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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Das Bundesamt für Kultur verabschiedete die „Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz“. – Die Buchpreisbindung wurde vom Stimmvolk verworfen. – Die Thematik des Urheberrechts im Internet beschäftigte das Parlament. – Der Bündner Sprachenstreit erhitzte weiterhin die Gemüter. – Das Bundesgericht bestätigte die Möglichkeit eines Teilaustritts aus der Kirche.
Kulturpolitik
Im Rahmen des am 1. Januar in Kraft getretenen Kulturförderungsgesetzes baute das Bundesamt für Kultur (BAK) sein Engagement in den neuen Tätigkeitsfeldern, welche in der Kulturbotschaft 2012-2015 definiert wurden, aus. Das BAK entschied, sich künftig vermehrt für die Erhaltung des beweglichen Kulturerbes zu engagieren. Zu diesem Zweck wurden zunächst sieben – ab 2014 noch weitere – Institutionen wie Museen oder Sammlungen unterstützt. Somit soll die künftige Positionierung dieser Institutionen als Kompetenzzentren mit nationaler und internationaler Ausstrahlung glücken. Besondere Aufmerksamkeit erhielten weiter die beiden als transversale Themen festgelegten Projekte „Lebendige Traditionen“ und „Kultur Digital“. Auf dem Gebiet der lebendigen Traditionen wurde eine Liste veröffentlicht (siehe Abschnitt Kulturgüterschutz) und Förderungsmassnahmen vorgestellt. Im Bereich der digitalen Kultur wurde als erster Schritt einer künftigen Förderung eine Bedürfnis-Umfrage unter den mit Digitaltechnik arbeitenden Kulturschaffenden durchgeführt [1].
Im Rahmen der Kulturbotschaft 2012-2015 erfuhr auch die Pro Helvetia einige Veränderungen im Sinne einer Aufgabenverschiebung. Allerdings geriet die Stiftung nicht deswegen in die Schlagzeilen. Für grosses Aufsehen sorgte vielmehr ihr Direktor Pius Knüsel. Er stellte als Mitautor des Buches „Der Kulturinfarkt“ die gesamte schweizerische Kulturpolitik in Frage. Für besonderen Zündstoff sorgte seine Aussage, die Anzahl an Theatern, Museen, Bibliotheken, Konzerthäusern etc. sei zu halbieren. Dies sei nötig, da die staatliche Kulturförderung versagt habe, indem sie zu oft an der tatsächlichen Nachfrage des Publikums vorbei fördere, so die These Knüsels. Schon kurz nach Erscheinen des Buches distanzierte sich der Stiftungsrat der Pro Helvetia von den Aussagen Knüsels, stellte dessen Leistungen als Direktor der Stiftung jedoch keineswegs in Frage. Trotzdem gab Knüsel knapp zwei Monate später sein Amt ab, worauf im Oktober des Berichtjahres bekannt wurde, dass Andrew Holland das Amt neu übernehmen würde [2].
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Im September des Berichtjahres veröffentlichte das Bundesamt für Kultur die „Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz“. Diese umfasst schützenswerte, schweizerische Traditionen aus den Sparten Musik, Tanz, Theater, Brauchtum, Handwerk, Industrie und Wissen. Damit erfüllt die Schweiz ihre Verpflichtung gegenüber der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Vertreten auf der Liste sind sowohl alle Kantone mit ihren ganz eigenen Traditionen und Bräuchen wie etwa das Sechseläuten oder der Berner Bär, als auch gesamtschweizerische Eigenarten wie etwa das Fondue oder der Jass. Einige der insgesamt 167 Einträge sollen es schliesslich auf die Liste des UNESCO-Welterbes schaffen [3].
Der Bundesrat verabschiedete den ersten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNESCO Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Ziel der Konvention ist die internationale Anerkennung der Besonderheit kultureller Güter und Dienstleistungen als Träger von Sinn und Identität. Mit der Ratifizierung der Konvention im Jahr 2008 hatte sich die Schweiz dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht über deren Umsetzung zu erstellen. Dieser erste Bericht überprüfte nun die Effizienz des Schweizer Modells und hob dessen in der föderalistischen Geschichte begründeten Stärken hervor und wies auf künftige Herausforderungen wie die Schaffung eines geeigneten statistischen Rahmens, die Verstärkung der Sensibilisierungsmassnahmen und eine effizientere Koordination hin [4].
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Über die Volksinitiative „Jugend und Musik“ berichten wir oben, Teil I, 8a (Grundschulen).
