Chronique générale
Politique étrangère suisse
La politique extérieure de la Suisse est prise entre une tendance conservatrice à l'isolement et les revendications progressistes en faveur du développement de la solidarité: le DPF plaide pour une combinaison de neutralité et de participation — Centralisation de l'appareil diplomatique afin de faciliter les prises de contact internationales à un haut niveau — Divergences à propos de la pratique de reconnaissance diplomatique de nouveaux Etats — Politique tendancielle plus circonspecte à l'égard de la Rhodésie et de l'Afrique du Sud — Le peuple rejette l'initiative de l'Action nationale visant à élargir le droit de référendum en matière de traités internationaux et approuve un contre-projet plus différenciateur — Discussion sur l'amélioration de l'information du citoyen en matière de politique étrangère — Le Conseil national adopte un troisième rapport sur les relations de la Suisse avec l'ONU, mais souhaite que le moment de la votation populaire sur l'entrée de notre pays dans cette organisation soit rapproché — Les Chambres accordent un nouveau prêt à la Fédération immobilière pour les organisations internationales — Des milieux industriels obtiennent la mention de réserves d'interprétation lors de la ratification du Traité de non-prolifération des armes nucléaires; malgré cela, le Conseil fédéral décide d'entrer au «Club de Londres» — La Suisse participe activement à la première réunion succédant à la Conférence sur la sécurité et la coopération en Europe, à Belgrade — Publication par le gouvernement d'un rapport sur les conventions du Conseil de l'Europe non encore ratifiées — Mesures de soutien aux pays en voie de développement les plus pauvres — Fin de la conférence diplomatique sur le droit humanitaire, convoquée à l'initiative de la Suisse — Réticences du Conseil fédéral vis-à-vis d'une proposition lui demandant d'oeuvrer en faveur d'une convention protégeant les prisonniers politiques — Projet de loi sur l'asile — Succès remarquable du commerce extérieur suisse — Les relations économiques avec l'étranger sont source de profits considérables et renforcent la position créditrice de la Suisse, mais contribuent également à la revalorisation du franc suisse — La rentabilité moindre des capitaux investis dans le pays provoque leur placement hors de nos frontières et entraîne une internationalisation plus poussée de l'économie nationale — Les autorités tentent de conserver des places de travail en soutenant le secteur des exportations — Les variations des cours grèvent les engagements de la Confédération au titre de la garantie à l'exportation — Les dernières barrières douanières pour les produits industriels sont levées par les Etats membres de l'AELE et des Communautés européennes — Négociations multilatérales pour le maintien du libéralisme économique mondial— L'endettement croissant des pays en voie de développement pèse sur le dialogue Nord-Sud.
Prinzipien der schweizerischen Aussenpolitik
Bedingungen und Aufgaben der schweizerischen Aussenpolitik haben sich in letzter Zeit stärker verändert als ihre instrumentellen Möglichkeiten. Unsere auswärtigen Beziehungen so zu gestalten, dass sie nach aussen hin glaubwürdig blieben, ohne die demokratische Legitimierung im Innern zu verlieren, erwies sich daher auch im Jahre 1977 erneut als heikles und nicht immer erfolgreiches Unterfangen. Äussere Aktivität und Dynamik, welche die Behörden zu entfalten suchten, vermochten kaum über einen inneren Immobilismus hinwegzutäuschen, bewirkten aber ein latentes Spannungsverhältnis, dessen schöpferische Impulse es in Zukunft politisch noch besser zu nutzen gilt.
Eine ganze Reihe klaffender Widersprüche bietet Anlass, die normativen Prinzipien und Maximen schweizerischer Aussenpolitik auf den Prüfstand ihrer Eignung und ihrer Glaubwürdigkeit zu stellen. Die prinzipielle Schwierigkeit, die internationalen Realitäten erfolgreich zu bewältigen, ohne die Grundlagen nationaler Identität preiszugeben, haben wir bereits vor einem Jahr ausführlich behandelt
[1]. Ein weiteres Dilemma besteht darin, dass sich die Schweiz im aussenpolitischen Verkehr der staatlichen Bürokratien einer strengen Handhabung ihres Grundsatzes der immerwährenden und bewaffneten Neutralität befleissigt, im Wirtschaftskonflikt zwischen Nord und Süd und im Gesellschaftskonflikt zwischen West und Ost jedoch einseitige Positionen bezieht. Diese zwiespältige Haltung stösst nicht nur im Ausland immer mehr auf Kritik, sondern bewirkt auch hierzulande ein wachsendes Unbehagen. Während eher konservativ gestimmte Kreise die zurückhaltend-isolationistische Rolle des Staates im globalen Geschehen gar noch zu perfektionieren wünschen, geben Behörden und aussenpolitisch engagierte Stimmen warnend zu bedenken, dass die traditionelle Verknüpfung unserer aktiven Aussenwirtschaft mit einer passiven Aussenpolitik längerfristig für die schweizerischen Interessen kontraproduktiv werden könnte. Es sei höchste Zeit, die faktische Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland zur Kenntnis zu nehmen und den Verlust an Autonomie durch vermehrte internationale Mitsprache wettzumachen. In diesem Sinne hätten es andere neutrale Staaten wie Österreich und Schweden längst' verstanden, den Anschluss an die veränderten weltpolitischen Gegebenheiten zu finden und ihre Aussenbeziehungen als aktive, friedensstiftende Komponente einer modernen Sicherheitspolitik aufzuwerten
[2].
Wesentlich weiter reicht die Kritik linker und entwicklungspolitisch engagierter Kreise. Ihr zentrales Anliegen weist über die langfristige Sicherung von Rohstofflieferungen und Absatzmärkten hinaus auf einen Systemwandel der Weltgesellschaft, der sich nicht in erster Linie an der ökonomischen Rationalität, sondern an der ökologischen Vernunft und an der Solidarität der Völker zu orientieren hätte
[3]. Damit ist die zweite Maxime unserer Aussenpolitik angesprochen, deren konsequente Handhabung indes mit der Neutralitätspolitik kollidieren und die Konkordanzdemokratie brisanten Belastungsproben aussetzen könnte. Denn solidarische Politik lässt sich nicht so leicht wie neutrales Verhalten nach unilateralen und juristisch sauberen Kriterien führen, sondern meint immer auch ein Engagement für jene Partner, die unsere Unterstützung nötig haben. Und solange zwischenstaatliche und innergesellschaftliche Konflikte schwelen, verlangt solches Engagement dezidierte Stellungnahmen seitens unseres Landes, was aber innenpolitische und meist auch neutralitätspolitische Probleme mit sich bringt; unser Verhältnis zu Ostblockländern und Apartheidstaaten kann exemplarisch diese Schwierigkeiten deutlich machen
[4].
Angesichts divergierender Interessen und latenter Spannungen steuerte die Regierung einen eher vorsichtigen Kurs, der zwar nach aussen hin aktiv blieb, sich dem Schussfeld innenpolitischer Kritik aber möglichst zu entziehen suchte. Wie bereits in früheren Jahren plädierte sie für eine kooperative Öffnung unserer Aussenpolitik, ohne jedoch die konfliktive Maxime der Solidarität über Gebühr zu strapazieren. Ihre Sprecher betonten, dass Neutralitätspolitik nicht mit aussenpolitischem Stillesitzen und scheuer Zurückhaltung verwechselt werden dürfe; vielmehr sei eine verstärkte Partizipation an allen Äusserungen des internationalen Lebens das Gebot der Stunde. Die Maximen Neutralität und Anteilnahme schienen dem EPD denn auch eine griffige Formel für jene Politik abzugeben, die, getragen von einem breiten innenpolitischen Konsens, den internationalen Realitäten gerecht werden könnte und letztlich auch die Bedürfnisse unserer Wirtschaft zu befriedigen vermöchte
[5]. Diese Rücksichtnahme auf eine isolationistische Volksmeinung ging allerdings nicht weit genug, um den Bundesrat vor einer konservativen Kritik zu verschonen, und trug ihm umgekehrt den Vorwurf nicht nur linker Stimmen ein, wenn er seine Führungsrolle nur zaghaft wahrnehme und seine Ziele kürzer stecke, trage er zum Circulus vitiosus der aussenpolitischen Willensbildung bei
[6].
Im Sinne einer verstärkten Partizipation am Weltgeschehen massen die Behörden der Präsenz der Schweiz im Ausland besondere Bedeutung zu. Der diplomatische Apparat verstärkte seine Anstrengungen namentlich im Hinblick auf die schweizerische Exportförderung, jedoch ohne den Erwartungen anspruchsvoller Wirtschaftskreise immer ganz genügen zu können
[7]. Nicht zuletzt den Bedürfnissen einer von der Rezession noch immer nicht völlig erholten Wirtschaft dienten auch die Auslandreisen von Bundesräten und hohen Beamten sowie die Vorsprachen und Besuche ausländischer Repräsentanten in der Schweiz
[8]. Das Parlament ermächtigte die Exekutive zur Ratifizierung einer internationalen Konvention über diplomatische Sondermissionen, die die völkerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dieser immer wichtigeren Ad-hoc-Diplomatie regeln soll
[9].
Die vermehrten Direktkontakte Berns zu fremden Regierungen zeigten eine Tendenz zur Straffung und Zentralisation des diplomatischen Apparats. Im Rahmen einer provisorischen Teilreorganisation seiner zentralen Dienste löste das EPD die Direktion für internationale Organisationen auf und schuf innerhalb der Politischen Direktion, die vom Generalsekretär persönlich geleitet wird, eine dritte Abteilung, die sich des Fragenkomplexes der internationalen Organisationen annimmt. Zum Chef dieser neuen Abteilung wurde Francesca Pometta berufen, die als erste Frau der Schweiz den Titel einer Botschafterin führen darf. Die Sektionen für Internationale Hilfswerke und fiür Katastrophenhilfe im Ausland, die bisher der Direktion für internationale Organisationen unterstanden, bilden fortan zusammen mit dem Dienst des Delegierten für technische Zusammenarbeit die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
[10].
Trotz der Bestrebungen zum konzentrierten Einsatz diplomatischer Ressourcen und zur bevorzugten Behandlung exportpolitisch interessanter Räume hielt der Bundesrat am Grundsatz der Universalität unserer Aussenpolitik fest und knüpfte Beziehungen auch zu wirtschaftlich weniger bedeutenden Ländern, die kürzlich ihre Unabhängigkeit erlangt haben
[11]. Die Nichtanerkennung der von
Südafrika in eine zweifelhafte Souveränität entlassenen Transkei begründete er mit dem Argument, dass die Schweiz mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen die Apartheidpolitik moralisch unterstützen und die Völkergemeinschaft vor den Kopf stossen würde. Diese Erklärung trug der Regierung den Vorwurf ein, sie handhabe ihre Prinzipien inkonsequent: es gehe nicht an, nach politischen Opportunitätsgründen zu handeln und dabei Grundsätze des Völkerrechts zu bemühen, denen man in anderen Fällen auch keine Nachachtung zu verschaffen suche. Der Nationalrat überwies ein Postulat Schatz (fdp, SG), das den Bundesrat einlädt, die Prinzipien seiner Anerkennungspraxis neu zu überdenken und anhand eines Rapports klarzustellen
[12].
