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Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Der Bundesrat gab die Zusammenführung des Staatssekretariats für Bildung und Forschung (SBF) sowie des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) in einem Bildungsdepartement unter dem Dach des EVD (dannzumal Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, WBF) auf Anfang 2013 bekannt. – Die Regierung verabschiedete die Botschaften zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten sowie zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz. – Das Weiterbildungsgesetz gelangte in die Vernehmlassung. – National- und Ständerat begannen mit den Detailberatungen zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten und schickten die Volksinitiative „Jugend und Musik“ in die Differenzbereinigung. – Die Räte verabschiedeten die BFI-Botschaft 2012 sowie das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG).
Grundsätzliches
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich in Teil II, 6a−d.
Im Berichtsjahr verstärkte das Parlament den Druck auf den Bundesrat, endlich das seit langem geforderte Bildungsdepartement zu schaffen. Eine entsprechende, vormals bekämpfte Motion Lustenberger (cvp, LU) musste Ende der 48. Legislatur wegen Fristüberschreitung zwar abgeschrieben werden, aber eine 2009 überwiesene Motion Burkhalter (fdp, NE) verpflichtete den Bundesrat, sich grundsätzlich mit Fragen der Departementsneuordnung auseinanderzusetzen. Die Motion hatte von der Regierung eine Neuordnung der Regierungsaufgaben auf Anfang der 49. Legislatur verlangt und war vom Bundesrat begrüsst worden. Details zur Regierungsreform siehe Teil I, 1c (Regierung) [1].
Anfang des Berichtsjahrs forderte die WBK-NR den Bundesrat mit einer Parlamentarischen Initiative konkret dazu auf, in der neuen Legislatur (2011–2015) die Zusammenführung der Bereiche Bildung und Forschung sowie Technologie und Innovation in einem Departement vorzusehen. Die beiden Ersten sind derzeit im Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) unter dem Dach des EDI zusammengefasst, während für Letztere das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) im EVD zuständig ist. Die WBK-SR sah den Anpassungsbedarf auch in der Zielsetzung der Räte gegeben, über das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) zu einer landesweit koordinierten Hochschulpolitik zu finden (siehe unten). Unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat in Bezug auf das gewünschte Bildungsdepartement untätig bleiben sollte, verlangte der Initiativtext die Übertragung der Verwaltungsorganisationskompetenz von der Regierung an die Räte. Diese würde über eine entsprechende Anpassung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) erfolgen. Zwei Tage nachdem die WBK-SR ihre Zustimmung zur nationalrätlichen Initiative gegeben hatte, liess der Bundesrat verlauten, den geforderten Departementsumbau auf Anfang 2013 umzusetzen. Dabei sollen das SBF und die ETH aus dem EDI herausgelöst und unter dem Dach des EVD – ab 2013 Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) – mit dem BBT zusammengeführt werden. Aufgrund des bundesrätlichen Versprechens zog die WBK-NR die Initiative zurück [2].
Im Berichtsjahr kam die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) für das Jahr 2012 in die Räte. Es handelte sich um eine eigentliche Zwischenbotschaft. Normalerweise sind die BFI-Botschaften auf einen Zeitraum von vier Jahren ausgelegt. Da der Bundesrat künftig eine bessere Abstimmung der grossen Finanzbotschaften mit der Legislaturplanung beabsichtigt, wurde die nächste reguläre Botschaft auf den Zeitraum 2013–2016 terminiert und mit der Zwischenlösung 2012 das mit der vorangehenden Botschaft beschlossene Programm um ein Jahr verlängert. Entsprechend orientierte sich die Botschaft an den Zielen ihrer Vorgängerin. Zusätzlich enthielt sie eine mit den Postulaten Widmer (sp, LU) und David (cvp, SG) geforderte Evaluation und Standortbestimmung zur Bologna-Reform. Aus finanzierungstechnischen Gründen bedurfte es neben elf Bundesbeschlüssen zusätzlich einiger Übergangsregelungen für drei Bundesgesetze: das ETH-Gesetz, das Universitätsförderungsgesetz und das Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz. Ohne Gegenantrag beschlossen beide Räte Eintreten auf alle vierzehn Teilvorlagen. Acht von elf Bundesbeschlüssen sowie die Übergangsregelungen zu den drei Bundesgesetzen wurden durchgewinkt. Bei der Finanzierung der Fachhochschulen (Ständerat als Erstrat) und der Berufsbildung (Ständerat als Erstrat) sowie beim Kreditrahmen nach dem Universitätsförderungsgesetz (Nationalrat als Zweitrat) folgten die Räte jedoch nicht dem Entwurf des Bundesrats. Im Folgenden werden allein diese Geschäfte erörtert [3].
Als erster Rat beugte sich die Kleine Kammer über die Vorlage zur Berufsbildung (Vorlage 1). Während die Zuwendungen an das Eidgenössische Institut für Berufsbildung nicht umstritten waren, beantragte die Mehrheit der WBK-SR eine Erhöhung der vom Bundesrat vorgesehenen Zahlungen an die Kantone. Dabei sollten der Zahlungsrahmen (Pauschalbeiträge) um rund 36 Mio. auf 711,25 Mio. CHF und der Verpflichtungskredit (Entwicklung Berufsbildung, Prüfungsbeiträge, Direktzahlungen) um rund 13 Mio. auf 83 Mio. CHF erhöht werden. Eine Kommissionsminderheit Fetz (sp, BS) wollte eine Aufstockung der Zahlungen um insgesamt 100 Mio. Fr. (Zahlungsrahmen: +82 Mio.; Verpflichtungskredit: +18 Mio. CHF). Damit sollte eine anteilsmässige Erhöhung des Bundesbeitrags an die Berufsbildung von 22,2% auf die im Berufsbildungsgesetz (Art. 59 Berufsbildungsgesetz von 2009) vorgegebenen 25% erreicht werden. Mit 7 zu 23 Stimmen unterlag der Minderheits- dem Mehrheitsantrag, der einstimmig angenommen wurde. Auf Empfehlung seiner WBK war dann aber der Nationalrat bereit, den Gesamtkredit um 100 Mio. CHF aufzustocken. Ein von Rot-Grün und der CVP gestützter Minderheitsantrag verlangte die Verwendung von 0,9 Mio. CHF der gesamthaft gesprochenen Summe zugunsten der Dachverbände für Weiterbildung. Diese liefen mit der Inkraftsetzung des Kulturförderungsgesetzes (KFG; vgl. Teil I, 8b, Kulturpolitik) per 1.1.2012 und der Verzögerung des geplanten Weiterbildungsgesetzes (siehe unten) Gefahr, die angestammte finanzielle Unterstützung ihrer Sekretariate einzubüssen. Die Kommissionsminderheit begründete ihren Antrag damit, dass die Unterstützung der Weiterbildungsdachverbände – bis zur Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes – im Rahmen des zur Debatte stehenden Berufsbildungsgesetzes erfolgen könnte. Die Gegner des Antrags wiesen auf alternative Fördermöglichkeiten der kulturellen Erwachsenenbildung über die Kulturbotschaft oder über Projektförderkredite des BBT hin. Knapp, mit 82 zu 71 Stimmen hiess der Rat den Minderheitsantrag gut. In der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat Festhalten am moderateren Gesamtkredit, den er in der ersten Lesung beschlossen hatte. Für die Sekretariate der Weiterbildungsdachverbände empfahl eine Mehrheit der WBK-SR in Übereinstimmung mit ihrer Schwesterkommission den alternativen Weg über die gezielte Projektförderung. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Finanzierung über das Berufsbildungsgesetz seien nicht gegeben. Eine Kommissionsminderheit um Felix Gutzwiller (fdp, ZH) wies die Ratsmitglieder darauf hin, dass sie in der vorangehenden Sommersession eine Motion angenommen hatten, die den Bund auf eine Übergangsfinanzierung für die sieben betroffenen Dachverbände verpflichtete. Damit vermochte sie eine Ratsmehrheit von einer Übergangsfinanzierung über den Berufsbildungskredit zu überzeugen. Die Frage des Gesamtkredits blieb die letzte Differenz in der Berufsbildungsvorlage. Da beide Räte in der Differenzbereinigung auf ihrer Position beharrten, ging das Geschäft in die Einigungskonferenz. Ihre Empfehlung, in der Frage dem Nationalrat zu folgen und den Gesamtkredit für die Berufsbildung um 100 Mio. CHF zu erhöhen, wurde schliesslich von beiden Räten akzeptiert [4].