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Im März des Berichtjahres stimmte die Schweizer Bevölkerung über die Wiedereinführung der 2007 abgeschafften Buchpreisbindung ab, weil ein Komitee im Juli 2011 bestehend aus JFDP, JSVP, JGLP das Referendum ergriffen hatte. Ein überparteiliches, bürgerliches Komitee lancierte den Abstimmungskampf unter dem Motto „Buchpreisdiktat Nein“. Im Zentrum der Kampagne der Gegner standen die Argumente, eine Buchpreisbindung führe zu höheren Preisen für die Konsumenten und nütze nur ausländischen Verlegern. Auf der Seite der Befürworter kämpften Buchhändler, Autoren und Verleger für die Wiedereinführung der festen Ladenpreise. Eine staatliche Regulierung sichere die Vielfalt und stärke kleinere Schweizer Verlage und unbekannte Autoren, so die Hauptargumente. Bis zuletzt unklar blieben die Fragen, ob auch der private Online-Buchkauf im Ausland der Preisbindung unterstehe und wie die Kontrolle der Preise aussehen sollte. Dies war mit ein Grund, so die Vox-Analyse, weshalb die öffentliche Meinung im Verlauf der Kampagne in Richtung Nein kippte. Am 11. März 2012 wurde die Buchpreisbindung an der Urne recht deutlich mit 56,1 Prozent der Stimmen verworfen. Besonders auffällig war der Unterschied zwischen der Deutschschweiz – welche geschlossen auf den Markt setzte – und der Romandie – welche geschlossen für die staatliche Regulierung votierte. So fand die Vorlage die grösste Zustimmung im Kanton Jura (71.2%), in Genf (66.6%), in Neuenburg (63.0%), im Waadtland (60.6%), im Wallis (57.7%) und in Freiburg (57.5%). Ausserdem spielte auch die Parteigebundenheit eine gewisse Rolle beim Stimmentscheid. Parteisympathisanten von SP und den Grünen sagten deutlich Ja zur Vorlage, während die Anhänger der bürgerlichen Parteien sowie die Parteiungebundenen die Vorlage grösstenteils ablehnten. Schliesslich wies die Vox-Analyse auch darauf hin, dass insgesamt 13 Kantonalparteien der CVP von der Meinung der nationalen Delegiertenversammlung abwichen und ins gegnerische Lager wechselten. Dies stellte einen weiteren Unsicherheitsfaktor dar, welcher zur Ablehnung der Vorlage führte [5].
Fakultatives Referendum „Bundesgesetz über die Buchpreisbindung“
Abstimmung vom 11. März 2012

Beteiligung: 44,9%
Ja: 966 633 (43,9%) / 6 Stände
Nein: 1 234 222 (56,1%) / 14 6/2 Stände

Parolen:
Ja: CVP (13), EVP, Grüne, SP, CSP (1), EDU, SGB, TravS.
Nein: FDP, BDP (1), SVP, GLP, eco, SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Kurz nach dem Nein zur Buchpreisbindung überwies der Ständerat zwei Postulate zum Thema Buch an den Bundesrat. Das Postulat Savary (sp, VD) verlangt von der Regierung die Ausarbeitung eines Berichts zur Situation des Buchmarktes. Die Abstimmung habe zu grosse Unterschiede zwischen den Sprachregionen gezeigt und ganz allgemein würden verlässliche Daten zum Buchmarkt fehlen. Gleichzeitig wurde auch das Postulat Recordon (gp, VD) angenommen, welches den Bundesrat damit beauftragte, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die schwierige Situation der Schweizer Literatur zumindest gelindert werden könnte. Der Bundesrat beauftragte das Bundesamt für Kultur damit, die Sachlage zu evaluieren und allenfalls mögliche Ergänzungen zu bereits bestehenden Massnahmen aufzuzeigen [6].
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Während des Berichtjahres wurden mehrere Vorstösse zum Thema Urheberrecht im Internet eingereicht. Das vom Nationalrat überwiesene Postulat Glättli (gp, ZH) beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, inwiefern Schweizer Kulturschaffende angemessen für den durch den vermehrten Austausch nicht lizenzierter Werke im Internet verursachten Einkommensausfall entgolten werden könnten. Neue Formen der Urheberrechtsentschädigung müssten geschaffen werden bei gleichzeitiger Einhaltung der Grundrechte und Privatsphäre der Internetnutzer. Mögliche Urheberrechtsentschädigungen wären beispielsweise eine so genannte „Kulturflatrate“ oder eine marginale Abgabe auf den Datendurchsatz. Dasselbe Ziel verfolgte das vom Ständerat überwiesene Postulat Recordon (gp, VD). Auch hier wurde eine liberale Änderung des Urheberrechts angestrebt. Insbesondere sollte der Bundesrat prüfen, inwiefern Pauschalen, welche dann als Entschädigung für die Kulturschaffenden eingesetzt werden könnten, von den Internetusern erhoben werden könnten [7].
