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Die Gesetzgebung in den Kantonen
Nachfolgend beschreiben wir kurz und thematisch geordnet jene Vorlagen, die im Berichtsjahr an der Urne erfolgreich waren. Als "erfolgreich" bezeichnen wir aufgrund obligatorischem oder fakultativem Referendum zur Abstimmung gelangte Behördenvorlagen, die von der Stimmbevölkerung abgelehnt wurden, sowie angenommene Volksinitiativen und Volksvorschläge in Form eines konstruktiven Referendums. Für weitere Details sowie Informationen zu den anderen Vorlagen, vgl. die Tabellen [APS2014_II_tableaux].
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Grundlagen der Staatsordnung
Mit deutlichen 68,3% Nein-Stimmen erteilte die Baselbieter Stimmbevölkerung dem Gegenvorschlag zu den zurückgezogenen Fusionsinitiativen im September 2014 bei einer Stimmbeteiligung von 52,5% eine Abfuhr. Mit der Annahme des Gegenvorschlags wären die beiden Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft dazu verpflichtet worden, einen Verfassungsrat bestehend aus Vertretern beider Halbkantone einzuberufen, der in einem mehrjährigen Prozess eine Verfassung für einen fusionierten "Kanton Basel" hätte ausarbeiten sollen, die danach noch von der Bevölkerung hätte abgesegnet werden müssen. Im Gegensatz zum Initiativanliegen, das den 120-köpfigen Verfassungsrat je hälftig aus Vertretern der beiden Halbkantone hätte zusammensetzen wollen, einigte man sich beim Gegenvorschlag auf eine Vertretung, die sich an der Einwohnerzahl orientierte. Dies hätte dem Kanton Basel-Landschaft 75 und dem Kanton Basel-Stadt 50 Sitze eingebracht. Während in Basel-Stadt sowohl die Regierung als auch der Grosse Rat das Einsetzen des Verfassungsrats befürworteten, stellte sich die Baselbieter Exekutive mehrheitlich gegen die Prüfung der Fusion und empfahl ihrer Stimmbevölkerung, die Vorlage abzulehnen. Der Landrat verzichtete auf eine Abstimmungsempfehlung  [1] .
Die Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden wird von sieben auf fünf Mitglieder verkleinert, die ihre Posten künftig jedoch voll- statt nur hauptamtlich ausüben. Dies und weitere Reformen der Staatsleitung (u.a. Verkürzung der Amtsdauer des Landammans, Einführung der Amtszeitbeschränkung) beschloss das kantonale Stimmvolk im Rahmen einer obligatorischen Abstimmung. Im Gegensatz dazu lehnte es einen Eventualantrag zur Staatsleitungsreform mit 54.6% Nein-Stimmen ab. Dieser hätte dieselben Änderungen vorgesehen und lediglich auf die Reduktion der Regierungsmandate verzichtet. Die Stimmbeteiligung für den kantonalen Urnengang betrug 46,6%  [2] .
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Öffentliche Finanzen
Von den sechs Volksinitiativen, die Reformen in der Steuerpolitik verlangten, konnte nur gerade eine nachhaltige Erfolge an der Urne verbuchen: Im Februar des Berichtsjahres sprach sich die Luzerner Bevölkerung mit 57,7% Ja-Stimmen für Annahme einer Gesetzesinitiative des Hauseigentümerverbands (HEV) aus, die die Abschaffung der Liegenschaftssteuer verlangt (Stimmbeteiligung: 56,4%). Mit 64 zu 45 Stimmen hatte sich eine Mehrheit im Luzerner Kantonsrat gegen dieses Anliegen ausgesprochen, da sie bei einer - wie von der Initiative verlangten - ersatzlosen Streichung der Liegenschaftssteuer Steuerausfälle bei Kantonen und Gemeinden in der Höhe von je rund CHF 18,5 Mio. erwartete. Die Initianten hingegen störten sich an der aus ihrer Sicht ungerechtfertigten doppelten Besteuerung von Haus- und Wohneigentum  [3] .