Mochte dieser Vorstoss, wenn auch in geschickt getarnter Form, Kritik an der zurückhaltenden Politik gegenüber den Apartheidstaaten üben, so sah sich der Bundesrat andererseits veranlasst, die langfristigen Interessen der Schweiz, die mit veränderten Konstellationen in Afrika rechnen müssen, gegen die kurzfristigen Interessen der Wirtschaft zur Geltung zu bringen
[13]. Die Schweiz hat zwar, pro Kopf der Bevölkerung gerechnet, in Südafrika mehr investiert als jedes andere Land, lehnt aber die Politik der Rassendiskriminierung als eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte entschieden ab
[14]. Die verschärften Repressionen des Regimes in Pretoria und die Verurteilung eines schweizerischen Missionars in Rhodesien, der die Anwesenheit nationalistischer Guerilla auf seiner Missionsstation der Regierung in Salisbury aus plausiblen Gründen nicht gemeldet hatte, erregten denn auch den Unwillen breiter Kreise der hiesigen Bevölkerung, deren Bereitschaft zu solidarischem Verhalten in humanitären Fragen auch bei anderer Gelegenheit zum Ausdruck kam
[15]. Die Behörden wollten sich indessen nicht exponieren und trugen auch eine gewisse Reserve gegenüber der effektvollen Menschenrechtspolitik des US-Präsidenten Carter zur Schau, die ihrer Meinung nach die Fronten nur verhärten würde
[16]. Immerhin signalisierten sie die Absicht, die Sanktionsbeschlüsse der Vereinten Nationen nicht zu durchkreuzen, sondern anhand unilateraler Vorkehren soweit als möglich zu flankieren; auf Wunsch der UNO wird gegenwärtig überprüft, wie die sog. Dreiecksgeschäfte mit Rhodesien unterbunden und ob die Lizenzverträge mit Südafrika auf dem Gebiet der Waffenproduktion zurückgezogen werden können
[17].
Wie die Ergebnisse der Volksabstimmung vom 13. März erkennen liessen, war eine
Neuregelung der
demokratischen Mitsprache in der Aussenpolitik offenbar überfällig. Mit grossem Volksmehr und beinahe mit Einstimmigkeit der Stände akzeptierte der Souverän eine Verfassungsänderung, die eine differenzierte Mitwirkung des Volkes in der aussenpolitischen Entscheidfindung verankert
[18]. Demnach muss ein allfälliger Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit (z.B. UNO) oder zu supranationalen Gemeinschaften (z.B. EG) Volk und Ständen obligatorisch zur Abstimmung unterbreitet werden, während völkerrechtliche Verträge dann dem fakultativen Referendum unterliegen, wenn sie a) unbefristet und unkündbar sind, b) den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder c) eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführen; zudem können weitere Verträge dem fakultativen Referendum unterstellt werden, sofern beide Kammern dies beschliessen. Diese neue Regelung hatte das Parlament in mühsamstem Prozedere als Gegenvorschlag zu einer Staatsvertrags-Initiative der Nationalen Aktion ausgearbeitet, die mit ihrer rückwirkenden Referendumsklausel gegen bestehende Staatsverträge auf das 1964 mit Italien geschlossene Abkommen über ausländische Arbeitskräfte zielte und ihren Charakter einer verkappten Überfremdungsinitiative nicht verhehlen konnte; der Souverän schickte diese auch völkerrechtlich umstrittene Vorlage mit vernichtendem Mehr bachab
[19].
In der äusserst regen
Pressekampagne, die dem Volksverdikt vorausgegangen war, wurden vereinzelt Bedenken darüber laut, dass man im selben Augenblick eine Demokratisierung der Aussenpolitik verlange, in dem man eine Entfremdung des Bürgers von der öffentlichen Sache beklage. Eine Minderheit der Stimmberechtigten könne so — ähnlich wie schon im Jahre zuvor beim IDA-Referendum — die notwendige internationale Kooperation gefährden, was dem Bundesrat den verfassungsmässig festgelegten und ohnehin schon heiklen aussenpolitischen Führungsauftrag nur noch erschwere
[20]. Die Behörden hielten aber offenbar solche Bedenken für weniger gravierend als das drohende Legitimationsdefizit, in welches eine demokratisch mangelhaft abgestützte Politik der internationalen Partizipation und Öffnung über kurz oder lang geraten müsste, denn das bisherige Muster der aussenpolitischen Entscheidfindung, das nur äusserst selten auf Massenentscheidungen zurückgriff, bildet kaum jene Struktur, in der man auf die Dauer sinnvolle Aussenpolitik führen kann. Demgegenüber ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass die Sozialisation der meisten Bürger im aussenpolitischen Bereich wesentlich geringer ist als in der Innenpolitik, wo Erfahrung und bessere Information sowie direkte Betroffenheit durch die voraussehbaren Rückkoppelungseffekte ein rationaleres Entscheidverhalten begünstigen. Wenn der Ausbau der plebiszitären Demokratie für die Stellung der Schweiz im internationalen System nicht kontraproduktiv werden soll, so muss in erster Linie eine permanente Diskussion unserer Aussenpolitik im demokratischen Willensbildungsprozess verankert werden
[21]. Diese Ansicht scheint sich auch bei einigen Meinungsträgern durchzusetzen; obwohl die Parteien noch kaum aussenpolitische Programmpakete formuliert haben, die dem Stimmbürger als wählbare Alternativen greifbar wären, äusserten sie sich doch vermehrt zu verschiedenen Aspekten der schweizerischen Aussenpolitik, so z.B. die FDP an ihrem Basler Parteitag
[22]. In bezug auf die mangelnde aussenpolitische Informiertheit des Schweizer Bürgers suchten sich Behörden und Massenmedien gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben. Während Bundesrat Graber und hohe Beamte des EPD der Presse vorwarfen, sie berichte vor allem über die negativen Aspekte des globalen Geschehens und trage damit zur isolationistischen Volksmeinung bei, musste sich die Exekutive sagen lassen, gerade die an höchster Stelle geübte Konfliktverdrängung sei kaum geeignet, die aussenpolitische Meinungsbildung an der Basis voranzutreiben, sondern scheine vielmehr der bequemen Konsenserhaltung innerhalb der Elite zu dienen. Der Bundesrat habe den fundamentalen Zusammenhang von Aufklärung und Aktivität noch zu wenig erfasst; Vermittlung von Wissen sei zwar sinnvoll, doch engagiertes und couragiertes Handeln der Schweiz und ihrer verantwortlichen Behörden wäre zweckdienlicher, um der Aussenpolitik die nötige Attraktivität auch in der öffentlichen Diskussion zu sichern
[23].
UNO
Diese scharfe Kritik bezog sich unter anderem auch auf das bundesrätliche Lavieren in der Frage des Beitritts der Schweiz zu den Vereinten Nationen. Nachdem bereits 1969 und 1971 zu diesem Thema rapportiert worden war, unterbreitete nun der Bundesrat dem Parlament einen dritten Bericht über das Verhältnis der Schweiz zur UNO
[24]. Gestützt auf die Empfehlungen der Konsultativkommission, die ihre Arbeiten 1976 abgeschlossen hatte, tat er seine Überzeugung kund, dass unsere Mitgliedschaft in der Weltorganisation eine notwendige Ergänzung zur bisherigen Aussenpolitik darstellen und dem wohlverstandenen Interesse des Landes dienen würde. Im Ausland schwinde das Verständnis für den Sonderfall Schweiz, und wenn wir unsere wirtschaftliche und politische Stellung in der Welt bewahren wollten, so sei ein weiteres Fernbleiben von diesem nunmehr universalen Forum nicht mehr länger verantwortbar. Diese deutlich formulierte Einsicht in die internationale Notwendigkeit verband der Bundesrat allerdings mit einer um nichts weniger ausdrücklichen Rücksicht auf die isolationistische Volksmeinung, welche einem UNO-Beitritt noch negativ gesonnen scheint, weshalb sich denn die Exekutive vorbehielt, den geeigneten Zeitpunkt für das Abstimmungsprozedere erst später zu bestimmen. Vorerst sollten nun Einstellungen und Beweggründe der Stimmbürger anhand einer wissenschaftlichen Meinungsumfrage getestet und die Wissenslücken mit Hilfe einer populär gehaltenen, sachlich orientierenden Broschüre geschlossen werden
[25].
Wie isolationistisch die öffentliche Meinung in der Schweiz auch immer sein mag, die veröffentlichte Meinung jedenfalls begrüsste bis auf wenige konservative Stimmen den Grundsatzentscheid des Bundesrates, den Beitritt unseres Landes zu den Vereinten Nationen anzustreben
[26]. Die meisten Blätter kritisierten indessen die landesväterliche Mutlosigkeit, die weder emotionelle Vorurteile gegen die UNO noch grundsätzliche Gegnerschaft abbauen helfe. Eine Volksabstimmung sei immer noch die beste Form der Meinungsumfrage, und erst in ihrem Vorfeld könnten Aufklärung und Willensbildung tatkräftig gefördert werden. Es gehe auch nicht darum, durch die Verhinderung eines negativen Volksverdikts aussenpolitisch das Gesicht zu wahren, da die Schweiz ein solches kaum mehr zu verlieren habe. Die Volkskammer nahm als Erstrat in zustimmendem Sinne Kenntnis vom dritten UNO-Bericht, verband diese Billigung aber mit der unmissverständlichen Bitte, der Bundesrat möge den Souverän «im nächstmöglichen geeigneten Zeitpunkt» über die Beitrittsfrage befinden lassen. Damit einigte sich der Nationalrat auf eine Kompromissformel, die die Regierung zur beschleunigten Behandlung des Geschäfts ermuntern sollte, ohne sie jedoch vorschnell unter massiven Druck zu setzen
[27].
Die Räte genehmigten ein Zusatzdarlehen an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI), um die Vollendung des Sitzgebäudes der Weltorganisation für geistiges Eigentum in
Genf zu finanzieren
[28]. Der Austritt der USA aus der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wird wohl den Abzug einer ganzen Anzahl von Beamten aus Genf zur Folge haben
[29]. Die Befürchtungen, Wien könnte mit der neuen UNO-City der Rhonestadt die Rolle als internationales Zentrum streitig machen, haben sich indes weitgehend gelegt
[30].
Nachdem es interessierten Kreisen trotz eines massiven Lobbyismus nicht gelungen war, den Beitritt der Schweiz zum
Atomsperrvertrag im Parlament zu Fall zu bringen, versuchten der Verein Schweizerischer Maschinen-Industrieller und der Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins auf das bundesrätliche Ratifikationsverfahren Einfluss zu nehmen, was die Hinterlegung der Urkunden verzögerte
[31]. Man einigte sich schliesslich auf drei Interpretationsvorbehalte zum fraglichen Abkòmmen, und der Bundesrat gab anlässlich der Ratifikation eine Erklärung ab, wonach Forschung, Produktion und Nutzung der friedlichen Kernenergie von den Verboten des Atomsperrvertrages nicht erfasst, keine neuen Materialien ohne Zustimmung der Schweiz unter den Vertrag subsumiert und Schweizer Industriefirmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht diskriminiert werden dürfen
[32]. Wenig später gab die Regierung jedoch ihren Beschluss bekannt, dem sog. Londoner Klub beizutreten, jener informellen und spekulationsumwitterten Vereinigung Nukleargüter exportierender Staaten, die sich einer besonderen Verantwortung hinsichtlich der Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen bewusst fühlen. Die Mitglieder dieses Klubs erklären sich auf Zusehen hin bereit, für die Ein- und Ausfuhr nuklearer Materialien, Ausrüstungen und Technologien Kontrollbestimmungen anzuwenden, die noch restriktiver sind als die im Atomsperrvertrag enthaltenen Abmachungen. Die Beitrittsfrage verschärfte die Kontroverse zwischen Handelskreisen und Industriebranchen auf der einen Seite, die ihre Exportinteressen auf nukleartechnologischem Gebiet gefährdet glaubten, und Kraftwerkindustrie sowie EPD auf der anderen Seite, die innerhalb des Londoner Atomklubs die schweizerischen Versorgungsinteressen besser aufgehoben sahen und die Chance einer internationalen Mitsprache wahrzunehmen wünschten. Da es sich bei den Londoner Richtlinien nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, muss der Beitritt vom Parlament nicht bestätigt werden
[33].