Unterschiedlicher Meinung waren die Räte auch beim Zahlungsrahmen im Bereich des Universitätsförderungsgesetzes (UFG). Während der Ständerat den Bundesratsentwurf einstimmig annahm, entspann sich im Zweitrat eine Diskussion um die Befürchtung bestimmter Universitätskantone (BS mit BL, FR, NE, VD), den ihnen über das UFG zugesicherten Grundbeitrag für 2012 nicht zu erhalten. Grund für die Befürchtungen war die ab 2013 vorgesehene sogenannte Synchronisation von Zahlungsrahmen und Voranschlagskrediten im FBI-Subventionsbestand, die der Bund gleichzeitig mit der Zwischenbotschaft 2012 und im Hinblick auf das einheitliche Finanzierungsmodell für Fachhochschulen und Universitäten im Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) vornahm (siehe unten). In den vorangehenden Förderperioden waren die Beitrags- und die Auszahlungsjahre zeitversetzt gehandhabt, sogenannt nachschüssig bezahlt worden: Die Kantone erhielten den jeweils über den vierjährigen Zahlungsrahmen zugesicherten Grundbeitrag für ein bestimmtes Jahr erst im nachfolgenden ausbezahlt. Jene Kantone, welche die Bundessubventionen periodengerecht abgrenzen (transitorisch verbuchen), befürchteten mit dem Systemwechsel erhebliche Vermögensverluste bzw. Fehlbeträge in ihren Staatsrechnungen 2012. Politisch und juristisch – die juristischen Gutachten von Bund und den in der Frage aktiven Kantonen waren gegenteiliger Meinung – gingen die Einschätzungen über die finanzielle Tragweite der Systemumstellung auseinander. Das Meinungsspektrum bewegte sich zwischen dem Vorwurf an die Kantone, doppelte Subventionen zu verlangen, bis zur Vorhaltung an den Bund, ein ganzes Beitragsjahr „kalt zu streichen“. Die Kommissionsmehrheit beantragte den Einbau einer Garantie für den Bundesbeitrag 2012 nach UFG. Eine Kommissionsminderheit und mit ihr der Bundesrat sprachen von einem buchhalterischen Problem, da der entsprechende Bilanzverlust nur bei einer Veränderung des Subventionsschlüssels oder im Fall der äusserst unwahrscheinlichen Einstellung der Bundessubventionen realisiert werden müsste. In der Schlussabstimmung setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit für eine Garantie mit 83 zu 81 Stimmen knapp durch. In der Differenzbereinigung stellte sich die Mehrheit der ständerätlichen WBK und mit ihr das Ratsplenum (24 zu 12 Stimmen) gegen die Grundbeitragsgarantie für 2012. Eine Kommissionsminderheit (SP, CVP) schlug vergeblich vor, den alten, nachschüssigen Auszahlungsmodus solange beizubehalten, bis sich Bundesrat und die betroffenen Kantone auf eine für die Kantone nicht mit Vermögensverlusten einhergehende Vorgehensweise geeinigt haben würden. In der Folge schlug die WBK-NR als Kompromisslösung vor, die in der vorangehenden Debatte beschlossene Beitragsgarantie für 2012 mit der Formulierung zu ersetzen, wie sie die unterlegene ständerätliche Kommissionsminderheit vorgeschlagen hatte. Mit dem Versprechen von Bundesrat Burkhalter, das Problem einer politischen Lösung zuzuführen, stimmte der Rat mit 77 zu 74 Stimmen jedoch knapp für den Bundesratsentwurf und gegen den Kommissionsvorschlag. Damit sahen die Räte von einer gesetzlichen Abfederung des Systemwechsels ab [5].
Gegen den Willen des Bundesrats waren sich die Räte darin einig, nicht nur die Bundesmittel an die höhere Berufsbildung sondern auch jene an die Fachhochschulstufe sofort aufzustocken. Bei der Behandlung des Fachhochschulgesetztes (Entwurf 4) beschlossen sie einmütig und jeweils einstimmig, den Anteil der öffentlichen Hand an den Gesamtkosten der Fachhochschulen an das im Gesetz vorgesehene Drittel anzunähern (Erhöhung um 14 Mio. CHF auf 439,4 Mio.) [6].
Im Berichtsjahr diskutierten die Räte in verschiedenen Fragestellungen die allfällige Privilegierung von Weiter- und Ausbildungskosten im Steuerregime von Bund und Kantonen. In der Sommersession behandelte der Ständerat als Erstrat das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, das der Bundesrat im März an die Räte geschickte hatte. Neu sollen alle Aus- und Weiterbildungskosten nach dem ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II oder nach dem vollendeten 20. Lebensjahr (bei fehlendem Sek-II-Abschluss) sowie freiwillige Umschulungskosten abzugsfähig sein. Dies ungeachtet der Motivation (äussere Umstände oder Freiwilligkeit) und des Bezugs zum gegenwärtig ausgeübten Beruf. Bei der direkten Bundessteuer schlug der Bundesrat vor, den Abzug auf 6000.- CHF zu beschränken, bei den Staats- und Gemeindesteuern sind kantonale Vorgaben massgeblich. Je nach Obergrenze des Abzugs rechnet der Bund mit Mindereinnahmen von 5 bis 10 Mio. CHF. Insofern die Kantone sich mit ihren Bestimmungen im Rahmen der Bundesregelungen bewegen, müssen sie mit Steuerausfällen von 30 bis 60 Mio. CHF rechnen. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Zu reden gaben zum einen die Höhe des vorgesehenen Abzugs, zum anderen seine steuertechnische Ausgestaltung. Mit Hinweis auf die hohen Weiterbildungskosten von Berufskadern, die zum Erhalt ihrer Arbeitsmarktfähigkeit besonders darauf angewiesen seien, sich stets weiterzuentwickeln, verdoppelte die ständerätliche Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK-SR) die vom Bundesrat vorgesehene Obergrenze. Eine Minderheit Fetz (sp, BS) wollte bei der tieferen Obergrenze des Bundesratsentwurfs bleiben. Sie hielt fest, dass damit rund 85% aller Weiter- bzw. sekundärer Ausbildungen kostendeckend finanziert wären. Mit 21 zu 13 Stimmen folgte der Rat jedoch seiner Kommissionsmehrheit. Ein Antrag Schweiger (fdp, ZG), der das Anliegen einer Zuger Standesinitiative für einen Abzug der Aus- und Weiterbildungskosten von Kindern und Jugendlichen auf Kantons- und Bundesebene in die Vorlage integrieren wollte (siehe nachfolgend), wurde zurückgezogen. In der Schlussabstimmung passierte das Geschäft mit 24 zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen. Auch als gesondertes Geschäft vermochte die erwähnte Zuger Standesinitiative den Ständerat nicht zu überzeugen. 19 von 31 Standesvertretern waren nicht zu einer entsprechenden Anpassung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer bereit. Der Nationalrat hat beide Geschäfte im Berichtsjahr noch nicht behandelt [7].
In eine ähnliche Richtung wie die Zuger Eingabe zielten zwei gleichlautende Standesinitiativen aus den Kantonen St. Gallen und Aargau. Sie forderten die Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen im Rahmen der kantonalen Steueranlagen. Nachdem der Ständerat den Initiativen im Vorjahr keine Folge gegeben hatte, passierten die Vorlagen im Berichtsjahr im Nationalrat mit Unterstützung der geschlossen stimmenden BDP, FDP und SVP knapp (87 zu 84 Stimmen), um Ende des Jahrs durch eine erneute Ablehnung im Ständerat (19 zu 14 Stimmen) endgültig zu scheitern [8].
Im November des Berichtsjahrs schickte der Bundesrat den Entwurf zum Weiterbildungsgesetz in die Vernehmlassung. Die Regulierung der Weiterbildung und die Förderung des lebenslangen Lernens (Art. 64a BV) waren dem Bund 2006 mit der Revision der Bildungsartikel übertragen worden. Das Weiterbildungsgesetz befasst sich mit dem nicht-staatlichen, privatwirtschaftlich organisierten und individuell verantworteten Bildungsangebot [9].
Beide Räte beurteilten im Berichtsjahr eine Motion Tschümperlin (sp, SZ), die den Einbezug der Elternbildung in das geplante Weiterbildungsgesetz verlangte. Der Nationalrat nahm den Vorstoss äusserst knapp mit 88 zu 86 Stimmen und gegen den Willen des Bundesrats an. Linksgrün sprach sich einstimmig, die CVP mehrheitlich dafür aus. Dagegen stimmten die SVP und die FDP. Die Stimmen der BDP waren geteilt. Der Ständerat nahm die Vorlage im Dezember des Berichtsjahrs mit 23 zu neun Stimmen in abgeschwächter Form an. Dabei beauftragte er den Bundesrat, das Anliegen der Elternbildung im Weiterbildungsgesetz angemessenen zu berücksichtigen. Die Zustimmung des Nationalrats zur ständerätlichen Änderung stand Ende 2011 noch aus [10].
Gestützt auf die 2006 angenommene Revision der Bildungsartikel in der Bundesverfassung, legten Bund und Kantone in Anlehnung an die Erkenntnisse aus dem Bildungsbericht des Vorjahrs sechs gemeinsame bildungspolitische Ziele für den Bildungsraum Schweiz fest. Vorgesehen ist erstens 2015 eine Bilanz der Kantone über die Harmonisierung der obligatorischen Schule im Rahmen des HarmoS-Konkordats. Zweitens soll die Abschlussquote aller 25-Jährigen auf der Sekundarstufe II von 90 auf 95% gesteigert werden. Drittens soll der Wert der gymnasialen Maturität als Qualifikationsausweis für den prüfungsfreien Zugang zur Universität langfristig gesichert werden. Viertens sollen die Abschlüsse der höheren Berufsbildung analog zu den Diplomen allgemeinbildendender Lehrgänge international vergleichbar werden (Stichwort: Bologna-Reform). Fünftens soll die wissenschaftliche Hochschulkarriere attraktiver gestaltet und sechstens informell erbrachte Bildungsleistungen wie Familienarbeit, ehrenamtliche Tätigkeit oder Selbststudium bildungstechnisch anerkannt bzw. formalisiert werden [11].
Die Forderung der „Elternlobby Schweiz“ nach der freien Schulwahl ist, ob als generelles Anliegen oder beispielsweise auf die Oberstufe beschränkt, schweizweit nach wie vor nicht mehrheitsfähig. Nach gescheiterten Plebisziten in den Kantonen Basel-Landschaft und Thurgau sowie dem Rückzug einer entsprechenden Initiative in Solothurn, nahmen im Februar des Berichtsjahrs auch 82,5 % der Stimmbevölkerung im Kanton St. Gallen klar Stellung gegen das Anliegen [12].
