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Sozialpolitik
Bevölkerung und Arbeit 
Die Stimmbevölkerung lehnte die Volksinitiativen "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" und "Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative) ab. - Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte einen neuen Höchststand. - Die 2013 gegenüber den EU-Staaten ausgerufene Ventilklausel lief aus. - Die eidgenössischen Räte setzten sich mehrfach mit dem Thema des Fachkräftemangels auseinander. - Real- und Nominallöhne stiegen durchschnittlich um 0,8%.
Bevölkerungsentwicklung
Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz belief sich gemäss den Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BFS) Ende 2014 auf 8'236'600 Einwohnerinnen und Einwohner, was im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 96'900 Personen entsprach. Die Wachstumsrate lag mit 1,2% auf dem Niveau des Vorjahres. Die Zunahme setzte sich aus 36'200 Personen mit schweizerischer und 60'700 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft zusammen. Während wie in den Vorjahren die Männer in der jüngsten Altersgruppe (0-24 Jahre) in der Überzahl waren, verringerte sich die Differenz zwischen den Geschlechtern in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen beinahe auf ein Gleichgewicht. Ab 60 Jahren waren die Frauen immer stärker vertreten. Von den knapp 1'600 Hunderjährigen und Älteren waren im Jahr 2014 rund 1'300 Frauen und 300 Männer. Seit dem Jahr 2000 hatte sich diese Bevölkerungsgruppe nahezu verdoppelt. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz zählten, belief sich Ende 2014 auf 1'998'200 Personen (24,3%). Während bei den Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 36 Personen ab 65 Jahren kamen, lag dieses Verhältnis bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung bei 100 zu 11. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs die ständige Wohnbevölkerung in sämtlichen Kantonen der Schweiz. Die stärkste Zunahme wurde wie im Vorjahr im Kanton Freiburg (2,1%) festgestellt. Dahinter folgten Genf und Zug (je 1,7%), Waadt (1,6%), Wallis (1,5%) und die Kantone Aargau und Zürich (je 1,4%). Das schwächste Wachstum wurde 2014 im Kanton Uri (0,4%) verbucht  [1] .
Das Jahr 2014 wurde stark durch Debatten um die Zuwanderungspolitik geprägt. Dies lag nicht zuletzt im Umstand begründet, dass neben der am 9. Februar zur Abstimmung gelangten Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" das Stimmvolk mit der Volksinitative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" am 30. November über eine zweite Initiative zu befinden hatte, die sich thematisch dem genannten Bereich zuordnen liess. Letztere wurde in der öffentlichen Debatte nach ihrer Urheberin, der Vereinigung Umwelt und Bevölkerung (Ecopop), bezeichnet. Das im Mai 2011 lancierte Begehren forderte die Einführung einer Beschränkung des Bevölkerungswachstums infolge Zuwanderung auf jährlich 0,2% der ständigen Wohnbevölkerung. Zudem hätten bei einer Annahme der Ecopop-Initiative mindestens 10% der Mittel, welche die Schweiz jährlich in die internationale Entwicklungszusammenarbeit investiert, für Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Familienplanung eingesetzt werden müssen. Ferner hätte eine Annahme zur Folge gehabt, dass künftig keine völkerrechtlichen Verträge mehr hätten abgeschlossen werden dürfen, die gegen die Initiativbestimmungen verstossen würden. Bestehende Verträge hätten innerhalb von vier Jahren angepasst oder gekündigt werden müssen. Wenig überraschend beantragte der Bundesrat im Herbst 2013 die Volksinitiative dem Souverän ohne Gegenentwurf zu unterbreiten mit der Empfehlung, sie abzulehnen. Die Regierung verwies in ihrer Botschaft darauf, dass im Falle einer Annahme der Initiative weder das Freizügigkeitsabkommen noch das EFTA-Übereinkommen weitergeführt werden könnten, was sich ihrer Meinung nach massgeblich auf das Wirtschaftswachstum der Schweiz auswirken würde. Der Antrag des Bundesrates wurde in der Sommersession 2014 von beiden Kammern deutlich gutgeheissen. Im Nationalrat stimmten drei, im Ständerat nur gerade ein Volksvertreter gegen den bundesrätlichen Vorschlag. Auf Sympathien stiess die Vorlage hingegen bei der SD, der AUNS und Teilen der SVP-Basis. Acht SVP-Kantonalsektionen wichen von der nationalen Parteilinie ab. Sieben beschlossen wie SD und AUNS die Ja-Parole, die Genfer Kantonalsektion erteilte die Stimmfreigabe. Alle anderen Parteien sowie die Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften sprachen sich gegen eine Annahme der Ecopop-Initiative aus. Die Initianten verfügten über wenig Kampagnenerfahrung und über wenig finanzielle Ressourcen. Anders das gegnerische Lager, das zwar nicht vollständig zentralisiert, aber nicht minder geeint zu Werke ging. Neben dem überparteilichen Komitee "Ecopop Nein", das vom Wirtschaftsverband Economiesuisse geleitet wurde und von dem der grösste Kampagneneffort ausging, engagierten sich auch Parteien (v.a. FDP und glp), Gewerkschaften (Syna, TravailSuisse) und kantonale Komitees gegen die Ecopop-Initiative. Auf Seite der Ecopop-Befürworter schalteten sich neben dem Initiativkomitee auch Akteure des rechtskonservativen Lagers in den Wahlkampf ein, was auf Pro-Seite zu einem selten gesehenen Konglomerat aus ökologischer Wachstumskritik und fremdenfeindlichen Motiven führte. Die Ecopop-Initiative wurde schliesslich von Volk und Ständen klar verworfen. Nur 25,9% der Partizipierenden stimmten der Vorlage zu (Stimmbeteiligung: 50%). Die Klarheit des Resultates überraschte, zumal im Vorfeld Umfrageresultate auf einen höheren Ja-Stimmenanteil hindeuteten. Die höchsten Ja-Anteile wurden in den Kantonen Tessin (36,9%), Schwyz (34,2%) und Obwalden (32,6%) registriert. Die tiefste Zustimmung verzeichneten die Westschweizer Kantone Waadt (17,3%), Wallis (21,3%) und Genf (21,4%).
