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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik 
Die Schweizerische Wirtschaft entwickelte sich trotz des nicht einfachen internationalen Umfeldes ausgesprochen dynamisch. - Während der Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland einen wichtigen Wachstumsbeitrag leistete, ging vom Baugewerbe ein negativer Impuls aus. - Eine Revision des Kartellrechts scheiterte im Parlament unter anderem an den unterschiedlichen Vorstellungen über die Form der Wettbewerbskommission. - Das im Vorjahr unterzeichnete Wettbewerbsabkommen mit der EU trat in Kraft. - Der Bundesrat sprach sich für eine Erleichterung der Unternehmensnachfolge aus. - National- und Ständerat waren sich uneinig, auf welche Weise aggressive Werbung für Kleinkredite am besten eingedämmt werden soll.
Konjunkturlage und -politik
Weltwirtschaft
Gemäss den Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) wuchs die Weltwirtschaft 2014 "bescheidene" 3,4%. Damit verharrte die Wachstumsrate auf dem Niveau der Vorjahre. Während das aggregierte Bruttoinlandprodukt (BIP) der Industrienationen um 1,8% zunahm und im Vergleich zu den Vorjahren wieder etwas an Dynamik hinzugewinnen konnte, verlangsamte sich das Wachstum der Entwicklungs- und Schwellenländer von 5,0% im Vorjahr auf 4,6%. Gleichwohl trugen diese Länder drei Viertel zum globalen Wirtschaftswachstum bei. Das Wachstum der Volkswirtschaften der Europäischen Union (EU) enttäuschte zwar gerade in der ersten Jahreshälfte einige Prognostiker, vermochte aber den positiven Trend mit einem Anstieg auf 1,4% fortzusetzen. Dass die einzelnen Wachstumspfade der EU-Staaten jedoch immer noch stark divergierten, zeigten auch die Schweizer Nachbarländer: Während Deutschland im Vergleich zum vergangenen Jahr wieder zuzulegen vermochte und um 1,6% wuchs, traten Frankreich (0,4%) und Österreich (0,3%) weiterhin praktisch unverändert an Ort. Italien vermochte sich seinerseits zwar wie Deutschland im Vergleich zum Vorjahr zu fangen, hatte gleichwohl aber einen BIP-Rückgang von 0,4% zu verzeichnen. Damit fiel die viertgrösste Volkswirtschaft der EU auch im Vergleich zu den anderen südeuropäischen Volkswirtschaften ab. Spanien (1,4%), Portugal (0,9%) und Griechenland (0,8%), die sich wie Italien in den Vorjahren in einer Rezession befanden, waren 2014 allesamt moderat gewachsen. Griechenland konnte zuletzt 2007, Spanien und Portugal 2010 positive Wachstumsraten ausweisen. Als Treiber hinter dem leichten Aufschwung machte der IWF die vom tiefen Ölpreis angekurbelte Konsumnachfrage aus. Erneut deutlich dynamischer entwickelten sich die Vereinigten Staaten (2,4%), die wie Europa vom sinkenden Ölpreis profitierten, deren Konsumnachfrage zusätzlich aber auch durch die verringerte Arbeitslosenrate stimuliert werden konnte. Wenig überraschend kam der Rückgang des chinesischen BIP-Wachstums von 7,8% im Vorjahr auf 7,4%, der auf ein rückläufiges Investitionswachstum und Bereinigungen im Immobilienmarkt zurückgeführt wurde  [1] .
Gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nahm die Arbeitslosigkeit 2014 leicht ab. Weltweit waren 201 Mio. Personen (5,9%) arbeitslos gemeldet, was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 2 Mio. (-0,1 Prozentpunkte) entspricht. Vor der Finanzkrise, die 2007 ihren Anfang genommen hatte, waren 170 Mio. Personen arbeitslos gemeldet. Am stärksten nahm die Zahl der Arbeitslosen in den Ländern Lateinamerikas und der Karibik (+0,3 Prozentpunkte) zu. Den grössten Rückgang bei der Arbeitslosenquote (-0,7 Prozentpunkte) konnten die Industrienationen verzeichnen. Allen voran die Vereinigten Staaten (-1,2 Prozentpunkte) und die EU (-0,7 Prozentpunkte) schnitten im Vergleich zum Vorjahr besser ab. Unter den EU-Mitgliedsstaaten verzeichneten abermals Österreich (5,0%), Deutschland (5,0%) und Luxemburg (6,1%) die niedrigsten Arbeitslosenraten. Das Vereinigte Königreich schloss mit einem Rückgang der Arbeitslosenquote um 1,2 Prozentpunkte auf neu 6,2% zum EU-Spitzentrio auf. Die höchsten Arbeitslosenquoten waren, wie 2013, in Griechenland (26,3%) und Spanien (24,7%) zu beklagen. Die Raten beider Länder notierten jedoch klar tiefer als noch im Vorjahr. Als beunruhigend erachtete die ILO weiterhin die hohe Jugendarbeitslosigkeit. Weltweit waren, wie im Vorjahr, 13,0% der 15- bis 24-Jährigen auf Arbeitssuche. Insbesondere in Südeuropa, in den nordafrikanischen Staaten, dem Nahen Osten und in Teilen Lateinamerikas und der Karibik waren viele junge Arbeitskräfte ohne Erwerbsarbeit  [2] .
