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Bildung, Kultur und Medien
Medien
Der Bundesrat wurde beauftragt, eine medienpolitische Gesamtschau vorzunehmen, um die staats- und demokratiepolitischen Aufgaben der Medien zu sichern. – Insgesamt sprach das BAKOM CHF 50 Mio. für die Förderung von Presseerzeugnissen. – Die geräteabhängige Gebühr für den Empfang von TV- und Radiosignalen soll abgeschafft werden; neu soll eine Abgabe von jedem Haushalt und jedem Unternehmen entrichtet werden. – Eine Studie der Publicom kam zum Schluss, dass die wirtschaftliche Situation der konzessionierten Privatradios und Regionalfernsehen in der Schweiz nach wie vor als durchzogen bezeichnet werden kann.
Medienpolitische Grundfragen
Für grosses Aufsehen sorgte zu Beginn des Jahres eine Grundsatzdiskussion rund um die Transparenz von Medien. Im Zentrum stand die „Weltwoche“, deren aggressive Berichterstattung mit zum Rücktritt des Nationalbankchefs Philipp Hildebrand beitrug. Verschiedenste Pressetitel forderten anschliessend von der Weltwoche, ihre Eigentumsverhältnisse offen zu legen, da sie eine von der SVP beeinflusste Kampagne gefahren habe, welche von Beginn weg den Rücktritt des Nationalbankpräsidenten zum Ziel gehabt hätte. So wurde unter anderem eine „Lex Weltwoche“ gefordert, welche die Verlage verpflichten sollte, ihre finanziellen Grundlagen offenzulegen [1].
Eine 2011 vorgebrachte Beschwerde gegenüber dem Meinungsforschungsinstitut GfS wurde im April des Berichtjahres von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) abgelehnt. Der Beschwerdeführer hatte der GfS vorgeworfen, Umfrageergebnisse vor den eidgenössischen Wahlen nicht korrekt vermittelt zu haben. Obwohl die UBI die Beschwerde ablehnte, kritisierte sie, dass die Wahlbarometer im Schweizer Fernsehen als repräsentativ dargestellt worden seien [2].
Um die staats- und demokratiepolitischen Aufgaben der Medien zu sichern, beauftragte eine von der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-NR) eingereichte Motion den Bundesrat damit, eine medienpolitische Gesamtschau vorzunehmen, ein Förderkonzept zur Stärkung der staats- und demokratiepolitischen Bedeutung der Medien zu erarbeiten und innert zwei Jahren den Entwurf rechtlicher Grundlagen für die indirekte und direkte Medienförderung vorzulegen. Dies sei notwendig, da eine vielfältige Medienlandschaft zentral für eine funktionierende Demokratie sei. Die Motion wurde vom National- und Ständerat angenommen, wobei der Ständerat als Zweitrat den dritten Punkt der Motion, wonach der Entwurf innert zwei Jahren vorzulegen wäre, ablehnte [3].
Gegen Ende des Berichtjahres setzte der Bundesrat die neue Eidgenössische Medienkommission mit Ottfried Jarren, Prorektor der Geistes- und Sozialwissenschaften der Universität Zürich, als Präsidenten ein. Die Kommission soll die schweizerische Medienlandschaft beobachten, konkrete Medienthemen analysieren und Empfehlungen zu ausgewählten Themen, wie etwa zur Rolle der Medien bei der demokratischen Meinungsbildung, abgeben [4].
Die Wemf AG für Werbeforschung erfasste auch im Berichtsjahr Daten zur Mediennutzung in der Schweiz. Dabei kam zutage, dass die meisten Pressetitel ihre Vorjahresergebnisse halten konnten, was angesichts des wachsenden elektronischen Angebots als Erfolg verbucht wurde. Bei dieser Interpretation wurde allerdings die Zuwanderung nicht mitberücksichtigt. Ansonsten müsste die Stagnation aufgrund gestiegener Wohnbevölkerung eher als Misserfolg gedeutet werden [5].
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Presse
Zu Beginn des Berichtjahres sorgte der Blick für Aufsehen. Die Zeitung entschuldigte sich für eine Berichterstattung zum „Spanien-Skandal“ im Jahr 2006. Die Zeitung gab zu, die damaligen Anschuldigungen Jugendlicher teils kritiklos übernommen zu haben und damit den damaligen Vermittler des Camps für Jugendliche in Spanien in dessen Persönlichkeit verletzt zu haben. Die Jugendlichen behaupteten unter anderem, wie Tiere eingesperrt worden zu sein – eine Behauptung, welche sich bei genauerer Betrachtung als haltlos erwies. Eine derart prominente Entschuldigung vom Blick hatten bisher nur Thomas Borer im Jahr 2002 und Jürg Maurer im Jahr 2007 erhalten [6].
