Infrastruktur und Lebensraum
Energie
National- und Ständerat empfahlen die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. - Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 wurde im Nationalrat ausgiebig verhandelt und schliesslich mit einigen Änderungen angenommen. - Die Unterzeichnung eines bilateralen Stromabkommens zwischen der Schweiz und der EU scheiterte am Ja des Stimmvolks zur Masseneinwanderungsinitiative. - Der Bundesrat kündigte die vollständige Öffnung des Strommarktes an. - 4,9 Millionen Menschen erhielten vorsorglich Kaliumjodidtabletten. - Während Jahren unentdeckte Löcher im Containment des AKW Leibstadt brachten Kraftwerksbetreiber und ENSI in Verlegenheit.
Energiepolitik
Im Februar 2014 richtete der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (
Stromeffizienz-Initiative)» an das Parlament. Die Initiative war 2013 eingereicht worden. Der Bundesrat empfahl die Initiative zur Ablehnung, da sie einseitig nur auf die effiziente Nutzung der Elektrizität setze und zu anderen Energieträgern nichts sage. Die Energiestrategie 2050 des Bundesrates sei diesbezüglich viel umfassender und nehme zudem die Grundanliegen der Initiative auf. Das Parlament nahm das Geschäft im Jahr 2014 nicht mehr auf
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Am 17. Juni 2014 beriet der Ständerat als Erstrat über die bundesrätliche Botschaft zur
Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer». Eine Minderheit Recordon (gp, VD) beantragte die Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag zu prüfen, welcher eine Lenkungsabgabe auf nichterneuerbarer Energie vorsieht, deren Ertrag aber zurückverteilt wird. Die Kritik am Minderheitsantrag bezog sich vor allem darauf, dass ihm ein ganz anderes Konzept zugrunde liege als der Initiative und er deshalb nichts mit der Initiative zu tun habe. Der Minderheitsantrag wurde von der kleinen Kammer mit 29 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung verworfen. In der Debatte wurde der Volksinitiative wiederholt vorgeworfen, sie wage mit der Abschaffung der Mehrwertsteuer ein finanzpolitisches Abenteuer, sie sei unsozial und wirtschaftsfeindlich. Ein Antrag Diener (glp, ZH), welcher die Initiative zur Annahme empfahl, blieb chancenlos: Mit 34 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen folgte die kleine Kammer ihrer Kommission und nahm den Bundesbeschluss an. Am 23. September 2014 nahm der Nationalrat die Debatte auf. Die Kommission empfahl die Ablehnung von Initiative und Gegenvorschlag, eine Minderheit I Bäumle (glp, ZH) wollte die Initiative zur Annahme empfehlen und eine Minderheit II Girod (gp, ZH) schlug einen Gegenvorschlag vor, welcher eine Lenkungsabgabe auf nichterneuerbare Energieträger ebenso wie die Rückverteilung des Ertrags an die Bevölkerung vorsah. Beide Minderheiten fanden keine Mehrheit: Am 25. September 2014 verwarf der Nationalrat den Minderheitsantrag II Girod (gp, ZH) für einen Gegenvorschlag mit 110 zu 79 Stimmen (wobei die Fraktionen von GLP, GP und SP geschlossen für und die Fraktionen von CVP, FDP und SVP dagegen stimmten), sowie den Minderheitsantrag Bäumle (glp, ZH) für die Annahme der Volksinitiative mit 160 zu 27 Stimmen bei einer Enthaltung (Zustimmung nur von den Fraktionen von GLP und GP). In der Schlussabstimmung vom 26. September empfahl der Ständerat die Volksinitiative mit 40 gegen 3 Stimmen bei zwei Enthaltungen zur Ablehnung, der Nationalrat tat dies mit 171 zu 27 Stimmen
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Im Herbst 2013 hatte der Bundesrat seine Botschaft zum
ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 sowie zur Volksinitiative "Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (
Atomausstiegsinitiative)" an das Parlament gerichtet. Die Energiestrategie 2050 wurde als indirekter Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative der Grünen vorgeschlagen. Zu den Grundsätzen der Energiestrategie 2050 gehört die sparsame und effiziente Nutzung jeder Energie, der wesentliche Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch, sowie das Verursacherprinzip in der Kostenverteilung. Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 bringt eine Totalrevision des Energiegesetzes und Anpassungen an neun weiteren Bundesgesetzen mit sich. Der Nationalrat nahm die Diskussion der Vorlage am 1. Dezember 2014 auf. Während die Mehrheit der UREK-NR das Eintreten auf die Vorlage beantragte, forderte eine Minderheit Knecht (svp, AG) Nichteintreten. Eine Minderheit I Rösti (svp, BE) verlangte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das erste und das zweite Massnahmenpaket gleichzeitig vorzulegen und aufzuzeigen, wie die Stromerzeugung aus Wasserkraft langfristig gesichert werden könne. Eine Minderheit II Wasserfallen (fdp, BE) beantragte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, in einem Gesamtpaket die vollständige Strommarktöffnung, die Aufhebung aller Subventionen, Vorschläge zur ökologischen Steuerreform sowie eine umfassende Stromnetzstrategie darzulegen. Zudem sei eine Vorlage zur Energieeffizienz separat vorzulegen und die Atomausstiegsinitiative dem Volk vorzulegen. In einer langen Eintretensdebatte zeigten sich die Positionen der Parteien: Vertreter der SVP betonten, dass die Vorlage mit grossen Unsicherheiten behaftet sei und damit die Versorgungssicherheit gefährdet werde. Von Seiten der FDP wurde kritisiert, dass eine Abkehr von der Subventionierung erneuerbarer Energien noch nicht absehbar sei, weil das zweite Massnahmenpaket noch nicht vorliege. Zudem wurden von beiden Parteien hohe bzw. unbekannte Kosten moniert. Für Eintreten und gegen die Rückweisungsanträge waren die Fraktionen von CVP/EVP, BDP, GLP, GP und SP. Von Sprecherinnen und Sprechern dieser Parteien wurde die aufwändige Kommissionsarbeit gelobt, die Energiestrategie als ausgereift bezeichnet und die Energiewende als Notwendigkeit dargestellt. Während diese Parteien die Auslandsabhängigkeit der Schweiz in der Energieversorgung durch die Energiestrategie 2050 vermindert sahen, befürchteten Stimmen aus SVP und FDP, dass durch Marktverzerrungen und ungenügender Leistung der erneuerbaren Energien eine Versorgungslücke entstehen wird und diese nur mit Importen behoben werden könnte, was die Auslandsabhängigkeit der Schweiz erhöhen würde. Der Rat trat schliesslich mit 135 gegen 55 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf die Vorlage ein (wobei die Gegenstimmen ausschliesslich aus den Fraktionen von SVP und FDP kamen). Mit 63 zu 33 Stimmen bei 96 Enthaltungen setzte sich die Minderheit II gegen die Minderheit I durch, nur um in der zweiten Abstimmung mit 108 gegen 81 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Mehrheit zu unterliegen. In der Detailberatung der Vorlage gab es insgesamt 115 Minderheitsanträge: SVP und FDP versuchten einerseits, die Ausbaupläne für erneuerbare Energien abzuschwächen und andererseits, die Fördermittel der KEV für weitere Nutzniesser zu öffnen, so etwa für grosse Wasserkraftwerke. Von SP und Grünen wurden hingegen Anträge eingebracht, welche die Zielsetzungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien ambitionierter fassen wollten. Der Nationalrat erhöhte nach langer Diskussion den Netzzuschlag für die kostendeckende Einspeisevergütung KEV auf maximal 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Obschon sich die SVP gegen diese Erhöhung wehrte, gaben SVP-Vertreter den Anstoss, KEV-Beiträge auch für Grosswasserkraftprojekte, Holzkraftwerke und Biogasanlagen auszurichten. Mit Stichentscheid von Ratspräsident Rossini (sp, VS) wich die grosse Kammer vom Vorschlag des Bundesrats ab und nahm den Vorschlag ihrer Kommission an, Anreize zu schaffen, damit der Strom dann in das Netz eingespiesen wird, wenn der Bedarf am grössten ist. Die Höhe der Vergütung kann nach Lieferzeit differenziert werden. Der Vorschlag, die Nutzung von erneuerbaren Energien zum nationalen Interesse zu erklären, wurde von der SP und den Grünen mit einem Antrag auf Streichung bekämpft. Der Antrag wurde jedoch mit 135 zu 32 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Damit können in einer Güterabwägung auch Energieprojekte in Landschaften von nationaler Bedeutung geprüft werden. Am dritten Tag der Debatte nahm der Nationalrat ein Bonus-Malus-System auf, welches den Netzbetreibern Zielvorgaben machen soll bezüglich des Stromverbrauchs der Endkunden. Mit einem Bonus aus dem Netzzuschlagsfonds sollen jene Netzbetreiber belohnt werden, welche die Verbrauchsziele erreichen, die anderen sollen mit einem Malus belastet werden. Sowohl der Antragsteller Grunder (bdp, BE), als auch Bundesrätin Leuthard drückten ihre Hoffnung aus, dass der Ständerat in seiner Debatte noch an diesem System feilen werde. Am vierten Tag der Debatte verschärfte der Nationalrat die CO2-Grenzwerte von Fahrzeugen: Bis 2020 sollen Personenwagen, welche neu in Verkehr gesetzt werden, durchschnittlich noch 95 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren dürfen. Für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper sollen Grenzwerte festgelegt werden. Der Rat erhöhte zudem die Mittel für Gebäudesanierungen: Statt 300 Millionen sollen neu bis 450 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe für die Gebäudesanierungen eingesetzt werden dürfen. Die CO2-Abgabe soll jedoch vorderhand nicht erhöht werden. Am fünften Tag der Debatte sprach sich die grosse Kammer gegen generelle Laufzeitbeschränkungen von Atomkraftwerken aus. Ab vierzig Jahren Betrieb sollen die Betreiber aber Langzeitbetriebskonzepte vorlegen müssen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 mit 110 gegen 84 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die Gegenstimmen kamen ausschliesslich aus den Fraktionen von SVP und FDP