Die Inflation der 34 Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewegte sich 2014 auf dem Niveau des Vorjahres und betrug im gewichteten Jahresmittel 1,7%. Die nationalen Teuerungsraten beschrieben indes unterschiedliche Verläufe: Während sie in weiten Teilen Europas unter die Vorjahreswerte fielen und sich in einigen Fällen sogar in den negativen Bereich bewegten, verteuerten sich in den USA die Waren und Dienstleistungen wie im Vorjahr um 1,6%. Zu einem klaren Anstieg der Jahresteuerung kam es in Japan, wo der Verbraucherindex um 2,7% anstieg. Diese unterschiedlichen Entwicklungen sind insofern interessant, als dass der Erdölpreis in der zweiten Jahreshälfte 2014 ins Rutschen geriet und sich bis zum Jahresende beinahe halbierte. Auf dem Weltmarkt betrug der Preis für das Barrel der Sorte Brent am 31.12.2014 noch 57 US-Dollar  [3] .
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Schweiz
Die Schweizer Volkswirtschaft entwickelte sich auch 2014 ausgesprochen dynamisch. Das Bruttoinlandprodukt (BIP), das seit September 2014 auf einer revidierten und dem System der Europäischen Union angepassten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) basierte, wuchs gemäss den Anfang März 2014 publizierten ersten Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschafts (SECO) um 2,0%. Im Jahr davor hatte das Wachstum 1,9% betragen. Im Unterschied zum Vorjahr steuerte der Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland einen wichtigen Beitrag zum BIP-Wachstum bei. Zuletzt übertraf der Wachstumsbeitrag der Handelsbilanz 2008 die vom SECO für 2014 festgestellten 1,4%. Daneben trug der private Konsum zum Wachstum der Schweizer Wirtschaft bei. Indes ging vom Baugewerbe 2014 ein negativer Impuls aus. Noch im Vorjahr hatten sich die dynamischen Bauinvestitionen positiv auf das Wirtschaftswachstum ausgewirkt  [4] .
Als Ergänzung zum Bruttoinlandprodukt (BIP) veröffentlichte das Bundesamt für Statistik (BFS) Ende 2014 erstmals ein Indikatorensystem Wohlfahrtsmessung, welches auf dem Bundesratsbeschluss zur grünen Wirtschaft vom Mai 2012 fusst und neben materiellen Komponenten (z.B. Einkommen, Vermögen) auch die immaterielle Situation der Bevölkerung (z.B. Bildung, Gesundheit, soziales Netz) abbildete und neben objektiven Grössen auch die subjektive Einschätzung der Lebenssituation berücksichtigte. Bei den materiellen Komponenten zeigte sich, dass sich die Entwicklung des BIP nur teilweise auf das verfügbare Einkommen ausgewirkt hat. Letzteres war zwar gewachsen, jedoch weniger stark als das Bruttoinlandprodukt pro Kopf. Gleiches galt für den Verbrauch von Material und Energie, was einer Effizienzsteigerung entsprach. An der Verteilung des Einkommens veränderte sich im Beobachtungszeitraum von 1998 bis 2011 indes kaum etwas. Besonders von Armut betroffen waren Alleinerziehende, Personen mit tiefer Bildung, alleinlebende Erwachsene sowie Personen, die in Haushalten ohne Erwerbstätige lebten. Im Bereich der immateriellen Faktoren zeigte sich unter anderem, dass die in der Schweiz lebende Bevölkerung immer besser ausgebildet war und älter wurde (Lebenserwartung: 80,5 Jahre für Männer und 84,8 Jahre für Frauen), aber auch, dass in den letzten Jahren rund jede fünfte Person tagsüber einem Strassenverkehrslärm über dem Grenzwert der Lärmschutzverordnung ausgesetzt war. Der Bericht zur Lancierung der multithematischen Wohlfahrtsmessung kam aber zum Schluss, dass die Zufriedenheit der Schweizer Bevölkerung hoch war. 2013 gaben knapp drei Viertel an, mit ihrem Leben sehr zufrieden zu sein, vier von fünf in der Schweiz lebenden Personen waren gemäss eigenen Angaben psychisch gesund, wobei Frauen weniger oft in guter psychischer Verfassung waren als Männer. Die Ergebnisse zur umfassenden Wohlfahrtsmessung werden in Zukunft jährlich publiziert  [5] .
Noch vor der Veröffentlichung der ersten Ergebnisse des neuen Indikatorensystems Wohlfahrtsmessung des Bundesamts für Statistik (BFS) setzte sich in der Sommersession 2014 der Ständerat mit dem Thema Lebensqualität und Wohlfahrt auseinander und überwies ein Postulat Hêche (sp/JU). Dieses beauftragt den Bundesrat zu prüfen, wie mithilfe des neuen Indikatorensystems, das Ende 2014 lanciert worden ist, die Wirksamkeit der politischen Massnahmen und Tätigkeiten des Bundes überprüft werden könnte  [6] .
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt präsentierte sich 2014 beinahe wie im Vorjahr. Das anziehende Wirtschaftswachstum hatte einen positiven Einfluss auf die Beschäftigung. Diese nahm innert Jahresfrist um 1,0% zu. Ende 2014 zählte die Schweiz 4,321 Mio. Beschäftigte. Besonders dynamisch entwickelte sich der tertiäre Sektor, in dem 40'000 neue Stellen geschaffen werden konnten. Dies entsprach einer Zunahme um 1,0%. Im Gegensatz dazu verlangsamte sich das Beschäftigungswachstum im zweiten Sektor auf 0,2%. Im Jahresdurchschnitt waren bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 136'764 Arbeitslose gemeldet, was einer im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Arbeitslosenquote von 3,2% entspricht. Zusätzlich erschwert hat sich gemäss den Daten des Bundesamts für Statistik die Suche nach qualifiziertem Personal im zweiten und im dritten Sektor  [7] .