Im Februar des Berichtjahres kam es bei der NZZ zu grösseren personellen Änderungen. Konrad Hummler gab sein Amt ad interim als Verwaltungsratspräsident der NZZ an den ehemaligen FDP-Präsidenten Franz Steinegger ab. Hummler hatte sich aufgrund der Steuerhinterziehungs-Klage der USA gegen seine Bank Wegelin entschieden, in nächster Zeit alle seine Kapazitäten für die Bank einzusetzen mit der Absicht, später wieder als Verwaltungsratspräsident der NZZ zurückzukehren. Im Sommer des Berichtjahres wurde jedoch publik, dass Hummler so schnell nicht mehr als Präsident amten würde und Steinegger definitiv als Verwaltungsratspräsident eingetragen wurde [7].
Anfang März des Berichtjahres wurde das Projekt „Obwalden Nidwalden Zeitung“ eingestellt. Der Interlakner Verlagsunternehmer Urs Gossweiler musste seine Expansionsbestrebungen in den beiden Halbkantonen abrupt abbrechen, weil die gesetzten wirtschaftlichen Ziele nicht erreicht werden konnten. Das Einstellen der erst 2010 zum ersten Mal erschienenen Lokalzeitung sei aus wirtschaftlichen Gründen unumgänglich gewesen [8].
Nachdem die Weltwoche schon zu Beginn des Berichtjahres für Negativschlagzeilen im Rahmen der Berichterstattung zum Fall Hildebrand gesorgt hatte (siehe oben), geriet sie im Juni wiederum in die Kritik. Unter dem Titel „Die Roma kommen: Raubzüge in der Schweiz“ druckte die Wochenzeitung ein Titelfoto, welches einen Roma-Knaben mit einer Pistole zeigt. Das Cover löste derart heftige Reaktionen in der Schweiz aus, dass die Oberstaatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Weltwoche wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm eröffnete. Das Verfahren wurde im Verlauf des Berichtjahrs zwar eingestellt, da der Tatbestand der Rassendiskriminierung nicht erfüllt war. Trotzdem wurde die Weltwoche vom Schweizer Presserat für ihren Auftritt gerügt [9].
Seit dem Verkauf der Basler Zeitung „BaZ“ durch die früheren Eigentümer sorgten die undurchsichtigen Besitzerwechsel – insbesondere die unklare Rolle Christoph Blochers– immer wieder für Aufsehen. So auch im Herbst des Berichtjahres, als bekannt wurde, dass Blocher sein finanzielles Engagement für die Zeitung erhöhen würde. Blochers Firma Robestate plante, die Liegenschaften der BaZ aufzukaufen, um dadurch die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckende Zeitung zu entlasten. Die wirtschaftliche Misslage sei grösstenteils auf Überkapazitäten im Druckbereich zurückzuführen [10].
Für das Jahr 2013 wurden insgesamt CHF 50 Mio. für die Förderung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen gesprochen. Insgesamt profitierten 1 222 Publikationen von einer Preisermässigung ihrer Zustellung durch die Schweizerische Post. Seit dem 1.Oktober 2012 ist nicht mehr die Schweizerische Post, sondern das BAKOM zuständig für die Genehmigung der Gesuche um Presseförderung, was allerdings keine grösseren Auswirkungen auf die Anzahl gutgeheissener Gesuche hatte. Insgesamt 192 Gesuche für Preisermässigungen für Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse wurden eingereicht, wovon das BAKOM 140 guthiess. Im vorigen Jahr wurden insgesamt 145 Gesuche gutgeheissen, womit sich die Zahl der förderberechtigten Publikationen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert hatte. Zudem erhielten 1 082 Publikationen von nicht gewinnorientierten Organisationen eine Preisermässigung; 2012 waren es 1 183 gewesen [11].
