Eléments du système politique
Droits, ordre public et juridique
Le Conseil national a approuvé l'adhésion de la Suisse à la Convention contre la discrimination raciale. – La nouvelle loi sur la protection des données a été approuvée par le parlement. – Le Conseil fédéral a présenté un projet d'article constitutionnel prévoyant de faciliter la naturalisation des jeunes étrangers élevés en Suisse. – Le parlement s'est prononcé en faveur d'une solution de compromis concernant le droit de consultation des dossiers du Ministère public de la Confédération. – Le rapport du gouvernement sur l'extrémisme en Suisse a constaté une augmentation des actes de violence d'extrême droite. – La population a largement accepté la révision du droit pénal en matière sexuel.
Grundrechte
Der Bundesrat beantragte dem Parlament den Beitritt zum
Internationalen Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Um der von dieser Übereinkunft verlangten Bestrafung von rassistischen Handlungen zu genügen, schlug er auch eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs vor. Damit sollen rassistische Propaganda, öffentliche Aufrufe zu Hass und Diskriminierung sowie rassistisch motivierte Angriffe auf die Menschenwürde bestraft werden. Untersagt wird im weiteren die Verweigerung öffentlich angebotener Leistungen (d.h. insbesondere die Benutzung von Verkehrsmitteln resp. der Besuch von Gaststätten, Hotels oder Veranstaltungen) aus rassistischen Gründen
[1]. Protest gegen das Projekt, das in der Vernehmlassung noch recht umstritten gewesen war, kam insbesondere von der "Nationalen Koordination", einer Vereinigung von 17 rechtsextremen Gruppierungen
[2].
Der Nationalrat stimmte in der Dezembersession sowohl dem Beitritt zum Rassendiskrimierungsabkommen als auch der zugehörigen
Revision des Strafrechts mit deutlicher Mehrheit zu. Vergeblich hatten die Fraktionen der AP und der SD/Lega die Vorlage als unzulässiges Zensurinstrument bekämpft und Rückweisung beantragt. In der Debatte wurde konkretisiert, dass das Diskriminierungsverbot für öffentlich angebotene Leistungen auf den Abschluss von Anstellungs- und Mietverträgen keine Anwendung finden soll. Als Ergänzung beschloss der Nationalrat die Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassismus und regte beim Bundesrat die Schaffung einer
Kommission gegen Rassismus an
[3].
Nachdem sich im Vorjahr der Nationalrat diskussionslos für die
Abschaffung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten entschieden hatte, stimmte nun der Ständerat, allerdings gegen den Widerstand einer von Rüesch (fdp, SG) angeführten Minderheit, diesem Beschluss ebenfalls zu
[4].
Die Beratungen zum
neuen Datenschutzgesetz konnten im Berichtsjahr zum Abschluss gebracht werden. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an und verzichtete ebenfalls auf eine zeitliche Befristung der Ausnahmebestimmungen für den Staatsschutz. Anlass für diesen Entscheid war die sich abzeichnende Verzögerung bei der Schaffung eines eigentlichen Staatsschutzgesetzes, nachdem die SP den Vorentwurf dazu in der Vernehmlassung abgelehnt hatte. Im Verfahrensbereich räumte der Nationalrat eine zweite gewichtige Differenz aus: Während der Datenschutzbeauftragte im privaten Bereich direkt an die Datenschutzkommission gelangen kann, wenn seine Empfehlungen nicht befolgt werden, soll er im öffentlichen Bereich lediglich die Funktion einer Ombudsperson einnehmen. Dabei wird er die zur Klage legitimierten Beschwerdeführer zwar über seine Empfehlung informieren, jedoch nicht selbst die Datenschutzkommission anrufen können
[5].
Bei den zusammen mit dem Datenschutzgesetz geschaffenen gesetzlichen Grundlagen für das automatisierte Personen- und Sachfahndungssystem (
Ripol) und bei der erforderlichen Revision der Bundesstrafrechtspflege wurden die letzten Differenzen ebenfalls bereinigt. Dabei stimmte der Ständerat insbesondere der vom Nationalrat eingeführten Bestimmung zu, dass die Bundesanwaltschaft die Betroffenen in der Regel auch dann über Ermittlungen informieren muss, wenn keine Strafuntersuchung eingeleitet wird
[6].
Bürger- und Stimmrechrecht
Der Nationalrat stimmte auf Antrag seiner Kommission und gegen die. Opposition von Giger (fdp, SG) und Steffen (sd, ZH) einer parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE) für eine
Erleichterung der Einbürgerung zu. Der Vorstoss verlangt eine Halbierung der für die ordentliche Einbürgerung geforderten minimalen Wohnsitzdauer von 12 Jahren. Diese bestehende Anforderung ist im europäischen Vergleich ausserordentlich streng, nur gerade Deutschland und Österreich kennen mit zehn Jahren annähernd so hohe Barrieren. Ob mit dieser angestrebten Gesetzesänderung die Einbürgerung für die vielen jungen Ausländer, welche einen guten Teil ihrer Jugend in der Schweiz verbracht haben, attraktiver gemacht werden kann, ist allerdings fraglich. Da bereits heute die Wohnsitzjahre zwischen dem 10. und dem 20. Altersjahr doppelt angerechnet werden, stellt diese Vorschrift für die meisten von ihnen keinen Hinderungsgrund dar. Eine Erleichterung trat aber für die in der Schweiz wohnenden italienischen Staatsbürger in Kraft, indem
Italien das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft ebenfalls aufgehoben hat
[7].
