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Economie
Agriculture
Dans ses Grandes lignes, le gouvernement s'en tient à sa politique agricole traditionnelle — Propositions alternatives dans le domaine de la politique agraire — Malgré une hausse du prix du lait, les agriculteurs sont mécontents des mesures arrétées par le Conseil fédéral — Propositions en faveur d'une amélioration des revenus des paysans de montagne — Etudes sur les effets de la politique agraire dans la redistribution des ressources — Nouvelles dispositions restrictives dans la production laitière et extension du contingentement du lait aux régions de montagne — Mesures destinées à stimuler l'écoulement de la surproduction de viande — Discussions à propos de l'importation des denrées furragères — Un « scandale» éclate autour du traitement des veaux au moyen des hormones — Controverses au sujet de la protection des animaux — Des milieux intéressés élaborent des lignes directrices sur les méthodes de cultures biologiques — Révision du régime du blé; la suppression de la subvention destinée à abaisser le prix du pain est entièrement supportée par le consommateur — La procédure de consultation sur le projet de révision du droit régissant le contrat de bail donne lieu à des divergences.
 
Im Gegensatz zum sehr erfolgreichen Vorjahr verlief das, Jahr 1980 für die schweizerische Landwirtschaft weniger befriedigend. Die Erträge litten teilweise unter dem ungünstigen Wetter. Trotzdem hielten die Überproduktionstendenzen an. Sie machten ausserordentliche Massnahmen notwendig, so namentlich eine Ausdehnung der Milchkontingentierung auf das Berggebiet sowie besondere Verwertungsaktionen auf dem Fleischmarkt. Die höchsten Wogen warf freilich die «Hormonaffäre», wobei die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel zur Produktivitätssteigerung nicht nur grosse Preiseinbrüche, sondern auch grundsätzliche Diskussionen über eine konsumenten-, tier- und umweltgerechte Landwirtschaft auslöste.
Landwirtschaftspolitik
Die bekannten Schwierigkeiten auf dem Gebiet des Agrarwesens verschärften sich weiterhin. Sie sind sowohl auf wirtschaftliche Widersprüche und politische Zielkonflikte als auch auf soziale und kulturelle Probleme der bäuerlichen Bevölkerung zurückzuführen [1]. Trotzdem wird die Agrarpolitik voraussichtlich auch in den nächsten Jahren im Zeichen der Kontinuität stehen. In den Regierungsrichtlinien für die neue Legislaturperiode stützte sich der Bundesrat auf die Ziele und Konzepte, wie sie bereits im 5. Landwirtschaftsbericht von 1976 dargelegt worden sind. Im Vordergrund stehen nach wie vor die Forderung der Grundlagenverbesserung und die Sicherung des Einkommens über die Preis- und Absatzpolitik. Die Bestrebungen zur Anpassung der Produktion an die Nachfrage zur Vermeidung kostspieliger Überschüsse (Milch, Fleisch) werden fortgesetzt. Dabei soll vor allem aufstockungswürdigen Klein- und Mittelbetrieben geholfen werden. Immerhin sieht das Regierungsprogramm auch Neuerungen vor. Diese beschränken sich freilich im wesentlichen auf den geplanten Neubau eines nationalen Vakzineinstituts zur wirksameren Tierseuchenbekämpfung und auf die Neuordnung des Pachtrechts [2].
Neue Wege werden in einer parlamentarischen Initiative Schmid (sp, SG) anvisiert. Der bereits 1978 eingereichte Vorstoss strebt konsumentenfreundlichere, dem Weltmarktniveau angenäherte Agrarpreise und als Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Leistungen direkte Einkommenszahlungen für die Bauern an. Die Mehrheit des Nationalrates war aber der Ansicht, derartige Aufwendungen seien der notleidenden Bundeskasse und dem Steuerzahler nicht zuzumuten. Die Landwirtschaftsvertreter erblickten im Vorstoss überdies eine Degradierung des Bauern zum Almosenempfänger. Die Debatte entsprach der Absicht, die schweizerische Landwirtschaftspolitik nicht grundsätzlich zu ändern, aber Kurskorrekturen vermehrt zu prüfen. Deshalb schrieben die Volksvertreter die in der Form der allgemeinen Anregung gehaltene Initiative mit 81) : 52 Stimmen ohne Folge ab [3].
Ebenfalls von etwelcher Brisanz, aber zugegebenermassen noch nicht parlamentsreif ist der Vorschlag eines Agrarwissenschafters. Dieser will jenen Landwirten Prämien ausrichten, welche den ausdehnungsfähigen Ackerbau zu Lasten ihres Milchkontingents vergrössern. Käme der Förderungsplan zum Tragen, so wäre nach dem Verfasser längerfristig nicht nur mit einem Abbau der Produktionsüberschüsse, sondern auch mit einer Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen und der Vorsorgefunktion der Agrarwirtschaft zu rechnen [4]. Obschon nebst einem beschleunigten Strukturwandel auch unliebsame Auswirkungen solcher flächenbezogener Massnahmen auf Pacht- und Bodenzinse drohen, will eine Arbeitsgruppe des Kantons Luzern das Struktursanierungskonzept auf dem Gebiet verschiedener Gemeinden testen [5].
Gedanken über mögliche Alternativen zum agrarpolitisch Althergebrachten dokumentierte auch ein vielbeachtetes Grundsatzreferat von Bundesrat Honegger. Im Zuge verstärkter Forderungen nach weniger Staat und Reprivatisierung öffentlicher Aufgaben lag dessen Wunsch, das im Landwirtschaftsgesetz verankerte Ziel der Einkommenssicherung vermehrt «über den Markt» zu realisieren [6]. Scharf reagierte die dissidente Union des producteurs suisses (UPS) auf die vorgeschlagene Kurskorrektur. Vermehrte Eigenverantwortung des Bauern zu fordern sei unsinnig, da es ja der Staat sei, der die Produzenten mit dirigistischen Massnahmen bevormunde, die jeglicher Logik entbehrten. In Kreisen der Importeure und Konsumentenorganisationen wandte man sich hauptsächlich gegen eine Mehrbelastung der Verbraucher, wie sie der Vorsteher des EVD auch im Hinblick auf die prekären Bundesfinanzen unter dem Titel «schweizerische Preise für schweizerische Löhne» propagiert hatte. Nach der Kritik der SPS ist der Konsument wohl bereit, für Landwirtschaftsprodukte mehr zu bezahlen, wenn ihm das eine bessere Qualität und eine gesündere Nahrung bringt, nicht aber um politische Fehler zu berappen [7].