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Radio und Fernsehen
Die Diskussion um die Empfangsgebühren warf auch im Berichtsjahr weiterhin hohe Wellen und der öffentliche Druck stieg weiter an. Eine Motion Rickli (svp, ZH) verlangte im Rahmen einer Änderung des Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) einen Systemwechsel bei der Meldepflicht und ein Verbot einer doppelten Erhebung von Gebühren durch die Billag. Die Motion wurde von beiden Räten angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Dieser unterstützte die Motion ebenfalls, da die darin geforderten Änderungen mit der geplanten Teilrevision des RTVG einhergehen, welche im Mai in die Vernehmlassung geschickt wurde. Ziel der Teilrevision sei auch ein sachgerechtes und zweckmässiges Gebührensystem für die Sicherstellung des Service Public in der Schweiz. Neu soll eine Abgabe von jedem Haushalt und jedem Unternehmen entrichtet werden – die geräteabhängige Empfangsgebühr soll also abgeschafft werden. Begründet wurde dieser Entscheid durch den technologischen Fortschritt, aufgrund dessen heute auch via Internet und Smartphones die Leistungen der SRG-Medien konsumiert werden können. Das Gewerbe und bürgerliche Medienpolitiker kündigten ihren Widerstand an [12].
Eine Motion von Thomas Müller (svp, SG) beschäftigte sich ebenfalls mit dem Thema Empfangsgebühren und scheiterte im Nationalrat nur äusserst knapp. Das Anliegen wollte die Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren. Statt nach neuen Geldquellen im Gebührenbereich zu suchen, sollte die SRG vielmehr ihre Kostenstruktur überprüfen, so der Motionär. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme unter anderem auf die relativ moderate Höhe der Gebührengelder und die kommende Umstellung des Systems hin zu den Haushaltsgebühren. Dies führe zu einer Reduktion der Gebühren für die Haushalte, weshalb eine Einfrierung der Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe sinnlos wäre. Der Nationalrat entschied sich mit nur einer Stimme Unterschied schliesslich äussert knapp gegen den Antrag Müllers [13].
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Der im vorangegangenen Jahr entflammte Streit um die Online-Werbung durch die SRG SSR fand im Berichtsjahr ein vorläufiges Ende. Aufgrund des Ausbaus der SRG Online-Tätigkeit in den letzten Jahren hatten die Verleger ihre eigenen, nicht-gebührenfinanzierten Onlineangebote gefährdet gesehen und ein Verbot von Online-Werbung durch die SRG gefordert. Nachdem die Verleger und die SRG keine gemeinsame Lösung finden konnten, schaltete sich der Bundesrat ein und verbot der SRG die Online-Werbung. Im Gegenzug sollen ihr jedoch mehr publizistische Möglichkeiten im Internet eingeräumt werden. Ende Dezember legte das BAKOM deshalb den interessierten Kreisen einen Entwurf für Änderungen der SRG-Konzession zur Stellungnahme vor [14].
Im Mai schloss der Bundesrat mit der SRG eine neue vierjährige Leistungsvereinbarung über das Informationsangebot für das Ausland ab. Um die Zusammenarbeit der SRG mit internationalen Fernsehsendern zu fördern, soll der Bund künftig jedes Jahr zwischen CHF 18,6 und 20 Mio. an die Internet-Plattform "swissinfo.ch" zahlen. Im Vergleich zur vorgängigen Leistungsvereinbarung entspricht dies einer Senkung von CHF 2 bis 3 Mio. pro Jahr [15].
Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion Maissen (cvp, GR) bestätigte, dass die programmlichen Leistungen der SRG SSR den Austausch und das Verständnis zwischen den vier Schweizer Sprachregionen fördern. Allerdings sollten die jeweils anderen Sprachregionen in den Informationssendungen noch stärker berücksichtigt werden, wobei der Bundesrat grosses Vertrauen in das neue Konzept der SRG zur Förderung des sprachregionalen Austausches setze, welches sich noch in Ausarbeitung befindet [16].
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Während des Berichtjahrs übernahm die Radio Medien AG den Sender „Radio 24“ von der Tamedia AG. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigte den entsprechenden Konzessionsübergang von Radio 24. Genehmigt wurde auch der Konzessionsübergang von Radio Sunshine, welches neu der Radio Central AG gehört [17].
Im Rahmen der Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), welche am 1. August des Berichtjahrs in Kraft trat, sollen die privaten Fernsehstationen mit Gebührenunterstützung vermehrt entlastet werden, indem der Eigenfinanzierungsanteil aller regionalen Fernsehstationen mit Service-Public-Auftrag gesenkt wurde. Neu können bis zu 70% des Betriebsaufwands mit Gebührengeldern unterstützt werden. Die Verordnungsanpassung erfolgte im Hinblick auf die Veränderung des Verhältnisses zwischen Gebühren und Eigenfinanzierung und dem eingeleiteten Ausstieg aus der analogen Verbreitung von TV-Programmen im Kabelnetz. Im Rahmen der Anhörung sorgten insbesondere diese vorgesehenen Lockerungen der analogen Verbreitungspflicht in Kabelnetzen für Unstimmigkeiten. Befürchtet wurde, dass ein Abbau des analogen Angebots mit zusätzlichen Kosten für die Konsumenten verbunden sein könnte und der Ausstieg insgesamt zu früh sei, da die Versorgung sämtlicher Bevölkerungsteile und Regionen mit Digitalfernsehen noch nicht sichergestellt sei. Mit der Revision der RTVV wurde die Grundlage für einen geordneten Ausstieg aus der analogen Technologie geschaffen, indem das UVEK die Must-Carry-Pflicht im analogen Bereich schrittweise reduzieren kann, wenn ein hoher Anteil der Haushalte TV-Programme in digitaler Form nutzt [18].