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Grundschulen
Die beiden Räte führten im Berichtsjahr ihren verfassungsrechtlich begründeten Streit über die Regelung des Sportunterrichts auf der Grundschulstufe im Rahmen des Sportförderungsgesetzes fort (vgl. auch Teil I, 7b, Sport). Beide Räte beharrten dabei auf ihren bereits 2010 eingenommenen Positionen, der Nationalrat auf der Vorschrift einer Mindestzahl von drei Sportlektionen (abgeleitet von der Bundeskompetenz gemäss Art. 68 BV). Der Ständerat stellte sich, abgeleitet von einer kantonalen Kompetenz gemäss Art. 62 BV, dagegen. Damit gelangte das Geschäft im Sommer in die Einigungskonferenz, die den rivalisierenden Kammern empfahl, die Version des Nationalrats zu übernehmen. Dieser stimmten schliesslich beide Räte zu. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig (sechs Enthaltungen), der Nationalrat mit sechs Gegenstimmen aus dem bürgerlichen Lager an [13].
Im vorangehenden Jahr hatte der Nationalrat die Volksinitiative „Jugend und Musik“ in Abweichung zum Bundesrat den Bürgerinnen und Bürger zur Annahme empfohlen. Der Ständerat beschäftigte sich im März des Berichtsjahrs mit dem Geschäft. Aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken (kantonale Bildungshoheit im Volksschulbereich) empfahl die WBK-SR die Initiative zur Ablehnung, stellte jedoch einen Gegenvorschlag zur Diskussion. Demnach sollte der schulische Musikunterricht in kantonaler Kompetenz verbleiben. Das Musikschulwesen hingegen sollte einer engeren Begleitung durch den Bund unterstellt werden. Mit 25 zu neun Stimmen (bei sechs Enthaltungen) stimmte der Rat dem Gegenentwurf zu. Knapp, mit 15 zu 19 Stimmen unterlag ein Minderheitsantrag Savary/Fetz (sp, VD/BS), der Volk und Ständen sowohl Initiative als auch Gegenentwurf zur Annahme empfehlen wollte, mit Präferenz für den Gegenentwurf in der Stichfrage. Da sich eine längere als die den Räten für die Behandlung von Volksinitiativen erlaubte Behandlungsfrist abzeichnete, stimmte die Kleine Kammer gleichzeitig einer entsprechenden Fristverlängerung zu, der sich der Nationalrat in der Sommersession anschloss. In der verkürzten Vernehmlassung zum ständerätlichen Gegenentwurf äusserten sich 20 Kantone positiv. Den Initianten ging dieser jedoch zu wenig weit. Sie stiessen sich insbesondere an der Ausklammerung jeglicher Bundeskompetenz im Schulbereich und am Fallenlassen der Talentförderung. Gestützt auf die Vorbehalte der Initiantinnen und Initianten präsentierte die WBK-NR ihrem Plenum in der Folge eine abgeänderte Fassung des ständerätlichen Gegenvorschlags, welche die musikalische Bildung zur gemeinsamen Aufgabe von Bund und Kantonen erklärte. Demnach sollte der Bund unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze für den schulischen sowie den ausserschulischen Musikunterricht und die Begabtenförderung festlegen. Der Rat schloss sich dem Kommissionsantrag deutlich an. Zudem vermochte sich eine Minderheit Aubert/Jositsch (sp, VD/ZH) durchzusetzen, die eine Annahme sowohl der Initiative als auch des Gegenentwurfs mit Präferenz für letzteren empfahl. Die Differenzbereinigung ist für die Frühjahrssession 2012 geplant [14].
Lehrerlöhne, Lehrerbildung und Lehrermangel waren im Berichtsjahr Dauerthema im öffentlichen Diskurs. Aufgrund der grossen kantonalen Unterschiede bei den Einstiegslöhnen befürchteten finanzschwächere Kantone, dass sich der Lehrermangel durch Abwanderung von Lehrpersonen in lohngünstigere Kantone verschärfen würde. Zur Rekrutierung von Quereinsteigern als unmittelbare Massnahme gegen den Lehrermangel forderten die SVP und die CVP eine praxisorientierte, verkürzte Lehrerausbildung. Im Spätsommer des Berichtsjahrs starteten an den Pädagogischen Hochschulen (PH) der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), an der PH Zürich sowie an der PH Bern die ersten Jahrgänge mit der berufsbegleitenden Ausbildung. Als gängige Diplome anerkannt werden je nach Zielschulstufe eine abgeschlossene Berufslehre, die Fach-, die Berufs- oder die allgemeinbildende Matur, wahlweise mit Nachweis einer mehrjährigen Berufserfahrung. Je nach PH bestehen noch weitere Aufnahmebedingungen. Die beteiligten Kantone (FHNW: BS, BL, SO, AG; BE und ZH) akzeptieren die Abschlüsse gegenseitig. Angestrebt wird auch die gesamtschweizerische Anerkennung durch die EDK. Diese gab im September des Berichtsjahrs Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Diplomanerkennungsrechts in Anhörung [15].
Nachdem der Ständerat der Motion Schweiger (fdp, ZG) gegen den Willen des Bundesrats noch zugestimmt und die Verankerung eines sogenannten Medienführerscheins im Lehrplan 21 anvisiert hatte, lehnte der Nationalrat die Motion in der Frühlingssession des Berichtsjahrs ab. Details siehe Teil I, 8c (Neue Medien).
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Im Januar 2011 trat die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik in Kraft, der sich bis dahin 12 Kantone angeschlossen hatten. Gemäss einer Umfrage des Schulleiterverbands bei rund 400 Schulen gestaltete sich die Umsetzung und Handhabung der verlangten kantonalen Sonderpädagogikkonzepte äusserst heterogen. So seien insbesondere die diagnostischen Zuweisungskriterien (Lernende mit geringem und solche mit erhöhtem Förderbedarf), die letztlich über eine integrative Schulung mit Fördermassnahmen in der Regelklasse oder eine integrative Sonderschulung entscheiden, unklar definiert. Druck auf das integrative Modell übten zudem der Mangel an geeigneten Fachlehrpersonen (Heilpädagogen) sowie die Ressourcenknappheit und die steigende Nachfrage nach sonderpädagogischen Massnahmen aus [16].
In den Plänen zur Verankerung eines obligatorischen Sexualkundeunterrichts im Lehrplan 21 sah die SVP eine weitere Möglichkeit, ihre Grundsatzkritik am heutigen (Grund-)schulwesen anzubringen. Die polemische Verknüpfung der geplanten Sexualkunde im Lehrplan 21 mit dem als Auslegeordnung gedachten „Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule“, das die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) verfasst hatte, führte im Berichtsjahr zu einer heftig ausgetragenen öffentlichen Kontroverse. Kantonal organisierte Elternorganisationen, denen sich auch kritische Lehrer anschlossen, vertraten die Meinung, dass Aufklärung als Aufgabe des Elternhauses nicht in den Grundschulunterricht gehört. Im Juni sah sich die EDK gezwungen klarzustellen, dass im Lehrplan 21 für die Kindergartenstufe kein Sexualkundeunterricht vorgesehen sei, wie dies von den Kritikern behauptet werde. Im Sommer des Berichtsjahrs lancierte ein überparteiliches, von SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer (ZH) koordiniertes Komitee eine an die EDK und alle kantonalen Erziehungsdirektoren gerichtete Petition gegen die befürchtete „Sexualisierung der Volksschule“. Anfang Oktober wurde sie mit rund 92 000 Unterschriften der EDK übergeben [17].
In konkreter Ableitung der nationalen Bildungsziele (siehe oben) genehmigte die Plenarversammlung der EDK mit grossem Mehr vier einheitliche, ab 2014 landesweit geltende Lernziele. Als zentraler Teil des HarmoS-Konkordats legen sie die Grundkompetenzen fest, die auf Ende des 4., 8. und 11. Schuljahrs in der Erstsprache, in Mathematik, den Naturwissenschaften sowie der ersten Fremdsprache zu erreichen sind. Diese werden als Zielvorgaben in die bestehenden (Westschweiz) oder geplanten (Deutschschweiz, Tessin) sprachregionalen Lehrpläne einfliessen und sollen in erster Linie der Bildungsevaluation und damit der Qualitätssicherung im gesamtschweizerischen Bildungsraum dienen [18].
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Mittelschulen
Nachdem der Ständerat 2005 ein Postulat Fetz (sp, BS) überwiesen hatte, das die Prüfung von Massnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den MINT-Studienfächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) forderte, behandelte der Nationalrat im Berichtsjahr ein ähnliches Anliegen Kiener Nellen (sp, BE), das eine höhere Frauenquote in den Naturwissenschaften an Mittelschulen anstrebt. Die im Postulat geforderte Situationsanalyse war bereits 2009 unter anderem durch Nationalrat Bortoluzzi (svp, ZH) bekämpft und die Diskussion in der Folge verschoben worden. Auch zwei Jahre später sprach sich dieser dafür aus, die geschlechterspezifischen Unterschiede in der Berufswahl zu akzeptieren und er verbat sich jegliche Einflussnahme des Staats auf den Berufswahlprozess. Mit Billigung des Bundesrats und gegen den Willen der SVP und knapp der Hälfte der FDP-Fraktion nahm die Grosse Kammer den Vorstoss in der Frühlingssession des Berichtsjahrs jedoch deutlich an [19].
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Berufsbildung
Im Berichtsjahr überwies der Nationalrat insgesamt sieben Postulate, die auf die eine oder andere Weise die Berufsbildung ansprachen. In der Sommersession nahm er stillschweigend ein Postulat Müri (svp, LU) an, das den Einbezug der beruflichen Grundbildung im vom EVD und UVEK erarbeiteten Masterplan Cleantech (ressourcenschonendes Wirtschaften) verlangt. Dabei sollen die Bildungsgänge auf ihre ökologische, energierelevante, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit überprüft werden. Details siehe Teil I, 6a (Energiepolitik) [20].