Europa
Die
Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) hatte 1975 in ihrem Schlussdokument vereinbart, 1977 in Belgrad eine erste Folgekonferenz abzuhalten, um den eingeleiteten multilateralen Prozess fortzusetzen und einen vertieften Meinungsaustausch über die Durchführung der Bestimmungen zu pflegen. Obwohl zwar die Resultate des in Helsinki begonnenen Dialogs zwischen West- und Osteuropa vor allem in bezug auf die Entspannung bescheiden blieben und auch die Erleichterungen im zwischenmenschlichen Bereich sowie im Informationsaustausch zu wünschen übrigliessen, zeitigten die Schlussakte ein politisches Potential ganz anderer Art und Richtung, als von abendländischen Skeptikern ursprünglich befürchtet worden war. Nicht der Westen sah sich einem politischen Druckmittel ausgeliefert, sondern verschiedene Oststaaten bekamen unversehens Rückwirkungen zu spüren; da die KSZE oppositionelle Bürgerrechtsbewegungen vor allem in der Tschechoslowakei und in der Sowjetunion ermutigt und gefördert hat
[34]. Diese veränderte Konstellation rief nun gerade auch die ehemaligen Skeptiker wieder auf den Plan, die verlangten, die Schweiz solle die sozialistischen Staaten an die in Helsinki getroffenen Abmachungen über die Menschenrechte und Grundfreiheiten gemahnen und die Kampagne des amerikanischen Präsidenten zugunsten der osteuropäischen Dissidenz aktiv unterstützen
[35]. In diesem Zusammenhang spielte ebenfalls die unerlaubte Nachrichtentätigkeit osteuropäischer Diplomaten auf Schweizer Boden eine gewichtige Rolle, da auch sie den Intentionen der KSZE zuwiderlief
[36]. Der Bundesrat wurde aufgefordert, dieses Problem in Belgrad zur Sprache zu bringen und wirksame Massnahmen gegen die Spionage zu ergreifen
[37]. Er verwahrte sich gegen die sowjetische Behauptung, der Jeanmaire-Prozess sei ein Manöver entspannungsfeindlicher Kräfte, gab aber zu bedenken, dass der Ost-West-Dialog nicht durch ein allzu forsches Auftreten in Belgrad gefährdet werden dürfe. Eine Motion Fischer (rep., AG), die eine schweizerische Teilnahme an der Folgekonferenz überhaupt unterbinden wollte, wurde im Nationalrat mit grossem Mehr abgelehnt
[38].
Sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Belgrader Konferenz, die sich in zähflüssigen Verhandlungen bis ins Jahr 1978 hineinzog, bewährte sich erneut die intensive Zusammenarbeit der neutralen und der nichtverpflichteten Staaten, denen eine zentrale Rolle als Vermittler zwischen den Blöcken zukam. Die Schweiz tat sich insbesondere mit ihren Vorschlägen für eine Konvention zur Regelung der Arbeitsbedingungen ausländischer Journalisten und für ein System der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten hervor, das anlässlich eines speziellen Expertentreffens weiter diskutiert werden soll
[39].
Zwischen den Europäischen Gemeinschaften (EG) und den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind nun'auch die letzten Zollhürden für praktisch alle industriellen und gewerblichen Güter gefallen. Damit ist die
Integration Westeuropas, über deren wirtschaftliche Aspekte wir an anderer Stelle ausführlicher berichten, ihrem Ziel mindestens einen Schritt nähergerückt
[40]. Trotz dieses Erfolgs machten sich gleichzeitig auch Ratlosigkeit und Kleinmut bezüglich der Zukunft Europas breit, was zu einem guten Teil mit den dauernden Krisen innerhalb der EG und mit den für viele Beobachter bedrohlichen Erfolgschancen des Eurokommunismus zusammenhing
[41]. Während gewisse Kreise angesichts solcher Unsicherheit einem helvetischen Nationalismus das Wort redeten und sich gar zur Empfehlung verstiegen, die Schweiz solle auf jegliche Europapolitik verzichten, betonte Bundesrat Graber das direkte Interesse unseres Landes an einem rechtsstaatlichen und sozialen Europa, das sich an den Menschenrechten orientiere. Das politische Handeln der Schweiz sei als Teilnahme an einer künftigen europäischen Innenpolitik zu verstehen, wenn wir auch aus neutralitätspolitischen Gründen keine Souveränitätsrechte an supranationale Behörden abtreten könnten
[42].
Um gleichwohl der zunehmenden Interdependenz Rechnung zu tragen, beteiligt sich die Schweiz im Rahmen des Europarates an einer internationalen Zusammenarbeit, welche die notwendige Vereinheitlichung verschiedener Rechtsmaterien nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern über den freien Beitritt souveräner Staaten zu multilateralen Verträgen zustande bringen will
[43]. Doch auch die Anwendung solcher völkerrechtlichen Verträge kann die bisherige Praxis innerstaatlicher Rechtssprechung tangieren, wie das vieldiskutierte Beispiel der Europäischen Menschenrechtskonvention bewies. Insbesondere die. Gegner der Europäischen Sozialcharta warnten deshalb vor fremden Richtern, .unter deren politischen Pressionen das innere Gefüge der Schweiz Schaden leiden könnte. Strassburg sei nicht Habsburg, machten demgegenüber gesellschaftspolitisch eher fortschrittliche Kreise geltend, und unserem Land stünde es wohl an, nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sozialer Hinsicht mit der europäischen Entwicklung schrittzuhalten. Der Bundesrat sah sich aufgrund dieser Kontroverse veranlasst, die von ihm 1976 mit Vorbehalten unterzeichnete Sozialcharta noch nicht in die parlamentarische Beratung zu schicken, sondern vorerst einmal ein Vernehmlassungsverfahren einzuleiten
[44]. Demgegenüber rief die Unterzeichnung der Europäischen Konvention zur Bekämpfung des Terrorismus infolge der sich häufenden Gewaltakte nur spärlicher Kritik; das übereinkommen, zu dessen Formulierung die Schweiz massgeblich beigetragen hatte, verpflichtet die Signatarstaaten zur Auslieferung von Terroristen, Flugzeugentführern und Geiselnehmern, auch wenn diese politische Motive geltend machen
[45].
Entsprechend einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat Reiniger (sp, SH) legte der Bundesrat einen Bericht über sämtliche von der Schweiz noch nicht ratifizierten Übereinkommen des Europarates vor, der auch über die vertragspolitischen Absichten der Regierung informiert und zu Beginn jeder Legislaturperiode auf den neuesten Stand gebracht werden soll. Von den insgesamt 92 übereinkommen hat die Schweiz bisher lediglich deren 39 ratifiziert und liegt damit deutlich unter dem Durchschnitt aller Mitgliedstaaten des Strassburger Gremiums
[46]. Das Parlament ermächtigte den Bundesrat für weitere fünf Jahre, im Rahmen der Europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiete der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) Vereinbarungen mit anderen europäischen Staaten und den Europäischen Gemeinschaften abzuschliessen
[47].
Entwicklungshilfe
Der negative Ausgang der im Vorjahr über den IDA-Kredit durchgeführten Volksabstimmung prägte auch noch 1977 die schweizerische Diskussion über die Entwicklungshilfe, auf deren weltwirtschaftliche Bedeutung wir in anderem Zusammenhang zu sprechen kommen
[48]. Aufgrund dieses Volksverdikts war es nicht möglich, die öffentliche Hilfe an die Dritte Welt über 0,19% des Bruttosozialproduktes anzuheben, womit die Schweiz auf den hintersten Rängen der Industrieländer verblieb, obwohl sie, pro Kopf der Bevölkerung gerechnet, mehr als jede andere Industrienation nach Entwicklungsländern exportiert
[49]. Der Bundesrat bestellte eine Beratende Kommission, die sich mit allen Fragen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit befassen soll
[50].
Gemäss den Intentionen des neuen Bundesgesetzes über Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, das auf Mitte des Jahres in Kraft trat, versuchte die Schweiz mit ihren Projekten die ärmeren Regionen und Bevölkerungsschichten der Dritten Welt bevorzugt zu unterstützen
[51]. Diesem Zweck dienten verschiedene Beschlüsse über die Finanzhilfe, die dem neuen Rahmenkredit belastet wurden, und namentlich der Beitritt zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (FIDA), an welchem sich die Schweiz vorerst mit 22 Mio Fr. beteiligt
[52]. Der FIDA ist eine neue Organisation, welche von den westlichen Industrieländern und den Mitgliedern der Organisation erdölexportierender Staaten (OPEC) gemeinsam finanziert wird und über die Förderung der agrarischen Nahrungsmittelproduktion die Welternährungssituation verbessern will. Das Parlament genehmigte die Beteiligung der Schweiz an einer beim Pariser Nord-Süd-Dialog vereinbarten Sonderaktion zugunsten der einkommensschwachen Entwicklungsländer, denen Schulden in der Höhe von insgesamt 1 Mia Dollar erlassen werden sollen
[53]. Nach dem IDA-Nein von 1976 und der von der Schweiz — im Unterschied zu allen anderen Industriestaaten — in Paris abgelehnten Verpflichtung, die Aufwendungen für Entwicklungshilfe auf 0,7% des Bruttosozialproduktes zu erhöhen, hätte sich unser Land dieser Aktion unmöglich entziehen können, ohne in eine gefährliche Isolation zu geraten. Der auf die Schweiz entfallende Anteil, ein Schuldenerlass von 67 Mio Fr., nimmt sich neben den 2,5 Mia Fr. schweizerischer Exportkredite und Anleihen für die Dritte Welt im besten Fall symbolisch aus; er belastet zudem das laufende Budget nicht, da bereits früher ausbezahlte Kredite in Geschenke umgewandelt werden.
Mit Ausnahme des zukünftigen Kantons Jura, dessen Verfassung eine entsprechende Bestimmung enthält, verfügt bisher keiner der Schweizer Kantone über eine gesetzliche Regelung der Entwicklungshilfe. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau wies einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag an den Regierungsrat zurück, obwohl dieser Entwurf Möglichkeiten und Aufgaben eines Kantons in der solidarischen Entwicklungszusammenarbeit wegweisend aufgezeigt und geregelt hätte
[54]. Der Kanton Schaffhausen beschloss, ab 1978 jährlich einen mit 10 000 Fr. dotierten Preis auszusetzen, der um die Entwicklungshilfe verdienten Personen oder Institutionen zugesprochen werden soll und wiederum in der Entwicklungszusammenarbeit Verwendung finden muss
[55].