Im Auftrag der Branchenverbände und des BAKOMs untersuchte die Publicom während des Berichtjahres die wirtschaftliche Situation der konzessionierten Privatradios und Regionalfernsehen in der Schweiz. Dabei kam zutage, dass sich die Gesamtsituation zwar verbessert hatte, aber immer noch als durchzogen bezeichnet werden kann. Zwar hänge die wirtschaftliche Situation vor allem vom unternehmerischen Geschick der Veranstalter ab, welches sich laut der Studie verbessert hätte, jedoch seien Gebühren weiterhin unverzichtbar [19].
Eine weitere Studie der Universität Freiburg im Auftrag des BAKOM zeigte auf, dass die privaten Regionalfernsehen ihrem Publikum während der Hauptsendezeit vor allem aktuelle lokal-regionale Nachrichten anbieten, wobei den Themen Politik und Gesellschaft der höchste Stellenwert zugeschrieben werde [20].
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Neue Medien
Im Rahmen des Postulats Recordon (gps, VD) wurde der Bundesrat dazu aufgefordert, zu prüfen, inwiefern Online-Zeitungen in der Schweiz unterstützt werden könnten, ohne dass dabei ihre Unabhängigkeit tangiert würde. Im Unterschied zu herkömmlichen Online-Medien bieten diese Online-Zeitungen Informationen ausschliesslich in Form schriftlicher Mitteilungen im Internet an und nicht zugleich auch auf Papier oder in Form von Ton- oder Bild-Sequenzen im Radio oder Fernsehen. Gemäss dem Postulanten wäre eine Teilfinanzierung durch die öffentliche Hand sinnvoll, da diese Projekte neue Diskussionsplattformen bieten. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf die in der Sommersession überwiesene Motion der SPK-NR „Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien“ (siehe oben). Bei der Erarbeitung eines Förderkonzeptes seien auch die bestehenden Online-Medien zu berücksichtigen. Der Ständerat folgte der positiven Haltung des Bundesrates und nahm das Postulat in der Herbstsession an [21].
Ein vom Bundesrat in Auftrag gegebener Bericht zum Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games zeigte auf, dass die meisten Jugendlichen ihren Internetkonsum im Griff haben. Nur bei 2,3% der Jugendlichen könne von einem exzessiven Nutzungsverhalten gesprochen werden [22].
Auch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften befasste sich im Rahmen der Studie James (Jugend, Aktivitäten, Medien – Erhebung Schweiz) mit dem Medienkonsum von Jugendlichen. Dabei zeigte sich, dass sich der Medienkonsum von Schweizer Jugendlichen zunehmend in Richtung Handy und Internet bewegt. Dies berge Risiken, insbesondere weil die Kluft zwischen „Digital Natives“ (Generationen, welche nach 1980 geboren und somit mit den neuen Medien aufgewachsen sind) und den „Digital Immigrants“ (Generationen, welche vor 1980 geboren sind) immer grösser wird. So werde es für Eltern und Pädagogen zunehmend schwieriger, ihren Kindern etwas über verantwortungsvolles Verhalten im Internet beizubringen. Die Autoren der Studie fordern deshalb ein eigenständiges Schulfach „Medienbildung“ (vgl. Teil I, 8a) [23].
Die neuesten Erhebungen der Net-Metrix AG – der Forschungsstelle für Internetnutzungsforschung – brachte ausserdem zum Vorschein, dass die Smartphones andere mobile Geräte wie Laptop oder Notebook überholt hatten. Smartphones prägen somit zunehmend den Zugriff auf Online-Angebote [24].
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Die Anzahl Facebook-Nutzer in der Schweiz ist im Berichtsjahr auf hohem Niveau stagniert. Während die Zunahme der aktiven Nutzer im Vorjahr noch 39% betrug, belief sie sich im Berichtsjahr nur noch auf 9,2%. Ausserdem zeigte sich der Trend, dass die Facebook-Nutzer zusehends älter werden. Inzwischen ist mehr als jeder zehnte Nutzer in der Schweiz über 50 Jahre alt [25].