In Ausführung der im Vorjahr überwiesenen Motion Portmann (cvp, GR) legte der Bundesrat im Oktober seine Botschaft über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer vor. Er schlug darin einen neuen
Verfassungsartikel vor, der festhält, dass der Bund die Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachsener Ausländer erleichtert. Erschwerende Erfordernisse in bezug auf Wohnsitzdauer in der Einbürgerungsgemeinde sowie prohibitive kantonale und kommunale Einbürgerungstaxen wären damit nicht mehr möglich
[8].
Als letzter Kanton hat St. Gallen das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 18 Jahre gesenkt
[9].
In der
Waadt empfahlen die Kantonsregierung und das Parlament die Ablehnung der 1991 eingereichten Volksinitiative für die Einführung des aktiven und passiven Stimmrechts in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten für
Ausländer mit Niederlassungsbewilligung. Das von den Gewerkschaften, der SP und den Grünen unterstützte Volksbegehren gelangte noch im Berichtsjahr zur Abstimmung und wurde mit einem Neinanteil von 74% deutlich abgelehnt
[10].
In den Kantonen
Bern und
Basel-Stadt wurden ähnliche Volksinitiativen eingereicht. Im Kanton Bern hatte sich das Parlament bereits anlässlich der Beratung der Totalrevision der Kantonsverfassung mit dieser Frage zu befassen. Ein von der Kommission vorgeschlagener Artikel, welcher die fakultative Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene vorsah, wurde aus abstimmungstaktischen Gründen vom Grossen Rat wieder gestrichen. Immerhin beschloss das Parlament eine Motion, welche diesen Artikel der Volksinitiative als Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Eine weitere Volksinitiative für die Einführung des Ausländerstimmrechts wurde im Kanton Tessin lanciert
[11]. Auf Bundesebene verwarf die Staatspolitische Kommission des Nationalrats mit 14:5 Stimmen eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD), die allen seit zehn Jahren in der Schweiz wohnhaften Ausländern das Stimm- und Wahlrecht auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erteilen wollte. Die aus Linken und Grünen gebildete Kommissionsminderheit reichte danach eine Motion für die Einführung des Ausländerstimmrechts in den Gemeinden ein
[12].
Staatsschutz
Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit der Dossiereinsicht und -vernichtung. Ausgehend vom Grundsatz, dass ein früher gegebenes Versprechen nicht widerrufen werden soll, beschloss er bei der Dossiereinsicht für diejenigen Personen, welche ihr Gesuch vor dem 1. April 1990 gestellt hatten, eine grosszügigere Lösung, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Auch Gesuchsteller, deren Dossier nach Einschätzung des Sonderbeauftragten nicht mehr Informationen als die Fichenkarte enthält, sollen auf ihrer Einsichtsforderung insistieren dürfen. Wer sein Gesuch erst nach dem 1. April gestellt hatte, soll wie vom Bundesrat vorgeschlagen, sein Dossier nur dann einsehen können, wenn er einen erlittenen Schaden glaubhaft machen kann.
Ebenfalls nicht anfreunden konnte sich der Ständerat mit dem Vorschlag, dass der Sonderbeauftragte die
Vernichtung von Akten anordnen soll, welche für die zukünftige Staatsschutztätigkeit nicht mehr benötigt werden und von keinem besonderen Interesse für die Geschichtsforschung sind. Er ging hier auf die Einwände der Wissenschaft ein und beschloss, dass alle Akten, die vom Staatsschutz nicht mehr gebraucht werden, zu archivieren und mit einer Sperrfrist von 50 statt wie üblich 35 Jahren zu belegen seien. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes räumte er jedoch den Fichierten das Recht ein, die Vernichtung der sie betreffenden Dokumente zu verlangen
[13].
Die Kommissionsmehrheit des Nationalrats schloss sich diesen Entscheiden — mit der Ausnahme des individuellen Rechts auf Aktenvernichtung — weitgehend an. Das Plenum beschloss dann aber auf Antrag der von Leuba (Ip, VD) angeführten bürgerlichen Kommissionsminderheit mit 75:71 Stimmen eine wesentlich restriktivere Lösung, welche noch hinter den Vorschlag des Bundesrats zurückging. Sie sah vor, dass nur diejenigen Einsicht in ihre Dossiers erhalten sollen, die glaubhaft machen können, dass ihnen wegen der Fichierung materieller oder ideeller Schaden entstanden ist. Als wichtigstes Argument gegen eine liberalere Einsichtgewährung wurden die hohen Kosten (60-80 Mio Fr.) ins Feld geführt. In der Frage der Aktenarchivierung schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an, strich aber die Möglichkeit, Dokumente auf Antrag von Betroffenen zu vernichten
[14].