Volksinitative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen"
Abstimmung vom 30. November 2014

Beteiligung: 50,0%
Ja: 671 099 (25,9%) / 0 Stände
Nein: 1 920 454 (32,1%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
- Ja: SD, AUNS.
- Nein: SVP (8)*, SPS, FDP, CVP, GPS, GLP, BDP, EVP, CSP, EDU, eco, sgv, SGB, TravS.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die VOX-Analyse zur Ecopop-Initiative kam zum Schluss, dass das Volksbegehren, dessen Inhalt mehrere Dimensionen umfasste, fast ausschliesslich als Zuwanderungsvorlage verstanden wurde. Die Umweltanliegen der Volksinitiative, wie auch der vorgeschlagene Beitrag an die Familienplanung in armen Ländern, blieben weitgehend unbeachtet. Gemäss der Umfrage fanden die Initianten ihre Unterstützung dann auch in den der SVP nahestehenden Kreisen, die dem Anliegen zu 56% zustimmten, während nur eine kleine Zahl der Sympathisanten der Grünen (19%) und der Grünliberalen (11%) ein Ja in die Urne legten. Eine zusätzliche Befragung innerhalb der VOX-Studie ergab, dass jede zweite Person, die bei der Masseneinwanderungsinitiative Ja gestimmte hatte, bei der Ecopop-Initiative ein Nein in die Urne legte. Vor allem Anhänger der SVP, aber auch solche von FDP und CVP votierten anders als noch im Februar  [2] .
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Arbeitsmarkt
Die Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz ist gemäss den Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zwischen dem 4. Quartal 2013 und dem 4. Quartal 2014 um 2,2% gestiegen und erreichte mit insgesamt 5,008 Mio. Erwerbstätigen einen neuen Höchststand. Dabei gilt es hervorzuheben, dass die Zahl der erwerbstätigen Frauen mit 3,2% wiederholt stärker zunahm als jene der Männer, die in der Vergleichsperiode um 1,4% anstieg. Ebenfalls wuchs im Beobachtungszeitraum die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte (4,2%) stärker an als jene der schweizerischen Arbeitskräfte (1,4%). Die Zahl der Teilzeiterwerbstätigen stieg im Vergleich zum 4. Quartal 2013 um 81'000 auf 1,665 Mio., wovon 313'000 gerne mehr arbeiten wollten und damit als unterbeschäftigt galten. Die Quote an Unterbeschäftigten betrug somit im 4. Quartal 2014 6,5% und lag 0,1% über dem Wert der Vergleichsperiode im Vorjahr  [3] .
Im März 2014 beschloss der Bundesrat gestützt auf einen Bericht einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Sozialpartner Verbesserungsmassnahmen zu den flankierenden Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt. Erkannte Verstösse auf dem Arbeitsmarkt sollten neu mit bis zu CHF 30'000 geahndet werden können. Die alte Obergrenze lag bei CHF 5'000. Zudem sollte die Kadenz der Kontrollen in den Grenzregionen und besonders gefährdeten Branchen erhöht werden. Schwer tat sich die Arbeitsgruppe bei den Fragen zur Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Die Unternehmensvertreter wehrten sich gegen die Forderung der Gewerkschaften, dass bei Missbräuchen auf das Arbeitgeberquorum zu verzichten sei. Der Bundesrat beschloss in dieser strittigen Frage einen Mittelweg. Künftig sollten Bestimmungen zur Arbeitszeit, zu Spesen, Ferien oder zur Kaution erleichtert allgemeinverbindlich erklärt werden können, auch wenn dem in einer Branche nicht die Mehrheit der Arbeitgeber zustimmt. Zudem sollten auch Gewerkschaften und andere Sozialpartner das Antragsrecht auf eine erleichterte AVE erhalten. Bisher war es Bund und Kantonen vorbehalten, festzsutellen, ob Lohndumping betrieben wird. CVP, FDP und SVP standen in einer ersten Reaktion dem Ausbau der flankierenden Massnahmen kritisch gegenüber. Der Ergebnisbericht der im September 2014 eröffneten Vernehmlassung lag bis Ende Jahr noch nicht vor  [4] .
Ende April, respektive im Mai, 2014 liefen die in den Jahren zuvor eingeführten Kontingente (Ventilklausel) für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die der EU 2004 beigetreten sind (EU-8), respektive der "alten" EU-Mitglieder (EU-17) aus. Die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige dieser Staaten zu kontingentieren, war im Freizügigkeitsabkommen (FZA) der Schweiz mit der EU so vorgesehen. Mit dem Auslaufen der Ventilklausel galt für die Staatsangehörigen dieser 25 EU-Mitgliedstaaten die volle Personenfreizügigkeit, sofern sie in der Schweiz eine Arbeitsstelle hatten oder als Nichterwerbstätige über genügend finanzielle Mittel für ihren Unterhalt verfügten. In welcher Weise der vom Stimmvolk am 9. Februar 2014 beschlossene Systemwechsel das FZA beeinflussen würde, war Ende 2014 noch nicht vorherzusehen  [5] .
Nachdem der Ständerat in der Sommersession 2014 ein Postulat Recordon (gp, VD) angenommen hatte, muss der Bundesrat prüfen, ob europäische Unternehmen, die Personal in die Schweiz entsenden, ein Zustelldomizil in der Schweiz haben müssen. Der Postulant sah in einer hiesigen Adresse für europäische Unternehmen eine Möglichkeit, wie die in den internationalen Übereinkommen vorgesehene Zustellung der gefällten Entsendungsentscheide auf diplomatischem Wege umgangen und damit der Missbrauch im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmenden eingedämmt werden könnte. Da die Zustellung auf diplomatischem Wege aufgrund der zu langen Zustellungsfristen kaum praktikabel sei, würden viele Ämter ihre Entscheide auf dem Postweg zustellen. Diese würden - insbesondere im Falle von Bussgeldern - häufig erfolgreich angefochten, was die Behörden ihrerseits dazu zwänge, den Entscheid aufzuheben. Der Bundesrat, der sich gegen eine Annahme des Postulats aussprach, befürchtete seinerseits, dass eine Pflicht zur Begründung einer vorübergehenden Niederlassung in der Schweiz eine unbegründete und unverhältnismässige Einschränkung der Personenfreizügigkeit bedeutet und gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen verstosse  [6] .