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Hochspannungsnetz
Eine Motion Amherd (cvp, VS) für eine
Lastenverteilung bei der Erneuerung des Hochspannungsnetzes war am 6. Mai 2014 im Nationalrat mit 89 zu 82 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen worden. Die Motion verlangt eine Anpassung des Stromversorgungsgesetzes dahingehend, dass Planungsverfahren für unterirdisch verlegte Hochspannungsleitungen beschleunigt und dass die Mehrkosten für die unterirdische Verlegung über einen Zuschlag auf die Übertragungskosten abgegolten werden könnten. Zusammen mit der ähnlichen, aber abgeänderten Motion Fournier (cvp, VS) wurde am 27. November 2014 im Ständerat über die Motion Amherd diskutiert. Die UREK-SR empfahl die Ablehnung, ein Antrag Recordon (gp, VD) bat jedoch um Zustimmung. Während die allgemeiner gefasste Motion Fournier angenommen wurde, lehnte die kleine Kammer die Motion Amherd mit 24 zu 16 Stimmen ab
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Eine im Oktober 2013 von der UREK-NR eingereichte parlamentarische Initiative zur
Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie fand am 17. Juni 2014 im Nationalrat Zustimmung. Dennoch schuf die grosse Kammer eine Differenz zum Vorschlag der Kommission: Sie nahm neben der von der parlamentarischen Initiative geforderten Änderung des Stromversorgungsgesetzes zur Behebung einer Rechtsunsicherheit auch einen Einzelantrag Nordmann (sp, VD) an, welcher im Stromversorgungsgesetz ein Vorkaufsrecht an der Netzbetreibergesellschaft Swissgrid für Bund und Kantone anführen wollte. In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat mit 183 zu 0 Stimmen für die parlamentarische Initiative. Der Ständerat nahm sich dem Geschäft am 25. November 2014 an. Weil die Rechtsunsicherheit bei der Kostenübernahme für Ausgleichsenergie dringend zu beheben sei, die vom Nationalrat aufgenommene Änderung des Artikel 18 des Stromversorgungsgesetzes jedoch sachlich nichts damit zu tun habe und von der UREK-SR gerne noch eingehender geprüft werden möchte, wurde der kleinen Kammer beantragt, die beiden Anliegen in zwei Entwürfe aufzuteilen. Der Ständerat stimmte diesem Vorgehen mit 42 zu 0 Stimmen zu. Der Nationalrat kam am 1. Dezember auf das Geschäft zurück und stimmte dem Beschluss des Ständerates diskussionslos zu. In den Schlussabstimmungen vom 12. Dezember 2014 nahmen der Nationalrat und der Ständerat den Entwurf 1, welcher der ursprünglichen parlamentarischen Initiative entspricht, einstimmig an. Der aus dem Einzelantrag Nordmann resultierende Entwurf 2 wurde 2014 nicht mehr behandelt
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Die vom Nationalrat 2013 abgeänderte Motion Fournier (cvp, VS), welche eine
Beschleunigung im Genehmigungsverfahren für unterirdisch verlegte Hochspannungsleitungen sowie einen Zuschlag zur Deckung der Mehrkosten unterirdischer Netze forderte, erhielt am 27. November 2014 die Zustimmung des Ständerates. Die vom Ständerat akzeptierte Änderung des Nationalrates lag darin, dass die Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens technikneutral erfolgen und also nicht nur für unterirdisch verlegte Hochspannungsleitungen gelten soll. Die Forderung nach Kostenteilung wurde zudem in einen Prüfauftrag umgewandelt
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Strommarkt
Im Januar 2014 liess Bundesrätin Leuthard verlauten, ein
bilaterales Stromabkommen mit der EU solle noch in diesem Jahr unterzeichnet werden. Die Umstände seien günstig, die verbliebenen Differenzen klein und da sich der Europäische Energiebinnenmarkt per Anfang 2015 konstituiere, wäre es wichtig, dass sich die Schweiz zu diesem Zeitpunkt bereits mittels Abkommen den Zugang zu diesem Markt gesichert hätte. Ein wichtiger Punkt in den Verhandlungen um ein Stromabkommen zwischen der EU und der Schweiz ist die vollständige Marktöffnung, die in der Schweiz noch nicht vollzogen, aber im Stromversorgungsgesetz bereits angelegt ist. Die Hoffnungen auf einen baldigen Abschluss des Abkommens zerschlugen sich, als die EU-Kommission zwei Tage nach dem Ja des Stimmvolkes zur Masseneinwanderungsinitiative ein Treffen absagte und verlauten liess, das Stromabkommen komme erst wieder auf die Traktandenliste, wenn Klarheit bestehe über die weitere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU
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Am 20. März 2014 behandelte der Ständerat ein Postulat Diener (glp, ZH), welches die