Zu Beginn des Berichtjahres wurde europaweit gegen das Urheberrechtsabkommen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) demonstriert. Das Acta-Abkommen wurde von 38 Industriestaaten – darunter auch die Schweiz – ausgehandelt und hat zum Ziel, das Urheberrecht auf nationaler Ebene besser durchzusetzen. Damit trägt das Abkommen den Interessen der Musik- und Filmindustrie Rechnung, welche die illegalen Downloads bekämpfen will. Gegen das Abkommen mobilisierten vor allem die Piratenparteien, das Hackerkollektiv Anonymous und verschiedene Menschenrechtsorganisationen, welche die Meinungsfreiheit durch das Abkommen gefährdet sahen. In einer Mitteilung forderte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates den Bundesrat auf, mit der Unterzeichnung des Abkommens zu warten, bis der EuGH einen Grundsatzentscheid getroffen habe [8].
Gegen überhöhte Lohnbezüge bei den Verwertungsgesellschaften kämpfte eine im Berichtjahr behandelte parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL). Das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte seien so anzupassen, dass überhöhte Bezüge der leitenden Organe von Verwertungsgesellschaften verhindert werden. Deren Entschädigungen hätten sich an denjenigen der Bundesverwaltung zu orientieren. Auslöser der Initiative war die Veröffentlichung der Jahresrechnung bzw. der Geschäftsberichte von SUISA, Pro Litteris und Co. für das Jahr 2008, in denen erhöhte Bezüge festgestellt wurden. Die Verwertungsgesellschaften trügen kein wesentliches Marktrisiko, weshalb sich die Geschäftsführungstätigkeit bei einer Verwertungsgesellschaft – auch wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit habe – nicht mit einer marktorientierten Tätigkeit in der Privatwirtschaft vergleichen lasse. Während der Nationalrat der parlamentarischen Initiative gemäss der Empfehlung der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen Folge gab, lehnte sie der Ständerat als Zweitrat ab [9].
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Sprachen
Obwohl der Bündner Grosse Rat bereits im Dezember 2011 einen wegweisenden Entscheid traf, erhitzte der Bündner Sprachenstreit auch im Berichtsjahr weiterhin die Gemüter. Der Entscheid, dass die obligatorischen Lehrmittel an Schulen künftig auch in den fünf Idiomen gedruckt werden dürfen – also nicht zwingend in der Einheitssprache Rumantsch Grischun verfasst sein müssen – stand im Zentrum der Debatte. Dieses Koexistenzmodell sah vor, dass die Gemeinden die Alphabetisierungssprache selber wählen können, jedoch auch passive Kenntnisse in der jeweils anderen Sprache vermitteln müssen. Bis zum Ende des Berichtjahres blieben Fragen rund um die konkrete Umsetzung dieser Pläne offen und umstritten [10].
Für viel Gesprächsstoff sorgte die Diskussion um die Förderung der lateinischen Sprachen in der Schweiz. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme zur Situation der italienischen Sprache als Maturitätsfach kam die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) zum Schluss, dass Italienisch zwar in den meisten Kantonen angeboten werde, durchschnittlich aber nur 13 Prozent der Schüler Italienisch als Grundlagen-, Frei- oder Schwerpunktfach besuchen. Ebenfalls kritisch diskutiert wurde der Entscheid der Zürcher Regierung, Mathematik auf Kosten des Französisch stärker zu gewichten sowie der Entscheid der Obwaldner Behörden, Italienisch aus dem gymnasialen Lehrplan zu streichen [11].
Um dem Bedeutungsverlust des Italienischen entgegenzuwirken, wurde im Oktober ein Forum für den Schutz der italienischen Sprache in der Schweiz gegründet. Ziel des Forums ist es, die Kräfte zu bündeln und eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, um den Stellenwert des Italienischen als Landessprache zu stärken. Eine erste geplante Massnahme des Forums ist die Erhöhung des Prozentsatzes an italienischsprachigen Bundesangestellten. Vgl. oben, Teil I, 1c (Verwaltung) [12].