Im Zusammenhang mit der Annahme der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" wurde dem Bundesrat in der Sommersession 2014 eine Motion zur Linderung des Fachkräftemangels überwiesen. Beide Kammern nahmen eine gleichlautende Motion ihrer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR/WBK-SR) an. Diese beauftragen die Regierung, "angesichts der neuen Ausgangssituation" die Strategie zur Behebung des Fachkräftemangels zu überarbeiten. Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei störte sich an der direkten Bezugnahme auf den Volksentscheid vom 9. Februar 2014. Ohne Kenntnis über den Umsetzungsvorschlag des Bundesrates, so SVP-Fraktionsvertreter, seien keine Aussagen über eine allfällige Verschärfung des Fachkräftemangels möglich  [7] .
Ebenfalls in der Sommersession 2014 überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Heim (sp, SO), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu den Chancen und Perspektiven älterer Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt zu erarbeiten. Die Landesregierung soll aufzeigen, welche Massnahmen Bund und Wirtschaft seit 2003 respektive 2006 zur Verbesserung der Chancen älterer Arbeitskräfte ergriffen haben  [8] .
Im Juli 2014 publizierte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den zehnten Observatoriumsbericht zum Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU. Danach waren im Jahr 2013 netto 66'200 Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten in die Schweiz eingewandert. Das war der höchste Wert, der seit der Einführung des Freizügigkeitsabkommens im Jahr 2002 festgestellt worden war. Der Bericht analysierte hauptsächlich die Auswirkungen des FZA auf den Schweizer Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen und kam zu einem mehrheitlich positiven Schluss. Das FZA hätte, so der Bericht, den inländischen Unternehmen den Zugang zum europäischen Arbeitskräftepotenzial erleichtert und damit der Schweiz ein überdurchschnittliches Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum ermöglicht. Verschiedene Indikatoren liessen auf eine über die Lohnverteilung hinweg insgesamt ausgewogene und positive Lohnentwicklung schliessen. Die flankierenden Massnahmen hätten auch ein Abgleiten der tieferen Löhne verhindert. Die starke Zuwanderung habe zudem seit 2002 die Alterung der Bevölkerung verlangsamt und damit die umlagefinanzierten Sozialversicherungen der ersten Säule entlastet. Gewisse Mehrkosten waren demgegenüber der Arbeitslosenversicherung erwachsen, doch waren diese laut Bericht im Rahmen der Erwartungen geblieben  [9] .
Der Bundesrat erhielt in der Herbstsession durch die ständerätliche Annahme eines Postulats Rechsteiner (sp, BS) den Auftrag, die Einberufung einer nationalen Konferenz zum Thema "Ältere Arbeitnehmende" zu prüfen und dabei die Sozialpartner miteinzubeziehen  [10] .
Zudem überwies der Ständerat in der Herbstsession 2014 ein Postulat Graber (cvp, LU), welches vom Bundesrat die Prüfung eines Konzepts zur Förderung von Wiedereinstiegerinnen verlangte. Der Ständerat forderte dabei explizit, dass die Prüfung in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden erstellt und bestehende Initiativen und Programme mitberücksichtigt werden sollten  [11] .
Der Nationalrat sprach sich in der Herbstsession 2014 seinerseits für eine Beschleunigung der Massnahmen zur Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotenzials aus und überwies diskussionslos ein Postulat der FDP-Die Liberalen-Fraktion. Die Massnahmen in den vier Handlungsfeldern Höherqualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erwerbstätigkeit im Alter und Innovationen waren 2011 im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) lanciert worden. Eine Beschleunigung drängte sich laut der FDP-Liberale Fraktion auf, weil die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative den bestehenden Fachkräftemangel noch zusätzlich verschärfe  [12] .
In der Wintersession 2014 stimmte der Ständerat einer Motion Häberli-Koller (cvp, TG) und der Nationalrat zwei gleichlautenden Motionen der CVP- und der BDP-Fraktion zu, welche den Bundesrat beauftragen, den nationalen Räten gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte zu unterbreiten. Neben der verbesserten Ausschöpfung der bereits vorhandenen Arbeitspotenziale forderten die Motionäre, dass auch die Bildungspolitik vermehrt auf die Nachfrage nach Arbeitskräften ausgerichtet wird. Die Vorstösse waren zum Jahresende in der jeweils anderen Kammer noch hängig  [13] .
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Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosenquote lag 2014 im Jahresdurchschnitt bei 3,2% und präsentierte sich damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Während sich in der ersten Jahreshälfte die Arbeitslosenzahlen, die zum Jahresende 2013 aufgrund saisonaler Gegebenheiten gewohnt höher notierten, im Vergleich zu anderen Jahren eher verzögert zurückentwickelten, stiegen sie in der zweiten Jahreshälfte langsamer an als noch im Vorjahr. Ende Dezember waren bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 147'369 Personen als arbeitslos gemeldet. Dies waren 5'891 weniger als noch zu Jahresbeginn. Den Jahrestiefstwert erreichte die Arbeitslosenzahl im Juni mit 126'632 Arbeitslosen, was einer Arbeitslosenquote von 2,9% entsprach. Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) sank im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte auf 3,2% und notierte damit auf gleichem Niveau wie in den Jahren 2011 und 2012. Während auch bei den 25- bis 49-Jährigen ein leichter Rückgang (0,1 Prozentpunkte) der Arbeitslosigkeit auf 3,3% festgestellt werden konnte, stieg die Zahl der älteren Arbeitslosen (ab 50-Jährig) von 2013 auf 2014 im Jahresdurchschnitt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,8% an  [14] .