Heisst der Ausweg aus der allseits als bedrängend empfundenen Lage der Landwirtschaftspolitik «Gesamtkonzeption»? Nach Volkswirtschaftschef Honegger jedenfalls könnte auch dieses Problemlösungsinstrument in Erwägung gezogen werden. Die Einsetzung einer breit abgestützten Expertenkommission zur Erarbeitung einer Landwirtschaftskonzeption erschien dem zuständigen Departementsvorsteher prüfenswert, da ein einheitlicher und geschlossener Gesprächspartner auf bäuerlicher Seite immer mehr zu fehlen scheint. Dass die Front der landwirtschaftlichen Organisationen auf Grund interner Interessengegensätze offensichtlich an Zusammenhang einbüsst, äusserte sich am augenfälligsten in der Gründung einer Schweizerischen Vereinigung zum Schutze der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) [8].
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Der Bundesrat entsprach im Dezember einem neuen umfangreichen Forderungskatalog, den der Schweizerische Bauernverband (SBV) zur Einkommenssicherung in der Landwirtschaft vorgelegt hatte, wie üblich nur teilweise. Darüber entstand unter den Bauern Unzufriedenheit. Immerhin war die Regierung im Sommer bereits früher gestellten Begehren ein Stück weit entgegengekommen (höhere Kuhbeiträge in den Bergzonen II und III, Förderung des Viehabsatzes, höhere Zuschläge für Futtergetreide in Berg- und Hanglagen, Erhöhung der preisgarantierten Zuckerrübenmenge von 680 000 auf 750 000 Tonnen) [9]. Vorab zur Milderung der Auswirkungen der langen Schlechtwetterperiode auf den tendenziell ohnehin überschüssigen Schlachtviehmarkt hatten sodann zusätzliche Mittel freigegeben werden müssen. Zum Jahresende gestand nun der Bundesrat statt der verlangten Grundpreiserhöhung von 5 Rappen je Liter Milch lediglich eine solche von 3 Rappen zu. Somit bezahlt der Konsument ab 1. Januar 1981 im Einzelhandel 5 Rp. mehr pro Liter Milch, und gleichzeitig verteuern sich Butter und Käse. Damit die Inlandbutter infolge der beschlossenen Massnahmen nicht noch stärker durch ausländische Produkte wie Margarine konkurrenziert wird, erfolgte gleichzeitig eine Erhöhung der Preiszuschläge auf importierten Speisefetten und Speiseölen. Zusammen mit den übrigen bundesrätlichen Massnahmen wie grösseren Beiträgen für die Kälbermast und höheren Anbauprämien für Futtergetreide (Gerste und Hafer) resultieren ab 1981 landwirtschaftliche Einkommenssteigerungen von gesamthaft 100 bis 120 Mio Fr. [10].
Eigene Wege des Protestes gingen einmal mehr die dissidenten Organisationen der UPS und der bäuerlichen Komitees. Ihrem Unmut über die einkommenspolitisch verantwortlichen Behörden verliehen sie mit einer Kundgebung beim Bundesamt für Landwirtschaft Ausdruck. Die von den erbosten Bauern als Besetzung ausgegebene Aktion wurde erst abgebrochen, nachdem ihnen der seit geraumer Zeit besonders scharf aufs Korn genommene Amtsvorsteher, J.-C. Piot, gewisse Zusicherungen gegeben hatte. Diese betrafen hauptsächlich die Forderung, neben dem SBV als gleichberechtigte Vertreter der bäuerlichen Bevölkerung anerkannt zu werden. Ein Anliegen, das der hohe Bundesbeamte im empfehlenden Sinn an den Bundesrat weiterzuleiten versprach [11].
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Mit dem Inkrafttreten des «Bundesgesetzes über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen» hat sich das agrarpolitische Regelungsnetz noch einmal verdichtet [12]. Die seit dem Sommer geltenden Bestimmungen sehen zwar Direktzahlungen zur bergbäuerlichen Einkommensverbesserung vor [13]; Rückzonungen (beispielsweise aus der Bergzone II in die der Milchkontingentierung unterstellte Bergzone I) haben für die betroffenen Betriebe z.T. zu Einkommenseinbussen geführt. Mit einer vom Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates gutgeheissenen Motion verlangte deshalb der Berner Oberländer Hari (svp), auf Rückzonungen dort zu verzichten, wo der Paritätslohn nicht erreicht wird (d.h. wo das erzielte Einkommen unter einem vergleichbaren Arbeitnehmereinkommen liegt). Der Ständerat verweigerte freilich diesem Beschluss die Zustimmung und hiess statt dessen ein Postulat des Bündners U. Gadient (svp) gut. Dessen Ziel ist die Verminderung der landwirtschaftlichen Einkommensunterschiede durch eine wirksamere Förderung der Klein- und Bergbauern. Anzusetzen wäre bei einer Staffelung der gebundenen Bundesleistungen (z.B. für Milch, Getreide, Zuckerrüben und Raps) nach der abgelieferten Menge und der Betriebsgrösse [14].
Dass sich die Berglandwirtschaft besonderer Sympathien erfreut, zeigte sich überdies bei den Sparmassnahmen 80. Die Absicht, diesen Sektor mittels budgetierter Härtekontingente von der allgemeinen zehnprozentigen Subventionskürzung auszunehmen, blieb unbestritten [15]. Trotzdem wirken sich die staatlichen Massnahmen auf dem Gebiet des Agrarwesens insgesamt vor allem zugunsten der Gross- und Talbauern aus, wie eine vom SBV offiziell weiterhin unter Verschluss gehaltene Studie darlegt. Um den unterschiedlichen Strukturbedingungen besser gerecht zu werden, schlägt deshalb eine vom Bauernsekretariat eingesetzte Arbeitsgruppe vorab Preisdifferenzierungen vor [16]. Für diese Lösung trat auch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung (SAB) ein. In den grossen landwirtschaftlichen Zentralverbänden fanden indes solche Vorstellungen, die von den Grossbauern abgelehnt werden, bisher keine tragfähige Basis [17].