Für Unmut – insbesondere in der Romandie – sorgte im Frühjahr ein Artikel der Weltwoche, in welchem die Welschen als die Griechen der Schweiz bezeichnet wurden. Die Romands lägen in jeder Negativ-Statistik wie beispielsweise in Bezug auf Arbeitslosenquoten vorne und würden sich darüber hinaus oft beklagen, so die Weltwoche. Die teils heftigen Reaktionen auf diesen Artikel sahen den nationalen Zusammenhalt durch solch provokative Äusserungen gefährdet [13].
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Kirchen und religionspolitische Fragen
Im Juni des Berichtjahres erfolgte in Bern der Spatenstich zum „Haus der Religionen“, unter dessen Dach alle Religionen zum friedlichen Dialog zusammenfinden sollen. Die Überbauung an der Europastrasse soll auch Wohnungen, Restaurations- und Detailhandelsbetriebe umfassen. Der erfolgte Spatenstich entsprach einem grossen Meilenstein, da der Baubeginn aufgrund von Einsprachen und fehlenden finanziellen Mitteln mehrmals verzögert worden war [14].
Bereits im Jahr 2011 berieten die beiden Staatspolitischen Kommissionen über eine parlamentarische Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU), welche zum Ziel hatte, Symbole der christlichen-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum verfassungsrechtlich zu schützen. Während die SPK-NR die Annahme der Initiative empfahl, sprach sich die SPK-SR gegen die Vorlage aus, da eine Sonderstellung des Christentums die friedliche Koexistenz der verschiedenen Religionen gefährden würde. Somit gelangte das Geschäft während des Berichtjahrs zum Entscheid an die Räte. Der Nationalrat gab der Initiative mit 87 zu 75 Stimmen Folge, während der Ständerat sie knapp mit 21 zu 17 Stimmen ablehnte [15].
Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 58 „Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft“ entstanden in den letzten fünf Jahren insgesamt 28 Studien, welche im Juli des Berichtjahres in Form einer Synthese vorgestellt wurden. Die zentrale Erkenntnis aus dem NFP 58 war, dass sich in der Schweiz zusehends ein religiöser Graben zwischen der Politik und der säkularisierten Bevölkerung öffnet. Die Religion sei einerseits in den öffentlichen Debatten stark präsent, im privaten Leben der meisten Menschen werde sie aber immer unwichtiger. Indes verbinden die öffentlichen Debatten die Religion meist mit kontroversen anderen Themen wie etwa mit politischen Konflikten oder Migrationsproblemen. Ausserdem ergab eine Umfrage unter lokalen Verantwortlichen aller religiösen Gemeinschaften in der Schweiz, dass Frauen in muslimischen Gemeinden oft mehr Einfluss haben als Katholikinnen, Frauen in Freikirchen oder orthodoxen Jüdinnen. Dies rühre daher, dass Frauen beispielsweise bei Aleviten und Sufis mehr Möglichkeiten hätten, in spirituelle Führungspositionen aufzusteigen als dies bei Neuapostolen oder konservativen Freikirchen der Fall sei. Sehr offen gegenüber Frauen waren gemäss den Umfrage-Ergebnissen Reformierte, Christkatholiken, liberale Juden, Buddhisten und Hindus [16].
Das Bundesamt für Statistik veröffentlichte im Juni des Berichtjahres die Daten der jährlichen Strukturerhebung. Gemäss dieser war die römisch-katholische Kirche zwar immer noch die grösste Konfessionsgruppe der Schweiz, allerdings hat sie seit dem Jahr 1990 um 6.4 Prozentpunkte abgenommen. Auch die evangelisch-reformierte Kirche hat an Bindekraft verloren und beide Landeskirchen haben mit einer Überalterung der Anhängerschaft zu kämpfen. Parallel dazu hat sich die Anzahl der Konfessionslosen beinahe verdoppelt [17].
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Für zahlreiche Schlagzeilen sorgte auch in diesem Jahr der konservative Bischof Vitus Huonder. Zu Beginn des Berichtjahres wurde ihm vorgeworfen, er verschärfe den aktuellen Priestermangel anstatt diesen zu bekämpfen. Diese Vorwürfe rührten daher, dass der Bischof zwei ehemaligen Priesteramtskandidaten nicht die kirchliche Beauftragung als Laientheologen erteilen wollte. Im Februar errichtete Bischof Huonder zwei Personalpfarreien, was ebenfalls grosse Kritik hervorrief. Personalpfarreien vereinigen ihre Mitglieder – anders als territoriale Pfarreien – aufgrund gemeinsamer Sprache, Bedürfnisse oder Nationalität. Mit diesem Schritt wurden die Traditionalisten aufgewertet und die Angst von einer „Kirche in der Kirche“ geschürt. Für die grösste Empörung schliesslich sorgte ein Hirtenbrief Huonders in welchem er forderte, dass Geschiedene, welche wieder heiraten, von den Sakramenten ausgeschlossen werden sollten. Viele Seelsorger warfen dem Bischof mangelnde Barmherzigkeit vor und konnten diese Forderung nicht unterstützen, weshalb sie darauf verzichteten, den Hirtenbrief in der Messe vorzulesen [18].