Transparenz auf dem Strommarkt erhöhen will. Der Bundesrat zeigte Bereitschaft, gemäss Punkt 1 des Postulats die Einführung eines Herkunftsnachweises für sämtlichen in der Schweiz verkauften Strom zu prüfen. Die weiteren Punkte des Postulats (Information über die Umweltauswirkungen, Deklarationsregelung bei Pumpspeicherkraftwerken und Deklarationspflicht für reinen Transithandel) wurden vom Bundesrat hingegen abgelehnt. Ständerätin Diener Lenz zeigte sich einverstanden mit der bundesrätlichen Haltung, Punkt 1 anzunehmen und die Punkte 2, 3 und 4 abzulehnen. Der Rat übernahm diese Haltung ebenfalls
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Ungeachtet der Grösse ihrer Nachfrage sollen alle Konsumenten und Produzenten einen
freien und gleichberechtigten Zugang zum Energiemarkt erhalten. Dies hatte eine Motion Noser (fdp, ZH) gefordert, welche 2013 im Nationalrat angenommen worden war und am 4. Juni 2014 im Ständerat behandelt wurde. Die UREK-SR beantragte (wie auch der Bundesrat) die Ablehnung der Motion: Einerseits sei die Forderung nach freiem Marktzugang überholt, da dieser mit der vollständigen Marktöffnung 2017 erreicht werde, andererseits sei die Forderung nach einem nationalen Netzbetreiber problematisch, da sich viele regionale Teilnetze im Besitz von Gemeinden und Städten befänden. Der Ständerat folgte seiner Kommission und dem Bundesrat und lehnte die Motion ab
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Am 8. Oktober 2014 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zu einem Bundesbeschluss über die
volle Strommarktöffnung. Die vollständige Marktöffnung war schon im Stromversorgungsgesetz (StromVG) von 2007 enthalten, allerdings in zwei Schritten. Dieser zweite Schritt, die Marktöffnung für private Bezügerinnen und Bezüger sowie für kleine Firmenkunden, soll mit dem vorliegenden referendumsfähigen Bundesbeschluss vollzogen werden. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 22. Januar 2015. Sofern kein Referendum ergriffen wird, treten die neuen Bestimmungen per 1.1.2017 in Kraft. Per 1.1.2018 könnten dann erstmals auch Endverbraucher mit kleinem Verbrauch ihren Stromlieferanten frei wählen. Die Stromversorgungsunternehmen werden ihre Tarife für das Folgejahr jeweils im Sommer publizieren müssen, worauf alle Endverbraucher mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten per Ende Jahr ihren Anbieter wechseln können. Endverbraucher mit einem Verbrauch von weniger als 100 000 Kilowattstunden pro Jahr müssen nicht in den freien Markt eintreten. Sie können sich weiterhin von ihrem lokalen Anbieter beliefern lassen (Grundversorgung mit abgesicherter Stromversorgung). Endverbraucher mit höherem Verbrauch müssen zwingend in den freien Markt eintreten. Die Einführung der vollständigen Strommarktöffnung ist eine Voraussetzung für den Abschluss des Stromabkommens mit der EU
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Energieverbrauch
Der
Stromverbrauch stieg 2013 gegenüber 2012 um 0,6% an und betrug 59,3 Milliarden Kilowattstunden (kWh). Dies teilte das Bundesamt für Energie (BfE) im April 2014 mit. Damit lag der Verbrauch zwar erneut höher, aber immer noch unter dem Rekordverbrauch von 59,8 Mrd. kWh im Jahr 2010. Weil es 2013 im Vergleich zum Vorjahr 5,8% mehr Heiztage gab und das Heizen 9% des Verbrauchs ausmacht, sind Wettereffekte eine mögliche Erklärung für die Zunahme im Stromverbrauch. Eine weitere Erklärung ist das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum. Stromeffizienz-Effekte, die laut BfE 2012 bereits bei 722 Mio. kWh lagen, könnten erklären, weshalb der Stromverbrauch weniger stark gewachsen ist als das BIP. Die Stromproduktion stieg 2013 um 0,4% auf 68,3 Mrd. kWh, wobei vor allem das AKW Leibstadt mit seiner Leistungssteigerung von 1245 auf 1275 Megawatt zur Erhöhung der Produktion beigetragen hat
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Kernenergie
Nach dem AKW-Unfall in Fukushima 2011 wurden die Konzepte für den Schutz bei Unfällen in Atomkraftwerken überarbeitet. Der Bundesrat teilte im Januar 2014 mit, dass die Bevölkerung in einem Umkreis von 50 Kilometern um Atomkraftwerke vorsorglich