Gemäss der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) waren in der Schweiz Ende 2014 197'000 Personen erwerbslos. Dies waren 4'000 mehr als im Jahr zuvor. Im direkten Vergleich mit der Europäischen Union (EU28: 9,9%) und der Eurozone (EZ18: 11,5%) hatte die Schweiz mit 4,1% eine sehr tiefe Erwerbslosenquote. Aufgrund unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen sind diese Zahlen nicht direkt mit den Schweizer Arbeitslosenstatistiken des oberen Abschnitts vergleichbar. Sie lassen dafür internationale Vergleiche zu  [15] .
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Löhne
Gemäss Berechnungen des Bundesamts für Statistik (BFS) stiegen 2014 die Nominallöhne in der Schweiz durchschnittlich um 0,8%. Die Zunahme lag damit knapp über dem Wert des Vorjahrs (0,7%). Im sekundären Sektor war die Nominallohnzunahme im Jahr 2014 mit 0,8% leicht höher als in den beiden Vorjahren (je 0,7%). Die markantesten Zunahmen im zweiten Sektor verzeichneten die Gummi und Kunststoff verarbeitende Branche (1,8%) und die Hersteller von elektronischen und optischen Erzeugnissen, Uhren und elektrischen Ausrüstungen (1,5%). Neben der Holz-, Papier- und Druckbranche (0,2%) hatte das Baugewerbe und der Bergbau (je 0,5%) die geringsten Anstiege zu verzeichnen. Im tertiären Sektor war die Nominallohnzunahme mit 0,7% leicht hinter dem Vorjahresergebnis (0,8%) zurückgeblieben. Die Kunst-, Unterhaltungs- und Erholungsbranche (2,5%) sowie der Bereich Erziehung und Unterricht (1,6%) trugen 2014 am stärksten zu den Lohnsteigerungen des dritten Sektors bei. Auf der anderen Seite schrumpften im Bereich des Verkehrs und der Lagerei die Nominallöhne um durchschnittlich 0,7%. Im Gesundheits- und Sozialwesen haben sich 2014 die Löhne mit einer durchschnittlichen Zunahme um 0,1% gesamthaft kaum verändert. Aufgrund einer Nullteuerung nahmen die Reallöhne 2014 wie die Nominallöhne um 0,8% zu. Beide Werte lagen genau im Fünfjahresmittel  [16] .
Im Mai 2014 stimmte der Souverän über die Volksinitiative "Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)" ab, die 2011 vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) lanciert worden war. Die Initiantinnen und Initianten verlangten einerseits, dass Bund und Kantone die Löhne in der Schweiz schützen, indem sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) fördern. Andererseits forderteten sie, dass der Bund einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn von CHF 22 pro Stunde festlegen soll, was bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden und 12 Monatslöhnen rund CHF 4'000 Bruttolohn pro Monat entsprechen würde. Mit seinen Forderungen wollte das Initiativkomitee dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmenden in der Schweiz von ihrem Lohn leben können. Es hoffte zudem, damit die Armut reduzieren zu können, Lohnunterbietung zu bekämpfen und zugleich den sozialen Frieden in der Schweiz zu wahren. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellte fest, dass 2010 rund 9% aller Beschäftigten und damit über 300'000 Personen in der Schweiz weniger als die geforderten CHF 22 verdienten. Der Bundesrat sah in einem nationalen gesetzlichen Mindestlohn das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes gefährdet und Arbeitsplätze bedroht und beantragte im Januar 2013 den eidgenössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Nachdem es in der Herbstsession 2013 zu einer klassischen Staat-versus-Markt-Debatte zwischen linken und rechten Volksvertretern gekommen war, folgten in den Schlussabstimmungen der darauffolgenden Wintersession beide Kammern der Empfehlung des Bundesrates, wobei 12 Ständeräte und 56 Nationalräte des linken Lagers gegen den Bundesrat votierten und die Initiative unterstützten. Der klassische Links-Rechts-Konflikt spiegelte sich auch in der Parolenfassung der Parteien und Verbände wider, wobei sich eine auffallend grosse Anzahl an Verbänden zur Vorlage äusserte. Nicht überraschend sprachen sich die Arbeitnehmerverbände dafür und die Arbeitgeberverbände im Allgemeinen dagegen aus. Der Abstimmungskampf zur Mindestlohn-Initiative wurde äusserst intensiv geführt. Überraschend verzeichnete die Vorlage mehr Presseanzeigen als die gleichentags anstehende Abstimmung zum Finanzierungsplan der Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen. Die Kampagne der Befürworter wies einen vorwiegend zentralisierten Charakter auf und wurde in erster Linie von den Gewerkschaften SGB und Unia bestritten. Die Gegenseite setzte sich mit dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, der neu gegründeteten wirtschaftspolitischen Plattform SuccèSuisse, dem Verband der Schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (Swissmem), dem Dachverband des Schweizerischen Handels (Handel Schweiz) und etlichen kantonalen Gewerbe- und Arbeitgeberverbänden aus einer Vielzahl an lose koordinierten, potenten und politsch erprobten Schwergewichten zusammen. Während die Pro-Seite in erster Linie Fairness-Aspekte bei der Entlöhnung von Arbeit und die Lohndiskrimierung von Frauen als Argumente ins Feld führte, brachten die Initiativgegner vor, dass die Mindestlohn-Initative Sozialpartnerschaften, Arbeitsplätze sowie das duale Bildungssystem gefährde, staatliche Interventionen Wettbewerb verzerrten und branchenspezifische und regionale Unterschiede vom Initiativbegehren zu wenig berücksichtigt würden. Die Mindestlohn-Initiative scheiterte letzlich deutlich. Nur 23,7% der Partizipierenden sprachen sich an der Urne zugunsten der Vorlage aus. Dies ist selbst im Vergleich zur 1:12-Initiative, welche im November 2013 einen Ja-Stimmenanteil von 34,7% erreichte, ein ausserordentlich tiefer Zustimmungswert. Die Stimmbeteiligung betrug überdurchschnittliche 55,5%. Die höchsten Ja-Anteile wurden in den Kantonen Jura (35,9%), Genf (33,9%) und Tessin (32,0%) registriert. Die tiefste Zustimmung verzeichneten die Kantone Appenzell Innerrhoden (12,1%), Nidwalden (12,8%) und Schwyz (13,6%).