Gemäss den Angaben des Bundesamts für Statistik (BFS) betrug die durchschnittliche Jahresteuerung 2014 0,0%. In den beiden Vorjahren war die Jahresteuerung jeweils negativ gewesen. Die Preise der inländischen Güter und Dienstleistungen legten im Durchschnitt um 0,4% zu. Die Importe verbilligten sich im Mittel um 1,2%. Letzteres konnte in erster Linie auf den tiefen Ölpreis zurückgeführt werden  [8] .
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Konjunkturpolitik
Aufgrund des anhaltend positiven Wirtschaftswachstums wurden im Berichtsjahr auf Bundesebene keine bedeutenden konjunkturpolitischen Geschäfte behandelt.
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Strukturpolitik
Im März 2014 überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Derder (fdp, VD), das auf eine bessere Entwicklung innovativer Jungunternehmen abzielt. Der Bundesrat hat einen Bericht vorzulegen, der untersucht, weshalb es in der Schweiz kaum wachstumsstarke Startup-Unternehmen gibt. Zudem hat er zu evaluieren, ob und wie Unterstützungsprogramme, wie sie andere OECD-Ländern kennen, zur Förderung von Schweizer Jungunternehmen beitragen können. Der Bundesrat unterstützte das Postulat und beabsichtigte die im 2012 veröffentlichten Bericht über das Risikokapital in der Schweiz enthaltenen Analysen von rasch wachsenden, jungen Unternehmen weiter zu vertiefen  [9] .
Im Juni 2014 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zu vier Ausführungsverordnungen, die auf die Swissness-Gesetzesvorlage zurückgingen. Diese hatte das Parlament zwölf Monate zuvor verabschiedet. Das Verordnungsrecht soll die vom Parlament beschlossene Verbesserung des Schutzes der Bezeichnung "Schweiz" und des Schweizerkreuzes mit präzisierenden Regeln weiter konkretisieren und zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen. So hält die angepasste Markenschutzverordnung fest, wie die 60% Herstellungskosten berechnet werden, die zur Bestimmung der geografischen Herkunft von Industrieprodukten massgeblich sind. Der Entwurf für eine Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe "Schweiz" für Lebensmittel legt die Einzelheiten zur Berechnung des Mindestanteils an schweizerischen Rohstoffen bei Lebensmitteln fest. Der Entwurf für eine Registerverordnung regelt die Eintragung und den Schutz von Herkunftsangaben für nichtlandwirtschaftliche Produkte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und der Revisionsentwurf zur Wappenschutzverordnung definiert, wie das elektronische Verzeichnis der geschützten öffentlichen Zeichen von Bund, Kantonen und Gemeinden zu führen ist. Die Inkraftsetzung des Swissness-Gesamtpakets ist auf den 1. Januar 2017 vorgesehen  [10] .
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KMU
National- und Ständerat nahmen im März und Juni 2014 eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) an. Das Begehren verlangte vom Bundesrat, in Verhandlungen mit der EU darauf hinzuwirken, die Auslegung der Definition von Kleinstunternehmen im Bauproduktegesetz möglichst KMU-freundlich zu gestalten. Es sollte erreicht werden, dass ein Unternehmen als Kleinstunternehmen gilt, wenn der Jahresumsatz mit Bauprodukten unter CHF 3 Mio. liegt. Die Höhe der Jahresbilanz sowie die Anzahl beschäftigter Personen sollten nicht in Betracht gezogen werden. Auf diese Weise sollten die KMU der Bauindustrie möglichst von administrativen Auflagen entlastet werden  [11] .
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Geldspiel
Nachdem der Bundesrat im Vorjahr die Eckwerte des künftigen Geldspielgesetzes festgelegt hatte, schickte er im April 2014 den Entwurf des Bundesgesetzes über Geldspiele in die Vernehmlassung. Der Gesetzesentwurf sieht eine Aufhebung des Verbots von Online-Geldspielen vor. Zudem sollen Geldspielturniere ausserhalb der Spielbanken, wie beispielsweise Pokerturniere, unter engen Voraussetzungen, die vom Bundesrat noch nicht bis ins Detail ausgearbeitet worden waren, wieder erlaubt und sämtliche Geldgewinnspiele von Steuern befreit werden. Bis anhin mussten Gewinne aus Lotterien und Sportwetten versteuert werden, während Spielgewinne, die in Spielbanken erzielt wurden, steuerfrei blieben. Der Bundesrat erhoffte sich durch den Attraktivitätsgewinn der Geldspiele eine Kompensation der unmittelbar anfallenden Steuerausfälle. Die Änderungen bei den Spielen müssten, so der Bundesrat, von angemessenen Massnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Spiel begleitet werden. Er setzte dabei auf eine Drei-Säulen-Strategie, die Schutzmassnahmen vorsieht, welche erstens die Veranstalterinnen und Veranstalter von Geldspielen zu erbringen haben, die zweitens die Kantone verpflichtet, Präventionsmassnahmen durchzuführen sowie Beratungen und Behandlungen anzubieten, und die drittens die Schaffung einer Konsultativkommission zur Unterstützung und Begleitung der Präventionsbemühungen beinhaltet. Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung war zum Jahresende noch ausstehend  [12] .