Kaliumjodidtabletten erhalten soll. Bisher hatte die Bevölkerung innerhalb eines Radius von 20 Kilometer Jodtabletten erhalten. Es erhalten so rund 4,9 Millionen Menschen vorsorglich Jod, bis dahin waren es nur 1,2 Millionen. Die Mehrkosten von 20 Millionen Franken wurden den AKW-Betreibern auferlegt. Diese wehrten sich gegen die Kostenübernahme und kritisierten, dass die Revision der Verordnung politisch motiviert sei. Der Branchenverband Swissnuclear betonte, sobald die Betreiber eine beschwerdefähige Verfügung zur Kostenübernahme erhielten, werde diese angefochten. Als die Jodtabletten im Herbst 2014 ausgeliefert wurden, war weiterhin unklar, wer die Kosten dafür tragen wird. Im November 2014 erhielt eine Million Haushalte im Umkreis von 50 Kilometer um die Atomkraftwerk einen Brief, der sich als offizielles Begleitschreiben zur Jodtablettenverteilung ausgab und gezeichnet war mit Geschäftsstelle Kaliumjodidversorgung, in Wahrheit aber von der Umweltorganisation Greenpeace versendet worden war. Der Brief erläuterte, dass die Einnahme der Jodtabletten nur einen sehr beschränkten Schutz vor den Folgen radioaktiver Strahlung biete. Im Weiteren könnten die Behörden keine Garantie geben, dass im Unglücksfall rechtzeitig zur Einnahme der Tabletten aufgefordert werden würde. Auch ein Evakuierungskonzept bestehe nicht und überhaupt sei die Stilllegung der Atomkraftwerke der einzige wirksame Schutz gegen nukleare Risiken. Viele Medien berichteten über den gefälschten Brief und Reaktionen der Bevölkerung zeugten von Verunsicherung, aber auch von Verärgerung und von Belustigung. Viele beunruhigte Menschen meldeten sich auf der Hotline der Geschäftsstelle Kaliumjodidversorgung
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Zwar hatte die Betreiberin BKW angekündigt, das AKW Mühleberg 2019 stillzulegen, doch AKW-kritische Kreise trauten dieser Ankündigung nicht oder betonten, die Stilllegung von Mühleberg müsse aus Sicherheitsgründen sofort erfolgen. Die
kantonale Volksinitiative Mühleberg vom Netz verlangte die sofortige Stilllegung des Reaktors und kam am 18. Juni 2014 zur Abstimmung. Während dem Pro-Komitee Grüne, SP und Umweltverbände angehörten, bestand das Nein-Komitee aus Mitgliedern von SVP, BDP, FDP, Gewerbe-, Industrie- und Hauseigentümerverband. Die Befürworter der Initiative stellten neben dem Alter des AKW und diversen Sicherheitsmängeln auch die Unretabilität des AKW ins Zentrum ihrer Kampagne. Die Gegner der Initiative argumentierten, die Initiative sei wegen der angekündigten Stilllegung unnütz und wegen möglichen Schadensersatzforderungen durch die BKW auch gefährlich. Die Höhe von möglichen Schadensersatzforderungen blieb bis zur Abstimmung sehr umstritten und die Einschätzungen variierten enorm. Die Regierung des Kantons Bern wollte sich nicht auf eine Schätzung festlegen, obschon ein Rechtsgutachten vom Zürcher Rechtsprofessor Andreas Auer genaue Angaben zu drohenden Klagen forderte. Bei einer Stimmbeteiligung von 51,6% nahmen 137'285 Stimmende die Initiative an (36,8%), und 236'285 (63,2%) lehnten sie ab
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Der Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» (
Atomausstiegsinitiative) wurde am 9.12.2014 vom Nationalrat behandelt. Die Sprecherinnen und Sprecher von SVP und FDP sahen in der Initiative ein unsinniges Technologieverbot, die fahrlässige Aufgabe der Versorgungssicherheit und die Vernichtung von Volksvermögen. Stimmen der Grünen und der SP beschworen das Risiko eines Unfalls und erinnerten an die Folgen von Fukushima für die dortige Bevölkerung. Sie beklagten, der Energiestrategie 2050 seien bezüglich des Atomausstiegs die Zähne gezogen worden und erst die Atomausstiegsinitiative der Grünen bringe den Ausstieg tatsächlich. Die GLP wollte die Initiative als Pfand in der Hand behalten, solange die Energiewende nicht unter Dach und Fach ist. Die Vertreterinnen und Vertreter von CVP und BDP hatten zwar in vielen Fragen der Energiestrategie Hand geboten, verweigerten aber dem links-grünen Ratsteil die Unterstützung bei der Atomausstiegsinitiative: Diese biete einen zu kurzen Zeithorizont für die Energiewende. Der Nationalrat folgte in der Schlussabstimmung dem Bundesrat und empfahl Volk und Ständen mit 120 zu 71 Stimmen, die Ausstiegsinitiative abzulehnen
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Kernkraftwerke
Am 24. Juni 2014 wurden im Atomkraftwerk Leibstadt
Löcher im Primärcontainment entdeckt. Ein externer Arbeiter hatte in die Stahlhülle der Reaktorhalle sechs Löcher gebohrt, um einen Feuerlöscher aufzuhängen. Diese Bohrlöcher im AKW Leibstadt entwickelten sich zu einer für die Kraftwerksleitung und das Eidgeno?ssische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi peinlichen Affäre: Im Zuge der Untersuchung stellte sich heraus, dass die Bohrlöcher bereits seit sechs Jahren existierten und in dieser Zeit bei keiner Inspektion entdeckt worden waren. Das Ensi verlangte von der Kraftwerksbetreiberin KKL AG eine Behebung der Löcher bis zum 18. Juli und drohte andernfalls mit der Abschaltung des Werks. Weil das Containment fristgerecht repariert wurde, blieben Konsequenzen aus. Allerdings bezeichnete das Ensi den Vorfall im November 2014 als nukleares Vorkommnis der Stufe 1 gemäss Ines-Skala. Das Ensi warf der Betreiberfirma unzureichende Prozessvorgaben bei der Instandhaltung und Mängel in der Qualitätssicherung vor. Die KKL AG wurde vom Ensi verpflichtet, aufzuzeigen, wie die angemessene Betreuung externer Mitarbeiter gewährleistet wird und wie die Instandhaltungsarbeiten besser geplant werden können. Greenpeace und die Schweizerische Energiestiftung forderten erfolglos personelle Konsequenzen in der Kraftwerksleitung und kritisierten das Ensi, weil es die Beschädigung eines sicherheitsrelevanten Systems über Jahre nicht bemerkt hatte