In der
Differenzbereinigung verzichtete der Ständerat auf das Recht für Einzelpersonen, die Vernichtung der sie betreffenden Akten zu verlangen. Bezüglich der Akteneinsicht verharrten jedoch beide Räte in einer ersten Runde auf ihren Positionen. Im Nationalrat sprach sich in einer Abstimmung unter Namensaufruf eine Mehrheit, gebildet aus den geschlossenen Fraktionen der SVP, der LP und der AP sowie einer sehr deutlichen Mehrheit der FDP und einer knappen der CVP und der SD/Lega, für das Festhalten an der restriktiven Lösung aus. In der Suche nach einem Kompromiss schlug der Ständerat dann vor, dass den 28 000 Fichierten, welche vor dem 1. April 1990 Einsicht sowohl in die Fiche als auch in allfällige Dossiers verlangt hatten, dieses Recht grundsätzlich gewährt werden soll. Auf die vom Bundesrat vorgeschlagene kostspielige Abklärung der Frage, ob ein Dossier erheblich mehr Informationen enthält als die Fiche, wurde damit verzichtet. Hingegen sollen die Gesuchsteller angefragt werden, ob und aus welchen Gründen sie überhaupt an ihrem Gesuch festhalten wollen, wobei der Sonderbeauftragte über die Stichhaltigkeit dieser Begründung entscheidet. Der Nationalrat schloss sich dieser Lösung an
[15].
Der Bundesrat ernannte anstelle des zurücktretenden Walter Gut den Baselbieter Obergerichtspräsidenten René Bacher zum Sonderbeauftragten für Staatsschutzakten
[16].
Der vom Bundesrat im Herbst 1991 in die
Vernehmlassung gegebene
Vorentwurf für ein Staatsschutzgesetz erzeugte kein besonders positives Echo. Nach Ansicht der FDP sollte sich dieses Gesetz auf die Regelung der Informationsbeschaffung und -verarbeitung zu präventiven Zwecken beschränken und die prozessualen Ermittlungstätigkeiten ausklammern. Die CVP und die SVP verlangten eine Überarbeitung im Sinne einer präziseren Definition der Aufgaben des Staatsschutzes und einer besseren Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen. Die SP — und mit ähnlichen Argumenten auch die GP — lehnten den Entwurf als rechtlich überflüssig und begrifflich unklar ab, da Tatbestände wie Terrorismus und organisiertes Verbrechen im Strafgesetz bereits ausreichend erfasst seien. Bundesrat Koller kündigte an, 1993 einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen, worin namentlich die Aufgaben des Staatsschutzes präziser umschrieben werden sollen
[17].
Als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten eines Staatsschutzgesetzes erliess das EJPD eine
Weisung zur Durchführung des Staatsschutzes. Diese Weisung orientiert sich an der 1990 erlassenen Negativliste, welche festgehalten hatte, dass sich die Staatsschutzorgane nicht mit Aktivitäten, welche eine Ausübung verfassungsmässiger Rechte darstellen, befassen dürfen. Aufgaben des Staatsschutzes sind demgegenüber die rechtzeitige Erkennung, die Uberwachung und Bekämpfung von Terrorismus und Spionage, von organisiertem Verbrechen und von Aktivitäten, welche auf eine gewaltsame Änderung der staatlichen Ordnung abzielen. Die Weisung schreibt auch vor, dass die Liste der von der Bundespolizei observierten Organisationen und Gruppierungen vom Bundesrat jährlich genehmigt werden muss
[18].
Öffentliche Ordnung
Im März konnte der Bundesrat den 1989 vom Parlament in Auftrag gegebenen
Extremismusbericht veröffentlichen. In einem ersten Teil gibt der Bericht einen Überblick über extremistische Bestrebungen. In seiner Gesamtbeurteilung hält der Bundesrat fest, dass es in der Schweiz zur Zeit keinen gravierenden politischen Extremismus gibt, der die innere Sicherheit gefährden würde. Hingegen haben im untersuchten Zeitraum die kriminellen Aktionen mit rechtsradikalem und rassistischem Hintergrund eindeutig zugenommen. Ebenfalls häufiger als früher kam es gemäss diesem Bericht zu politisch motivierten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Ausländergruppen, namentlich aus dem Iran, der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien. Der zweite Teil listet die Manifestationen extremistischer Gewalttätigkeit auf, wie sie die Polizei im Zeitraum 1989-91 registriert hat. Dabei werden nicht nur die Gewalttaten mit erwiesener oder vermuteter rechtsradikaler Täterschaft aufgelistet, sondern auch die bestehenden extremistischen Organisationen übersichtsmässig dargestellt. Der Nationalrat nahm den Bericht als Erstrat zur Kenntnis; ein auch von Abgeordneten der Liberalen getragener Rückweisungsantrag Scherrer (ap, BE), der dem Bericht Einseitigkeit vorwarf und bemängelte, dass er extremistische Aktionen von Umweltschützern (z.B. Strassensperren) nicht erwähne, fand keine Zustimmung
[19].