Volksinitiative "Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)"
Abstimmung vom 18. Mai 2014

Beteiligung: 56,4%
Ja: 687 571 (23,7%) / 0 Stände
Nein: 2 210 192 (76,3%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
- Ja:, SPS, GPS(2)*, CSP, SGB, TravS, Unia.
- Nein: SVP, FDP, CVP, GLP, BDP, EVP, eco, sgv, SAV.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Der VOX-Analyse zur Mindestlohn-Initiative ist zu entnehmen, dass ein Grund für die hohe Ablehnung der Initiative im weitverbreiteten Zweifel an der Verwirklichung der anvisierten Ziele liege. So hielt nur gerade ein Drittel der Stimmenden das Argument, wonach Mindestlöhne die Zahl der Sozialhilfebeziehenden senke und damit Kantone und Gemeinden entlaste, für überzeugend. Der klassische Links-Rechts-Konflikt widerspiegelte sich auch in den Abstimmungsmustern der Parteisympathisanten. So stimmten 70% der Anhängerinnen und Anhänger der Grünen und 55% der SP-Gefolgschaft für die Initiative, während sie die Wählerschaft von CVP (11%), FDP (5%), SVP (7%), GLP (18%) und BDP (7%) deutlich verwarfen. Die VOX-Analyse kam weiter zum Schluss, dass gesellschaftliche Merkmale bei weitem nicht so stark mit dem Stimmentscheid korrelierten wie politsche Einstellungen. So habe die Initiative nicht mal bei den tiefsten Einkommensklassen, die direkt von einem Mindestlohn von CHF 4000 profitiert hätten, Gehör finden können. Die Befürchtung, wonach die Initiative Arbeitsplätze vernichten würde, stellte sich im Endeffekt, so die VOX-Studie weiter, als äusserst entscheidungsrelevant heraus  [17] .
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Arbeitszeit
Gemäss der Arbeitsvolumenstatistik (AVOL) wurden in der Schweiz im Jahr 2014 insgesamt 7,712 Mrd. Arbeitsstunden geleistet, was gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme um 1,2% entspricht. Dabei wurde knapp ein Drittel der Arbeitsstunden durch Ausländerinnen und Ausländer geleistet (31,9%), obwohl diese lediglich 29,5% der Beschäftigten ausmachten. Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit pro Arbeitsstelle ging um 0,5% zurück und belief sich 2014 auf durchschnittlich 41 Stunden und 20 Minuten. Die höchste Arbeitszeit wurde nach wie vor bei den Vollzeitarbeitnehmenden des Primärsektors verzeichnet (45 Stunden und 8 Minuten). Bei der Anzahl Ferienwochen verzeichnete das Bundesamt für Statistik (BFS) eine leichte Zunahme auf 5,1 Wochen  [18] .
In der Sommersession 2014 lehnte der Ständerat eine Motion Germanier (fdp, VS) aus dem Jahr 2010 diskussionslos ab, die der Nationalrat in seiner Sondersession im Mai 2012 angenommen hatte. Diese forderte eine Gleichbehandlung von Luftfahrtunternehmen, die Bodenpersonal beschäftigen. Während andere Unternehmen des öffentlichen Verkehrs wie die SBB dem Arbeitszeitgesetz (AZG) und der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz (AZGV) unterstanden und damit in der Regel zwölf freie Sonntage vorzusehen hatten, mussten Luftfahrtunternehmen ihrem Bodenpersonal zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion 26 freie Sonntage pro Jahr gewähren, da für sie gemäss Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) Sonderbestimmungen galten. Da sich die Sozialpartner zwischenzeitlich auf eine Lösung einigen konnten und der Bundesrat die entsprechend Verordnung im Sommer 2013 angepasst hatte, verzichtete der Ständerat auf eine Annahme der Motion. Pro Kalenderjahr besteht neu ein Anspruch auf 18 freie Sonntage  [19] .
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Kollektive Arbeitsbeziehungen
Gemäss den Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BFS) waren 2014 in der Schweiz rund 1'178'800 Personen von gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüssen betroffen, eine halbe Million von ihnen im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Die Sozialpartner der GAV mit mindestens 1'500 unterstellten Personen einigten sich für das Jahr 2014 auf eine Effektivlohnerhöhung um durchschnittlich 0,8%. Die Mindestlöhne wurden ihrerseits um 0,7% erhöht  [20] .
Im März 2014 kam ein GAV für sämtliche Swiss-Piloten nicht zustande. Der Verband der Airbus-Piloten der Swiss (Aeropers), denen Einbussen bei den Ruhzeiten sowie den Ferien drohten, hatte den neuen GAV (GAV14+) verworfen. Der zweite Verband der Swiss-Piloten (IPG) hatte dem neuen Vertragswerk mit deutlichem Mehr zugestimmt. Die IPG-Piloten gingen hinsichtlich Länge und Flexibilität der Arbeitszeiten Konzessionen ein. Der GAV14+ galt als eine Massnahme, um auf den grösser werdenden Druck der Airlines aus den Golfstaaten zu reagieren. Die seit Herbst 2012 laufenden Verhandlungen hatten bereits im Sommer 2013 vor dem Aus gestanden, ein vorzeitiger Abbruch konnte damals aber noch verhindert werden. Im September kündigte die Swiss dann "vorsorglich" den alten GAV (GAV2011) mit Aeropers auf Ende November 2016. Trotz mehrmonatiger Gespräche konnte keine Einigung erzielt werden. Die Airbus-Piloten wehrten sich standhaft gegen Zugeständnisse zur Steigerung der Produktivität und gegen Anpassungen des bestehenden Salärsystems. Kurz nach dem Bekanntwerden der Kündigung reichte Aeropers eine Klage beim Friedensrichteramt der Stadt Kloten ein. Die Swiss, so die Meinung der Aeropers, habe durch den Abschluss des GAV14+ mit den IPG-Piloten die mit dem GAV2011 im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Flugzeugtyps Boeing 777 eingangenen Verpflichtungen gebrochen  [21] .