Im September des Berichtjahres wurde eine schweizerische „Pfarrei-Initiative“ lanciert. Diese sollte deutlich machen, wo die katholische Kirche tatsächlich steht und wo sie hinwill. Die Pfarrei-Initiative richtete sich in erster Linie an die Bischöfe, welche dadurch zu Reformen und Gesprächen gezwungen werden sollten. Mit dem Text sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass die seelsorgerische Praxis in den Pfarreien längst nicht mehr den offiziellen Vorgaben der Kirche entspräche. So wurde beispielsweise betont, dass die Kommunion mit allen geteilt werde – egal, ob geschieden oder homosexuell. Ausserdem werde und solle zukünftig weiterhin die Predigt auch von theologisch gebildeten Frauen gehalten werden können. In kürzester Zeit kamen über 200 Unterschriften zustande, was den Druck auf die Bischöfe in der Schweiz erhöhen sollte. Obwohl sich die Initianten im November des Berichtjahres mit drei Schweizer Bischöfen zur Aussprache trafen, blieben die Fronten bis zum Ende des Berichtjahres verhärtet [19].
Im August des Berichtjahres bestätigte das Bundesgericht die Möglichkeit eines Teilaustritts aus der Kirche. Ein Austritt aus der Landeskirche ohne gleichzeitige Abkehr von der katholischen Weltkirche ist weiterhin möglich. Somit kann der katholische Glauben beibehalten werden auch wenn keine Kirchensteuern mehr bezahlt werden. Begründet wurde dieser Entscheid dadurch, dass andernfalls das Grundrecht der Religionsfreiheit verletzt würde. Die Schweizer Bischofskonferenz verzichtete darauf, eine einheitliche Regelung zu beschliessen, wie mit den partiellen Austritten umzugehen sei. Dies solle jedem Bistum selber überlassen bleiben [20].
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Für Irritation – nicht nur bei Islamkritikern – sorgte zu Beginn des Berichtjahres der Plan der beiden grössten muslimischen Organisationen des Landes eine Art muslimisches Parlament zu schaffen. Die „Umma Schweiz“ sollte sich in gesellschaftspolitischen Fragen, welche die Muslime betreffen, einigen, um danach mit einer Stimme sprechen zu können. Kritisiert wurde, dass die Schaffung eines solchen Parlaments die Situation nicht verbessere, sondern im Gegenteil die Tendenz zur Abschottung der konservativen Muslime fördere [21].
In Reaktion auf ein umstrittenes Urteil des Kölner Landgerichts entschied das Zürcher Kinderspital, vorerst keine Wunschbeschneidungen mehr durchzuführen. Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung als Körperverletzung definiert, was Chirurgen und Politiker auch in der Schweiz verunsicherte. In jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaften löste das Moratorium von Beschneidungen Entsetzen aus, da dieses ein schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit sei. Auch in der Medienberichterstattung herrschte breiter Konsens darüber, dass die Infragestellung der Beschneidung von Knaben unnötig und unsensibel sei. Uneinig waren sich hingegen Strafrechtler, ob die rituelle Beschneidung in der Schweiz strafbar sei oder nicht. Das Zürcher Kinderspital hob knapp einen Monat später den Beschneidungsstopp wieder auf. Allerdings wird der behandelnde Arzt künftig neu dazu verpflichtet, nach dem Motiv für den Eingriff zu fragen und die Unterschrift beider Elternteile einzuholen [22].
Eine Studie des Zentrums für Religionsforschung der Universität Luzern erforschte während zwei Jahren die muslimischen Jugendgruppen in der Schweiz. Die Studie kam zum Schluss, dass die religiöse Orientierung der Jugendlichen nicht desintegrativ wirke, sondern im Gegenteil den Austausch mit der Gesellschaft fördere. Vermehrt würden die von den Jugendlichen selbst organisierten Gruppen ethnische, nationale und sprachliche Grenzen überschreiten [23].