Die privaten und kirchlichen Entwicklungsorganisationen hatten mit ihren Sammelaktionen grossen Erfolg
[56]. Sie verstärkten ihre Zusammenarbeit vor allem hinsichtlich der Aufklärung und Information in der Schweiz über den Zusammenhang zwischen unserem Lebensstil und dem Elend in der Dritten Welt. Zu diesem Zweck gründeten sie unter anderem eine Import- und Informationszentrale in Bern, die entwicklungsbezogene Konsumentenaktionen fördert und die rund 25 Dritte-Welt-Läden in der Schweiz versorgt
[57]. Lokale Arbeitsgruppen und verstärkter Kontakt zu Schulstellen sollen bei breiten Bevölkerungskreisen Interesse und Verständnis für die Probleme der Entwicklungsländer wecken
[58].
Traditionelle Missionen
Im Rahmen ihrer traditionellen Missionen leistete die Eidgenossenschaft, unterstützt von privaten Hilfswerken, in verschiedenen Ländern humanitäre Hilfe und anerbot als Gastland mehrerer Konferenzen und Gipfeltreffen ihre guten Dienste
[59]. Nach dreijähriger Dauer fand in Genf die Diplomatische Konferenz über die Erneuerung des humanitären Völkerrechts, die von der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Rotkreuzkonventionen einberufen worden war und unter dem Vorsitz Bundesrat Grabers stand, ihren Abschluss
[60]. Sie genehmigte zwei Zusatzprotokolle zu den Konventionen von 1949, die zwar nicht allen Erwartungen entsprechen, aber das Kriegsrecht den Realitäten der Gegenwart immerhin besser anpassen. Während das Souveränitätsideal der Entwicklungsländer den neuen Übereinkommen bezüglich interner Konflikte enge Grenzen setzte, wurden Rebellionen gegen Kolonialherrschaft und Rassendiskriminierung als internationale Konflikte anerkannt.
Eine 1971 erheblich erklärte Motion Schmid (ldu, ZH) hatte den Bundesrat aufgefordert, den Abschluss einer internationalen
Konvention zum Schutze politischer Häftlinge in die Wege zu leiten. Diese Idee einer Ausdehnung des humanitären Völkerrechts war in der Diskussion der letzten Jahre dahingehend noch ergänzt und konkretisiert worden, dass eine solche Konvention den Schutz aller Gefangenen und eine generelle Achtung der Folter enthalten sollte
[61]. Der Bundesrat unterbreitete nun dem Parlament einen Bericht, der die Wünschbarkeit einer internationalen Konvention zum Schutze der Häftlinge unterstreicht, die Realisierungsmöglichkeiten unter den heutigen Verhältnissen aber für so gering erachtet, dass sich ein diesbezüglicher Vorstoss der Schweiz erübrige. Der Nationalrat nahm im Dezember vom bundesrätlichen Bericht Kenntnis, ohne allerdings, wie es die Regierung vorgeschlagen hatte, die Motion Schmid abzuschreiben, und schloss sich damit der auch in der Presse lautstark geäusserten Kritik an der mangelnden aussenpolitischen Initiative und Risikobereitschaft des Bundesrates an
[62].
Ein neues Gesetz, dessen Entwurf im Sommer veröffentlicht wurde, soll die schweizerische
Asylpolitik auf solide Rechtsgrundlagen stellen, beschränkt sich aber im wesentlichen auf eine Kodifizierung der bisherigen, doch wohl eher restriktiven Praxis. Viele Kommentatoren gaben kritisch zu bedenken, ob es nicht an der Zeit sei, eine grosszügigere Regelung zu treffen und beispielsweise den Flüchtlingen ein subjektives Recht auf Asyl einzuräumen
[63].
Aussenhandel
Die Bedeutung der Aussenwirtschaft für die ökonomische Entwicklung der Schweiz ist in den letzten Jahren ständig gewachsen. Rohstoffarmut, Enge des Binnenmarktes und Begrenztheit der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche wiesen den Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland zwar schon immer eine Schlüsselrolle zu, die sich nun aber im Zeichen der Rezession und ihrer allmählichen Überwindung noch einmal wesentlich verstärkt hat. Da angesichts der demographischen Situation und der angespannten Finanzlage des Bundes von der Binnennachfrage vorläufig keine entscheidenden Impulse auf das Konjunkturgeschehen zu erwarten sind, erscheint einerseits der Export von Gütern und Dienstleistungen erst recht als tragende Säule unserer Volkswirtschaft, während andererseits der Export von Kapital oft die lukrativste Möglichkeit der Gewinnrealisierung darstellt
[64].
Dass die Verschiebung zugunsten des Exportsektors und die gleichzeitige Verlagerung der Produktion ins kostengünstigere Ausland Erscheinungen sind, die in ihrer Widersprüchlichkeit den tendenziellen Interessengegensatz zwischen Werkplatz Schweiz und Finanzplatz Schweiz noch akzentuieren, haben wir bereits vor einem Jahr betont
[65]. Doch sowohl die erhöhte Exportquote als auch die stärkere internationale Kapitalverflechtung signalisieren beide dasselbe ernstzunehmende Dilemma, dass die ökonomische Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland gerade in einem Zeitpunkt globaler Krisenerscheinungen und Unsicherheiten beschleunigt zunimmt. Es erstaunt deshalb wenig, wenn die zuständigen Behörden den internationalen Problemen vermehrte Aufmerksamkeit schenken und bestrebt sind, bei der Sicherung des Weltwirtschaftssystems im Sinne liberaler Ordnungspolitik tatkräftig mitzuwirken
[66].
Der schweizerische
Aussenhandel hatte sich bereits 1976 weitgehend erholt; 1977 wies er nun wertmässig sogar
noch höhere Wachstumsraten auf als im Vorjahr. Dieser bemerkenswerte Erfolg kontrastiert mit der Entwicklung des Welthandels, dessen Expansion sich gegenüber 1976 halbiert hat. Die schweizerischen Exporte nahmen nominal um 14% auf 42 159 Mio Fr. zu, während der Wert der eingeführten Waren gar um 17% auf 43 026 Mio Fr. anstieg und damit das Rekordniveau von 1974 übertraf. Volumenmässig verzeichneten die Ausfuhren wie 1976 einen Anstieg von 12%, wogegen die Zunahme der Importe mit real 10% leicht hinter der Steigerung des Vorjahres zurückblieb. Insgesamt schloss die Handelsbilanz mit einem Einfuhrüberschuss von 867 Mio Fr. ab, im Gegensatz zu 1976 also mit einem Passivsaldo, der aber, verglichen mit früheren Jahren, immer noch als aussergewöhnlich tief bezeichnet werden kann
[67].
Die unterschiedlichen Prozentwerte zwischen dem nominalen und dem realen Wachstum bringen zum Ausdruck, dass sich' die Importpreise, insbesondere jene der Nahrungsmittel, infolge der ausländischen Inflation stärker erhöht haben als die Mittelwerte der schweizerischen Exporte. Deren Expansionsschwerpunkt lag zudem bei den relativ billigen Konsumgütern, vor allem den Nahrungs- und Genussmitteln, und bei den weniger arbeitsintensiven industriellen Zwischenprodukten. Die traditionell exportorientierte Maschinenindustrie hatte aufgrund der weltweit flauen Investitionskonjunktur vorerst Mühe, an die Ausfuhrerfolge der eben erwähnten Branchen anzuschliessen. Während die 1976 besonders stark expandierenden Bereiche der Textilien und Bekleidung sowie der chemischen Produkte nur noch eine mässige Steigerung ihrer Auslandverkäufe zu erzielen vermochten, sind die Uhrenexporte, die auch noch im Vorjahr einen schweren Rückschlag hinnehmen mussten, wieder kräftig angestiegen.
Regional betrachtet, waren an den Mehreinfuhren namentlich die Bundesrepublik Detatschland und die übrigen EG-Staaten beteiligt. Im Gegensatz zum Vorjahr hat sich indes das Schwergewicht des Exportwachstums etwas von den Märkten in den westlichen Industriestaaten auf die übrigen Wirtschaftsräume verlagert. In welchem Ausmass die Entwicklung der schweizerischen Warenausfuhr den internationalen Durchschnitt übertroffen hat, geht daraus hervor, dass unsere Exporte 1977 auf praktisch sämtlichen wichtigeren Teilmärkten real etwa doppelt so stark gestiegen sind wie jene der Gesamtheit der Industriestaaten. Per saldo resultierte aus dem Handel mit der EWG ein Defizit von 9226 Mio Fr., während sich der Aktivsaldo aus dem Handel mit Entwicklungsländern um 930 Mio auf 5204 Mio Fr. erhöhte
[68].
Die
Ertragsbilanz dürfte den Rekordüberschuss des Jahres 1976 von 8,7 Mio Fr. wiederum erreicht haben. Dass sich der Saldo nicht entsprechend der Passivierung der Handelsbilanz verminderte; ist darauf zurückzuführen, dass die Nettoeinnahmen aus Dienstleistungen sowie aus Arbeits- und Kapitaleinkommen abermals angewachsen sind; wie schon im vorangegangenen Jahr haben in erster Linie die Eingänge aus Kapitalerträgen zugenommen
[69]. Der.beträchtliche Überschuss aus unseren Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland ist einerseits positiv zu werten, indem er belegt, dass die Schweiz nicht über ihre Verhältnisse lebt und ihren Wohlstand nicht mit Verschuldungen im Ausland bezahlt. Andererseits zeigt er die ständig sich verstärkende Gläubigerposition der Schweiz, welche es den Schuldnern immer mehr erschwert, ihren Verzinsungsund Rückzahlungsverpflichtungen nachzukommen, da uns das Ausland zu wenig Waren und Dienstleistungen verkaufen kann
[70]. Seitens der Schuldnernationen wird denn auch oft die Forderung laut, Länder mit Ertragsbilanzüberschüssen hätten durch verstärktes Defizitspending und weiteres Aufwärtsfloaten ihrer Währungen Exportmöglichkeiten für die Weichwährungsländer zu schaffen, um dergestalt ihre internationale konjunkturpolitische Verpflichtung zu erfüllen. Demgegenüber betonte Bundesrat Brugger, die Schweiz leiste ihren Beitrag zur Gesundung der Weltwirtschaft durch ihre niedrige Inflationsrate, den hohen, frei flottierenden Schweizerfranken und die Teilnahme an internationalen Stützungsaktionen für gefährdete Währungen; Länder mit hoher Inflationsrate und defizitärer Aussenbilanz könnten nicht von ihren binnenwirtschaftlichen Anpassungszwängen und den damit verbundenen realwirtschaftlichen Opfern dispensiert werden
[71].
In den zehn Jahren von 1967 bis 1976 addierten sich die Ertragsbilanzüberschüsse der Schweiz auf 24 Mia Fr., was einer Summe von 4000 Fr. pro Kopf der Bevölkerung entspricht. Ob aber tatsächlich dem Volk diese Situation zugute kommt, kann mit Fug bezweifelt werden, bedeutet doch der ständige Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken, der nicht zuletzt durch diese Ertragsbilanzüberschüsse zustande kommt, eine langfristige Gefährdung der Arbeitsplätze in der Schweiz
[72]. Über diese Gefährdung kann auch das erzielte Exportresultat nicht hinwegtäuschen, denn erst wenn die Auslandnachfrage auf die inländische Investitionstätigkeit übergreift, darf von einer längerfristigen Belebung unserer Gesamtwirtschaft und damit von einer dauerhaften Arbeitsplatzsicherung gesprochen werden. Zwar haben die vorübergehende Stabilität des Schweizerfrankens von Mitte 1976 bis Mitte 1977 sowie die gleichzeitig günstige Kosten- und Preisentwicklung die internationale Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Industrie gefestigt, so dass selbst manche bislang überwiegend inlandorientierte Unternehmen die immer noch schwache Binnennachfrage auf den Auslandmärkten kompensieren konnten
[73]. Doch handelte es sich bei diesem Exportboom in weiten Bereichen eher um eine Mengenkonjunktur, wenn man der Klage über die schlechte Ertragslage Glauben schenken darf; jedenfalls liessen die Neuinvestitionen auch in der Exportbranche zu wünschen übrig
[74].