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Die Problematik rund um die Speicherung von personenbezogenen Daten im Internet wird in Teil I, 1b (Datenschutz) thematisiert.
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Weiterführende Literatur
Annaheim , Beatrice et al.; Internetgebrauch und interaktive (Online-)Spiele. Schlussbericht zur Erfüllung der Postulate Forster-Vannini (09.3521) vom 09.06.2009 und Schmid-Federer (09.3579) vom 10.06.2009: Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games, Lausanne 2012.
Bundesamt für Gesundheit (Hg.), Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games. Expertenbericht des BAG in Erfüllung der Postulate Forster-Vannini (09.3521) vom 09.06.2009 und Schmid-Federer (09.3579) vom 10.06.2009, Bern 2012.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Internet in den Schweizer Haushalten. Ergebnisse der Erhebung Omnibus IKT 2010, Neuenburg 2012.
Grossenbacher, René et al.; Die wirtschaftliche Situation des Privatrundfunks in der Schweiz. Eine Untersuchung der Publicom AG im Auftrag von VSP, RRR, Télésuisse und BAKOM, Kilchberg 2012.
Kolb, Steffen / Schwotzer, Bertil, Die Fernsehprogramme der privaten Veranstalter mit Leistungsauftrag in der Schweiz. Kontinuierliche Programmmforschung: Phase 3, Schlussbericht 2012, Fribourg 2012.
Mensch, Christian, Enteignete Zeitung. Die Geschichte der «Basler Zeitung». Ein Lehrstück über den Medienwandel, Basel 2012.
Rüegg, Walter (Hg.), Herausgefordert. Die Geschichte der Basler Zeitung, Basel 2012.
Schweer, Martin (Hg.), Medien in unserer Gesellschaft: Chancen und Risiken, Bern 2012.
Willemse, Isabel et al.; James – Jugend, Aktivitäten, Medien – Erhebung Schweiz. Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, Zürich 2012.
Zimmer, Heiko, Zugriff auf Internetzugangsdaten. Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit einer verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung. Eine Interessenabwägung zwischen Datenschutz, Strafverfolgung und Urheberrecht im Internet, Bern 2012.
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[1] Ww, 4.1. und 11.1.12; Bund, 7.1.12; SGT, 12.1.12; Sonntagszeitung, 15.1.12; WOZ, 19.1.12.
[2] SGT, 1.9.12.
[3] Mo. 12.3004: AB NR, 2012, S. 259 ff.; AB SR, 2012, S. 211 ff.; TA, 20.1.12; NLZ, 12.6.12.
[4] Medienmitteilung BAKOM vom 21.11.12.
[5] Presse vom 20.3.12; NZZ, 11.9.12.
[6] TA, 7.2.12; SGT, 8.2.12; NZZ, 8.2.12.
[7] Presse vom 10.2.12; TA, 31.8.12.
[8] TA, Blick und BaZ, 10.02.12.
[9] NZZ, 4.6. und 10.7.12; TA, 30.10.12.
[10] NZZ, 7.9., 9.10. und 30.10.12; TA, 9.10.12; BaZ, 01.11.12; SPJ 2011, S.374; Lit.Mensch.
[11] Medienmitteilung BAKOM vom 14.12.12.
[12] Mo. 11.4080: AB NR, 2012, S. 534; AB SR, 2012, S. 654; Medienmitteilung BAKOM vom 9.5.12; Presse vom 10.5.12.
[13] Mo. 10.3611: AB NR, 2012, S. 962 f.; SGT, 7.6.12
[14] Medienmitteilung BAKOM vom 14.9. und 20.12.12; Presse vom 15.9.12.
[15] Medienmitteilung BAKOM vom 16.5.12.
[16] Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion Maissen (10.3055) vom 7. 12.12; vgl. SPJ 2010, S. 303.
[17] Medienmitteilung BAKOM vom 18.5. und 27.9.12.
[18] Medienmitteilung BAKOM vom 15.6.12.
[19] Lit. Grossenbacher et al.
[20] Medienmitteilung BAKOM vom 5.12.12.
[21] Po. 12.3579: AB SR, 2012, S. 654 f.
[22] Lit. BAG; NZZ, 16.8.12.
[23] NZZ, 8.2.12; Lit. Willemse.
[24] Medienmitteilung NET-Metrix vom 26.9.12; NZZ, 27.9.12.
[25] NZZ, 8.2.12.
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