Mit der Preisdifferenzierung steht die Frage der Umverteilung der Bundesmittel innerhalb der Landwirtschaft zur Diskussion [18]. Wie eine vom Schweizerischen Nationalfonds mitfinanzierte Untersuchung nachweist, hat freilich die bis anhin vorwiegend von der Bundeskasse und den Konsumenten getragene landwirtschaftliche Einkommenspolitik die verschiedenen Bevölkerungsgruppen in sehr ungleichen Proportionen belastet. Zur Finanzierung der agrarpolitisch bedingten Lasten sind die unteren Einkommensschichten relativ stärker herangezogen worden als die oberen. Die Umverteilungswirkungen beschränken sich aber nicht auf das Inland. Durch die aussenwirtschaftlichen Schutzmassnahmen werden besonders die konkurrenzfähigeren ausländischen Produzenten betroffen. Wie wir bereits an anderer Stelle gezeigt haben, gaben die EG, deren Landwirtschaft wesentlich billiger produziert, gegen entsprechende Kompensationen ihre Einwilligung, dass die Schweiz importierte Agrarprodukte zum Teil auch dann mit Einfuhrabgaben belastet, wenn sie zur Herstellung industrieller Erzeugnisse (z.B. Schokolade) verwendet werden [19].
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Tierische Produktion
Auf dem Gebiet der tierischen Produktion stand neben der angespannten Lage auf dem Fleischmarkt weiterhin das Problem der Milchkontingentierung im Vordergrund. Sowohl die erwähnte Grundpreiserhöhung der Milch wie auch die allgemeine Herabsetzung von Bundesleistungen (Sparmassnahmen 80) zeigten, dass zusätzliche Anstrengungen zur Beschränkung der Verkehrsmilchptoduktion unerlässlich sind. Erste Vorkehren hatte der Bundesrat bereits im Frühjahr getroffen. Angesichts anhaltender Milchüberschüsse und neuer Rekordaufwendungen für die Milchrechnung 1978/79 wurde der Preisabzug für die Überschreitung der zustehenden Kontingente auf das im Milchwirtschaftsbeschluss 1977 vorgesehene Maximum erhöht (von 40 auf 60 Rp. pro kg zuviel eingelieferter Milch). Da die Milcheinlieferungen im kontingentierungsfreien Berggebiet in den vorangegangenen zwei Jahren um 30% zugenommen hatten, zeigte sich die Regierung ausserdem entschlossen, nötigenfalls die bestehenden Beschränkungen auch auf die verschonten Regionen auszudehnen [20].
In Anbetracht der drohenden Verschärfungen machten sich eine Reihe von Abgeordneten mit verschiedenen Vorstössen zu Fürsprechern der Betroffenen [21]. Trotz heftiger Opposition aus der Bergbevölkerung hielt jedoch der Bundesrat an der Realisierung seines Vorhabens fest und verfügte im Rahmen der erwähnten Preisbeschlüsse vom Dezember, dass die Milchkontingentierung ab 1. Mai 1981 auf die bisher befreiten Berggebiete ausgedehnt werde [22].
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Folgt auf die Milch- eine Fleischkontingentierung? Auswirkungen der Massnahmen zur Eindämmung der «Milchschwemme» auf den stets beunruhigenderen «Fleischberg» sind nicht zu übersehen. So hatte die Milchkontingentierung zur Folge, dass vermehrt auf die Viehmast ausgewichen wurde [23]. Das missliche Frühsommerwetter veranlasste viele Nutztierhalter, ihre überhöhten Bestände durch vorzeitige Verkäufe auf dem Schlachtviehmarkt zu reduzieren, wodurch das Angebot ein kritisches Ausmass annahm [24]. Ausserdem wanderte die Viehzucht weiterhin aus den angestammten Bergregionen ins Talgebiet ab, weshalb sich wirksamere Gegenmassnahmen aufdrängten [25].
Mit «Feuerwehrübungen» wie Appellen und Verkaufsaktionen lässt sich die Situation auf die Dauer nicht meistern, da ein Mehrverbrauch von Fleisch in der Regel auf Kosten anderer Nahrungsmittel wie beispielsweise Milchprodukte erfolgt. Immerhin sorgten Gemeinschaftsaktionen der Konsumentenorganisationen, der Metzgerschaft und der Viehproduzenten für vorübergehende Entlastungen [26].
Um der grossen Inlandproduktion begegnen zu können und untragbare Unterschreitungen des Richtpreisniveaus zu verhindern, sahen sich die Behörden zu besonderen Verwertungsmassnahmen veranlasst. Im Vordergrund standen Fleischexporte (Austauschgeschäfte) und Einlagerungsaktionen, die der Bund zusammen mit einer verstärkten Viehexportförderung auch durch zinslose Darlehen begünstigte [27]. Diese Massnahmen waren freilich umstritten [28]. Forderte man in Verbraucherkreisen zum Abbau der Fleischüberschüsse statt kostspieligen Verwertungsaktionen marktgerechte Verbilligungen, so protestierten die Viehproduzenten gegen die landwirtschaftsgesetzwidrigen «Schundpreise» und verlangten tauglichere Beihilfen. Von beiden Seiten bedrängt fühlten sich die Metzger, die anstelle von Symptombekämpfung für Strukturmassnahmen wie die Reduktion des Tierbestandes eintraten [29]. Von einer allzu rigorosen Bewirtschaftung der Schweinehaltung zugunsten kleiner und mittlerer Betriebe wollte allerdings der Bundesrat absehen. Trotzdem überwies der Nationalrat eine von der Regierung bekämpfte Motion des Berners F. Räz (svp), die ab sofort eine Reduktion der Schweinebestände um 10% innert zwei Jahren vorsieht. Damit wich er von der 1979 bei der Revision des Landwirtschaftsgesetzes vorgesehenen Methode ab, nach der zu grosse Tierbestände mittels Stallbaubewilligungen, Bestandeshöchstgrenzen und Stillegungsbeiträgen nur allmählich abgebaut werden sollen [30].
