter auf eine beschleunigte Kooperation bei Dublin-Asylfällen verständigten. Anfang November informierte sie sich in den Niederlanden über die Funktionsweise des niederländischen Asylverfahrens und traf den für diesen Bereich zuständigen Minister. Ende desselben Monats besuchte die Justizministerin Bukarest, wo sie mit dem rumänischen Innenminister Igas die Zusammenarbeit der beiden Länder in der Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels vorantrieb [183].
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Im Rahmen eines Schutzmachtmandats vertritt die Schweiz seit dem Kaukasuskrieg 2008 die Interessen Georgiens in Russland sowie diejenigen Russlands in Georgien und vermittelt zwischen den beiden Staaten. Diese Mediation mündete im November des Berichtsjahres in der Unterzeichnung eines Abkommens zwischen Georgien und Russland. Vertreter beider Länder unterschrieben in Genf einen Vertrag, welcher die Zollverwaltung und den Umgang mit Handelsgütern festlegt. Die Überwachung der Regelkonformität beider Länder obliegt einer Privatfirma. Bei Konflikten soll die Schweiz jedoch die Vermittlerrolle des Vermittlers übernehmen. Durch die Unterzeichnung des Vertragswerks wurde eines der letzten Hindernisse für den Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation WTO ausgeräumt [184].
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Weiterführende Literatur
Altermatt, Urs, Die Schweiz in Europa. Antithese, Modell oder Biotop?, Frauenfeld 2011.
Bieber, Roland, Das Recht der europäischen Integration, Bern 2011.
Bott, Sandra / Schaufelbuehl, Janick M. / Zala, Sacha (Hg.), Die internationale Schweiz in der Zeit des Kalten Krieges, Basel 2011.
Die Volkswirtschaft, 2011, Nr. 7, Monatsthema „Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit und ihre Herausforderungen“, Bern 2011.
Epiney, Astrid / Metz, Beate / Mosters, Robert (Hg.), Das Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU: Auslegung und Anwendung in der Praxis, Zürich 2011.
Grap, Gilbert, Differenzen in der Neutralität: der Volksbund für die Unabhängigkeit der Schweiz (1921−1934), Zürich 2011.
Greber, Pierre-Yves, Droit international et européen de la sécurité sociale: ONU, OIT et Conseil de l'Europe, Basel 2011.
Kellerhals, Andreas, Europarecht (2. Aufl.), Zürich 2011.
Kreis, Georg, Die Schweiz im zweiten Weltkrieg, Innsbruck 2011 (Aktualisierte Neuausgabe des 1999 bei Pro Helvetia erschienenen Werks).
Spirig, Beat / Weder, Rolf, Von Rosinen und anderen Spezialitäten. Die Schweiz und die EU, Zürich 2011.
Tanner, Anne-Catherine / Siebeneck, Claudia / Brändli, Beat (Hg.), Schweiz und Europa – Auswirkungen auf Wirtschaft, Recht und Gesellschaft, Bern 2011.
Trachsler, Daniel, Bundesrat Max Petitpierre: Schweizerische Aussenpolitik im Kalten Krieg 1945−1961, Zürich 2011.
Waldburger, Daniele / Zürcher, Lukas / Scheidegger, Urs, Im Dienst der Menschheit. Meilensteine der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit seit 1945, Bern 2012.
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[1] Mo. 10.3354 (APK-SR), Mo. 10.3366 (WAK-NR): BBl, 2011, S. 9017 ff.; Medienmitteilung Bundesrat vom 1.12.11; vgl. SPJ 2010, S. 73; vgl. auch Teil I, Kapitel 1c (Regierungsreform).
[2] NZZ, 3.3.11; TA, 17.3.11.
[3] BBl, 2011, S. 6673 ff.; BaZ, 13.9.11; NZZ, 14.9.11.
[4] Mo. 10.3820 (Darbellay), Mo. 10.3838 (Hurter): AB SR, 2011, S. 818 ff.; AB NR, 2011, S. 2256; vgl. SPJ 2010, S. 73.
[5] Po. 11.3760: AB SR, 2011, S. 1295.