Nachdem die Mitglieder des Verbands des Swiss-Kabinenpersonals (Kapers) im März 2014 einem neu ausgehandelten GAV die Unterstützung versagt hatten, kündigte die Swiss Ende April die beiden gültigen Gesamtarbeitsverträge auf den 30. April 2015. Als Folge wurden neue Angestellte nicht mehr in die gekündigten Verträge aufgenommen. Die Swiss beabsichtigte vor Vertragsablauf neue Verhandlungen in Angriff zu nehmen und liess verlauten, dass man weiterhin an einer sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert sei  [22] .
Die Gewerkschaft Unia und der Verband "Zu Hause leben" einigten sich im Mai 2014 auf einen GAV für die private Seniorenbetreuung. Der Vertrag regelt unter anderem einen Mindestlohn sowie die Arbeitszeiten und gilt für private Betriebe und Agenturen der nicht-medizinischen Betreuuung in der Deutschschweiz. Der GAV schreibt ab 2018 einen Lohn von mindestens CHF 22 pro Stunde vor. Bei zweijähriger Grundausbildung oder vier Jahren Berufserfahrung ist eine Erhöhung auf CHF 25, bei Berufslehrabschluss auf CHF 27 vorgesehen. Zudem wird im GAV ein 13. Monatslohn und Anerkennung gleichwertiger ausländischer Abschlüsse vorgeschrieben. Nicht zuletzt enthält der GAV auch die Festlegung einer 42-Stunden-Woche bei Vollbeschäftigung sowie eine Krankentaggeldversicherung. Die Vertragspartner beabsichtigten, beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die Allgemeinverbindlichkeit des GAV zu beantragen  [23] .
Im Juni 2014 gaben die Gewerkschaften Syna und Unia bekannt, dass sie mit dem Verband der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz Verhandlungen für einen Gesamtarbeitsvertrag für Mitarbeitende von Tankstellenshops aufgenommen haben. Die Gewerkschaften hatten 2013 vor der Abstimmung über die Öffnungszeiten von Tankstellenshops das Verhandlungsangebot der Betreiber noch ausgeschlagen  [24] .
Ende Juni 2014 kündigte die Servicegesellschaft für Fluggesellschaften Dnata den GAV für 450 Mitarbeitende des Bodenpersonals am Flughafen Genf auf Ende 2014. Die Gewerkschaften Syndicat des services publiques (SSP) und Syndicat interprofessionnel (SIT) befürchteten darauf Kürzungen bei den Löhnen und Pausen der Angestellten. Dnata versicherte darauf, dass es zu keinen Lohnkürzungen kommen würde. Man beabsichtigte hingegen, die Zahl der Aushilfskräfte zu reduzieren und mehr Teilzeitstellen zu schaffen. Vor Jahresende 2014 hatten sich die Sozialpartner noch nicht auf einen neuen GAV einigen können  [25] .
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Streiks
Am 9. März 2014 legten am Flughafen Genf die Angestellten des Bodenabfertigungsunternehmens Swissport für rund drei Stunden unangekündigt ihre Arbeit nieder und forderten mit ihrer Aktion die Einhaltung des 2012 ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Swissport zeigte sich enttäuscht über die Arbeitsniederlegung und verwies auf den bis Februar 2015 gültigen GAV  [26] .
Ende Mai 2014 ging am Flughafen Genf ein monatelanger Streik eines Teils der Angestellten des Bordverpflegers Gate Gourmet zu Ende, nachdem das Unternehmen mit dem Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) ein Abkommen unterzeichnet hatte. Dieses hält fest, dass die anfangs 2014 beschlossenen Arbeitsbedingungen noch bis Ende 2015 weiter Gültigkeit behalten würden  [27] .
In einem progressiven Streik befanden sich 2014 die Genfer Kantonspolizisten, die sich mit dem geplanten Lohnmodell für Staatsangestellte nicht einverstanden zeigten. Im März entledigten sich die Gesetzeshüter zuerst ihren Mützen, kurze Zeit später begannen sie einfache Verkehrsdelikte nicht mehr zu büssen. Im Sommer ersetzten die Genfer Kantonspolizisten ihre Uniformen durch ein orangefarbenes Armband mit dem Aufdruck "Police" und gingen ihrer Tätigkeit mehrheitlich in Alltagskleidern nach. Im Juli legten Teile des Polizeikorps ihre Arbeit dann zeitweise ganz nieder. Nachdem die Genfer Regierung Ende Juli bekanntgab, dass sie sich bei der Einführung des umstrittenen Lohnmodells mehr Zeit lassen würde, entschieden sich die am Streik beteiligten Polizeigewerkeschaften (UPCP, SPJ und SPSI) den Streik zu unterbrechen  [28] .
Am 19. November 2014 trat das Personal der Genfer Verkehrsbetriebe (TPG) in Streik und wehrte sich damit gegen den geplanten Abbau von über 100 Stellen. Diese hätten im Zuge eines redimensionierten Dienstleistungsauftrags bis 2018 eingespart werden sollen. Nachdem sich die beteiligten Gewerkschaften (SEV, ASIP und transfair) mit den TPG-Verantwortlichen einigen konnten, verzichteten die Genfer Tramführer und Buschauffeure auf einen weiteren Streiktag, der auf 4. Dezember 2014 angekündigt worden war. Das ausgehandelte Abkommen sah vor, dass im Zeitraum von 2015 bis 2018 keine Kündigungen ausgesprochen und die Grundlagen zur Berechnung der Saläre nicht angepasst werden  [29] .