In der Herbstsession wurde ein Postulat Ingold (evp, ZH) behandelt, das die Schaffung von zusätzlichen Attestausbildungsplätzen fordert. Mit Verweis auf die steigende Anzahl absolvierter Attestlehren, die Bemühungen von Bund, Kantonen und Sozialpartnern, das Angebot kontinuierlich zu erweitern, sowie auf die laufenden Evaluationen zur Arbeitsmarktfähigkeit der Personen mit Attestabschluss hatte der Bundesrat den Vorstoss abgelehnt. Das Postulat wurde jedoch, wenn auch äusserst knapp, mit 89 zu 88 Stimmen angenommen [21].
Ein Vorstoss Müri (svp, LU) wurde in der Dezembersession diskussionslos und mit Unterstützung des Bundesrats durchgewinkt. Angesichts der zunehmenden Schwierigkeit gewisser Branchen (v.a. technische Berufe), Lehrstellen mit hohem Anforderungsprofil zu besetzen, verlangt das Postulat die Prüfung von Massnahmen zur Rekrutierung leistungsstarker Schulabgänger in diesen Bereich des Lehrstellenmarkts sowie zu ihrer spezifischen Förderung während der Lehre [22].
Deutlich und gegen den Willen des Bundesrats stimmte der Rat einem Postulat Pfister (cvp, ZG) zu, das die Berufsbildung als strategisches Instrument von Migrationspartnerschaften verankern möchte. Details dazu siehe Teil I, 7d (Ausländerpolitik) [23].
Eine arbeitsmarktpolitische Zielrichtung hatte das Postulat Aubert (sp, VD), das vom Bundesrat eine Prospektivstudie zum Fachkräftebedarf nach Branchen und Berufsprofilen verlangt. In der Begründung des Postulats verwies die Politikerin auf den bereits bestehenden oder aufgrund der demografischen Entwicklung zu erwartenden Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften, insbesondere im Gesundheitswesen und den MINT-Fächern. Mit 179 zu sechs Stimmen votierte die Grosse Kammer deutlich gegen den Bundesrat, der auf die Schwierigkeit hinwies, die Entwicklung von Weltwirtschaft und Technik sowie deren Einfluss auf den Arbeitsmarkt realistisch abzubilden. Vgl. auch Teil I, 7a, Bevölkerung und Arbeit (Arbeitsmarkt) [24].
Zwei Postulate aus der SP-Fraktion (Fässler, SG sowie Aubert, VD) kritisierten die Intransparenz der Finanzflüsse rund um die höhere Berufsbildung, speziell bei den Beiträgen an entsprechende Diplomvorbereitungskurse. Seit Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes 2004 werden die Bundesbeiträge an den gesamten, von Bund, Kantonen, Gemeinden und Arbeitgebern getragenen Berufsbildungskosten als leistungsorientierte Pauschalen ausbezahlt. Dabei ist für die Bundesbeiträge eine Richtgrösse von 25% festgelegt, die mit den Finanzierungsbeschlüssen zur BFI-Botschaft 2012 erstmals erreicht worden ist. Mit Hinweis auf die laufende Diskussion über die Neuregelung der Finanzierung von Vorbereitungskursen verlangten die vom Bundesrat gestützten und stillschweigend akzeptierten Vorstösse einen Bericht über die Finanzflüsse zwischen allen an der Berufsbildung beteiligten Akteuren (inkl. Arbeitnehmer) [25].
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Der Nationalrat trat in der Frühjahrssession als Zweitrat ohne Gegenantrag in die Detailberatung des Psychologieberufegesetzes (Titelschutz inkl. Weiterbildungstitel; Regelung der Berufsausübung) ein. Die Vorlage war nicht umstritten und der National- folgte dem Ständerat in der Annahme des unveränderten Bundesratsentwurfs. [26].
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Hochschulen
In der Sommersession begann der Nationalrat als Zweitrat mit der Beratung des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG). Nach dem Willen des Bundesrats soll das neue, auf Art. 63a BV abgestützte Gesetz einheitliche Rahmenbedingungen schaffen, die Bund und Kantonen die Entwicklung eines gemeinsamen, wettbewerbsfähigen Hochschulraums (gebildet durch die kantonalen Universitäten, die eidgenössischen Technischen Hochschulen, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen) ermöglichen. Es soll das bestehende Universitätsförderungsgesetz und das Fachhochschulgesetz ersetzen (nicht aber das ETH-Gesetz) und mit dem sich in Totalrevision befindlichen Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) abgestimmt werden. Dazu soll erstens die Hochschulkonferenz als gemeinsames hochschulpolitisches Organ die gemeinsamen Steuerungsaufgaben von Bund und Kantonen im Hochschulbereich schweizweit koordinieren. Die Hochschulkonferenz tagt in zwei unterschiedlichen Besetzungen, einerseits als eine den Bund und alle Kantone umfassende Plenarversammlung, andererseits als Hochschulrat, in dem neben dem Bund die Trägerkantone von Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen vertreten sind. Zweitens sollen gemeinsame Rahmenbedingungen (vergleichbare Studienordnungen) und ein gemeinsames Akkreditierungssystem (Qualitätssicherung) geschaffen, drittens in kostenintensiven Bereichen eine Aufgabenteilung unter den verschiedenen Hochschulinstitutionen vorgesehen und viertens gemeinsame Grundsätze der Hochschulfinanzierung festgelegt werden. Neben einem Nichteintretensantrag Föhn (svp, SZ) hatte die Grosse Kammer auch über einen Minderheitsantrag des St. Galler SVP-Vertreters Theophil Pfister (darin wurden insbesondere die Vorbehalte des Schweizerischen Gewerbeverbands zum HFKG ins Parlament eingebracht) zu befinden. Letzterer wollte das Geschäft mit der Auflage an den Bundesrat zurückweisen, die Fragen des Wettbewerbs, der Autonomie (Verhältnis subsidiäre Bundeskompetenz – kantonale bzw. universitäre Autonomie) und des Bedarfs eingehender zu prüfen. Nach einer animierten Eintretensdebatte wurden – zweimal gegen den beinahe geschlossenen Widerstand der SVP-Fraktion – der Nichteintretensantrag Föhn mit 110 zu 51, der Rückweisungsantrag Pfister mit 95 zu 57 Stimmen abgelehnt [27].
Analog zum Ständerat stellte der Nationalrat die Koordination des Hochschulwesens unter gleichberechtigen Partnern (Bund und Kantone) und nicht dessen Planung in den Mittelpunkt des HFKG. Damit suchte auch der Zweitrat den Ausgleich zwischen der insbesondere von rechtsbürgerlichen Kreisen befürchteten Zentralisierung des Hochschulwesens und der vom Bundesrat angestrebten gesamtschweizerischen Strategie. Hatte der Ständerat dem Bund in den Zweckbestimmungen noch einen aktiven Part in der Koordination des Hochschulwesens zugewiesen, schwächte der Nationalrat den Passus ab. So sollte der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen nur noch geeignete Rahmenbedingungen für den Wettbewerb unter den Hochschulen schaffen. Allfällige Investitionsbeiträge des Bundes an die Hochschulen wurden auf besonders kostenintensive Bereiche beschränkt (siehe unten). In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seiner Version der Zweckbestimmungen fest. Mit einer aktiveren Rolle des Bundes in der Hochschulkoordination und seinem allgemeiner gehaltenen Finanzierungsgrundsatz befände sich die Version der Kleinen Kammer näher am Verfassungsartikel, wurde betont. Er beharrte auch auf seiner weit vorsichtigeren Annäherung an das Wettbewerbsprinzip und verteidigte hier den Grundsatz der Profilbildung. In seiner Differenzberatung schwenkte der Nationalrat schliesslich auf die Linie der Kleinen Kammer um.
Der vom Ständerat gestützte Bundesratsentwurf strebte die Verankerung der grundlagenorientierten Universitäten und praxisorientierten Fachhochschulen als gleichwertige, sich in ihren Aufgaben ergänzende Institutionen der tertiären Bildung an. Minderheitsanträge aus dem bürgerlichen Lager des Nationalrats hingegen zielten auf die Betonung des Wettbewerbselements unter den Hochschulen und auf eine Schwächung der vom Bundesrat anvisierten und den übrigen Parteien gestützten strategischen Gesamtverantwortung des Bundes für einen international wettbewerbsfähigen Hochschulraum. Unter anderem mit dem Stichentscheid des Ratspräsidenten sprach sich das Grosse Ratsplenum für die Abschwächung der vorgesehenen Bundesregulierung aus. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat aber an seiner Version der Zweckbestimmung für das HFKG fest. Mit einer aktiveren Rolle des Bundes in der Hochschulkoordination und seinem allgemeiner gehaltenen Finanzierungsgrundsatz befände sich die Version der Kleinen Kammer näher am Verfassungsartikel, wurde betont. Diese beharrte auch auf ihrer weit vorsichtigeren Annäherung an das Wettbewerbsprinzip und verteidigte hier den Grundsatz der Profilbildung. Auch in diesem Punkt schloss sich der Nationalrat schliesslich dem Ständerat an.
Die künftige Organisationsform der Hochschulkonferenz gab einiges zu reden. Nicht mehrheitsfähig war die Minderheit Malama (fdp, BS), die neben dem Bundesrat und allen Kantonen auch vom Bundesrat zu bestimmende Vertreter aus der Arbeitswelt als stimmberechtigte Mitglieder in der Plenarversammlung vertreten wissen wollte. Angesichts der Referendumsdrohung des Gewerbeverbands und der Gewerkschaften wurde den Sozialpartnern aber eine beratende Rolle in den Gremien der Hochschulkonferenz zugestanden. Der Ständerat hatte dem Hochschulrat zusätzliche Kompetenzen zur Vereinheitlichung der Titelstrukturen gegeben, in Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen den beiden Tagungsformen der Hochschulkonferenz ansonsten aber keine materiellen Änderungen zum Bundesratsentwurf eingebaut. Auf Vorschlag der Kommissionsmehrheit nahm der Nationalrat dann aber eine gewichtige Kompetenzverschiebung von der Plenarversammlung an den kleineren Hochschulrat vor. So übertrug er die Verantwortung für die Festlegung von Hochschultypen und der kostenintensiven Bereiche sowie das Vorschlagsrecht für Studiengebühren von der Plenarversammlung an den Hochschulrat. Nachdem sich die beiden Kammern in der ersten Beratung der Differenzen zu keiner Einigung gefunden hatten, akzeptierte der Ständerat schliesslich die Position des Nationalrats.
In der Zulassungsregelung für die verschiedenen Hochschultypen hatte der Ständerat den schlanken, allgemeingültigen Bundesratsvorschlag verabschiedet. Dem Prinzip der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung folgend, war die Kompetenz zur Festlegung von Richtlinien und Grundsätzen für die Zulassung für alle Hochschultypen dem Hochschulrat zugewiesen worden. Zudem sollte dieser aber auch Grundsätze für das Studienangebot der Fachhochschulen beschliessen können, was der postulierten Gleichbehandlung aller Hochschultypen wiederum entgegenstand. Der Nationalrat entschied sich für eine differenzierte Gesetzgebung, indem er für die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und die Fachhochschulen je eigene Zulassungsbestimmungen formulierte und die Kompetenzen des Hochschulrats zurückband. Gleichzeitig korrigierte er aber den im Bundesratsentwurf vorgesehenen und vom Ständerat gutgeheissenen Einfluss des Hochschulrats allein auf das Studienangebot der Fachhochschulen und die Ausgestaltung ihrer Studiengänge und gab nur noch die Praxisorientierung ihres Studien- und Forschungsbetriebs vor. Zusätzlich zu den verschiedenen Maturitätsabschlüssen akzeptierte der Nationalrat eine sogenannt gleichwertige Vorbildung als Zulassungsvoraussetzung für Fachhochschulen. Daneben lehnte er es äusserst knapp, mit einer Stimme Unterschied ab, eine von den ehemaligen Konservatorien in den Diskurs eingebrachte Sonderregelung für die musischen und künstlerischen Fachhochschullehrgänge vorzusehen. Er war nicht bereit, für Absolventen dieser Studienrichtungen zwingend einen Masterstudiengang vorzuschreiben. Nachdem beide Räte bezüglich der Differenzierung der Zulassungsbestimmungen an ihren Positionen festgehalten hatten, schloss sich der Ständerat schliesslich der differenzierteren Auslegung des Nationalrat an.
Das im Ständerat gescheiterte Anliegen, die Akkreditierung einer (Fach-)hochschule an die Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Absolventinnen und Absolventen zu binden, wurde im Nationalrat erneut diskutiert. Ein Minderheitsantrag Riklin (cvp, ZH) forderte die regelmässige Evaluation der Beschäftigungssituation der Absolventen durch ihre Hochschulen. Ein Minderheitsantrag Malama (fdp, BS) verlangte gar die subventions- bzw. akkreditierungswirksame Überprüfung der Arbeitsmarktfähigkeit von Hochschulabgängern. Der Minderheitsantrag Riklin vermochte sich in der Variantenabstimmung gegen die Minderheit Malama, dann auch gegen die nur durch die BDP und Grünen klar unterstützte Kommissionsmehrheit durchzusetzen. Die SP und die FDP waren in der zweiten Abstimmung gespalten, wobei eine klare FDP-Mehrheit für die unterlegene Kommissionsmehrheit votierte, eine ebenso klare SP-Mehrheit den obsiegenden Minderheitsantrag Riklin unterstützte. In der Akkreditierungsfrage hielt der Ständerat in der Differenzbereinigung an seiner ablehnenden Haltung fest, worauf der Nationalrat das Ansinnen fallen liess.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Finanzierungsgrundsatz (der Bund trägt bei den Fachhochschulen knapp ein Drittel, bei den Universitäten ein Fünftel der Gesamtkosten) sowie der Modus zur Ermittlung des Finanzbedarfs waren auch im Zweitrat nicht umstritten. Zwei durch weitere SVP-Abgeordnete unterstützte Minderheitsanträge Theophil Pfister (svp, SG) zur Wahrung der Hochschulautonomie und zur Verteidigung der in dieser Lesart gefährdeten Budgethoheit des Parlaments (das Gesetz verlangt die zwingende Sicherstellung ausreichender Finanzmittel für die darin verankerten Aufgaben) waren chancenlos. Weitere Minderheitsanträge der SVP zu den im Entwurf festgehaltenen Grund- und Projektbeiträgen sowie den Bauinvestitions- und Nutzungsbeiträgen, mit denen sie konsequent ihr Autonomieanliegen einzubringen suchte, scheiterten. Links-Grün störte sich daran, dass der Ständerat die Ausbildungsqualität als Berechnungskriterium für die Referenzkosten der Lehre und damit die Bemessung der Grundbeiträge ergänzt hatte. Ein Minderheitsantrag auf Streichung des entsprechenden Absatzes wurde vom Ratsplenum jedoch deutlich abgelehnt.
Beim Bezeichnungs- und Titelschutz übernahm die Grosse Kammer eine Ergänzung des Ständerats, die festhält, dass die Entscheide des Akkreditierungsrats nicht angefochten werden können. Damit sollen langwierige Rechtsstreitigkeiten mit unseriösen privaten Bildungsanbietern vermieden werden. Ein Antrag Egger (cvp, AG), das Gesetz aufgrund der vielen Vorbehalte zu Zielsetzung und beabsichtigter wie unbeabsichtigter Wirkung auf acht Jahre zu befristen, wurde zurückgezogen, nachdem die Vorgaben zum verlangten Wirksamkeitsbericht detaillierter ausgestaltet worden waren.
Das durchberatende HFKG passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 41 Zustimmungen bei drei Enthaltungen. Im Nationalrat wurde das Gesetz gegen den geschlossenen Widerstand der SVP-Fraktion, welche die Vorlage als wettbewerbs- und innovationsfeindlich taxierte und die Autonomieeinbussen der Hochschulen beklagte, angenommen. Aufgrund der hohen Komplexität des Gesetzes gaben Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) bekannt, das Referendum nicht zu ergreifen, ein solches aber gegebenenfalls zu unterstützen. Die Inkraftsetzung des HFKG ist für 2014 geplant. Zuvor müssen die Kantone die Zusammenarbeitsgrundlage mit dem Bund in Form eines Konkordats schaffen und verabschieden [28].
Mit dem HFKG entfällt die eidgenössische Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen der Fachhochschulen, die über das aufzuhebende Fachhochschulgesetz noch gewährleistet worden waren. Die Bewilligungsverfahren, die Qualitätskontrolle und die Subventionierung waren bereits 2005 im Rahmen einer Teilrevision des Fachhochschulgesetzes eingestellt worden. Eine Motion Bischofberger (cvp, AI) nahm das Unbehagen darüber aus Wirtschafts- und Fachhochschulkreisen auf und verlangte die Wiedereinführung eines bundesrechtlich verankerten Titelschutzes. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er wies darauf hin, dass mit dem Label „eidgenössisch anerkannt“ die Abschlüsse der höheren Berufsbildung, deren Titel eidgenössisch geprüft und akkreditiert sind, unlauter konkurriert würden und es dies zu verhindern gelte. Im Weiteren würden die Weiterbildungsabschlüsse der universitären Hochschulen durch die Kantone auch nicht geregelt oder anerkannt. Er schlug aber vor, den verlangten Titelschutz im Rahmen der BFI-Botschaft 2013–2016 zu prüfen. Mit 24 zu 7 Stimmen stellte sich die Kleine Kammer in der Dezembersession auf die Seite des Motionärs [29].
Die zunehmende internationale Mobilität Studierender und des Wissenschaftsnachwuchses beschäftigte die Räte und die Öffentlichkeit im Berichtsjahr in verschiedenen Fragestellungen. Im August präsentierte die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten ein Gutachten. Dieses hält fest, dass sowohl Zulassungsquoten als auch leistungsorientierte Zulassungsbeschränkungen und höhere Studiengebühren für ausländische Studierende rechtmässig seien und nicht gegen internationale Abkommen oder bilaterale Verträge verstossen [30].
Mit einer Interpellation und einem Postulat brachte der Zuger CVP-Nationalrat Gerhard Pfister die Besorgnis verschiedener Akteure über die unzureichende Betreuungssituation, die Infrastrukturengpässe und die befürchteten Qualitätseinbussen an den Schweizerischen Hochschulen in den Rat ein. Mit Hinweis auf die Verdoppelung der Anzahl ausländischer Studierender in den vergangenen 20 Jahren auf einen Gesamtanteil von knapp einem Fünftel stellte er die Frage nach dem Finanzierungsmodus der Studienplätze. Zudem verlangte er Auskunft über allfällige Unterschiede zwischen Schweizern und Ausländern in Bezug auf die finanzielle Beteiligung der Studierenden selbst sowie der öffentlichen Hand. Das Postulat forderte den Bundesrat auf zu prüfen, wie die durch ausländische Studierende besetzten Studienplätze durch ihre Herkunftsstaaten mitfinanziert werden könnten. In seiner Antwort verwies der Bundesrat auf das grosse wissenschaftliche und wirtschaftliche Potenzial internationaler Mobilität und er schlug vor, die Abgeltungsmodalitäten im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz zu klären. Sie kann im Rahmen des neuen HFKG Empfehlungen zu den Studiengebühren abgeben. Zudem steht es ihr zu, den Zulauf ausländischer Studierender über Planungsinstrumente wie die Finanzplanung zu steuern. Der Nationalrat nahm das Postulat in der Dezembersession stillschweigend an, verschob hingegen die Diskussion zur Interpellation [31].
Ein Postulat Bieri (cvp, ZG) beschäftigte sich mit der vergleichsweise tiefen Quote an eigenem Wissenschaftsnachwuchs an Schweizer Universitäten. Dieser ist halb so hoch wie an skandinavischen Hochschulen. Der Ständerat nahm das Postulat in der Sommersession an. Es fordert den Bundesrat dazu auf, im Rahmen der BFI-Botschaft 2013–2016 zu prüfen, mit welchen Strukturmassnahmen die Attraktivität der Schweizer Hochschulen für eigene Forschungskräfte gesteigert werden könnte um den Anteil der Schweizer Forschenden am universitären Mittelbau landesweit zu erhöhen [32].
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Da die seit längerem laufenden Verhandlungen zwischen Basel-Landschaft und dem EDI als zuständigem Bundesdepartement zur Anerkennung des Halbkantons als Universitätskanton bis anhin erfolglos verliefen, reichte Letzterer, der die Universität Basel seit 2007 paritätisch mitträgt und weitere Hochschulinstitutionen (Fachhochschule Nordwestschweiz, Basler ETH-Bereich usw.) mitfinanziert, im Februar des Berichtsjahrs eine Standesinitiative ein. Darin wurde der Bundesrat ersucht, den Kanton Basel-Landschaft in der Verordnung zum (auslaufenden) Universitätsförderungsgesetz (UFG) unter den Universitätskantonen aufzuführen. Obschon sie dem Ansinnen günstig gesinnt waren, gaben beide Räte der Initiative aus formalen Gründen – die Verordnung steht in der Kompetenz des Bundesrats – keine Folge. Hingegen nahm der Ständerat mit Zustimmung des Bundesrats eine Motion Janiak (sp, BL) ähnlicher Stossrichtung an, die dieser als Reaktion auf die negative Haltung seines Rats zur Standesinitiative lanciert hatte. Die Motion will dem im neuen HFKG vorgezeichneten Prozess (Bestimmung der Kantonsvertretungen im Hochschulrat über ein entsprechendes Konkordat) vorgreifen und die Anerkennung von Basel-Landschaft als Hochschulkanton über eine eigens dafür geschaffene Gesetzesgrundlage erreichen. Der Nationalrat hat den Vorstoss noch nicht behandelt. Der Bundesrat seinerseits wäre bereit, im Rahmen seiner rechtlichen Kompetenzen auf ein Anerkennungsgesuch einzutreten [33].
Eine Motion Maissen (cvp, GR) zur Sicherstellung mindestens einer ordentlichen universitären rätoromanischen Hochschulprofessur wurde zur Klärung offener Fragen (Ordnungsantrag Brändli, svp, GR), an die WBK-SR zur Vorprüfung zurückgewiesen. Der Bundesrat hatte den Vorstoss mit Hinweis auf seine fehlende Weisungskompetenz abgelehnt. Er betonte, das bestehende Lehrangebot an drei Universitäten aufgrund der kantonalen Autonomie nicht direkt beeinflussen zu können. Zudem wies er darauf hin, dass die Förderungsmöglichkeiten des Bundes gemäss dem seit 2010 gültigen Sprachengesetz auf die angewandte Forschung und auf Aspekte der Mehrsprachigkeit beschränkt sind. In der Folge reichte die WBK-SR eine offener formulierte Motion ein, die den Bund auf Basis des Sprachenartikels (Art. 70 Abs. 5 BV) dazu verpflichten will, die rätoromanische Sprache und Kultur in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu erhalten und ein entsprechendes Bildungsangebot an den Hochschulen zu fördern. Die Motion Maissen wurde nach seinem Ausscheiden aus dem Rat nicht übernommen. Der Ständerat nahm die Kommissionsmotion in der Dezembersession des Berichtsjahrs an [34].
Zur Verhinderung des sich abzeichnenden Ärztemangels, insbesondere im Bereich der Hausarztmedizin hatten die Räte 2008 eine Motion Jacqueline Fehr (sp, ZH) überwiesen, die vom Bundesrat die Erarbeitung von Grundlagen für eine Bedarfsplanung für Studienplätze an den medizinischen Fakultäten forderte. Eine Parlamentarische Initiative Neirynck (cvp, VD) verlangte zudem die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, welche die bundesweite Koordination der Zulassung an die medizinischen Fakultäten erlaubt. Anlässlich der Vorprüfung der Initiative lancierte die WBK-NR eine Motion, welche die Schaffung der rechtlichen Grundlagen verlangt, die dem Bund die Festlegung einer Mindestanzahl medizinischer Studienplätze erlauben würden. Die Parlamentarische Initiative wurde daraufhin zurückgezogen. In seiner positiven Stellungnahme zur Motion WBK-NR verwies der Bundesrat auf seine Empfehlung an die Universitätskantone, die Studienplatzkapazitäten zu erweitern, der diese in beschränktem Umfang nachgekommen seien. Gleichzeitig erwähnte er die Schaffung der Plattform Zukunft ärztliche Bildung, die 2010 erfolgte und alle betroffenen Akteure inklusive Bund und Kantone in die Erarbeitung einer tragfähigen, die geltende Kompetenzordnung berücksichtigenden Lösung einbezieht. Währendem der Nationalrat die Motion deutlich annahm, lehnte sie der Ständerat mit Hinweis auf die Regelungsmöglichkeiten im neuen HFKG knapp ab [35].
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Nachdem der Nationalrat der Solothurner Standesinitiative für ein Stipendienrahmengesetz 2010 Folge gegeben hatte, entschied der Ständerat mit Hinweis auf das Stipendienkonkordat der EDK im Sommer des Berichtsjahrs mit 22 zu acht Stimmen erneut und definitiv dagegen. Das Konkordat zur Harmonisierung der kantonalen Ausbildungsbeiträge war bis Ende 2011 durch acht Kantone (BS, FR, GR, NE, TG, VD, BE, TI) ratifiziert worden. Folgerichtig und mit der gleichen Anzahl ablehnender Stimmen stellte sich die Kleine Kammer auch gegen eine Stipendieninitiative der WBK-NR. Damit waren beide Vorstösse endgültig vom Tisch. Die Sammelfrist für die eidgenössische „Stipendieninitiative“ läuft Anfang 2012 ab [36].
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Forschung
Das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG), das bereits seit 2009 im Entwurf vorlag, wurde im Berichtsjahr von beiden Kammern durchberaten und verabschiedet. Im HFG wurden bereits vorhandene Elemente der Bundesregulierung (z.B. Transplantations- und Heilmittelgesetz) und der kantonalen Gesetzgebung zusammengezogen und vereinheitlicht. Dabei wollten es der Bundesrat und die vorbereitenden Gremien primär als Gesetz zum Schutz des Menschen in der Forschung und erst sekundär als Fördergesetz für den angesprochenen Forschungsbereich verstanden wissen. Gegen den Wunsch der Patientenorganisationen waren die Heilversuche (nicht-anerkannte bzw. standardisierte ärztliche Therapien, oft zur Behandlung unheilbarer Erkrankungen im fortgeschrittenen Stadium) aus der Vorlage ausgeklammert worden. Da die Räte sich dennoch über einen allfälligen Regulierungsbedarf im Bereich der Heilversuche informiert wissen wollten, lancierte die WBK-NR eine entsprechende Motion, die zusammen mit dem Gesetzesentwurf beraten und diskussionslos angenommen wurde.
Inhaltlich verfolgt das Gesetz vier Ziele: Die Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts potenzieller Versuchspersonen, die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Forschung am Menschen im internationalen Wettbewerb, den adäquaten Umgang mit bereits vorhandenem biologischem Material und entsprechenden Daten sowie die Verankerung einer Melde- bzw. Registrierungspflicht von Projekten im Bereich der Humanforschung. Als Regulierungsbehörde sind die bereits bestehenden kantonalen Ethikkommissionen vorgesehen, für die im Gesetz gemeinsame Beurteilungsgrundsätze festgehalten werden. In der Eintretensdebatte wurde vor allem auf den Interessenkonflikt zwischen den beiden Rechtsgütern Menschenwürde (Selbstbestimmungsrecht) und Forschungsfreiheit (internationale Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsplatzes Schweiz) hingewiesen, den es mit dem Humanforschungsgesetz zu entschärfen gelte. Bundesrat, links-grüne Sprecherinnen und Sprecher sowie die CVP gewichteten dabei die Interessen bzw. den Schutz des Einzelnen höher als jene der Wissenschaft und der Gesellschaft. Insbesondere bürgerliche Ratsmitglieder erwarteten vom Gesetz hingegen die Verankerung von möglichst guten Rahmenbedingungen für die in internationalem Wettbewerb stehende Humanforschung. Beide Räte traten ohne Gegenantrag, der Nationalrat als erster, auf die Vorlage ein [37].