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Lagerung radioaktiver Abfälle
Im Januar 2014 gab die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) bekannt, dass sie bis Ende Jahr mindestens einen von sechs potenziellen Standortregionen (Jurasüdfuss, Jura Ost, Nördlich Lägern, Südranden, Zürich Nordost und Wellenberg) für ein Endlager ausschliessen und so eine
Vorauswahl des Standorts treffen will. Im April relativierte eine Mitteilung des Bundesamtes für Energie (BfE) diesen Plan und gab an, dass eine provisorische Standortwahl voraussichtlich erst im Jahr 2020 erfolgen werde. Zudem erklärte das BfE, der bisherige Fahrplan sei zu optimistisch gewesen und die Zeiträume bis zur Inbetriebnahme der Endlager müssten wohl verdoppelt werden. Demnach könnte die Inbetriebnahme eines Lagers für schwach- und mittelaktive Abfälle frühestens 2050 erfolgen, ein Lager für hochaktive Abfälle noch später. Im November 2014 berichtete das BfE schliesslich über seine Studien betreffend die sozioökonomisch-ökologischen Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Standortregionen. Die Studien klammerten zwar die Frage der Langzeitsicherheit aus und gingen auch nicht auf mögliche Auswirkungen eines Lagers auf das Image der Standortgemeinde ein, bescheinigten indessen positive Einflüsse dank neuen Arbeitsplätzen und zusätzlicher Wertschöpfung und negative Einflüsse auf den Tourismus. Mitglieder der am Prozess der Suche nach einem Endlager beteiligten Regionalkonferenzen kritisierten die Studien als inkohärent und zu einfach kalkuliert
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Wasserkraft
Eine Motion Killer (svp, AG) verlangte die
Änderung des Gewässerschutzgesetzes, damit der mit den Restwassersanierungen verbundene Produktionsausfall der Wasserkraft minimiert wird. Der Bundesrat bat um Ablehnung der Motion und begründete dies damit, dass die Ausbauziele der Wasserkraft mit den Restwassersanierungen nicht gefährdet seien und eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes unfair gegenüber jenen Kantonen wäre, welche die Restwassersanierungen bereits vorgenommen haben. Trotzdem fand die Motion im Erstrat eine Mehrheit: Die SVP-Fraktion stimmte geschlossen mit Mehrheiten aus den Fraktionen von FDP, CVP und BDP zu, womit bei vier Enthaltungen 103 Stimmen für die Motion gegen 83 ablehnende Voten standen
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Alternativenergien
Ein Postulat Girod (gp, ZH) zum
Potenzial des alpinen Solarstroms in der winterlichen Stromversorgung fand am 3. März 2014 keine Mehrheit im Nationalrat. Girod forderte eine Studie über das Potenzial von Photovoltaikanlagen im alpinen Raum, insbesondere auf Lawinenverbauungen, Dächern und auf Stauseen. Bundesrätin Leuthard wies darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem in Ausarbeitung befindlichen Solarkataster auch Gebäude im Alpenraum geprüft würden und beantragte die Ablehnung des Postulats. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation mit 92 gegen 76 Stimmen bei zwei Enthaltungen, wobei die Fraktionen von SP, GP und GLP geschlossen dafür und die Fraktionen von SVP und FDP geschlossen dagegen stimmten. Die Fraktionen von CVP und BDP zeigten sich hälftig gespalten
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Am 13. März 2014 nahm der Ständerat die Debatte über eine parlamentarische Initiative der UREK-NR über die
indirekten Auswirkungen von Agrotreibstoffen auf. Die parlamentarische Initiative war 2013 im Nationalrat angenommen worden. Die UREK-SR empfahl die Annahme des Geschäfts, wollte jedoch eine Bedingung für Steuererleichterungen der Treibstoffe aus der nationalrätlichen Fassung entfernen. Eine Minderheit Cramer (gp, GE) hielt jedoch an der Formulierung fest. Mit 23 zu 17 Stimmen folgte der Rat seiner Kommission und schuf eine Differenz zum Nationalrat. In der Gesamtabstimmung wurde die Initiative mit 39 gegen 2 Stimmen angenommen. Dem Nationalrat wurde von seiner Kommission die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates empfohlen. Er folgte dieser Empfehlung am 17. März diskussionslos und nahm die Initiative in der Schlussabstimmung vom 21. März mit 138 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen an, wobei die SVP-Fraktion geschlossen zusammen mit einer Stimme aus der BDP ablehnte und alle anderen Fraktionen geschlossen dafür stimmten. Der Ständerat nahm die Initiative in der Schlussabstimmung mit 42 Stimmen einstimmig an