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Wettbewerb
Nachdem sich der Ständerat im März 2013 mit der Revision des Kartellgesetzes auseinandergesetzt und in einigen zentralen Punkten Anpassungen am bundesrätlichen Entwurf vorgenommen hatte, sprach sich im Januar 2014 die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR) gegen die Vorlage aus und stellte der grossen Kammer den Antrag, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Gründe für die Ablehnung waren laut Medienmitteilung der WAK-NR unterschiedlich: Einige Kommissionsmitglieder begründeten ihren Entscheid damit, dass in der ständerätlichen Detailberatung Bestimmungen aus der Vorlage gestrichen worden waren, die in ihren Augen für die Stärkung des Wettbewerbs und die Bekämpfung der Schweizer Hochpreisinsel von zentraler Bedeutung gewesen wären. Andere lehnten die Vorlage ab, weil sie zum einen das geltende Recht für genügend hielten und weil es zum anderen noch keine Rechtspraxis gab, die man hätte revidieren können. Die grosse Kammer folgte im März 2014 dem Vorschlag der WAK-NR und entschied mit 106 zu 77 Stimmen bei 4 Enthaltungen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die kleine Kammer hielt im Juni 2014 ihrerseits am Entscheid des Vorjahrs fest und spielte damit den Ball an den Nationalrat zurück. Im Vorfeld der Herbstsession 2014 liess die WAK-NR verlauten, dass man der grossen Kammer nun doch empfehle, auf den Entwurf einzutreten. In einigen zentralen Punkten widersprach die WAK-NR jedoch dem ständerätlichen Entscheid und bereitete zahlreiche Anträge vor. So zog sie es in Bezug auf das Teilkartellverbot, d.h. den Grundsatzverboten von Preis-, Mengen- und Gebietsabreden zwischen Konkurrenten (Horizontalabreden) sowie von vertikalen Preisbindungen und Gebietsabschottungen zwischen Produzenten und Händlern (Vertikalabreden) vor, an der geltenden Regelung festzuhalten. Zudem hielt eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder die Regelung des Ständerates betreffend die unzulässige Behinderung des Einkaufs im Ausland für impraktikabel. Die WAK-NR schlug ihrerseits eine Kompromisslösung über den Begriff des Missbrauchs der relativen Marktmacht vor. Betreffend die institutionelle Reform sprach sich die Kommission für eine auf 7 Mitglieder beschränkte, ausschliesslich aus unabhängigen Sachverständigen bestehende Wettbewerbskommission (WEKO) aus und lehnte den ständerätlichen Antrag für eine 11-köpfige WEKO ab. Obgleich sich die Kommissionsmehrheit für ein Eintreten stark machte, fand sich im Nationalrat auch in der Herbstsession 2014 keine Mehrheit für den Antrag: Mit 99 zu 80 Stimmen bei 12 Enthaltungen folgte die grosse Kammer einem Minderheitsantrag Rime (svp, FR) und versenkte den Entwurf zum Kartellgesetz damit definitiv. Die Medien bezeichneten die Revision des Kartellgesetzes als "Musterbeispiel einer gescheiterten Vorlage". Die vom Bundesrat beabsichtigte Stärkung der WEKO galt zu Beginn als ein mehrheitsfähiges Anliegen. Während grundlegender Widerstand gegen den Vorschlag des Bundesrats aus der SVP, der BDP und vom Gewerbeverband kam, die alle einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Abrede stellten, erhielten die Gegner im Nationalrat überraschend Unterstützung von einer Mehrheit der Grünen und einer Minderheit der SP. Wirtschafts- und Gewerkschaftskreise wehrten sich gegen die Verkleinerung und Professionalisierung der WEKO. Anstelle des 11- bis 15-köpfigen Gremiums, dem neben unabhängigen Sachverständigen auch Vertreter von vier Verbänden (Economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Stiftung für Konsumentenschutz) angehören, hätte die Kommission gemäss Ständerat auf fünf unabhängige Sachverständige reduziert werden sollen  [13] .
Im September 2014 stimmte der Nationalrat mit 115 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen einem Postulat der FDP-Liberalen-Fraktion zu, welches den Bundesrat zur Berichterstattung über Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unternehmen beauftragt. Insbesondere hat der Bundesrat dabei aufzuzeigen, wie private Wettbewerbsteilnehmer vor staatlichen Einflüssen geschützt werden können. Der Bundesrat beantragte seinerseits die Ablehnung des Postulats, weil er die politischen Erfolgschancen eines Programms, das zur Umsetzung verfassungsrechtlicher Reformen bedürfte, als zu "gering" einschätzte. Der Nutzen eines Berichtes sei aus diesem Grund nicht gegeben. Mit Ausnahme der Vertreter der SP, der Grünen und Teilen der CVP war die grosse Kammer jedoch anderer Meinung  [14] .
Am 1. Dezember 2014 trat das im Vorjahr unterzeichnete Wettbewerbsabkommen mit der EU in Kraft. Dieses setzt sich zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU zu stärken, indem es die gegenseitige Mitteilung von entsprechenden Massnahmen und die Koordinierung von miteinander verbundenen Sachverhalten ermöglicht. Das Abkommen war rein verfahrensrechtlicher Natur und verlangte keine Harmonisierung des materiellen Rechts. Zuvor hatte der Ständerat im Juni 2014 das Abkommen einstimmig angenommen, jedoch abweichend vom Nationalrat um eine Anpassung des Kartellgesetzes in Form eines Anhangs ergänzt. Dieser legt fest, unter welchen Voraussetzungen Informationen an die Wettbewerbsbehörde der EU herausgegeben werden dürfen. Insbesondere müssen die Unternehmen vorab über die Datenherausgabe informiert werden. Die Daten dürfen zudem nicht in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren verwendet werden. Die grosse Kammer hatte dem Zusatz noch in derselben Session zugestimmt. Der Nationalrat stimmte dem Geschäft unter Opposition der SVP mit 142 zu 53 Stimmen zu. In der kleinen Kammer passierte die Vorlage die Schlussabstimmung mit 41 zu 3 Stimmen  [15] .