[6] BRG 10.111: AB SR, 2011, S 57 ff.; AB NR, 2011, S. 343 ff. und 515 ff.; BBl, 2011, S. 1013 ff. und 2449 ff.; NZZ, 18.3.11; vgl. SPJ 2010, S. 74.
[7] Medienmitteilung EDA, 17.2.11; NZZ, 24.2.11.
[8] Pa. Iv. 08.522: AB NR, 2011, S. 90 ff. und 1287; AB SR, 2011, S. 363 ff. und 706; BBl, 2011, S. 4839 ff., NZZ, 1.6.11.
[9] Mo. 11.3203: AB NR, 2011, S. 1263; AB SR, 2011, S. 819 ff.
[10] Po. 11.3572: AB NR, 2011, S. 1844.
[11] Mo. 09.3852: AB NR, 2011, S. 816.
[12] BRG 10.090: AB NR, 2011, S. 669 ff., 2084 ff. und 2281; AB SR, 2011, S. 844 ff. und 1307; BaZ, 14.4.11; NZZ, 15.12. und 16.12.11; vgl. SPJ 2010, S. 48 und 74 f.
[13] Mo. 11.3151: AB NR, 2011, S. 1263; AB SR, 2011, S. 1293 ff.
[14] LT, 11.1.11; SN, 20.4.11.
[15] BRG 09.096: AB NR, 2011, S. 263 ff und 556; AB SR, 2011, S. 339; BBl, 2011, S. 2763 ff.; vgl. SPJ 2010, S. 76.
[16] NZZ, 18.3.11; TA, 7.12.11.
[17] Mo. 10.3231: AB NR, 2011, S. 28 ff.; AB SR, 2011, S. 818.
[18] Po. 08.3141: AB SR, 2011, S. 57 ff.
[19] Medienmitteilungen UVEK vom 22.6. und 25.11.11; SGT, 1.4.11.
[20] Presse vom 10.6.11.
[21] Mo. 09.3811: AB NR, 2011, S. 1039.
[22] Mo. 09.4092: AB NR, 2011, S. 1040.
[23] Mo. 10.3150: AB NR, 2011, S. 1041.
[24] Mo. 10.3190: AB NR, 2011, S. 1041; vgl. SPJ 2010, S. 87.
[25] Mo. 10.3959: AB NR, 2011, S. 1044.
[26] Mo. 10.3960: AB NR, 2011, S. 1044; BZ, 7.6.11.
[27] Mo. 10.4068: AB NR, 2011, S. 1045.
[28] NLZ, 15.6.11.
[29] Medienmitteilung EDA vom 6.7.11; NZZ, 7.7.11.
[30] NZZ, 16.9.11.
[31] Mo. 10.3195: AB NR, 2011, S. 1020 ff. und 1041.
[32] LT und AZ, 25.1.11.
[33] Medienmitteilung EDA vom 26.1.11; NZZ, 27.1.11; Presse vom 5.2.11.
[34] BaZ, 9.2.11 (Zitat); Presse vom 8.2. und 9.2.11; SoZ, 27.2.11; Presse vom 11.7.11; AZ, 12.7.11; NZZ, 10.11.11.
[35] Po. 09.3560, BRG 10.086: AB SR, 2011, S. 57 ff.; BBl, 2010, S. 7239 ff.; vgl. SPJ 2010, S. 77.
[36] Mo. 10.3863: AB NR, 2011, S. 1044; AB SR, 2011, S. 820 ff.
[37] NLZ, 6.7.11.
[38] Medienmitteilung EDA vom 7.12.11.
[39] Medienmitteilung EDA vom 4.5.11; Presse vom 5.5.11.
[40] Presse vom 30.4.11.
[41] Presse vom 4.5., 21.5. und 27.5.11.
[42] Presse vom 24.5.11; BZ, 30.5. und 26.7.11; vgl. auch oben, Teil I, Kapitel 1e (Wahlen).
[43] Po. 10.3064: AB NR, 2011, S. 1724.
[44] Mo. 11.4048: AB SR, 2011, S. 1070 ff.
[45] Po. 10.3857: AB NR, 2011, S. 1043.