Am 11. Dezember 2014 legte das Genfer Gefängnispersonal aus Protest gegen seine Arbeitsbedingungen die Arbeit nieder. Ein Minimalbetrieb innerhalb der Gefängnisse wurde indes aufrechterhalten. Die Vereinigung der Angestellten der Genfer Polizeikorps (UPCP) forderte die Aufstockung des Wärterkorps auf die von der Regierung für Ende 2013 versprochene Anzahl von 400 Wärterinnen und Wärter  [30] .
Am 16. Dezember 2014 folgten über 3000 Genfer Kantonsangestellte einem gewerkschaftsübergreifenden Aufruf, ihre Arbeit niederzulegen. Dem Appell folgten neben vielen Lehrerinnen und Lehrern auch Angestellte der Polizei und der Gefängnisse sowie der kantonalen Krankenhäuser und der Verwaltung. Sie wehrten sich gegen die für 2015 geplanten Budgetkürzungen im Bereich der öffentlichen Dienste und das damit verbundene neue Lohnmodell  [31] .
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Arbeitnehmerschutz
Der Ständerat stimmte in der Herbstsession 2014 einer vom Bundesrat im Vorjahr präsentierten Teilrevision des Obligationenrechts (OR) im Grundsatz zu. Durch die Anpassungen sollen Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Unregelmässigkeiten aufdecken, intern melden oder öffentlich machen ("Whistleblower"), vor ungerechtfertigter Entlassung und weiterer Diskriminierung geschützt werden. Die OR-Teilrevision ging auf eine Motion Gysin (sp, BL) aus dem Jahr 2003 zurück, die in der Sommersession 2007 überwiesen worden war. Die Teilrevision umfasst eine Definition, die regelt, unter welchen Voraussetzungen Whistleblowing rechtmässig ist. Eine Unregelmässigkeit muss stets zuerst an eine interne Stelle gemeldet werden. Der Ständerat verzichtete auf die Möglichkeit, dass interne Meldungen auch anonym erfolgen könnten. Das Einschalten der Behörden ist erst möglich, wenn der Arbeitgeber innerhalb einer höchstens 60-tägigen Frist keine oder nur ungenügende Massnahmen zur Klärung ergreift. Zu den Ausnahmenfällen, die eine direkte Meldung an die Behörden zulässt, gehören unter anderem die unmittelbare Gefährdung des Lebens, der Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt. Der Gang an die Öffentlichkeit soll nur dann möglich sein, wenn die zuständige Behörde den Whistleblower nicht innerhalb von 14 Tagen über das weitere Vorgehen informiert. Die Ratslinke, die mehrheitlich gegen die Vorlage stimmte, sah in der Teilrevision keine Verbesserung für potenzielle Whistleblower, sondern eine Verschlechterung des Schutzes der Arbeitnehmenden. Der Nationalrat hatte sich vor Ende 2014 nocht nicht mit der OR-Teilrevision auseinandergesetzt, jedoch dessen Kommission für Rechtsfragen (RK-NR). Ende November empfahl die Kommission der grossen Kammer auf die Vorlage einzutreten, diese aber gleichzeitig auch an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Entwurf müsse, so die Meinung der Kommission, "verständlicher" und "einfacher" formuliert werden  [32] .
Ans Kernforschungzentrum CERN entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten bessere Lohn- und Sozialbedingungen erhalten. Der Nationalrat überwies im Dezember 2014 diskussionslos ein entsprechendes Postulat Tornare (sp, GE) an den Bundesrat und beauftragt diesen damit, Massnahmen vorzuschlagen, die eine bessere Kontrolle ermöglichen, ob die mit dem CERN assoziierten Institutionen für ihre Forscherinnen und Forscher die Lohn- und Sozialbedingungen einhalten .
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Arbeitsrecht
Anfang 2014 schickte der Bundesrat Vorschläge für die Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in die Vernehmlassung. Der Bundesrat wollte das aus den 1970er-Jahren stammende Arbeitszeitsgesetz (AZG), dem die Arbeitnehmenden der SBB sowie aller konzessionierten Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs unterstehen, der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anpassen. So sollten unter anderem auch Mitarbeitende von Gleisbaufirmen dem AZG unterstellt, die Pausenregelung, die noch immer mit der früheren Wohnsitzpflicht am Dienstort und der damit verbundenen Zeitzuschlägen konform war, angepasst und Jugendliche unter 18 Jahren im Sinne einer Gleichbehandlung nicht mehr dem AZG, sondern dem Arbeitsgesetz (ArG) unterstellt werden. In der Vernehmlassung war vor allem die Regelung für Drittfirmen, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Bereich der Eisenbahn ausführen, umstritten. Die Arbeitgeberverbände stellten sich gegen den Vorschlag des Bundesrates, da das betroffene Personal nicht nur sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausführe und so je nach Funktion anderen gesetzlichen Grundlagen unterstellt sei. Diese wechselnde Rechtssituation, so die Verbände, führe zu einem unzumutbaren administrativen Mehraufwand. Der Bundesrat hatte vor Ende 2014 noch keine Botschaft zur Teilrevision des AZG verabschiedet  [34] .
Im Sommer 2014 beschloss der Bundesrat nach vorgängiger Vernehmlassung die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre. Die Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) wurde nötig, weil mit der Umsetzung des HarmoS-Konkordats Jugendliche die berufliche Grundbildung vermehrt bereits mit 15 Jahren begannen. Die revidierte Verordnung, welche am 1. August 2014 in Kraft trat, sah gleichzeitig vor, dass die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) bei Berufen mit gefährlichen Arbeiten in ihren Bildungsplänen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes treffen. Die Senkung des Mindestalter stiess in der Vernehmlassung weitum auf Zuspruch. Einzig die Kanton Basel-Landschaft und Schaffhausen sowie zwei Fachorganisationen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ASIST und grmhst) sprachen sich gegen die Herabsetzung aus. Überbrückungslösungen (schulisches Anschlussjahr, Vorpraktika oder Fremdsprachenaufenthalt) seien einem Lehrbeginn mit 15 Jahren vorzuziehen  [35] .