Das protektionistische System der schweizerischen Landwirtschaft wird freilich mehr und mehr von einem «Agrobusiness» herausgefordert, das den Markt mit einer Fleischproduktion überschwemmt, die in hochrationalisierten Betrieben mit Hilfe von Futtermittelimporten erzeugt wird. Seine Forderung nach einer Liberalisierung dieser Importe stösst deshalb auf den Widerstand aller an der Erhaltung eines «bäuerlichen Bauerntums» auf hofeigener Basis interessierten Kreise. So wird auch in einem Bericht der Kartellkommission trotz Empfehlungen zur Belebung des Wettbewerbs auf diesem Sektor an der Globalkontingentierung festgehalten [31]. Obschon man im EVD für weitere Einschränkungen eintrat, konnten sich die Initianten des hängigen Volksbegehrens gegen übermässige Futtermittelimporte und «Tierfabriken» nicht zum Rückzug ihres Vorstosses entschliessen [32].
Zum Gegenstand ausserordentlich heftiger Diskussionen wurde die tierische Massenproduktion im Zusammenhang mit der unzulässigen Verwendung wachstumsfördernder Chemikalien, welche in der entrüsteten Öffentlichkeit unter dem Titel «Hormonskandal» für Schlagzeilen sorgte. Nachdem im Laufe des Jahres im Ausland Missbräuche mit Hormonen — insbesondere bei der Kälbermast — bekannt und teilweise scharf geahndet worden waren, griff die Unruhe auch auf die Schweiz über. In der Presse häuften sich Gerüchte und Berichte über die Verwendung dubioser «Masthilfen». Hinzu kamen Meldungen von einem massenweisen und unkontrollierten Medikamentenhandel und -einsatz in der industriellen Nutztierhaltung [33]. Sowohl der Bundesrat als auch Verwaltungsstellen erklärten aber noch im Oktober, dass in der Schweiz keine Anhaltspunkte für eine Anwendung der verbotenen Hormonbehandlung bestünden [34]. Umso grösser war die Erregung, als dann Anfang November trotzdem bekanntgegeben wurde, Kontrollen des Bundesamtes für Veterinärwesen hätten Fälle von hormonbehandelten Kälbern aufgedeckt, und zwar in allen Landesteilen. Die Unverantwortlichkeit, mit der sich Kälbermäster möglicherweise jahrelang auf Kosten ahnungsloser Konsumenten ungerechtfertigte Vorteile verschafft hatten, wurde durchwegs scharf verurteilt. Ins Schussfeld der Kritik geriet aber ebenfalls die Informationspolitik der Behörden [35]. Zwiespältige Aussagen über die Schädlichkeitsfrage, auch von amtlicher Seite, gaben Anlass zum Vorwurf unangebrachter Verharmlosung [36]. Kontroversen entstanden ferner zwischen den bäuerlichen Mastbetrieben einerseits und den industrieartig betriebenen «Fleischfabriken» anderseits, unter denen die Hauptsünder vermutet wurden [37]. Nicht unumstritten war aber auch ein Kalbfleischboykott, zu dem das Konsumentinnenforum aufgerufen hatte [38]. Es wurde betont, die Konsumenten mit ihrer Nachfrage nach möglichst billigem Fleisch und ihrem auf Schein ausgerichteten Kaufverhalten seien an den forcierten Produktionsmethoden mitschuldig. Zudem würden gerade die tiergerecht produzierenden Familienbetriebe von den massiven Verkaufs- und Preisrückgängen besonders hart getroffen [39].
Zu eigentlichen «Hormondebatten» führte eine Reihe von Vorstössen in den eidgenössischen Räten. Bundesrat Honegger qualifizierte dabei die Affäre vor allem als Vollzugsproblem der überforderten Kantone und stellte verschärfte Kontroll- und Strafbestimmungen im Rahmen der Revision der Lebensmittelgesetzgebung sowie einer Sanierung des Tierarzneimittelmarktes in Aussicht. Sozialdemokratische Anträge auf Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission — auch über die «Chemie im Kochtopf» schlechthin — wurden indes in beiden Kammern abgelehnt. Verworfen wurde aber ebenfalls ein liberaler Antrag, der zusätzliche Abklärungen überhaupt verhindern wollte. Der Nationalrat gab daraufhin seiner Geschäftsprüfungskommission den Auftrag, der Hormonfrage weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu schenken [40].
Eine Erklärung des Direktors des Bundesamtes für Veterinärwesen, in der kommenden Tierschutzverordnung könnten verschiedene Schlüsselforderungen der Tierschützer nicht erfüllt werden, erzeugte in interessierten Kreisen Enttäuschung; «Bern» schien aus dem «Fleischskandal» nichts gelernt zu haben [41]. Das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung hatte über die vom Gesetz offengelassene Regelung der Tierhaltungsformen und Tierversuche sehr gegensätzliche Auffassungen ergeben [42]. Lancierten jene Kreise, die 1978 mit ihrem Referendum gegen das Tierschutzgesetz unterlegen waren, unverzüglich eine Volksinitiative zur Abschaffung der Vivisektion [43], so liefen die Landwirtschaftsvertreter vor allem mit wirtschaftlichen Argumenten Sturm gegen die vorgeschlagenen Bestimmungen über die Intensiv- und Käfighaltung [44]. Ein gewisser bäuerlicher Widerstand regte sich auch gegen die Streichung der Bundesbeiträge an die Aufwendungen der Kantone für die Tierseuchenbekämpfung. Die zur Entlastung des Bundeshaushalts (Sparmassnahmen 80) getroffene Gesetzesrevision fand aber trotzdem die Zustimmung des Parlaments [45].
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Pflanzliche Produktion
Dem Problemkreis «Rückstände im Fleisch» und der Forderung nach einer «tiergerechten Landwirtschaft» entspricht bei der pflanzlichen Produktion die Frage der chemischen Behandlung der Kulturen (Überdüngung, giftige Pflanzenschutzmittel) und das Bedürfnis nach naturgemässen Anbaumethoden. Obschon ein vermehrtes Umstellen auf den biologischen Land- und Gartenbau nicht nur ökologischen, gesundheitlichen und konsumentenpolitischen Erfordernissen, sondern auch der Bewältigung agrarpolitischer Krisensymptome (Überproduktion und Abnahme der bäuerlichen Betriebe mit hofeigener Futterbasis) gerecht zu werden verspricht, haben die Vertreter dieser Produktionsrichtung weiterhin Schwierigkeiten. Da man die Rentabilität des Bio-Anbaus nicht gewährleistet sah, gaben sich Behörden und Bauernvertreter nach wie vor überwiegend skeptisch. Demgegenüber verwiesen die sich organisierenden Promotoren landwirtschaftlicher Alternativen auf eine stetig steigende Nachfrage der Konsumenten nach biologisch wertvollen Produkten. Deutlich bleibe freilich das Angebot zurück, was zur fälschlichen Anpreisung von Erzeugnissen führe, die nicht als «biologisch» gelten könnten [46]. Die in der Schweizerischen Stiftung zur Förderung des biologischen Landbaus zusammengeschlossenen Bio-Bauernorganisationen setzten sich deshalb zusammen mit den Umweltschutz- und Konsumentenvertretern vorab für den Schutz der rückstandsfrei produzierten Nahrungsmittel durch Deklarationsvorschriften ein. Dem behördlichen Einwand, «biologische Produkte» liessen sich gar nicht von den üblichen Erzeugnissen abgrenzen, begegneten die Interessierten mit der Erarbeitung von Richtlinien. Im Vordergrund steht das Verbot chemischer Hilfsmittel. Die beabsichtigte Schaffung eines speziellen Gütezeichens für den Anforderungen entsprechende Produkte wurde von Konsumentenkreisen als Pioniertat unterstützt. Nachdem die Richtlinien zunächst als privatrechtliche Vereinbarung der Produzenten aufgestellt worden sind, wollen sich diese nun für den Erlass allgemeinverbindlicher Regelungen auf eidgenössischer Ebene einsetzen [47].
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Einstweilen beherrschte allerdings weniger der Schutz des ökologisch orientierten Pflanzenbaus, sondern vielmehr der Schutz der einheimischen Produktion vor der ausländischen Konkurrenz die Szene [48]. Ausdruck derartiger Bestrebungen waren neben Vorstössen zugunsten des Obst-, Gemüse- und Weinbaus [49] hauptsächlich Bemühungen, die versorgungspolitisch begründete Sicherstellung des relativ kostspieligen Getreideanbaus in der Schweiz auf einen Nenner mit den Sparanstrengungen des Bundes zu bringen. Im Zuge der Sparmassnahmen 80 wurde deshalb auch eine Änderung der Getreideordnung vorgeschlagen. Demnach kann nun der Bund das von den Produzenten zu kostendeckenden Preisen erworbene Inlandgetreide zum Selbstkostenpreis an die Mühlen verkaufen statt wie bisher nur zum Preis von gleichwertigem, aber kostengünstigerem Auslandgetreide. Mit dieser als «Aufhebung der Brotpreisverbilligung» betitelten Uberwälzung der Subvention auf die Konsumenten spart der Bund jährlich 100 Mio Fr. Damit steigt der Ladenpreis des Mehles um 29, derjenige des Brotes um 22 Rp. pro kgs [50]. Auf die Auseinandersetzungen um diese auch von Volk und Ständen gutgeheissene Verfassungsänderung sind wir an anderer Stelle eingegangen [51]. In der nun angelaufenen Revision des Getreidegesetzes handelt es sich vor allem um die Festsetzung der Preise für den Verkauf des inländischen Getreides an die Mühlen. Der Vorsteher des EFD, Bundesrat Ritschard, hatte den Müllern bereits vor der Volksabstimmung Ausgleichsabgaben auf ausländischen Teigen und Backwaren an der Grenze zugesichert [52].
Wie der revidierte Getreideartikel wurde auch der Zuckerbeschluss zur Entlastung der Bundesfinanzen abgeändert. Als Folge der allgemeinen 10prozentigen Subventionskürzung wird auch hier der Konsument den entstehenden, je nach Weltmarktpreis variierenden Ausfall zu berappen haben. Im Gegensatz zur Verteuerung des Brotes ging diese bis 1984 befristete Anderung praktisch diskussionslos über die Bühne [53].
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Bäuerliches Bodenrecht
Mehr Diskussionsstoff bot der Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG), von dem ein Grossteil der Landwirte betroffen ist. Vor dem Hintergrund eines tiefgreifenden Strukturwandels auf dem Agrarsektor ist ein eigentlicher Kampf um das knapper werdende Pachtland entbrannt. Agrarpolitische Massnahmen, namentlich die Milchkontingentierung, haben diese Entwicklung zusätzlich verstärkt [54]. Im Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf zum LPG wurde einer Verbesserung der Stellung des Pächters kaum grundsätzlich opponiert. Anlass zu unterschiedlichen Stellungnahmen und zu Vorbehalten gaben indes vor allem die Mindestpachtdauer, die Pachterstreckung und der Kündigungsschutz [55]. Vor allem nach der Meinung des Schweizerischen Gewerbeverbandes schränkt der Gesetzesentwurf die Eigentumsrechte der Verpächter und die Vertragsfreiheit der Parteien in unannehmbarer Art und Weise ein. Für die Pächtervertreter bedeutet er dagegen «praktisch keinen Fortschritt». Sie wollen sich deshalb weiterhin für ihr zentrales Anliegen, für einen wirksamen Schutz vor unbegründeter Kündigung, einsetzen. Ausdrücklich mitberücksichtigt wurden diese Bedürfnisse der Pächter-Bauern auch in einer neuen Mieterschutzinitiative, auf die wir an anderer Stelle eingehen [56].
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[1] Vgl. die Folge «Schweizerische Landwirtschaftspolitik im Umbruch», in BaZ, 299, 303, 2, 6, 10, 20.12.80—13.1.81 ; zu den Widersprüchen und Konflikten vgl. auch SPJ, 1978, S. 81 ff.; zu den soziokulturellen Problemen SPJ, 1979, S. 90 f. Vgl. ferner Landwirtschaft heute, hrsg. vom Schweiz. Landwirtschaftlichen Verein, Bern 1980; Der Staatsbürger, 1980, Nr. 5.
[2] BBl, 1980, I, S. 653 f.; zum Regierungsprogramm vgl. auch oben, Teil I, 1 c (Regierung). Zum Landwirtschaftsbericht vgl. SPJ, 1976, S. 85; 1977, S. 87. Zum Pachtrecht vgl. auch unten, Pacht.
[3] Amtl. Bull. NR, 1980, S. 220 ff. ; vgl. auch Presse vom 14.3.80 sowie SPJ, 1978, S. 83 ; 1979, S. 91 f. Vgl. überdies IBZ, 6. 7.2.80; TW, 64, 17.3.80; Bund, 141, 19.6.80.
[4] R. Anderegg, Schicksal und Zukunft des bäuerlichen Familienbetriebes in der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, St. Gallen 1980; vgl. auch SGT, 61-62. 13:14.3.80; Vat., 78.2.4.80. Zur Diskussion von (Verzicht-) Prämien für nichtbewirtschaftetes Land vgl. BaZ, 61, 12.3.80.
[5] TA, 111, 14.5.80; NZZ, 112. 16.5.80. Zum Strukturwandel in der Landwirtschaft vgl. auch Bundesamt für Statistik. Erwerbstätige im primären Wirtschaftssektor der Schweiz 1960-1980, Bern 1980; NZZ, 231, 4.10.80 sowie SPJ, 4979, S. 90.
[6] F. Honegger, «Gedanken zur künftigen Landwirtschaftspolitik», in Documenta, 1980, Nr. 1, S. 16 ff.; vgl. auch Presse vom 19.2.80.
[7] UPS/Importeure: NZZ (sda), 62, 14.3.80; vgl. auch Bund, 56, 7.3.80; Union, 9, 5.3.80. Konsumenten: LNN, 42, 20.2.80. SPS: TW, 62, 14.3.80; vgl. auch TW, 56. 7.3.80 sowie «SP und Landwirtschaftspolitik», in Profil, 59/1980. S. 255 ff.
[8] Landwirtschaftskonzeption: NZZ, 294, 17.12.80. Interessengegensätze: vgl. Union. 16, 14.5.80; IBZ, 50, 11.12.80 sowie unten, Teil III b (Landwirtschaft). Zu den Aktivitäten der sogenannten Bio-Bauern vgl. unten, Pflanzliche Produktion.
[9] Bereits zu Beginn des Jahres war die Rübenmenge um 20 000 auf 680 000 Tonnen heraufgesetzt worden (NZZ, 13, 17.1.80); vgl. auch IBZ, 11, 13.3.80 (J.-C. Piot); Lib., 286, 11.9.80. Zu den Auswirkungen der Sparbemühungen des Bundes auf die Zuckerwirtschaft vgl. unten, Pflanzliche Produktion.
[10] Forderungskatalog: Presse vom 23.4.80 und 27.11.80. BR-Beschlüsse: Presse vom 26.6.80 (Sommerbeschlüsse); Presse vom 17.7.80 und 14.8.80 (Schlechtwettermassnahmen); Presse vom 16.12.80 (Dezemberbeschlüsse); vgl. auch NZZ, 294. 17.12.80. Zur Kritik seitens der Bauernsame vgl. LNN, 292, 17.12.80; Vat.. 294, 19.12.80; TLM, 358, 24.12.80; vgl. zudem Bund (sda), 149, 28.6.80; TA, 156, 8.7.80; 24 Heures, 162, 14.7.80; Blick, 182, 7.8.80. Zum Schlachtviehmarkt vgl. auch unten, Tierische Produktion.
[11] Presse vom 16.12.80; Union, 34, 17:12.80. Zu Rücktrittsforderungen an die Adresse des Amtsvorstehers vgl. 24 Heures, 162, 14.7.80; TA, 188, 15.8.80.
[12] Vgl. auch ein überwiesenes Postulat Kloter (ldu, ZH), das bessere Übersicht über das Landwirtschaftsrecht verlangt (Amtl. Bull. NR, 1980, S. 395) sowie IBZ, 4, 24.1.80.
[13] AS, 1980, S. 679 ff. (Bundesgesetz); 683 ff. (Verordnung); vgl. auch SPJ, 1979, S. 93 f. Vgl. ausserdem Vat., 138, 17.6.80; Ldb, 171. 26.7.80.
[14] Hari : Amtl. Bull. NR, 1980, S. 387 1f. ; Amtl. Bull. StR, 1980, S. 603 ff.; vgl. auch Interpellation Biderbost (cvp, VS) in Amtl. Bull. NR, 1980, S. 387 ff. Gadient: Amtl. Bull. StR, 1980, S. 609 f.; vgl. zudem eine als Postulat überwiesene Motion Schnyder (svp. BE) in Amtl. Bull. NR, 1980, S. 926 f.
[15] Vgl. BBl, 1980, I, S. 524 f.; zu den Sparmassnahmen und zur Subventionskürzung vgl. unten. Teil I, 5 (Mesures d'économie). Vgl. ferner W. Anderegg, Strukturanalyse und landwirtschaftlicher Investitionsbedarf im Berggebiet, Bern 1979.
[16] Bund, 187. 12.8.80. Errechnet wurde beispielsweise, dass es in der Schweiz über 100 Milchproduzenten gibt, die aufgrund der Preisgarantie allein im Milchgeld jedes Jahr Bundesbeiträge von 40 000 Fr. erhalten.
[17] SAB: NZZ, 278. 28.11.80. Zentralverbände: Ww, 25. 18.6.80 (Zentralverband Schweiz. Milchproduzenten); BaZ, 269, 15.11.80 (SBV).
[18] Vgl. auch F. Mettraux, Le problème des disparités internes de revenu de l'agriculture suisse, Fribourg 1980.
[19] Untersuchung: NZZ, 258. 5.11.80. Zu den internationalen Umverteilungen: NZZ, 275, 25.11.80; danach belaufen sich die durch Eingriffe der Importländer in den Zuckermarkt entstehenden Verluste der Exportländer — insbesondere der Entwicklungsländer — gesamthaft auf mehr als das Doppelte der Kosten für die Verbraucher in den geschützten Staaten. Zum Entgegenkommen der EG vgl. oben, Teil I, 2 (Multilaterale Aussenwirtschaftspolitik); vgl. überdies Postulat Genoud (cvp, VS) in Amtl. Bull StR, 1980, S. 21 f.
[20] AS, 1980, S. 359 f., insbes. 362. Die auf den 31.10.1979 abgeschlossene Milchrechnung 1978/79 wies ein Defizit von 649 Mio Fr. (Vorjahr: 565 Mio Fr.) aus, wovon 442 Mio Fr. (323 Mio Fr.) die Bundeskasse belasten. Entsprechende neue Rekordzahlen für 1979/80: 708 und 446 Mio Fr. (Bund, 105. 7.5.81); vgl. auch NZZ, 78, 2.4.80 sowie Ww, 15, 19.4.80; Union, 15, 30.4.80. Zum Milchwirtschaftsbeschluss vgl. SPJ, 1977, S. 89, zu den Sparmassnahmen 80 unten, Teil I, 5 (Mesures d'économie).
[21] Amtl. Bull. NR, 1980, S. 928 ff. und 932 ff. (zwei abgelehnte, sozialdemokratische Motionen Bäumlin, BE und Stich, SO); Amtl. Bull. StR, 1980, S. 583 ff. (als Postulat überwiesene Motion Cavelty, cvp, GR). Zu weiteren Vorstössen vgl. Amtl. Bull. NR, 1980. S. 420, 1292, 1478 ff.
[22] Bergbevölkerung: TLM, 313.8.11.80; NZZ, 292, 15.12.80. Kontingentierung: AS, 1980, S. 2091 ff.; vgl. auch Presse vom 16.12.80; Gesch.ber., 1980. S. 276 f.
[23] Vat., 25, 31.1.80 ; Bund, 51, 1.3.80 ;NZZ, 72, 26.3.80 ; 90, 18.4.80. Vgl. auch Ww, 11, 12.3.80 ; Suisse, 102, 11.4.80; VO, 17, 2.5.80 sowie SPJ, 1979, S. 94.
[24] 24 Heures, 73, 27.3.80; Vat., 107, 8.5.80; BaZ, 134, 11.6.80; 165, 17.7.80.
[25] Vgl. Motion Reichling (svp, ZH), in der anstelle der zusätzlichen Milchkontingente für Käufer von Bergzuchtvieh gezielte Massnahmen zur Sicherstellung des Viehabsatzes in den traditionellen Zuchtgebieten verlangt werden (Verhandl.B.vers., 1980, I, S. 59). Vgl. ferner Postulat Jung (cvp, LU) in Amtl. Bull. NR, 1980. S. 248 f. und SPJ, 1979, S. 95.
[26] NZZ, 61, 13.3.80; 69, 22.3.80; 111, 14.5.80; Presse vom 10.4.80.
[27] Presse vom 14.8.80; Gesch.ber., 1980, S. 277. Zur Richtpreisfestsetzung vgl. TA, 57, 8.3.80.
[28] TW, 59, 11.3.80; 24 Heures, 74, 28.3.80. Vgl. ausserdem verschiedene Einfache Anfragen in Amtl. Bull. NR, 1980, S. 417. 1297 f., 1721 f.
[29] Verbraucher: NZZ (sda), 40, 18.2.80; TW, 40, 18.2.80; Suisse, 70, 10.3.80; vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1980, S. 257 f. Produzenten: NZZ, 204, 3.9.80; vgl. auch BaZ, 43, 20.2.80; IBZ, 36, 4.9.80. Metzger: NZZ, 111, 14.5.80.
[30] Amtl. Bull NR, 1980, S. 936 f., vgl. auch LNN, 203, 2.9.80; SGT, 248, 22.10.80 sowie SPJ, 1979, S. 95 f.
[31] Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 15/1980, Heft 1/2, S. 9 ff. Vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1980, S. 607 f. (Motion Dreyer, cvp, FR). Zu weiteren Belangen der Wettbewerbspolitik vgl. oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[32] EVD: Vat., 181, 6.8.80; der Selbstversorgungsgrad der schweizerischen Landwirtschaft beträgt rund 60%, nach Abzug der importierten Futtermittel 52% (BaZ, 67, 19.3.80; 99, 28.4.80). Volksbegehren: TA, 181, 7.8.80; vgl. SPJ, 1978, S. 86.
[33] Ausland: TLM, 266, 22.9.80; NZZ, 223, 25.9.80; BaZ, 230. 1.10.80. Schweiz: Vgl. « Drogen im Fleisch» (Ww, 7, 13.2.80) sowie TA, 80, 5.4.80; Bund, 128, 4.6.80; BaZ, 160, 11.7.80; 230, 1.10.80; TLM, 266, 22.9.80; 24 Heures, 222, 24.9.80; 248, 24.10.80 und eine bereits 1979 eingereichte Motion Dürr (cvp, SG) in Amtl. Bull. NR, 1980, S. 948 ff.
[34] Suisse, 264, 20.9.80; NZZ (sda), 222, 24.9.80. Vgl. auch die Antwort BR Honeggers auf die Motion Dürr (Anm. 33) und auf zwei Fragen (Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1131 f.).
[35] Meldung: Presse vom 4:6.11.80; zu detaillierten Untersuchungsergebnissen vgl. Presse vom 13.11.80; NZZ, 281, 2.12.80; BaZ, 293. 13.12.80; vgl. auch Union. 31, 26.11.80. Informationspolitik (insbesondere ein umstrittenes Fernsehinterview zweier hoher Bundesbeamten): Vat. (ddp), 261, 10.11.80; Presse vom 11.11.80; TA, 264, 12.11.80.
[36] Obschon für Erwachsene «keine ernsthafte Gefahr» bestehe, riet man von einer Kalbfleischabgabe an Kinder ab; vgl. TA, 259, 6.11.80; NZZ, 267. 15.11.80; 24 Heures, 268, 18.11.80.
[37] NZZ (ddp), 264, 12.11.80; Ww. 46, 12.11.80; 47, 19.11.80; TA, 267, 15.11.80.