[46] Mo. 11.3033: AB NR, 2011, S. 1046; AZ, 5.3.11.
[47] BZ, 21.2.11.
[48] NZZ, 7.5.11; BZ, 21.5.11.
[49] Mo. 10.3557: AB NR, 2011, S. 1042.
[50] Mo. 11.3005: AB NR, 2011, S. 1046.
[51] Mo. 10.3174: AB NR, 2011, S. 1726; vgl. dazu ausführlich Teil I, Kapitel 7d (Flüchtlingspolitik).
[52] Po. 11.3220: AB NR, 2011, S. 1734.
[53] Medienmitteilung EVD vom 30.3.11; vgl. SPJ 2010, S. 79 f.
[54] BRG 10.096: AB SR, 2011, S. 53 f. und 711; AB NR, 2011, S. 1062 f. und 1292; NZZ, 10.6.11.
[55] Mo. 11.3005: AB NR, 2011, S. 522 ff.; AB SR, 2011, S. 816 ff.; LT, 16.9.11.
[56] BRG 10.097: AB SR, 2011, S. 472 ff.; AB NR, 2011, S. 2087 ff.
[57] BBl, 2011, S. 6553 ff.
[58] BBl, 2011, S. 7217 ff.; SGT, 1.4.11.
[59] BRG 10.023: AB SR, 2011, S. 57 ff.; AB NR, 2011, S. 515 ff.
[60] BRG 10.058: BBl, 2011, S. 2765 ff.; QJ, 3.3.11.
[61] AZ, 9.7.11; vgl. SPJ 2010, S. 80 und 292 f.
[62] BBl, 2011, S. 1517 ff.
[63]BRG 11.061: AB NR, 2011, S. 2056 ff.; BBl, 2011 S. 7865 ff.
[64] BRG 10.082: AB NR, 2011, S. 747 ff.
[65] LT, 15.11.11.
[66] Medienmitteilung EDA vom 18.2.11.
[67] BaZ, 24.5.11.
[68] LT, 5.11.11.
[69] Po. 10.3637: AB NR, 2011, S. 247 ff.
[70] BBl, 2011, S. 4525.
[71] Presse vom 20.10.11.
[72] NZZ, 11.10.11.
[73] BRG 09.039, 10.079, 10.080: AB NR, 2011, S. 33 f. und 44 f.; BBl, 2011, S. 2929 f.; TA, 2.3.11; vgl. SPJ 2010, S. 80 f.
[74] Mo. 09.3438: AB NR, 2011, S. 220.
[75] SN, 18.4.11; NZZ, 14.12.11.
[76] BBl, 2011, S. 9121 ff.
[77] NZZ, 17.10.11.
[78] Medienmitteilung EDA vom 2.12.11.
[79] Mo. 09.3403: AB NR, 2011, S. 752.
[80] Medienmitteilung EDA vom 12.1.11; 24H und SoS, 13.1.11; vgl. SPJ 2010, S. 83.
[81] Mo. 10.4148: AB NR, 2011, S. 529; AB SR, 2011, S. 855; siehe auch Teil I, Kapitel 1b (Sexuelle Straftaten an Kindern).
[82] Mo. 08.3915: AB SR, 2011, S. 72 ff.; vgl. SPJ 2009, S. 67.
[83] BRG 11.025: AB SR, 2011, S. 853 ff. und 1310; AB NR, 2011, S. 1914 ff. und 2284; vgl. SPJ 2010, S. 82.
[84] Medienmitteilungen EDA vom 21.1. und 18.3.11; BaZ, 23.3.11; LT, 24.3.11.
[85] LT, 20.7.11; TG, 27.12.11.
[86] NZZ, 31.8.11; vgl. SPJ 2010, S. 82.
[87] Medienmitteilung EDA vom 29.9.11.
[88] BRG 10.085: AB NR, 2011, S. 3 ff. und 17 ff.; BBl, 2009, S. 7651 ff. und BBl, 2011, S. 2919 ff.; Presse vom 1.3.11; vgl. SPJ 2010, S. 84.
[89] BRG 10.081: AB NR, 2011, S. 3 ff. und 16 ff.; BBl, 2011, S. 2925 ff.; vgl. SPJ 2010, S. 84 ff.