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Importe
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) lancierte im Februar 2014 eine Reihe von Vorstössen, die allesamt auf eine Vereinfachung der Zollverfahren abzielten. Erklärtes Ziel der Kommission war eine Senkung des Verwaltungsaufwands bei der Wareneinfuhr und letztlich die Bekämpfung der "Hochpreisinsel Schweiz". Die zwei Motionen und die drei Postulate waren in den Räten unbestritten. Der Bundesrat erhält somit den Auftrag, das Online-Zollanmeldeportal auszubauen, sodass in Zukunft alle zollrelevanten Dokumente elektronisch eingereicht werden können. Des Weiteren wird er aufgefordert, zur Verringerung der Wartezeiten am Zoll das bestehende Obligatorium, den Grenzübertritt vorgängig verbindlich anzugeben, abzuschaffen. Zudem wird der Bundesrat aufgefordert, Berichte darüber vorzulegen, welches die Vor- und Nachteile des Gewichts- bzw. des Wertzollsystems sind, wie bei der Zollabfertigung von EU-Ursprungsprodukten neben dem offiziellen Ursprungszeugnis auch weitere Dokumente zur Erbringung der Ursprungsnachweises anerkannt werden können und wie die Mehrwertsteuererhebung beim Warenimport vereinfacht werden könnte. Der Kommission war es bei der Behandlung der Geschäfte ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass eine Revision des Kartellgesetzes durch diese Vereinfachungen nicht hinfällig würde  [16] .
National- und Ständerat sprachen sich im ersten Halbjahr 2014 dafür aus, dass die sistierten IT-Massnahmen des Projektes Zollveranlagungsprozesse (ZVP) prioritär umgesetzt werden sollten. In diesem Sinne überwiesen die beiden Räte eine Motion der FDP-Liberalen-Fraktion diskussionslos an den Bundesrat. Dieser wurde durch das Begehren verpflichtet, eine mehrjährige Planung der EDV-Systeme in der Warenveranlagung zu erstellen und diese den Unternehmen zu kommunizieren. Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass mit der aktuell im Handelswarenverkehr eingesetzten Technologie nicht alle Anforderungen umgesetzt werden könnten, die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) aber daran sei, eine geeignete Technologie zu evaluieren  [17] .
National- und Ständerat überwiesen 2014 eine Motion Schmid (fdp, GR), die den Bundesrat beauftragt, das Zollgesetz dahingehend zu ändern, dass Transportunternehmen von der Solidarhaftung für Zollschulden befreit werden. Die Motion sieht vor, dass eine Befreiung von der solidarischen Haftung dann möglich ist, wenn der Frachtführer nicht in der Lage ist zu erkennen, ob die mitgeführte Ware richtig angemeldet worden ist. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Insbesonders befürchtete er, dass es durch die neue Regelung vemehrt zu Ausfällen bei den Einfuhrabgaben kommen könnte. Dieses Argument fand aber weder bei der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR), die bei 5 Enthaltungen einstimmig für eine Annahme der Motion votierte, noch in den beiden Räten Gehör  [18] .
Im September 2014 reichte der Ständerat mit 32 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion Bischofberger (cvp, AI) an den Nationalrat weiter, die forderte, dass bei der angestrebten Vereinfachung der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren im Reiseverkehr eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr sichergestellt wird. Die beabsichtigte Aufhebung der erlaubten Obergrenze von 20 kg Fleisch pro Tag würde, so der Motionär, Fehlanreize für neue Geschäftsmodelle schaffen. So könne Fleisch, obwohl dies gesetzlich nicht erlaubt sei, zu Handelszwecken auch über den Reiseverkehr importieren werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses unter anderem darum, weil bei Zollkontrollen bereits auch Mengen von weniger als 20 kg zu den Bestimmungen des Handelswarenverkehrs veranlagt würden. Nämlich dann, so der Bundesrat, wenn der Reisende nicht glaubhaft machen könne, dass die eingeführten Waren seinem privaten Bedarf diene. Die Motion war Ende 2014 im Nationalrat hängig  [19] .
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Konsumentenschutz
In der Sommersession 2014 folgte der Nationalrat einem Postulat Birrer-Heimo (sp, LU) und beauftragte den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie Werbeanrufe von Callcentern mit gefälschten Schweizer Telefonnummern ("Spoofing") verhindert werden können. Der Bundesrat sprach sich im Vorfeld für eine Annahme des Postulats aus und versprach, die Problematik in einen bereits geplanten Bericht über die Entwicklungen im Fernmeldemarkt aufzunehmen. Um diesen hatte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-SR) im Jahr 2013 ersucht, nachdem die Telekomindustrie neue Technologien und Preismodelle für den Mobilfunkverkehr mit dem Ausland angekündigt hatte  [20] .
In der Wintersession 2014 sprach sich der Ständerat bei 2 Enthaltungen mit 19 zu 13 Stimmen für eine Reorganisation des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) aus und überwies dem Bundesrat den 1. Satz eines Postulats Fournier (cvp, VS). Die Forderung nach der Zusammenlegung des BFK mit der Preisüberwachung wurde vom Vorbringenden nach der Stellungnahme des Bundesrates, der versicherte, dass dies bereits mehrfach geprüft worden sei, zurückgezogen. Der Bundesrat sprach sich gleichzeitig aber auch gegen eine Reorganisation des BFK aus. Das Büro, so der Bundesrat, sei bereits beauftragt worden, die Bürokratie abzubauen  [21] .