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Infrastruktur
Energie
Am 18. Mai 2014 entschied das Schaffhauser Stimmvolk mit 58,7% Nein-Stimmen, die Änderung des Wasserwirtschaftsgesetzes abzulehnen. Die vorgeschlagene Änderung betraf die Abschaffung des Höherstauverbots für den Rhein. Durch die Abschaffung erhofften sich die Befürworter eine höhere Produktionskapazität des Kraftwerks Schaffhausen. Im Kantonsrat wurde die Vorlage mit 44 zu 5 Stimmen angenommen und freiwillig der Volksabstimmung unterstellt. Im Nachgang der Abstimmung wurde die Vermutung geäussert, dass die Schaffhauser Stimmbevölkerung die Vorlage vornehmlich deshalb abgelehnt hatte, weil sie den Bau eines weiteren Rheinkraftwerks - und damit einhergehende, negative Auswirkungen auf den Rheinfall (Wassermenge, Touristenattraktivität) - befürchtet hatte. Die Stimmbeteiligung betrug 70,4%  [4] .
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Strassenbau- und -verkehr
Ein breit abgestütztes Referendumskomitee bestehend aus den Parteien CVP, FDP, LDP und SVP konnte an der Abstimmung im Kanton Basel-Stadt vom Mai 2014 einen Erfolg verbuchen. Die vier bürgerlichen Parteien wehrten sich gegen die geplante Erschliessung des Quartiers Erlenmatt durch eine 1,2 km lange Tramlinie und das ihrer Meinung nach unausgewogene Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Befürworter sahen im geplanten Erlenmatt-Tram, welches u.a. die Pharmaindustrie besser an den Badischen Bahnhof anbinden sollte, hingegen sowohl einen Standortfaktor als auch eine Zeichensetzung für den öffentlichen Verkehr. Am Abstimmungssonntag scharte sich indes eine knappe Mehrheit von 51,6% hinter das Referendumskomitee und verhinderte den Bau der Tramlinie (Stimmbeteiligung: 57,2%). Mit diesem Entscheid wurde auch die in der Vorlage vorgesehene Umgestaltung des Vorplatzes des Badischen Bahnhofs, die sich in der Abstimmungskampagne als relativ unbestritten entpuppte, bachab geschickt. Letzteres Anliegen war im Vorfeld von Quartierbewohnerinnen und -bewohnern als dringlich eingestuft worden  [5] .
Ebenfalls im Mai bestärkte die Genfer Stimmbevölkerung ihren Willen vom Vorjahr und nahm die Avivo-Initiative und deren Forderung nach reduzierten ÖV-Preisen für IV- und AHV-Rentner erneut an. Die Abstimmung zur Initiative war im Vorjahr annulliert worden, da der dem Volk unterbreitete Abstimmungstext nicht eins zu eins identisch mit der Formulierung gewesen war, die den Unterzeichnenden bei der Unterschriftensammlung vorgelegt worden war. Der im Berichtsjahr an der Abstimmung vorgelegte Text korrigierte diesen Umstand und verwendete die ursprüngliche Formulierung. Das Ja der Genfer Bevölkerung war in dieser zweiten Abstimmung zwar leicht zögerlicher, aber dennoch ausreichend: Während im vorangegangenen Jahr 55,8% der Stimmbevölkerung ein Ja in die Urne gelegt hatten, stimmten im Berichtsjahr noch 53,8% der Stimmenden zu (Stimmbeteiligung: 57,1%). Die Abstimmung musste wiederholt werden, weil die Tarifvergünstigungen nicht für die junge Genfer Bevölkerung zwischen 19 und 25 Jahren gegolten hätte. Auf den Unterschriftenbögen der Initiative war der Juniortarif durch eine Klammer auf Personen im Alter von 6 bis 18 Jahren begrenzt gewesen. Genau diese Klammer war im ersten Abstimmungstext verloren gegangen. Im Nachgang zur zweiten Abstimmung beschloss der Grosse Rat hingegen eine Richtigstellung, womit die Alterskategorien kompatibel sind mit denjenigen in der übrigen Schweiz. Somit können junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Altersjahres nach wie vor von Vergünstigungen auf Abonnemente profitieren. Ferner sprach die Initiative der Regierung die Kompetenz zur Tariferhöhung ab: Diese soll neu dem Parlament zufallen, so dass die entsprechenden Beschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt sind  [6] .