[38] NZZ, 258, 5.1 1.80 (Boykottaufruf); 259, 6.1 1.80; 270, 19.11.80; 286, 8.12.80; TLM, 338, 4.12.80; 358. 24.12.80 (Boykottabbruch).
[39] TW. 260. 5.11.80; 265. 11.11.80 ; SGT, 261, 6.11.80; NZZ, 260. 7.11.80; BaZ, 265. 11.11.80. Vgl. auch Union, 29, 19.11.80; IBZ, 51, 18.12.80. Zu den Boykottauswirkungen vgl. Vr, 221, 11.11.80; NZZ (ddp). 288-289, 10.-11.12.80. Zu Konsumentenfragen vgl. auch oben, Teil I, 4a (Konsumentenschutz).
[40] Amtl. Bull. NR, 1980. S. 1621 ff., 16301T., 1704 f.. 1724; Amtl. Bull. StR. 1980, S. 711 ff. und 739. Vgl. auch Presse vom 18.12.80. Zu den Vollzugsproblemen vgl. LNN, 257.5.11.80. Vgl. ausserdem BaZ, 265. 11.1 1.80 und Presse vom 28.1 1.80 (SPS-Kritik); NZZ (ddp), 264, 12.11.80 und TW, 267, 13.11.80 (CVP) ; BaZ, 265, 11.1 1.80 (FDP).
[41] NZZ (sda), 290, 12.12.80; TA (ddp), 290, 12.12.80. Vgl. auch Vat., 58, 10.3.80: NZZ, 86, 14.4.80; Presse vom 22.4.80; BaZ, 165, 17.7.80.
[42] 24 Heures, 12. 16.I.80; Presse vom 6.2.80; LNN, 198.27.8.80; NZZ, 246, 22.10.80. Vgl. auch SPJ, 1979, S. 96.
[43] BBl, 1980, II, S. 515 f. Vgl. auch Ldb, 138, 18.6.80; SGT, 140, 18.6.80; 24 Heures, 267, 17.11.80. Vgl. überdies ein vom BR ratifiziertes Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in Landwirtschaftsbetrieben (NZZ, sda, 223, 25.9.80). Zu einer Kundgebung gegen Tierversuche vgl. TW, 246, 20.10.80; zum Tierschutzgesetz vgl. SPJ, 1978, S. 87.
[44] NZZ (sda), 39, 16.2.80 ; 50, 29.2.80 ; 138. 17.6.80 ; IBZ, 17, 24.4.80 ; Union, 18, 18.6.80. Zu Vorstössen für den Ausgleich tierschutzbedingter Fleisch- und Eierverteuerungen mittels Importabgaben vgl. Amtl. Bull. NR, 1980. S. 833, 941 f.; vgl. auch BaZ, 242, 15.10.80.
[45] BBl, 1980, I, S. 513 ff. und 556 f ; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 529 ff.; Amtl. Bull. StR, 1980, S. 105 ff., 304; AS, 1980, S. 1776 ff.; vgl. auch Vat.. 88. 16.4.80. Zu den Sparmassnahmen vgl. ebenfalls unten. Teil I, 5 (Mesures d'économie).
[46] Ldb, 8, 11.1.80 ; 24 Heures, 108, 9.5.80; SGT, 285, 4.12.80 ; Lib., 61, 12.12.80. Zum Missbrauch vgl. NZZ, 57, 8.3.80, zu alternativen Methoden vgl. auch SPJ, 1979, S. 98 f.
[47] BaZ, 108, 9.5.80; NZZ (ddp), 174, 29.7.80; 24 Heures, 289, 12.12.80; TA, 290, 12.12.80. Zum Einwand des Bundesamtes für Gesundheitswesen vgl. NZZ (ddp), 57, 8.3.80.
[48] Vgl. immerhin die Konferenz der kantonalen Forstdirektoren, die Massnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Wälder verlangte (NZZ, sda, 208. 8.9.80). Vgl. auch eine entsprechende, gegen den Willen des BR überwiesene Motion Houmard (fdp, BE) in Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1363 ff.
[49] Früchte- und Gemüsebau : vgl. verschiedene Motionen und Postulate von Vertretern aus VS in Amtl. Bull. NR, 1980. S. 247 f., 393 ff.; Amtl. Bull. StR, 1980, S. 19 ff.; vgl. auch Union. 23, 27.8.80. Weinbau: Zu einem überwiesenen Postulat vgl. Amtl. Bull. StR, 1980, S. 181 f.; vgl. auch eine entsprechende Änderung des Weinstatuts in AS, 1980, S. 1743 f.
[50] BBl, 1980, I, S. 494 ff. und 550 f.; vgl. auch LNN, 61, 13.3.80; 24 Heures, 271. 21.11.80. Zur Kritik an der als irreführend empfundenen Betitelung vgl. BaZ, 274, 21.1 1.80.
[51] Vgl. unten, Teil I, 5 (Mesures d'économie).
[52] Revision: NZZ (sda). 283, 4.12.80. Ritschard: NZZ (sda), 217, 18.9.80.
[53] BBl, 1980, I, S. 526 und 584 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 571 ; Amtl. Bull StR, 1980, S. 123, 306; AS, 1980. S. 1800 f. Zur Erhöhung der Zuckerrübenmenge vgl. oben, Einkommenssicherung.
[54] Ldb, 2, 4.1.80; Vat., 30, 6.2.80; 145, 25.6.80; Suisse, 52, 21.2.80.
[55] Presse vom19.4.80; Vat., 154, 5.7.80; 165, 18.7.80; 169, 23.7.80; 177, 1.8.80; LNN, 175, 30.7.80: 24 Heures, 202, 30.8.80; NZZ, 265. 13.11.80. Vgl. auch SPJ. 1979, S. 98 sowie unten, Teil I, 5 (Mesures d'économie).
[56] Gewerbeverband: NZZ (sda), 188, 15.8.80. Pächtervertreter: NZZ (sda), 135, 13.6.80; 211. 11.9.80; vgl. auch SGT, 48, 27.2.80. Zur Mieterschutzinitiative vgl. unten. Teil I, 6c (Protection des locataires).
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