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Wirtschaftsordnung
Im Jahr 2014 befassten sich beide Parlamentskammern mit Anpassungen des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG), die auf eine parlamentarische Initiative Aubert (sp, VD) aus dem Jahre 2010 zurückgingen. Die parlamentarische Initiative hatte ein Verbot der Werbung für Kleinkredite gefordert. 2011 hatten National- und Ständerat entgegen der vorberatenden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR/WAK-SR) der Initiative Folge gegeben. Die WAK-NR unterbreitete dem Parlament im Januar 2014 nach einer Fristverlängerung einen Gesetzesentwurf. Dieser sieht anstelle eines vollumfänglichen Werbeverbots für Konsumkredite lediglich eine Einschränkung vor. So sollen im KKG nur aggressive Werbeformen untersagt werden. Diese gesetzliche Basis, so der Vorschlag der WAK-NR, soll zudem durch eine privatrechtliche Konvention ergänzt werden, in der die betroffene Branche selbst definiert, was unter den Begriff der aggressiven Werbung fällt. Für den Fall, dass keine Selbstregulierungskonvention zustande kommt, sieht die Kommission vor, dass der Bundesrat subsidiär die Möglichkeit hat, eine Regelung vorzunehmen und den Begriff der aggressiven Werbung zu konkretisieren. Während der Nationalrat im Mai 2014 letzterem und den meisten anderen Vorschlägen der Kommission zustimmte, sprach sich der Ständerat vier Monate später in diesem Punkt für eine Ausweitung der Kompetenzen des Bundesrats aus. Dieser solle, so eine Mehrheit im Ständerat, nicht nur eine Regelung erlassen dürfen, wenn innerhalb der definierten Frist keine Selbstregulierungskonvention vorliege, sondern auch dann, wenn diese aus Sicht des Bundesrates ungenügend sein sollte. Der Nationalrat hielt im Dezember 2014 anlässlich der zweiten Lesung, wenn auch nur knapp, mit 94 zu 92 Stimmen an seiner ursprünglichen Haltung fest. Mit 92 Stimmen unterlagen die Fraktionen der SVP, FDP und GLP, wobei die letzteren beiden durch je eine abweichende Stimme ein Patt verhinderten. Auch bei der Frage der Fahrlässigkeit folgte die grosse Kammer nicht dem Beschluss des Ständerates. Dieser wollte wie der Bundesrat fahrlässiges Handeln bei der Schaltung von Werbung für Kleinkredite mit bis zu 50'000 Franken bestrafen. Der Nationalrat stimmte mit 91 zu 87 Stimmen für eine Streichung des besagten Passuses und damit ausschliesslich für eine Bestrafung vorsätzlichen Handelns, was in diesem Falle dem Willen der (fast) geschlossen auftretenden Fraktionen der FDP, SVP und GLP entsprach. Zum Jahresende war das Geschäft im Ständerat hängig. Hingegen waren sich die Räte darin einig, im Lichte der zu erwartenden Verschärfung des Konsumkreditgesetzes zwei Standesinitiativen und einer parlamentarische Initiative aus dem Jahr 2011 nicht Folge zu geben. Der Kanton Basel-Landschaft hatte gefordert, dass die Anforderungen zur Erlangung eines Konsumkredites deutlich erhöht werden, der Kanton Genf wollte zudem Werbung für Kleinkredite verbieten und die parlamentarische Initiative Maire (sp, NE) beabsichtigte, die Kreditkartenvergabe an junge Erwachsene unter 25 Jahren einzuschränken  [22] .
In der Frühjahrssession 2014 sprach sich der Ständerat diskussionslos für eine Überprüfung der geltenden Regelungen des Privatkonkurses, der Sanierung von Privatpersonen sowie der privaten Schuldenbereinigung aus. In diesem Sinne überwies die kleine Kammer diskussionslos ein Postulat Hêche (sp, JU), welches den Bundesrat beauftragt, die Lücken in der heutigen Gesetzgebung zur Privatverschuldung zu untersuchen, die mögliche Einführung eines Entschuldungsverfahrens auf nationaler Ebene zu prüfen und die finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die anderen betroffenen Akteure zu evaluieren. Die letzte Revision des Sanierungsrechts, die im Juni 2013 verabschiedet worden war und am 1. Januar 2014 in Kraft trat, befasste sich ausschliesslich mit der Unternehmenssanierung  [23] .
Im ersten Halbjahr 2014 befassten sich National- und Ständerat mit dem Revisionsaufsichtsgesetz, das der Bundesrat im Zuge der eingeleiteten Bündelung der Aufsichtskompetenz über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften überarbeitet und dem Parlament im August 2013 unterbreitet hatte. Im Kern sah es eine Zusammenführung aller Aufsichtsaufgaben bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) vor. Unter geltendem Recht hatte neben der Revisionsaufsichtsbehörde auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) Aufsichtskompetenzen inne. Der Nationalrat hiess im März 2014 den Gesetzesentwurf nach der Detailberatung mit 129 zu 51 Stimmen im Grundsatz gut, sprach sich jedoch dafür aus, dass die FINMA auch in Zukunft selbst direkte Prüfungen bei Banken, Bankgruppen und Finanzkonglomeraten durchführen konnte, sofern dies notwendig sein sollte. Die grosse Kammer hatte sich zu Beginn der Debatte zuerst über einen Nichteintretensantrag einer von SVP-Vertretern gestützten Kommissionsminderheit hinwegzusetzen. Diese RK-Mitglieder monierten, dass bei der materiellen Aufsicht und bei der Analyse der Prozesse hätte angesetzt werden müssen und nicht beim Organigramm. Die SP und die Grünen waren ihrerseits in der Detailberatung unterlegen. Sie wollten auch für Personen mit ausreichender Fachpraxis keine Ausnahmen von den Zulassungsauflagen für die Leitung von Aufsichtsprüfungen erlauben und den Überprüfungsrhythmus nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf fünf Jahre erhöhen, sondern bei drei Jahren belassen. Der Ständerat trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein, schuf jedoch zusätzliche Differenzen zum Nationalrat: Zur Gewährleistung des Berufsgeheimnisses sollten Selbstregulierungsorganisationen (SRO) Prüfungen von Anwälten und Notaren nur von Anwälten bzw. Notaren durchführen lassen dürfen. Um die Qualität dieser Prüfungen zu gewährleisten, nahm der Ständerat zudem in die Vorlage mit auf, dass Anwälte und Notare nachweisen müssen, dass sie über einschlägige Kenntnisse im Bereich des Geldwäschereigesetzes (GwG) verfügen und vom zu prüfenden Mitglied unabhängig sind. In der Differenzbereinigung stimmte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates bei einer Enthaltung mit 131 zu 41 Stimmen zu, womit das Geschäft in die Schlussabstimmung gelangte. Dort wurde es vom Nationalrat mit 162 zu 35 Stimmen aus einer gespaltenen SVP-Fraktion verabschiedet; der Ständerat stimmte der Vorlage mit 40 zu 4 Stimmen zu. Nach Ablauf der Referendumsfrist im Herbst 2014 setzte der Bundesrat die Gesetztesänderung auf den 1. Januar 2015 in Kraft  [24] .