Die
Welle der fremdenfeindlichen Aktionen ist im Berichtsjahr deutlich abgeflaut. Nach Angaben des EJPD wurden 42 Ereignisse mit tatsächlichem oder vermutetem fremdenfeindlichem Hintergrund registriert. Bei rund der Hälfte davon handelte es sich um Sachbeschädigungen oder Schmierereien an Flüchtlingsunterkünften, in 15 Fällen kam es zu Brandstiftungen resp. Brandstiftungsversuchen, je zwei Anschläge wurden mit Schusswaffen resp. mit Feuerwerkskörpern durchgeführt
[20]. Der ehemalige Anführer der rechtsextremen Patriotischen Front, Marcel Strebel, stand erneut vor Gericht. Das Bezirksgericht Schwyz verurteilte ihn wegen Landfriedensbruchs zu zwanzig Tagen Gefängnis, wobei er diese Strafe nicht absitzen muss, sondern sich einer ambulanten psychiatrischen Behandlung zu unterziehen hat
[21].
Die grössten politischen Demonstrationen führten im Berichtsjahr die Landwirte durch: am 9. Januar protestierten
an drei Orten insgesamt 31 000 Bauern (15 000 in Bern, 10 000 in Weinfelden/TG und 6000 in Luzern) gegen die GATT-Verhandlungen. Gut besucht waren auch die am 10. Dezember vor allem von Frauen durchgeführten Protestaktionen gegen die sexuelle Gewalt im Krieg in Bosnien. Die kriegerischen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien waren denn auch das häufigste Thema bei den insgesamt 40 (1991: 30) von uns verzeichneten Kundgebungen mit 1000 und mehr Beteiligten: zehn Grosskundgebungen fanden zu diesem Anlass statt (inkl. eine Demonstration von Griechen gegen die Anerkennung der neuen Republik Mazedonien und eine von Serben gegen die Berichterstattung in den deutschsprachigen Medien). Am zweithäufigsten waren Grossdemonstrationen gegen die Fremdenfeindlichkeit bzw. gegen eine Verschlechterungen der Arbeitsverhältnisse (je 7). Letztere fanden vorwiegend in der französischsprachigen Schweiz statt, während sich die Kundgebungen gegen Fremdenfeindlichkeit und gegen den Krieg in Bosnien auf die Deutschschweiz konzentrierten. Mehr als die Hälfte der Grossdemonstrationen wurden in den Städten Zürich und Bern durchgeführt (11 resp. 10), wovon in Zürich deren sechs von in der Schweiz ansässigen Ausländern organisiert wurden. Bei diesen Grossanlässen kam es lediglich an der Bauerndemonstration in Bern zu Aùsschreitungen und Auseinandersetzungen mit der Polizei. Viel häufiger waren derartige Vorkommnissen jedoch bei den kleineren Demonstrationen im Zusammenhang mit der Räumung von besetzten Häusern (v.a. in Zürich und Genf) und mit Blockierungen des motorisierten Privatverkehrs (v.a. in Zürich)
[22].
Nachdem der bernische Grosse Rat im Vorjahr einen Vorstoss für ein
Vermummungsverbot bei Demonstrationen knapp verworfen hatte, reichte nun ein aus Politikern der SVP, der FDP, der SD und der EDU gebildetes Komitee eine entsprechende Volksinitiative ein. Das bernische Stadtparlament lehnte ein Postulat der FDP für ein Vermummungsverbot ab. Ebenfalls negativ äusserte sich die Zürcher Kantonsregierung zu einer im Vorjahr eingereichten Volksinitiative der AP
[23].
Strafrecht
Infolge des Referendums der EDU und des Vereins "Recht auf Leben" fand am 17. Mai eine Volksabstimmung über das neue Sexualstrafrecht statt. Die wesentlichsten Punkte der Revision waren die Entkriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen nahezu gleichaltrigen Kindern (bei Beibehaltung des Schutzalters 16), die Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe, die vollständige Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellem Verhalten sowie die Differenzierung zwischen weicher und harter Pornographie und analog zum Brutaloverbot die Bestrafung der letzteren (z.B sexuelle Darstellungen mit Beteiligung von Kindern oder Tieren). Für die breite Front der Befürworter bedeutete die Revision primär eine fällige Anpassung der rund fünfzig Jahre alten Bestimmungen an die gewandelten Verhaltensweisen und Moralvorstellungen. Die Gegner, zu denen sich neben den beiden im Referendumskomitee vertretenen Gruppierungen noch die Schweizer Demokraten und die Auto-Partei gesellten, sahen in den neuen Bestimmungen einen Angriff auf die guten Sitten, den christlichen Glauben und die in der Bibel festgelegten Prinzipien
[24].
Sexualstrafrecht. Abstimmung vom 17. Mai 1992
Beteiligung: 39,2%
Ja: 1 255 604 (73,1%)
Nein: 461 723 (26,9%)
Parolen:
— Ja: FDP (1*), SP, CVP (2*), SVP (1*), GP, LP, LdU, EVP (1*), PdA; SGB, CNG, SGV.
— Nein: AP, SD, EDU.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die Stimmberechtigten hiessen die Revision mit
73.1% Ja-Stimmen gut.