Da die Kapitalverwertung im Inland infolge der hohen Lohnstückkosten und der währungsbedingten Nachteile oder Unsicherheiten wenig rentabel erschien, erhöhten sich gleichzeitig mit der Exportquote auch die Auslandsinvestitionen und damit die Multinationalisierung unserer Volkswirtschaft
[75]. Ähnlich wie die Konzentrationsbewegung durch Unternehmenszusammenschlüsse stellt auch die Multinationalisierung ein zyklisches Phänomen dar, genauer eine aufsteigende Wellenbewegung, die in unmittelbarer Nähe von bedeutenden Stagnationsperioden der inländischen Wirtschaft ausgeprägte Höhepunkte aufweist. Die Begrenztheit des nationalen Marktes der Schweiz verleitet selbst relativ kleine und mittlere Betriebe zur Auslagerung der Produktion, und auch was die grossen Multis mit Unternehmen in mehr als zehn Ländern betrifft, steht die Schweiz mit 5,1 Einheiten pro Million Einwohner eindeutig an der Spitze aller Länder, verglichen etwa mit 1,4 Einheiten als Masszahl für die USA
[76].
Der mit der Multinationalisierung in Verbindung stehende Kapitalexport vermag zwar vorübergehend den Druck auf den Schweizerfranken etwas zu mildern, doch längerfristig sind damit die Probleme der Zahlungsbilanz nicht gelöst, denn der über den Zinsendienst erhöhte Ertragsbilanzüberschuss und die jederzeit mögliche Repatriierung der schweizerischen Vermögen verschieben die Schwierigkeiten nur auf die Zukunft
[77]. Bezüglich der durch Multis penetrierten Entwicklungsländer ist in diesem Zusammenhang nachgewiesen worden, dass auf lange Sicht kumulativ mehr Finanzressourcen aus der Dritten Welt herausfliessen, als jemals hineingeflossen sind
[78]. Es ist deshalb verständlich, dass entwicklungspolitisch engagierte Kreise die oft aggressive Strategie schweizerischer Grossunternehmen in der Dritten Welt heftig kritisieren und dass verschiedene internationale Organisationen bestrebt sind, Verhaltenskodices für multinationale Firmen aufzustellen
[79].
Aussenwirtschaftspolitik
Die Kapitalverflechtung infolge der Multinationalisierung verweist bereits auf die Probleme des Finanzplatzes Schweiz, auf die wir an anderer Stelle ausführlicher zu sprechen kommen
[80]. Einerseits versuchten die Behörden zwar, die Auslandsinvestitionen durch Doppelbesteuerungsabkommen und Verträge über den Schutz schweizerischer Vermögen attraktiver zu machen
[81]. Andererseits galt ihr Hauptinteresse jedoch der Exportförderung, die der heimischen Industrie die Wettbewerbsfähigkeit und dadurch dem Werkplatz Schweiz die Arbeitsplätze sichern helfen sollrege Reisetätigkeit des Vorstehers und hoher Beamter des EVD dienten diesem Zweck ebenso wie die Sensibilisierung des diplomatischen Dienstes auf die Bedürfnisse der Exportwirtschaft
[82]. In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung suchte man namentlieh die Beratungs- und Informationsleistungen auszubauen
[83]. Der offiziellen Exportförderung wurde allerdings vorgehalten, dass sie von der falschen Doktrin ausgehe, Hilfe für die Grossen sei immer auch Unterstützung der Kleinen; um einer Benachteiligung seitens öffentlicher Stellen zu begegnen, gründeten ca. 500 kleinere und mittlere Exportfirmen den Verband «Kooperationsgemeinschaft Swissexport»
[84]. Gerade in handelspolitisch wenig erschlossenen Räume erweist sich die Kooperation zwischen schweizerischen Firmen oft als wichtiger denn der Konkurrenzgedanke, braucht es doch meist ungewöhnlich viel Zeit und Geld, um schliesslich in das dann allerdings lukrative Geschäft zu kommen
[85].
Angesichts der weltweiten Konkurrenz auf den ausbaufähigen Märkten und der unsicheren Währungsentwicklung kommt einer günstigen
Exportfinanzierung immer grössere Bedeutung zu. Die Nationalbank erneuerte für ein weiteres Jahr die Vereinbarung über kursgünstige Devisenterminabschlüsse für strukturschwache Branchen, insbesondere die Textilindustrie
[86]. Die Exportrisikogarantie des Bundes, die politische Risiken und Währungsverluste abdeckt, wurde mit einem Bruttozuwachs von 11 Mia Fr. wesentlich stärker beansprucht als im Vorjahr
[87]. Die Verbindlichkeiten des Bundes sind durch Rückstellungen nur zu 2,8% gedeckt, und für das kommende Jahr rechnet man mit einer wiederum erhöhten Beanspruchung und per saldo gar mit Verlusten für die Bundeskasse in der Höhe von 60 Mio Fr.
[88]. Kritische Stimmen warnten davor, dass letztlich der Steuerzahler für die Verluste der Exportwirtschaft aufkommen müsse, wenn diese staatliche Versicherung nicht mehr selbsttragend sei
[89]. Desungeachtet empfahl jedoch der Bundesrat dem Parlament, die Erhöhung des Maximalsatzes der Exportrisikogarantie von 85 auf 95%, die auf einem dringlichen Bundesbeschluss aus dem Jahr 1975 beruht, ins ordentliche Recht überzufihren; eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie durch ungenügende Sicherheiten sei unter den gegebenen Verhältnissen drastischer Währungsschwankungen nicht zu verantworten
[90].
Einer verstärkten Exportförderung für die Landwirtschaft, wie sie bäuerliche Kreise wünschten
[91], standen die Behörden eher skeptisch gegenüber. Man könne nicht auf einer autonomen Agrarpolitik beharren, die zudem volkswirtschaftlich mit hohen Kosten verbunden sei, um dann durch eine forcierte Begünstigung der landwirtschaftlichen Ausfuhr die Handelspartner vor den Kopf zu stossen
[92]. Die Schweiz müsse in erster Linie auf die Liberalisierung des Welthandels bedacht sein; es gehe vor allem darum, den Freihandel weder durch hohe Zollmauern noch durch übertriebene Exportsubventionierung zu beeinträchtigen, denn die Schweiz habe in der Regel durch Schutz- und Retorsionsmassnahmen mehr zu verlieren als zu gewinnen
[93].
Auf Mitte Jahr fielen zwischen den EG-Staaten und der EFTA die letzten Zollschranken für industrielle Waren. Damit ist ein wichtiges Ziel schweizerischer Aussenwirtschaftspolitik der Nachkriegszeit erreicht: die Schaffung eines Freihandelsraumes für 300 Mio Westeuropäer ohne Preisgabe der politischen Unabhängigkeit unseres Landes
[94]. Zwischen der politischen EG-Idee und den kommerziellen EFTA-Zielen scheint sich indes ein gewisser Ausgleich abzuzeichnen: Während die politische Integration Europas zunehmend ins Stocken gerät, schafft die Eigengesetzlichkeit des Freihandels wachsende Interdependenzen, die ihrerseits einer zwischenstaatlichen Kooperation rufen, welche weit über den Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik hinausreicht. Um die so entstehenden Probleme zu meistern, wünscht die Schweiz ihre politische Zusammenarbeit vor allem im Rahmen der EFTA und des Europarates zu intensivieren; zu einer grundsätzlichen Änderung ihrer Integrationspolitik sieht sie sich jedoch nicht veranlasst, da nach wie vor neutralitäts- und staatspolitische Gründe, aber auch die Wahrung einer autonomen Landwirtschafts- und Fremdarbeiterpolitik ein engeres Verhältnis zu den EG ausschliessen
[95].
Die weltweite Rezession hat in allen Volkswirtschaften strukturelle Schwächen zutage gefördert. Manche Staaten versuchen nun, der Arbeitslosigkeit und den Zahlungsbilanzschwierigkeiten dadurch zu begegnen, dass sie ihre heimische Industrie mit protektionistischen Massnahmen gegen die härtere Konkurrenz des Weltmarktes schützen
[96]. Da die marktwirtschaftlich organisierte und exportorientierte Wirtschaft der Schweiz auf den liberalen Welthandel angewiesen ist, setzten die Behörden alles daran, um diesen Tendenzen in multilateralen Verhandlungen zu steuern. Die OECD-Staaten konnten durch eine Verlängerung des Stillhalteabkommens aus dem Jahre 1974 verpflichtet werden, von einer protektionistischen Handelspolitik abzusehen, während die Tokio-Runde des GATT gar einen weitern Zollabbau und die Beseitigung nichttarifarischer Handelshindernisse ins Auge fasste
[97].
Ob die Prinzipien des liberalen Marktes auch für die Wirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern taugen oder ob sie durch andere Steuerungsmechanismen ersetzt werden sollten, blieb angesichts des ausgeprägten und weiter sich verschärfenden Nord-Süd-Gefälles heftig umstritten. Die Forderungen nach einer neuen Weltwirtschaftsordnung signalisieren jedenfalls den Anbruch einer bedeutsamen Ordnungskrise von weltweiter Dimension; sie implizieren einen administrativen Dirigismus auf zwischenstaatlicher und damit zwangsläufig auch auf staatlicher Ebene, der das Mass bisher akzeptierter Intervention eindeutig übersteigt. Die Schweiz ist in diese Auseinandersetzung aufgrund ihrer hohen Investitionen und ihrer umfangreichen Exporttätigkeit im Bereich der Dritten Welt stärker involviert, als das die öffentliche Meinung gemeinhin zur Kenntnis nimmt; deshalb scheint es auch schwierig. zu sein, die schweizerischen Interessen klar zu definieren, zumal die Ziele der Entwicklungsförderung mit jenen der Exportförderung leicht kollidieren können
[98].
Im Sommer fand die Pariser Konferenz über internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit (KIWZ) nach achtzehnmonatiger Dauer ihren Abschluss. Die konkreten Ergebnisse dieses Versuchs, die komplexe Nord-Süd-Problematik in einem beschränkten, aber repräsentativen Teilnehmerkreis von 19 Entwicklungsländern und 8 Industriestaaten zu diskutieren, blieben zwar bescheiden, doch zeigten sich immerhin eine verstärkte Bereitschaft beider Kontrahenten zum Dialog und eine teilweise Annäherung der Standpunkte, was zukünftige Verhandlungen im Rahmen der UNO und in den internationalen Wirtschaftsorganisationen sicher erleichtern wird. Als nicht völlig unproblematisch erwies sich indessen die Rolle der Schweiz: Während sie ein allgemeines Schuldenmoratorium bekämpfte und aktiv um Garantien für Privatinvestitionen bemüht war, befleissigte sie sich in Fragen der Entwicklungshilfe einer peinlichen Zurückhaltung, die nicht zuletzt auch innerhalb der Industrienationen eine gefährliche Isolierung zur Folge haben könnte
[99].
Trotz der Bedeutung finanzieller Hilfe darf man nicht übersehen, dass die Dritte Welt ihre Entwicklung im wesentlichen selber bezahlt, wurden doch bis 1973 90% der Investitionen aus nationalen Ersparnissen finanziert. Im Gefolge der weltweiten Rezession ist die Selbstfinanzierungsrate der nicht erdölexportierenden Entwicklungsländer allerdings auf 80% gesunken, während sich die Zahlungsbilanzdefizite bedenklich vergrössert haben
[100]. Um die Exportanstrengungen der Entwicklungsländer aktiv zu unterstützen, erweiterte die Schweiz ihr Zollpräferenzsystem durch Vervollständigung der Warenliste und Aufnahme weiterer Länder in den Kreis der Begünstigten
[101]. Das gravierende Problem wachsender Verschuldung der Dritten Welt wird sich jedoch erst lösen lassen, wenn im internationalen Rahmen eine Entwicklungspolitik der «Schuldentherapie» und «Schuldenprophylaxe» zustande kommt
[102]. Die Entscheidung darüber wird im Konflikt widersprüchlicher Interessen stehen, der sich auch im tendenziellen Gegensatz zwischen Finanzplatz Schweiz und Werkplatz Schweiz spiegelt und letztlich in die Frage mündet, ob die Industrienationen in den Entwicklungsländern profitträchtige Kapitalverwertungsmöglichkeiten oder ebenbürtige Handelspartner suchen
[103].
[1] Vgl. SPJ, 1976, S. 35 C
[2] Vgl. NZZ, 6, 8.1.77; 49, 28.2.77; 205, 2.9.77; TA, 8-9, 11:12.1.77 (Prof. Schwarz); SZ, 36, 12.2.77 (NR Auer, fdp, BL); LNN, 61, 14.3.77; Vat., 123, 28.5.77 (Prof. Riklin); 295, 17.12.77 (NR Hofer, svp, BE); Presse vom 1.7.77; BaZ, 148, 2.7.77; 307, 9.12.77; Ww, 27.6.77. Vgl. auch D. Frei, Sicherheit. Grundfragen der Wehpolitik, Stuttgart 1977; ders., «Kleinstaatliche Aussenpolitik als Umgang mit Abhängigkeit», in ders. (Hg.), Die Schweiz in einer sich wandelnden Welt, Zürich 1977, S. 201 ff.; F. Gross, «La neutralité pour quoi?», in D. Cornu / J.-M. Vodoz (Hg.), La Suisse ou le piège des certitudes, Lausanne 1978, S. 175 ff.; A. Riklin, Neutralität, St. Gallen 1977 (Beiträge und Berichte, 46); U. Kägi, Wird Freiheit Luxus?, Olten 1977; E. Niederer und E. Zehnder, Projektskizzen zur Sicherheitspolitik, St. Gallen 1977 (Beiträge und Berichte, 57); Jacques Freymond (Hg.), La Suisse et la diplomatie multilatérale, Genève 1976; SAMS-Informationen, 1/1977, Nr. 2: Sicherheitspolitische Forschung in der Schweiz.
[3] Vgl. FA, 67, 21.3.77; BaZ, 98, 11.5.77; 264, 27.10.77; 24 Heures, 98, 11.5.77; Tat, 169, 21.7.77 (NR Blum, sp, BE) und 172, 25.7.77 (Antwort von StR Broger, cvp, AI). Vgl. auch D. Frei, Wirtschaftliches Wachstum und die Zukunft des internationalen Systems, Zürich 1977 (Kleine Studien zur Politischen Wissenschaft, 117).
[4] Vgl. unten; Präsenz der Schweiz im Ausland und Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.
[5] Vgl. BR Graber, «La politique étrangère de la Suisse», in Documenta, 1977, Nr. 6, S. 32 ff.; A. Weitnauer, «Die Vielfalt der Schweizerischen Aussenpolitik», in Informationsbulletin (EPD), 16.11.77; ders., «Grundzüge der Schweizerischen Aussenpolitik», in NZZ, 254, 29.10.77; ders., «Aussenpolitik und Aussenwirtschaft: Ausblick auf ein gemeinsames Ziel», in Documenta, 1977, Nr. 1, S. 15 ff. Vgl. auch NR Weber (fdp, UR), «Zielkonflikt zwischen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik», in SKA, Bulletin, 8/1977, Nr. 11, S. 2 f.; Ww, 1, 5.1.77; Presse vom 21.1. und 23.11.77.
[6] Vgl. unten, Demokratische Mitsprache.
[7] Vgl. NZZ, 19, 24.1.77; 202, 30.8.77 (Schweizerische Botschafterkonferenz); Vat., 259, 5.11.77 (NR Eisenring, cvp, ZH) und 271, 19.11.77 (Antwort von A. Weitnauer). Vgl. auch unten, Exportförderung.
[8] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 13 und 17 sowie Presse vom 14.1.77 (offizieller Besuch des senegalesischen Staatspräsidenten Senghor) und 22.-26.9.77 (Staatsbesuch des deutschen Bundespräsidenten Scheel). Vgl. auch unten, Exportförderung.
[9] Vgl. BBI, 1976, III, S. 301 ff.; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 559 f.; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 37; BBl, 1977, I, S. 136 ff. Vgl. auch LNN, 190, 17.8.77 und Amtl. Bull. NR, 1977, S. 447 (Einfache Anfrage Waldvogel, fdp, SH).
[10] Vgl. Presse vom 4.10.77; Gesch.ber., 1977, S. 11 f.
[11] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 15.
[12] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1977, S. 108 ff.; Presse vom 11.3.77 und LNN, 285, 6.12.77. Zur Frage der Anerkennung der Republik West-Sahara: Amtl. Bull. NR, 1977, S. 47 ff. (Interpellation Carobbio, pss, TI); Presse vom 9.3.77; Zeitdienst, 9, 3.3.78. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 38.
[13] Vgl. NZZ. 225, 27.10.77.
[14] Vgl. TG, 197, 27.8.77 und LNN (sda), 200, 29.8.77 (Weltkonferenz über Apartheid in Lagos); Focus, 87, Juli/August 1977; 90, November 1977; Das Konzept, Nr. 1, Januar 1978.
[15] Südafrika: Vr, 102, 3.5.77; TG, 103, 7.5.77; Presse vom 27.10.77. Rhodesien: Presse vom 12.-15.1.77; Ostschw., 18, 22.1.77; TA, 287, 8.12.77; 293, 15.12.77. Vgl. ferner Ostschw., 99, 29.4.77; Vr, 168, 21.7.77; 170, 23.7.77; 203, 1.9.77; 206, 5.9.77; 237, 11.10.77; SP-Information, 16, 22.9.77; TW, 223, 23.9.77; 247, 21.10.77; TA, 289, 10.12.77.
[16] Vgl. Presse vom 26./27.7.77 und BaZ, 291, 23.11.77.
[17] Vgl. TA, 261, 8.11.77 und Presse vom 13.12.77. Vgl. auch Verhandl. B. vers., 1977, IV, S. 25 (Interpellation NR Carobbio, psa, TI); AS, 1977, S. 2180 f. (Verordnung über den Geschäftsverkehr mit Süd-Rhodesien).
[18] 978 999 Ja: 502 825 Nein; nur die Stände SZ und OW lehnten ab. Vgl. BBI, 1977, II, S. 205; Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 13.3.77; Presse vom 14.3.77. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 38 f.
[19] Die Initiative der NA wurde mit 351 127 Ja gegen 1 158 376 Nein und von allen Ständen abgelehnt. Vgl. auch Anm. 18. Vgl. ferner Verhandl. B. vers., 1977, V, S. 36 (Motion NR Meier, na, ZH, die eine Kündigung des Auswanderungsabkommens mit Italien verlangt) und Volk + Heimat, Nr. 6, März 1977; Nr. 7, April 1977. Vgl. ferner unten, Teil I, 7d (Politique à l'égard des étrangers).
[20] Kampagne: Presse vom Februar und März 1977; wf, Dok., 8, 21.2.77; 11, 14.3.77; K. Aeschbach in Gewerkschaftliche Rundschau, 69/1977, S. 34 ff. Bedenken: Bund, 59, 11.3.77 und NR Schürch (fdp, BE) in Reformatio, 26/1977, S. 254 ff.
[21] Vgl. alt BR Spühler, «Der schweizerische Stimmbürger und die Aussenpolitik», in Gewerkschaftliche Rundschau, 69/1977, S. 193 ff. ; ders. in LNN, 61, 14.3.77 ; H. Bütler, «Aussenpolitik und aussenpolitische Information in der direkten Demokratie», in D. Frei (Hg), Die Schweiz in einer sich wandelnden Welt, Zürich 1977, S. 167 ff; K.W. Deutsch / G. Schmidtchen, Aussenpolitik und Öffentlichkeit in der direkten Demokratie, Bern 1977.
[22] Vgl NZZ, 99, 29.4.77; 101, 2.5.77; TA, 101, 2.5.77. Vgl. auch SP-Information, 17, 6.10.77.
[23] Behörden: vgl. Anm. 5. Massenmedien: vgl. Tat, 60, 11.3.77; TW, 77, 1.4.77; LNN, 95, 25.4.77; 282, 2.12.77; Presse vom 1.7.77; BaZ, 161, 21.7.77. Vgl. ferner M: T. Guggisberg, Das Auslandbild der Presse, Bem 1976.
[24] Vgl. BBl, 1969, I, S. 1449 ff.; 1972,1, S. 1 ff.; 1977, II, S. 813 ff. Vgl. auch SPJ, 1969, S. 40; 1971, S. 55 f.; 1972, S. 41 f.; 1975, S. 48; 1976, S. 41 f.
[25] Vgl. BR Graber, «Die Schweiz und die Vereinten Nationen», in Documenta, 1977, Nr. 6, S. 15 ff.; ders. in LNN, 279, 29.11.77; M. von Grünigen, «Friedenserhaltende Aktionen und schweizerische Aussenpolitik», in Informationsbulletin (EPD), 1.6.77. Vgl. auch Presse vom 16.5.77 sowie Documenta, 1977, Nr. 4, S. 7 ff. Meinungsumfrage: vgl. TLM, 262-265; 19.-22.9.77.
[26] Vgl. Presse vom 1.7.77. VO, 142, 2.7.77; JdG, 152, 4.7.77; 263, 10.11.77; Ww, 27, 6.7.77; 36, 7.9.77; 48, 30.11.77; 50, 14.12.77; TA, 155, 6.7.77 (mit Presseschau); 265, 12.11.77; NZZ, 158, 8.7.77; 220, 20.9.77; 228, 29.9.77; 276, 24.11.77; SZ, 196, 25.8.77; Bund, 224, 24.9.77 (Prof. Haug); TW, 281, 30.1 1.77. Vgl. auch O. Reck in Schweizer Monatshefte, 57/1977, S. 334 und NR Schürch (fdp, BE) in Reformatio, 26/1977, S. 670 ff.
[27] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1459 ff. Vgl. auch Presse vom 1.9.77 und 1.-6.12.77.
[28] Vgl. BBl, 1977, I, S. 1292 ff.; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 777 ff.; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 513 ff.; BBI, 1977, III, S. 254 f.
[29] Vgl. Presse vom 3.11.77; wf, Dok., 11, 13.3.78.
[30] Vgl. Presse vom 9.-11.2.77 (Besuch des österreichischen Aussenministers in der Schweiz) und 24.2.77. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1977, S. 446 f. (Einfache Anfrage Waldvogel, fdp, SH).
[31] Vgl. Presse vom 13.1.77; 10.2.77; TA, 68, 22.3.77; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 941 f. (Einfache Anfrage Renschler, sp, ZH). Vgl. auch SPJ, 1976, S. 40.
[32] Vgl. Presse vom 11.3.77.
[33] Vgl. Presse vom 21.4.77 und Amtl. Bull NR 1977, S. 1371 f. (Einfache Anfrage Eisenring, cvp, ZH).
[34] Vgl. BR Graber in LNN, 61, 14.3.77; BR Gnägi, «Die Schweiz und die europäische Sicherheit», in Documents, 1977, Nr. 6, S. 10 ff.; A. Weitnauer, «Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa», in Documents 1977, Nr. 4, S. 24 ff.; A. Riklin, Beurteilung der KSZE-Schlussakte, St. Gallen 1977 (Beiträge und Berichte, 49); Schweizer Monatshefte, 56/1976-77, S. 1031 f.; 57/1977, S. 337 f.; Europa 44/1977, Nr. 7-8, S. 4 ff.; TA, 1, 3.1.77; 3, 5.1.77; SP-Information, 1, 13.1.77; 6, 243.77; 8, 21.4.77; 11, 2.6.77; Ww, 24, 15.6.77; NZZ, 141, 18.6.77; 230, 1.10.77. Vgl. auch Amt!. Bull. NR, 1977, S. 44 ff. (Interpellation Gut, fdp, ZH) und Presse vom 9.3.77. Vgl. ferner SPJ, 1975, S. 47; 1976, S. 41.
[35] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1977, S. 783 f. (Interpellation Oehler, cvp, SG); Ostschw., 45, 23.2.77; 73, 28.3.77; NZZ, 230, 1.10.77. Vgl. auch SPJ, 1975, S. 47.
[36] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 124 und Tat, 226, 27.9.77.
[37] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1977, S. 105 ff. (Postulat Soldini, rep., GE); S. 1277 ff. (Interpellation Bommer, cvp, TG); S. 1390 f. (Einfache Anfrage Hofer, svp, BE).
[38] Vgl. Amt. Bull. NR 1977, S. 37 ff. (Motion Fischer, rep., AG) und Presse vom 9.3.77 und 2.4.77.
[39] Vgl. NZZ, 23, 28.1.77; 293, 14.12.77; Vorwärts, 14, 7.4.77; SZ, 109, 11.5.77; Presse vom 4.6.77; 5.-6.8.77; 4.-8.10.77; 1.11.77.
[40] Vgl. unten, Liberalisierung des Welthandels.
[41] Vgl. Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik / Forum Helveticum, Die Schweiz in Europa, (Lenzburg) 1977 sowie Presse vom 24.1.77 (Lenzburger Seminar) und 5.-6.5.77 (Europatag). Vgl. auch A. Künzli, Eurokommunismus, Basel 1477; H. Timmermann in Schweizer Monatshefte, 57/1977, S. 277 ff.; Europa, 44/1977, Nr. 10-12; SP-Information, 1, 13.1.77; 3, 10.2.77; 5, 10.3.77; 20, 23.11.77. Vgl. ferner StR Aubert (sp, NE) in Europa, 44/1977, Nr. 3; VO, 138, 28.6.77.
[42] Vgl. BR Graber, «Europa - wohin?», in Documenta, 1977, Nr. 1, S. 25 ff. Vgl. auch F. Blankart, Grundlagen und Grenzen einer künftigen westeuropäischen Zusammenarbeit, St. Gallen 1977 (Beiträge und Berichte, 50) und D. Goldstein, «Schweizerische Europapolitik in Bewegung», in Schweizer Monatshefte, 57/1977, S. 427 ff.
[43] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 14 und 108 f. sowie Amtl. Bull NR, 1977, S. 446 (Einfache Anfrage NR Schürch, fdp, BE).
[44] Vgl K. Sovilla, «Die Europäische Sozialcharta», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 33/1977, Nr. 9; Europa, 44/1977, Nr.9; TA, 88, 16.4.77; 125, 1.6.77; TW, 112, 14.5.77; wf, Artikeldienst, 21, 23.5.77; NZZ, 164, 15.7.77; Volk + Heimat, 20, Oktober 1977; SP-Information, 19, 3.11.77; Presse vom 20.12.77. Vgl. auch oben, Teil I, 1b (Menschenrechte).
[45] Vgl. NR Schürch (fdp, BE) in Europa, 44/1977, Nr. 1/2 und in Ldb, 97, 28.4.77. Vgl. auch Presse vom 20.1.77 und 28.1.77; Focus, 83, März 1977. Vgl. ferner oben, Teil I, 1b (Öffentliche Ordnung).
[46] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1977, S. 107; BBI, 1977, III, S. 870 ff. und Presse vom 20.12.77.
[47] Vgl. BBI, 1977, II, S. 661; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1251; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 611 f.; BBI, 1977, III, S. 913 f. Vgl. auch BR Graber, «Le Supercern», in Documenta, 1977, Nr. 3, S. 16 f.
[48] Vgl. unten, Wirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungesländem. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 43 f.
[49] Vgl. Entwicklung — Développement, Sondernummer, September 1977; TA, 59, 11.3.77; 247, 22.10.77. TAM, 19, 14.5.77; Presse vom 3., 4. und 30.6.77; wf, Artikeldienst, 27.12.77.
[50] Vgl. TA, 291, 13.12.77.
[51] Vgl. D. de Pussy, «Notre politique étrangère comme moyen de défense générale: La Suisse dans le dialogue Nord-Sud», in Bulletin d'information (DPF), 25.4.77. Vgl. SPJ, 1976, S. 43.
[52] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 25 ff. FIDA: BBl, 1977,1, S. 1241 ff.; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 311 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 770 ff.; BBI, 1977, 11, S. 1029 f. Vgl. auch NZZ (sda), 20, 25.1.77; Bund, 35, 11.2.77; Presse vom 19.3.77 und 14.6.77; TA, 134, 11.6.77.
[53] Vgl. BBl, 1977, Ill, S. 161 ff.; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1495 ff.; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 687 f.; BBI, 1978, 1, S. 45 f. Vgl. auch LNN, 165, 19.7.77; Presse vom 15.9.77 und 11.10.77; TA, 295, 17.12.77.
[54] Vgl. Presse vom 29.3.77 und 5.4.77. Vgl. auch unten, Teil II, 2d.
[55] Vgl. TA, 203, 1.9.77.
[56] Vgl. JdG, 43-45, 21.-23.2.77; NZZ, 139, 16.6.77. Vgl. auch F. Demmel, «Aufbruch der Herzen. 15 Jahre Fastenopfer», in Civitas, 32/1976-77, S. 467 ff.; Kirche im Entwicklungskonflikt, Bem/Adliswil 1977 (Entwicklungspolitische Diskussionsbeiträge, 9).
[57] Vgl. TG, 145, 28.6.77; TW, 149, 29.6.77. Zum Grosserfolg der Aktion «Jute statt Plastic » vgl. Tat, 165, 16.7.77 und Beilage zu Erklärung von Bern, Rundbrief, 1977, Nr. 3.
[58] Vgl NZ, 28, 27.1.77; FA, 41, 18.2.77; 51, 2.3.77; NZZ, 32, 8.2.77; BaZ, 30, 1.3.77.
[59] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 17, 22, 29 ff.; Presse vom 10.-11.5.77 (Treffen des amerikanischen Präsidenten Carter mit dem syrischen Präsidenten Assad).
[60] Vgl. Presse vom 11.6.77 und Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1279 ff. (Interpellation Graf, rep., ZH).
[61] Vgl. Evolution, 7/1976-77, S. 157; LNN, 150, 1.7.77; TA, 151, 1.7.77; Ww, 27, 6.7.77; Presse vom 1.9.77; BaZ, 314, 16.12.77. Vgl. auch Menschenrechtskommission des Schweiz. Evangelischen Kirchenbundes, Wirksam gegen die Folter, Basel und Fribourg (1978).
[62] BBI, 1977, II, S. 1093 ff.; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1668 ff. (Bericht des BR und Interpellation Blum, sp, BE).
[63] Vgl. BBI, 1977, III, S. 105 ff und Presse vom 1.9.77. Vgl. auch W. Eckert, Begriff und Grundzüge des schweizerischen Flüchtlingsrechts, Diss. Zürich 1977.
[64] Vgl. Lage und Probleme der schweizerischen Wirtschaft. Gutachten, Bern 1977, insbes. S. 306 ff.; P.R. Jolles, «Die Lage der schweizerischen Aussenwirtschaft», in Documenta, 1977, Nr. 5, S. 28 ff.; NZZ, 211, 9.9.77; 226, 27.9.77; Vat., 226, 28.9.77; 24 Heures, 239, 14.10.77. Zum Kapitalexport vgl. auch unten, Teil I, 4 b.
[65] Vgl. SPJ, 1976, S. 63 ff. und 69 f.
[66] Vgl. BR Brugger in Amtl. Bull. NR, 1977, S. 126 ff. und in Amtl. Bull. StR, 1977, S. 555 ff.; P. R. Jolles, Die Schweiz in den Bestrebungen nach Neuorientierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, Zürich 1977 (Schriftenreihe des Vororts, IH; dem., «Weltwirtschaftsfragen», in Documenta; 1977, Nr. 6, S. 25 ff ; BBl, 1977, II, S. 1310 ff. (Neunter Aussenwirtschaftsbericht); 1978, 1, S. 410 ff. (Zehnter Aussenwirtschaftsbericht). Zum weltwirtschaftlichen Rahmen vgl. D. Frei, Wirtschaftliches Wachstum und die Zukunft des internationalen Systems, Zürich 1977 (Kleine Studien zur Politischen Wissenschaft, 117); NR Jaeger (Idu, SG), Welthandel und Wachstum, Diessenhofen 1977; W. W. Leontief u.a., Die Zukunft der Weltwirtschaft. Bericht der Vereinten Nationen, Stuttgart 1977; 0. Long, «Wohin steuert die Weltwirtschaft», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 34/1978, Nr. 1; C. Lutz, «Weltwirtschaft im Wandel», in Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1977, Nr. 5, S. 16 ff.; F. P. Walthard, «Die Schweiz in einer sich rasch ändernden Welt», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 33/1977, Nr. 12. Vgl. auch LNN, 32, 8.2.77; wf, Artikeldienst, 8, 21.2.77; wf, Dok., 11, 14.3.77 SKA, Bulletin, 83/1977, Nr. 12.
[67] Vgl. Mitteilung der Kommission für Konjunkturfragen (in der Folge zitiert: Mitteilung/Konjunkturfragen), Nr. 250, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 51/1978, Heft 2; SNB, Geschäftsbericht, 70/1977, S. 25 f.; Schweizerisches Wirtschaftsjahr /977, Zürich 1977 (SBG-Schriften, 53). Vgl. auch SPJ, 1976, S. 71 f.
[68] Vgl. Mitteilung/Konjunkturfragen, Nr. 250; wf, Dok., 10, 6.3.78. Zum wichtigsten Handelspartner BRD vgl. H. J. Meyer-Marsilius in NZZ, 83, 9.4.77.