In der Sommersession 2014 versenkte der Ständerat eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR), die über die Einführung von gesetzlichen Ordnungsfristen auf eine Entlastung der Unternehmen im Bereich der Bewilligungsverfahren abzielte. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss im März mit 117 zu 53 Stimmen zugestimmt. Die kleine Kammer folgte damit dem Bundesrat und der eigenen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR), die beide das Motionsanliegen durch die Verordnung über Grundsätze und Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren, das am 1. September 2011 in Kraft getreten war, weitegehend als erfüllt betrachteten. Die genannte Verordnung kennt drei Kategorien von Verhandlungsfristen für Bewilligungsverfahren: Behandlung innert 10 Tagen bei einfachen Fällen, innert 40 Tagen bei mässig aufwendigen Fällen und innert eines der gesuchstellenden Person brieflich mitgeteilten Zeitraums bei sehr komplexen Fällen  [25] .
Im Juli 2014 stimmte die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen (RK-SR) einstimmig dem Beschluss ihrer Schwesterkommission aus dem Jahr 2012 zu, einer parlamentarischen Initiative Hutter (fdp, ZH) für faire Rügefristen im Werkvertragsrecht Folge zu geben. Die Initiative fordert, dass Mängel, die erst nach der Ablieferung zutage treten, nicht wie bis anhin sofort nach deren Entdeckung gerügt werden müssen, sondern, dass eine Anzeige - nach italienischem Vorbild - innert 60 Tagen nach der Entdeckung zu erfolgen hat. Die vom Bundesgericht praktizierte Rechtsprechung sah Mängelrechte als verwirkt an, wenn die entsprechenden Mängel nicht innert sieben Tagen gerügt wurden. Dies, so der Initiant, sei nicht sachgerecht, da durch die auch im internationalen Vergleich äusserst kurze Rügefrist keine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Lieferungen möglich sei und als Folge zur Sicherung der Mängelrechte vorsichtshalber oft gegen alle potenziell haftpflichtigen Unternehmer und Planer eine Mängelrüge erhoben werde  [26] .
Der Bundesrat verabschiedete im November 2014 eine Botschaft zur Anpassung der Vorschriften über die Bildung des Firmennamens und sprach sich für eine Erleichterung der Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften aus. Die Botschaft ging auf eine Motion Rime (svp, FR) und eine Motion Bischof (cvp, SO) zurück. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht) verfolgte das Ziel, dass der einmal gewählte Firmenname auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann. So sollten bei Personengesellschaften Gesellschafterwechsel ohne Änderung des Firmennamens möglich sein. Zudem sollte auch die Umwandlung in eine andere Rechtsform den Firmennamen nur noch beim Rechtsformzusatz tangieren  [27] .
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Weiterführende Literatur
Allgemeines
Economiesuisse, Warum noch weiter wachsen?, Zürich 2014.
Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Global Wage Report 2014/15, Genf 2014.
Gaillard, Serge / Altermatt, Lorin, "Die Möglichkeiten der Finanzpolitik als Konjunkturinstrument in einer kleinen Volkswirtschaft", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 3, S. 11-14.
Parnisari, Bruno / Schmidbauer, Frank, "Die Konjunktur hat nicht nur vorübergehende Wirkungen", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 3, S. 4-7.
Woitek, Ulrich, "Haben sich die Eigenschaften konjunktureller Schwankungen geändert?", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 3, S. 24-25.
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Strukturpolitik
Bieger, Thomas / Beritelli, Pietro / Laesser, Christian, Schweizer Jahrbuch für Tourismus 2014/2015 : Strategische Entwicklungen im alpinen Tourismus, Berlin 2015.
Bernhard, Edith, "Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen hat der Schutz der Herkunftsangabe ,Schweiz'?", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 10, S. 11-13.
Bertschmann, Damaris / Peter, Martin / Iten, Rolf. "Wie profitiert die Schweiz von den globalen Wertschöpfungsketten?", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 12, S. 13-15.
Bigler, Hans-Ulrich, "Swissness-Gesetzgebung: Mehr Rücksicht auf KMU ist zwingend", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 10, S. 27.
Cottier, Thomas / Liechti-McKee, Rachel, "Sind die neuen Swissness-Bestimmungen mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar?", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 10, S. 17-19.
Credit Suisse, Erfolgsfaktoren für Schweizer KMU, Zürich 2014.
Gelb, Stephen / Glauser, Michèle, "Wie sich Unternehmen in die globalen Wertschöpfungsketten integrieren", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 12, S. 27-30.
Henze, Marlis, "Der Erfolg von Swissness hängt von einer praxistauglichen Umsetzung ab", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 10, S. 26.