Abgelehnt wurde die Vorlage einzig im Wallis, wo die CVP wie auch in Freiburg die Nein-Parole ausgegeben hatte; die ebenfalls stark katholisch geprägten Kantone der Innerschweiz stimmten hingegen deutlich zu. Die nach der Abstimmung durchgeführte Vox-Befragung ergab, dass es sich für die Ja-Stimmenden vor allem um die Anpassung eines veralteten Gesetzes an die heutigen Verhaltensweisen und Moralvorstellungen gehandelt hat, während bei den Gegnern gerade der Widerstand gegen diesen Wandel im Vordergrund stand
[25].
Immer mehr wird auch in der Schweiz die wachsende Kriminalität zu einem Problem. Eine Untersuchung zeigte zwar, dass relativ zur Bevölkerungszahl die Gesamtzahl der Delikte seit 1982 nur wenig zugenommen hat. Wesentlich stärker zugenommen (+20%), haben hingegen die sogenannten
Gewaltdelikte (Tötung, Körperverletzung, Raub etc.). Weit überdurchschnittlich fiel dieser Anstieg in den grossen Städten aus, was dazu führte, dass, in Relation zur Bevölkerungszahl, die Häufigkeit von Gewaltdelikten in Zürich sechsmal und in Basel, Genf und Bern drei- bis viermal grösser ist als im Landesmittel
[26].
Der Ständerat überwies ein Postulat Gadient (svp, GR) für einen Bericht über den Straf- und Massnahmenvollzug; besondere Beachtung sollen dabei die durch den hohen Anteil von Drogensüchtigen und Ausländern entstehenden Probleme finden
[27].
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats unternahm einen neuen Anlauf für ein einheitliches und restriktiveres Waffenerwerbs- und -tragrecht. In Ausführung einer Tessiner Standesinitiative und einer parlamentarischen Initiative Borel (sp, NE), welche der Nationalrat im Vorjahr überwiesen hatte, schlug sie einen
neuen Verfassungsartikel 40bis vor. Dieser soll dem Bund die Kompetenz erteilen, Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition zu erlassen. Mit dieser expliziten Beschränkung der bundesstaatlichen Zuständigkeit auf die Verhinderung von Missbräuchen hoffte die Kommission, der Opposition aus Jäger- und Schützenkreisen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Der Nationalrat stimmte diesem neuen Verfassungsartikel oppositionslos zu
[28].
Die Ende 1991 vom Bundesrat angeordneten und auf
Notrecht basierenden Restriktionen für den Waffenerwerb durch Ausländer erwiesen sich als erfolgreich: Die Zahl der an Ausländer verkauften Waffen sank im ersten Halbjahr im Vergleich zur Vorjahresperiode von 6000 auf 160
[29].
Anlässlich der Behandlung einer Klage gegen die Schweiz fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg einen Grundsatzentscheid zum Einsatz von verdeckt arbeitenden Fahndern (sogenannte V-Männer). Er hielt dabei fest, dass deren
Einsatz zulässig ist und keiner besonderen gesetzlichen Grundlagen bedarf. Wenn ihre Aussagen in Prozessen als Beweismittel verwendet werden, muss der Verteidigung jedoch das Recht auf persönliche Befragung eingeräumt werden, wobei es freilich zulässig ist, den V-Mann durch technische Massnahmen vor Identifizierung zu schützen
[30]. Unmittelbar nach diesem Urteil forderte Ständerat Danioth (cvp, UR) mit einer Motion, diesen zulässigen V-Männer-Einsatz
in einem Gesetz zu regeln. Bundesrat Koller war mit dem Anliegen grundsätzlich einverstanden, beantragte aber die Umwandlung in ein Postulat, weil ihm die in der Motion enthaltene Beschränkung auf die Drogenkriminalität zu eng erschien und der Vorstoss zudem staatsrechtlich nicht zulässige Eingriffe in die kantonalen Kompetenzen bezüglich Strafprozessverfahren verlangte. Der Ständerat folgte dieser Argumentation
[31].
Der Ständerat ratfizierte auf Antrag des Bundesrats das im Vorjahr von der Schweiz unterzeichnete
Übereinkommen des Europarates über "Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten". Da das schweizerische Strafrecht zum Teil bereits weiter geht, als es das Übereinkommen verlangt, waren keine Gesetzesanpassungen erforderlich
[32].
Der Bundesrat zog die Konsequenzen aus den zum Teil massiven Kritiken am Vorentwurf für
ergänzende Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Unbeschadet überstand die Vernehmlassung lediglich das Melderecht für Bankangestellte und weitere mit der Vermögensverwaltung betraute Personen beim Verdacht auf einen deliktischen Ursprung von Geldern. Hingegen beschloss der Bundesrat, auf die radikalste Neuerung, die Einführung der
Strafbarkeit von Unternehmen, vorläufig zu verzichten. An der Einführung des Begriffs der "kriminellen Organisation" und der Bestrafung derjenigen, welche sich an solchen Organisationen beteiligen oder sie unterstützen, möchte der Bundesrat im Prinzip festhalten. Der konkrete Wortlaut der Bestimmungen soll aber von einem Expertengremium ebenso noch einmal überarbeitet werden wie die Bestimmungen zur Beschlagnahmung von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten
[33].
Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Dormann (cvp, LU) einerseits eine Ausdehnung der von der Schweiz gewährten internationalen Rechtshilfe auf hierzulande nicht strafbare Fiskal- und Währungsdelikte wie etwa
Steuerhinterziehung oder Devisenexporte. Zum anderen forderte sie eine Beschleunigung der Verfahren, insbesondere durch eine Verlagerung der Kompetenzen von den Kantonen auf das Bundesamt für Polizeiwesen. Der Bundesrat sprach sich – auch unter Berufung auf bisherige Parlamentsentscheide – gegen den ersten Teil der Motion aus und verwies beim zweiten Teil auf die bereits vorliegenden Vorschläge einer von ihm eingesetzten Expertenkommission, welche weitgehend in dieselbe Richtung zielen. Der Nationalrat folgte dem Vorsteher des EJPD und überwies den Vorstoss als Postulat
[34]. An einer Tagung der Aktion "Schweiz ohne Fluchtgelder" informierte der Vizedirektor des Bundesamtes für Polizeiwesen, Pierre Schmid, über den Stand der Vorarbeiten zu einer Revision des Rechtshilfegesetzes. Als wesentliches Element ist eine Verfahrensbeschleunigung vorgesehen, welche durch eine Reduktion der Anzahl Rekursmöglichkeiten während des Verfahrens und einer restriktiveren Definition der Beschwerdelegitimation erreicht werden soll
[35].
Die vorberatende Kommission des Nationalrats stimmte der vom Bundesrat im Vorjahr vorgeschlagenen Strafbarkeit des Missbrauchs von Check- und Kreditkarten zu. Im Bereich der neuen Bestimmungen über die Computerkriminalität nahm sie eine Differenzierung zwischen dem spielerischen Eindringen in Computersysteme (
Hacking) und dem – strenger zu bestrafenden – unerlaubten Datenzugriff mit Bereicherungsabsichten vor
[36].
Privatrecht
Der Vorschlag, das
Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalter von 20 auf 18 Jahre zu senken, wurde in der im Vorjahr eingeleiteten Vernehmlassung weitgehend begrüsst. Grundsätzlich nicht einverstanden waren lediglich der Schweizerische Gemeinnützige Frauenverein, die Organisationen der Fürsorge und der Berufsberatung sowie die Schweizerische Bischofskonferenz. In vielen Stellungnahmen war allerdings gegen eine Senkung des Schutzalters für jugendliche Arbeitnehmer, die nicht in einem Lehrverhältnis stehen, opponiert worden. Der Bundesrat beschloss deshalb, dieses beizubehalten. Hingegen lehnte er die namentlich von Sozialfürsorgeorganisationen geforderten speziellen Konsumentenschutzvorschriften für Jugendliche ab
[37].
Weiterführende Literatur
Ch. Jäggi, Rassismus. Ein globales Problem, Zürich 1992.
K.-L. Kunz, "Neuer Straftatbestand gegen Rassendiskriminierung – Bemerkungen zur bundesrätlichen Botschaft", in Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht, 1992, S. 154 ff.
R. Strauss, Das Verbot der Rassendiskriminierung. Völkerrecht, Internationales Übereinkommen und Schweizerische Rechtsordnung, Basel (Diss. jur.) 1992.
H. Trachsler, "Welches Anti-Diskriminierungsgesetz braucht die Schweiz?", in Aktuelle juristische Praxis, 1992, S. 1473 ff.
J.-M. Piguet, Ouvrir les urnes aux étrangers. Profil d'un électorat à la lumière de deux initiatives populaires vaudoises, Lausanne 1992 (cahiers de l'IDHEAP, no 91).
Association pour l'étude de l'histoire .du mouvement ouvrier, Cent ans de police politique en Suisse, Lausanne 1992. Schweiz. Bundesrat, Extremismus in der Schweiz, Bern 1992 (auch in BBl, 1992, III, S. 201 ff. publiziert).
D. Wisler, La violence politique en Suisse et les mouvements sociaux. 1969-1990, Zurich 1992.
A. Koller, "Die Zukunft des Schweizerischen Strafrechts", in Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht, 1992, S. 338 ff.
M. Pieth, "Die Bekämpfung des organisierten Verbrechens in der Schweiz", in Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht, 1992, Nr. 3, S. 257 ff.
Ch. Schwarzenegger, Die Einstellung der Bevölkerung zu Kriminalität und Verbrechenskontrolle. Ergebnisse einer repräsentativen Befragung der Zürcher Kantonsbevölkerung im internationalen Vergleich, Freiburg i. Br. (Diss. Zürich) 1992.
J.-B. Ackermann, Geldwäscherei – Money laundering. Eine vergleichende Darstellung des Rechts und der Erscheinungsformen in den USA und in der Schweiz, Zürich (Diss. jur.) 1992.
Ch. Müller, Geldwäscherei. Motive, Formen, Abwehr, Zürich (Diss. St. Gallen) 1992.
M. Pieth (Hg.), Bekämpfung der Geldwäscherei. Modellfall Schweiz?, Stuttgart 1992.
[1] BBl, 1992, Ill, S. 269 ff.; Presse vom 3.3.92. Vgl. SPJ 1991, S. 24. Siehe auch Widerspruch, 1992, Heft 21 (2. Auflage); TA, 16.12.92 sowie die juristische Kritik an der Unschärfe der vorgeschlagenen Bestimmungen in NZZ, 30.3.92 und Lit. Kunz. Allgemein zur Menschenrechtspolitik siehe unten, Teil I, 2 (Droits de l'homme).
[3] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2650 ff., 2673 (Kommission) und 2676 ff. (Ombudsstelle); Presse vom 18.12.92.
[4] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 58 ff. und 302; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 664; BBl, 1992, 11, S. 820 ff. Vgl. auch SPJ 1991, S. 24.
[5] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 379 ff. und 1267; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 35 ff., 228 f. und 628; BBl, 1992, III, S. 959 ff. Siehe SPJ 1991, S. 24 f. Zum Staatsschutzgesetz siehe unten, Staatsschutz.
[6] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 391 ff. resp. 393 ff. sowie 1267; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 229 und 628; BBl, 1992, III, S. 948 ff. resp. 953 ff. Vgl. SPJ 1991, S. 25. Das Bundesgericht entschied, dass die 1990 vom BR erlassene Ripol-Verordnung verfassungsmässig war (NZZ, 7.3.92).
[7] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 190 ff.; CdT, 28.7.92 sowie Bund, 9.1 1.92 (Italien). Vgl. auch JdG, 6.4.92 sowie SPJ 1990, S. 23 f. und 1991, S. 25 f.
[8] BBl, 1992, VI, S. 545 ff.; NZZ und 24 Heures, 29.10.92. In einigen Kantonen und Gemeinden sind derartige Erleichterungen bereits in Kraft oder in Vorbereitung (u.a. GE, VD und ZH).
[9] SGT, 18.4., 8.5. und 18.5.92.
[10] 24 Heures, 27.3., 6.5., 3.9., 23.9. und 28.9.92. In Genf sprach sich die Kantonsregierung ebenfalls gegen eine ähnliche Initiative aus (JdG, 25.3.92). Vgl. auch SPJ 1991, S. 26 sowie Lit. Piguet.
[11] BE: BZ, 1.5.92 und SPJ 1991, S. 26 (Initiative); BZ, 25.6. und 4.11.92 (Verfassung). BS: BaZ, 19.5.92. TI: CdT, 18.11.92.
[12] NZZ, 14.11.92; Verhandl. B. vers., 1992, VI, S. 30.
[13] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 84 ff.; Presse vom 19.2. und 5.3.92. Vgl. auch SPJ 1991, S. 26 f. sowie die Interpellation der SP (Amtl. Bull. NR, 1992, S. 715 f.).
[14] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 696 ff.; Presse vom 2.6.92.
[15] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 439 ff., 713 ff. und 1069; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1141 ff., 1623 ff. und 2217; BBl, 1992, VI, S. 138 ff. (vgl. auch unten, Anhang, Tab. Abstimmungen unter Namensaufruf, Nr. 161).
[16] TA und BaZ, 23.1.92. Zum Abschluss des Ficheneinsichtsverfahrens siehe NZZ, 15.4.92 und SPJ 1991, S. 27.
[17] Vernehmlassung: NZZ, 8.2.92 (FDP); Bund, 12.2. und 24.2.92. BR: Presse vom 2.7.92. Vgl. SPJ 1991, S. 28.
[18] BBl, 1992, VI, S. 154 ff.; NZZ, 12.9.92. Vgl. auch SPJ 1990, S. 27 f. Siehe auch das Interview mit dem neuen Chef der Bundespolizei, von Daeniken, in WoZ, 13.1 1.92. Zur Reorganisation der Bundesanwaltschaft siehe den Bericht der GPK beider Räte in BBl, 1992, I, S. 309 ff.
[19] BBl, 1992, III, S. 201 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2682 ff.; Presse vom 24.3.92.
[20] NZZ, 8.1.93; Ww, 11.2.93. Nach Angaben von BR Koller waren aber bei weitem nicht alle Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte fremdenfeindlich motiviert; von den aufgeklärten Vorfällen des Vorjahres waren mehr als ein Drittel von Asylbewerbern selbst begangen worden (Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2692). Siehe auch eine repräsentative Umfrage zur Fremdenfeindlichkeit in Suisse, 23.6.92 sowie unten, Teil I, 7d (Ausländerpolitik).
[21] LZ, 20.11., 26.11. und 2.12.92; TA, 21.11.92. Vgl. SPJ 1991, S. 29.
[22] In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, und die traditionellen — allerdings nur noch schwach besuchten — Ostermärsche der Pazifisten im schweizerisch/deutschen Grenzgebiet nicht erfasst. Belege für die Demonstrationen mit 1000 und mehr Teilnehmenden (in Klammer Anzahl und Thema): Zürich: TA, 23.3. (1500/gegen Fremdenfeindlichkeit), NZZ und TA, 10.2. (2000/Serben gegen Medien), NZZ, 2.3. (1500/Schliessung Kanzlei-Zentrum), NZZ, 23.3. (1000/Schliessung Kanzlei-Zentrum), TA, 30.3. (2000/Kurden gegen Türkei), NZZ, 11.5. (1000/Griechen gegen Mazedonien), NZZ, 25.5. (2000/Kroaten und Bosnier), NZZ, 12.10. (1000/Kurden gegen Türkei), NZZ, 23.10 (3000/Gewerkschafter), TA, 26.10. (1000/Kurden gegen Türkei), TA, 11.12. (5000/Frauen gegen Krieg in Bosnien). Bern: BZ, 10.1. (15 000/Bauern gegen Gatt), BZ, 24.2. (1000/gegen Fremdenfeindlichkeit), BZ, 23.3. (6000/gegen Fremdenfeindlichkeit), Bund, 30.3. (1500/für liberale Drogenpolitik), TA, 6.7. (6000/ausländische Bauarbeiter; Pensionskassen im EWR), Bund, 21.9. (2000/AKW Mühleberg), BZ, 27.9. (3000/Krieg in Bosnien), Bund 27.11. (1000/Krieg in Bosnien), Bund, 11.12. (5000/Frauen gegen Krieg in Bosnien), Bund und Suisse, 21.12. (6000/Jugend für europäische Integration). Genf: JdG, 3.2. (2000/Kosovo-Albaner), BZ, 20.2. (3000/Staatsangestellte), BZ, 12.3. (5000/Staatsangestellte), JdG, 23.10. (1500/Mittelschüler), JdG, 6.11. (2000/Bauunternehmer), JdG, 9.12. (8000/Gewerkschafter), JdG, 18.12. (1000/Staatsangestellte). Basel: BaZ, 23.10. (5000/Gewerkschafter), BaZ, 11.12. (2000/Frauen gegen Krieg in Bosnien). La Chaux-de-Fonds: 24 Heures, 27.4. (1000/gegen Fremdenfeindlichkeit), Express, 19.12. (1500/ für europäische Integration). Lausanne: Suisse, 18.1. (3000/gegen Fremdenfeindlichkeit), JdG, 9.10. (1000/Staatsangestellte). Luzern: LZ, 10.1. (6000/Bauern gegen Gatt), LNN, 11.12. (1500/Frauen gegen Krieg in Bosnien). Erstfeld/UR: LNN, 30.11. (2000/Eisenbahner). St. Gallen: SGT, 23.3. (1200/gegen Fremdenfeindlichkeit). Schaffhausen: SN, 28.12. (3000/gegen Fremdenfeindlichkeit). Weinfelden/TG: SGT, 10.1. (10 000/Bauern gegen Gatt). Nachtrag zu 1991: Zürich: NZZ, 3.1.92 (3000/Schliessung Kanzlei-Zentrum).
[23] Initiative: Bund, 20.5. und 10.12.92. Stadt Bern: BZ, 22.10.92. ZH: TA, 9.10.92. Vgl. SPJ 1991, S. 29 f.
[24] Presse von Mitte April bis 16.5.92. Vgl. SPJ 1991, S. 30. Zum Brutaloverbot siehe SPJ 1989, S. 26. Zur rechtlichen Beurteilung der Pornographie vgl. Plädoyer, 10/1992, Nr. 2, S. 11 ff.
[25] BBl, 1992, V, S. 458; Presse vom 18.5.92. Das deutschsprachige Oberwallis nahm das Sexualstrafrecht mit 58% Ja an. Siehe auch Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 17. Mai 1992, Zürich 1992. Die neuen Bestimmungen traten auf den 1.10.92 in Kraft.
[26] TA, 20.11.92. Im Kanton Zürich ging 1992 die Gesamtzahl der Delikte zwar um über 10% zurück, die Zahl der Raubüberfälle und der Delikte gegen Leib und Leben nahm aber weiter massiv zu (TA, 17.2.93).
[27] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 389 ff.; BüZ, 4.6.92.
[28] BBl, 1993, I, S. 625 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2634 ff.; Presse vom 17.12.92. Siehe SPJ 1991, S. 30 f.
[29] TA, 23.10.92. Vgl. SPJ 1991, S. 31.
[30] BaZ und NZZ, 16.6.92. Vgl. auch NZZ, 3.10.92.
[31] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1225 ff.
[32] BBl, 1992, VI, S. 9 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1229 f. Vgl. SPJ 1991, S. 32.
[33] Presse vom 8.7.92. Zu Vorentwurf und Vernehmlassung siehe SPJ 1991, S. 31 f. Siehe auch Lit. Pieth sowie die Interpellation Huber (cvp, AG) in Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1227 f.
[34] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2645 ff. Zum Fall Marcos siehe unten, Teil I, 4b (Banken).
[36] NZZ, 15.1., 3.3. und 1.4.92. Siehe SPJ 1991, S. 31.
[37] NZZ, 16.6.92. Vgl. SPJ 1991, S. 32 sowie die Kritik am Entwurf in Plädoyer, 10/1992, Nr. 2, S: 35 ff.