Auf Antrag der Nationalratskommission stimmte die Grosse, später auch die Kleine Kammer einer Regelung zum Einsatz von Placebos zu, die im Bundesratsentwurf fehlte. Zudem entschied der Erstrat, auch Urteilsunfähige in das Einwilligungsverfahren einzubeziehen, worin der Ständerat wiederum keine sachliche Relevanz sah. In der Differenzbereinigung beharrte der Nationalrat auf seiner Position, worauf sich der Ständerat ihm anschloss. Knapp, mit Stichentscheid des Ratspräsidenten entschied der Nationalrat die Streichung eines umstrittenen Passus in der Sicherstellungsklausel, der den Schutz von Personen vorsah, denen eine Versicherung aufgrund des Versicherungsvertragsrechts den Versicherungsschutz verweigern könnte. Auf Antrag der Kommission anerkannte die Grosse Kammer abweichend vom Bundesrat zudem den Tatbestand der Unangemessenheit und akzeptierte letztere als Grund für eine allfällige Rüge. Allerdings gab er in der Differenzbereinigung nach und schwenkte auf die vom Ständerat gestützte Bundesratsversion um, welche die Unangemessenheit als Rügegrund ausklammerte. Um die Bewilligungsverfahren der kantonalen Ethikkommissionen möglichst kurz zu halten, setzte der Nationalrat ihnen eine Behandlungsfrist von zwei Monaten für normale Gesuche. Gleichzeitig erteilte er dem Bundesrat die Kompetenz, bei dringendem Handlungsbedarf kürzere Bearbeitungszeiten zu veranlassen. Nach anfänglicher Ablehnung akzeptiere der Ständerat im Rahmen der Differenzbereinigung die Fristen. Für die Idee seiner WBK, die Arbeit der kantonalen Ethikkommissionen durch Ombudsstellen begleiten zu lassen, vermochten sich weder die WBK-NR noch der Nationalrat erwärmen. In Bezug auf die Bestimmungen zur Registrierungspflicht für Humanforschungsvorhaben, die sich an internationalen Standards orientiert, beschloss der Ständerat den Begriff „Forschungsprojekte“ durch „klinische Studien“ zu ersetzen und letzeres in den Begriffsdefinitionen des Gesetzes zu verankern. Der Nationalrat übernahm die Idee, wählte aber anstellte der „klinischen Studien“ den gängigeren „klinischen Versuch“, womit die Kleine Kammer leben konnte. Ohne Opposition akzeptierten beide Räten die Änderungen im bisherigen Recht (Bundesgesetz über den Datenschutz, Transplantationsgesetz, Stammzellenforschungsgesetz, Heilmittelgesetz). In der Herbstsession nahmen sie die Vorlage deutlich an [38].
Zeitgleich mit der Bereinigung des HFG und kurz vor der Verabschiedung der Botschaft für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG), lancierte die abtretende Ständerätin Forster (fdp, SG) eine Motion, die bis zum Sommer 2012 vom Bundesrat einen Masterplan im Bereich der biomedizinischen und pharmazeutischen Forschung und Produktion forderte. Dabei soll der Bundesrat unter anderem aufzeigen, wie sich insbesondere die Bewilligungsverfahren beschleunigen lassen, wie der Schutz des geistigen Eigentums (Patentschutz) verbessert werden kann und wie sich der Produktionsstandort Schweiz im internationalen Standortwettbewerb, allenfalls mit steuerlichen Massnahmen, stärken lässt. In Anbetracht der abgeschlossenen und laufenden Revisionen zum Thema beantragte der Bundesrat Annahme der Motion. Felix Gutzwiller (fdp, ZH) übernahm sie in der neuen Legislatur. In der Dezembersession wurde sie von der Kleinen Kammer angenommen [39].
Der Ständerat lehnte im September des Berichtsjahrs eine Motion Hurter (svp, SH), die den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz mit Hilfe von Steuererleichterungen zu stärken suchte, mit 20 zu neun Stimmen ab. Als Erstrat hatte ihr der Nationalrat anlässlich der Sondersession zur Unternehmenssteuerreform (UStR) II im Frühling noch zugestimmt. Die angestrebten Steuerrabatte hätten einerseits in die Unternehmenssteuerreform III, andererseits in das Steuerharmonisierungsgesetz eingebaut werden sollen. Details siehe Teil I, 6a (Energie) [40].
Eine Motion Favre (fdp, NE) und ein Postulat Chopard-Acklin (sp, AG) sprachen die Forschungsförderung an. Beide Vorstösse, die 2010 aus SVP-Kreisen bekämpft worden waren, kamen im Berichtsjahr erneut in die Räte. Die Motion Favre verlangte die Mitfinanzierung der Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien über Entnahmen von fünf bis zehn Prozent aus dem Fonds der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Der Bundesrat liess errechnen, dass der angewandten Forschung dadurch jährlich zwischen 17 und 35 Mio. CHF, ab 2013 (höhere Zuschlagslimite pro kW/h) der doppelte Betrag zur Verfügung stehen würde. Mit dem Hinweis, dass eine gangbare Lösung die Zweckbindung der KEV berücksichtigen müsste, beantragte er Annahme der Motion. Diskussionslos nahmen beide Räte diese gegen den beinahe geschlossenen Widerstand der SVP an. Das Postulat Chopard-Acklin (sp, AG) zielte auf eine verbesserte Abstimmung der allgemeinen Forschungsaktivitäten mit den Bedürfnissen der Fotovoltaik-Industrie. Der Bundesrat versprach eine Erörterung der mit dem Postulat aufgeworfenen Fragen im Rahmen des Masterplans Cleantech. Während die SVP in der Beurteilung des Vorstosses gespalten war – knapp ein Drittel stimmte dafür – unterstützten ihn die restlichen Parteien praktisch geschlossen [41].
Im November unterbreitete der Bundesrat den Räten die Botschaft zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG). Verfassungsrechtlich verankert in Art. 64 Abs. 1 BV, befasst es sich materiell mit den Hoheitsaufgaben des Bundes in der Forschungs- und Innovationsförderung. Als schlankes Rahmengesetz soll es auf das HFKG abgestimmt werden [42].
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Anfang des Berichtsjahrs nahm die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ihre Funktion als verwaltungsunabhängige, entscheidungsfähige Behördenkommission auf. Für ihre reguläre Fördertätigkeit zugunsten der anwendungsorientierten Forschung setzte die KTI insgesamt 110,8 Mio. CHF ein. Dazu vergab sie im Rahmen der flankierenden Massnahmen gegen den starken Franken zwischen Oktober und Dezember weitere 114,5 Mio. CHF an Projektkrediten. Bei ihrer regulären Fördertätigkeit beurteilte die KTI 520 Gesuche, von denen 293 bewilligt wurden. Im Rahmen der Sonderförderung gingen 1064 Förderanträge ein, von denen 545 beurteilt und 246 unterstützt wurden. Knapp 70% aller geförderten Projekte wurden von KMU eingereicht und stammten hauptsächlich aus dem Bereich der Ingenieurwissenschaften, der Life sowie der Enabling Sciences [43].
Der in der Förderung der Grundlagenforschung seit 1952 aktive Schweizerische Nationalfonds (SNF) bewilligte 2011 mehr als 3 400 Forschungsvorhaben im Umfang von rund 713 Mio. CHF (2010: 726 Mio. CHF). Dabei entfielen 39% auf den Bereich Biologie und Medizin, 35% auf die MINT-Disziplinen und 26% auf die Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Hälfte des gesamten Förderbetrags war projektgebunden, je ein gutes Fünftel ging an Programme und Karrieren. Weitere 5% flossen in Infrastrukturen, ein halbes Prozent in die Wissenschaftskommunikation. Von total zwölf bestehenden nationalen Forschungsprogrammen (NFP) kamen drei zum Abschluss (NFP 54 „Nachhaltige Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung“; NFP 57 „Nichtionisierende Strahlung – Umwelt und Gesundheit“; NFP 58 „Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft“, vgl. dazu auch Teil I, 8b Kultur, Sprachen, Kirchen), zwei wurden neu lanciert. Mit einer veranschlagten Gesamtprojektsumme von rund 30 Mio. CHF beschäftigen sich beide mit dem Aspekt der Nachhaltigkeit (NFP 68 „Nachhaltige Nutzung der Ressource Boden“; NFP 69 „Gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion“). Ihre Forschungsphase dauert von 2013 bis 2017. Der strategische Förderbereich Nationale Forschungsschwerpunkte (NFS) bereitete im Juli des Berichtsjahrs eine neue Serie vor. Die Ausschreibung (Gesuche) läuft bis 2013, mit der Forschungsphase an den rund fünf bis sechs geplanten Schwerpunkten soll Anfang 2014 begonnen werden [44].
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Weiterführende Literatur
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Gehrig, Matthias et al. (Büro BASS), Der MINT-Fachkräftemangel in der Schweiz: Ausmass, Prognose, konjunkturelle Abhängigkeit, Ursachen und Auswirkungen des Fachkräftemangels in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, Bern 2010.
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[1] Mo. 09.3954 (Lustenberger), Mo. 09.3155 (Burkhalter); LT, 30.1.11; SPJ 2009, S. 34.
[2] Pa.Iv. 11.402: Medienmitteilung WBK-SR vom 28.6.11; NZZ, 4.2., 28.6. und 16.9.11; BaZ, 22.6.11; Presse vom 30.6.11.
[3] BRG 10.109, Po. 08.3073 (Widmer), Po. 09.3961 (David): BBl, 2011, S. 353, 757 ff., 5493 ff., 7617; AS, 2012, S. 1187; 4789, 5871; AB SR, 2011, S. 322 ff. (Eintretensdebatte); AB NR, 2011; S. 966 ff. (Eintretensdebatte); SPJ 2007, S. 262 f.; SPJ 2008, S. 245; SPJ 2009; S. 251; SPJ 2010, S. 274 ff.
[4] BRG 10.109 (Entwurf 1, Berufsbildung): BBl, 2012, S. 353; AB SR, 2011, S. 329 ff., 747 f., 1018 f., 1067 f.; AB NR, 2011; S. 973 f., 1088 ff., 1615 f., 1826 f., 1954 f.; BaZ und NLZ, 6.6.11; NZZ, 8.6., 14.9. und 7.12.11; BZ, 15.6.11; zur Motion Gutzwiller: Mo. 11.3180 (Gutzwiller), Interpellation 10.4059 (Pfister, cvp, ZG) und Interpellation 11.3182 (Savary, sp, VD): AB SR, 2011, S. 619 ff.; AB NR, 2011, S. 1269, 2061 ff. (der Nationalrat überwies die Motion Gutzwiller im Dezember des Berichtsjahrs einstimmig).
[5] BRG 10.109 (Entwurf 3, UFG): BBl, 2011, S. 7617; AB SR, 2011, S. 329 ff., 749 ff.; AB NR, 2011, S. 1091 ff., 1616 ff.; Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt vom 27.9.2011; Westschweizer Presse vom 28.5. und 15.6.11; BaZ, 22.9.und 23.9.11; NZZ, 23.9.11.
[6] BRG 10.109 (Entwurf 4, Fachhochschulgesetz): BBl, 2011, S. 5495; AB SR, 2011, S. 331 f.; AB NR, 2011, S. 1094 f.
[7] BRG 11.023: BBl, 2011, S. 2607 ff.; AB SR, 2011, S. 646 ff.; NZZ, 17.6.11; SPJ 2009, S. 244; Kt.Iv. 11.300: AB SR, 2011, S. 653.
[8] Kt.Iv. 08.302 (SG), 08.308 (AG): AB SR, 2010, S. 817 f., AB SR, 2011, S. 1159; AB NR, 2011, S. 414 ff.
[9] Lit., EVD; BBT, Medienrohstoff: Vernehmlassung Weiterbildungsgesetz, 9.11.11; SN und NZZ, 10.11.11; SPJ 2009, S. 244.
[10] Mo. 09.3883: AB NR, 2011, S. 754 f.; AB SR, 2011, S. 1068, AZ, 6.12.11.
[11] Lit. EDI/EDK/EVD; Medienmitteilung EDK vom 31.5.11; NZZ und Lib. 31.5.11; SPJ 2006, S. 228; SPJ 2010, S. 273.
[12] NZZ und SGT, 14.2.11.
[13] BRG 09.082: BBl 2011, S. 4893; AB SR, 2011, S. 243, 366 f., 491 f., 706; AB NR, 2011, S. 126 ff.,736 f., 909 f., 1287; NZZ, 14.1. und 4.3.11; NLZ, 15.4.11, SGT, 8.6.11; QJ, 9.6.11; SPJ 2010, S. 275.
[14] BRG 09.095: BBl, 2011, S. 1 ff., 21 (Entwurf); AB SR, 2011, S. 158 ff., 167 ff.; AB NR, 2011, S. 1082; NZZ, 28.1., 23.2. und 10.3.11; AZ, 5.2., 9.3. und 25.3.11; SGT, 21.2.11; SoS, 25.3.11; SPJ 2010, S. 276.
[15] SN, 15.2.11; TA, 21.2. und 20.5.11; LT, 2.5.11, NLZ, 31.10.11 (Lohnfrage); Medienmitteilung EDK vom 15.9.11; SoZ, 22.5. und 7.8.11; BaZ, 11.6.11; SN, 15.7.11; TA, 22.8.11, NZZ, 16.9.11 (Quereinsteigerausbildung); SPJ 2010, S. 276.
[16] NZZ, 17.3. und 20.7.11; SPJ 2010, S. 277 f.
[17] So-Bli, 22.5.11, Presse vom 18.6.11, WW, 23.6.11, SGT, 12.7.11, NZZ, 30.8.1, NLZ, 5.10.11, BZ, 15.11.11.
[18] Medienmitteilung EDK vom 4.7.11; Presse vom 5.7.11, BaZ, 6.8.11; SPJ 2006, S. 230, SPJ 2010, S. 277.
[19] Po. 09.3930: AB NR, 2009, S. 2333, AB NR, 2011, S. 755 f.; NZZ, 24.11.11; SPJ 2005, S. 226.
[20] Po. 11.3188: AB NR 2011, S. 1267, SPJ 2010, S. 157 f.
[21] Po. 10.3738: AB NR, 2011, S. 1498; SoS, 21.6.11 (Integration leistungsschwacher Schulabgänger in die Arbeitswelt); SPJ 2004, S. 224.
[22] Po. 11.4007: AB NR, 2011, S. 2223, Presse vom 21.6.11.
[23] Po. 11.3699: AB NR, 2011, S. 1736.
[24] Po. 11.3044: AB NR, 2011, S. 1732; NZZ, 9.5.11 (zum allgemeinen Zustand der Berufsbildung und der schwierigen Rekrutierung von Lehrlingen für technische Berufe); TG, 6.9.11.
[25] Po. 11.3687 (Fässler), Po. 11.3694 (Aubert): AB NR, 2011, S. 1844; NZZ, 29.4.11
[26] BRG 09.075: AB NR, 2011, S. 291 ff., 554; AB SR, 2011, S. 338; BBl, 2011, S. 2707 ff.; NZZ, 10.3.11; SPJ 2001, S. 224; SPJ 2010, S. 280 f.
[27] BRG 09.057: BBl, 2009, S. 4561 ff.; AB NR, 2011, S. 1101 ff.; NZZ, 17.1., 12.4., 5.5., 7.5., 30.5.11; LT, 10.5.11; BaZ, 14.6.11; SPJ 2010, S. 281 f.
[28] BRG 09.057: BBl, 2011, S. 7455; AB NR, 2011, S. 1626 ff., 1867; AB SR, 2011, S. 736 ff.; 1020 f., 1035; NZZ, 31.3., 2.4. und 12.4.; WW, 28.4.1; Presse vom 17.6.11; TA und NZZ, 14.9.11; NZZ und QJ, 23.9.11.
[29] Mo. 11.3921: AB NR, 2011, S. 1067; NZZ, 1.7.11; SPJ 2004, S. 228 f.
[30] Lib., 5.5.11, NZZ, 6.6. und 22.8.11; Lib. und LN, 2.8.11; Presse vom 22.8.11; AZ, 7.9.11; SPJ 2010, S. 282.
[31] Ip. 11.4023; Mo. 11.4024: AB NR, 2011, S. 2264; TA, 4.7.11; NLZ, 13.12.11.
[32] Po. 11.3064: AB SR, 2011, S. 626 f.; TA, 28.4. und 8.5.11 (Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven des universitären Mittelbaus); TA, 24.1.11; 24H und TG, 16.2.11; NZZ, 11.5. und 12.5.11; NLZ, 14.11.11.
[33] Kt. Iv. 11.302, Mo. 11.3798: AB SR, 2011, S. 762 f., 1221 (Mo. 11.3798); AB NR, 2011, S. 2256; BaZ, 29.10.11.
[34] Mo. 10.3049 (Maissen), Mo. 10.4036 (WBK-SR): AB SR, 2011, S. 615 f., 1219 f.
[35] Mo. 08.3608 (Fehr), Pa.Iv. 10.454, Mo. 10.3886 (WBK-NR): AB NR, 2011, S. 156 f.; AB SR, 2011, S. 753 ff.; Exp. und LN, 4.3.11; SPJ 2008, S. 201 f.
[36] Kt.Iv. 07.308, Pa.Iv. 09.497: AB SR, 2011, S. 629 f.; Medienmitteilung EDK vom 20.1.12; AZ, 24.2.11; NZZ, 31.3.und 16.6.11; SPJ 2010, S. 284.
[37] BRG 09.079, Mo. 11.3001: AB NR, 2011, S. 341 (Mo. 11.3001 WBK-NR, Heilversuche); NZZ, 7.3.11; 24H und TG, 10.3.11; SPJ 2009, S. 254; SPJ 2010, S. 284 f.
[38] BRG 09.079: BBl, 2011, S. 7415; AB NR, 2011, S. 299 ff., 312 ff., 1312 ff.; 1867; AB SR, 2011, S. 584 ff., 587 ff., 767 ff., 1035; Presse vom 11.3.11; NZZ, 16.6. und 13.9.11.
[39] Mo. 11.3932: AB SR, 2011, S. 1221 f.
[40] Ausserordentliche Session zur UStR II 10.9006: AB NR, 2011, S. 601 ff.; Mo. 10.3233: AB NR, 2011, S. 614; AB SR, 2011, S. 871 f.; NZZ und AZ 24.8.11.
[41] Po. 10.3080: AB NR, 2010, S. 1134; AB NR, 2011, S. 1013; Mo. 10.3609: AB NR, 2010, S. 1650; AB NR, 2011, S. 1014; AB SR, 2011, S. 1012.
[42] BRG 11.069: BBl, 2011, S. 8827 ff. (Botschaft), S. 8927 ff. (Entwurf); SPJ 2009, S. 255; Presse vom 10.11.11; Mo. 07.3582 (FDP-Motion „Einrichtung eines Parc d’innovation suisse“): AB NR, 2009, S. 219.
[43] BRG 11.048 (Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zum Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011): BBl, 2011, S. 6749 ff., 7509, 7511; AB SR, 2011, S. 774 ff.; AB NR, 2011, S. 1525 ff.; Lit. KTI, NZZ, 13.10., 18.10. und 30.10.11; TA, 30.11.11; SPJ 2008, S. 250; SPJ 2010, S. 286.
[44] SNF, Statistiken 2011: Forschungsförderung in Zahlen, 2012; SNF, NFS: Programmausschreibung Juli 2011; NZZ, 31.3. und 6.4.2011.
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