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Weiterführende Literatur
Haselbach, Dieter et al.; Der Kulturinfarkt. Von allem zu viel und überall das Gleiche, München 2012.
Amt für Kultur St.Gallen (Hg.), Kulturleitfaden, St.Gallen 2012.
Marila, Tino Arnold, Auf Sendung. Wie Radio und Fernsehen in die Zentralschweiz gekommen sind, Luzern 2012.
Graber, Hedy et al. (Hg.), Kultur digital. Begriffe, Hintergründe, Beispiele. Im Auftrag des Migros-Kulturprozent, Basel 2011.
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Moraldo, Sandro (Hg.), Sprachenpolitik und Rechtssprache. Methodische Ansätze und Einzelanalysen, Bern 2012.
Janczak, Barbara et al. (Hg.), Mehrsprachigkeit aus deutscher Perspektive, Tübingen 2012.
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Bochinger, Christoph (Hg.), Religionen, Staat und Gesellschaft. Die Schweiz zwischen Säkularisierung und religiöser Vielfalt, Zürich 2012.
Schäuble, Wolfgang, Braucht unsere Gesellschaft Religion? Vom Wert des Glaubens, Basel 2012.
Pfleiderer, Georg und Alexander Heit (Hg.), Religions-Politik II. Zur pluralistischen Religionskultur in Europa, Zürich 2012.
Pfleiderer, Georg und Alexander Heit (Hg.), Sphärendynamik II. Religion in postsäkularen Gesellschaften, Zürich 2012.
Campi, Emidio und Peter Opitz (Hg.), Johannes Calvin und die kulturelle Prägekraft des Protestantismus, Zürich 2012.
Gabriel, Mark A., Swislam. Wie viel erträgt das Land? Zürich 2011.
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[1] Medienmitteilung BAK vom 5.7.12.
[2] Presse vom 16. bis 31.3.12; NZZ, 24.5.12; Bund, 13.10.12; Lit. Haselbach.
[3] Medienmitteilung BAK vom 10.9.12; NZZ, BZ, SGT, 11.9.12.
[4] Medienmitteilung BAK vom 25.4.12.
[5] Presse von Januar bis März 2012; Greuter, Nicole / Milic, Thomas / Widmer, Thomas, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 11. März 2012, Bern 2012.
[6] Po. 12.3195 und Po. 12.3327: AB SR, 2012, S. 399 f.
[7] Po. 12.3173, AB NR, 2012, S. 1211; Po. 12.3326: AB NR, 2012, S. 452; NZZ, 23.5.12.
[8] NZZ, 15.2. und 21.3.12; AZ, 15.2.12; WoZ, 1.3.12; NLZ, 10.3.12.
[9] Pa. Iv. 09.522: AB NR, 2011, S. 1929 f, AB SR, 2012, S.928 f.
[10] TA, 10.2. und 3.7.12; NZZ, 12.12.12.
[11] NZZ, 21.3., 11.4. und 31.7.12.
[12] BaZ, SGT, 30.11.12; AZ, 3.12.12.
[13] Ww, 1.3. und 8.3.12; TA, 3.1.12; 24H, 10.3.12.
[14] BZ, Bund, 28.6.12.
[15] Pa.Iv. 10.512: AB NR, 2012, S. 213 f.; AB SR, 2012, S. 527 f.; NLZ 10.3 und 12.6.12.
[16] AZ, TA, NZZ, 4.7.12; So-Bli, 27.5.12; Lit. Bochinger.
[17] TA, NZZ, 20.6.12.
[18] TA, 11.1., 28.2., 6.3., 10.3.12.; NZZ, 28.2.12; BaZ, 5.3., 3.4.12; NLZ, 9.3.12; SoZ, 11.3.12.
[19] NZZ, 18.9., 27.11.12.; NLZ, 19.9., 29.11.12; TA, 22.12. und 24.12.12.
[20] BaZ, 7.8.12; NZZ, 4.8.12; WW, 9.8.12; SGT, 24.8., 7.9.12.
[21] AZ, 9.2.12; BaZ, 11.2.12.
[22] TA, 20.7., 21.7., 24.7. und 11.8.12; NZZ, 21.7., 25.2., 27.7. und 24.8.; SGT, 21.7.12; SoZ, 22.7.12; AZ, 23.7.und 26.7.12; BaZ, 23.7.12; Bund, 24.7.12; NLZ, 28.7.12.
[23] TA, NLZ, 28.11.12.
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