[90] BRG 10.076: AB NR, 2011, S. 3 ff. und 16; BBl, 2011, S. 2923 ff.; vgl. SPJ 2010, S. 84 ff.
[91] Po. 10.3880: AB NR, 2011, S. 21 ff.
[92] Po. 11.3090: AB NR, 2011, S. 1266.
[93] Mo. 10.3558: AB NR, 2011, S. 1729.
[94] Mo. 11.3510: AB NR, 2011, S. 1736; für die ausserordentliche Session zur Zuwanderung und dem Asylwesen vgl. ausführlich Teil I, Kapitel 7d (Flüchtlingspolitik).
[95] Po. 11.3369 und Po. 11.3370: AB NR, 2011, S. 1843.
[96] Mo. 09.3694: AB SR, 2011, S. 815 ff.; vgl. SPJ 2009, S. 68.
[97] BRG 11.037: AB NR, 2011, S. 1772 ff. und 2256; AB SR, 2011, S. 1290 f.; BBl, 2011, S. 4969 ff.
[98] BRG 11.008: AB SR, 2011, S. 73 ff.; AB NR, 2011, S. 233 ff.; BBl, 2011, S. 1401 ff.
[99] Po. 10.3971: AB NR, 2011, S. 533.
[100] Medienmitteilung EZV vom 2.2.12.
[101] BBl, 2011, S. 7501 ff.
[102] BRG 11.036: AB SR, 2011, S. 809 ff.; AB NR, 2011, S. 2174 ff.; BBl, 2011, S. 5905; Medienmitteilung EDA vom 6.6.11.
[103] Medienmitteilung SECO vom 28.2.12.
[104] BBl, 2011, S. 1649 ff.
[105] Medienmitteilung EDA vom 11.2.11.
[106]BRG 10.112: AB SR, 2011, S. 476 ff. und 1037; AB NR, 2011, S. 1819 ff. und 1869; BBl, 2011 S. 7507; NZZ, 8.6.11.
[107] Mo. 11.3701: AB NR, 2011, S. 2220.
[108] BRG 10.102: AB NR, 2011, S. 706 ff. und 1293; AB SR, 2011, S. 695 ff. und 700; BBl, 2011, S. 4935 ff.
[109] Medienmitteilung EFD vom 21.9.11; Presse vom 11.8.11; vgl. SPJ 2010, S. 87.
[110] Medienmitteilung EDA vom 19.1.11; Presse vom 20.1. und 21.1.11.
[111] BRG 10.072: AB NR, 2011, S. 706 ff. und 725; AB SR, 2011, S 695 ff. und 703.
[112] BRG 10.106: AB NR, 2011, S. 695 ff., 706 ff., 730 und 1294; AB SR, 2011, S. 695 ff. und 702; BBl, 2011, S. 4939 ff.
[113] Presse vom 25.8.11.
[114] Medienmitteilung EJPD vom 14.10.11; NZZ, 15.10.11.
[115] Medienmitteilung EFD vom 2.5.11; BZ, 3.5.11; vgl. SPJ 2010, S. 28 und 89.
[116] BRG 10.101: AB NR, 2011, S. 706 ff., 721 ff. und 1293; AB SR, 2011, S. 695 ff., 700 und 712; BBl, 2011, S. 4951 ff.
[117] Mo. 10.4158: AB NR, 2011, S. 1841.
[118] NZZ, 20.1.11; vgl. SPJ 2010, S. 89.
[119] Lib. 18.5.11; NZZ, 3.6.11; vgl. SPJ 2010, S. 89.
[120] Mo. 11.3157: AB NR, 2011, S. 1265; AB SR, 2011, S. 876 ff.
[121] BRG 11.021: AB NR, 2011, S. 1231 ff.; AB SR, 2011, S. 753 ff.; BBl, 2011, S. 2575 ff.
[122] BRG 10.071: AB NR, 2011, S. 706 ff., 726 ff. und 1290; AB SR, 2011, S. 695 ff., 701 und 709; BBl, 2011, S. 4953 ff.