Der Bundesrat schloss im Herbst 2014 die Vorarbeiten zu einer auf Juni 2015 geplanten Einführung einer Sonderbestimmung für die Anbieter von Postdiensten ab. Nach der Umwandlung der Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft hätte deren auf Mitte 2015 terminierte Überführung ins Arbeitsgesetz (AZG) zu einer starken Zunahme von Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) geführt. Die Sonderbestimmung, deren Einführung zum Jahresende 2014 noch nicht beschlossen war, sah für die Post und andere Anbieter von Postdiensten bewilligungsbefreite Nacht- und Sonntagsarbeit vor  [36] .
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Weiterführende Literatur
Bernhard, Laurent, APS-Inserateanalyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 18. Mai 2014, Bern 2014.
Bernhard, Laurent, APS-Inserateanalyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 30. November 2014, Bern 2014.
B,S,S Volkswirtschaftliche Beratung AG, Fachkräftemangel in der Schweiz - Ein Indikatorensystem zur Beurteilung der Fachkräftenachfrage in verschiedenen Berufsfeldern, Basel 2014.
Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), Alterung und Beschäftigungspolitik: Schweiz 2014, Bern 2014.
Bürgisser, Reto / Kurer, Thomas / Milic, Thomas / Traber, Denise / Widmer, Thomas, Vox-Analyse der Abstimmungen vom 18. Mai 2014, Bern 2014.
Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 4, (Monatsthema: "Flexibler Arbeitsmarkt: Wie geht es weiter?").
Die Volkswirtschaft, 2014, Nr. 6, (Monatsthema: "Warum nicht mehr Frauen in den Chefetagen sind").
Haemmerli, Thomas (Hrsg.), Der Zug ist voll: Die Schweiz im Dichtestress, Zürich 2014.
Mülhauser, Philipp, Das Lohnbuch 2014, Zürich 2014.
Paschoud, Sophie / Bieri, Pierre-Gabriel, Le pari insensé du salaire minimum, Lausanne 2014.
Sciarini, Pascal / Nai, Alessandro / Lanz, Simon, Vox-Analyse der Abstimmungen vom 30. November 2014, Bern 2014.
Spadarotto, Claudio / Bieberschulte, Maria / Walker, Katharina / Morlok, Michael / Oswald, Andrea, Erwerbsbeteiligung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt, Wabern bei Bern 2014.
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), 10. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, Bern 2014.
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Bericht GAV-Standortbestimmung, Bern 2014.
 
[1] Medienmitteilung BFS vom 23.4.15
[2] BRG 13.086: BBl, 2013, S. 8693 ff.; AB SR, 2014, S. 267 ff.; AB NR, 2014, S. 949 ff.; NZZ, 25.8. und 17.10.14; Lit. Sciarini / Nai / Lanz; vgl. SPJ 2013, S. 303 f.
[3] Medienmitteilung BFS vom 12.2.15.
[4] NZZ und TA, 27.3.14.
[5] Medienmitteilung BFM vom 30.4.14.
[6] Po. 14.3106: AB SR, 2014, S. 586 f.
[7] Mo. 14.3380: AB NR, 2014, S. 1010 ff.; AB SR, 2014, S. 575 ff.
[8] Po. 14.3235: AB NR, 2014, S. 1278.
[9] Medienmitteilung SECO vom 9.7.14.
[10] Po. 14.3569: AB SR, 2014, S. 891 f.
[11] Po. 14.3451: AB SR, 2014, S. 888 ff.
[12] Po. 14.3465: AB NR, 2012, S. 1832.
[13] Mo. 14.3795 (Häberli-Koller): AB NR, 2014, S. 1314 f.; Mo. 14.3835 (CVP): AB NR, 2014, S. 2353; Mo. 14.3844 (BDP): AB NR, 2014, S. 2353.
[14] Medienmitteilung SECO vom 9.1.15.
[15] Medienmitteilung BFS vom 12.2.15.
[16] Medienmitteilung BFS vom 30.4.15.
[17] BRG 13.014: BBl, 2013, S. 9679 f.; Medienmitteilung SECO vom 29.8.13; Lit. Bernhard; Lit. Bürgisser / Kurer / Milic / Traber / Widmer; vgl. SPJ 2013, S. 307 f.
[18] Medienmitteilung BFS vom 21.5.15.
[19] Mo. 10.3508: AB NR, 2012, S. 654 f.; AB SR, 2014, S. 578.
[20] Medienmitteilung BFS vom 3.10.14.
[21] TA 18.3.14; NZZ, 23.9. und 26.9.14.
[22] NZZ, 25.4.14.
[23] NZZ, 27.5.14.
[24] NZZ, 3.6.14; vgl. SPJ 2013, S. 308 f.
[25] TdG, 1.7.14.
[26] 20 Minuten, 10.3.14.
[27] NZZ, 2.6.14.
[28] TdG, 31.7.15; SGT und NLZ, 22.12.14.
[29] TdG, 20.11. und 2.12.14; SGT und NLZ, 22.12.14.
[30] TdG, 12.12.14; SGT und NLZ, 22.12.14.
[31] TdG, 17.12.14; SGT und NLZ, 22.12.14.
[32] BRG 13.094: BBl, 2013, 9513 ff.; AB SR, 2014; S. 867 ff.; NZZ, 23.9.14; AZ, 15.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 313.
[33] Po. 14.3855: AB NR, 2014, S. 2354.
[34] Ergebnisbericht des Bundesamts für Verkehr zur Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs; NZZ, 24.1.14
[35] Ergebnisbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft zur Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV5); Medienmitteilung SECO vom 25.6.14.
[36] Ergebnisbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV2).