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Eine 2012 eingereichte Motion der FDP-Liberale Fraktion zur
Vergabepraxis bei der KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) wurde am 17. März 2014 im Nationalrat behandelt. Die Motion fordert eine Änderung der Vergabepraxis, so dass bereits realisierte Projekte Vorrang vor den erst projektierten erhielten. Viele Projekte auf der langen Warteliste für KEV-Beiträge seien durch Einsprachen blockiert und verblieben deshalb lange Zeit auf der Warteliste. Dadurch würden bereits gebaute Projekte am Bezug von KEV-Beiträgen gehindert. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, da sie die Mitnahmeeffekte der KEV erhöhe und durch die ständige Bearbeitung der Warteliste zu administrativem Mehraufwand führe. Bundesrätin Leuthard führte weiter an, die KEV werde im Rahmen der Energiestrategie 2050 in der UREK-NR diskutiert und bat den Rat, dieser Diskussion nicht vorzugreifen. Trotz diesem Votum stimmte der Nationalrat mit überwältigender Mehrheit zu: Allein die GLP-Fraktion stimmte (zusammen mit einer Stimme der Grünen) gegen die Motion, welche mit 170 zu 11 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen wurde. Der Ständerat hat sich 2014 nicht zum Geschäft geäussert
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Nachdem die Motion Riklin (cvp, ZH) für einen
Aktionsplan für die Geothermie 2013 im Nationalrat angenommen worden war, hat sich am 20. März 2014 auch der Ständerat mit dem Anliegen befasst. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-SR) hat ihrem Rat eine modifizierte Fassung der Motion zur Annahme empfohlen, mit welcher auch Bundesrätin Leuthard einverstanden war. Die kleine Kammer nahm die modifizierte Motion an und verlangte damit nicht mehr einen umfassenden Aktionsplan, aber eine Abklärung, wie die Förderung der Geothermie in der Schweiz in konkreten Schritten verbessert werden kann. Der Nationalrat nahm das Geschäft am 17. Juni 2014 wieder auf. Ein Mehrheitsantrag beantragte die Annahme der geänderten Motion, ein Minderheitsantrag Wasserfallen (fdp, BE) verlangte die Ablehnung. Mit 133 gegen 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen wurde die Änderung des Ständerates gebilligt
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Eine Motion der FDP-Liberale Fraktion für eine
Offensive in der tiefen Geothermie, welche im Juni 2013 vom Nationalrat angenommen worden war, fand am 4. Juni 2014 keine Mehrheit im Ständerat. Die UREK-SR hatte bei 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten die Ablehnung beantragt. Den Ausschlag für die Ablehnung gab nicht die inhaltliche Stossrichtung, sondern der Umstand, dass bereits mehrere Motionen mit ähnlichen Aufträgen angenommen worden waren und der Bundesrat die Geothermie in seine Energiestrategie aufgenommen hatte
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Eine im September 2013 im Nationalrat angenommene Motion de Buman (cvp, FR) zum Abbau von Hürden beim
Import von Biogas wurde am 17. Juni 2014 im Ständerat abgelehnt. Bundesrat und UREK-SR hatten die Ablehnung empfohlen, weil es technisch nicht möglich sei, ausländisches Biogas in das schweizerische Gasnetz einzuspeisen und eine virtuelle Einfuhr im Widerspruch zu Verzollungsgrundsätzen stehe
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Eine im Nationalrat 2013 angenommene Motion Lustenberger (cvp, LU) unter dem Titel "Für eine
sachgerechte Verwendung von Biomasse-Reststoffen und gegen Technologieverbote" wurde am 27. November 2014 im Ständerat behandelt. Die Motion verlangt Anpassungen des Umweltschutzgesetzes, der Abfallverordnung, der Luftreinhalte-Verordnung, des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung, um Hürden für neue Verfahren der Biomasse-Verwertung abzubauen. Der Bundesrat und eine Minderheit Berberat (sp, NE) hatten die Ablehnung der Motion beantragt mit der Begründung, neue Verfahren müssten den geltenden Umweltgesetzen und -verordnungen genügen. Die kleine Kammer nahm die Motion trotzdem mit 24 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung an
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Weiterführende Literatur
Bürgi, Matthias, Landschaft und Energiewende: der Einfluss erneuerbarer Energien auf die Landschaft / Forum für Wissen 2014, Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Birmensdorf 2014.