[69] Vgl. Mitteilung/Konjunkturfragen, Nr. 247 (Beilage zu Die Volkswirtschafi, 50/1977, Heft 7) und Nr. 250; SNB, Geschäftsbericht, 70/1977, S. 24; LNN, 278, 28.11.77.
[70] Vgl. Bund, 175, 29.7.77; TW, 178, 2.8.77.
[71] BR Brugger in Documenta, 1977, Nr. 5, S. 6 ff. Vgl. auch SNB, Geschäftsbericht, 70/1977, S. 18 ff.; SBG, Wirtschafts-Notizen, November 1977, S. 7 f.; JdG. 82,.7.4.77. Vgl. ferner unten, Teil I, 4 b (Währungspolitik). '
[72] Vgl. Ww, 1, 5.1.77; LNN, 16, 20:1.77; TW, 178, 2.8.77.
[73] Vgl. BR Brugger in Documenta, 1977, Nr. 2, S. 7 ff.; Gesch.ber., 1977, S. 206; Mitteilung/Konjunkturfragen, Nr. 250.
[74] Vgl. Schweiz. Handels- und Industrie-Verein, Jahresbericht 107/1976-77, S. 23 ff.; wf, Artikeldienst, 16, 18.4.77; wf, Dok., 48, 28.11.77.
[75] Vgl. V. Bornschier, Wachstum, Konzentration und Multinationalisierung von Industrieunternehmen, Frauenfeld 1976 (Soziologie in der Schweiz, 4).
[76] Vgl. Bornschier, op. cit., S. 492 ff. Vgl. auch J. Niehans, «Die Bedeutung multinationaler Unternehmungen für ein kleines Mutterland: Das Beispiel der Schweiz», in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik 113/1977, S. 371 ff.; Schweiz. Handels- und Industrie-Verein, Jahresbericht, 107/1976-77, S. 36 fl.; Zeitdienst. 15-17, 15.4.-1.5.77; wf, Dok., 42, 17.10.77.
[77] Vgl. TA, 168, 21.7.77. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 71.
[78] Vgl. Bornschier, op. cit., S. 392. Vgl. auch unten, Wirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern.
[79] Kritik: Arbeitsgruppe Dritte Welt, Motor Columbus entdeckt Amerika, Bem 1977; Zeitdienst. 1-2, 7.-14.1.77; Focus. Nr. 92, Januar 1978, S. 32 ff; H. Enderlin, Motor Columbus antwortet, Baden 1978. Verhaltenskodices: Revue économique et sociale, 35/1977, Nr. 3 (= Codes de bonne conduite pour sociétés multinationales), S. 107 ff.; BBl, 1977, II, S. 1338; 1978, I, S. 430; NZZ, 277, 25.11.77. Vgl. auch C. Wilms-Wright, «Gewerkschaftliche Gegenstrategie zu den Multis», in Gewerkschaftliche Rundschau, 69/1977, S. 87 ff.
[80] Vgl. unten, Teil I, 4b.
[81] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 187 und 215; BBl, 1978, I, S. 445 ff. Vgl. auch SBG, Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mir anderen Staaten, Zürich 1977. Vgl. ferner unten, Wirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern.
[82] Vgl. P. C. Bettschart, «Die Exportförderung im Rahmen der schweizerischen Handelspolitik», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 137 ff.; A. Masnata, «L'expansion commerciale», in Revue économique et sociale, 35/1977, S. 179 If.; JdG, 122, 28.5.77; EPD, Presserohstoff, 16.9.77; NZZ (sda), 223, 23.9.77; BaZ, 297, 29.11.77. Vgl. auch oben, Präsenz der Schweiz im Ausland.
[83] Vgl. M. Ludwig, «Die Bearbeitung ausländischer Märkte», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 152 ff.; S. Delémont, «Eine neue Quelle der Information zu Gunsten unserer Exportwirtschaft», in Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 309 f.; 24 Heures, 176, 30.7.77; Presse vom 9.9.77.
[84] Vgl. BaZ, 261, 24.10.77; LNN, 249, 25.10.77.
[85] Vgl. BaZ, 124-125, 8.-9.6.77; SBG, Wirtschafts-Notizen, Februar 1977, S. 8 ff. VVgl. auch W. Jucker, «Unternehmerische Angriffsstrategien aus der Sicht des Delegierten für Konjunkturfragen», in Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 33/1977, S. 49 ff.
[86] Vgl. SNB, Geschäftsbericht, 70/1977, S. 56 ff.; L. Schürmann, «Nationalbank und Exportwirtschaft», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 159 ff ; H. Spömdli, «Formen der Exportfinanzierung», in Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1977, Nr. 7-8, S. 16 ff ; P. de Weck, «Die Exportfinanzierung aus der Sicht der Banken», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 171 ff.; NZZ, 187, 12.8.77; Vat., 249, 25.10.77. Vgl. auch unten, Teil I, 4b (Notenbankinstrumentarium).
[87] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 216 f. Vgl. auch H. Hofer, «Die Exportrisikogarantie als Instrument der Exportförderung» und P. Noble, «Possibilités et techniques de protection contre les risques de change», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 180 ff. und 192 ff.
[88] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1548 ff. und Amtl. Bull. StR, 1977, S. 718 f. Vgl. auch unten, Teil I, 5 (Budget des Bundes).
[89] Vgl. BaZ, 17, 16.2.77; Volk + Heimat, 12, Juni 1977; LNN, 227, 29.9.77; Ldb, 238, 13.10.77; TW. 289, 9.12.77; TA (ddp), 295, 17.12.77.
[90] Vgl. BBl, 1977, III, S. 635 f. Vgl. auch NR Eisenring (cvp, ZH) in Ldb, 165, 19.7.77, in Vat., 291, 13.12.77 und in TA, 297, 20.12.77. Vgl. ferner wf, Artikeldienst, 37, 12.9.77; Vat., 245, 20.10.77.
[91] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1977, S. 937 (Einfache Anfrage Tschumi, svp, BE); Verhandl. B. vers., 1977, V, S. 29 f. (Motion NR Egli, cvp, LU), 33 (Interpellation NR Hungerbühler, cvp, SG), 47 (Interpellation StR Genoud, cvp, VS); Ldb, 58, 11.3.77. Vgl. auch unten, Teil I, 4c (Commerce agricole extérieur).
[92] Vgl. P. R. Jolles, «Die aktuellen Aufgaben der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik und die Stellung der Landwirtschaft », in Documenta, 1977, Nr. 2, S. 2 ff.
[93] Vgl. Anm. 73 und 104.
[94] Vgl. P. R. Jolles, «Der industrielle Freihandel: Meilenstein in der europäischen Integrationspolitik», in Documenta, 1977, Nr. 4, S. 2 ff.; H. J. Meyer-Marsilius, «Die Bewährung des Freihandelsabkommens Schweiz-EG aus der Sicht der Wirtschaft», in Aussenwirtschaft, 32/1977, S. 30 ff.; C. Lutz, «Westeuropa ohne Binnenzölle», in Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1977, Nr. 6, S. 20 f.; Europa, 44/1977, Nr. 5-6 (Sonderbeilage); Ww, 48, 30.11.77.
[95] Vgl. F. Blankart, Grundlage und Grenzen einer künftigen westeuropäischen Zusammenarbeit, St. Gallen 1977 (Beiträge und Berichte, 50). Vgl. auch W. Zeller, Die unvollendete Union — Qualitätsmängel der Europäischen Gemeinschaft, Zürich 1977 (Texte + Thesen, 92); O. R. Liess, «EG, EFTA und RGW — unter einem gemeinsamen Dach?», in Schweizer Monatshefte, 57/1977, S. 599 ff.; TA, 151, 1.7.77. Vgl. auch oben, Integration Westeuropas.
[96] Vgl. W. Zeller, «Freihandel vom Protektionismus bedroht», in Europa, 44/1977, Nr. 9, S. 9; BaZ, 47, 18.3.77; 297, 29.11.77; 324, 28.12.77; Bund, 295, 16.12.77; 301, 23.12.77.
[97] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 204 und 212; wf, Dok., 33-35, 15.-29.8.77.
[98] Vgl. G. Rehsche, Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik und Dritte Welt. Ziele und Instrumente — Exportförderung kontra Entwicklungspolitik, Bern 1977 (Entwicklungspolitische Diskussionsbeiträge, 8); D. de Pury, «Notre politique étrangère comme moyen de défense générale: La Suisse dans le dialogue Nord-Sud », in Bulletin d’information (DPF), 25.4.77; NZZ, 32, 8.2.77; TA, 59, 11.3.77; 65, 18.3.77; wf, Dok., 20, 16.5.77; wf, Artikeldienst, 30, 25.7.77; 52, 27.12.77; Bund, 171, 25.7.77. Vgl. auch H. Bachmann, «Bemerkungen zum Nord-Süd-Dialog» und G. Corea, «Convergent and Divergent Approaches to the North-South-Dialogue», in Aussenwirtschaft, 32/1977, S. 101 ff. und 112 ff.; Umstrittene Weltwirtschaftsordnung, Zürich 1977 (Sozialwissenchaftliche Studien des Schweiz. Instituts für Auslandforschung, N.F. 6); G. W. Goldberg, «Entwicklungshilfe oder neue Weltwirtschaftsordnung?», in Schweizer Rundschau, 76/1977, Heft 5, S. 24 ff.; T. Heilmann, «Neue Weltwirtschaftsordnung als antiimperialistische Strategie», in Positionen, Nr. 10, Februar 1977, S. 8 ff. Vgl. auch oben, Entwicklungshilfe.
[99] Vgl. BBl, 1977, II, S. 1342 ff.; P. R. Jolles, «Beurteilung der Pariser Nord-Süd-Konferenz aus schweizerischer Sicht», in Documenta, 1977, Nr. 3, S. 26 ff.; Presse vom 4.6.77.
[100] Vgl. BR Chevallaz, «Die Eigenleistungen der Dritten Welt», in Documenta, 1977, Nr. 2, S. 24 ff.; Presse vom 3.6.77.
[101] Vgl. BBI, 1977, I, S. 640 ff.; Presse vom 15.3.77. Vgl. auch J. D. Gerber, «Die schweizerischen Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer», in Aussenwirtschaft, 32/1977, S. 64 ff.; E. Küng, «Handelshilfe durch Präferenzzölle», in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 113/1977, S. 476 IT.; H. B. Peter / H. Hollenstein, Handelsumlenkungen zu Lasten der Dritten Welt als Auswirkung des allgemeinen Zollabbaus? Bern 1977 (Handelsströme Schweiz - Dritte Welt, Heft 2, 2. Teil).
[102] Vgl. R. Gerster, «Für eine entwicklungsorientierte Schuldenpolitik der Schweiz gegenüber der Dritten Welt», in Aussenwirtschaft, 32/1977, S. 215 ff.; NZZ, 187, 12.8.77; TA, 295, 17.12.77.
[103] Vgl. G. Berweger, Investition und Legitimation. Privatinvestitionen in Entwicklungsländern als Teil der schweizerischen Legitimationsproblematik, Diss. St. Gallen, Diessenhofen 1977; G. Musy, «Die Aussenfinanzierung der Entwicklungsländer», in Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1977, Nr. 10, S. 8 f.; TAM, 19, 14.5.77; LNN, 175-176, 30.7.-1.8.77; TA, 215, 15.9.77; 283, 3.12.77.