Während der MCG bereits mit seiner Ja-Parole zur Avivo-Initiative einen kleinen Erfolg verbuchen konnte, gab die Ablehnung der Mitfinanzierung von fünf Parkplätzen auf französischem Boden noch mehr Anlass zur Freude. Die Partei hatte gegen einen entsprechenden Kredit in der Höhe von CHF 3,1 Mio. das Referendum ergriffen. Die Mittel zur Finanzierung der P+R-Parkplätze hätten den Genfer Strassenverkehr entlasten sollen. Mit einem Ja-Anteil von 48,9% lehnte die Genfer Bevölkerung den Kreditbeschluss bei einer Stimmbeteiligung von 57,1% knapp ab  [7] .
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Boden- und Wohnwirtschaft
Kurz nachdem die Ablehnung der eidgenössischen Bauspar-Anliegen im Jahr 2012 dem Bausparen im Kanton Basel-Landschaft endgültig ein Ende bereitet hatte, lancierte alt-Nationalrat und Vater einer der beiden Bausparinitiativen Hans Rudolf Gysin mit seiner Baselbieter Wohneigentums-Initiative ein "Bausparmodell light". Dieses verlangte zum einen die Verankerung der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auf Verfassungsstufe sowie die Schaffung von Anreizen zur Bildung von gebundenen Sparrücklagen, die neu auch zur Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen und nicht nur wie bisher zum erstmaligen Erwerb von Wohneigentum eingesetzt werden kann. Obwohl sich die Initiative neben der privaten Wohneigentumsförderung auch die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zum Ziel setzt, konnte sie linke Parteien nicht überzeugen, fand jedoch Unterstützung bei den Wohnbaugenossenschaften. Von linker Seite befürchtete man zum einen eine Benachteiligung der Mieterinnen und Mieter sowie zum anderen eine einseitige Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum; ein Gegenkomitee kam jedoch nicht zu Stande. Mit überaus deutlichen 74,7% nahm die Baselbieter Bevölkerung das Volksanliegen schliesslich an und tat dies - für Volksinitiativen eher ungewöhnlich - sogar auf Geheiss von Regierung und Parlament. Die Stimmbeteiligung betrug dabei 50,7%  [8] .
Eine eher ungewohnte Referendumskoalition fand sich im Berichtsjahr in Basel-Stadt: Die Parteien BastA!, die Grünen sowie die SVP ergriffen zusammen mit diversen Umweltverbänden das Referendum gegen zwei Teile des Zonenplans betreffend die Stadtrandentwicklung Ost und Süd. Regierung und Parlament beschlossen diese zwei Stadtrandentwicklungs-Projekte mit der Zonenplanrevision, um den Bedarf an zusätzlichem Wohnraum zu decken. Die Gegnerinnen und Gegner der Stadtrandentwicklung wehrten sich in erster Linie gegen die Verbauung von Grünzonen und plädierten für das verstärkte Fördern von verdichtetem Bauen gegen innen. Die bürgerliche Mitte und die SP verstanden die Pläne hingegen als gut austarierten Kompromiss und empfahlen ein Ja. Anders sah dies die Basler Bevölkerung: Sie lehnte die Stadtrandentwicklung Süd mit 45,6% und die Stadtrandentwicklung Ost mit 49,2% Ja-Stimmenanteil ab. Bereits einige Wochen nach der Abstimmung gab die Regierung bekannt, aufgrund der Wohnungsknappheit schon bald ein neues Bauprojekt vorlegen zu wollen, was bei der Stimmbevölkerung kontroverse Reaktionen auslöste. Rückhalt erhielt sie jedoch von der SP, die sich für eine "wirtschaftlich, ökologisch und sozial beispielhafte" Stadtrandentwicklung Ost einsetzte. Im Dezember beauftragte die Regierung das Forschungsinstitut gfs.bern mit der Durchführung einer Umfrage, um die Gründe für das Volksnein zu eruieren  [9] .
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Sozialpolitik
Nicht zufrieden mit dem neuen Genfer Kindertagesstättengesetz zeigten sich linke Parteien und pädagogische Institutionen und ergriffen das Referendum. Kritisiert wurde dabei nicht etwa die Erhöhung der Krippenplätze, sondern die sich verschlechternden Betreuungsverhältnisse durch die Erhöhung der Anzahl Kinder pro Betreuungsperson. Dass 28'000 Unterschriften gesammelt werden konnten - das im Kanton Genf geltende 3%-Quorum macht für die Ergreifung des fakultativen Referendums momentan die Unterschrift von ca. 7'000 Stimmberechtigten erforderlich -, zeigte bereits die Umstrittenheit der von bürgerlichen Kreisen verabschiedeten Vorlage. Ein weiteres Indiz dafür war, dass die Regierung der Stimmbevölkerung die Parlamentsvorlage zur Ablehnung empfahl. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 43,2% versenkte das Genfer Stimmvolk die Vorlage am Abstimmungssonntag bei einer Beteiligung von 57,4%  [10] .
Am 18. Mai 2014 wurde im Tessin über die Bemessungsgrundlage für die kantonale Standardprämie der obligatorischen Krankenversicherung abgestimmt. Die Gesetzesänderung wurde Ende 2013 vom Grossen Rat beschlossen, worauf die Sozialdemokraten das Referendum ergriffen hatten. Neu sollte gemäss der vom Gesetzgeber verabschiedeten Fassung die Standardprämie reduziert werden, um die kantonalen Ausgaben bei den Prämienverbilligungen zu senken. Die Senkung der Standardprämie hätte zur Folge gehabt, dass die Prämienverbilligungen abnehmen, weil diese wiederum in Abhängigkeit (der nun tieferen Standardprämie) errechnet werden. Die SP sah dadurch vor allem einkommensschwache Personen benachteiligt und ergriff das Referendum. Die Gesetzesänderung wurde mit einem Nein-Stimmenanteil von 52,7% an der Urne verworfen (Stimmbeteiligung: 53,7%)  [11] .
Der Solothurner Kantonsrat unterstellte von sich aus zwei Varianten zur Revision des Pensionskassengesetzes der obligatorischen Volksabstimmung. Aufgrund des vom Bund beschlossenen Systemwechsels müssen die Pensionskassen neu vollständig ausfinanziert werden. Die vorgelegten Gesetzesrevisionen wollten denn auch die Organisation der Pensionskasse sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke regeln. Die beiden Varianten unterschieden sich lediglich in der Frage, ob die Gemeinden ebenfalls einen Teil des Fehlbetrags zu übernehmen hätten oder ob der Kanton alleinig dafür zuständig sein soll. Diese Variantenabstimmung war das Resultat der langwierigen Verhandlungen zwischen Gemeinden und Kanton. Eine Mehrheit fand schliesslich lediglich die Variante ohne Verpflichtung der Gemeinden. Letztere befürworteten lediglich 28,5% der Stimmbevölkerung (Stimmbeteiligung: 40,4%)  [12] .
Eine im Rahmen des Sparpakets beschlossene Massnahme fand bei der Baselbieter Bevölkerung mit 48,2% Ja-Anteil nicht ausreichend Unterstützung: Erhöht werden sollte der sogenannte Vermögensverzehr in Alters- und Pflegeheimen. Mit Annahme der Vorlage, die dem obligatorischen Referendum unterstand, hätten Seniorinnen und Senioren künftig jährlich 15% statt 10% ihres Vermögens für ihren Heimaufenthalt einsetzen müssen, um von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV profitieren zu können  [13] .
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Bildung und Kultur
"Rüebli-Votum schwächt den Bildungsraum", titelte die Basellandschaftliche Zeitung nach Annahme der Mundart-Initiative im Kanton Aargau und vermutete eine weitere Hürde für die allfällige Schaffung eines gemeinsamen Nordwestschweizer Bildungsraumes. Im Gegensatz zu den Kantonen Glarus und Luzern, deren Stimmbevölkerung ähnliche Anliegen im Vorjahr versenkt hatten, sprachen sich die Aargauerinnen und Aargauer am 18. Mai 2014 mit 55,5% Ja-Anteil für eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten aus, die Mundart als grundsätzliche Unterrichtssprache im Kindergarten festlegt (Stimmbeteiligung: 55,2%). Der Kanton Aargau reiht sich somit hinter Zürich als zweiter Kanton ein, der Hochdeutsch gänzlich aus dem Kindergartenalltag verbannt  [14] .
Ende September 2014 lehnte die Tessiner Stimmbevölkerung einen Kredit von CHF 3,5 Mio. zur Beteiligung des Kantons Tessin am Schweizer Pavillon an der Expo 2015 in Mailand ab. Ein Teil des Geldes hätte auch für touristische Zwecke im Zusammenhang mit der Weltausstellung - einige davon auch im Kanton selbst - verwendet werden sollen. Die Lega dei Ticinesi wehrte sich dagegen und konnte fast doppelt so viele als die nötigen 7000 Unterschriften gegen das Vorhaben sammeln. Angesichts der schwierigen Finanzlage im Südkanton verwarf der Souverän den Kredit mit einem Nein-Stimmenanteil von 54,5% (Stimmbeteiligung: 51,6%)  [15] .
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Weiterführende Literatur
Schaub, Hans-Peter, "Maximising direct democracy - by popular assemblies or ballot votes?", in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft 18/2014, S. 305-331.
Vatter, Adrian, Das politische System der Schweiz, Stuttgart 2013.
Wirtschaftsforum Graubünden, Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Graubündens: Bedeutung der öffentlichen Finanztransfers für Graubünden und seine Gebiete, Chur 2014.
 
 
[1] vgl auch oben, Teil I, 1d (Territorialfragen).
[2] APZ, 25.2. und 19.5.14.
[3] LZ, 4.1., 8.1., 10.1. und 10.2.14.
[4] SN, 26.3., 9.4., 17.4., 22.4., 25.4., 3.5. und 19.5.14.
[5] BLZ, 30.10.13; BaZ, 31.10.13; BLZ 19.5.14; Abstimmungsbüchlein zur Volksabstimmung.
[6] TdG, 23.1., 28.4., 19.5., 20.5., 30.5., 14.6., 11.10., 20.11. und 13.12.14; vgl. SPJ 2013, S. 429.
[7] TdG, 6.5., 10.5., 15.5., 19.5. und 20.5.14.
[8] BLZ, 10.1., 15.1., 2.3. und 10.2.14; BaZ, 21.1. und 10.2.14.
[9] BLZ, 28.2., 29.9., 30.9., 14.11. und 27.11.14, BaZ, 13.8., 25.8., 4.9., 29.9., 30.9., 14.11., 15.11. und 27.12.14.
[10] TdG, 17.1., 7.2. und 10.2.14.
[11] CdT, 19.5.14.
[12] SZ, 22.1., 29.1., 4.4., 30.4. und 26.10.13, 26.2., 27.2., 8.3., 30.4., 27.5., 18.6., 21.6., 24.6., 25.6., 26.6., 29.9.
[13] BaZ und BLZ, 29.9.14.
[14] AZ, 26.10. und 21.11.13, 19.5.14, BLZ, 21.5.14.
[15] CdT, 29.9.14; vgl. auch oben, Teil I, 1a (Grundsatzfragen).