Ganser, Daniele, Europa im Erdölrausch: die Folgen einer gefährlichen Abhängigkeit, Orell Füssli, Zürich 2014.
Jörg Hadermann, Issler, Hans, Zurkinden, Auguste, Die nukleare Entsorgung in der Schweiz 1945-2006, Verlag NZZ, Zürich 2014.
Lit. BfE: Sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie SÖW, Bern, 2014.
Majer, Dieter, Risiko Altreaktoren Schweiz, Schweizerische Energiestiftung, Zürich 2014.
Meister, Urs, Grundlegende Reform der KEV: wie erneuerbare Energien besser in den Strommarkt integriert werden können, Avenir Suisse, Zürich 2014.
Müller, Kathrin, Regionale Energiewende : Akteure und Prozesse in Erneuerbare-Energie-Regionen, PL Academic Research, Frankfurt / Bern 2014.
Nipkow, Felix et al., Kantone - Treiber und Gewinner der Energiewende : Energieverbrauch und Mittelabfluss durch den Energieimport, Schweizerische Energiestiftung, Zürich 2014.
Pinelli, Davide, Rechtliche Rahmenbedingungen erneuerbarer Energien im Lichte der Nachhaltigen Entwicklung : eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien gemäss Art.7a Energiegesetz (EnG) vom 26. Juni 1998, Schulthess, Zürich 2014.
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[1] BRG 14.026: BBI, 2014, S. 2423 ff. [2] BRG 13.095: AB SR, 2014, S. 247 ff., S. 983; AB NR, 2014, S. 1677 ff., S. 1796 ff., S. 1819, S. 1867; LZ, 18.6.14. [3] BRG 13.074: AB NR, 2014, S. 2016 ff., 2053 ff., S. 2095 ff., S. 2129 ff., S. 2190 ff., S. 2233 ff.; NZZ, 2.12.14, 3.12.14, 4.12.14; SGT, 5.12.14; NZZ, 8.12.14, 9.12.14. [4] Mo. 12.3881: AB NR, 2014, S. 657 f.; AB SR, 2014, S. 1074 ff. [5] Pa.Iv. 13.467: BBI, 2014, S. 3967 ff., S. 3975 f., S. 3977 ff., S. 9687; AB NR, 2014, S. 1117 ff., S. 2015 f., S. 2388.; AB SR, 2014, S.1008 f., S. 1335. [6] Mo. 12.3843: AB SR, 2014, S. 1073 ff.; SPJ, 2013, S. 244. [7] NZZ, 10.1.14, 14.1.14; BaZ, 12.2.14; NZZ, 22.2.14. [8] Po. 13.4182: AB SR, 2014, S. 346 f. [9] Mo. 11.3557: AB SR, 2014, S. 435 f. [10] SGT, 9.10.14; NZZ, 9.10.14; TA, 27.10.14. [12] NZZ, 23.1.14, 4.6.14, 17.10.14, 27.10.14; TA, 29.10.14, 14.11.14. [13] Bund, 3.4.14, 5.4.14, 3.5.14, 19.5.14; BZ, 4.4.14, 19.5.14. [14] VI 13.074b: AB NR, 2014, S. 2233 ff. [15] Blick, 8.7.14, 6.11.14; AZ, 9.7.14; TA, 17.7.14; NZZ, 6.11.14. [16] Lit. BfE, 2014; NZZ, 24.1.14, 19.11.14; TA, 2.5.14, 10.11.14; SN, 21.11.14; AZ, 26.11.14. [17] Mo. 12.4155: AB NR, 2014, S.1132 f. [18] Po. 12.3620: AB NR, 2014, S. 27 f. [19] Pa.Iv. 09.499: AB NR, 2014, S. 457 f., S. 568; AB SR, 2014, S. 374, S. 226 ff. [20] Mo. 12.3734: AB NR, 2014, S. 372 f. [21] Mo. 11.4027: AB SR, 2014, S. 342 f.; AB NR, 2014, S. 1127 ff. [22] Mo. 11.3498: AB SR, 2014, S. 434 f. [23] Mo. 11.4198: AB SR, 2014, S. 608. [24] Mo. 11.4020: AB SR, 2014, S. 1070 ff.