[123] BRG 10.104: AB NR, 2011, S. 706 ff., 724 und 1293; AB SR, 2011, S. 695 ff., 701 und 712; BBl, 2011, S. 4943 ff.
[124] BRG 10.103: AB NR, 2011, S. 706 ff., 724 und 1293; AB SR, 2011, S. 695 ff., 701 und 712; BBl, 2011, S. 4947 ff.
[125] BRG 10.056: AB SR, 2011, S. 1156 ff.; BBl, 2011, S. 7355 ff.
[126] BRG 10.065: AB SR, 2011, S. 21 ff. und 73 ff.; AB NR, 2011, S. 233 ff.; BBl, 2011, S. 1807 ff. und 2761 ff.; vgl. SPJ 2010, S. 90.
[127] Medienmitteilungen EDA vom 24.2., 2.3. und 4.3.11; TA, 25.2. und 5.3.11.
[128] TA, 22.2.11; vgl. SPJ 2010, S. 90 f.
[129] NZZ, 7.6.11.
[130] BRG 11.054: AB SR, 2011, S. 1156 ff.; BBl, 2011, S. 6961 ff.
[131] BRG 11.008: AB SR, 2011, S. 21 ff. und 73 ff.; AB NR, 2011, S. 233 ff.; BBl, 2011, S. 1749 ff.
[132] BRG 10.068: AB NR, 2011, S. 695 ff., 706 ff. und 716 ff.; AB SR, 2011, S. 699, 709 und 1290; BBl, 2011, S. 4937 ff.
[133] Medienmitteilung EJPD vom 14.2.11.
[134] BRG 11.008: AB SR, 2011, S. 21 ff. und 73 ff.; AB NR, 2011, S. 233 ff.; BBl, 2011, S. 1749 ff.
[135] BRG 10.073: AB NR, 2011, S. 695 ff. und 720 ff.; AB SR, 2011, S. 700, 710 und 1291; BBl, 2011, S. 4941 ff.
[136] BRG 11.051: AB SR, 2011, S. 1156 f.; BBl, 2011, S. 6923 ff.
[137] BRG 11.008: BBl, 2011, S. 1717 ff.
[138] BRG 11.052: AB SR, 2011, S. 1156 f.; BBl, 2011, S. 7155 ff.
[139] BRG 11.053: AB SR, 2011, S. 1156 ff.; BBl, 2011, S. 8685 ff.
[140] BRG 11.055: AB SR, 2011, S. 1156 f. und 1159; BBl, 2011, S. 7189 ff.
[141] Medienmitteilung EDA vom 9.7.11; Lib., 11.7.11.
[142] Mo. 11.4038: AB NR, 2011, S. 2181 f.; BBl, 2011, S. 4038.
[143] Medienmitteilung EDA vom 18.8.11; NZZ, 19.5. und 18.8.11.
[144] BRG 10.070: AB NR, 2011, S. 706 ff. und 725; AB SR, 2011, S. 695 ff. und 702; BBl, 2011, S. 4941 ff.
[145] Medienmitteilung EDA vom 19.1.11; Presse vom 20.1. und 21.1.11.
[146] BRG 10.069: AB NR, 2011, S. 706 ff., 719 ff. und 1290; AB SR, 2011, S. 695 ff. und 709; BBl, 2011, S. 4949 ff.
[147] BRG 10.105: AB NR, 2011, S. 706 ff., 729 ff. und 1294; AB SR, 2011, S. 695 ff., 702 und 713; BBl, 2011, S. 4945 ff.
[148] Mo. 10.3392: AB NR, 2011, S. 91 ff.; vgl. SPJ 2010, S. 130.
[149] Mo. 10.3665 (Fiala): AB SR, 2011, S. 704; Mo. 10.3647 (Briner): AB NR, 2011, S. 1158; vgl. SPJ 2010, S. 88.
[150] Lib., 14.1.11; vgl. dazu auch Teil I, Kapitel 1a (Grundfragen).
[151] AZ, 25.1.11.
[152] Medienmitteilung EDA vom 18.2.11.
[153] Medienmitteilung EDI vom 10.2.11; NZZ, 11.2.11.
[154] LT, 12.2.11.
[155] Medienmitteilung EDA vom 7.3.11.
[156] Medienmitteilung EDA vom 9.3.11.
[157] Medienmitteilung EDA vom 25.3.11.
[158] Medienmitteilung EDA vom 29.3.11; NZZ, 30.3.11.
[159] Medienmitteilung EDA vom 3.5.11; NZZ, 4.5.11.
[160] Medienmitteilung EDA vom 5.5.11; NZZ, 6.5.11.
[161] Presse vom 10.5., 12.5. und 13.5.11.
[162] BaZ, 20.5.11.
[163] NLZ, 10.6.11.
[164] Medienmitteilung EDA vom 15.6.11; NLZ, 16.6.11.
[165] Medienmitteilung EDA vom 19.7.11.
[166] Medienmitteilung EDA vom 6.8.11.
[167] Medienmitteilung EDA vom 29.8.11.
[168] Medienmitteilung EDA vom 5.9.11.
[169] NZZ, 15.9.11.
[170] Medienmitteilung EDA und NZZ, 3.10.11.
[171] NZZ, 18.10.11.
[172] Medienmitteilung VBS vom 24.10.11.
[173] Medienmitteilung EDA vom 25.10.11.
[174] Medienmitteilung EDA vom 9.11.11; AZ, 9.11.11.
[175] NZZ, 12.11.11.
[176] Medienmitteilung EDA vom 8.12.11.
[177] Medienmitteilung EDA vom 19.1.11; TA, 25.1.11 (Berlin); Presse vom 4.2.11 (Ungarn); Medienmitteilung EDA vom 8.2. und Presse vom 9.2.11 (Brüssel); QJ, 12.2.11 (Spanien); Medienmitteilung EDA vom 11.3.11 (Aserbaidschan); NZZ, 1.4.11 (Armenien); Medienmitteilung EDA vom 11.4.11 (Wien); NZZ, 31.5.11 (Georgien); NLZ und SoS, 3.6.11 (Rom); Medienmitteilung EDA vom 16.6. und NZZ, 17.6.11 (Polen); LT, 1.7.11 (Bukarest); BaZ, 14.7.11 (Russland); NZZ, 4.8.11 (Kenia); SN, 27.9.11 (Vaduz); Medienmitteilung EDA vom 29.9.11 (Tunesien); NZZ, 12.10.11 (Brüssel); Medienmitteilung EDA vom 14.11.11 (Kroatien); Medienmitteilung EDA vom 22.11.11 (Serbien); Medienmitteilung EDA vom 23.12.11 (Türkei).
[178] NZZ, 7.1.11 (Bayern); NLZ, 1.4. und Lib. 6.4.11 (Rom); SN, 20.4.11 (Brüssel); NLZ, 13.7.11 (USA); NZZ, 11.8.11 (Türkei).
[179] BZ, 22.9.11 (Berlin); AZ, 9.11.11 (Brüssel); SN, 18.11.11 (Paris).
[180] NLZ, 12.2.11 (Berlin); NZZ, 26.4.11 (China).
[181] Medienmitteilung VBS vom 24.3.11 (Liechtenstein); NZZ, 29.6.11 (Stockholm); AZ, 14.7.11 (Südkorea); NZZ, 15.7.11 (China); Medienmitteilung VBS vom 8.11.11 (Berlin).
[182] NZZ, 21.1.11 (Budapest); NZZ, 16.3.11 (Berlin); LT, 7.4.11 (Indien); TA, 18.5.11 (Brüssel); BaZ, 14.7.11 (Russland); BZ, 14.10.11 (Brasilien); QJ, 19.10.11 (Chile).
[183] Medienmitteilung EJPD vom 4.3.11 (Wien); Medienmitteilung EJPD vom 12.5.11 (Brüssel); AZ, 10.6.11 (Luxemburg); SoS, 19.7.11 (Polen); SGT, 21.9.11 (Rom); SN, 1.11.11 (Berlin); BaZ, 8.11.11 (Niederlande); NZZ, 23.11.11 (Bukarest).
[184] Medienmitteilung EDA vom 9.11.11; AZ, 2.11.11.
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