Institut für Wirtschaftsstudien Basel AG (IWSB), eEconomy in der Schweiz: Monitoring und Report 2014, Basel 2014.
Jakob, Eric, "Die neue Rolle des KMU-Forums als Kontrollorgan bei der Regulierungskostenmessung", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 1/2, S. 33.
Lobsiger, Michael / Morlok, Michael, "Stärkere internationale Einbindung der Schweizer Wirtschaft, höhere Arbeitsanforderungen", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 12, S. 20-23.
Nathani, Carsten / Hellmüller, Pino, "Neue Erkenntnisse zur Stellung der Schweiz in den globalen Wertschöpfungsketten", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 12, S. 9-12.
Rentsch, Hanspeter, "Die neuen Swissness-Regeln sind wichtig für die Uhrenindustrie", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 10, S. 20-21.
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Wettbewerb
Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Sprachbarrieren im öffentlichen Beschaffungswesen, Bern 2014.
Hanslin, Sandra / Lutz, Matthias, "Schweizer Warenexporte: Asien hat die USA überflügelt", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 3, S. 21-23.
Meier, Harald / Liechti, David, "Im Bereich Zollabfertigung sind einfachere Verfahren und Kostenreduktionen möglich", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 1/2, S. 23-25.
Preisüberwachung (PUE), Preise und Kosten, Bern 2014.
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Wirtschaftsordnung
Fellay, Éloi / Wallart, Nicolas, "Die Schweizer Regulierung auf dem Prüfstand", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 1/2, S. 8-11.
Furrer, Urs, "Regulierungs-Korsett für Nahrungsmittelindustrie verhindern", in Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 10, S. 22.
Hongler, Peter / Limacher, Fabienne, "Die Abzugsfähigkeit von DoJ-Bussen für Schweizer Banken im Recht der direkten Bundessteuer und aus steuerharmonisierungsrechtlicher Sicht", in Jusletter, 2014, Nr. 6.
 
[1] IWF: IMF World Economic Outlook Database.
[2] ILO: World Employment and Social Outlook 2015.
[3] OECD: StatsExtracts, Consumer Price Indices.
[4] Medienmitteilung SECO vom 3.3.14.
[5] Medienmitteilung BFS vom 15.12.14.
[6] Po. 14.3578: AB SR, 2014, S. 829 f.
[7] Medienmitteilung SECO vom 9.1.15; NZZ, 10.1.15.
[8] Medienmitteilung BFS vom 9.1.15.
[9] Po. 13.4237: AB SR, 2014, S. 541.
[10] Medienmitteilung BR vom 20.6.2014; vgl. SPJ 2013, 173 f.
[11] Mo. 14.3016: AB NR, 2014, S. 200; AB SR, 2014, S. 417;
[12] NZZ, 30.4.2014.
[13] BRG 12.028: BBl, 2012, S. 3905 ff.; AB NR, 2014, S. 118 ff., 1553 ff.; AB SR, 2014, 452 f.; Medienmitteilungen WAK-NR vom 28.1. und 19.8.14; NZZ, 22.1. und 18.9.14; vgl. SPJ 2013, S. 177 f.
[14] Po. 12.4172: AB NR, 2014, S. 1614 f.
[15] BRG 13.044: BBl, 2014, S. 5205 ff.; AB SR, 2014, S. 449 ff.; AB NR, 2014, S. 1003 ff.; Medienmitteilung SECO vom 28.11.14.
[16] Mo. 14.3011 (WAK-NR); Mo. 14.3012 (WAK-NR); Po. 14.3013 (WAK-NR); Po. 14.3014 (WAK-NR); Po. 14.3015 (WAK-NR): AB NR, 2014, S. 425 ff.; AB SR, 2014, S. 608 f.; Medienmitteilungen WAK-NR vom 25.2. und 29.4.14.
[17] Mo. 13.4142: AB NR, 2014, S. 559; AB NR, 2014, S. 608 f.
[18] Mo. 14.3044: AB SR, 2014, S. 420; AB NR, 2014, S. 2327 f.
[19] Mo. 14.3449: AB SR, 2014, S. 792 ff.
[20] Po. 14.3254 (Birrer-Heimo): AB NR, 2014, S. 1279; Po. 13.3009 (KVF-SR): AB SR, 2013, S. 239 ff.
[21] Po. 14.3922: AB SR, 2014, S. 1315 f.
[22] Pa.Iv. 10.467: BBl, 2014, S. 3259 ff., 3275 ff.; AB NR, 2014, S. 742 ff., 1682 ff., 2181 ff.; AB NR, 2014, S. 765 ff., 773 ff., 1216 ff.; Po. 14.3254: AB NR, 2014, S. 1279; NZZ, 9.5.14.
[23] Po. 13.4193: AB SR, 2014, S. 312.
[24] BRG 13.066: BBl, 2013, S. 6857 ff.; BBl, 2014, S. 5113 ff.; AB NR, 2014, S. 219 ff., 1026 ff.; AB SR, 2014, S. 386 ff., 701; Medienmitteilung EFD vom 5.11.14.
[25] Mo. 14.3010: AB NR, 2014, S. 461 f.; AB SR, 2014, S. 577 f.
[26] Pa.Iv. 12.502: Medienmitteilung RK-SR vom 4.7.14.
[27] BRG 14.090: BBl, 2014, S. 9305 ff.; Mo. 12.3727 (Rime): AB NR, 2012, S. 2249; AB SR, 2013, S. 584 f.; Mo. 12.3769 (Bischof): AB SR, 2012, S. 969 f.; AB NR, 2013, S. 907; Ergebnisbericht des Bundesamts für Justiz zur Vernehmlassung zur Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht).